DE202004009968U1 - Gefäß zum Garen von Lebensmitteln - Google Patents
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Abstract
Gefäß zum Garen
von Lebensmitteln, mit einem Gefäßkörper (2),
der einen Gefäßboden (3)
und eine Gefäßwand (4)
umfasst, an dessen Außenseite
mindestens ein Griffelement (6) angeordnet ist, und mit einer Einrichtung
zur Temperaturüberwachung,
die mindestens einen Temperaturfühler
(11) und ein in dem Griffelement (6) angeordnete Temperaturanzeigeeinrichtung
(17) aufweist, die mit dem Temperaturfühler (11) über mindestens eine Signalleitung
(12, 13) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens
eine Signalleitung (12, 13) zumindest bereichsweise in einem Kanal
(14) der Gefäßwand (4) geführt ist.
Description
- Ein derartiges Gefäß ist aus der
DE 202 03 566 U1 bekannt. Dieses Gefäß ist nach Art einer Pfanne ausgebildet und weist einen Gefäßkörper mit einem Gefäßboden und einer Gefäßwand auf. An der Außenseite der Gefäßwand ist ein stielartiger Griff angeordnet, der mittels einer so genannten Flammschutztülle von dem Gefäßkörper beabstandet ist. Des Weiteren umfasst die Pfanne eine Einrichtung zur Temperaturüberwachung, die einen im Bereich des Gefäßbodens angeordneten Temperaturfühler und eine in dem Griff angeordnete Temperaturanzeigeeinrichtung umfaßt. Der Temperaturfühler ist über Signalleitungen mit der Temperaturanzeigeeinrichtung verbunden. Die Signalleitungen sind im Bereich des Übergangs zwischen dem Griff und dem Gefäßkörper innerhalb der Flammschutztülle angeordnet, wobei sich die Spritzschutztülle bis über den in den Gefäßboden eingreifenden Temperaturfühler erstreckt. Dies hat zur Folge, dass die Flammschutztülle in Abhängigkeit von den Abmessungen des Gefäßkörpers ausgelegt werden muß. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gefäß zum Garen von Lebensmitteln der einleitend genannten Gattung zu schaffen, bei welchem eine standardisierte Befestigung des Griffelements an dem Gefäßkörper unabhängig von den Abmessungen des Gefäßkörpers erfolgen kann und die Signalleitung trotzdem geschützt geführt ist.
- Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die mindestens eine Signalleitung zumindest bereichsweise in einem Kanal der Gefäßwand geführt ist.
- Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Gefäß zum Garen von Lebensmitteln kann die Signalleitung ohne weitere Schutzmaßnahmen von einem im Bereich des Gefäßbodens angeordneten Temperaturfühler bis zu einem Befestigungsbereich für das Griffelement geführt werden, von dem aus die Signalleitung im Inneren des Griffelements zu der Temperaturanzeigeeinrichtung geführt wird. Dadurch können für verschiedene mit einer Temperaturüberwachung ausgestattete Kochgefäße gleichartige Griffelemente eingesetzt werden, die über eine standardisierte Befestigungseinrichtung mit dem Gefäßkörper verbunden sind.
- Das Gefäß nach der Erfindung kann ein beliebiges Gefäß sein, bei dem ein mittelbarer oder unmittelbarer Wärmekontakt zwischen den zu garenden Lebensmitteln und dem Boden des Gefäßes besteht. Beispielsweise handelt es sich bei dem Gefäß um einen Bräter, eine Bratpfanne, einen Schmortopf oder dergleichen. Der Einsatz des erfindungsgemäßen Gefäßes ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn zumindest zu Beginn des Garvorgangs, insbesondere beim Braten, die Temperatur des mit dem betreffenden Lebensmittel in Kontakt stehenden Bodens von entscheidender Bedeutung ist.
