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Mobilitätsbehinderte Personen, die
zur Fortbewegung Gehhilfen wie beispielsweise Unterarmgehstützen (umfangsspraclich "Krücken" genannt) benötigen, haben
Probleme beim Mitführen
von Gebrauchsgegenständen,
weil sie zum Gebrauch der Gehhilfen die Hände nicht frei haben. Da die
Taschen der Bekleidungsstücke
nicht ausreichen, um alle benötigten
Gebrauchsgegenstände,
insbesondere größere Gebrauchsgegenstände, beispielsweise
Flaschen, Bestecke, Waschzeug oder dergleichen, mitzuführen, sind
hierfür
separate Taschen erforderlich, in denen auch größere Gebrauchsgegenstände unterbringbar
sind.
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Bekannte Taschen sind für Gehhilfen
benutzende Personen ungeeignet, weil man beide Hände benötigt, um Gebrauchsgegenstände in eine
solche Tasche zu stecken und auch herauszunehmen. Wenn die Personen
aber auf Gehhilfen angewiesen sind, haben sie nicht beide Hände frei,
um etwas in die Tasche zu stecken oder aus dieser herauszunehmen.
Die bekannten Taschen sind deshalb für Personen, die auf die Benutzung
von Gehhilfen angewiesen sind, ungeeignet.
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Ausgehend vom Vorstehenden liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Tasche zu schaffen, die
es Gehhilfen benutzende Personen problemlos ermöglicht, benötigte Gegenstände mit
sich zu führen.
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Eine Tasche zur Lösung dieser Aufgabe weist die
Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist der Taschenkörper aus
einem flexiblen Material gebildet, das mindestens eine Versteifung
aufweist, die eine vorzugsweise obere Öffnung des Taschenkörpers stets
offen hält.
Diese Öffnung
ermöglicht
es einer Gehhilfen benutzenden Person ohne fremde Hilfe Gegenstände in der
Tasche zu verstauen und aus dieser herauszunehmen, weil durch die
selbsttätig
offen gehaltene Öffnung
die Person dazu nur eine Hand benötigt, so dass sie sich mit
der anderen Hand an einer Gehhilfe, beispielsweise einer Unterarmgehstütze festhalten
und sich hieran mit dem Unterarm abstützen kann. Das gilt auch für andere
Gehhilfen, beispielsweise Gehstöcke,
Gehwagen oder dergleichen. Das flexible Material gewährleistet
eine Anpassung und Verformung, beispielsweise wenn die die Tasche
tragende Person fällt.
Dadurch besteht nicht die Gefahr, dass sich die Person an der Tasche
verletzt. Die Verstärkung
sorgt dafür,
dass trotz des flexiblen Materials zur Bildung des Taschenkörpers die Öffnung aufgehalten
wird. Dabei gewährleistet
die Verstärkung
aber noch eine ausreichende Flexibilität bzw. Elastizität des Taschenkörpers, um
sich notfalls verformen zu können,
wobei die dazu erforderliche Kraft größer ist als die Kraft zum Ofenhalten
der Öffnung
des Taschenkörpers.
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Es ist des Weiteren vorgesehen, die
Versteifung des flexiblen Materials so auszubilden, dass diese den
Taschenkörper
in einer dreidimensionalen, vorzugsweise quaderförmigen, Gestalt hält bzw.
fixiert. Vorzugsweise weist der quaderförmig gestaltete Taschenkörper eine
Vorderwand, eine Rückwand, zwei
Seitenwände
und eine Bodenwand auf. Dann dient die Versteifung dazu, mindestens
einige Wände,
vorzugsweise alle Wände
außer
gegebenenfalls die Bodenwand, so zu fixieren, dass diese ihre flache,
wandartige Gestalt beim Gebrauch der Tasche beibehalten. Trotz der
Versteifung weisen die Wände aber
noch eine ausreichende Elastizität
auf, um sich im Notfall verformen zu können, ohne die die Tasche tragende
Person dabei zu verletzen.
