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DE202004000713U1 - Abdeckung für eine Fenster-, Türöffnung o.dgl. mit einer Vorrichtung zur Befestigung der Abdeckung - Google Patents

Abdeckung für eine Fenster-, Türöffnung o.dgl. mit einer Vorrichtung zur Befestigung der Abdeckung Download PDF

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DE202004000713U1
DE202004000713U1 DE200420000713 DE202004000713U DE202004000713U1 DE 202004000713 U1 DE202004000713 U1 DE 202004000713U1 DE 200420000713 DE200420000713 DE 200420000713 DE 202004000713 U DE202004000713 U DE 202004000713U DE 202004000713 U1 DE202004000713 U1 DE 202004000713U1
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
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Abstract

Abdeckung für eine Fenster-, Türöffnung oder dergleichen, mit wenigstens einer zur lösbaren Befestigung der Abdeckung an einer Öffnungseinfassung (6) vorgesehenen Befestigungsvorrichtung (8), die ein Schwenkelement (9) aufweist, welches um eine quer zu der Abdeckungshauptebene verlaufende Schwenkachse (25) schwenkbar an der Abdeckung gelagert und in eine Freigabe- oder in eine Funktionsstellung schwenkbar ist, wobei das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) in der Freigabestellung die Abdeckung von der Öffnungseinfassung (6) freigibt und in der Funktionsstellung gegen Verlassen der Funktionsstellung an der Abdeckung lösbar arretiert und mit einem freien Halterungsende (10) zur Befestigung der Abdeckung an der Öffnungseinfassung (6) im Hintergriff ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) in der Funktionsstellung mittels einer lösbaren Rastverbindung gegen Verlassen der Funktionsstellung an der Abdeckung lösbar arretiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für eine Fenster-, Türöffnung oder dergleichen, mit wenigstens einer zur lösbaren Befestigung der Abdeckung an einer Öffnungseinfassung vorgesehenen Befestigungsvorrichtung, die ein Schwenkelement aufweist, welches um eine quer zu der Abdeckungshauptebene verlaufende Schwenkachse schwenkbar an der Abdeckung gelagert und in eine Freigabe- oder in eine Funktionsstellung schwenkbar ist, wobei das Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung in der Freigabestellung die Abdeckung von der Öffnungseinfassung freigibt und in der Funktionsstellung gegen Verlassen der Funktionsstellung an der Abdeckung lösbar arretiert und mit einem freien Halterungsende zur Befestigung der Abdeckung an der Öffnungseinfassung im Hintergriff ist. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Befestigungsvorrichtung der genannten Art.
  • Aus praktischer Anschauung bekannt ist gattungsgemäßer Stand der Technik in Form einer Insektenschutzabdeckung mit Befestigungsvorrichtungen. Die vorbekannte Insektenschutzabdeckung umfasst im Wesentlichen einen Spannrahmen sowie ein daran fixiertes Insektenschutzgitter. Der Spannrahmen ist dabei an seiner Laibungsfläche mit einer in Rahmenumfangsrichtung verlaufenden Nut versehen. Die Befestigungsvorrichtungen des Standes der Technik weisen eine ebene Basisplatte sowie einen daran angeschweißten Haltewinkel auf. Zu montieren ist die vorbekannte Insektenschutzabdeckung an festen Rahmen von Fenstern oder Türen. Dabei werden zunächst die Befestigungsvorrichtungen an dem Spannrahmen der Insektenschutzabdeckung vorfixiert. Zu diesem Zweck werden die Basisplatten der Befestigungsvorrichtungen jeweils mit einem Rand in die an der Laibungsfläche des Spannrahmens vorgesehene Nut eingesetzt. Anschließend wird jede Basisplatte an einem in Umfangsrichtung des Spannrahmens gelegenen Ende des in der Spannrahmennut aufgenommenen Randes durch die Nutwand hindurch mit dem Spannrahmen verschraubt. Die