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Die Erfindung betrifft ein Elektronisches
Manometer nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Ein elektrisches Manometer ist ein
Messgerät
für Druck,
bei dem Druckaufnahme und Anzeige eines Druckwertes eine in sich
geschlossene Einheit bilden.
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In die Klasse der El. Manometer fallen
auch Produkte, die weitere Funktionen beinhalten, zum Beispiel Elektronische
Druckschalter, wo die Anzeige auch ziur Einstellung der Druckschaltpunkte
eingesetzt wird, und die Stellung des Schaltzustandes durch Farbdioden
angezeigt wird und die Schaltzustände nach aussen an eine entfernte
Stelle übertragen
werden, entweder über
Kabel oder kabellos über Infrarot,
oder der Druckwert wird über
Kabel oder kabellos an eine entfernte Stelle übertragen. Auch solche Geräte, wo aus
den Druck- und Temperaturwerten andere Werte wie zum Beispiel die
Dichte eines Gases oder der Garzustand eines Kochgutes ermittelt
und direkt angezeigt werden, fallen in diese Kategorie.
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El. Manometer umfassen im Inneren
des Manometergehäuses
eine Druckmesszelle oder einen Drucksensor, der beispielsweise mittels
einer piezorezessiven Druckmesszelle arbeitet. Über einen Druckanschluss in
Form eines Kanales kann das Medium, dessen Druck gemessen werden
soll, der Druckmesszelle zugeführt
werden.
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Im Inneren von Digitalmanometern
ist in der Regel auch die entsprechende Auswertelektronik untergebracht,
um die gemessenen Signale bzgl. eines ermittelten Druckwertes mittels
einer Anzeigeeinheit entsprechend darzustellen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein gegenüber
dem Stand der Technik verbessertes bzw. deutlich einfacher aufgebautes
Manometer zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend
den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Das erfindungsgemäße Manometer ist höchst einfach
aufgebaut und lässt
sich gegenüber herkömmlichen
Manometern auch sehr viel leichter herstellen und montieren. Herkömmliche
Manometer weisen nämlich
keinen ausreichenden Schutz auf, der an sich greifen sollte und
müsste,
wenn unbeabsichtigt Überdrücke auf
die Druckmesszelle einwirken. Dies könnte letztlich zu einem Überdruck
im Inneren des Manometergehäuses
führen,
mit der Folge, dass dann das auf der Sichtseite befindliche Schutzglas
durch den im Inneren des Manometergehäuses herrschenden Überdruck
zerbirst, mit der Folge, dass das Augenlicht von Menschen durch
das zerberstende Glas gefährdet
werden könnte.
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Von daher ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass
eine Überdruckentweicheinrichtung
im Manometergehäuse
umgesetzt ist, durch die das Auftreten eines Überdruckes mit der Gefahr des
Zerberstens von Teilen und insbesondere des Frontglases vermieden
wird.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist dazu vorgesehen, dass das Manometergehäuse mit einem Manometerdeckel
versehen ist, der lediglich mittels Schnapp- und/oder Klemmkräften gehalten ist. Erfindungsgemäß ist also
kein Schraubeingriff vorgesehen, um einen Manometerdeckel an dem
verbleibenden Manometergehäuse
zu verankern. Dieser eröffnet
die Möglichkeit
beim Auftreten eines an sich unerlaubten Überdruckes, dass der Deckel
sofort von dem verbleibenden Manometergehäuse abheben kann, wodurch der Überdruck nach
außen
entweicht. Das Zerbersten der Frontscheibe wird dadurch vermieden.
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Schließlich wird durch die problemlose
Entfernung des Gehäusedeckels
auch ermöglicht,
dass ein Batteriewechsel einfach vorgenommen werden kann. Auch von
daher ist bevorzugt das Innere des Gehäuses selbst nicht mit Gel ausgegossen,
wodurch der problemlose Batteriewechsel ebenfalls ermöglicht und
erleichtert wird.
