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DE202004000564U1 - Elektronisches Manometer - Google Patents

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DE202004000564U1
DE202004000564U1 DE200420000564 DE202004000564U DE202004000564U1 DE 202004000564 U1 DE202004000564 U1 DE 202004000564U1 DE 200420000564 DE200420000564 DE 200420000564 DE 202004000564 U DE202004000564 U DE 202004000564U DE 202004000564 U1 DE202004000564 U1 DE 202004000564U1
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housing
manometer
pressure gauge
sensor
pressure
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DE200420000564
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Keller AG fuer Druckmesstechnik
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Abstract

Elektronisches Manometer mit den folgenden Merkmalen:
– mit einem Manometergehäuse (4),
– mit einem im Inneren des Manometergehäuses (4) angeordneten Drucksensor (45),
– der Drucksensor (45) ist über eine Rohrleitung (7) oder einen Anschluss zumindest mittelbar mit einem Medium druckbeaufschlagbar, dessen Druck gemessen werden soll,
– das Manometergehäuse (4) ist zumindest zweigeteilt, und
– das Manometergehäuse (4) umfasst einen Überdruck-Auslass, der bei einem unzulässigen Überdruck im Inneren des Manometergehäuses (4) selbsttätig öffnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Elektronisches Manometer nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Ein elektrisches Manometer ist ein Messgerät für Druck, bei dem Druckaufnahme und Anzeige eines Druckwertes eine in sich geschlossene Einheit bilden.
  • In die Klasse der El. Manometer fallen auch Produkte, die weitere Funktionen beinhalten, zum Beispiel Elektronische Druckschalter, wo die Anzeige auch ziur Einstellung der Druckschaltpunkte eingesetzt wird, und die Stellung des Schaltzustandes durch Farbdioden angezeigt wird und die Schaltzustände nach aussen an eine entfernte Stelle übertragen werden, entweder über Kabel oder kabellos über Infrarot, oder der Druckwert wird über Kabel oder kabellos an eine entfernte Stelle übertragen. Auch solche Geräte, wo aus den Druck- und Temperaturwerten andere Werte wie zum Beispiel die Dichte eines Gases oder der Garzustand eines Kochgutes ermittelt und direkt angezeigt werden, fallen in diese Kategorie.
  • El. Manometer umfassen im Inneren des Manometergehäuses eine Druckmesszelle oder einen Drucksensor, der beispielsweise mittels einer piezorezessiven Druckmesszelle arbeitet. Über einen Druckanschluss in Form eines Kanales kann das Medium, dessen Druck gemessen werden soll, der Druckmesszelle zugeführt werden.
  • Im Inneren von Digitalmanometern ist in der Regel auch die entsprechende Auswertelektronik untergebracht, um die gemessenen Signale bzgl. eines ermittelten Druckwertes mittels einer Anzeigeeinheit entsprechend darzustellen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes bzw. deutlich einfacher aufgebautes Manometer zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Manometer ist höchst einfach aufgebaut und lässt sich gegenüber herkömmlichen Manometern auch sehr viel leichter herstellen und montieren. Herkömmliche Manometer weisen nämlich keinen ausreichenden Schutz auf, der an sich greifen sollte und müsste, wenn unbeabsichtigt Überdrücke auf die Druckmesszelle einwirken. Dies könnte letztlich zu einem Überdruck im Inneren des Manometergehäuses führen, mit der Folge, dass dann das auf der Sichtseite befindliche Schutzglas durch den im Inneren des Manometergehäuses herrschenden Überdruck zerbirst, mit der Folge, dass das Augenlicht von Menschen durch das zerberstende Glas gefährdet werden könnte.