Verschraubungen werden dabei derart hergestellt, dass eine Schwenkbeweglichkeit der mit den Haltewinkeln versehenen Basisplatten um die Verschraubung erhalten bleibt. Anschließend wird die Baueinheit aus Insektenschutzabdeckung und Befestigungsvorrichtungen an dem betreffenden festen Fenster- oder Türrahmen angesetzt. Dabei sind die Haltewinkel samt Basisplatten zunächst in eine Freigabestellung geschwenkt, bei deren Einnahme sie ein enges Anlegen der Insektenschutzabdeckung an dem betreffenden festen Rahmen erlauben. Danach werden die Haltewinkel mit den Basisplatten um die bereits bestehende Schraubverbindung mit dem Spannrahmen der Insektenschutzabdeckung in die Funktionsstellung geschwenkt. Dabei gelangen die Haltewinkel mit ihren freien Enden an dem zugehörigen festen Rahmen in Hintergriff. Mit dieser Ausrichtung der Haltewinkel wird zwischen den in die Nut an dem Spannrahmen eintauchenden Basisplatten der Befestigungsvorrichtungen und dem Spannrahmen eine zweite Schraubverbindung hergestellt. Durch diese zweiten Schraubverbindungen werden die Einheiten aus Basisplatte und Haltewinkel in ihrer Funktionsstellung arretiert und damit die Verbindung zwischen Insektenschutzabdeckung und festem Rahmen gesichert. Zur Demontage der Insektenschutzabdeckung ist zunächst an wenigstens einem Teil der Befestigungsvorrichtungen zumindest eine der Verschraubungen mit dem Spannrahmen zu lösen. Anschließend lassen sich die betreffenden Basisplatten mit den daran vorgesehenen Haltewinkeln in eine Freigabestellung schwenken, in welcher sie die Insektenschutzabdeckung zur Abnahme von dem festen Rahmen freigeben.
  • Die Montage und/oder die Demontage von Abdeckungen an Fenster-, Türöffnungen oder dergleichen zu vereinfachen und eine Befestigungsvorrichtung für eine vereinfachte Montage bzw. Demontage zur Verfügung zu stellen, hat sich die vorliegende Erfindung zum Ziel gesetzt.
  • Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch die Vorrichtungen nach den Ansprüchen 1 und 14. Im Falle der Erfindung wird demnach das Schwenkelement der zur Fixierung der Abdeckung an der zugeordneten Öffnungseinfassung dienenden Befestigungsvorrichtung in der Funktionsstellung lösbar verrastet und dadurch gegen Verlassen der Funktionsstellung an der Abdeckung lösbar arretiert. Derartige Rastverbindungen lassen sich von dem betreffenden Monteur auf handhabungsfreundliche Art und Weise herstellen und bei Bedarf wieder lösen. Aufwändige Montagemaßnahmen wie etwa das Herstellen von Verschraubungen erübrigen sich.
  • Besondere Ausführungsarten der Erfindung nach den Ansprüchen 1 und 14 ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2 bis 13.
  • Die Erfindungsbauart nach Anspruch 2 zeichnet sich durch eine konstruktiv bzw. fertigungstechnisch besonders einfache Gestaltung des Schwenkelementes der Befestigungsvorrichtung aus. Als abgekröpfte Schwenklasche kann das Schwenkelement der erfin dungsgemäßen Befestigungsvorrichtung beispielsweise auf einfache Art und Weise als Stanz-Biege-Teil hergestellt werden.
  • Ausweislich Anspruch 3 wird in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung die lösbare Rastverbindung zwischen dem Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung und der Abdeckung an, vorzugsweise in einer Schwenkelementaufnahme hergestellt, die ihrerseits an der Abdeckung vorgesehen ist. Diese Maßnahme empfiehlt sich inbesondere angesichts des Umstandes, dass die genannte Schwenkelementaufnahme denjenigen Ort definiert, an welchem das Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung in der Funktionsstellung angeordnet ist. Eine Rastverbindung an oder in der Schwenkelementaufnahme wird dementsprechend funktionssicher hergestellt.
