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Die
Erfindung betrifft einen Schwenk- oder Klapphebelverschluß mit Klipsbefestigung
für dessen Schnellmontage
in Durchbrüchen
in einer dünnen Wand,
umfassend ein auf der einen, äußeren Seite der
dünnen
Wand anzuordnendes, den äußeren Rand
des Durchbruchs überdeckendes
Kopfteil, von dem ein den Durchbruch in montierter Stellung durchragendes
Rumpfteil ausgeht, von dem in Richtung seiner Außenfläche nachgiebige Halteelemente vorspringen,
deren freies Ende eine Schrägfläche zur spielfreien
Abstützung
des Rumpfteils auf dem Rand des Durchbruchs der anderen, inneren
Seite der dünnen
Wand, vorgesehen sind.
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Aus
der
US-PS 5 435 159 ist
eine Klipsbefestigung für
die Schnellmontage eines Verschlußgehäuses bekannt, die beispielsweise
in einem runden Durchbruch in einer dünnen Wand angeordnet werden
kann. Das für
einen Vorreiberverschluß gedachte
Gehäuse
umfaßt
ein auf der einen, äußeren Seite der
dünnen
Wand anzuordnendes, den äußeren Rand
des Durchbruches überdeckendes
Kopfteil, nämlich
einen Flansch, von dem ein den Durchbruch in montierter Stellung
durchragendes Rumpfteil ausgeht, von dem in Richtung seiner Außenfläche nachgiebige
Zungenelemente vorspringen, deren freies Ende eine Schrägfläche zur
spielfreien Abstützung des
Rumpfteils auf dem Rand des Durchbruches der anderen, inneren Seite
der dünnen
Wand aufweist.
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Die
Haltekraft der mit dem Rumpfteil einstückigen Halte- oder Zungenelemente
ist abhängig
von deren Federspannung, die vom benutzten Kunststoffmaterial abhängt und
daher nicht beliebig groß gemacht
werden kann.
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Aus
der
EP 0258491 A1 ist
eine ähnliche Konstruktion
bekannt, mit der ein Schließzylinder
mittels einem den Schließzylinder
aufnehmenden, Haltezungen bildenden Kunststoffgehäuse in dünnwandigen
Türen,
Schubladen oder dgl. befestigbar ist. Durch schräge Flächen an den Zungenenden wird eine
erwünschte
Anpassbarkeit an üblicherweise auftretende
Variationen der zu verriegelnden Bauteile erreicht. In Spalte 9
der Druckschrift wird auch beschrieben, daß die federnden Zungen nach
Montage des Schließzylinders
in dem Gehäuse
nicht mehr nach innen ausweichen können. Nachteilig ist hier, daß eine ganz
bestimmte Konstruktion, nämlich
ein rundes Gehäuse
mit darin eingeführtem
Schließzylinder
vorgesehen werden muß,
um diese Arretierung der Zungen nach der Montage zu ermöglichen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Weiterbildung der bekannten Anordnung
zu schaffen, wo diese Nachteile nicht auftreten und die insbesondere
für Schwenk-
und Klapphebelverschlüsse
geeignet ist.
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Gelöst wird
die Aufgabe dadurch, daß Rumpfteil
und Halteelement zwei getrennte Teile sind.
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Dadurch
wird es möglich
einen Schwenk- oder Klapphebelverschluß mit einer Klipsbefestigung für dessen
schnelle Montage in Durchbrüchen
einer dünnen
Wand zu schaffen, deren Haltekraft nicht von dem für die Zungen
verwendeten Kunststoffmaterial abhängig ist und damit theoretisch
beliebig gestaltet und an die jeweilige Aufgabenstellung angepaßt werden
kann.
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Gemäß einer
Weiterbildung sind in dem Rumpfteil von diesem gehaltene oder getragene Stützelemente
zur Stützung
der Halteelemente nach der Montage des Schwenk- oder Klapphebelverschlusses
in der dünnen
Wand vorgesehen.
