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DE202004000102U1 - Tasche - Google Patents

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DE202004000102U1
DE202004000102U1 DE200420000102 DE202004000102U DE202004000102U1 DE 202004000102 U1 DE202004000102 U1 DE 202004000102U1 DE 200420000102 DE200420000102 DE 200420000102 DE 202004000102 U DE202004000102 U DE 202004000102U DE 202004000102 U1 DE202004000102 U1 DE 202004000102U1
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bag
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walls
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DE200420000102
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Neumann Georg Dipl-Ing
Original Assignee
Neumann Georg Dipl-Ing
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    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
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    • A61H3/00Appliances for aiding patients or disabled persons to walk about
    • A61H3/02Crutches

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Abstract

Tasche mit einem Taschenkörper (12, 33) aus einem flexiblen Material und einer Öffnung (19, 38), dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Material mindestens eine Versteifung aufweist und/oder dem flexiblen Material wenigstens eine Versteifung zugeordnet ist, die die Öffnung (19, 38) offen hält.

Description

  • Mobilitätsbehinderte Personen, die zur Fortbewegung Gehhilfen wie beispielsweise Unterarmgehstützen (umfangsspraclich "Krücken" genannt) benötigen, haben Probleme beim Mitführen von Gebrauchsgegenständen, weil sie zum Gebrauch der Gehhilfen die Hände nicht frei haben. Da die Taschen der Bekleidungsstücke nicht ausreichen, um alle benötigten Gebrauchsgegenstände, insbesondere größere Gebrauchsgegenstände, beispielsweise Flaschen, Bestecke, Waschzeug oder dergleichen, mitzuführen, sind hierfür separate Taschen erforderlich, in denen auch größere Gebrauchsgegenstände unterbringbar sind.
  • Bekannte Taschen sind für Gehhilfen benutzende Personen ungeeignet, weil man beide Hände benötigt, um Gebrauchsgegenstände in eine solche Tasche zu stecken und auch herauszunehmen. Wenn die Personen aber auf Gehhilfen angewiesen sind, haben sie nicht beide Hände frei, um etwas in die Tasche zu stecken oder aus dieser herauszunehmen. Die bekannten Taschen sind deshalb für Personen, die auf die Benutzung von Gehhilfen angewiesen sind, ungeeignet.
  • Ausgehend vom Vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Tasche zu schaffen, die es Gehhilfen benutzende Personen problemlos ermöglicht, benötigte Gegenstände mit sich zu führen.
  • Eine Tasche zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist der Taschenkörper aus einem flexiblen Material gebildet, das mindestens eine Versteifung aufweist, die eine vorzugsweise obere Öffnung des Taschenkörpers stets offen hält. Diese Öffnung ermöglicht es einer Gehhilfen benutzenden Person ohne fremde Hilfe Gegenstände in der Tasche zu verstauen und aus dieser herauszunehmen, weil durch die selbsttätig offen gehaltene Öffnung die Person dazu nur eine Hand benötigt, so dass sie sich mit der anderen Hand an einer Gehhilfe, beispielsweise einer Unterarmgehstütze festhalten und sich hieran mit dem Unterarm abstützen kann. Das gilt auch für andere Gehhilfen, beispielsweise Gehstöcke, Gehwagen oder dergleichen. Das flexible Material gewährleistet eine Anpassung und Verformung, beispielsweise wenn die die Tasche tragende Person fällt. Dadurch besteht nicht die Gefahr, dass sich die Person an der Tasche verletzt. Die Verstärkung sorgt dafür, dass trotz des flexiblen Materials zur Bildung des Taschenkörpers die Öffnung aufgehalten wird. Dabei gewährleistet die Verstärkung aber noch eine ausreichende Flexibilität bzw. Elastizität des Taschenkörpers, um sich notfalls verformen zu können, wobei die dazu erforderliche Kraft größer ist als die Kraft zum Ofenhalten der Öffnung des Taschenkörpers.