  • Gemäß Anspruch 4 dient in weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung eine in Schwenkrichtung des Schwenkelementes der Befestigungsvorrichtung verlaufende Aufnahmewand der Schwenkelementaufnahme zur Herstellung der lösbaren Rastverbindung zwischen dem Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung und der Abdeckung.
  • Im Falle der Erfindungsbauart nach Anspruch 5 wird der Einfachheit halber eine mit der Abdeckung zu verbindende Platte der Befestigungsvorrichtung als Begrenzung der Schwenkelementaufnahme verwendet. Eine zur Herstellung der Schwenkelementaufnah me ansonsten erforderliche aufwändige Bearbeitung der Abdeckung entfällt daher.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung getroffene Maßnahmen zur gleichzeitigen Nutzung einer abdeckungsseitigen Platte der Befestigungsvorrichtung als Begrenzung der Schwenkelementaufnahme sowie zum Ver- oder Entrasten des Schwenkelementes der Befestigungsvorrichtung sind in den Ansprüchen 6 bis 8 beschrieben.
  • Anspruch 9 hat eine Erfindungsbauart zum Gegenstand, im Falle derer das Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung besonders einfach als separates Bauteil handhabbar ist. Dies eröffnet beispielsweise die Möglichkeit, die erfindungsgemäße Gesamtanordnung auf einfache Art und Weise an wechselnde Einbauverhältnisse anzupassen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Einbausituation zu wählen ist lediglich das Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung. Die übrigen Bestandteile der Befestigungsvorrichtung sind hingegen universell verwendbar. Außerdem erlaubt es die anspruchsgemäße Gestaltung der Schwenkverbindung zwischen dem Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung und der Abdeckung, das Schwenkelement bei Bedarf mit wenigen, einfachen Handgriffen von der Abdeckung abzunehmen. Diese Möglichkeit ist etwa dann von Vorteil, wenn die Abdeckung abseits der betreffenden Fenster-, Türöffnung oder dergleichen abzulegen bzw. zu stapeln ist. In derartigen Fällen wären an der Abdeckung vorstehende Schwenkelemente hinderlich.
  • Insbesondere bei Verwendung von Schwenkelementen mit randoffener Lageraufnahme empfiehlt es sich, das in der Funktionsstellung befindliche Schwenkelement der Befestigungsvorrichtung mit Abstand von seiner Schwenklagerung in radialer Richtung seiner Schwenkachse an der Abdeckung abzustützen (Anspruch 11). Dadurch ist eine sichere Fixierung des Schwenkelementes der Befestigungsvorrichtung in der Funktionsstellung und somit eine sichere Fixierung der Abdeckung an der betreffenden Fenster-, Türöffnung oder dergleichen sichergestellt.
  • Im Interesse einer Minimierung der Anzahl der Einzelteile erfindungsgemäßer Befestigungsvorrichtungen sind in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 10 und 12 vorgesehen.
  • Eine für die Praxis besonders relevante Erfindungsbauart ist in Anspruch 13 beschrieben. Die erfindungsgemäße Abdeckung ist dabei als Insektenschutzabdeckung mit einem Rahmen sowie mit einem Insektenschutzgitter ausgeführt. Wenigstens eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung ist an dem Rahmen der Insektenschutzabdeckung angebracht.
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand schematischer Darstellungen zu einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Insektenschutzabdeckung mit Befestigungsvorrichtungen unmittelbar vor der Fixierung an dem festen Rahmen eines Fensters,
  • 2 eine der Befestigungsvorrichtungen nach 1 in Explosionsdarstellung und
  • 3 bis 6 Darstellungen zur Veranschaulichung der Montage der Insektenschutzabdeckung nach 1.
