DE202004000449U1 - Leuchte - Google Patents
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Abstract
Elektrisch betriebene Leuchte mit einem Leuchtmittel, mit Anschlussmittel zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen Leuchtmittel und einer Stromquelle und mit Befestigungsmittel zum Befestigen der Leuchte an einem Untergrund, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschluss- und Befestigungsmittel einen ersten Magneten und einen zweiten Magneten aufweisen, wobei der erste Magnet mit dem ersten Pol des Leuchtmittels und der zweite Magnet mit dem zweiten Pol des Leuchtmittels stromleitend verbunden sind, und dass ein erstes magnetisierbares und stromleitendes Trägerelement und ein zweites magnetisierbares stromleitendes Trägerelement vorhanden sind, die beide fest mit dem Untergrund verbunden sind, wobei das erste Trägerelement mit dem ersten Pol der Stromquelle und das zweite Trägerelement mit dem zweiten Pol der Stromquelle stromleitend verbunden ist und zur Befestigung und Herstellung des elektrischen Kontakts der erste Magnet mit dem ersten Trägerelement und der zweite Magnet mit dem zweiten Trägerelement mittels ihrer magnetischen Eigenschaften verbunden ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Leuchte gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
- Gattungsgemäße Leuchten sind weit verbreitet und allseits bekannt. Beispielhaft seien Niedervolt-Halogensysteme erwähnt, deren Leuchtenmittel aus einer Halogenlampe besteht, die von einer Stromquelle mit 12 Volt Gleichstrom gespeist wird. Die Mittel zur Befestigung der Leuchte bestehen aus einem Seil- oder Schienenpaar, das parallel zwischen sich gegenüberliegenden fixen Befestigungspunkten gespannt ist. Die Fassung oder das Gehäuse der Halogenlampe wird über jeweils eine Klemmschraube mit dem Seil oder der Schiene befestigt. Die elektrischen Anschlussmittel umfassen ebenfalls das Seil- oder Schienenpaar, indem jedes Seil oder jede Schiene mit einer Ausgangsleitung der Stromquelle verbunden ist. Auf diese Weise stellt ein Seil oder eine Schiene den Pluspol für die Stromversorgung dar, während das andere Seil oder die andere Schiene den Minuspol bildet. Der Kontakt zum Leuchtmittel wird dabei wiederum über die Klemmschrauben hergestellt, die zumeist mittelbar über ein Gestänge oder andere Leuchtenteile mit dem Leuchtmittel verbunden sind. Dabei ist stets eine Isolierung zwischen den mit einer negativen Spannung beaufschlagten Teilen und denen mit einer positiven Spannung beaufschlagten Bauteilen vorhanden. Bei diesen Leuchten sind also die Befestigungsmittel und die elektrischen Anschlussmittel weitgehend identisch.
- Diesen gattungsgemäßen Anschlussmittel ist jedoch der Nachteil zu eigen, dass sowohl zur Befestigung der Leuchte als auch zur Herstellung des elektrischen Kontakts Klemmschrauben betätigt werden müssen. Neben einer Beeinträchtigung des ästhetischen Gesamteindrucks durch die Schrauben selbst erfordern die Klemmschrauben zusätzlich den Einsatz von Werkzeug zur Montage der Leuchte oder deren Verstellung. Wenn man bedenkt, dass gattungsgemäße Leuchten nicht selten über Kopf montiert werden müssen und die Klemmschrauben aus ästhetischen Gründen sehr klein ausgebildet und an nur schwer zugänglichen Stellen angeordnet sind, wird deutlich, dass die bekannten Leuchten sowohl in ästhetischer Hinsicht als auch aus Gründen der Handhabung nicht zufriedenstellen.
- Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Erfindung, eine gefälligere und im Hinblick auf die Montage und Verstellung der Leuchte bessere Lösung anzugeben.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine gattungsgemäße Leuchte mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des unabhängigen Schutzanspruchs 1.