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Die Öffnung des Taschenkörpers erstreckt sich
bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Tasche über eine einer Seitenwand gegenüberliegende
Seite, vorzugsweise eine Oberseite, des Taschenkörpers. Dadurch verfügt der quaderförmige Taschenkörper nur über fünf Wände, während die
sechste Wand vollständig
ersetzt ist durch die vollflächige obere Öffnung.
Auf diese Weise ist die Öffnung
groß genug,
um problemlos mit einer Hand ein Befüllen und Entleeren der Tasche
auch mit größeren Gegenständen von
der sich mit der anderen Hand bzw. am anderen Arm an einer Gehhilfe
abstützenden
Person vornehmen zu können.
Der entsprechende Gegenstand kann dann einfach von oben in die offen
gehaltene großflächige Öffnung in
die Tasche gesteckt und ebenso aus der Tasche herausgezogen werden.
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Zum zuverlässigen Offenhalten der Öffnung kann
diese von einem federelastischen, verformbaren Stützring umgeben
werden. Durch die Elastizität des
Stützrings
ist sichergestellt, dass dieser zu keinen Verletzungen führt, wenn
die Person auf die Tasche fällt.
Der elastische Stützring
stellt hierbei die Versteifung des flexiblen Materials zur Bildung
des Taschenkörpers
dar. Es ist also in diesem Falle nicht notwendig, das flexible Material
zur Bildung des Taschenkörpers
unmittelbar zu verstärken,
sondern mittelbar durch den Stützring
versteift. Die Versteifung kann alternativ oder zusätzlich so
ausgebildet sein, dass mindestens einige Wände, vorzugsweise alle Wände, des
Taschenkörpers
eine im Wesentlichen flächige
Gestalt beibehalten, also versteift sind. Diese Versteifung ist
aber so ausgebildet, dass unter Belastung die Wände flexibel bleiben. Die Versteifung
kann durch eine Beschichtung eines Folien- oder Gewebematerials
zur Bildung des Taschenkörpers
gebildet sein. Es ist aber auch denkbar, die versteiften Wände aus
zwei getrennten Schichten eines Folien- oder Gewebematerials zu
bilden, wobei diese Schichten biegeschlaff sind und zwischen den Schichten
plattenartige, elastische Verstärkungselemente
angeordnet bzw. eingebettet sind. Auch dadurch entstehen stabile
Wände,
die zum Gebrauch der Tasche und zum Offenhalten der Öffnung ausreichend
stabil sind, aber sich bei größeren Belastungen,
insbesondere einen Druck auf die Tasche, noch elastisch verformen
können.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Tasche
ist der Innenraum des Taschenkörpers
mit veränderlichen
Unterteilungen versehen. Dadurch sind im Taschenkörper verschiedene
Abteile gebildet, in denen sich die Gegenstände gezielt unterbringen lassen.
Die Abteile können
so ausgebildet sein, dass sie an die Gegenstände, beispielsweise Flaschen,
angepasst sind. Dadurch können
die Gegenstände
im Taschenkörper
nicht verrutschen und auch nicht umfallen, was für Flaschen besonders wichtig
ist. Die Flaschen lassen sich nämlich so
aufrecht mit mindestens einem unteren Teil in der Tasche unterbringen.
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Weiterhin ist vorgesehen, die Unterteilungen lösbar im
Taschenkörper
anzuordnen, wobei vorzugsweise die Unterteilungen dann an verschiedenen
und gegebenenfalls auch beliebigen Stellen im Taschenkörper befestigbar
sind. Jeder Benutzer kann sich dadurch den Innenraum des Taschenkörpers seinen
Bedürfnissen
entsprechend organisieren.
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Die Unterteilungen sind wie die Wandungen des
Taschenkörpers
biegeelastisch ausgebildet, so dass sie keine Verletzungen hervorrufen
können.
Jedoch sind die Unterteilung ausreichend formstabil, damit die dadurch
gebildeten einzelnen kleineren Fächer
im Taschenkörper
auch offen gehalten werden, um mit einer Hand einfach Gegenstände in die
unterteilten Kammern des Taschenkörpers einstecken bzw. einlegen
und auch herausnehmen zu können.