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Gemäß einer
anderen Weiterbildung der Erfindung sind zwei diametral zueinander
angeordnete Halteelemente vorgesehen, die durch Federeinrichtungen
wie Spiralfeder und/oder Keileinrichtungen wie Kegelschraube gestützt werden.
Da die Federeinrichtungen mit an sich frei wählbarer Federkraft vorgesehen
werden können,
kann die Verriegelungskraft an die jeweilige Aufgabenstellung angepaßt werden
und ist nicht vom Kunststoffmaterial abhängig.
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Beim
Stand der Technik ist die Verriegelungskraft stark abhängig von
der Materialeigenschaft des verwendeten Kunststoffs.
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Gemäß einer
noch anderen Weiterbildung der Erfindung sind die Halteelemente
im Abstand zur dünnen
Wand um eine zur Ebene der dünnen
Wand wie Türblattebene
parallele Achse drehbar angeordnete Hebel. Alternativ sind die Halteelemente
im Abstand zur Türblattebene
um eine zur Türblattebene senkrechte
Achse schwenkbar angeordnete Hebel.
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Gemäß einer
noch anderen Alternative sind die Halteelemente in einem zur Türblattebene
parallelen, im Querschnitt rechteckigen Zylinder verschieblich angeordnete
Schlitten, die durch eine zwischen ihnen angeordnete verrastende
Hakeneinrichtung gegen Druckfederkraft gehalten werden.
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Bei
unterschiedlicher Belastung der beiden sich diametral gegenüberliegenden
Halteelemente, wie bei Verwendung mit einem Vorreiber, ist es günstig, wenn
das eine, schwächer
belastete Verriegelungsteil aus nachgiebigem Kunststoff, wie Polyamid, und
das andere, stärker
belastete Verriegelungsteil aus Metall besteht.
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Eine
weitere Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteelemente in einem zur Türblattebene
parallelen, im Querschnitt rechteckigen Zylinder verschieblich angeordnete
Schlitten aus starrem Material, wie Metall sind, die durch eine
zwischen ihnen angeordnete Verstiftungseinrichtung gegen Druckfederkraft
gehalten werden.
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Der
Zylinder kann eine Teiltrennwand oder Hinterschneidung oder Durchbruchkante besitzen, an
der sich Schlitten mit einer Schulter oder Haken axial abstützen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform, wobei
ein Schwenk- oder Klapphebelverschluß zur Befestigung in einem
langgestreckten oder in zwei kürzeren
rechteckigen Durchbrüchen
vorgesehen ist und wobei der eine Durchbruch die Hebellagerung,
z. B. die Antriebswelle und der andere Durchbruch eine Hebelarretierung
aufnimmt, ist dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der Durchbrüche auch
zur Aufnahme von zumindest einem Halteelement gemäß einem
der vorhergehenden Ausführungsformen dient.
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Insbesondere
kann der Schwenk- oder Klapphebelverschluß eine Mulde zur arretierbaren Aufnahme
des Betätigungshebels
aufweisen, wobei erfindungsgemäß die Mulde
den Kopfteil von ein oder zwei Halteelementen im Bereich der Hebellagerung, z.
B. der Antriebswelle bilden.
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Der
Schwenk- oder Klapphebelverschluß kann eine Mulde zur arretierbaren
Aufnahme des Betätigungshebels
aufweisen und dadurch gekennzeichnet sein, daß die Mulde einerseits die
Hintergrifffläche
für den
Daumen einer Hebelarretierung, andererseits den Kopfteil von einem
Halteelement im Bereich der Hebelarretierung bildet.
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Im
Falle einer Mulde ist es günstig,
wenn die Halteelemente von verschieblich gehaltenen Schlitten gebildet
werden, deren Bewegungsachse senkrecht zur Längserstreckung der Mulde liegen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die
in den Zeichnungen dargestellt sind.