  • Gemäß 1 umfasst eine Insektenschutzabdeckung 1 für ein Fenster 2 als Rahmen einen Spannrahmen 3 sowie ein andeutungsweise dargestelltes Insektenschutzgitter 4. Das Insektenschutzgitter 4 ist in gewohnter Weise auswechselbar auf den Spannrahmen 3 aufgezogen. Zum Entfernen bzw. Austauschen des Insektenschutzgitters 4 ist lediglich ein klemmend gehaltener Teilrahmen 5 des Spannrahmens 3 zu lösen.
  • Die Insektenschutzabdeckung 1 ist zur Montage an einer als fester Fensterrahmen 6 ausgebildeten Öffnungseinfassung des Fensters 2 vorgesehen. Zur Fixierung der Insektenschutzabdeckung 1 an dem festen Fensterrahmen 6, im Einzelnen an einem Überschlag 7 des festen Fensterrahmens 6, dienen Befestigungsvorrichtungen 8, die an dem Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1 fensterseitig angebracht sind. In dem gezeigten Beispielsfall weist der Spannrahmen 3 insgesamt sechs Befestigungsvorrichtungen 8 auf, von denen in 1 eine verdeckt liegt.
  • Ausweislich 2 umfassen die Befestigungsvorrichtungen 8 jeweils ein als Z-förmig abgekröpfte Schwenklasche ausgebildetes Schwenkelement 9 mit einem freien Halterungsende 10, einem Schwenklagerende 11 sowie einem zwischen dem freien Halterungsende 10 und dem Schwenklagerende 11 liegenden Mittelteil 12. Das Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 ist mit einer randoffenen Lageraufnahme 13 sowie mit einem Rücksprung 24 versehen.
  • Ebenfalls Bestandteil der Befestigungsvorrichtungen 8 ist eine Platte 14, die mit Durchtrittsbohrungen 15, 16 sowie einem Rastelement in Form einer Rastzunge 17 versehen ist. Die Rastzunge 17 wurde aus dem Rohling der Platte 14 mit einseitiger Verbindung mit dem Rest der Platte 14 ausgestanzt und nach einer Seite hin über die ebene Plattenoberfläche hinaus gebogen. In 2 steht die Rastzunge 17 über die dem Betrachter abgewandte ebene Fläche der Platte 14 vor.
  • Weitere Bauteile der Befestigungsvorrichtung 8 bilden Niete 18, 19 sowie eine Distanzscheibe 20. Die Schäfte der Niete 18, 19 dienen als Verbindungsbolzen 21, 22 zur Fixierung der Platte 14 an dem Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1. Die Distanzscheibe 20 weist eine Durchtrittsöffnung 23 auf.
  • Zur Montage der Insektenschutzabdeckung 1 an dem festen Fensterrahmen 6 sind die in den 3 bis 6 skizzierten Montageschritte auszuführen.
  • Dabei werden zunächst die Befestigungsvorrichtungen 8 an dem Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1 vormontiert. Zu diesem Zweck wird in einem ersten Arbeitsschritt die Platte 14 einer jeden Befestigungsvorrichtung 8 mit dem Spannrahmen 3 vernietet. Ausweislich 3 geschieht dies mittels der Niete 18, 19, die in 3 noch als Nietrohlinge gezeigt sind und zu deren Befestigung eine herkömmliche Nietzange verwendet wird.
  • Von den Nieten 18, 19 wird zunächst der Niet 19 gesetzt. Dabei ist zwischen die Platte 14 der betreffenden Befestigungsvorrichtung 8 und den Spannrahmen 3 die Distanzscheibe 20 eingelegt. Die Dicke der Distanzscheibe 20 entspricht in etwa der Dicke des Schwenklagerendes 11 an dem Schwenkelement 9.
  • Nach dem Einbringen des Nietes 19 durchsetzt dessen Schaft die Durchtrittsbohrung 16 an der Platte 14, die Durchtrittsöffnung 23 an der Distanzscheibe 20 sowie eine nicht im Einzelnen gezeigte Nietbohrung an dem Spannrahmen 3.