  • Von daher ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass eine Überdruckentweicheinrichtung im Manometergehäuse umgesetzt ist, durch die das Auftreten eines Überdruckes mit der Gefahr des Zerberstens von Teilen und insbesondere des Frontglases vermieden wird.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist dazu vorgesehen, dass das Manometergehäuse mit einem Manometerdeckel versehen ist, der lediglich mittels Schnapp- und/oder Klemmkräften gehalten ist. Erfindungsgemäß ist also kein Schraubeingriff vorgesehen, um einen Manometerdeckel an dem verbleibenden Manometergehäuse zu verankern. Dieser eröffnet die Möglichkeit beim Auftreten eines an sich unerlaubten Überdruckes, dass der Deckel sofort von dem verbleibenden Manometergehäuse abheben kann, wodurch der Überdruck nach außen entweicht. Das Zerbersten der Frontscheibe wird dadurch vermieden.
  • Schließlich wird durch die problemlose Entfernung des Gehäusedeckels auch ermöglicht, dass ein Batteriewechsel einfach vorgenommen werden kann. Auch von daher ist bevorzugt das Innere des Gehäuses selbst nicht mit Gel ausgegossen, wodurch der problemlose Batteriewechsel ebenfalls ermöglicht und erleichtert wird.
  • Alternativ oder ergänzend ist es auch möglich, im Manometergehäuse einen oder mehrere Überdrucköffnungen vorzusehen, die beispielsweise nur durch eine Art Pfropfen verschlossen sind. Dieser Pfropfen ist mit nur so geringen Reib- oder Klemmkräften gehalten, dass bei einem auftretenden Überdruck dieser Pfropfen schnell nach außen herausgeschleudert wird, so dass der Überdruck entweichen kann, bevor Teile des Gehäuses und insbesondere Glasteile und Schutzscheiben zerbersten und damit Menschen gefährden können.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist dazu vorgesehen, dass beispielsweise ein vorgesehenes Transmittermodul einen direkt aufgelöteten Sensor und gegebenenfalls sogar noch eine direkt aufgelötete oder befestigte Batterie umfasst. Mit anderen Worten ist der Sensor direkt auf einer Leiterplatine aufgelötet. Weitere den Sensor oder die Druckmesszelle vor einem mechanischen Überdruck schützende Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Ein auf den Sensor wirkender Überdruck würde dann durch den sofort abhebenden Manometerdeckel nach außen entweichen können.
  • Die erfindungsgemäßen Vorteile lassen sich auch dann realisieren, wenn an dem Gehäuse beispielsweise noch ein Barometermodul und/oder auch ein oder mehrere Schaltknöpfe vorgesehen ist bzw. sind, die bevorzugt ebenfalls wieder auf der Leiterplatine bzw. dem Print mit verankert und damit elektrisch verbunden sind.
  • Schließlich kann die gesamte Anordnung aber auch so aufgebaut sein, dass – wenn das Manometer mit entsprechendem Aufbau nur bei niedrigen Drücken eingesetzt werden soll – Schrauben eingesetzt werden können, mit denen der Manometerdeckel an dem Manometergehäuse befestigt werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Manometer kann insoweit auch als Transmitter zur Durchführung von Regelprozessen verwendet werden. Das Manometer kann auch als multifunktionales Messgerät bezeichnet werden, das bevorzugt Signale in digitaler Form, aber auch in analoger Form bereitstellen kann. Bevorzugt wird das Manometer als digitales Manometer verwendet.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich nachfolgend aus den anhand von Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen im Einzelnen
  • 1a: eine schematische perspektivische Darstellung eines Manometers, im zweiten Ausführungsbeispiel eines digitalen Manometers;
  • 1b: eine schematische rückwärtige Ansicht des in 1 wiedergegebenen Manometers mit einem an der Unterseite vorstehenden Rohrstutzen;
  • 2: eine schematische axiale Querschnittsdarstellung durch die Rückwand eines Manometergehäuses mit daran befestigtem Sensorgehäuse unter Aufnahme eines Sensors;
  • 3: ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit einem Sensor, der mittels eines Seeger-Ringes gehalten ist;
  • 4: eine entsprechende Querschnittsdarstellung entsprechend 2 mit einem zusätzlich vorgesehenen Barometermodul und einem zusätzlich vorgesehenen Schalter;
  • 5: eine Draufsicht auf ein in größerem Detail wiedergegebenen Ausführungsbeispiel, welches vom Grundsatz her dem Ausführungsbeispiel nach den 1a, 1b und 4 entspricht;
  • 6: ein zu den 1a, 1b und 4 mit größerem Detail gezeigtes Ausführungsbeispiel im Querschnitt; und
  • 7: ein zu 6 abgewandeltes Ausführungsbeispiel im Querschnitt, welches eine Abwandlung des in 2 gezeigten Ausführungsbeispieles in größerem Detail entspricht.