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Es
zeigt:
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1A eine
axiale Schnittansicht einer Mulde für einen Schwenkhebelverschluß, bei der
die erfindungsgemäße Klipsbefestigung
verwendet ist;
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1B eine
Ansicht von hinten auf die mit der erfindungsgemäßen Klipsbefestigung befestigte Mulde;
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1C eine
Querschnittsansicht durch die Klipsbefestigung für die Mulde gemäß 1A und 1B;
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1D eine
Ansicht von oben auf die Mulde gemäß 1A und 1B;
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2 eine
Teilansicht einer Ausführungsform
mit anderer Hebelverriegelung;
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3 in
einer Ansicht ähnlich
der 1C eine alternative Ausführungsform der klipsartigen Halteelemente;
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4A ein
mit der erfindungsgemäßen Klipsbefestigung
versehenes Scharnier in einer Draufsicht; zur weiteren Erläuterung
der Erfindung;
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4B das
obere Scharnierteil von 4A mit
Einzelheiten der Klipseinrichtung des Scharniers gemäß 4A;
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4C eine
Ansicht von oben auf das Scharnierteil gemäß 4B;
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4D die
beiden Scharnierteile der 4A mit
Klipsbefestigung in Verwendung bei einem Schrank aus Blechmaterial;
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5A, 5B und 5C verschiedene Ansichten
der bei der Ausführungsform
gemäß 4A verwendeten
Halteelemente;
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6 den
Haltestift, der bei den Halteelementen gemäß 5 verwendet
wird;
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7A und 7B in
zwei verschiedenen Ansichten die in der Klipseinrichtung zweifach verwendete
Feder;
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8A und 8B zwei
verschiedene Ansichten der Klipseinrichtung, wie sie bei der Einrichtung
gemäß 4A verwendet
werden kann;
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9A, 9B und 9C drei
verschiedene Ansichten einer alternativen Ausführungsform einer teilweise
klipsbaren und teilweise verschweißbaren Einrichtung;
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10A und 10B verschiedene
Ansichten einer noch anderen Ausführungsform;
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11 eine
weitere Ausführungsform;
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12 eine
noch andere Ausführungsform;
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13 einen
Durchbruch, in der ein Bauteil mit Klipseinrichtung z. B. gemäß 14A und 14B eingebaut
werden kann;
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14A und 14B zwei
Ansichten einer alternativen Ausführungsform;
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15A in der oberen Hälfte eine Querschnittsansicht
einer Befestigung für
einen Schwenkhebelverschluß;
in der unteren Hälfte
für ein
Scharnierteil;
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15B eine Ansicht von oben auf die Anordnung gemäß 15A;
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16 eine
Ansicht von rechts auf den Gegenstand der 15A,
eingeklipster Zustand;
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17 die
Anordnung gemäß 16,
jedoch in zurückgedrückter Einklipsstellung;
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18A und 18B zwei
Ansichten des Einzelteils des Scharnierlappens;
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19A und 19B zwei
Ansichten des Halteelementes;
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20 eine
weitere Ausführungsform
in einer Ansicht ähnlich
der 15A;
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21 eine
Ansicht von rechts auf die Ausführungsform
gemäß 20 in
eingeklipstem Zustand;
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22 die
Anordnung gemäß 21,
jedoch in zurückgedrückter Einklipsstellung;
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23A und 23B in ähnlichen
Ansichten wie 18A, 18B die
Anordnung gemäß 20;
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24A und 24B zwei
Ansichten des zugehörigen
Halteelementes;
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25 eine
alternative Ausführungsform
für einen
Schwenkhebelverschluß,
bei dem nur der obere Teil mit der erfindungsgemäßen Klipseinrichtung befestigt
ist, der untere Teil jedoch mit einem Haken;
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26A und 26B zwei
Ansichten einer Ausführungsform
mit konischer Schraube; und
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27 zwei
Durchbrüche,
in die ein Schwenkhebelverschluß gemäß 1A, 1B mit Klipseinrichtungen
eingebaut werden kann.
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Als
Beispiel für
eine erfindungsgemäße Befestigung
eines Beschlags in Form eines Schwenkhebelverschlusses ist in 1A eine
Längsschnittansicht
eines Schwenkhebelverschlusses 10 dargestellt, der in zwei
Rechteckdurchbrüchen 12, 14 einer dünnen Wand 16,
hier eines Blechschranktürblattes, angeordnet
ist, siehe auch 27. Läßt man den Mittelsteg 17 weg,
ergibt sich eine lange Rechtecköffnung,
die auch geeignet wäre.