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Es ist des Weiteren denkbar, im Taschenkörper oder
auch außen
am Taschenkörper
vorzugsweise kleinere Zusatztaschen vorzusehen. Diese Zusatztaschen
sind bevorzugt lösbar
am oder im Taschenkörper
zu befestigen. Insbesondere durch die außen am Taschenkörper anbringbare
Zusatztaschen kann bei Bedarf das Fassungsvermögen der Tasche vergrößert werden.
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Eine Art der erfindungsgemäßen Tasche kann
einen Umhängegurt
aufweisen, der so bemessen ist, dass er über eine Schulter und unter
einem Arm auf der gegenüberliegenden
Seite der Person verläuft,
wobei der Taschenkörper
im Wesentlichen vor einer Bauchhälfte
zu liegen kommt. Die Platzierung der Tasche vor dem Bauch, und zwar
insbesondere von einer Bauchhälfte,
lässt ein
leichtes Einstecken des Gegenstands in die Tasche und ein ebenso einfaches
Herausnehmen von Gegenständen
aus der Tasche zu, und zwar mit nur einer Hand. Außerdem verläuft der
Umhängegurt
mittig im Bereich des Oberkörpers,
wodurch er bei weiblichen Personen zwischen den Brüsten verläuft und
dadurch nicht stört.
Durch den besonderen Umhängegurt
und den dadurch vor einer Bauchhälfte
liegenden Taschenkörper
stört die
Tasche nicht, wenn die Person zwei Unterarmgehstützen benutzt. Außerdem ist
das Innere des Taschenkörpers
durch die stets offen gehaltene Öffnung
von oben gut einsehbar, so dass die Person problemlos den gewünschten
Gegenstand in der Tasche finden und mit einer Hand hieraus entnehmen kann.
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Eine andere, bevorzugte Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Tasche – wobei
es sich auch um eine eigenständige
Lösung
der eingangs genannten Aufgabe handeln kann – sieht vor, dem Taschenkörper Befestigungsmittel
zum vorzugsweise lösbaren Anbringen
der Tasche an einer Gehhilfe, beispielsweise einer Unterarmgehstütze, zuzuordnen.
Diese Tasche zeichnet sich dadurch aus, dass Sie an der Gehhilfe
angehängt
ist. Die Gehhilfe trägt
dadurch die Tasche. Die die Gehhilfe benutzende Person wird dadurch
vom Gewicht der Tasche, insbesondere der gefüllten Tasche, nicht belastet.
Diese Tasche eignet sich dadurch besonders für ältere bzw. geschwächte Personen.
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Von den Befestigungsmittel ist mindestens eines
zur Anbringung am senkrechten Stützstab
der Gehhilfe ausgebildet. Mindestens ein anderes Befestigungsmittel
dient zur Anbringung am sich quer zum Stützstab erstreckenden (horizontalen)
Handgriff einer Unterarmgehstütze.
Durch die Befestigungsmittel am senkrechten Stützstab und am horizontalen Handgriff
wird die obere Öffnung
des Taschenkörpers in
einer etwa horizontalen Ebene gehalten und die ständige Offenstellung
der Öffnung
unterstützt.
Dadurch kann eine Person Gegenstände
leicht von oben in die stets selbsttätig offen gehaltene Tasche einstecken
und ebenso leicht aus dieser entnehmen.
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Vorzugsweise sind die Befestigungsmittel dem
Taschenkörper
so zugeordnet, dass die obere horizontale Öffnung des Taschenkörpers sowohl
unterhalb als auch vorzugsweise seitlich neben dem (horizontalen)
Handgriff der Unterarmgehstütze
liegt. Dadurch behindert der Handgriff den freien Zugang zur Tasche
nicht. Insbesondere können
Gegenstände,
beispielsweise Flaschen, nach oben aus der Tasche herausragen, ohne
dass dabei der Handgriff im Wege ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der
Tasche sind dem Taschenkörper
und/oder dem Umhängegurt
ein oder auch mehrere Reflexionsmittel zugeordnet, beispielsweise
Retroreflektoren. Diese dienen der Sicherheit der Person bei Dunkelheit.