  • In 1a und 1b ist in perspektivischer Darstellung einmal von vorn und einmal eher von hinten ein Manometer mit einem im gezeigten Ausführungsbeispiel in Draufsicht ovalen Gehäuse 3 gezeigt. Auf der Vorder- oder Frontseite 1' ist im gezeigten Ausführungsbeispiel im Gehäuse 3 ein Ausschnitt oder Fenster 3' vorgesehen, in welchem eine Anzeigeeinrichtung 5, ein sogenanntes Display, vorgesehen ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bevorzugt um ein digitales Manometer.
  • An der Rückseite 1" ist aus dem Gehäuse 3 ein Rohrstutzen 7 mit vergleichsweise geringer Axiallänge herausgeführt. Ferner ist im gezeigten Ausführungsbeispiel an dem Manometer eine Fixierschraube 9 vorgesehen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel auf den Rohrstutzen 7 aufgedreht ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist diese Fixierschraube 9 nach Art einer Mutter 9a gestaltet, an deren Außenumfang Schlüsselflächen 9b ausgebildet sind. Das freie Rohrende 7 ist dabei beispielsweise mittels einer nicht näher erläuterten Schraubanschluss-Verbindungseinrichtung 10 an ein Druckleitungssystem anschließbar.
  • Anhand von 2 ist ein schematischer Ausschnitt durch die Rückwand des in 1a und 1b gezeigten Manometers wiedergegeben, und zwar zur Verdeutlichung der Anordnung und der Befestigung des Sensorgehäuses mit der darin befindlichen Druckmesszelle bzw. mit dem darin befindlichen Drucksensor.
  • In der ausschnittsweisen Schnittdarstellung gemäß 2 ist die Rückwand 3a an der Rückseite 1" des Gehäuses 3 des Manometers 1 gezeigt, in welcher eine Bohrung oder Durchtrittsöffnung 41 eingebracht ist. Im Inneren des Manometergehäuses sitzt ein Sensorgehäuse 43 mit einem topfförmigen, im Inneren des Manometergehäuses liegenden Aufnahmeabschnitt, in welchem beispielsweise eine Druckmesszelle oder ein Drucksensor 45 angeordnet ist. Auf der Oberseite dieses Drucksensors sind die üblichen Anschlussstellen oder Anschlussstifte 46 vorgesehen, worüber die anstehenden elektrischen Drucksignale an einer Auswertelektronik, beispielsweise über eine flexible Leiterbahn 47 weitergegeben werden können. Der weitere Aufbau ist insoweit im Schnitt nicht dargestellt.
  • Das Sensorgehäuse 43 geht in den erwähnten Rohrstutzen 7 über, d.h. der Rohrstutzen 7 ist Teil des Sensorgehäuses 43. Dieser Rohrstutzen 7 gliedert sich in einen Abschnitt 43a und 43'a mit größerem Außendurchmesser und in einen weiteren Abschnitt 43b mit demgegenüber geringerem Außendurchmesser. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die axiale Länge des ersten Abschnittes 43a so bemessen, dass dieser Rohrdurchmesser angrenzend an den topfförmigen Boden des Sensorgehäuses gewindefrei gestaltet ist und möglichst passgenau die Durchtrittsöffnung 41 in der Manometerrückwand 3a durchsetzt. Ein nach außen überstehender Abschnitt 43'a ist dann mit einem Außengewinde 48 versehen, auf welchem die erwähnte Fixierschraube 9, d.h. die Mutter 9a, aufgedreht werden kann.
