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DE202004000773U1 - Werbeträgereinheit - Google Patents

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DE202004000773U1
DE202004000773U1 DE200420000773 DE202004000773U DE202004000773U1 DE 202004000773 U1 DE202004000773 U1 DE 202004000773U1 DE 200420000773 DE200420000773 DE 200420000773 DE 202004000773 U DE202004000773 U DE 202004000773U DE 202004000773 U1 DE202004000773 U1 DE 202004000773U1
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DE
Germany
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advertising medium
panel
advertising
hollow plastic
plastic casing
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Application number
DE200420000773
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Individual
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F15/00Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like
    • G09F15/0006Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Abstract

Werbeträgereinheit, die einen flächigen Werbeträger und eine Befestigungseinrichtung für den Werbeträger aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass
a. der Werbeträger als Werbetafel (2) in Form eines Kunststoffhohlkörpers ausgebildet ist, die aus zwei im Abstand zueinander stehenden Deckschichten (14, 15) und die Deckschichten verbindenden Querstegen (16) besteht und
b. dass die Befestigungseinrichtung wenigstens einen oder mehrere Drähte (7), Bänder und/oder Seile aufweist, welche Hohlkammern (6) zwischen den Querstegen durchsetzen und die wenigstens ein oder mehrere freie Enden (8, 9) aufweisen, die aus den Hohlkammern (6) vorstehen und zur Befestigung nutzbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Werbeträgereinheit, die einen flächigen Werbeträger und eine ortsfest anbringbare Halterung zur Aufnahme der Werbeträgerstange aufweist.
  • Es sind Werbeträgereinheiten bekannt, die als frei aufstellbare Tafeln ausgebildet sind. Diese Tafeln können mit Motiven oder Schriftzügen versehen sein, sie können jedoch auch von Hand mit Kreide beschriftet werden. Je nach Verwendungszweck ist es auch möglich, dass derartige Werbetafeln an Hauswänden oder dergleichen fest angebracht werden. Die Werbeträgereinheiten mit einer Werbefahne haben den Nachteil, dass die Werbefahne im Wind flackert, so dass die Wirkung nicht mehr gegeben ist, da beispielsweise Schriftzüge oder dergleichen nicht lesbar sind. Ferner sind diese Werbefahnen nicht geeignet, um beispielsweise über einen vorgegebenen Zeitraum stattfindende Veranstaltungen und dergleichen zu bewerben.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Werbeträgereinheit der eingangs näher beschriebenen Art so zu gestalten, dass sie bei leichtem aber dennoch wetterfestem Aufbau leicht montier- und handhabbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Danach ist der Werbeträger als Werbetafel in Form eines Kunststoffhohlkörpers ausgebildet, die aus zwei im Abstand zueinander stehenden Deckschichten und die Deckschichten verbindenden Querstegen besteht. Die Befestigungseinrichtung weist ferner wenigstens einen oder mehrere Drähte, Bänder und/oder Seile auf, welche Hohlkammern zwischen den Querstegen durchsetzen und die wenigstens ein oder mehrere freie Enden aufweisen, die aus den Hohlkammern vorstehen und zur Befestigung nutzbar sind.
  • Da die Werbetafel als Kunststoffhohlkörper ausgebildet ist, wird nicht nur eine hohe Eigenstabilität erreicht, sondern es wird auch in materialsparender Weise ein geringes Gewicht erreicht. Ferner ist vorteilhaft, dass er aus einem witterungsbeständigen Kunststoff gefertigt werden kann, so dass er über einen relativ langen Zeitraum benutzt werden kann. Die Motive und/oder die Schriftzüge können beispielsweise in einem geeigneten Druckverfahren auf eine oder auf beide Seiten der Deckschichten aufgebracht werden. Es kann jedoch auch ein sogenanntes Plakat, welches zweckmäßigerweise eine Selbstklebebeschichtung tragen sollte, auf die beiden Seiten des Werbeträgers geklebt werden. Der große Vorteil in der Gestaltung als Kunststoffhohlkörper liegt darin, dass abgesehen von dem Aufbringen der Motive bzw. der Schriftzüge, keine Bearbeitung des Werbeträgers notwendig ist, wenn man von dem Abtrennen von einer relativ großen Platte absieht. Ferner ist noch vorteilhaft, dass er in vielen Abmessungen hergestellt werden kann, da als Ausgangsmaterial eine Platte mit deutlich größeren Abmessungen verwendet wird als der einzelne Werbeträger. Die gewählte Ausgestaltung der Befestigungseinrichtung gewährleistet darüber hinaus eine besondere kostengünstige und einfache Montage und Demontage beispielsweise an Masten oder Bäumen.
  • Der Werbeträger ist vorzugsweise in sich biegesteif, so dass er sich beispielsweise durch eine Windlast nicht mehr verformt, so dass die Motive bzw. die Schriftzüge stets sichtbar sind.
  • Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erste, z.B. an einen aufhängbare Werbeträgereinheit;
  • 2 eine zweite z.B. um einen Mast faltbare zweite Werbeträgereinheit; und
  • 3 eine dritte, aufstellbare Werbeträgereinheit.
  • Die in den Figuren dargestellte Werbeträgereinheit 1 besteht aus einem Werbeträger in Form einer Werbetafel 2. Die Werbetafel 2 ist flächig ausgebildet und kann an beiden Seiten mit Motiven oder Schriftzügen versehen sein. Es können jedoch auch wieder abziehbare Plakate oder dergleichen darauf aufgeklebt sein. Außerdem ist es möglich, dass sie von Hand beschriftet wird.
  • Die Werbetafel 2 besteht aus zwei im Abstand zueinander angeordneten Deckschichten 3, 4 die durch parallel und im Abstand zueinander verlaufenden, quer zu den Deckschichten 3, 4 stehende Querstege 5 miteinander verbunden sind. Diese Werbetafel 2 ist demzufolge eine Doppelstegplatte bzw. ein Kunststoffhohlkörper, der im Extrudierverfahren hergestellt sein kann. Die Werbetafel 2 wird von einer wesentlich größeren Platte, beispielsweise mittels Sägeschnitten abgetrennt.
  • Nach 1 sind zwei der Hohlkammern 6 zwischen den Querstegen 5 von Drähten 7 oder Bändern – insbesondere aus Metall oder Kunststoff – durchsetzt, deren freie Enden 8,9 aus den Hohlkammern vorstehen und derart die einfache Befestigung der leichten und witterungsbeständigen Werbetafel z.B. an einem Mast erlauben.
  • Nach der Variante der 2 ist die Werbetafel 2 quer zu den Querstegen 5 ca. in ihrer Mitte mit einer Faltung 11 versehen, so dass die Werbetafel 2 um einen Mast oder Baum faltbar ist. Hier sind beispielhaft drei der Hohlkammern 6 zwischen den Querstegen 5 von Drähten 7 oder Bändern – insbesondere aus Metall oder Kunststoff – durchsetzt, deren freie Enden 8,9 wiederum aus den Hohlkammern 6 vorstehen und zur Befestigung miteinander verbunden, insbesondere verknotet werden.
  • Auch nach der Variante der 3 ist die Werbetafel quer zu den Querstegen 5 ca. in ihrer Mitte mit einer Faltung 11 versehen, die horizontal ausgerichtet ist, so dass die Werbetafel 2 direkt auf dem Boden aufstellbar ist. In wenigstens eine oder vorzugsweise mehrere der Holkammern sind Stäbe 10 eingesteckt, die entweder als Erdanker oder in sonstiger Weise zur Befestigung der selbststehenden Werbeträgereinheit nutzbar sind.
  • Alternativ können auch in 1 und 2 anstelle der Drähte, Seile oder Bänder 7 zur Befestigung Stäbe verwendet werden, deren Enden dann zur Befestigung genutzt werden (beispielsweise zum Anbringen von Kabelbindern oder dgl.).