- Weitere Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Der große Vorteil der Erfindung liegt in der einfachen Art der Befestigung und Herstellung des elektrischen Kontaktes, indem lediglich die Leuchte mit ihren Magneten in Kontakt mit den Trägerelementen gebracht wird. Das geschieht vollständig ohne Hilfe von Werkzeugen oder Befestigungsmaterialien wie zum Beispiel Klemmmittel. Dabei ist die Befestigung lösbar, so dass ein nachträgliches Versetzen der Leuchte oder eine nachträgliche Demontage schnell und ohne großen Aufwand vonstatten geht.
- Für die Erfindung sind alle Magnete geeignet, die eine ausreichende Haltekraft und elektrisch leitende Fähigkeiten aufweisen. Falls die elektrische Leitfähigkeit fehlt oder nur unzureichend vorhanden ist, kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine Verbesserung der Leitfähigkeit durch eine wenigstens in Teilbereichen aufgebrachte leitfähige Beschichtung erzielt werden. Als geeignete Materialien sind gemäß der Erfindung Nickel, Silber oder Gold bevorzugt.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Leuchte mit einem Gehäuse ausgestattet, das eine ausgeprägte Längserstreckungsrichtung aufweist, so dass dadurch eine Stableuchte entsteht. In dem Gehäuse sind jeweils in den Endbereichen der erste und zweite Magnet angeordnet, wodurch eine sehr stabile Befestigung der Leuchte am Untergrund gegeben ist. Zur Befestigung der Magnete im oder am Gehäuse sind Aufnahmen für die Magnete vorgesehen, die durch Formschluss und/oder Klebung den Magneten in seiner Position fixieren. Für den Fall eines metallischen Gehäuses besteht zumindest eine oder beide Aufnahmen aus einem Werkstoff mit elektrisch isolierenden Eigenschaften. Im Falle nur einer elektrisch isolierenden Aufnahme könnte auch das Gehäuse selbst als Stromleiter für einen Pol verwendet werden.
- Obwohl das Leuchtengehäuse an der lichtemittierenden Seite offen sein kann, wird gemäß der Erfindung eine lichtdurchlässige Abdeckung in diesem Bereich bevorzugt. Diese Abdeckung ist vorteilhafterweise klebend mit dem Gehäuse verbunden.
- In einer Weiterbildung der Erfindung weist die Leuchte zumindest eine weitere Befestigungsebene mit ersten und zweiten Magneten auf, die im Aufbau und in der Funktion der ersten Befestigungsebene entspricht. Auf diese Weise kann durch einen Wechsel der Befestigung der Leuchte von der ersten Befestigungsebene auf die zweite Befestigungsebene die Lage der Leuchte im Raum und damit der zu beleuchtende Bereich verändert werden.
- Gemäß der Erfindung werden Leuchtmittel in Form von LEDs bevorzugt, die in einer Vielzahl im Leuchtengehäuse untergebracht sind. Die Stromzufuhr zu den Kontaktstellen der LEDs kann mit Hilfe zweier paralleler Anschlussschienen geschehen, die jeweils mit dem entsprechenden Magnet verbunden sind. Demgegenüber bevorzugt ist jedoch eine Anordnung der LEDs auf einer gemeinsamen Platine, auf der sie beispielsweise zu Zweier- oder Vierergruppen zusammengefasst sein können. Durch den Einsatz einer Platine wird die Kombination mit weiteren elektrischen Bauteilen begünstigt.
- Beispielsweise sieht die Erfindung vor, den LEDs einen Gleichrichter vorzuschalten, so dass die Leuchte bei versehentlicher falscher Montage und daher falscher Polung nicht zu Schaden kommt.
