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Die Erfindung betrifft eine Abdeckung
für eine
Fenster-, Türöffnung oder
dergleichen, mit wenigstens einer zur lösbaren Befestigung der Abdeckung
an einer Öffnungseinfassung
vorgesehenen Befestigungsvorrichtung, die ein Schwenkelement aufweist,
welches um eine quer zu der Abdeckungshauptebene verlaufende Schwenkachse
schwenkbar an der Abdeckung gelagert und in eine Freigabe- oder
in eine Funktionsstellung schwenkbar ist, wobei das Schwenkelement
der Befestigungsvorrichtung in der Freigabestellung die Abdeckung
von der Öffnungseinfassung
freigibt und in der Funktionsstellung gegen Verlassen der Funktionsstellung an
der Abdeckung lösbar
arretiert und mit einem freien Halterungsende zur Befestigung der
Abdeckung an der Öffnungseinfassung
im Hintergriff ist. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Befestigungsvorrichtung der
genannten Art.
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Aus praktischer Anschauung bekannt
ist gattungsgemäßer Stand
der Technik in Form einer Insektenschutzabdeckung mit Befestigungsvorrichtungen.
Die vorbekannte Insektenschutzabdeckung umfasst im Wesentlichen
einen Spannrahmen sowie ein daran fixiertes Insektenschutzgitter.
Der Spannrahmen ist dabei an seiner Laibungsfläche mit einer in Rahmenumfangsrichtung
verlaufenden Nut versehen. Die Befestigungsvorrichtungen des Standes
der Technik weisen eine ebene Basisplatte sowie einen daran angeschweißten Haltewinkel
auf. Zu montieren ist die vorbekannte Insektenschutzabdeckung an festen
Rahmen von Fenstern oder Türen.
Dabei werden zunächst
die Befestigungsvorrichtungen an dem Spannrahmen der Insektenschutzabdeckung
vorfixiert. Zu diesem Zweck werden die Basisplatten der Befestigungsvorrichtungen
jeweils mit einem Rand in die an der Laibungsfläche des Spannrahmens vorgesehene
Nut eingesetzt. Anschließend
wird jede Basisplatte an einem in Umfangsrichtung des Spannrahmens
gelegenen Ende des in der Spannrahmennut aufgenommenen Randes durch
die Nutwand hindurch mit dem Spannrahmen verschraubt. Die Verschraubungen
werden dabei derart hergestellt, dass eine Schwenkbeweglichkeit
der mit den Haltewinkeln versehenen Basisplatten um die Verschraubung
erhalten bleibt. Anschließend
wird die Baueinheit aus Insektenschutzabdeckung und Befestigungsvorrichtungen
an dem betreffenden festen Fenster- oder Türrahmen angesetzt. Dabei sind
die Haltewinkel samt Basisplatten zunächst in eine Freigabestellung geschwenkt,
bei deren Einnahme sie ein enges Anlegen der Insektenschutzabdeckung
an dem betreffenden festen Rahmen erlauben. Danach werden die Haltewinkel
mit den Basisplatten um die bereits bestehende Schraubverbindung
mit dem Spannrahmen der Insektenschutzabdeckung in die Funktionsstellung
geschwenkt. Dabei gelangen die Haltewinkel mit ihren freien Enden
an dem zugehörigen
festen Rahmen in Hintergriff. Mit dieser Ausrichtung der Haltewinkel
wird zwischen den in die Nut an dem Spannrahmen eintauchenden Basisplatten
der Befestigungsvorrichtungen und dem Spannrahmen eine zweite Schraubverbindung
hergestellt. Durch diese zweiten Schraubverbindungen werden die
Einheiten aus Basisplatte und Haltewinkel in ihrer Funktionsstellung
arretiert und damit die Verbindung zwischen Insektenschutzabdeckung
und festem Rahmen gesichert. Zur Demontage der Insektenschutzabdeckung ist
zunächst
an wenigstens einem Teil der Befestigungsvorrichtungen zumindest
eine der Verschraubungen mit dem Spannrahmen zu lösen. Anschließend lassen
sich die betreffenden Basisplatten mit den daran vorgesehenen Haltewinkeln
in eine Freigabestellung schwenken, in welcher sie die Insektenschutzabdeckung
zur Abnahme von dem festen Rahmen freigeben.
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Die Montage und/oder die Demontage
von Abdeckungen an Fenster-, Türöffnungen
oder dergleichen zu vereinfachen und eine Befestigungsvorrichtung
für eine
vereinfachte Montage bzw. Demontage zur Verfügung zu stellen, hat sich die
vorliegende Erfindung zum Ziel gesetzt.