  • Es ist des Weiteren vorgesehen, die Versteifung des flexiblen Materials so auszubilden, dass diese den Taschenkörper in einer dreidimensionalen, vorzugsweise quaderförmigen, Gestalt hält bzw. fixiert. Vorzugsweise weist der quaderförmig gestaltete Taschenkörper eine Vorderwand, eine Rückwand, zwei Seitenwände und eine Bodenwand auf. Dann dient die Versteifung dazu, mindestens einige Wände, vorzugsweise alle Wände außer gegebenenfalls die Bodenwand, so zu fixieren, dass diese ihre flache, wandartige Gestalt beim Gebrauch der Tasche beibehalten. Trotz der Versteifung weisen die Wände aber noch eine ausreichende Elastizität auf, um sich im Notfall verformen zu können, ohne die die Tasche tragende Person dabei zu verletzen.
  • Die Öffnung des Taschenkörpers erstreckt sich bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Tasche über eine einer Seitenwand gegenüberliegende Seite, vorzugsweise eine Oberseite, des Taschenkörpers. Dadurch verfügt der quaderförmige Taschenkörper nur über fünf Wände, während die sechste Wand vollständig ersetzt ist durch die vollflächige obere Öffnung. Auf diese Weise ist die Öffnung groß genug, um problemlos mit einer Hand ein Befüllen und Entleeren der Tasche auch mit größeren Gegenständen von der sich mit der anderen Hand bzw. am anderen Arm an einer Gehhilfe abstützenden Person vornehmen zu können. Der entsprechende Gegenstand kann dann einfach von oben in die offen gehaltene großflächige Öffnung in die Tasche gesteckt und ebenso aus der Tasche herausgezogen werden.
  • Zum zuverlässigen Offenhalten der Öffnung kann diese von einem federelastischen, verformbaren Stützring umgeben werden. Durch die Elastizität des Stützrings ist sichergestellt, dass dieser zu keinen Verletzungen führt, wenn die Person auf die Tasche fällt. Der elastische Stützring stellt hierbei die Versteifung des flexiblen Materials zur Bildung des Taschenkörpers dar. Es ist also in diesem Falle nicht notwendig, das flexible Material zur Bildung des Taschenkörpers unmittelbar zu verstärken, sondern mittelbar durch den Stützring versteift. Die Versteifung kann alternativ oder zusätzlich so ausgebildet sein, dass mindestens einige Wände, vorzugsweise alle Wände, des Taschenkörpers eine im Wesentlichen flächige Gestalt beibehalten, also versteift sind. Diese Versteifung ist aber so ausgebildet, dass unter Belastung die Wände flexibel bleiben. Die Versteifung kann durch eine Beschichtung eines Folien- oder Gewebematerials zur Bildung des Taschenkörpers gebildet sein. Es ist aber auch denkbar, die versteiften Wände aus zwei getrennten Schichten eines Folien- oder Gewebematerials zu bilden, wobei diese Schichten biegeschlaff sind und zwischen den Schichten plattenartige, elastische Verstärkungselemente angeordnet bzw. eingebettet sind. Auch dadurch entstehen stabile Wände, die zum Gebrauch der Tasche und zum Offenhalten der Öffnung ausreichend stabil sind, aber sich bei größeren Belastungen, insbesondere einen Druck auf die Tasche, noch elastisch verformen können.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Tasche ist der Innenraum des Taschenkörpers mit veränderlichen Unterteilungen versehen. Dadurch sind im Taschenkörper verschiedene Abteile gebildet, in denen sich die Gegenstände gezielt unterbringen lassen. Die Abteile können so ausgebildet sein, dass sie an die Gegenstände, beispielsweise Flaschen, angepasst sind. Dadurch können die Gegenstände im Taschenkörper nicht verrutschen und auch nicht umfallen, was für Flaschen besonders wichtig ist. Die Flaschen lassen sich nämlich so aufrecht mit mindestens einem unteren Teil in der Tasche unterbringen.
  • Weiterhin ist vorgesehen, die Unterteilungen lösbar im Taschenkörper anzuordnen, wobei vorzugsweise die Unterteilungen dann an verschiedenen und gegebenenfalls auch beliebigen Stellen im Taschenkörper befestigbar sind. Jeder Benutzer kann sich dadurch den Innenraum des Taschenkörpers seinen Bedürfnissen entsprechend organisieren.