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Es ist des Weiteren bei einer bevorzugten Ausgestaltung
der Tasche vorgesehen, die Zusatztaschen und/oder Unterteilungen
mit einer anderen Farbe als den Taschenkörper zu versehen: Dadurch sind
insbesondere die Unterteilungen leicht erkennbar, so dass die Person
weiß,
welche Teile der Tasche lösbar
sind, um sie zu entfernen oder an einer anderen Stelle des Taschenkörpers anzuordnen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Taschen
werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine
an einer Unterarmgehstütze
angehängte
Tasche in einer Seitenansicht,
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2 die
Tasche der 1 in einer
Rückansicht,
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3 die
Tasche der 1 und 2 in einer Ansicht von oben,
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4 eine
stark vergrößerte Einzelheit
IV aus der 3, und zwar
im Schnitt,
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5 eine
als Umhängetasche
ausgebildete Tasche gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer Ansicht von vorn auf die die Tasche tragende
Person, und
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6 eine
vergrößert dargestellte
Draufsicht auf die Tasche der 5.
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Die in den Figuren gezeigte Taschen
dienen dazu, mobilitätsbehinderten
Personen, die Gehhilfen benötigen,
das Mitführen
von Gegenständen
zu ermöglichen
bzw. zu erleichtern.
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In den 1 bis 4 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
einer erfinderischen Tasche 10 gezeigt, die in eine in
den 1 bis 3 teilweise dargestellte
Unterarmgehstütze 11 anhängbar ist.
Die Tasche 10 weist einen im gezeigten Ausführungsbeispiel
etwa quaderförmig
ausgebildeten Taschenkörper 12 und
daran angeordnete Befestigungsmittel 13 und 14 zum Verbinden
der Tasche 10 mit der Unterarmstütze 11 auf.
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Der quaderförmige Taschenkörper 12 weist eine
Vorderwand 15, eine Rückwand 16,
gegenüberliegende
Seitenwände 17 und
eine Bodenwand 18 auf. Die der Bodenwand 18 gegenüberliegende Oberseite
des Taschenkörpers 12 ist
offen, weist nämlich
eine vollflächige Öffnung 19 auf,
die in einer etwa horizontalen Ebene liegt. Die Rückwand 16 ist an
einen aufrechten Randbereich mit zwei Befestigungsmitteln 13 verbunden,
die nahe des oberen und des unteren Randes mit der Rückwand 16 verbunden sind.
Bei den im gezeigten Ausführungsbeispiel gleich
ausgebildeten Befestigungsmitteln 13 handelt es sich um
Schlaufen, die einen senkrechten Stützstab 20 der Unterarmgehstütze 11 umgeben.
Die Laschen zur Bildung der Befestigungsmittel 13 sind
an einem Ende lösbar,
beispielsweise durch einen Klettverschluss, an der jeweiligen Rückwand 16 befestigt. An
der Stelle des Klettverschlusses kann aber auch ein Druckknopf oder
eine sonstiges lösbares
Befestigungsmittel vorgesehen sein. Das weitere Befestigungsmittel 14 ist
am oberen Rand des Taschenkörpers 12 befestigt,
und zwar im Bereich einer Ecke zwischen der Rückwand 16 und einer
Seitenwand 17 am vom Stützstab 20 wegweisenden
Ende des Taschenkörpers 12.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist
das Befestigungsmittel 14 aus einem ovalen Ring gebildet,
der über
ein freies Ende eines etwa waagerechten Handgriffs 41 der
Unterarmgehstütze 11 geführt ist,
so dass das vom Stützstab 20 wegweisende Ende
des Taschenkörpers 12 mit
dem Ring zur Bildung des Befestigungsmittels 14 in der
Nähe des
freien Endes am Handgriff 21 aufgehängt ist.
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Der Taschenkörper 12 ist aus einem
leichten und weichten, insbesondere flexiblen, Material gebildet,
bei dem es sich um ein biegeschlaffes Gewebe oder eine biegeschlaffe
Folie handeln kann. Durch eine Verstärkung des Materials oder eine
dem Material zugeordnete Verstärkung
wird erreicht, dass der Taschenkörper 12 auch
im leeren Zustand seine etwa quaderförmige, dreidimensionale Gestalt
beibehält, zumindest
aber die Öffnung 19 offen
bleibt. Die Verstärkung
kann aus einem dem Umfang der Öffnung 19 entsprechenden
Stützring
gebildet sein, der am oberen Rand des Taschenkörpers 11 befestigt
ist, beispielsweise in Schlaufen oder einem umlaufenden Saum am
die Öffnung 19 umgebenden
oberen Rand des Taschenkörpers 12.