- Bei einer vorteilhaften Ausführungsform des Gefäßes nach der Erfindung führt der Kanal bis zu dem Gefäßboden, in dessen Bereich der Tempera turfühler angeordnet ist. Der Temperaturfühler ist damit nahe der Stelle plaziert, die für die Messung der auf das betreffende Lebensmittel einwirkenden Temperatur maßgeblich ist, nämlich an der Oberseite des Gefäßbodens.
- Insbesondere kann der Temperaturfühler in diesem Bereich in eine Ausnehmung eingreifen, die nahe an die Auflagefläche für das Lebensmittel herangeführt werden kann. Dadurch ist die zwischen dem Temperaturfühler und der Auflagefläche verbleibende Strecke kurz, so dass im Ergebnis, insbesondere beim Aufheizen oder Abkühlen des Gefäßes bzw. des Innenbodens des Gefäßes eine genaue Ermittlung der Temperatur im Bereich der Auflagefläche möglich ist. Die ermittelten Meßwerte sind damit auch allenfalls mit einem geringen Fehlern behaftet. Eine thermische Isolierung des Temperaturfühlers zur Umgebung hin ist in diesem Fall nicht notwendig. Der in der Ausnehmung angeordnete Temperaturfühler ist bei einer derartigen Ausführung auch gegen mechanische Beschädigungen geschützt.
- Der Temperaturfühler kann in vielfältiger Weise ausgebildet sein. Beispielsweise handelt es sich bei dem Temperaturfühler um einen temperaturabhängigen Widerstand mit PTC- oder NTC-Charakteristik, ein Thermoelement, ein Bimetall-Thermostat oder ein Halbleitersperrschichtelement wie eine Diode oder einen Transistor.
- Der Gefäßboden kann als Einfachboden oder auch als Sandwichboden ausgebildet sein. Insbesondere in letzterem Fall ist der Temperaturfühler vorzugsweise in Höhe eines Innenbodens des Gefäßbodens angeordnet, so dass eine Temperaturermittlung am Niveau des Innenbodens möglich ist, auf dem das betreffende Lebensmittel aufliegt.
- Grundsätzlich kann das Griffelement in beliebiger Weise mit der Gefäßwand verbunden sein. Zweckmäßig ist es jedoch, das Griffelement an einem Befestigungssockel zu fixieren. Der Kanal zur Führung der Signalleitung erstreckt sich dann zweckmäßigerweise zwischen dem Gefäßboden, d. h. einer im Bereich des Gefäßbodens angeordneten Ausnehmung für den Temperaturfühler und dem Befestigungssockel für das Griffelement.
- Um die Signalleitung möglichst direkt in das Griffelement führen zu können, tritt der Kanal zur Führung der Signalleitung vorzugsweise an einer Stirnseite des Befestigungssockels aus.
- Fertigungstechnisch ist es zweckmäßig, wenn der Kanal für die Signalleitung zunächst als Nut an der Außenseite der Gefäßwand ausgebildet wird, anschließend die Signalleitung in die Nut eingelegt wird und dann die Nut entlang ihre Erstreckung beispielsweise mittels einer Vergussmasse oder auch mittels eines eingetriebenen Drahtes verschlossen wird. Das Material, mittels dessen der Kanal verschlossen ist, besteht vorzugsweise aus dem gleichen Werkstoff wie der Gefäßkörper, beispielsweise aus Aluminium oder Edelstahl.
- Der Gefäßkörper selbst kann einstückig, beispielsweise durch Tiefziehen einer Metallplatine, durch Druckguss oder auch aus mehren Teilen gefertigt sein.
- Zum Schutz des Griffelements und damit auch eines Benutzers des Gefäßes ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform des Gefäßes nach der Erfindung eine Flammschutztülle zwischen der Gefäßwand und dem Griffelement angeordnet. Ein Flammenüberschlag zu dem Griffelement ist damit weitgehend ausgeschlossen.