  • Die Unterteilungen sind wie die Wandungen des Taschenkörpers biegeelastisch ausgebildet, so dass sie keine Verletzungen hervorrufen können. Jedoch sind die Unterteilung ausreichend formstabil, damit die dadurch gebildeten einzelnen kleineren Fächer im Taschenkörper auch offen gehalten werden, um mit einer Hand einfach Gegenstände in die unterteilten Kammern des Taschenkörpers einstecken bzw. einlegen und auch herausnehmen zu können.
  • Es ist des Weiteren denkbar, im Taschenkörper oder auch außen am Taschenkörper vorzugsweise kleinere Zusatztaschen vorzusehen. Diese Zusatztaschen sind bevorzugt lösbar am oder im Taschenkörper zu befestigen. Insbesondere durch die außen am Taschenkörper anbringbare Zusatztaschen kann bei Bedarf das Fassungsvermögen der Tasche vergrößert werden.
  • Eine Art der erfindungsgemäßen Tasche kann einen Umhängegurt aufweisen, der so bemessen ist, dass er über eine Schulter und unter einem Arm auf der gegenüberliegenden Seite der Person verläuft, wobei der Taschenkörper im Wesentlichen vor einer Bauchhälfte zu liegen kommt. Die Platzierung der Tasche vor dem Bauch, und zwar insbesondere von einer Bauchhälfte, lässt ein leichtes Einstecken des Gegenstands in die Tasche und ein ebenso einfaches Herausnehmen von Gegenständen aus der Tasche zu, und zwar mit nur einer Hand. Außerdem verläuft der Umhängegurt mittig im Bereich des Oberkörpers, wodurch er bei weiblichen Personen zwischen den Brüsten verläuft und dadurch nicht stört. Durch den besonderen Umhängegurt und den dadurch vor einer Bauchhälfte liegenden Taschenkörper stört die Tasche nicht, wenn die Person zwei Unterarmgehstützen benutzt. Außerdem ist das Innere des Taschenkörpers durch die stets offen gehaltene Öffnung von oben gut einsehbar, so dass die Person problemlos den gewünschten Gegenstand in der Tasche finden und mit einer Hand hieraus entnehmen kann.
  • Eine andere, bevorzugte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Tasche – wobei es sich auch um eine eigenständige Lösung der eingangs genannten Aufgabe handeln kann – sieht vor, dem Taschenkörper Befestigungsmittel zum vorzugsweise lösbaren Anbringen der Tasche an einer Gehhilfe, beispielsweise einer Unterarmgehstütze, zuzuordnen. Diese Tasche zeichnet sich dadurch aus, dass Sie an der Gehhilfe angehängt ist. Die Gehhilfe trägt dadurch die Tasche. Die die Gehhilfe benutzende Person wird dadurch vom Gewicht der Tasche, insbesondere der gefüllten Tasche, nicht belastet. Diese Tasche eignet sich dadurch besonders für ältere bzw. geschwächte Personen.
  • Von den Befestigungsmittel ist mindestens eines zur Anbringung am senkrechten Stützstab der Gehhilfe ausgebildet. Mindestens ein anderes Befestigungsmittel dient zur Anbringung am sich quer zum Stützstab erstreckenden (horizontalen) Handgriff einer Unterarmgehstütze. Durch die Befestigungsmittel am senkrechten Stützstab und am horizontalen Handgriff wird die obere Öffnung des Taschenkörpers in einer etwa horizontalen Ebene gehalten und die ständige Offenstellung der Öffnung unterstützt. Dadurch kann eine Person Gegenstände leicht von oben in die stets selbsttätig offen gehaltene Tasche einstecken und ebenso leicht aus dieser entnehmen.
  • Vorzugsweise sind die Befestigungsmittel dem Taschenkörper so zugeordnet, dass die obere horizontale Öffnung des Taschenkörpers sowohl unterhalb als auch vorzugsweise seitlich neben dem (horizontalen) Handgriff der Unterarmgehstütze liegt. Dadurch behindert der Handgriff den freien Zugang zur Tasche nicht. Insbesondere können Gegenstände, beispielsweise Flaschen, nach oben aus der Tasche herausragen, ohne dass dabei der Handgriff im Wege ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Tasche sind dem Taschenkörper und/oder dem Umhängegurt ein oder auch mehrere Reflexionsmittel zugeordnet, beispielsweise Retroreflektoren. Diese dienen der Sicherheit der Person bei Dunkelheit.