  • Dabei ist in der Zeichnung ebenfalls angedeutet, dass auf der zur Gehäuserückwand 3a zugewandt liegenden Unterseite des topfförmigen Bodens des Sensorgehäuses 43 eine Dichtung 49 vorgesehen ist, die durch Festdrehen der Fixierschraube zunehmend mehr komprimiert wird.
  • Der über das Außengewinde 48 zum freien Rohrende 7a überstehende Rohrabschnitt 43b mit geringerem Außendurchmesser ist völlig gewindefrei gestaltet, wobei durch die Axialbohrung 7c vom stirnseitigen unteren Ende des Rohrstutzens 7 nach erfolgtem Anschluss ein unter Druck stehendes Medium bis zur Druckmesszelle gelangen kann, um dort den Druck am Drucksensor bzw. in der Druckmesszelle 45 zu messen.
  • Das erläuterte Manometer mit dem gewindefrei endenden Rohrstutzen 7 soll nunmehr an einem Druckleitungssystem angeschlossen werden, welches üblicherweise ein entsprechendes Rohrende umfasst, in welchem das Druckmedium letztlich ansteht.
  • Ein solcher Anschluss kann beispielsweise durch Löten, Schweißen oder in sonstiger geeigneter Weise erfolgen. Darüber hinaus besteht eine Anschlussmöglichkeit dadurch, dass unter Verwendung einer zahlreich auf dem Markt erhältlichen Schraubverbindung eine feste und dichte Klemmfixierung des gewindefreien Rohrstutzens vorgenommen werden kann. Dies soll anhand einer der vielen auf dem Markt erhältlichen bekannten Lösungen erläutert werden.
  • Aus dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist ferner zu ersehen, dass sich das Manometergehäuse 3 in ein topfförmiges Gehäuse 4a und einen Gehäusedeckel 4b gliedert (wobei die Begriffe Gehäuse und Gehäusedeckel auch umgekehrt vergeben werden können).
  • Im Gehäusedeckel 4b ist frontseitig ein zentraler Ausschnitt 6 vorgesehen, in welchem ein Schutzglas 8 eingeklebt ist, und zwar bevorzugt an einem im Gehäusedeckel 4b eingearbeiteten Stufenabsatz 6a, so dass das Schutzglas 8 mit einem umlaufenden Rand in seiner frontseitgen Ebene an einem entsprechenden parallelen Abschnitt des Stufenabsatzes 6a am Gehäusedeckel anliegt und mit seinem Umfangsrand in einem senkrecht zur Glasfläche verlaufenden Abschnitt des Stufenabsatzes 6a zu liegen kommt.
  • Darunter ist ein Montagerahmen 10 angeordnet, der vorzugsweise durch Kleben befestigt ist. Dieser Montagerahmen 10 weist im Querschnitt zwei Stufenabsätze 10a und 10b auf.
  • Der der Außenseite näher liegende erste Stufenabsatz 10a dient zur Aufnahme des eigentlichen Displays 12, welches beispielsweise aus einem LCD-Display bestehen kann. Es ist von daher schichtweise aufgebaut und umfasst einen außenliegenden Display-Schutz 12a (beispielsweise einen LCD-Glasschutz mit Polarisationsschicht) und die dahinter befindliche LCD-Displayschicht 12b, die im wesentlichen aus Flüssigkristallen besteht.
  • In dem mehr zur Innenseite des Manometergehäuses versetzt liegenden zweiten Stufenabsatz 10b (der einen größeren Innendurchmesser aufweist als der erste Stufenabsatz 10a) ist dann eine Leiterplatine oder ein Leiterprint 14 entsprechend befestigt oder beispielsweise eingeklebt. Auf diesem Leiterprint sind Leiterbahnen ausgebildet und eine Reihe von passiven und/oder aktiven elektronischen Bauteilen und Baukomponenten vorgesehen, die der Auswertung und Darstellung des Druckes an dem vorzugsweise digitalen Display 12 dienen.
