DE202004002065U1 - Backofenauszug - Google Patents
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Abstract
Backofenauszug (10,10') mit einer Tragevorrichtung (11) und mindestens einer Auszugsschiene (20) dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (11) mindestens zwei beabstandete, im wesentlichen vertikal verlaufende, Trägerbahnen (13,13',14) aufweist, wobei jede Trägerbahn (13,13',14) mindestens ein Haltemittel (15,15',16) besitzt, und dass an jeder Auszugsschiene (20) wenigstens zwei korrespondierende Haltemittel (21,21') angebracht sind und das die Haltemittel (21,21'; 15,15',16) die Auszugsschiene (20) reversibel lösbar mit der Tragevorrichtung (11) verbinden.
Description
- Die Erfindung richtet sich auf einen Backofenauszug, bestehend aus einer Tragevorrichtung und mindestens einer Auszugsschiene.
- Bei einem bekannten Backofenauszug dieser Art (Firmenschrift der Firma Küppersbusch, 2003) werden auf eine im Wesentlichen rechteckige Tragevorrichtung mehrere Auszugsschienen fixiert. Eine Tragevorrichtung wird dann jeweils an eine Längsseiten des Backofeninneren angebracht, so dass die Auszugsschienen als Auflagepunkt für Brat- bzw. Backbleche dienen. Als nachteilig hat sich dabei erwiesen, dass sowohl die Anzahl der Auszugsschienen als auch deren Höhe auf der Tragevorrichtung fest vorgegeben ist. Auch können einzelne Auszugsschienen bei besonders sperrigem Bratgut zu weit in den Innenraum hineinragen. Weiterhin lässt sich diese Art von Backofenauszug nur sehr umständlich reinigen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen preiswerten Backofenauszug der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, welcher die vorgenannten Nachteile vermeidet. Dieses wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
- Die Vorteilhaftigkeit dieses Backofenauszugs beruht auf der reversiblen Lösbarkeit der Auszugsschienen von der Tragevorrichtung. Diese besteht aus einem Tragrahmen, auf dem mindestens zwei im Wesentlichen vertikal verlaufende Trägerbahnen aufgebracht sind. Die Trägerbahnen sowie die Auszugsschienen weisen jeweils korrespondierende Haltemittel auf, um die Auszugsschienen lösbar mit der Tragevorrichtung zu verbinden. Somit kann der Anwender die Auszugsschienen in variablen Höhen auf die Tragevorrichtung montieren. Gleichfalls kann er die Anzahl der Auszugsschienen flexibel gestalten und den Backofenauszug aufgrund der Modularität leicht reinigen.
- Für verschiedene Ofenmodell werden zwei vorteilhafte Varianten des erfindungsgemäßen Backofenauszuges offenbart. So können die beiden Trägerbahnen in einer Ebene liegen, vorzugsweise an den Seitenwänden der Ofeninnenwand. Möglich wäre es aber auch, dass die Ebenen in denen die beiden Trägerbahnen liegen im wesentlichen senkrecht zueinander stehen.
- Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung beispielhaft und in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
-
1 die Schauseite des erfindungsgemäßen Backofenauszuges, -
2 die Rückseite des Backofenauszuges, -
3 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Backofenauszug entlang der Schnittlinie III – III aus2 , -
4 die Schauseite einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Backofenauszuges, und -
5 eine 3-dimensionale Ansicht der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Backofenauszuges im Bereich der hinteren Trägerbahn. - In
1 ist der erfindungsgemäße Backofenauszug10 dargestellt. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel besteht dieser aus einer Tragevorrichtung11 auf die beispielhaft eine Auszugsschiene20 montiert ist. Die Tragevorrichtung11 ist aufgebaut aus einem, aus teilweise gebogenen Rundprofilen bestehenden, Tragrahmen12 sowie damit verbundenen Trägerbahnen13 und14 . Mittels Haltemitteln15 ,16 kann auf diese Trägerbahnen13 ,14 eine bzw. mehrere Auszugsschienen20 montiert werden. Dazu besitzen die Auszugsschienen20 Haltemittel21 , die mit den korrespondierenden Haltemitteln15 ,16 der beiden Trägerbahnen13 ,14 verbunden werden können. So sind die Auszugsschienen20 in nahezu beliebigen Positionen auf der Tragevorrichtung11 reversibel lösbar zu fixieren. - In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind, wie auch