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Alternativ oder ergänzend ist
es auch möglich,
im Manometergehäuse
einen oder mehrere Überdrucköffnungen
vorzusehen, die beispielsweise nur durch eine Art Pfropfen verschlossen
sind. Dieser Pfropfen ist mit nur so geringen Reib- oder Klemmkräften gehalten,
dass bei einem auftretenden Überdruck
dieser Pfropfen schnell nach außen
herausgeschleudert wird, so dass der Überdruck entweichen kann, bevor
Teile des Gehäuses
und insbesondere Glasteile und Schutzscheiben zerbersten und damit Menschen
gefährden
können.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist dazu vorgesehen, dass beispielsweise ein vorgesehenes
Transmittermodul einen direkt aufgelöteten Sensor und gegebenenfalls sogar
noch eine direkt aufgelötete
oder befestigte Batterie umfasst. Mit anderen Worten ist der Sensor direkt
auf einer Leiterplatine aufgelötet.
Weitere den Sensor oder die Druckmesszelle vor einem mechanischen Überdruck
schützende
Maßnahmen
sind nicht vorgesehen. Ein auf den Sensor wirkender Überdruck
würde dann
durch den sofort abhebenden Manometerdeckel nach außen entweichen
können.
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Die erfindungsgemäßen Vorteile lassen sich auch
dann realisieren, wenn an dem Gehäuse beispielsweise noch ein
Barometermodul und/oder auch ein oder mehrere Schaltknöpfe vorgesehen
ist bzw. sind, die bevorzugt ebenfalls wieder auf der Leiterplatine
bzw. dem Print mit verankert und damit elektrisch verbunden sind.
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Schließlich kann die gesamte Anordnung aber
auch so aufgebaut sein, dass – wenn
das Manometer mit entsprechendem Aufbau nur bei niedrigen Drücken eingesetzt
werden soll – Schrauben
eingesetzt werden können,
mit denen der Manometerdeckel an dem Manometergehäuse befestigt
werden kann.
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Das erfindungsgemäße Manometer kann insoweit
auch als Transmitter zur Durchführung
von Regelprozessen verwendet werden. Das Manometer kann auch als
multifunktionales Messgerät
bezeichnet werden, das bevorzugt Signale in digitaler Form, aber
auch in analoger Form bereitstellen kann. Bevorzugt wird das Manometer
als digitales Manometer verwendet.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten
der Erfindung ergeben sich nachfolgend aus den anhand von Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen. Dabei
zeigen im Einzelnen
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1a:
eine schematische perspektivische Darstellung eines Manometers,
im zweiten Ausführungsbeispiel
eines digitalen Manometers;
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1b:
eine schematische rückwärtige Ansicht
des in 1 wiedergegebenen
Manometers mit einem an der Unterseite vorstehenden Rohrstutzen;
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2:
eine schematische axiale Querschnittsdarstellung durch die Rückwand eines
Manometergehäuses
mit daran befestigtem Sensorgehäuse
unter Aufnahme eines Sensors;
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3:
ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
mit einem Sensor, der mittels eines Seeger-Ringes gehalten ist;
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4:
eine entsprechende Querschnittsdarstellung entsprechend 2 mit einem zusätzlich vorgesehenen
Barometermodul und einem zusätzlich
vorgesehenen Schalter;
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5:
eine Draufsicht auf ein in größerem Detail
wiedergegebenen Ausführungsbeispiel,
welches vom Grundsatz her dem Ausführungsbeispiel nach den 1a, 1b und 4 entspricht;
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6:
ein zu den 1a, 1b und 4 mit größerem Detail gezeigtes Ausführungsbeispiel
im Querschnitt; und
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7:
ein zu 6 abgewandeltes
Ausführungsbeispiel
im Querschnitt, welches eine Abwandlung des in 2 gezeigten Ausführungsbeispieles in größerem Detail
entspricht.