- Durch die Integration eines Micro-Controllers in die Leuchte ist es möglich, die LEDs einzeln oder gruppenweise separat anzusteuern. Dies spielt insbesondere bei farbigen LEDs eine Rolle, wodurch sich durch Mischen der einzelnen Farben visuelle Effekte erzielen lassen. Die gemäß der Erfindung bevorzugten LEDs weisen ein weißes, rotes, grünes, blaues, gelbes oder amberfarbenes Licht auf. Ebenso ist es möglich die Lichtstärke einzelner oder aller LEDs zu regulieren oder in einer vorbestimmten zeitlichen Abfolge aufleuchten zu lassen.
- Um den Kontakt zwischen den LEDs und den beiden Magneten herzustellen, besitzt eine besondere Ausführungsform der Erfindung leitende Federelemente, die zwischen Magnet und LED, beziehungsweise zwischen Magnet und der Platine oder Anschlussschiene angeordnet sind. Die Federelemente haben den Vorteil, dass sie in der Lage sind, Ungenauigkeiten bei der Herstellung oder Bewegungen des Magnets in der Aufnahme auszugleichen.
- Eine hierzu alternative Lösung sieht vor, die elektrischen Kontaktstellen an der Platine aus einem magnetisierbaren Material herzustellen, das, wenn es einmal in Kontakt mit dem Magnet gebracht worden ist, daran haften bleibt. Ein Ausgleich von Toleranzen oder Lageänderungen kann in diesem besonderen Fall durch das elastische Verhalten der Kontaktstelle ausgeglichen werden.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besitzen auch die Trägerelemente eine ausgeprägte Längserstreckungsrichtung, beispielsweise in Form von Streifen oder Schienen. Auf diese Weise kann die Leuchte entlang der Trägerelemente in verschiedene Positionen gebracht werden. Bei einer Anordnung der Trägerelemente quer zur Längserstreckungsrichtung der Leuchte ergibt sich eine Verstellmöglichkeit in Richtung des Lichtkegels.
- Eine besondere Ausführungsform der Erfindung weist erste und zweite Magnete innerhalb einer Befestigungsebene auf, die quer zur Längserstreckungsrichtung der Leuchte gegeneinander versetzt sind. Eine solche Anordnung der Magnete enmöglicht es, die Trägerelemente auch parallel zur Längserstreckungsrichtung der Leuchte anzuordnen, so dass durch die versetzte Anordnung der Magnete sichergestellt ist, dass jeweils nur ein Magnet mit einem Trägerelement in Kontakt kommt.
- Als bevorzugte Stromquelle sieht eine erfindungsgemäße Leuchte Gleichstrom im Kleinstspannugsbereich vor, ohne sich jedoch darauf einzuschränken. Ebenso eignet sich eine endungsgemäße Leuchte in Verbindung mit Wechselstrom. Auch ein Betrieb bei höheren Spannungen ist möglich, wobei dann allerdings stromleitende Teile vor deren Berührung geschützt werden müssen um Unfälle zu vermeiden.
- In weiterer Ergänzung der Erfindung werden die elektrischen Anschlüsse zwischen der Stromquelle und den Trägerelementen ebenfalls mit Hilfe von Magneten hergestellt, die einen kraftschlüssigen und elektrisch leitenden Kontakt zu den Trägerelementen bewirken.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
- Es zeigen
-
1 eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen Leuchte von vorne, -
2 eine Schrägansicht der in1 gezeigten Leuchte von hinten; -