  • Es ist des Weiteren bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Tasche vorgesehen, die Zusatztaschen und/oder Unterteilungen mit einer anderen Farbe als den Taschenkörper zu versehen: Dadurch sind insbesondere die Unterteilungen leicht erkennbar, so dass die Person weiß, welche Teile der Tasche lösbar sind, um sie zu entfernen oder an einer anderen Stelle des Taschenkörpers anzuordnen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Taschen werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 eine an einer Unterarmgehstütze angehängte Tasche in einer Seitenansicht,
  • 2 die Tasche der 1 in einer Rückansicht,
  • 3 die Tasche der 1 und 2 in einer Ansicht von oben,
  • 4 eine stark vergrößerte Einzelheit IV aus der 3, und zwar im Schnitt,
  • 5 eine als Umhängetasche ausgebildete Tasche gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Ansicht von vorn auf die die Tasche tragende Person, und
  • 6 eine vergrößert dargestellte Draufsicht auf die Tasche der 5.
  • Die in den Figuren gezeigte Taschen dienen dazu, mobilitätsbehinderten Personen, die Gehhilfen benötigen, das Mitführen von Gegenständen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
  • In den 1 bis 4 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfinderischen Tasche 10 gezeigt, die in eine in den 1 bis 3 teilweise dargestellte Unterarmgehstütze 11 anhängbar ist. Die Tasche 10 weist einen im gezeigten Ausführungsbeispiel etwa quaderförmig ausgebildeten Taschenkörper 12 und daran angeordnete Befestigungsmittel 13 und 14 zum Verbinden der Tasche 10 mit der Unterarmstütze 11 auf.
  • Der quaderförmige Taschenkörper 12 weist eine Vorderwand 15, eine Rückwand 16, gegenüberliegende Seitenwände 17 und eine Bodenwand 18 auf. Die der Bodenwand 18 gegenüberliegende Oberseite des Taschenkörpers 12 ist offen, weist nämlich eine vollflächige Öffnung 19 auf, die in einer etwa horizontalen Ebene liegt. Die Rückwand 16 ist an einen aufrechten Randbereich mit zwei Befestigungsmitteln 13 verbunden, die nahe des oberen und des unteren Randes mit der Rückwand 16 verbunden sind. Bei den im gezeigten Ausführungsbeispiel gleich ausgebildeten Befestigungsmitteln 13 handelt es sich um Schlaufen, die einen senkrechten Stützstab 20 der Unterarmgehstütze 11 umgeben. Die Laschen zur Bildung der Befestigungsmittel 13 sind an einem Ende lösbar, beispielsweise durch einen Klettverschluss, an der jeweiligen Rückwand 16 befestigt. An der Stelle des Klettverschlusses kann aber auch ein Druckknopf oder eine sonstiges lösbares Befestigungsmittel vorgesehen sein. Das weitere Befestigungsmittel 14 ist am oberen Rand des Taschenkörpers 12 befestigt, und zwar im Bereich einer Ecke zwischen der Rückwand 16 und einer Seitenwand 17 am vom Stützstab 20 wegweisenden Ende des Taschenkörpers 12. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Befestigungsmittel 14 aus einem ovalen Ring gebildet, der über ein freies Ende eines etwa waagerechten Handgriffs 41 der Unterarmgehstütze 11 geführt ist, so dass das vom Stützstab 20 wegweisende Ende des Taschenkörpers 12 mit dem Ring zur Bildung des Befestigungsmittels 14 in der Nähe des freien Endes am Handgriff 21 aufgehängt ist.
  • Der Taschenkörper 12 ist aus einem leichten und weichten, insbesondere flexiblen, Material gebildet, bei dem es sich um ein biegeschlaffes Gewebe oder eine biegeschlaffe Folie handeln kann. Durch eine Verstärkung des Materials oder eine dem Material zugeordnete Verstärkung wird erreicht, dass der Taschenkörper 12 auch im leeren Zustand seine etwa quaderförmige, dreidimensionale Gestalt beibehält, zumindest aber die Öffnung 19 offen bleibt. Die Verstärkung kann aus einem dem Umfang der Öffnung 19 entsprechenden Stützring gebildet sein, der am oberen Rand des Taschenkörpers 11 befestigt ist, beispielsweise in Schlaufen oder einem umlaufenden Saum am die Öffnung 19 umgebenden oberen Rand des Taschenkörpers 12.