2 verdeutlicht, die Haltemittel15 ,16 auf den Trägerbahnen13 ,14 als Formlöcher ausgebildet. In diese Formlöcher15 ,16 greifen die Steckverbindungen21 der Auszugsschienen20 ein. Wie3 zeigt, weist diese Steckverbindung21 einen Grundkörper22 auf. Aus diesem ist ein schmaler Halsbereich23 gebildet, der in einen breiteren Kopfbereich24 übergeht. Dieser Kopfbereich24 kann durch die Formlöcher15 ,16 der Trägerbahn13 ,14 geführt werden. Bei Belastung der Auszugsschiene20 rasten Teile der Trägerbahn13 ,14 in den Halsbereich23 ein. Somit entsteht eine kraftschlüssige Verbindung zwischen den Trägerbahnen13 ,14 und der Auszugsschiene20 . - Die Geometrie der Formlöcher ist jeweils abzustellen auf die Ausgestaltung der Haltemittel. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Formlöcher
15 die Geometrie eines Schlüsselloches auf. Hingegen entspricht die Kontur der Formlöcher16 mehr der eines Schneckengehäuses. Der Benutzer soll hier zuerst die Steckverbindung21 in den erweiterten Bereich des Formloches15 einführen und sie dann leicht in den sich verengenden Bereich vorschieben. Dadurch wird eine erste vertikale Fixierung der Auszugsschiene20 erreicht. Anschießend kann der Anwender die zweite Steckverbindung21 im geweiteten Bereich des Formloches16 einrasten. Wird die Auszugsschiene20 leicht vertikal belastet, bewegt sich diese entlang der Zwangsführung in die Endposition. Dort wird das Haftmittel21 durch die in den Bereich des Halses23 einliegenden Bleche der Trägerbahnen13 fixiert. Wir die Auszugsschiene20 verwendungsgemäß belastet, leiten die großen Auflageflächen des Grundkörpers22 an den Trägerbahnen13 ,14 die Kraft in die Tragevorrichtung. - Um die Auszugsschiene
20 bei verwendungsgemäßer Betätigung fest in der Tragevorrichtung11 zu halten, kann der Backofenauszug10 ein Federelement17 aufweisen. Wie3 verdeutlicht, fixiert die Federkraft F18 des Federelementes17 die Steckverbindungen21 der Auszugsschiene20 in ihre Position. Somit kann die Auszugsschiene20 bei verwendungsgemäßer Handhabe nicht in den Formlöchern verrutschen. Möchte der Benutzer allerdings die Auszugsschiene20 von der Tragevorrichtung11 lösen, muss er die Schiene20 nur leicht gegen die Kraft F18 des Federelementes17 andrücken, um so die Steckverbindung21 aus den Formlöchern15 ,16 entnehmen zu können. Bei dem Federelement17 kann es sich, wie hier dargestellt, um einen Federdraht oder um ein Federblech handeln. Gleichfalls denkbar sind separate Federn an jedem Formloch. - In den
4 und5 ist der erfindungsgemäße Backofenauszug in einem zweiten Ausführungsbeispiel10' gezeigt. Wegen der Analogie dieses Ausführungsbeispiels mit dem vorausgehend beschriebenen Backofenauszug10 werden zur Benennung gleicher Baueinheiten die gleichen Bezugszeichen verwendet, weshalb insoweit die bisherige Beschreibung gilt. Sofern Abwandlungen vorliegen, werden diese durch das entsprechende, mit einem Strich versehene Bezugszeichen benannt. Es genügt dabei, lediglich auf die Unterschiede einzugehen. - Im vorausgehenden Ausführungsbeispiel des Backofenauszuges liegen die beiden, senkrecht verlaufenden, Trägerbahnen
13 ,14 im wesentlichen in einer Ebene. Sie wird hauptsächlich durch den Rahmen11 der Tragevorrichtung definiert. Entsprechend befinden sich auch die Haltemittel21 der Auszugschiene20 in dieser Ebene. Im der zweiten Ausführungsvariante liegt nun jede Trägerbahn in einer separaten Ebene, welche im wesentlichen senkrecht zueinander stehen. Die4 und5 verdeutlichen diese Anordnung der Trägerbahnen13' ,14 zueinander. - In
4 ist die Schauseite des erfindungsgemäße Backofenauszug10' in Analogie zu1 dargestellt. In dieser Darstellung erkennt der Betrachter die Schmalseite der Trägerbahn13' . Sie steht im rechten Winkel zur vorderen Trägerbahn14 . Die Anordnung der Bahn13' innerhalb der Tragevorrichtung11 verdeutlicht auch die5 . Sie zeigt einen dreidimensionalen Schnitt durch den Bachofenauszug10' aus4 entlang der Schnittlinie V–V. Die Trägerbahn13' ist an eine senkrechte Abwinklung des Rahmens11 moniert, der ansonsten die Auszugsebene der Auszugsschienen20 definiert. - Die Formlöcher