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Die Einzelheit der 4 lässt
eine andere Art der Verstärkung
des Taschenkörpers 12 erkennen.
Hier sind die Vorderwand 15, die Rückwand 16 und die
Seitenwände 17 so
verstärkt,
dass sie eine flächige
Gestalt beibehalten. Die Bodenwand 18 kann verstärkt sein;
sie braucht es aber nicht. Gebildet wird diese Art der Verstärkung dadurch,
dass die Vorderwand 15, die Rückwand 16 und jede
Seitenwand 17 jeweils aus zwei getrennten Schichten 22 und 23 gebildet
sind. Zwischen den beiden Schichten 22 und 23 ist
jeweils ein plattenartiges Verstärkungselement 24 eingebettet.
Die beiden Schichten 22 und 23 der genannten Wandungen
bestehen aus dem gleichen Material, und zwar entweder einem biegeschlaffen
Gewebe oder einer Folie. Am Umfang der jeweiligen Wand sind die
beiden Schichten 22 und 23 miteinander verbunden,
beispielsweise durch Nähte 25.
Dadurch entsteht an jeder Wand ein Aufnahmeraum für das jeweilige
Verstärkungselement 24.
Jedes plattenartige Verstärkungselement 24 ist
aus einem eine gewisse Formsteifigkeit aufweisenden Material gebildet,
das über
eine noch ausreichende Elastizität
verfügt.
Dadurch kann sich das jeweilige Verstärkungselement 24 unter
größeren Belastungen verformen,
wodurch die Tasche 10 in gewisser Weise anpassbar ist.
Die Verstärkungselemente 24 geben dem
Taschenkörper 12 lediglich
eine so große
Steifigkeit, wie sie erforderlich ist, um die Öffnung 19 offen zu
halten. Hergestellt sind die Verstärkungselemente aus dünnen elastischen
Kunststoff-, Gummi- oder Pappplatten. Bevorzugt sind die Verstärkungselement
aus dünnen
Schaumgummi- oder Schaumkunststoffplatten gebildet.
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Alternativ ist es auch möglich, das
Gewebe oder die Folie zur Bildung des Taschenkörpers 12 mit mindestens
einer Beschichtung zu versehen, die mindestens die Vorderwand 15,
die Rückwand 16 und
die Seitenwände 17 des
Taschenkörpers 12 so weit
stabilisiert, dass die Öffnung 19 offen
bleibt.
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Die 3 zeigt
zwei lösbar
im Inneren des Taschenkörpers 12 angeordnete
Unterteilungen 26 und 27. Durch die lösbare Anordnung
der Unterteilungen 26 und 27 im Taschenkörper 12 lassen
sich die Unterteilungen 26 und 27 an nahezu beliebigen Stellen
im Inneren des Taschenkörpers
anordnen, wodurch jeder Benutzer individuell den Innenraum des Taschenkörpers 12 gestalten
kann. Die Fixierung der Unterteilungen 26 und 27 im
Taschenkörper 12 erfolgt
im gezeigten Ausführungsbeispiel
durch an sich bekannte Klettverschlüsse. Diese befinden sich an
Laschen 28, 29, die verschwenkbar an gegenüberliegenden
Rändern
einer Trennfläche 30 bzw. 31 der
Unterteilung 26 und 27 angeordnet sind. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
sind zwei Unterteilungen 26 und 27 dargestellt.
Hiervon sind beliebige Abwandlungen denkbar, so dass weniger oder
auch mehrere Unterteilungen vorgesehen sein können. Es ist auch denkbar,
dass die Unterteilungen 26 und 27 den Innenraum
des Taschenkörpers 12 nicht
nur quergerichtet unterteilen, sondern auch längsgerichtet. Dann verlaufen
die Unterteilungen mit parallelem Abstand zur Rückwand 16 bzw. Vorderwand 15.