  • Die Einzelheit der 4 lässt eine andere Art der Verstärkung des Taschenkörpers 12 erkennen. Hier sind die Vorderwand 15, die Rückwand 16 und die Seitenwände 17 so verstärkt, dass sie eine flächige Gestalt beibehalten. Die Bodenwand 18 kann verstärkt sein; sie braucht es aber nicht. Gebildet wird diese Art der Verstärkung dadurch, dass die Vorderwand 15, die Rückwand 16 und jede Seitenwand 17 jeweils aus zwei getrennten Schichten 22 und 23 gebildet sind. Zwischen den beiden Schichten 22 und 23 ist jeweils ein plattenartiges Verstärkungselement 24 eingebettet. Die beiden Schichten 22 und 23 der genannten Wandungen bestehen aus dem gleichen Material, und zwar entweder einem biegeschlaffen Gewebe oder einer Folie. Am Umfang der jeweiligen Wand sind die beiden Schichten 22 und 23 miteinander verbunden, beispielsweise durch Nähte 25. Dadurch entsteht an jeder Wand ein Aufnahmeraum für das jeweilige Verstärkungselement 24. Jedes plattenartige Verstärkungselement 24 ist aus einem eine gewisse Formsteifigkeit aufweisenden Material gebildet, das über eine noch ausreichende Elastizität verfügt. Dadurch kann sich das jeweilige Verstärkungselement 24 unter größeren Belastungen verformen, wodurch die Tasche 10 in gewisser Weise anpassbar ist. Die Verstärkungselemente 24 geben dem Taschenkörper 12 lediglich eine so große Steifigkeit, wie sie erforderlich ist, um die Öffnung 19 offen zu halten. Hergestellt sind die Verstärkungselemente aus dünnen elastischen Kunststoff-, Gummi- oder Pappplatten. Bevorzugt sind die Verstärkungselement aus dünnen Schaumgummi- oder Schaumkunststoffplatten gebildet.
  • Alternativ ist es auch möglich, das Gewebe oder die Folie zur Bildung des Taschenkörpers 12 mit mindestens einer Beschichtung zu versehen, die mindestens die Vorderwand 15, die Rückwand 16 und die Seitenwände 17 des Taschenkörpers 12 so weit stabilisiert, dass die Öffnung 19 offen bleibt.
  • Die 3 zeigt zwei lösbar im Inneren des Taschenkörpers 12 angeordnete Unterteilungen 26 und 27. Durch die lösbare Anordnung der Unterteilungen 26 und 27 im Taschenkörper 12 lassen sich die Unterteilungen 26 und 27 an nahezu beliebigen Stellen im Inneren des Taschenkörpers anordnen, wodurch jeder Benutzer individuell den Innenraum des Taschenkörpers 12 gestalten kann. Die Fixierung der Unterteilungen 26 und 27 im Taschenkörper 12 erfolgt im gezeigten Ausführungsbeispiel durch an sich bekannte Klettverschlüsse. Diese befinden sich an Laschen 28, 29, die verschwenkbar an gegenüberliegenden Rändern einer Trennfläche 30 bzw. 31 der Unterteilung 26 und 27 angeordnet sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind zwei Unterteilungen 26 und 27 dargestellt. Hiervon sind beliebige Abwandlungen denkbar, so dass weniger oder auch mehrere Unterteilungen vorgesehen sein können. Es ist auch denkbar, dass die Unterteilungen 26 und 27 den Innenraum des Taschenkörpers 12 nicht nur quergerichtet unterteilen, sondern auch längsgerichtet. Dann verlaufen die Unterteilungen mit parallelem Abstand zur Rückwand 16 bzw. Vorderwand 15. Außerdem können die Trennflächen 30 und 31 auch beliebige Gestalten aufweisen. Die Trennflächen brauchen nicht eben ausgebildet zu sein; sie können auch gerundet, abgewinkelt oder sogar zylindrisch sein.