  • Dazu ist ferner an der der Innenseite zugewandt liegenden Seite der Leiterplatine 14 beispielsweise auch noch eine Batterie oder ein Akku 16 direkt aufgelötet.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist ferner auch die eigentliche Druckmesszelle oder der Sensor 45 mit seinen dem Abgriff der elektrischen Drucksignale dienenden Anschlussstiften 18 direkt auf der Unterseite der Leiterplatine 14 angelötet. Dabei sitzt die Druckmesszelle in der topfförmigen Aufnahme 44 des Sensorgehäuses 43, wobei in einer umlaufenden Außennut noch ein O-Ring oder Dichtring 20 eingesetzt ist, der mit der Innenwandung der topfförmigen Aufnahmeanordnung 44 wechselwirkt.
  • Wie ferner aus der Querschnittsdarstellung gemäß 2 zu ersehen ist, weist das Gehäuse außenliegend einen Stufenabsatz 22 auf, in welchem ein entsprechender Abschnitt 4'b des Gehäusedeckels 4b zu liegen kommt. In einer entsprechenden umlaufenden nutförmigen Vertiefung 24 ist ebenfalls ein O-Ring oder Dichtring 26 eingesetzt, so dass hier zwischen der Innenseite des Abschnittes 4'b des Gehäusedeckels 4b und der nach außen weisenden Seite des entsprechenden Abschnittes des Gehäuses 4a eine Dicht-Reibwirkung zwischen Gehäuse und Gehäusedeckel durch den O-Ring oder Dichtring 26 gegeben ist.
  • Die Reibkräfte sollen so ausreichend sein, dass der Gehäusedeckel 4b am Gehäuse 4a ausreichend fest gehalten ist.
  • Im vorliegenden Fall würde das Druckmedium, dessen Druck zu vermessen ist, über die axiale Innenbohrung 7c bis in den Innenraum des Sensorgehäuses 43 und dort auf den Sensor 45 wirken. Hat dieser beispielsweise eine Querschnittsfläche von 1cm2 und liegen beispielsweise 100 bar Druck an, so wird dadurch eine Kraft von etwa 100 kg auf den Sensor erzeugt. Diese hohe Kraft würde den Sensor einschließlich des Prints (d.h. der Leiterplatine) in Richtung Schutzglas nach oben hin anheben und das Schutzglas zerbersten lassen, mit der Gefahr von Augenverletzungen einer sich vor dem Manometer befindlichen Person.
  • Da im vorliegenden Fall der Gehäusedeckel 4b und das Gehäuse 4a selbst nicht miteinander verschraubt sind, führt ein derartig hoher Druck problemlos dazu, dass der Gehäusedeckel mit der Anzeige 12, der Leiterplatine 14, der Batterie 16 und dem Drucksensor 45 abgehoben wird und dadurch der Überdruck in die Umgebung entweichen kann. Ein Zerbersten vor allem des frontseitigen Schutzglases 8 wird dadurch vermieden.
  • Ein so leicht abhebbarer Deckel bietet aber auch den Vorteil, dass dadurch auch die Batterie 16 leicht ausgewechselt werden kann oder überhaupt ein Zugang zu den im Inneren des Gehäuses befindlichen elektrischen und elektronischen Bauteilen problemlos gegeben ist, falls eine Überprüfung oder Reparatur notwendig sein sollte.
  • Nur für den Fall, dass das Manometer für kleine Drücke eingesetzt werden soll, bei denen ein Zerbersten zumindest des frontseitigen Schutzglases nicht zu befürchten ist, können auch mehrere außen in Umfangsrichtung versetzt liegende Axialbohrungen 28, d.h. Axialbohrungen 28a im Gehäuse sowie damit axial fluchtende Axialbohrungen 28b im Gehäusedeckel 4b eingebracht sein, um hier jeweils eine Gewindeschraube 30 einzusetzen und durch eine an der gegenüberliegenden Seite des Manometergehäuses austretende Schraube 30 zu sichern. Alternativ dazu können die Bohrun gen aber auch als Gewindebohrungen ausgebildet sein, so dass die entsprechende Schraube 30 direkt in die entsprechende Bohrung 28 eingesteckt und in den jeweils gegenüberliegend zur Einführöffnung der Schraube befindlichen Gewindeabschnitt des dort eingearbeiteten Innengewindes direkt eingedreht werden kann.