Außerdem
können
die Trennflächen 30 und 31 auch
beliebige Gestalten aufweisen. Die Trennflächen brauchen nicht eben ausgebildet
zu sein; sie können
auch gerundet, abgewinkelt oder sogar zylindrisch sein.
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Die 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Tasche 32, die als Brusttasche ausgebildet ist. Diese
Tasche 32 verfügt über einen Taschenkörper 33,
der auch etwa quaderförmig
ausgebildet ist, also über
eine Vorderwand 34, eine Rückwand 35, zwei gegenüberliegende
Seitenwände 36 und
eine Bodenwand 37 verfügt.
Die Oberseite des Taschenkörpers 33 ist
wiederum mit einer vollflächigen Öffnung 38 versehen.
Der Taschenkörper 33 ist
so gebildet, dass die Öffnung 38 selbsttätig offen bleibt,
wozu das an sich flexible Material zur Bildung des Taschenkörpers 33 eine
Versteifung aufweist oder mit einer Versteifung, insbesondere einer
Verstärkung,
versehen ist.
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Dem flexiblen Material zur Bildung
des Taschenkörpers 33 kann
eine Versteifung zugeordnet sein oder es kann das Material verstärkt sein,
wie es zuvor im Zusammenhang mit dem Taschenkörper 12 der Tasche 10 beschrieben
worden ist. Es ist deshalb denkbar, dem oberen Rand des Taschenkörpers 33 einen
flexiblen Verstärkungsring
zuzuordnen, der die Öffnung 38 umgibt
und offen hält
oder in die Wände des
Taschenkörpers 33 Verstärkungselemente 24 einzubetten.
Schließlich
kann das flexible Gewebe die Folie zur Bildung des Taschenkörpers 33 auch
mit einer als Versteifung dienenden Beschichtung versehen sein.
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Die Tasche 32 verfügt neben
dem Taschenkörper 33 über einen
Umhängegurt 39,
der über
eine Schulter der die Tasche 32 tragenden Person verläuft, und
zwar bei der Darstellung der 5 über die linke
Schulter. Der Umhängegurt 39 läuft zurück unter
einem der Schulter gegenüberliegenden
Arm der Person hindurch, und zwar gemäß der Darstellung in der 5 unter dem rechten Arm
hindurch. Gegenüberliegende
Enden des Umhängegurts 39 sind
an gegenüberliegenden
Seiten des oberen Randbereichs der zur Person weisenden Rückwand 35 des
Taschenkörpers 33 befestigt,
und zwar vorzugsweise unlösbar
durch Nähen
oder Kleben. Die Länge
des Umhängegurts 39 kann
in an sich bekannter Weise veränderlich,
insbesondere verstellbar sein. Es kann am Umhängegurt 39 gegebenenfalls
mindestens eine Schlaufe angeordnet sein, womit die Tasche 32 an
einer Gehhilfe anhängbar
ist.
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Durch den beschriebenen Umhängegurt 39 liegt
der Taschenkörper 33 mit
der Rückwand 35 vor dem
Bauch der die Tasche 32 tragenden Person an, und zwar vor
etwa einer Bauchhälfte.
Im Ausführungsbeispiel
der 5 liegt der Taschenkörper 33 vor
der rechten Bauchhälfte,
und zwar unterhalb der rechten Brust die Tasche 32 tragenden
weiblichen Person. Dabei verläuft
der Umhängegurt 39 mittig
vor dem Oberkörper
entlang, und zwar zwischen den Brüsten der die Tasche 32 tragenden
Person.