  • Die 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer Tasche 32, die als Brusttasche ausgebildet ist. Diese Tasche 32 verfügt über einen Taschenkörper 33, der auch etwa quaderförmig ausgebildet ist, also über eine Vorderwand 34, eine Rückwand 35, zwei gegenüberliegende Seitenwände 36 und eine Bodenwand 37 verfügt. Die Oberseite des Taschenkörpers 33 ist wiederum mit einer vollflächigen Öffnung 38 versehen. Der Taschenkörper 33 ist so gebildet, dass die Öffnung 38 selbsttätig offen bleibt, wozu das an sich flexible Material zur Bildung des Taschenkörpers 33 eine Versteifung aufweist oder mit einer Versteifung, insbesondere einer Verstärkung, versehen ist.
  • Dem flexiblen Material zur Bildung des Taschenkörpers 33 kann eine Versteifung zugeordnet sein oder es kann das Material verstärkt sein, wie es zuvor im Zusammenhang mit dem Taschenkörper 12 der Tasche 10 beschrieben worden ist. Es ist deshalb denkbar, dem oberen Rand des Taschenkörpers 33 einen flexiblen Verstärkungsring zuzuordnen, der die Öffnung 38 umgibt und offen hält oder in die Wände des Taschenkörpers 33 Verstärkungselemente 24 einzubetten. Schließlich kann das flexible Gewebe die Folie zur Bildung des Taschenkörpers 33 auch mit einer als Versteifung dienenden Beschichtung versehen sein.
  • Die Tasche 32 verfügt neben dem Taschenkörper 33 über einen Umhängegurt 39, der über eine Schulter der die Tasche 32 tragenden Person verläuft, und zwar bei der Darstellung der 5 über die linke Schulter. Der Umhängegurt 39 läuft zurück unter einem der Schulter gegenüberliegenden Arm der Person hindurch, und zwar gemäß der Darstellung in der 5 unter dem rechten Arm hindurch. Gegenüberliegende Enden des Umhängegurts 39 sind an gegenüberliegenden Seiten des oberen Randbereichs der zur Person weisenden Rückwand 35 des Taschenkörpers 33 befestigt, und zwar vorzugsweise unlösbar durch Nähen oder Kleben. Die Länge des Umhängegurts 39 kann in an sich bekannter Weise veränderlich, insbesondere verstellbar sein. Es kann am Umhängegurt 39 gegebenenfalls mindestens eine Schlaufe angeordnet sein, womit die Tasche 32 an einer Gehhilfe anhängbar ist.
  • Durch den beschriebenen Umhängegurt 39 liegt der Taschenkörper 33 mit der Rückwand 35 vor dem Bauch der die Tasche 32 tragenden Person an, und zwar vor etwa einer Bauchhälfte. Im Ausführungsbeispiel der 5 liegt der Taschenkörper 33 vor der rechten Bauchhälfte, und zwar unterhalb der rechten Brust die Tasche 32 tragenden weiblichen Person. Dabei verläuft der Umhängegurt 39 mittig vor dem Oberkörper entlang, und zwar zwischen den Brüsten der die Tasche 32 tragenden Person.
  • Beim Ausführungsbeispiel der 6 sind im Inneren des Taschenkörpers 33 zwei Unterteilungen 40 und 41 angeordnet. Eine etwa mittige Unterteilung 40 weist eine ebene Trennfläche 42 auf, die quer durch den Taschenkörper 33 verläuft. Die Unterteilung 41 vertilgt über eine etwa halbkreisige Trennfläche 43, die einer auch etwa halbkreisförmigen Seitenwand 36 so zugeordnet ist, dass diese Seitenwand 36 zusammen mit der Trennfläche 43 einen zylindrischen Aufnahme für einen Flaschenkörper einer nicht gezeigten Flasche dient. Die Unterteilungen 40 und 41 sind auch hier lösbar im Taschenkörper 33 angeordnet, so dass sie an beliebigen Positionen innerhalb des Taschenkörpers 33 fixiert werden können, um individuell gestaltete, verschiedene Teilräume im Inneren des Taschenkörpers 33 herstellten zu können. Es sind auch bei der hier gezeigten Tasche 32 beliebige andere Unterteilungen denkbar, die durch entsprechende Anordnung im Inneren des Taschenkörpers 33 hergestellt werden können.