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Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch
die Vorrichtungen nach den Ansprüchen
1 und 14. Im Falle der Erfindung wird demnach das Schwenkelement
der zur Fixierung der Abdeckung an der zugeordneten Öffnungseinfassung
dienenden Befestigungsvorrichtung in der Funktionsstellung lösbar verrastet
und dadurch gegen Verlassen der Funktionsstellung an der Abdeckung
lösbar
arretiert. Derartige Rastverbindungen lassen sich von dem betreffenden
Monteur auf handhabungsfreundliche Art und Weise herstellen und
bei Bedarf wieder lösen.
Aufwändige
Montagemaßnahmen
wie etwa das Herstellen von Verschraubungen erübrigen sich.
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Besondere Ausführungsarten der Erfindung nach
den Ansprüchen
1 und 14 ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2 bis
13.
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Die Erfindungsbauart nach Anspruch
2 zeichnet sich durch eine konstruktiv bzw. fertigungstechnisch
besonders einfache Gestaltung des Schwenkelementes der Befestigungsvorrichtung aus.
Als abgekröpfte
Schwenklasche kann das Schwenkelement der erfin dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
beispielsweise auf einfache Art und Weise als Stanz-Biege-Teil hergestellt
werden.
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Ausweislich Anspruch 3 wird in bevorzugter Ausgestaltung
der Erfindung die lösbare
Rastverbindung zwischen dem Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung
und der Abdeckung an, vorzugsweise in einer Schwenkelementaufnahme
hergestellt, die ihrerseits an der Abdeckung vorgesehen ist. Diese
Maßnahme
empfiehlt sich inbesondere angesichts des Umstandes, dass die genannte
Schwenkelementaufnahme denjenigen Ort definiert, an welchem das
Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung in der Funktionsstellung
angeordnet ist. Eine Rastverbindung an oder in der Schwenkelementaufnahme
wird dementsprechend funktionssicher hergestellt.
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Gemäß Anspruch 4 dient in weiterer
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung eine in Schwenkrichtung
des Schwenkelementes der Befestigungsvorrichtung verlaufende Aufnahmewand
der Schwenkelementaufnahme zur Herstellung der lösbaren Rastverbindung zwischen
dem Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung und der Abdeckung.
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Im Falle der Erfindungsbauart nach
Anspruch 5 wird der Einfachheit halber eine mit der Abdeckung zu
verbindende Platte der Befestigungsvorrichtung als Begrenzung der
Schwenkelementaufnahme verwendet. Eine zur Herstellung der Schwenkelementaufnah me
ansonsten erforderliche aufwändige
Bearbeitung der Abdeckung entfällt
daher.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung getroffene Maßnahmen
zur gleichzeitigen Nutzung einer abdeckungsseitigen Platte der Befestigungsvorrichtung
als Begrenzung der Schwenkelementaufnahme sowie zum Ver- oder Entrasten
des Schwenkelementes der Befestigungsvorrichtung sind in den Ansprüchen 6 bis
8 beschrieben.
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Anspruch 9 hat eine Erfindungsbauart
zum Gegenstand, im Falle derer das Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung
besonders einfach als separates Bauteil handhabbar ist. Dies eröffnet beispielsweise
die Möglichkeit,
die erfindungsgemäße Gesamtanordnung
auf einfache Art und Weise an wechselnde Einbauverhältnisse
anzupassen. In Abhängigkeit
von der jeweiligen Einbausituation zu wählen ist lediglich das Schwenkelement
der Befestigungsvorrichtung. Die übrigen Bestandteile der Befestigungsvorrichtung
sind hingegen universell verwendbar. Außerdem erlaubt es die anspruchsgemäße Gestaltung
der Schwenkverbindung zwischen dem Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung
und der Abdeckung, das Schwenkelement bei Bedarf mit wenigen, einfachen
Handgriffen von der Abdeckung abzunehmen. Diese Möglichkeit
ist etwa dann von Vorteil, wenn die Abdeckung abseits der betreffenden Fenster-,
Türöffnung oder
dergleichen abzulegen bzw. zu stapeln ist. In derartigen Fällen wären an der Abdeckung
vorstehende Schwenkelemente hinderlich.