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Der
Schwenkhebelverschluß umfaßt im Bereich
eines jeden Durchbruches 12 bzw. 14 – ein auf der
einen, äußeren Seite 18 der
dünnen
Wand 16 anzuordnendes, den äußeren Rand 20 des
Durchbruchs 12 bzw. 14 überdeckendes Kopfteil, hier
in Form einer den Schwenkhebel 22 aufnehmenden Mulde 24,
von welchem Kopfteil bzw. Mulde 24 ein den Durchbruch 12 bzw. 14 in
montierter Stellung jeweils durchragendes Rumpfteil 26 ausgeht.
Von diesem Rumpfteil 26 springen, wie 1C darstellt,
in Richtung der Außenfläche 34 nachgiebige,
eine Blindmontage ermöglichende
Zungen- oder Halteelemente 36 vor,
deren freies Ende eine Schrägfläche 38 zur
spielfreien Abstützung
des Rumpfteils 26, 28 auf dem Rand oder der Kante 40 des
Durchbruchs 12 bzw. 14 der anderen, inneren Seite 42 der
dünnen Wand 16 aufweist.
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Die
von dem Kopfteil, hier also der Mulde 24, ausgehenden Rumpfteile 28, 32 weisen
gegen beliebige Kraft einer Feder 44 in dem Rumpfteil 26 verschiebliche
Halteelemente 36 auf, wobei diese Halteelemente nach ihrer
Montage im Rumpfteil durch sich verriegelnde Verriegelungselemente 46, 48 gehalten werden.
In der 1B ist dargestellt, daß die Verriegelungselemente
sich gegenseitig verhakende Haken darstellen, wobei das Material
dieser Haken zweckmäßigerweise
aus Polyamid besteht, also flexibel genug ist, um beim linearen
Einschieben der Halteelemente 36 in das Rumpfteil 26, 28 ausreichend
ausweichen und aneinander vorbei gelangen zu können und zurückfedernd
sich gemäß 1B oben
und unten befestigt zu verhaken, so daß sie in der 1B dargestellten
Stellung verharren und so die von der Mulde 24 ausgehenden
Rumpfteile 32, 28, 128 in dem zugehörigen Rechteckdurchbruch
sicher festgehalten werden. Diese Sicherung kann durch entsprechend
kräftige
Federeinrichtungen 44 so gestaltet werden, daß unter
normalen Umständen und
Betriebsbedingungen die Halteelemente oder Klipselemente 36 gegen
die Kraft der Feder 44 nicht zurückweichen.
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Umfaßt der Verschluß, wie hier
dargestellt, eine sich hinter einer Türrahmenabkantung 50 legende
Vorreiberzunge 52, werden die beiden diametral gegenüberliegenden
Halteelemente 36, 136 unterschiedlich stark belastet.
Die auf seiten der Zunge 52 in seiner Hintergriffstellung
ausgeübte
Druck wird zum größten Teil
vom dem Halteelement 36 gegenüberliegenden Rand 20 der
Vorreibermulde aufgenommen, während
das Halteelement 36 wenig belastet ist, was auf der gegenüberliegenden
Seite genau umgekehrt ist, da wird dieses Halteelement 136 am stärksten belastet.
Um dieser unterschiedlichen Belastung Rechnung zu tragen, kann es
nützlich
sein, daß besonders
belastete Klipselement 136 aus Metall zu fertigen, und
nicht aus Kunststoff. Da gleichzeitig das weniger stark belastete
Halteelement 36 aus Kunststoff wie Polyamid gefertigt ist,
bleibt dieses Halteelement nachgiebig und ermöglicht so das federnde Zurückweichen
beim Einschieben und gegeneinander Verriegeln der beiden Halteelemente 36, 136.