  • Die Taschen 32 ist mit zwei Zusatztaschen 44 und 45 versehen. Diese befinden sich außen am Taschenkörper 33 und bilden einen Teil desselben. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Zusatztasche 44 einer Stirnwand 36 des Taschenkörpers 33 zugeordnet. Die andere Zusatztasche 45 befindet sich vor der Vorderwand 34 des Taschenkörpers 33. Während sich die Zusatztasche 44 über die gesamte Seitenwand 36 erstreckt, verläuft die Zusatztasche 45 nur über einen Teil der Vorderwand 34. Prinzipiell können auch die Zusatztaschen 44 und 45 andere Größe aufweisen als in der 6 gezeigt. Auch die Zusatztaschen 44 und 45 sind lösbar in der Seitenwand 36 bzw. Vorderwand 34 des Taschenkörpers 33 angeordnet. Dieses kann beispielsweise durch symbolisch dargestellte (in der 6 vollflächig geschwärzte) Klettverschlüsse 46 erfolgen. Mit ähnlichen Klettverschlüssen 46 sind die Unterteilung 40 und 41 im Inneren des Taschenkörpers 33 an den entsprechenden Stellen fixiert. Dazu sind die Klettverschlüsse 46 schwenkbaren Laschen 47 an gegenüberliegenden senkrechten Rändern der Trennflächen 42 und 43 zugeordnet.
  • Für beide vorstehend beschriebenen Taschen 10 und 32 gilt, dass diese mit Reflektoren versehen sein können. Vorzugsweise sind die Retroreflektorflächen auf die Taschenkörper 12 bzw. 33 oder den Umhängegurt 39 aufgeklebt oder aufgenäht.
  • Des Weiteren können die Unterteilungen 26 und 27 der Tasche 10 oder auch die Unterteilungen 40 und 41 der Tasche 32 aus einem Material mit anderen Farbe als der Taschenkörper 12 bzw. 33 hergestellt sein. Gleiches gilt für die Zusatztaschen 44 und 45. Diese können wiederum ein anderes Material als die Unterteilung 40, 41 und/oder den Taschenkörper 33 aufweisen.
  • 10
    Tasche
    11
    Unterarmgehstütze
    12
    Taschenkörper
    13
    Befestigungsmittel
    14
    Befestigungsmittel
    15
    Vorderwand
    16
    Rückwand
    17
    Seitenwand
    18
    Bodenwand
    19
    Öffnung
    20
    Stützstab
    21
    Handgriff
    22
    Schicht
    23
    Schicht
    24
    Verstärkungselement
    25
    Naht
    26
    Unterteilung
    27
    Unterteilung
    28
    Lasche
    29
    Lasche
    30
    Trennfläche
    31
    Trennfläche
    32
    Tasche
    33
    Taschenkörper
    34
    Vorderwand
    35
    Rückwand
    36
    Seitenwand
    37
    Bodenwand
    38
    Öffnung
    39
    Umhängegurt
    40
    Unterteilung
    41
    Unterteilung
    42
    Trennfläche
    43
    Trennfläche
    44
    Zusatztasche
    45
    Zusatztasche
    46
    Klettverschluss
    47
    Lascheö

Claims (23)

  1. Tasche mit einem Taschenkörper (12, 33) aus einem flexiblen Material und einer Öffnung (19, 38), dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Material mindestens eine Versteifung aufweist und/oder dem flexiblen Material wenigstens eine Versteifung zugeordnet ist, die die Öffnung (19, 38) offen hält.
  2. Tasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Versteifung des flexiblen Materials der vorzugsweise eine Vorderwand (15, 34), eine Rückwand (16, 35), gegenüberliegenden Seitenwände (17, 36) und eine Bodenwand (18, 37) aufweisenden Taschenkörpers (12, 33) in einer dreidimensionalen (vorzugsweise quaderförmigen) Gestalt haltbar ist, indem mindestens einige Wände durch die Versteifung in der jeweiligen Ebene fixierbar sind.