  • Insoweit zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß 2 in der rechten Hälfte die bevorzugte Ausführungsform ohne Verwendung von Schrauben und alternativ in eine zweite Ausführungsform gemäß der Darstellung auf der linken Hälfte gemäß 2, bei der eine das Gehäuse und den Gehäusedeckel aneinander fixierende Schraube 30 gezeigt ist.
  • Anhand von 3 ist lediglich gezeigt, dass das Sensorgehäuse 43 auch mit geringerer Axialhöhe ausgebildet sein kann. In diesem Fall kommt der Sensor oder die Druckmesszelle 45 beabstandet zur Leiterplatine 14 zu liegen. In diesem Fall müssen die Anschlussstifte 18 über elektrische Leitungen, beispielsweise einer flexiblen Leiterbahn 47 mit den entsprechenden elektrischen Anschlussstellen an der Leiterplatine 14 verbunden werden. In diesem Ausführungsbeispiel wird bevorzugt die Druckmesszelle oder der Sensor über einen Seegerring 32 an dem topfförmigen Sensorgehäuse 43 gesichert, wobei das Sensorgehäuse 43 der Rückwand 3a des Manometergehäuses durch Aufdrehen der Fixierschraube 9 gesichert ist.
  • Gleichwohl wird auch bei diesem Ausführungsbeispiel eine schraubfreie, möglichst nur kraftschlüssige Verbindung zwischen Gehäusedeckel und Gehäuse bevorzugt, um bei Auf treten eines an sich unzulässigen Überdruckes ein problemloses Abheben des Gehäusedeckels zu ermöglichen. Dies könnte bei Auftreten eines unzulässigen Überdruckes nur dann passieren, wenn zuvor der Sensor 45 und/oder der Seegerring 32 zerstört wurde, so dass der an sich unzulässige Hochdruck sich im Inneren des Gehäuses 4 weiter aufbaut und zum Abheben des Deckels 4b führen kann.
  • Anhand von 4 ist nur ergänzend gezeigt, dass das entsprechende Manometergehäuse im Gesamtaufbau so erweitert sein kann, dass beispielsweise ein zusätzliches Barometermodul 40 und/oder ein Schalter 42 bevorzugt direkt auf der Leiterplatine mit angeordnet und in entsprechender Weise elektrisch mit den auf der Leiterplatine befindlichen Leiterstrukturen verbunden sein kann.
  • Dazu ist in der Querschnittsdarstellung gemäß 4 zu ersehen, dass im Gehäusedeckel 4b eine im gezeigten Ausführungsbeispiel senkrecht zur Schutzscheibe verlaufende Bohrung 44 eingebracht ist, in welche ein Dichtrohr 46 möglichst bündig in der Bohrung 44 eingesetzt oder eingeklebt oder in sonstiger Weise in der Bohrung 44 befestigt sein kann, wobei diese Bohrung nicht nur durch den Gehäusedeckel 4b, sondern auch durch den Montagerahmen geführt ist, so dass darunter die Oberfläche der Leiterplatine 14 an sich frei liegt. Über das in dem Dichtrohr 46 eingebrachte Barometermodul 40 wird gleichzeitig die Öffnung nach außen verschlossen. Das Barometermodul ist dabei in Querschnittsdarstellung nach Art eines liegenden T gestaltet, so dass es einen größeren Durchmesser-Basisabschnitt auf der Leiterplatine aufliegend aufweist, der einen entsprechenden Stufenabsatz 48 im Montagerahmen 10 hintergreift und damit das Barometermodul unverlierbar hält.
  • Bei der Darstellung gemäß 4 auf der rechten Seite ist in einer entsprechenden Bohrung dann ein stiftförmiger, gegen die Kraft einer Feder 50 eindrückbarer Schalter 52 gezeigt, der noch über eine Gummikappe 54 oder eine Kappe aus einem anderen geeigneten Material nach außen hin hermetisch abgeschirmt und geschützt ist. Die Schutzabschirmung 54 kann dabei mit einem umlaufenden Flansch versehen sein, der sandwichartig zwischen den aufeinander liegenden Flächen zwischen dem Gehäusedeckel 4b und dem entsprechenden Abschnitt des Montagerahmens 10 zu liegen kommt .