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Insbesondere bei Verwendung von Schwenkelementen
mit randoffener Lageraufnahme empfiehlt es sich, das in der Funktionsstellung
befindliche Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung mit Abstand
von seiner Schwenklagerung in radialer Richtung seiner Schwenkachse
an der Abdeckung abzustützen
(Anspruch 11). Dadurch ist eine sichere Fixierung des Schwenkelementes
der Befestigungsvorrichtung in der Funktionsstellung und somit eine
sichere Fixierung der Abdeckung an der betreffenden Fenster-, Türöffnung oder
dergleichen sichergestellt.
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Im Interesse einer Minimierung der
Anzahl der Einzelteile erfindungsgemäßer Befestigungsvorrichtungen
sind in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die kennzeichnenden
Merkmale der Ansprüche 10
und 12 vorgesehen.
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Eine für die Praxis besonders relevante
Erfindungsbauart ist in Anspruch 13 beschrieben. Die erfindungsgemäße Abdeckung
ist dabei als Insektenschutzabdeckung mit einem Rahmen sowie mit
einem Insektenschutzgitter ausgeführt. Wenigstens eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung
ist an dem Rahmen der Insektenschutzabdeckung angebracht.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand schematischer
Darstellungen zu einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Insektenschutzabdeckung mit Befestigungsvorrichtungen unmittelbar
vor der Fixierung an dem festen Rahmen eines Fensters,
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2 eine
der Befestigungsvorrichtungen nach 1 in
Explosionsdarstellung und
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3 bis 6 Darstellungen zur Veranschaulichung
der Montage der Insektenschutzabdeckung nach 1.
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Gemäß 1 umfasst eine Insektenschutzabdeckung 1 für ein Fenster 2 als
Rahmen einen Spannrahmen 3 sowie ein andeutungsweise dargestelltes
Insektenschutzgitter 4. Das Insektenschutzgitter 4 ist
in gewohnter Weise auswechselbar auf den Spannrahmen 3 aufgezogen.
Zum Entfernen bzw. Austauschen des Insektenschutzgitters 4 ist
lediglich ein klemmend gehaltener Teilrahmen 5 des Spannrahmens 3 zu
lösen.
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Die Insektenschutzabdeckung 1 ist
zur Montage an einer als fester Fensterrahmen 6 ausgebildeten Öffnungseinfassung
des Fensters 2 vorgesehen. Zur Fixierung der Insektenschutzabdeckung 1 an dem
festen Fensterrahmen 6, im Einzelnen an einem Überschlag 7 des
festen Fensterrahmens 6, dienen Befestigungsvorrichtungen 8,
die an dem Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1 fensterseitig angebracht
sind. In dem gezeigten Beispielsfall weist der Spannrahmen 3 insgesamt
sechs Befestigungsvorrichtungen 8 auf, von denen in 1 eine verdeckt liegt.
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Ausweislich 2 umfassen die Befestigungsvorrichtungen 8 jeweils
ein als Z-förmig
abgekröpfte
Schwenklasche ausgebildetes Schwenkelement 9 mit einem
freien Halterungsende 10, einem Schwenklagerende 11 sowie
einem zwischen dem freien Halterungsende 10 und dem Schwenklagerende 11 liegenden
Mittelteil 12. Das Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 ist
mit einer randoffenen Lageraufnahme 13 sowie mit einem
Rücksprung 24 versehen.
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Ebenfalls Bestandteil der Befestigungsvorrichtungen 8 ist
eine Platte 14, die mit Durchtrittsbohrungen 15, 16 sowie
einem Rastelement in Form einer Rastzunge 17 versehen ist.
Die Rastzunge 17 wurde aus dem Rohling der Platte 14 mit
einseitiger Verbindung mit dem Rest der Platte 14 ausgestanzt und
nach einer Seite hin über
die ebene Plattenoberfläche
hinaus gebogen. In 2 steht
die Rastzunge 17 über
die dem Betrachter abgewandte ebene Fläche der Platte 14 vor.
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Weitere Bauteile der Befestigungsvorrichtung 8 bilden
Niete 18, 19 sowie eine Distanzscheibe 20.
Die Schäfte
der Niete 18, 19 dienen als Verbindungsbolzen 21, 22 zur
Fixierung der Platte 14 an dem Spannrahmen 3 der
Insektenschutzabdeckung 1. Die Distanzscheibe 20 weist
eine Durchtrittsöffnung 23 auf.
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Zur Montage der Insektenschutzabdeckung 1 an
dem festen Fensterrahmen 6 sind die in den 3 bis 6 skizzierten
Montageschritte auszuführen.