  • Nach dem Setzen des Nietes 19 wird eine zweite Nietverbindung mittels des Nietes 18 hergestellt. Zuvor wird das Schwenkelement 9 mit seinem Schwenklagerende 11 zwischen die Platte 14 und den Spannrahmen 3 eingeschoben. Dabei wird das Schwenkelement 9 derart angeordnet und ausgerichtet, dass es mit dem. Schwenklagerende 11 möglichst nahe an der zu erstellenden Nietverbindung liegt, von dieser aber gleichzeitig so weit entfernt ist, dass die Handhabung der Nietzange nicht behindert wird. Das zwischen die Platte 14 und den Spannrahmen 3 eingeschobene Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 sorgt dafür, dass sich auch an der mittels des Nietes 18 hergestellten Nietverbindung zwischen der Platte 14 und dem Spannrahmen 3 ein Abstand ergibt, der zumindest annähernd der Dicke des Schwenklagerendes 11 an dem Schwenkelement 9 entspricht. Nach Herstellen der Nietverbindung durchsetzt der Schaft des Nietes 18 die Durchtrittsbohrung 15 an der Platte 14 der Befestigungsvorrichtung 8 sowie eine in 3 angedeutete Nietbohrung an dem Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1. Die Platte 14 der Befestigungsvorrichtung 8 ist in Einbaulage derart ausgerichtet, dass ihre Rastzunge 17 zu dem Spannrahmen 3 hin vorragt.
  • Nach Herstellung der Nietverbindungen wird das Schwenkelement 9 zunächst aus dem Zwischenraum zwischen der Platte 14 und dem Spannrahmen 3 entnommen, ehe es anschließend mit der aus 4 ersichtlichen Ausrichtung erneut in den genannten Zwischenraum eingeführt wird. Mit der randoffenen Lageraufnahme 13 an dem Schwenklagerende 11 wird das Schwenkelement 9 nun auf den von dem Schaft des Nietes 18 gebildeten Verbindungsbolzen 21 zwischen Platte 14 und Spannrahmen 3 aufgesteckt. Es ergeben sich dann die in 5 gezeigten Verhältnisse. Der Verbindungsbolzen 21 bzw. der Schaft des Nietes 18 definiert dabei eine in 5 strichpunktiert dargestellte Schwenkachse 25 des Schwenkelementes 9. Das Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 liegt seitlich neben der Rastzunge 17 der Platte 14.
  • Mit dem in 5 dargestellten Montagezustand der Befestigungsvorrichtungen 8 wird die Baueinheit aus Insektenschutzabdeckung 1 und Befestigungsvorrichtungen 8 an dem festen Fensterrahmen 6 in der aus 1 ersichtlichen Art und Weise angesetzt. Die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 befinden sich in ihrer Freigabestellung und damit in einer Schwenkstellung bezüglich der Schwenkachse 25, bei deren Einnahme sie im lichten Querschnitt der von dem festen Fensterrahmen 6 begrenzten Öffnung liegen. Die Schwenkelemente 9 gestatten folglich eine dichte Anlage des Spannrahmens 3 der Insektenschutzabdeckung 1 auf der Außenseite des festen Fensterrahmens 6. Zwischen dem Spannrahmen 3 und den Platten 14 der Befe stigungsvorrichtungen 8 werden die Schwenkelemente 9 reibschlüssig und dabei schwenkbeweglich gehalten.
  • Ausgehend von den Verhältnissen gemäß den 1 und 5 sind die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 nun lediglich noch in Richtung des in 5 für eine der Befestigungsvorrichtungen 8 gezeigten Pfeils um die Schwenkachse 25 zu schwenken. Im Laufe dieser Schwenkbewegung passiert das Schwenkelement 9 einer jeden Befestigungsvorrichtung mit dem Schwenklagerende 11 die in Schwenkrichtung ansteigende Rastzunge 17. Nach Passieren der Rastzunge 17 rastet diese hinter dem als Gegenrastelement fungierenden Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 ein und arretiert dadurch das Schwenkelement 9 in der nun eingenommenen Funktionsstellung gegen eine ungewollte Rückstellbewegung in die zuvor eingenommene Freigabestellung. In der Funktionsstellung ist das Schwenkelement 9 der betreffenden Befestigungsvorrichtung 8 in 6 gezeigt. Der Zwischenraum zwischen dem Spannrahmen 3 und der Platte 14 bildet eine Schwenkelementaufnahme, in deren Innern das Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9 angeordnet ist. Mit dem freien Halterungsende 10 befindet sich das Schwenkelement 9 in Hintergriff an dem Überschlag 7 des festen Fensterrahmens 6.