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In 1a und 1b ist in perspektivischer
Darstellung einmal von vorn und einmal eher von hinten ein Manometer
mit einem im gezeigten Ausführungsbeispiel
in Draufsicht ovalen Gehäuse 3 gezeigt.
Auf der Vorder- oder Frontseite 1' ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
im Gehäuse 3 ein
Ausschnitt oder Fenster 3' vorgesehen,
in welchem eine Anzeigeeinrichtung 5, ein sogenanntes Display,
vorgesehen ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bevorzugt
um ein digitales Manometer.
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An der Rückseite 1" ist aus dem
Gehäuse 3 ein
Rohrstutzen 7 mit vergleichsweise geringer Axiallänge herausgeführt. Ferner
ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
an dem Manometer eine Fixierschraube 9 vorgesehen, die
im gezeigten Ausführungsbeispiel
auf den Rohrstutzen 7 aufgedreht ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist diese Fixierschraube 9 nach Art einer Mutter 9a gestaltet,
an deren Außenumfang
Schlüsselflächen 9b ausgebildet
sind. Das freie Rohrende 7 ist dabei beispielsweise mittels
einer nicht näher
erläuterten
Schraubanschluss-Verbindungseinrichtung 10 an ein Druckleitungssystem anschließbar.
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Anhand von 2 ist ein schematischer Ausschnitt durch
die Rückwand
des in 1a und 1b gezeigten Manometers wiedergegeben,
und zwar zur Verdeutlichung der Anordnung und der Befestigung des
Sensorgehäuses
mit der darin befindlichen Druckmesszelle bzw. mit dem darin befindlichen Drucksensor.
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In der ausschnittsweisen Schnittdarstellung gemäß 2 ist die Rückwand 3a an
der Rückseite 1" des Gehäuses 3 des
Manometers 1 gezeigt, in welcher eine Bohrung oder Durchtrittsöffnung 41 eingebracht
ist. Im Inneren des Manometergehäuses sitzt
ein Sensorgehäuse 43 mit
einem topfförmigen, im
Inneren des Manometergehäuses
liegenden Aufnahmeabschnitt, in welchem beispielsweise eine Druckmesszelle
oder ein Drucksensor 45 angeordnet ist. Auf der Oberseite
dieses Drucksensors sind die üblichen
Anschlussstellen oder Anschlussstifte 46 vorgesehen, worüber die
anstehenden elektrischen Drucksignale an einer Auswertelektronik,
beispielsweise über
eine flexible Leiterbahn
47 weitergegeben werden können. Der
weitere Aufbau ist insoweit im Schnitt nicht dargestellt.
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Das Sensorgehäuse 43 geht in den
erwähnten
Rohrstutzen 7 über,
d.h. der Rohrstutzen 7 ist Teil des Sensorgehäuses 43.
Dieser Rohrstutzen 7 gliedert sich in einen Abschnitt 43a und 43'a mit größerem Außendurchmesser
und in einen weiteren Abschnitt 43b mit demgegenüber geringerem
Außendurchmesser.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die axiale Länge
des ersten Abschnittes 43a so bemessen, dass dieser Rohrdurchmesser
angrenzend an den topfförmigen
Boden des Sensorgehäuses
gewindefrei gestaltet ist und möglichst
passgenau die Durchtrittsöffnung 41 in
der Manometerrückwand 3a durchsetzt.
Ein nach außen überstehender
Abschnitt 43'a
ist dann mit einem Außengewinde 48 versehen, auf
welchem die erwähnte
Fixierschraube 9, d.h. die Mutter 9a, aufgedreht
werden kann.
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Dabei ist in der Zeichnung ebenfalls
angedeutet, dass auf der zur Gehäuserückwand 3a zugewandt
liegenden Unterseite des topfförmigen
Bodens des Sensorgehäuses 43 eine
Dichtung 49 vorgesehen ist, die durch Festdrehen der Fixierschraube
zunehmend mehr komprimiert wird.