  • Anhand von 5 ist in Draufsicht und in 6 im Querschnitt ein zu den 1a, 1b und 4 im größeren Detail wiedergegebenes Ausführungsbeispiel verdeutlicht.
  • In der Draufsicht sieht man das digitale Manometer mit der digitalen Anzeige einer Richtung 5 sowie drei Tastschaltern 52 und einem Referenzdruckmesser 40.
  • Der eigentliche Drucksensor ist im Schnitt in größerem Detail gezeigt. Die Batterie selbst ist über eine entsprechende Batterie-Halteeinrichtung 16a über die Leiterplatine 14 gehalten und daran elektrisch angeschlossen.
  • Für den Referenzdruckmesser 40 ist die eigentliche Bohrung 44 im Deckel mit vergleichsweise geringem Durchmesser ausgestattet. Darunter ist im Halte- und Befestigungsrahmen 10 eine größere Axialbohrung eingebracht, welche unter einem Gel auf der Leiterplatine 14 sitzend angeordnet ist.
  • Die Tastschalter 52 weisen eine nach oben weisende Stirnseite 52a auf, die als Betätigungskopf dienen und bevorzugt etwa in der Ebene des Gehäusedeckels liegen oder damit fluchten, also im Wesentlichen nicht überstehen. Es ist eine leichte tellerförmige Vertiefung in der oberen Deckelgehäusewand eingearbeitet, um dadurch die Stirnseite des jeweiligen Tasters mit dem Finger ins Innere etwas herunterdrücken zu können.
  • Schließlich ist in diesem Ausführungsbeispiel eine umlaufende Dichtung 26 vorgesehen, die nicht in Radialrichtung, sondern in Axialrichtung wirkt und deshalb am nach oben weisenden Umlaufrand des Gehäuses an der umlaufenden Nut vorgesehen ist. Gleichwohl ist aber auch hier eine zwischen Deckel und Gehäuse wirkende Schnapp- oder Rasteinrichtung vorgesehen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem radial nach außen vorstehenden an einem Gehäuseabschnitt ausgebildeten Ringwulst 71 bestehen kann, der in entsprechende radial nach innen eingearbeitete Vertiefung oder Nut 73 im Gehäusedeckel zusammenwirkt.
  • Schließlich ist in der Querschnittsdarstellung gemäß 6 auch gezeigt, dass dort ein Anschlussstecker 91 an einem Gehäuseanschluss 81 anschließbar ist, worüber die elektrischen Druckmesssignale zur weiteren Prozessverarbeitung abgegriffen und nachgeordneten elektronischen Baugruppen und Geräten zugeführt werden können.

Claims (22)

  1. Elektronisches Manometer mit den folgenden Merkmalen: – mit einem Manometergehäuse (4), – mit einem im Inneren des Manometergehäuses (4) angeordneten Drucksensor (45), – der Drucksensor (45) ist über eine Rohrleitung (7) oder einen Anschluss zumindest mittelbar mit einem Medium druckbeaufschlagbar, dessen Druck gemessen werden soll, – das Manometergehäuse (4) ist zumindest zweigeteilt, und – das Manometergehäuse (4) umfasst einen Überdruck-Auslass, der bei einem unzulässigen Überdruck im Inneren des Manometergehäuses (4) selbsttätig öffnet.
  2. Manometer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Überdrucköffnung aus einem Gehäusedeckel (4b) besteht, der gegenüber dem verbleibenden Gehäuse (4a) bei einem unzulässigem Überdruck abhebt.
  3. Manometer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Manometergehäuse (4) ein weiterer elek trischer Anschluss (81) vorgesehen ist, worüber elektrische Druckmesssignale nachgeordneten elektrischen Baugruppen oder Geräten zur weiteren Prozesssteuerung oder Prozessregelung zuführbar sind.
  4. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (4b) und/oder der Pfropfen (51) reibschlüssig gehalten sind.