16 in der ersten Trägerbahn14 sind identisch mit denen des ersten Ausführungsbeispiels. Geändert haben sich allerdings die Haltemittel15' in der hinteren Trägerbahn13' . Handelte es sich bei dem ersten Ausführungsbeispiel um Ausstanzungen, die die Geometrie eines Schlüsselloches aufwiesen, so sind es nun rechteckige Aussparungen. In diese können die korrespondierenden Haltemittel21' der Auszugsschiene20 eingreifen. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel besteht das Haltemittel21' aus einem im wesentlichen S-förmigen Haken. Er ist an die Endfläche der Auszugschiene20 montiert. Für andere Auszugsschienen mag es aber vorteilhafter sein, diesen Haken an die Innenseite zu montieren und durch entsprechende Formgebung bis zu den Formlöchern15' zu verlängern. - Wichtig wäre nur, dass der Benutzer bei der Montage der Auszugsschiene
20 diese zuerst mittels der hinteren Formlöchern15' der Trägerbahn13' in der Höhe fixieren kann, um sie dann in den vorderen Formlöchern16 der Trägerbahn14 einrasten zu lassen. - Die Konturen der Formlöcher
15' in der Trägerbahn13' sind nicht auf die hier eingezeichneten rechteckigen beschränkt. Die Ausführungen sollten nur jeweils an die Form der Haltemittel21' angepasst sein. Dieses muss auch nicht den in5 zu erkennenden kreisförmigen Querschnitt aufweisen, sondern kann z.B. einen rechteckigen oder elliptischen Querschnitt besitzen. Weiterhin wäre es möglich, dass die Form der Hakenelemente21' ähnlich jener Haltemittel ist, wie sie in3 dargestellt sind. Somit würde sich dann auch eine longitudinale Fixierung der Auszugsschiene durch das Haltemittel21' ergeben. - Um die Auszugsschienen
20 des in4 und5 gezeigten Ausführungsbeispiels des Backofenauszuges zu montieren, muss der Benutzer zuerst die Auszugsschiene20 mit dem S-förmigen Haken21' in die hintere Trägerbahn13' einhaken. Dadurch ist eine Höhenfixierung gegeben. Da der S-förmige Haken21' keine Rastmittel aufweist, ist es dem Benutzer leicht möglich, die Auszugsschiene20 longitudinal so zu verschieben, dass die Steckverbindung21 in die Formlöcher16 der vorderen Trägerbahn14 einrastet. Auch hier führt eine leichte vertikale Belastung der Auszugsschiene20 dazu, dass diese sich entlang der Zwangsführung in die Endposition bewegt. Selbstverständlich kann auch in diesem Ausführungsbeispiel die Trägerbahn mit einem Federdraht oder einem Federblech versehen sein, um die Auszugsschiene fest in der Tragevorrichtung zu halten. - Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die beschriebene Ausführung beschränkt. So können in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die Trägerbahnen
13 ,13' ,14 mit Steckverbindungen versehen sein und die Auszugsschienen20 Formlöcher aufweisen. Gleichfalls ist es möglich, dass die Tragevorrichtung11 Teil einer Ofeninnenwand ist. Somit würde die Auszugsschienen20 jeweils direkt in den Ofen montiert. - Aus Flexibilitätsgründen wird es aber im Allgemeinen vorgezogen, dass die Tragevorrichtung
11 ein separates in den Ofen einbaubares Bauteil ist. Je nach Verwendungszweck können dabei verschiedene Ausgestaltungen der Tragevorrichtung Verwendung finden. Zum einen kann die Tragevorrichtung11 einteilig sein und im Einbauzustand beide Seitenwände und eine Längsseite des Ofens bedecken. Selbstverständlich ist auch ein modularer Aufbau der Tragevorrichtung11 möglich, bei dem jeweils eine Tragevorrichtung nur eine Seitenwand des Ofens abdeckt. - Falls nötig kann die Tragevorrichtung
11 aber auch aus zwei oder mehreren, nicht miteinander verbundenen, Tragrahmen12 aufgebaut sein. Jeder dieser Tragrahmen12 weist dann eine separate Trägerbahn13 ,13' ,14 auf, so dass sich der Backofenauszug aus mindestens drei Modulen zusammensetzt. Dabei könnte die Auszugsschiene auch mehr als zwei Lagerpunkte aufweisen, was besonders bei schweren Brat- oder Backlasten von Vorteil wäre. Im Gegensatz dazu kann es für andere Zwecke vorteilhaft sein, den Tragrahmen12 und die Trägerbahnen13 ,13' ,14 auch einteilig zu gestalten. - Bei der Auszugsschiene des erfindungsgemäßen Backofenauszuges kann es sich um eine Teleskopauszugsschienen handeln. Diese ist je nach Verwendungszweck eine Teilauszugsschienen (zweiteilig) oder eine Vollauszugsschienen (dreiteilig). Aufgrund der hohen Temperaturen im Backöfen kann es sich als vorteilhaft erweisen, sowohl die Tragevorrichtung als auch die Auszugsschienen komplett aus Edelstahl zu fertigen.