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Während bei
der Ausführungsform
gemäß 1C die
beiden Verriegelungsteile 36, 136 in einem zur
Türblattebene
parallelen, im Querschnitt rechteckigen Zylinder verschieblich angeordnete Schlitten 56 sind,
die durch eine zwischen ihnen angeordnete verrastende Hakeneinrichtung 46, 38 gegen
die Kraft von zwei Druckfedern 24, die sich an einer mittigen
Wand 58 abstützen,
gehalten werden, ist bei der Ausführungsform gemäß 3 die
Anordnung derart gestaltet, daß die
Halteelemente 236 im Abstand A zur Türblattebene 16 um
eine zur Türblattebene
parallele Achse 60 drehbar angeordnete Hebel 236 sind.
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Die
beiden Hebel 236 werden an ihrem inneren Ende jeweils durch
eine gemeinsame kräftige Druckfeder 244 nach
außen
gedrückt.
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Durch
die Klipseinrichtungen gelingt es, den dargestellten Hebelverschluß durch
einfaches Eindrücken
in zwei passend gestaltete Rechteckdurchbrüche in der dünnen Wand
zu montieren, indem beim Einschieben in Richtung der Muldenachse 62 liegenden
Kanten der beider Durchbrüche 14, 12 die anliegenden
Schrägflächen der
Halteelemente 36, 136, 236 gegen die
Kraft der Feder 44, 144, 244 nach innen
drücken
und nach Erreichen der Schrägfläche 38 zurückspringen
lassen und damit die Mulde im Türblatt
festlegen. Bei dieser "Blindmontage" braucht die Hinterseite
der dünnen
Wand nicht zugänglich
zu sein.
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Hinsichtlich
des Aufbaus des Schwenkhebelverschlusses sei noch erwähnt, daß zur Umstellung des
Schwenkhebels auf Rechts- bzw. Linksbetrieb die Zunge mit einem
verdrehbaren Kreuzanschlag versehen sein kann, der bei 64 angedeutet
ist. Auch ein mit der Mulde verbundener Stangenschloßkörper mit
Ritzel und Stangen läßt sich
montieren und einklipsen, insbesondere dann, wenn der Mittelsteg 17 zwischen
den beiden Durchbrüchen 12, 14 in
der dünnen
Wand 16 weggelassen wird und so eine langgestreckte Öffnung entsteht,
die die Durchbrüche 12, 14 mit
umfaßt,
siehe 27.
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Wie
aus den 1A und 1B hervorgeht, dient
der obere Rumpfteil 26, der von der Mulde 14 vorspringt,
als Lager für
eine Antriebswelle 66, an deren außerhalb des Türblatts
liegenden Ende der Handhebel 22 um eine zur Türblattebene
senkrechte Achse 68 herausschwenkbar angelenkt ist, während das
innere Ende der Welle 66 mit einem Vierkant endet, auf
der eine Vierkantöffnung
aufweisende Zunge 52 aufgesteckt und mittels einer Befestigungsschraube 72 gehalten
ist.
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An
den Lagerblock für
die Welle 66 schließt sich
oberhalb und/oder unterhalb jeweils ein Halteelement 28, 128 an,
wobei die Halteelemente sowie der Lagerblock zusammen die Abmessungen
für den Durchtritt
durch die rechteckige Öffnung
im Türblatt bilden.
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Am
unteren Ende der Mulde ist ein Aufnahmebereich 30 für einen
von dem Handhebel 22 ausgehendes Zylinderschloßverriegelungsteil,
mit exzenterbewegter Zunge oder Daumen 70 vorgesehen, der
hinter eine Rücksprungfläche 74 durch
Betätigung
eines Zylinderschlüssels 76 in
eingeklappter Stellung verriegelt werden kann.
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Um
bei abgezogenem Schlüssel
eine Einklappbewegung und Verriegelung durchführen zu können, ist gemäß 2 alternativ
ein Federhintergriff 174 vorgesehen, wobei auch die rotierende
Zunge 170 durch Klipseinrichtungen drehstarr auf der Zylinderwalze
montierbar sein könnte.