Claims (3)

  1. Werbeträgereinheit, die einen flächigen Werbeträger und eine Befestigungseinrichtung für den Werbeträger aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass a. der Werbeträger als Werbetafel (2) in Form eines Kunststoffhohlkörpers ausgebildet ist, die aus zwei im Abstand zueinander stehenden Deckschichten (14, 15) und die Deckschichten verbindenden Querstegen (16) besteht und b. dass die Befestigungseinrichtung wenigstens einen oder mehrere Drähte (7), Bänder und/oder Seile aufweist, welche Hohlkammern (6) zwischen den Querstegen durchsetzen und die wenigstens ein oder mehrere freie Enden (8, 9) aufweisen, die aus den Hohlkammern (6) vorstehen und zur Befestigung nutzbar sind.
  2. Werbeträgereinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Werbetafel (2) vorzugsweise rechtwinklig zu ihren Querstegen (5) eine Faltung (11) aufweist, um die Werbetafel aufstellen oder um einen Mast biegen zu können.
  3. Werbeträgereinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, die Befestigungseinrichtung optional oder alternativ zu den Drähten, Bändern und/oder Seilen wenigstens einen Befestigungsstab umfasst.
DE200420000773 2004-01-20 2004-01-20 Werbeträgereinheit Expired - Lifetime DE202004000773U1 (de)

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