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Der über das Außengewinde 48 zum freien Rohrende 7a überstehende
Rohrabschnitt 43b mit geringerem Außendurchmesser ist völlig gewindefrei gestaltet,
wobei durch die Axialbohrung 7c vom stirnseitigen unteren
Ende des Rohrstutzens 7 nach erfolgtem Anschluss ein unter
Druck stehendes Medium bis zur Druckmesszelle gelangen kann, um
dort den Druck am Drucksensor bzw. in der Druckmesszelle 45 zu
messen.
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Das erläuterte Manometer mit dem gewindefrei
endenden Rohrstutzen 7 soll nunmehr an einem Druckleitungssystem
angeschlossen werden, welches üblicherweise
ein entsprechendes Rohrende umfasst, in welchem das Druckmedium
letztlich ansteht.
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Ein solcher Anschluss kann beispielsweise durch
Löten,
Schweißen
oder in sonstiger geeigneter Weise erfolgen. Darüber hinaus besteht eine Anschlussmöglichkeit
dadurch, dass unter Verwendung einer zahlreich auf dem Markt erhältlichen
Schraubverbindung eine feste und dichte Klemmfixierung des gewindefreien
Rohrstutzens vorgenommen werden kann. Dies soll anhand einer der
vielen auf dem Markt erhältlichen
bekannten Lösungen
erläutert werden.
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Aus dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist ferner zu ersehen,
dass sich das Manometergehäuse 3 in
ein topfförmiges
Gehäuse 4a und
einen Gehäusedeckel 4b gliedert
(wobei die Begriffe Gehäuse
und Gehäusedeckel
auch umgekehrt vergeben werden können).
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Im Gehäusedeckel 4b ist frontseitig
ein zentraler Ausschnitt 6 vorgesehen, in welchem ein Schutzglas 8 eingeklebt
ist, und zwar bevorzugt an einem im Gehäusedeckel 4b eingearbeiteten
Stufenabsatz 6a, so dass das Schutzglas 8 mit
einem umlaufenden Rand in seiner frontseitgen Ebene an einem entsprechenden
parallelen Abschnitt des Stufenabsatzes 6a am Gehäusedeckel
anliegt und mit seinem Umfangsrand in einem senkrecht zur Glasfläche verlaufenden
Abschnitt des Stufenabsatzes 6a zu liegen kommt.
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Darunter ist ein Montagerahmen 10 angeordnet,
der vorzugsweise durch Kleben befestigt ist. Dieser Montagerahmen 10 weist
im Querschnitt zwei Stufenabsätze 10a und 10b auf.
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Der der Außenseite näher liegende erste Stufenabsatz 10a dient
zur Aufnahme des eigentlichen Displays 12, welches beispielsweise
aus einem LCD-Display bestehen kann. Es ist von daher schichtweise
aufgebaut und umfasst einen außenliegenden
Display-Schutz 12a (beispielsweise einen LCD-Glasschutz mit Polarisationsschicht)
und die dahinter befindliche LCD-Displayschicht 12b, die
im wesentlichen aus Flüssigkristallen
besteht.
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In dem mehr zur Innenseite des Manometergehäuses versetzt
liegenden zweiten Stufenabsatz 10b (der einen größeren Innendurchmesser
aufweist als der erste Stufenabsatz 10a) ist dann eine
Leiterplatine oder ein Leiterprint 14 entsprechend befestigt oder
beispielsweise eingeklebt. Auf diesem Leiterprint sind Leiterbahnen
ausgebildet und eine Reihe von passiven und/oder aktiven elektronischen
Bauteilen und Baukomponenten vorgesehen, die der Auswertung und
Darstellung des Druckes an dem vorzugsweise digitalen Display 12 dienen.