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Beim Ausführungsbeispiel der 6 sind im Inneren des Taschenkörpers 33 zwei
Unterteilungen 40 und 41 angeordnet. Eine etwa
mittige Unterteilung 40 weist eine ebene Trennfläche 42 auf,
die quer durch den Taschenkörper 33 verläuft. Die
Unterteilung 41 vertilgt über eine etwa halbkreisige
Trennfläche 43,
die einer auch etwa halbkreisförmigen
Seitenwand 36 so zugeordnet ist, dass diese Seitenwand 36 zusammen
mit der Trennfläche 43 einen
zylindrischen Aufnahme für
einen Flaschenkörper
einer nicht gezeigten Flasche dient. Die Unterteilungen 40 und 41 sind
auch hier lösbar
im Taschenkörper 33 angeordnet,
so dass sie an beliebigen Positionen innerhalb des Taschenkörpers 33 fixiert
werden können, um
individuell gestaltete, verschiedene Teilräume im Inneren des Taschenkörpers 33 herstellten
zu können.
Es sind auch bei der hier gezeigten Tasche 32 beliebige
andere Unterteilungen denkbar, die durch entsprechende Anordnung
im Inneren des Taschenkörpers 33 hergestellt
werden können.
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Die Taschen 32 ist mit zwei
Zusatztaschen 44 und 45 versehen. Diese befinden
sich außen
am Taschenkörper 33 und
bilden einen Teil desselben. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Zusatztasche 44 einer
Stirnwand 36 des Taschenkörpers 33 zugeordnet.
Die andere Zusatztasche 45 befindet sich vor der Vorderwand 34 des
Taschenkörpers 33. Während sich
die Zusatztasche 44 über
die gesamte Seitenwand 36 erstreckt, verläuft die
Zusatztasche 45 nur über
einen Teil der Vorderwand 34. Prinzipiell können auch
die Zusatztaschen 44 und 45 andere Größe aufweisen
als in der 6 gezeigt.
Auch die Zusatztaschen 44 und 45 sind lösbar in
der Seitenwand 36 bzw. Vorderwand 34 des Taschenkörpers 33 angeordnet.
Dieses kann beispielsweise durch symbolisch dargestellte (in der 6 vollflächig geschwärzte) Klettverschlüsse 46 erfolgen.
Mit ähnlichen
Klettverschlüssen 46 sind
die Unterteilung 40 und 41 im Inneren des Taschenkörpers 33 an
den entsprechenden Stellen fixiert. Dazu sind die Klettverschlüsse 46 schwenkbaren
Laschen 47 an gegenüberliegenden
senkrechten Rändern
der Trennflächen 42 und 43 zugeordnet.
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Für
beide vorstehend beschriebenen Taschen 10 und 32 gilt,
dass diese mit Reflektoren versehen sein können. Vorzugsweise sind die
Retroreflektorflächen
auf die Taschenkörper 12 bzw. 33 oder den
Umhängegurt 39 aufgeklebt
oder aufgenäht.
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Des Weiteren können die Unterteilungen 26 und 27 der
Tasche 10 oder auch die Unterteilungen 40 und 41 der
Tasche 32 aus einem Material mit anderen Farbe als der
Taschenkörper 12 bzw. 33 hergestellt
sein. Gleiches gilt für
die Zusatztaschen 44 und 45. Diese können wiederum
ein anderes Material als die Unterteilung 40, 41 und/oder
den Taschenkörper 33 aufweisen.
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- 10
- Tasche
- 11
- Unterarmgehstütze
- 12
- Taschenkörper
- 13
- Befestigungsmittel
- 14
- Befestigungsmittel
- 15
- Vorderwand
- 16
- Rückwand
- 17
- Seitenwand
- 18
- Bodenwand
- 19
- Öffnung
- 20
- Stützstab
- 21
- Handgriff
- 22
- Schicht
- 23
- Schicht
- 24
- Verstärkungselement
- 25
- Naht
- 26
- Unterteilung
- 27
- Unterteilung
- 28
- Lasche
- 29
- Lasche
- 30
- Trennfläche
- 31
- Trennfläche
- 32
- Tasche
- 33
- Taschenkörper
- 34
- Vorderwand
- 35
- Rückwand
- 36
- Seitenwand
- 37
- Bodenwand
- 38
- Öffnung
- 39
- Umhängegurt
- 40
- Unterteilung
- 41
- Unterteilung
- 42
- Trennfläche
- 43
- Trennfläche
- 44
- Zusatztasche
- 45
- Zusatztasche
- 46
- Klettverschluss
- 47
- Lascheö