  5. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (4b) und/oder der Pfropfen (51) kraftschlüssig gehalten sind.
  6. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (4b) und/oder der Pfropfen (51) nach Art einer Schnappverbindung gehalten ist, welche bei Auftreten eines Überdruckes nach Überschreiten eines Überdruck-Grenzwertes freigegeben wird.
  7. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (4b) an dem verbleibenden Gehäuse (4a) mittels einer Gummi-Reibdichtung (26) gehalten ist, die vorzugsweise in einer umlaufenden Nut (24) im Gehäuse oder Gehäusedeckel angeordnet ist.
  8. Manometer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Deckelabschnitt (4b) außen oder innen einen entsprechenden Abschnitt des Gehäuses (4a) über oder in diesen innen eingreift, und dass die Gummidichtung (26) mit Radialwirkung im Zwischengehäusedeckel (4b) und Gehäuse (4a) wirkt.
  9. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (45) in einer Sensoraufnahme (44) angeordnet ist, vorzugsweise reibschlüssig gehalten ist.
  10. Manometer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Sensoranordnung umlaufend eine Nut eingebracht ist, in welcher ein gummielastischer Dichtring (20) angeordnet ist, worüber Reibkräfte zwischen dem Außenumfang des Sensors (44) und der Innenseite verursacht sind.
  11. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäusedeckel (4b) an dessen Innenseite neben einer Anzeige (12b) eine Leiterplatine (14) gehalten ist.
  12. Manometer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (45) an der Leiterplatine (14), vorzugsweise an dessen Unterseite, mechanisch gehalten und elektrisch angeschlossen ist.
  13. Manometer nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der Leiterplatine (14) ferner eine Batterie oder eine Akku (16) mechanisch gehalten und elektrisch angeschlossen ist.
  14. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle eines unzulässigen Überdruckes der Deckel (4b) einschließlich der Anzeige (12), der Leiterplatine (14) und des Sensors (45), vorzugsweise gemeinsam mit einer weiterhin vorgesehenen Batterie oder eines weiterhin vorgesehenen Akkus (16) vom verbleibenden Gehäuse (4a) abhebbar ist.
  15. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (45) über flexible Leiterbahnen (47), vorzugsweise in Form eines Leiterbandes (47), mit der Leiterplatine elektrisch verbunden ist.
  16. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (45) gegenüber dem Sensorgehäuse bzw. der Sensoraufnahme (44) über einen weiteren Seegerring (32) gegen ein axiales Verschieben gesichert ist.
  17. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein Barometer (40) und/oder ein elektrischer Schalter (42) am Manometer vorgesehen sind.
  18. Manometer nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Barometer (40) und/oder der elektrische Schalter (42) auf der Leiterplatine (14) sitzend vorgesehen und dort elektrisch angeschlossen sind, und dazu im Gehäusedeckel (4b) entsprechende Axialbohrungen (44) ausgebildet sind, worüber Umgebungsdruck dem Barometer (40) zuführbar und/oder ein entsprechender Betätigungsabschnitt (52) des Schalters betätigbar ist.
  19. Manometer nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Manometer (40) auf der Leiterplatine (14) so angeordnet ist, dass das Manometer über ein entsprechendes Dichtrohr (46) in der Bohrung (44) im Gehäusedeckel (4b) gehalten und fixiert ist.
  20. Manometer nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (52) mit einer den Schalter nach außen hin hermetisch abdichtenden und schützenden gummielastischen Haube oder Überzug (54) versehen ist, der bis in das Innere des Gehäuses (4) reicht.
  21. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäusedeckel (4b) ein Halterahmen (10) vorgesehen ist, worüber die Anzeigeeinrichtung (12) und/oder die Leiterplatine (14) mechanisch gehalten sind.
  22. Manometer nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenumfangsrand in Umfangsrichtung versetzt liegend im Manometergehäuse (4) Axialbohrungen (28) eingebracht sind, worüber der Gehäusedeckel (4b) und der verbleibende Gehäuseabschnitt (4a) mechanisch aneinander gesichert sind.
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