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Dazu ist ferner an der der Innenseite
zugewandt liegenden Seite der Leiterplatine 14 beispielsweise
auch noch eine Batterie oder ein Akku 16 direkt aufgelötet.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist ferner auch
die eigentliche Druckmesszelle oder der Sensor 45 mit seinen
dem Abgriff der elektrischen Drucksignale dienenden Anschlussstiften 18 direkt
auf der Unterseite der Leiterplatine 14 angelötet. Dabei
sitzt die Druckmesszelle in der topfförmigen Aufnahme 44 des
Sensorgehäuses 43,
wobei in einer umlaufenden Außennut
noch ein O-Ring oder Dichtring 20 eingesetzt ist, der mit
der Innenwandung der topfförmigen Aufnahmeanordnung 44 wechselwirkt.
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Wie ferner aus der Querschnittsdarstellung gemäß 2 zu ersehen ist, weist
das Gehäuse
außenliegend
einen Stufenabsatz 22 auf, in welchem ein entsprechender
Abschnitt 4'b des
Gehäusedeckels 4b zu
liegen kommt. In einer entsprechenden umlaufenden nutförmigen Vertiefung 24 ist
ebenfalls ein O-Ring oder Dichtring 26 eingesetzt, so dass
hier zwischen der Innenseite des Abschnittes 4'b des Gehäusedeckels 4b und
der nach außen
weisenden Seite des entsprechenden Abschnittes des Gehäuses 4a eine
Dicht-Reibwirkung
zwischen Gehäuse und
Gehäusedeckel
durch den O-Ring oder Dichtring 26 gegeben ist.
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Die Reibkräfte sollen so ausreichend sein, dass
der Gehäusedeckel 4b am
Gehäuse 4a ausreichend
fest gehalten ist.
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Im vorliegenden Fall würde das
Druckmedium, dessen Druck zu vermessen ist, über die axiale Innenbohrung 7c bis
in den Innenraum des Sensorgehäuses 43 und
dort auf den Sensor 45 wirken. Hat dieser beispielsweise
eine Querschnittsfläche
von 1cm2 und liegen beispielsweise 100 bar Druck an, so wird dadurch
eine Kraft von etwa 100 kg auf den Sensor erzeugt. Diese hohe Kraft
würde den
Sensor einschließlich
des Prints (d.h. der Leiterplatine) in Richtung Schutzglas nach
oben hin anheben und das Schutzglas zerbersten lassen, mit der Gefahr
von Augenverletzungen einer sich vor dem Manometer befindlichen
Person.
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Da im vorliegenden Fall der Gehäusedeckel 4b und
das Gehäuse 4a selbst
nicht miteinander verschraubt sind, führt ein derartig hoher Druck
problemlos dazu, dass der Gehäusedeckel
mit der Anzeige 12, der Leiterplatine 14, der
Batterie 16 und dem Drucksensor 45 abgehoben wird
und dadurch der Überdruck
in die Umgebung entweichen kann. Ein Zerbersten vor allem des frontseitigen
Schutzglases 8 wird dadurch vermieden.
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Ein so leicht abhebbarer Deckel bietet
aber auch den Vorteil, dass dadurch auch die Batterie 16 leicht
ausgewechselt werden kann oder überhaupt ein
Zugang zu den im Inneren des Gehäuses
befindlichen elektrischen und elektronischen Bauteilen problemlos
gegeben ist, falls eine Überprüfung oder
Reparatur notwendig sein sollte.
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Nur für den Fall, dass das Manometer
für kleine
Drücke
eingesetzt werden soll, bei denen ein Zerbersten zumindest des frontseitigen
Schutzglases nicht zu befürchten
ist, können
auch mehrere außen in
Umfangsrichtung versetzt liegende Axialbohrungen 28, d.h.