  • Nachdem die Länge des Mittelteils 12 des Schwenkelementes 9 in etwa der Dicke des Überschlages 7 an dem festen Fensterrahmen 6 entspricht, wird der Spannrahmen 3 der Insektenschutzabdeckung 1 an der Außenseite des festen Fensterrahmens 6 eng anliegend gehalten. Bei in Funktionsstellung befindlichem Schwenkelement 9 ist dieses mit dem Rücksprung 24 an seinem Schwenklagerende 11 auf dem von dem Schaft des Nietes 19 gebildeten Verbindungsbolzen 22 abgestützt. Dadurch ist das Schwenkelement 9 gegen Verlagerung in radialer Richtung der Schwenkachse 25 gesichert. Quer zu der Hauptebene der Insektenschutzabdeckung 1, d.h. in Richtung der Schwenkachse 25, bildet die Platte 14 ein Widerlager für das Schwenklagerende 11 des Schwenkelementes 9.
  • Zur Demontage der Insektenschutzabdeckung 1 ist die Platte 14 mit ihrem die Rastzunge 17 aufweisenden Teil von dem Spannrahmen 3 wegzubiegen. Zu diesem Zweck kann beispielsweise ein in den Zwischenraum zwischen der Platte 14 und dem Spannrahmen 3 einzuführender Schraubendreher verwendet werden. Das Zurückbiegen der federelastischen Platte 14 lässt sich mit geringem Kraftaufwand bewerkstelligen, nachdem der zurückzubiegende Plattenteil einen verhältnismäßig großen Abstand von den Befestigungspunkten der Platte 14 aufweist. Nach dem Zurückbiegen der Platte 14 kann das Schwenkelement 9 entgegen der Pfeilrichtung gemäß 5 in seine Freigabestellung zurückgeschwenkt werden.
  • Soll die demontierte Insektenschutzabdeckung 1 beispielsweise zur Reparatur horizontal gelagert werden, so sind zweckmäßigerweise die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 von den Verbindungsbolzen 21 der Niete 18 abzuziehen und von dem Spannrahmen 3 abzunehmen. Die an dem Spannrahmen 3 verbleibenden Platten 14 tragen auf dem Spannrahmen 3 nur geringfügig auf und behindern eine flache Lagerung der Insektenschutzabdeckung 1 nicht. Ist die Insektenschutzabdeckung 1 an einem festen Fensterrahmen zu montieren, dessen Überschlag in seiner Dicke von dem Überschlag 7 des gezeigten festen Fensterrahmens 6 abweicht, so sind lediglich die Schwenkelemente 9 der Befestigungsvorrichtungen 8 gegen Schwenkelemente auszutauschen, deren Mittelteile in ihrer Länge auf die geänderte Überschlagsdicke abgestimmt sind. Die übrigen Bestandteile der Befestigungsvorrichtungen 8 können unverändert verwendet werden.

Claims (14)

  1. Abdeckung für eine Fenster-, Türöffnung oder dergleichen, mit wenigstens einer zur lösbaren Befestigung der Abdeckung an einer Öffnungseinfassung (6) vorgesehenen Befestigungsvorrichtung (8), die ein Schwenkelement (9) aufweist, welches um eine quer zu der Abdeckungshauptebene verlaufende Schwenkachse (25) schwenkbar an der Abdeckung gelagert und in eine Freigabe- oder in eine Funktionsstellung schwenkbar ist, wobei das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) in der Freigabestellung die Abdeckung von der Öffnungseinfassung (6) freigibt und in der Funktionsstellung gegen Verlassen der Funktionsstellung an der Abdeckung lösbar arretiert und mit einem freien Halterungsende (10) zur Befestigung der Abdeckung an der Öffnungseinfassung (6) im Hintergriff ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) in der Funktionsstellung mittels einer lösbaren Rastverbindung gegen Verlassen der Funktionsstellung an der Abdeckung lösbar arretiert ist.