- Die Anzeige der gemessenen Temperatur mittels der Temperaturanzeigeeinrichtung kann auf grundsätzlich beliebige Weise erfolgen. So kann die Anzeige beispielsweise akustisch oder optisch erfolgen. Bei einer bevor zugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gefäßes weist die Temperaturanzeigeeinrichtung jedoch mindestens eine LED und eine Steuerelektronik zur Verarbeitung des Signals des Temperaturfühlers und zur Ansteuerung der LED auf. So kann beispielsweise im einfachsten Fall eine einzige LED vorgesehen sein, die durch Aufleuchten anzeigt, ob ein bestimmter vorgegebener Temperaturbereich erreicht oder überschritten ist. Vorzugsweise sind aber mindestens zwei, insbesondere zwei bis fünf LED unterschiedlicher Farbe vorgesehen, deren Aufleuchten jeweils einer bestimmten Temperatur oder einem bestimmten Temperaturbereich zugeordnet werden kann. Denkbar ist es natürlich auch, dass eine Anzeige vorgesehen ist, die die gemessene Temperatur in Grad Celsius wiedergibt.
- Um eine leichte Reinigung, insbesondere auch in einer Spülmaschine, zu ermöglichen, sind die LED und die Steuerelektronik vorzugsweise im Wesentlichen flüssigkeitsdicht in dem Griffelement angeordnet. Beispielsweise können die LED und die Steuerelektronik in dem Griffelement eingegossen sein.
- Des Weiteren ist es zweckmäßig, wenn das Gefäß, insbesondere der Griff des Gefäßes mit einem Batteriefach versehen ist, das vorzugsweise flüssigkeitsdicht verschließbar ist und zur Aufnahme einer Batterie zur Stromversorgung der LED und der Steuerelektronik vorgesehen ist.
- Um ein frühzeitiges Entleeren der Batterie zu verhindern, beispielsweise, wenn das Gefäß über längere Zeit nicht benutzt wird, ist die Steuerelektronik vorzugsweise derart ausgelegt, dass die Temperaturanzeigeeinrichtung erst bei Überschreiten einer bestimmten, von dem Temperaturfühler aufgenommen Mindesttemperatur, die in der Regel deutlich über Raumtemperatur liegt, aktiviert wird.
- Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gefäßes zum Garen von Lebensmitteln ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
- Es zeigt:
-
1 einen Schnitt durch einen Griffbereich einer Bratpfanne; und -
2 einen Schnitt durch die Bratpfanne nach1 entlang der Linie A–A in1 . - In
1 ist ein als Bratpfanne ausgebildetes Gefäß 1 zum Garen von Lebensmitteln dargestellt, das im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildet ist und einen Gefäßkörper2 aufweist, der einen Gefäßboden3 sowie eine Gefäßwand4 umfaßt. Der Gefäßkörper2 ist einstückig als Aluminiumgußteil geformt. - An der Außenseite der Gefäßwand
4 ist ein Befestigungssockel5 für einen stielartigen Pfannengriff6 ausgebildet. Der Befestigungssockel5 hat ein Innengewinde7 zum Eingriff einer Fixierschraube8 , so dass der Pfannengriff6 lösbar an dem Befestigungssockel5 fixiert ist. Zwischen dem Pfannengriff6 und dem Befestigungssockel5 ist eine Flammschutztülle9 eingespannt, die als Abstandshalter dient. - Im Übergangsbereich zwischen dem Gefäßboden
3 und der Gefäßwand2 ist eine sich parallel zu dem Gefäßboden3 erstreckende Ausnehmung10 angeordnet, in der ein beispielsweise als NTC-Widerstand ausgebildeter Temperaturfühler11 angeordnet ist. Von dem Temperaturfühler11 zweigen zwei Signalleitungen12 und13 ab, die in einem Kanal14 geführt sind, der zwischen dem Gefäßboden3 und dem Befestigungssockel5 in der Gefäßwand4 ausgebildet ist und an einer dem Pfannengriff6 zugewandten Stirnseite des Befestigungssockels5 austritt. Der nutartig in die Gefäßwand4 eingebrachte Kanal14 ist entlang seiner Erstreckung mittels einer Vergussmasse27 verschlossen. - Die Signalleitungen