  3. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnung (19, 38) vorzugsweise vollständig über eine der Bodenwand (18, 37) gegenüberliegende Oberseite des Taschenkörpers (12, 33) erstreckt.
  4. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (19, 38) umgeben ist von einem federelastisch verformbaren Stützring, der vorzugsweise dem Umfang der Öffnung (19, 38) angepasst ist.
  5. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifungen derart ausgebildet sind, dass mindestens einige Wände des Taschenkörpers (12, 33) eine im Wesentlichen flächige Gestalt beibehalten, die Wände unter Belastung aber flexibel bleiben.
  6. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Taschenkörper (12, 33) insbesondere alle seine Wandungen aus einem biegeschlaffen Gewebe- oder Folienmaterial gebildet ist.
  7. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifung durch eine Beschichtung mindestens eines Teils des Folien- oder Gewebematerials zur Bildung des Taschenkörpers (12, 33) gebildet ist.
  8. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Taschenkörper (12, 33), vorzugsweise mindestens die Vorderwand (15, 34), die Rückwand (16, 35) und die Seitenwände (17, 36), aus zwei getrennten Schichten (22, 23) des Folien- oder Gewebematerials gebildet ist bzw. sind und zwischen den Schichten (22, 23) elastische, plattenartige Verstärkungselemente (24) angeordnet, insbesondere eingebettet sind.
  9. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungselemente (24) aus dünnen elastischen Platten aus Kunststoff, Gummi, Pappe oder dergleichen gebildet sind.
  10. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungselemente (24) aus dünnen Platten aus einem biegeelastischen Material, insbesondere Schaumgummi oder Schaumkunststoff, gebildet sind.
  11. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innenraum des Taschenkörpers (12, 33) mit veränderlichen Unterteilungen (26, 27; 40, 41) versehen ist.
  12. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterteilungen (26, 27; 40, 41) lösbar, vorzugsweise durch Klettverschlüsse, an unterschiedlichen Stellen im Taschenkörper (12, 33) befestigbar sind.
  13. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterteilungen (26, 27; 40, 41) formstabil, aber biegeelastisch ausgebildet sind.
  14. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Taschenkörper (12, 33) kleinere Zusatztaschen (44, 45) lösbar befestigbar sind.
  15. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen dem Taschenkörper (33) zugeordneten Umhängegurt (39), der so bemessen ist, dass er über eine Schulter und unter einem Arm auf der der Schulter abgewandten Seite einer Person verläuft, wobei der Taschenkörper (33) im Wesentlichen vor einer Bauchhälfte der Person liegt.
  16. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umhängegurt (39) mindestens eine als Aufhänger dienende Schlaufe aufweist.
  17. Tasche insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Taschenkörper (12) Befestigungsmittel (13, 14) zur vorzugsweise lösbaren Anbringung, vorzugsweise zum Anhängen an einer Gehhilfe, beispielsweise einer Unterarmgehstütze (11), zugeordnet sind.
  18. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Befestigungsmittel (13) zur vorzugsweise lösbaren Anbringung an einem Stützstab (20) der Unterarmgehstütze (11) und mindestens ein Befestigungsmittel (14) zur vorzugsweise lösbaren Anbringung an einem sich quer zum Stützstab (20) erstreckenden Handgriff (21) der Unterarmgehstütze (11) vorgesehen ist.
  19. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine dem Stützstab (20) zugeordnete Befestigungsmittel (13) als eine zu öffnende Schlaufe ausgebildet ist.
  20. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dem Handgriff (21) zugeordnete Befestigungsmittel (14) als ein vorzugsweise flexibler Ring ausgebildet ist.
  21. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (13, 14) derart dem Taschenkörper (12) zugeordnet sind, dass die oben liegende Öffnung (19) des Taschenkörpers (12) unterhalb und vorzugsweise neben dem Handgriff (21) sich befindet.
  22. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Taschenkörper (12, 33), der Umhängegurt (39) und/oder die Zusatztaschen (44, 45) mindestens ein Reflexionsmittel aufweisen.
  23. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatztaschen (44, 45) und/oder die Unterteilungen (26, 27; 40, 41) eine andere Farbe als der Taschenkörper (12, 33) aufweisen.
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