  2. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) von einer quer zu der Abdeckungshauptebene abgekröpften Schwenklasche gebildet ist.
  3. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) in der Funktionsstellung mit Abstand von dem freien Halterungsende (10) in eine an der Abdeckung vorgesehene und in Schwenkrichtung des Schwenkelementes (9) der Befestigungsvorrichtung (8) offene Schwenkelementaufnahme eingeschwenkt und an der Schwenkelementaufnahme mit der Abdeckung lösbar verrastet ist.
  4. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer in Schwenkrichtung des Schwenkelementes (9) der Befestigungsvorrichtung (8) verlaufenden Aufnahmewand der Schwenkelementaufnahme wenigstens ein Rastelement vorgesehen und diesem zumindest ein Gegenrastelement an dem Schwenkelement (9) der Befestigungvorrichtung (8) zugeordnet ist.
  5. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine in Schwenkrichtung des Schwenkelementes (9) der Befestigungsvorrichtung (8) verlaufende Aufnahmewand der Schwenkelementaufnah me von einer mit der Abdeckung verbundenen abdeckungsseitigen Platte (14) der Befestigungsvorrichtung (8) gebildet ist.
  6. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die abdeckungsseitige Platte (14) der Befestigungsvorrichtung (8) wenigstens ein Rastelement aufweist, welches zumindest einem Gegenrastelement an dem Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) zugeordnet ist.
  7. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die abdeckungsseitige Platte (14) der Befestigungsvorrichtung (8) wenigstens ein Rastelement in Form einer in der Raststellung in das Innere der abdeckungsseitigen Aufnahme vorragenden Rastzunge (17) aufweist.
  8. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die abdeckungsseitige Platte (14) der Befestigungsvorrichtung (8) wenigstens zum Lösen der mit dem Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) hergestellten Rastverbindung quer zu der Abdeckungshauptebene elastisch verformbar ist.
  9. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) eine randoffene Lageraufnahme (13) aufweist und mit dieser zur Schwenklagerung an der Abdeckung auf einen mit der Abdeckung verbundenen Schwenkachsbolzen aufsteckbar ist.
  10. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkachsbolzen zur Schwenklagerung des Schwenkelementes (9) der Befestigungsvorrichtung (8) von einem Verbindungsbolzen (21) gebildet ist, mittels dessen die abdeckungsseitige Platte (14) der Befestigungsvorrichtung (8) mit der Abdeckung verbunden ist.
  11. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) in der Funktionsstellung mit Abstand von der Schwenklagerung in radialer Richtung seiner Schwenkachse (25) an der Abdeckung abgestützt ist.
  12. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (9) der Befestigungsvorrichtung (8) in der Funktionsstellung an der Abdeckung in radialer Richtung seiner Schwenkachse (25) über einen Verbindungsbolzen (22) abgestützt ist, mittels dessen die abdeckungsseitige Platte (14) der Befestigungsvorrichtung (8) mit der Abdeckung verbunden ist.
  13. Abdeckung mit Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Abdeckung eine Insektenschutzabdeckung (1) mit einem Rahmen (3) sowie mit einem Insektenschutzgitter (4) vorgesehen ist und dass wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (8) an dem Rahmen (3) der Insektenschutzabdeckung (1) angebracht ist.
  14. Befestigungsvorrichtung mit den diese betreffenden Merkmalen nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102006042490A1 (de) * 2006-09-07 2008-03-27 Tesa Ag Vorrichtung und Verfahren zum Befestigen von Aufsatzelementen auf bauseitigen Rahmensystemen, bevorzugter Weise für Fenster und Türen

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