-
- 10/10'
- Backofenauszug
- 11
- Tragevorrichtung
- 12
- Tragrahmen
- 13/13'
- Trägerbahn
- 14
- Trägerbahn
- 15/15'
- Haltemittel
auf Trägerbahn
13 /13' - 16
- Haltemittel
auf Trägerbahn
14 - 17
- Federelement
- 18
- Federkraft
F von
17 - 20
- Auszugsschiene
- 21/21'
- Haltemittel
auf Auszugsschiene
20 - 22
- Grundkörper von
21 - 23
- Halsbereich
von
21 - 24
- Kopfbereich
von
21
Claims (22)
- Backofenauszug (
10 ,10' ) mit einer Tragevorrichtung (11 ) und mindestens einer Auszugsschiene (20 ) dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (11 ) mindestens zwei beabstandete, im wesentlichen vertikal verlaufende, Trägerbahnen (13 ,13' ,14 ) aufweist, wobei jede Trägerbahn (13 ,13' ,14 ) mindestens ein Haltemittel (15 ,15' ,16 ) besitzt, und dass an jeder Auszugsschiene (20 ) wenigstens zwei korrespondierende Haltemittel (21 ,21' ) angebracht sind und das die Haltemittel (21 ,21' ;15 ,15' ,16 ) die Auszugsschiene (20 ) reversibel lösbar mit der Tragevorrichtung (11 ) verbinden. - Backofenauszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Trägerbahnen (
13 ,14 ) im wesentlichen in einer Ebene liegen. - Backofenauszug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ebenen in denen die beiden Trägerbahnen (
13' ,14 ) liegen im wesentlichen senkrecht zueinander stehen. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (
15 ,15' ,16 ) auf den Tragebahnen (13 ,13' ,14 ) Formlöcher sind und jene auf den Auszugsschienen (20 ) Steckverbindungen (21 ,21' ). - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel auf den Tragebahnen (
13 ,14 ) Steckverbindungen sind und jene auf den Auszugsschienen (20 ) Formlöcher. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (
15 ,15' ,16 ) der Auszugsschienen (20 ) ein Haken ist (21' ). - Backofenauszug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (
21' ) im wesentlichen S-förmig ausgebildet und an der Endfläche der Auszugsschienen (20 ) montiert ist. - Backofenauszug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (
21' ) an der Rückseite der Auszugsschienen (20 ) montiert ist. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Federelement (
17 ) die Position der Haltemittel (21 ,21' ;15 ,15' ,16 ) gegeneinander fixiert. - Backofenauszug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
17 ) ein Federdraht ist. - Backofenauszug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
17 ) ein Federblech ist. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (
11 ) Teil der Ofeninnenwand ist. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (
11 ) ein separates, in den Ofen einführbares, Bauteil ist. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (
11 ) und Trägerbahnen (13 ,13' ,14 ) einteilig sind. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (
11 ) aus mindestens zwei Tragrahmen (12 ) besteht, die je eine Trägerbahn (13 ,13' ,14 ) aufweisen. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (
11 ) die Seitenwände des Ofens bedeckt. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragevorrichtung (
11 ) eine Seitenwand des Ofens abdeckt. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsschiene (
20 ) eine Teleskopauszugsschiene ist. - Backofenauszug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsschiene (
20 ) eine Teilauszugsschiene ist. - Backofenauszug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsschiene (
20 ) eine Vollauszugsschiene ist. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass alle Teile der Tragevorrichtung (
11 ) aus Edelstahl hergestellt werden. - Backofenauszug nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass alle Teile der Auszugsschienen (
20 ) aus Edelstahl bestehen.
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20040708 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20070328 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20100901 |