3 eine Seitenansicht der in den1 und2 gezeigten Leuchte, -
4 einen Querschnitt durch die Leuchte entlang der in2 dargestellten Linie IV–IV und -
5 eine zweite Ausführungsform der Erfindung in geänderter Anordnung. - Die
1 bis4 zeigen eine erste Anordnung einer erfindungsgemäßen Leuchte1 . Die Leuchte1 weist ein Gehäuse2 auf, das bei in etwa quadratischem Querschnitt (4 ) eine ausgeprägte Längserstreckungsrichtung besitzt, so dass sich ein stabförmiges Erscheinungsbild ergibt. Die Wände des Gehäuses2 bilden eine Oberseite3 , eine Unterseite4 , eine Rückseite5 und beidseitige Stirnseiten6 aus. Das Gehäuse2 ist bevorzugt aus Kunststoff oder Metall hergestellt ohne auf diese Materialien eingeschränkt zu sein. Die offene Vorderseite des Gehäuses2 ist von einer Glas- oder Kunststoffabdeckung7 verschlossen, die mit dem Gehäuse2 verschraubt oder verklebt ist. - Quer zur Längserstreckungsrichtung sieht man zwei achsparallele und im Abstand zueinander angeordnete und mit dem festen Untergrund verbundene Trägerelemente
8 und9 . Die Trägerelemente8 und9 bestehen aus eigenstabilen flachen streifenförmigen Elementen, die elektrisch leitend und magnetisierbar sind. - Der Anschluss der Trägerelemente
8 und9 ans Stromnetz erfolgt über einen Trafo10 , der über den Netzstecker11 an das Stromnetz anschließbar ist. Der Trafo10 wandelt den aus dem Stromnetz kommenden Wechselstrom in einen 12-Volt-Gleichstrom um. Der Trafo10 besitzt einen Ausgang12 mit einer ersten Polarität, beispielsweise dem Pluspol, von dem ein erstes Anschlusskabel13 abgeht, dessen Ende mit einem Magnet14 verbunden ist. Der Magnet14 haftet auf dem Trägerelement8 und stellt auf diese Weise den elektrischen Kontakt zwischen Trafo10 und Trägerelement8 her. Entsprechendes gilt für den Ausgang15 des Trafos10 mit der zweiten Polarität, beispielsweise dem Minuspol, von dem das Anschlusskabel16 zum Magnet17 führt, der wiederum auf dem Trägerelement9 sitzt. - Den Trägerelementen
8 und9 kommt somit eine Doppelfunktion zu, indem sie zum einen Halt für die Leuchte1 bieten und andererseits die elektrische Stromzufuhr zum Leuchtmittel besorgen. -
4 zeigt einen Querschnitt durch die Leuchte1 entlang der in2 dargestellten Linie IV-IV, so dass das Leuchteninnere in Erscheinung tritt. Man sieht eine zentral im Gehäuseinneren angeordnete Leiterplatine18 , die parallel zur Rückseite5 des Gehäuses2 verläuft und sich über den größten Teil der Länge des Gehäuses2 erstreckt. Die Leiterplatine18 ist sowohl an ihren Enden als auch an dazwischen liegenden Haltepunkten im Gehäuse2 befestigt. - Auf der der Glasabdeckung
7 zugewandten Seite der Leiterplatine18 sitzen über die gesamte Länge verteilt 28 LEDs19 , die in Zweier- und Vierergruppen zusammengefasst sind. Die elektrische Verbindung zwischen den LEDs19 und der Leiterplatine18 erfolgt über die Steckkontakte20 und21 an jeder einzelnen LED19 . - Zusätzlich können auf der Platine noch Widerstände vor den LEDs, Gleichrichter oder ein Micro-Controller angeordnet sein, die in den vorliegenden Zeichnungen allerdings nicht dargestellt sind.