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In 4 und
folgenden wird eine Ausführungsform
dargestellt, bei der die erfindungsgemäße Klipsbefestigung in Verbindung
mit einem Scharnier erläutert
wird. So zeigen die 4A und 4D ein zweiteiliges
Scharnier mit den Scharnierteilen 80, 82, wobei
das untere, erste Scharnierteil 80 mittels dem im Zusammenhang
mit dem Schwenkhebelgriff beschriebenen Klipselement 228 an
dem Türrahmen 250 festgelegt
ist, während
das zweite, obere Scharnierteil 82 mit dem Türblatt mittels
des Halteelementes 232 verbunden ist, siehe 4D.
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Das
untere Scharnierteil 80 und obere Scharnierteil 82 sind
durch einen Scharnierstift 84 miteinander verbunden, der
im unteren Scharnierteil 80 fest verstemmt ist, während sein
oberes Ende in einer Bohrung 86 des oberen Scharnierteils 82 drehbar
aufgenommen ist. Unteres Scharnierteil 80 ist mit einem
Türrahmen 150 verbunden,
und zwar mittels einer Klipsbefestigung 228, während das
obere Scharnierteil 82 mittels Klipsbefestigung 232 eine Blechtür 216 um
die Scharnierachse des Scharnierstiftes 84 schwenkbar hält.
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Die
dafür im
Türrahmen 250 bzw.
im Türblatt 216 benötigte Rechtecköffnung ist
beispielsweise in 13 dargestellt und mit der Bezugszahl 86 versehen.
Auch hier umfaßt
die Klipsbefestigung ein auf der äußeren Seite der dünnen Wand
bzw. des Rahmens 250 und der Türblatteinrichtung 216 anzuordnendes,
den äußeren Rand
des Durchbruches 87 überdeckendes
Kopfteil bzw. Scharnierlappen 88, von dem ein den Durchbruch 87 in
montierter Stellung durchragendes Rumpfteil 228 ausgeht,
von dem in Richtung seiner Außenfläche nachgiebige
Halte- oder Zungenelemente 336 vorspringen, deren freies Ende
eine Schrägfläche 38 zur
spielfreien Abstützung
des Rumpfteils 228 und damit des Scharniers 80 auf
dem Rand des Durchbruchs 86 der anderen, inneren Seite
der dünnen
Wand 250, angeordnet ist. Entsprechendes gilt für das Scharnierteil 82 und
dem Türblatt 216.
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Zur
Befestigung des Scharniers wie eines Schwenkhebelverschlusses kann
auch eine Ausführungsform
nach den 5A bis 5C gewählt werden.
Statt der sich verhakenden Haken dient hier ein Stift gemäß 6 als
Arretierung. Zwei Bauteile aus Metall gemäß 5A bis 5C werden
in einem Rechteckführungskanal
gemäß 8B eingeschoben
und durch einen von außen
angeschraubten Stift gemäß 6 in
der eingeschobenen Stellung festgehalten, derart, daß sie sich
zwar um ein kurzes Stück zueinander
bewegen können,
aber nicht herausfallen können.
Erreicht wird dies einerseits durch Rücksprung 90, der eine
Laufbahn für
die halbe Stiftbreite des Stiftes 92 ergibt, und durch
die Spiralfeder 320, die sich einerseits in einer Öffnung 94 des
Teils 336 abstützt,
andererseits auf einer Zwischenwand 358. Das Teil 90 ist
derart symmetrisch geformt, daß es die
Montagemöglichkeit
gemäß 8A und 8B ermöglicht.
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In
den 9A, 9B und 9C ist
eine Ausführungsform
für ein
Scharnier dargestellt, bei dem das eine Scharnierteil am Türblatt 416 angeschweißt ist,
während
das andere Scharnierteil am Türrahmen 450 mit
einer weiteren Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Klipsbefestigung
gehalten ist. Diese besteht aus zur Türblattebene im Abstand um eine
zur Türblattebene
senkrechte Achse drehbar angeordnete Hebeleinrichtungen 436,
die durch Federeinrichtungen nach außen gedrückt werden und dann Randbereiche
einer im Türblatt 450 angeordneten
rechteckigen Öffnung
ergreifen.