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Dabei werden zunächst die Befestigungsvorrichtungen 8 an
dem Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1 vormontiert.
Zu diesem Zweck wird in einem ersten Arbeitsschritt die Platte 14 einer jeden
Befestigungsvorrichtung 8 mit dem Spannrahmen 3 vernietet.
Ausweislich 3 geschieht
dies mittels der Niete 18, 19, die in 3 noch als Nietrohlinge
gezeigt sind und zu deren Befestigung eine herkömmliche Nietzange verwendet
wird.
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Von den Nieten 18, 19 wird
zunächst
der Niet 19 gesetzt. Dabei ist zwischen die Platte 14 der
betreffenden Befestigungsvorrichtung 8 und den Spannrahmen 3 die
Distanzscheibe 20 eingelegt. Die Dicke der Distanzscheibe 20 entspricht
in etwa der Dicke des Schwenklagerendes 11 an dem Schwenkelement 9.
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Nach dem Einbringen des Nietes 19 durchsetzt
dessen Schaft die Durchtrittsbohrung 16 an der Platte 14,
die Durchtrittsöffnung 23 an
der Distanzscheibe 20 sowie eine nicht im Einzelnen gezeigte Nietbohrung
an dem Spannrahmen 3.
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Nach dem Setzen des Nietes 19 wird
eine zweite Nietverbindung mittels des Nietes 18 hergestellt.
Zuvor wird das Schwenkelement 9 mit seinem Schwenklagerende 11 zwischen
die Platte 14 und den Spannrahmen 3 eingeschoben.
Dabei wird das Schwenkelement 9 derart angeordnet und ausgerichtet,
dass es mit dem. Schwenklagerende 11 möglichst nahe an der zu erstellenden
Nietverbindung liegt, von dieser aber gleichzeitig so weit entfernt
ist, dass die Handhabung der Nietzange nicht behindert wird. Das
zwischen die Platte 14 und den Spannrahmen 3 eingeschobene
Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 sorgt
dafür,
dass sich auch an der mittels des Nietes 18 hergestellten
Nietverbindung zwischen der Platte 14 und dem Spannrahmen 3 ein
Abstand ergibt, der zumindest annähernd der Dicke des Schwenklagerendes 11 an
dem Schwenkelement 9 entspricht. Nach Herstellen der Nietverbindung
durchsetzt der Schaft des Nietes 18 die Durchtrittsbohrung 15 an
der Platte 14 der Befestigungsvorrichtung 8 sowie
eine in 3 angedeutete
Nietbohrung an dem Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1.
Die Platte 14 der Befestigungsvorrichtung 8 ist
in Einbaulage derart ausgerichtet, dass ihre Rastzunge 17 zu
dem Spannrahmen 3 hin vorragt.
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Nach Herstellung der Nietverbindungen
wird das Schwenkelement 9 zunächst aus dem Zwischenraum zwischen
der Platte 14 und dem Spannrahmen 3 entnommen,
ehe es anschließend
mit der aus 4 ersichtlichen
Ausrichtung erneut in den genannten Zwischenraum eingeführt wird.
Mit der randoffenen Lageraufnahme 13 an dem Schwenklagerende 11 wird
das Schwenkelement 9 nun auf den von dem Schaft des Nietes 18 gebildeten
Verbindungsbolzen 21 zwischen Platte 14 und Spannrahmen 3 aufgesteckt.
Es ergeben sich dann die in 5 gezeigten
Verhältnisse.
Der Verbindungsbolzen 21 bzw. der Schaft des Nietes 18 definiert
dabei eine in 5 strichpunktiert
dargestellte Schwenkachse 25 des Schwenkelementes 9.
Das Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 liegt
seitlich neben der Rastzunge 17 der Platte 14.
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Mit dem in 5 dargestellten Montagezustand der Befestigungsvorrichtungen 8 wird
die Baueinheit aus Insektenschutzabdeckung 1 und Befestigungsvorrichtungen 8 an
dem festen Fensterrahmen 6 in der aus 1 ersichtlichen Art und Weise angesetzt.
Die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 befinden
sich in ihrer Freigabestellung und damit in einer Schwenkstellung
bezüglich
der Schwenkachse 25, bei deren Einnahme sie im lichten Querschnitt
der von dem festen Fensterrahmen 6 begrenzten Öffnung liegen.