- Wie insbesondere aus den
2 ,3 und4 ersichtlich, weist sowohl die Rückseite5 als auch die Unterseite4 jeweils zwei kreisförmige Öffnungen auf, die in den sich gegenüberliegenden Endbereichen der Leuchte1 angeordnet sind. In den2 und3 ist die Lage dieser Öffnungen als Befestigungsquerschnitt A und Befestigungsquerschnitt B gekennzeichnet. In die Öffnungen in der Rückseite5 sind Muffen22 und23 aus elektrisch isolierendem Material eingesetzt und fest mit dem Gehäuse2 verbunden. Die Muffen22 und23 dienen wiederum als Aufnahme für jeweils einen Hochleistungspermanentmagneten24 und25 , die im vorliegenden Beispiel in die Muffen22 und23 eingeklebt sind. Dabei wird ein geringfügiger Überstand der Magneten24 und25 über die Oberfläche des Gehäuses2 eingehalten. Alternativ könnten die Magnete24 und25 auch durch eine formschlüssige Ausbildung der Muffen22 und23 in ihrer bestimmungsgemäßen Lage gehalten werden. Durch die Magnete24 und25 ist eine erste Befestigungsebene C festgelegt. - In entsprechender Weise sind in den kreisförmigen Öffnungen in der Unterseite
4 des Gehäuses2 Muffen22' und23' eingesetzt, in denen Hochleistungspermanentmagnete24' und25' befestigt sind. Die Magnete24' und25' definieren eine zweite Befestigungsebene D, die senkrecht zu ersten Befestigungsebene C verläuft. - Wie aus
4 ersichtlich, kann die elektrische Verbindung zwischen den Magneten24 und25 durch elektrisch leitende. Federelemente26 erreicht werden. Das elastisch vorgespannte Federelement26 ist dabei zwischen Magnet25 und der entsprechenden Kontaktstelle in der Leiterplatine18 angeordnet. - Eine alternative Möglichkeit hierzu ist in Verbindung mit dem Magneten
25' gezeigt. Bei dieser Lösung weist die Leiterplatine18 im Bereich des Magneten25' eine magnetisierbare Kontaktfläche27 zum Beispiel aus Nickel auf. Die Kontaktfläche27 ist im Bereich des Magneten25' nicht mit der Leiterplatine18 verbunden, sondern erst in einigem Abstand davon. Auf diese Weise können Herstellungstoleranzen oder Lageveränderungen durch Verformung der Kontaktfläche27 ausgeglichen werden. - Zur Befestigung und zum Anschluss an das Stromnetz wird die Leuchte
1 beispielsweise mit den Magneten24 und25 auf die im Abstand der Befestigungsquerschnitte A und B auf auf festem Untergrund montierten Trägerelemente8 und9 aufgesetzt. Die Magnete haften auf den magnetisierbaren Trägerelementen8 und9 , wobei gleichzeitig der Stromkreis über die stromführenden Trägerelemente8 und9 und die Magnete24 und25 geschlossen wird. - Eine Demontage oder Verstellung der Leuchte
1 geschieht in einfacher Weise durch Abnahme der Leuchte1 von den Trägerelementen8 und9 und gegebenenfalls erneutes Aufsetzen der Leuchte1 in veränderter Position oder der anderen Befestigungsebene. - Dabei kann durch die Anordnung der Magneten in zwei Befestigungsebenen A und B ein Ausrichten des Lichtkegels nach drei Richtungen erfolgen. Dies gelingt, indem die Leuchte
1 nicht nur um ihre Längsachse, sondern auch quer dazu gedreht wird. Gleichrichter auf der Leiterplatine18 verhindern dabei eine falsche Polung der LEDs. -
5 zeigt schließlich eine erfindungsgemäße Leuchte1 , die sich ebenfalls aus den zuvor beschriebenen Teilen zusammensetzt, so dass im weiteren in die unter den1 bis4 verwendeten Bezugszeichen zurückgegriffen wird. Im Gegensatz zu der vorstehend beschriebenen Leuchtenanordnung sind bei der in5 gezeigten Leuchtenanordnung die Trägerelemente8 und9 achsparallel zur Längserstreckungsrichtung der Leuchte1 ausgerichtet. Um bei dieser Anordnung einen Anschluss der Leuchte1 an den Trafo10 mit eindeutig definierter Polung und gleichzeitiger Beibehaltung der Achsparallelität zwischen Leuchte1 und Trägerelementen8 und9 herzustellen sind die Magnete24 und25 bzw.24' und25' in ihrer jeweiligen Befestigungsebene aus der Mittelachse in entgegengesetzte Richtungen heraus versetzt. Ansonsten entspricht die in5 gezeigte Leuchte1 der zuvor beschriebenen.