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Die 10A und 10B zeigen
eine Ausführungsform,
bei der die beiden durch Federeinrichtungen auseinander drückbaren
Halteelemente durch Haken zueinander festgehalten werden, zwischen
denen ein schräg
gestellter Keil 94 angeordnet ist. Eine ähnliche
Konstruktion zeigt 11.
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In 12 ist
ein runder Stift 294 vorgesehen, der zwei zueinander verschiebliche,
aus hartem Material wie Metall gefertigte Teile in Stellung hält.
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In 13 ist
ein Rechteckdurchbruch 87 dargestellt, wie er für die hier
beschriebene Ausgestaltung einer Arretierung geeignet ist. So könnte ein Scharnierelement,
wie es in den 14A und 14B in
Seitenansicht und Stirnansicht dargestellt ist, in diesem Rechteckdurchbruch 87 eingeklipst werden.
Im übrigen
ist der Aufbau ähnlich
dem der 3, wobei es sich hier jedoch
um ein (oberes) Scharnierteil 282 handelt.
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Die 15A, 15B, 16 und 17 sind
Darstellungen einer Befestigung, bei der gemäß 15A obere
Teil ein Schwenkhebel, gemäß 15A unterer Teil ein Scharnierteil in einem rechteckigen
Durchbruch einer dünnen
Wand befestigt werden können.
Hier ist eine einzelne Feder vorgesehen, die beide Halteelemente 536 aus
der zurückgedrückten Klipsstellung
gemäß 17 in
die eingeklipste Stellung gemäß 16 drückt, wenn
das Bauteil bzw. der Beschlag in die Einbauöffnung eingedrückt wird.
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Die
zwei Halteelemente 536 sind in den 19A und 19B als Einzelteil in zwei verschiedenen Ansichten
nochmals herausgezeichnet. Die 18A und 18B zeigen das zugehörige Einzelteil als Scharnierlappen.
Von Bedeutung ist, daß hier
der Haken des Halteelementes 536 sich an einer Wanddurchbrechung 96 abstützt. Statt
der vorstehend beschriebenen Lösung
mit Mittelsteg und zwei Federn, wobei sich die Halteelemente gegeneinander
halten, ist hier eine Lösung
gefunden, mit einer Feder und stirnflächiger Öffnung, in der sich die Klipselemente
mit Haken im montierten Auslieferungszustand halten. Bei der in
den 20, 21, 22, 23A, 23B, 24A, 24B dargestellten Ausführungsform,
die ähnlich
gestaltet ist, wie die Ausführungsform
gemäß der 15 bis 19,
ist statt der stirnflächigen Öffnung eine
seitliche im Halte- bzw.
Führungskanal
vorgesehen. In beiden Fällen ist
der Vorteil der, daß man
mit nur einer Feder auskommt.
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Die 16, 20A und 26B zeigen
eine Ausführungsform
in zwei verschiedenen Ansichten, bei der mit der konischen Schraube 98 zwei
Halteelemente 736 auseinander gedrückt werden, wodurch sich eine
besonders große
Haltekraft ergibt, wobei der Schraubenkopf innen liegt und eine
Blindbefestigung damit nicht möglich
ist. Man könnte
aber auch mit einer Schraube von außen eine konische Mutter anziehen,
was die gleiche Wirkung hätte,
und außerdem
eine Blindmontage ermöglichen
würde.
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25 zeigt
einen Schwenkhebel mit einer, am unteren Ende angeordneten, an sich
bekannten Hakenbefestigung, wobei jedoch am oberen Ende erfindungsgemäße Halteelemente
vorgesehen sind. Da gemäß 25 am
unteren Ende nur geringe Kräfte
wirksam werden, reicht eine Hakenbefestigung mittels Hakens 100,
während
im Zungenbereich, 52, wo die Schließkräfte und die Verdrehung des
Handhebels bewirken, daß größere Kräfte auftreten,
die erfindungsgemäße Einrichtung 836 vorgesehen
ist, sei es eine der vorstehenden Ausführungsformen, sei es speziell
die Ausführungsform
mittels konischer Schraube.
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Auf
diese Weise läßt sich
je nach Belastung die optimale Befestigungsart wählen.