Axialbohrungen 28a im Gehäuse sowie damit axial fluchtende
Axialbohrungen 28b im Gehäusedeckel 4b eingebracht
sein, um hier jeweils eine Gewindeschraube 30 einzusetzen
und durch eine an der gegenüberliegenden
Seite des Manometergehäuses
austretende Schraube 30 zu sichern. Alternativ dazu können die
Bohrun gen aber auch als Gewindebohrungen ausgebildet sein, so dass
die entsprechende Schraube 30 direkt in die entsprechende
Bohrung 28 eingesteckt und in den jeweils gegenüberliegend
zur Einführöffnung der
Schraube befindlichen Gewindeabschnitt des dort eingearbeiteten
Innengewindes direkt eingedreht werden kann.
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Insoweit zeigt das Ausführungsbeispiel
gemäß 2 in der rechten Hälfte die
bevorzugte Ausführungsform
ohne Verwendung von Schrauben und alternativ in eine zweite Ausführungsform
gemäß der Darstellung
auf der linken Hälfte
gemäß 2, bei der eine das Gehäuse und
den Gehäusedeckel
aneinander fixierende Schraube 30 gezeigt ist.
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Anhand von 3 ist lediglich gezeigt, dass das Sensorgehäuse 43 auch
mit geringerer Axialhöhe
ausgebildet sein kann. In diesem Fall kommt der Sensor oder die
Druckmesszelle 45 beabstandet zur Leiterplatine 14 zu
liegen. In diesem Fall müssen
die Anschlussstifte 18 über
elektrische Leitungen, beispielsweise einer flexiblen Leiterbahn 47 mit
den entsprechenden elektrischen Anschlussstellen an der Leiterplatine 14 verbunden
werden. In diesem Ausführungsbeispiel
wird bevorzugt die Druckmesszelle oder der Sensor über einen
Seegerring 32 an dem topfförmigen Sensorgehäuse 43 gesichert,
wobei das Sensorgehäuse 43 der
Rückwand 3a des
Manometergehäuses
durch Aufdrehen der Fixierschraube 9 gesichert ist.
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Gleichwohl wird auch bei diesem Ausführungsbeispiel
eine schraubfreie, möglichst
nur kraftschlüssige
Verbindung zwischen Gehäusedeckel und
Gehäuse
bevorzugt, um bei Auf treten eines an sich unzulässigen Überdruckes ein problemloses
Abheben des Gehäusedeckels
zu ermöglichen.
Dies könnte
bei Auftreten eines unzulässigen Überdruckes
nur dann passieren, wenn zuvor der Sensor 45 und/oder der
Seegerring 32 zerstört
wurde, so dass der an sich unzulässige
Hochdruck sich im Inneren des Gehäuses 4 weiter aufbaut
und zum Abheben des Deckels 4b führen kann.
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Anhand von 4 ist nur ergänzend gezeigt, dass das entsprechende
Manometergehäuse
im Gesamtaufbau so erweitert sein kann, dass beispielsweise ein
zusätzliches
Barometermodul 40 und/oder ein Schalter 42 bevorzugt
direkt auf der Leiterplatine mit angeordnet und in entsprechender
Weise elektrisch mit den auf der Leiterplatine befindlichen Leiterstrukturen
verbunden sein kann.
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Dazu ist in der Querschnittsdarstellung
gemäß 4 zu ersehen, dass im Gehäusedeckel 4b eine
im gezeigten Ausführungsbeispiel
senkrecht zur Schutzscheibe verlaufende Bohrung 44 eingebracht ist,
in welche ein Dichtrohr 46 möglichst bündig in der Bohrung 44 eingesetzt
oder eingeklebt oder in sonstiger Weise in der Bohrung 44 befestigt
sein kann, wobei diese Bohrung nicht nur durch den Gehäusedeckel 4b,
sondern auch durch den Montagerahmen geführt ist, so dass darunter die
Oberfläche
der Leiterplatine 14 an sich frei liegt. Über das
in dem Dichtrohr 46 eingebrachte Barometermodul 40 wird
gleichzeitig die Öffnung
nach außen
verschlossen. Das Barometermodul ist dabei in Querschnittsdarstellung nach
Art eines liegenden T gestaltet, so dass es einen größeren Durchmesser-Basisabschnitt
auf der Leiterplatine aufliegend aufweist, der einen entsprechenden
Stufenabsatz 48 im Montagerahmen 10 hintergreift
und damit das Barometermodul unverlierbar hält.