Claims (22)
- Elektrisch betriebene Leuchte mit einem Leuchtmittel, mit Anschlussmittel zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen Leuchtmittel und einer Stromquelle und mit Befestigungsmittel zum Befestigen der Leuchte an einem Untergrund, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschluss- und Befestigungsmittel einen ersten Magneten und einen zweiten Magneten aufweisen, wobei der erste Magnet mit dem ersten Pol des Leuchtmittels und der zweite Magnet mit dem zweiten Pol des Leuchtmittels stromleitend verbunden sind, und dass ein erstes magnetisierbares und stromleitendes Trägerelement und ein zweites magnetisierbares stromleitendes Trägerelement vorhanden sind, die beide fest mit dem Untergrund verbunden sind, wobei das erste Trägerelement mit dem ersten Pol der Stromquelle und das zweite Trägerelement mit dem zweiten Pol der Stromquelle stromleitend verbunden ist und zur Befestigung und Herstellung des elektrischen Kontakts der erste Magnet mit dem ersten Trägerelement und der zweite Magnet mit dem zweiten Trägerelement mittels ihrer magnetischen Eigenschaften verbunden ist.
- Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und zweite Magnet ein Permanentmagnet ist, vorzugsweise ein Ferromagnet, höchst vorzugsweise ein Hochleistungspermanentmagnet, insbesondere ein Neodymiumeisenbormagnet.
- Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und zweite Magnet wenigstens teilweise eine Oberflächenbeschichtung aufweisen aus elektrisch leitendem Material, vorzugsweise aus Nickel, Silber oder Gold.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte ein Gehäuse besitzt mit ausgeprägter Längserstreckungsrichtung und in dem Gehäuse die Leuchtmittel angeordnet sind, und dass in dem Gehäuse in der Befestigungsebene der erste und zweite Magnet angeordnet sind, wobei die Magnete jeweils an den entgegengesetzten Endbereichen angeordnet sind.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse Aufnahmen für den ersten und zweiten Magneten besitzt, in denen der erste und zweite Magnet durch Formschluss und/oder Klebung gehalten ist.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus Metall besteht und mindestens eine Aufnahme für den ersten und/oder zweiten Magneten elektrisch isolierende Eigenschaften besitzt.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse zumindest auf einer Seite mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung versehen ist, die klebend mit dem Gehäuse verbunden ist.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse in mindestens einer weiteren Befestigungsebene Magnete zur Befestigung und zum elektrischen Anschluss aufweist.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel aus einer Vielzahl von LEDs bestehen, vorzugsweise 20 bis 30, insbesondere 28.
- Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die LEDs auf einer gemeinsamen Platine angeordnet sind.
- Leuchte nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die LEDs in Zweier- oder Vierer-Gruppen zusammengefasst sind.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die LEDs in verschiedenen Farben leuchten, vorzugsweise in weiß, amber, rot, grün, blau oder gelb.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass den LEDs ein Gleichrichter vorgeschaltet ist.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Platine mit einem Microcontroller zur separaten Ansteuerung der LEDs einzeln oder gruppenweise versehen ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Anschluss zwischen Platine und Magnet ein Federelement aufweist, das klemmend zwischen Platine und Magnet angeordnet ist.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Anschluss zwischen Platine und Magnet direkt über eine magnetische Kontaktfläche hergestellt ist.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerelemente eine ausgeprägte Längserstreckungsrichtung, insbesondere Streifen- oder Schienenform besitzen.
- Leuchte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Trägerelemente quer zur Längserstreckungsrichtung des Gehäuses der Leuchte angeordnet sind.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Magnete einer Befestigungsebene quer zur Längserstreckungsrichtung gegeneinander versetzt angeordnet sind.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromquelle das Leuchtmittel mit DC-Kleinstspannung versorgt.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Anschluss der Stromquelle an die Trägerelemente ebenfalls Magnete aufweist, die mit den Trägerelementen magnetisch zusammenwirken.
- Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Magnete über die Oberfläche des Gehäuses übersteht.
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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| R071 | Expiry of right |