12 und13 , die in dem Kanal14 geführt sind, durchlaufen einen von der aus Edelstahl oder Aluminium gefertigten, feuerfesten Flammschutztülle9 gebildeten Hohlraum15 und sind in dem Pfannengriff6 in einem Leitungskanal16 geführt, der zu einer Temperaturanzeigeeinrichtung17 führt. - Die Temperaturanzeigeeinrichtung
17 , die flüssigkeitsdicht in dem Griff6 eingebettet ist, weist vier LED18 ,19 ,20 und21 sowie eine Steuerelektronik22 auf. Die LED18 ,19 ,20 und21 sind unmittelbar auf einer Platine23 der Steuerelektronik22 angeordnet. Zur Stromversorgung der Steuerelektronik22 und der LED18 ,19 ,20 und21 ist an der Unterseite des Pfannengriffes6 ein Batteriefach24 für eine Knopfzelle25 angeordnet, das mittels eines Deckels26 flüssigkeitsdicht verschließbar ist. - Die LED
18 ,19 ,20 und21 haben unterschiedliche Farben und sind beispielsweise grün, rot, orange und rot ausgebildet. Jede der Farben oder auch eine Kombination von Farben ist einem bestimmten Temperaturbereich zugeordnet. Die Ansteuerung der LED18 ,19 ,20 und21 erfolgt mittels der Steuerelektronik22 und in Abhängigkeit von der mittels des Temperaturfühlers11 aufgenommenen Temperatur im Bereich des Gefäßbodens3 .
Claims (11)
- Gefäß zum Garen von Lebensmitteln, mit einem Gefäßkörper (
2 ), der einen Gefäßboden (3 ) und eine Gefäßwand (4 ) umfasst, an dessen Außenseite mindestens ein Griffelement (6 ) angeordnet ist, und mit einer Einrichtung zur Temperaturüberwachung, die mindestens einen Temperaturfühler (11 ) und ein in dem Griffelement (6 ) angeordnete Temperaturanzeigeeinrichtung (17 ) aufweist, die mit dem Temperaturfühler (11 ) über mindestens eine Signalleitung (12 ,13 ) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Signalleitung (12 ,13 ) zumindest bereichsweise in einem Kanal (14 ) der Gefäßwand (4 ) geführt ist. - Gefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (
14 ) im Wesentlichen (11 ) bis zu dem Gefäßboden (3 ) reicht, in dessen Bereich der Temperaturfühler (11 ) angeordnet ist. - Gefäß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Kanal (
14 ) zwischen dem Gefäßboden (3 ) und einem Befestigungssockel (5 ) für das Griffelement erstreckt. - Gefäß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (
14 ) an einer Stirnseite des Befestigungssockels (5 ) austritt. - Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (
14 ) entlang seiner Erstreckung mittels einer Vergußmasse (27 ) verschlossen ist. - Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal entlang seiner Erstreckung mittels eines eingetriebenen Drahtes verschlossen ist.
- Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Gefäßwand (
4 ) und dem Griffelement (6 ) eine Flammschutztülle (9 ) angeordnet ist. - Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturanzeigeeinrichtung (
17 ) mindestens eine LED (18 ,19 ,20 ,21 ) und eine Steuerelektronik (22 ) zur Verarbeitung des Signals des Temperaturfühlers (11 ) und zur Ansteuerung der LED (18 ,19 ,20 ,21 ) aufweist. - Gefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die LED (
18 ,19 ,20 ,21 ) und die Steuerelektronik (22 ) im Wesentlichen flüssigkeitsdicht in dem Griffelement (6 ) angeordnet sind. - Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch ein Batteriefach (
24 ), das vorzugsweise flüssigkeitsdicht verschließbar ist. - Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturanzeigeeinrichtung (
17 ) erst bei Überschreiten einer bestimmten, von dem Temperaturfühler (11 ) aufgenommenen Mindesttemperatur aktiviert wird.
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Publications (1)
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|---|---|
| DE202004009968U1 true DE202004009968U1 (de) | 2004-09-23 |
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