Die Schwenkelemente 9 gestatten folglich eine dichte Anlage
des Spannrahmens 3 der Insektenschutzabdeckung 1 auf
der Außenseite
des festen Fensterrahmens 6. Zwischen dem Spannrahmen 3 und
den Platten 14 der Befe stigungsvorrichtungen 8 werden
die Schwenkelemente 9 reibschlüssig und dabei schwenkbeweglich
gehalten.
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Ausgehend von den Verhältnissen
gemäß den 1 und 5 sind die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 nun
lediglich noch in Richtung des in 5 für eine der
Befestigungsvorrichtungen 8 gezeigten Pfeils um die Schwenkachse 25 zu
schwenken. Im Laufe dieser Schwenkbewegung passiert das Schwenkelement 9 einer
jeden Befestigungsvorrichtung mit dem Schwenklagerende 11 die
in Schwenkrichtung ansteigende Rastzunge 17. Nach Passieren
der Rastzunge 17 rastet diese hinter dem als Gegenrastelement
fungierenden Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 ein
und arretiert dadurch das Schwenkelement 9 in der nun eingenommenen
Funktionsstellung gegen eine ungewollte Rückstellbewegung in die zuvor
eingenommene Freigabestellung. In der Funktionsstellung ist das Schwenkelement 9 der
betreffenden Befestigungsvorrichtung 8 in 6 gezeigt. Der Zwischenraum zwischen
dem Spannrahmen 3 und der Platte 14 bildet eine
Schwenkelementaufnahme, in deren Innern das Schwenklagerende 11 des
Schwenkelementes 9 angeordnet ist. Mit dem freien Halterungsende 10 befindet
sich das Schwenkelement 9 in Hintergriff an dem Überschlag 7 des
festen Fensterrahmens 6.
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Nachdem die Länge des Mittelteils 12 des Schwenkelementes 9 in
etwa der Dicke des Überschlages 7 an
dem festen Fensterrahmen 6 entspricht, wird der Spannrahmen 3 der
Insektenschutzabdeckung
1 an der Außenseite des festen Fensterrahmens 6 eng
anliegend gehalten. Bei in Funktionsstellung befindlichem Schwenkelement 9 ist
dieses mit dem Rücksprung 24 an
seinem Schwenklagerende 11 auf dem von dem Schaft des Nietes 19 gebildeten
Verbindungsbolzen 22 abgestützt. Dadurch ist das Schwenkelement 9 gegen
Verlagerung in radialer Richtung der Schwenkachse 25 gesichert.
Quer zu der Hauptebene der Insektenschutzabdeckung 1, d.h.
in Richtung der Schwenkachse 25, bildet die Platte 14 ein
Widerlager für
das Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9.
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Zur Demontage der Insektenschutzabdeckung 1 ist
die Platte 14 mit ihrem die Rastzunge 17 aufweisenden
Teil von dem Spannrahmen 3 wegzubiegen. Zu diesem Zweck
kann beispielsweise ein in den Zwischenraum zwischen der Platte 14 und
dem Spannrahmen 3 einzuführender Schraubendreher verwendet
werden. Das Zurückbiegen
der federelastischen Platte 14 lässt sich mit geringem Kraftaufwand
bewerkstelligen, nachdem der zurückzubiegende
Plattenteil einen verhältnismäßig großen Abstand
von den Befestigungspunkten der Platte 14 aufweist. Nach
dem Zurückbiegen
der Platte 14 kann das Schwenkelement 9 entgegen
der Pfeilrichtung gemäß 5 in seine Freigabestellung
zurückgeschwenkt
werden.
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Soll die demontierte Insektenschutzabdeckung 1 beispielsweise
zur Reparatur horizontal gelagert werden, so sind zweckmäßigerweise
die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 von den
Verbindungsbolzen 21 der Niete 18 abzuziehen und
von dem Spannrahmen 3 abzunehmen. Die an dem Spannrahmen 3 verbleibenden
Platten 14 tragen auf dem Spannrahmen 3 nur geringfügig auf
und behindern eine flache Lagerung der Insektenschutzabdeckung 1 nicht.
Ist die Insektenschutzabdeckung 1 an einem festen Fensterrahmen
zu montieren, dessen Überschlag
in seiner Dicke von dem Überschlag 7 des
gezeigten festen Fensterrahmens 6 abweicht, so sind lediglich
die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 gegen Schwenkelemente
auszutauschen, deren Mittelteile in ihrer Länge auf die geänderte Überschlagsdicke abgestimmt
sind. Die übrigen
Bestandteile der Befestigungsvorrichtungen 8 können unverändert verwendet
werden.