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Bei der Darstellung gemäß 4 auf der rechten Seite
ist in einer entsprechenden Bohrung dann ein stiftförmiger,
gegen die Kraft einer Feder 50 eindrückbarer Schalter 52 gezeigt,
der noch über eine
Gummikappe 54 oder eine Kappe aus einem anderen geeigneten
Material nach außen
hin hermetisch abgeschirmt und geschützt ist. Die Schutzabschirmung 54 kann
dabei mit einem umlaufenden Flansch versehen sein, der sandwichartig
zwischen den aufeinander liegenden Flächen zwischen dem Gehäusedeckel 4b und
dem entsprechenden Abschnitt des Montagerahmens 10 zu liegen
kommt .
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Anhand von 5 ist in Draufsicht und in 6 im Querschnitt ein zu
den 1a, 1b und 4 im
größeren Detail
wiedergegebenes Ausführungsbeispiel
verdeutlicht.
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In der Draufsicht sieht man das digitale
Manometer mit der digitalen Anzeige einer Richtung 5 sowie
drei Tastschaltern 52 und einem Referenzdruckmesser 40.
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Der eigentliche Drucksensor ist im
Schnitt in größerem Detail
gezeigt. Die Batterie selbst ist über eine entsprechende Batterie-Halteeinrichtung 16a über die
Leiterplatine 14 gehalten und daran elektrisch angeschlossen.
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Für
den Referenzdruckmesser 40 ist die eigentliche Bohrung
44 im
Deckel mit vergleichsweise geringem Durchmesser ausgestattet. Darunter
ist im Halte- und Befestigungsrahmen 10 eine größere Axialbohrung
eingebracht, welche unter einem Gel auf der Leiterplatine 14 sitzend
angeordnet ist.
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Die Tastschalter 52 weisen
eine nach oben weisende Stirnseite 52a auf, die als Betätigungskopf dienen
und bevorzugt etwa in der Ebene des Gehäusedeckels liegen oder damit
fluchten, also im Wesentlichen nicht überstehen. Es ist eine leichte
tellerförmige
Vertiefung in der oberen Deckelgehäusewand eingearbeitet, um dadurch
die Stirnseite des jeweiligen Tasters mit dem Finger ins Innere
etwas herunterdrücken
zu können.
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Schließlich ist in diesem Ausführungsbeispiel
eine umlaufende Dichtung 26 vorgesehen, die nicht in Radialrichtung,
sondern in Axialrichtung wirkt und deshalb am nach oben weisenden
Umlaufrand des Gehäuses
an der umlaufenden Nut vorgesehen ist. Gleichwohl ist aber auch
hier eine zwischen Deckel und Gehäuse wirkende Schnapp- oder
Rasteinrichtung vorgesehen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel
aus einem radial nach außen
vorstehenden an einem Gehäuseabschnitt
ausgebildeten Ringwulst 71 bestehen kann, der in entsprechende
radial nach innen eingearbeitete Vertiefung oder Nut 73 im Gehäusedeckel
zusammenwirkt.
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Schließlich ist in der Querschnittsdarstellung gemäß 6 auch gezeigt, dass dort
ein Anschlussstecker 91 an einem Gehäuseanschluss 81 anschließbar ist,
worüber
die elektrischen Druckmesssignale zur weiteren Prozessverarbeitung abgegriffen
und nachgeordneten elektronischen Baugruppen und Geräten zugeführt werden
können.