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DE202004008867U1 - Endoskop-Transportbehälter - Google Patents

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Abstract

Endoskop-Transportbehälter, der zur Aufnahme sowohl eines für einen Einsatz keimfreien bzw. nicht kontaminierten Endoskops als auch eines nach einem Einsatz benutzten Endoskops aus einem für Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und Bakterien dichten Material besteht, welches eine Polyethylen-(PE)-Folie enthält, und der für Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Bakterien hermetisch verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material ein Verbundmaterial aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Mikroprägefolie und einem in dieser enthaltenen und vorzugsweise eingebetteten oder mit dieser verbundenen Gewebe aus Zellstofffasern oder einem Viskosevlies ist, dass die Mikroprägefolie mit dem betreffenden Gewebe mittels eines medizinisch für einen Hautkontakt zugelassenen Klebers verbunden ist und dass für die Verschließbarkeit ein den Endoskop-Transportbehälter (1) zunächst verschlossen haltendes Aufreißglied (5, 6) mit einem dicht schließenden Klettverschluss (30) oder mit einem dicht schließenden Reißverschluss (40, 41) vorgesehen ist.

Description

  • Die vorliegende Neuerung bezieht sich auf einen Endoskop-Transportbehälter, der zur Aufnahme sowohl eines für einen Einsatz keimfreien bzw. nicht kontaminierten Endoskops als auch eines nach einem Einsatz benutzten Endoskops aus einem für Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und Bakterien dichten Material besteht, welches eine Polyethylen-(PE)-Folie enthält, und der für Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Bakterien hermetisch verschließbar ist.
  • Üblicherweise wurden sterile flexible Endoskope für ihren Einsatz bisher in gesonderten Transportbehältern transportiert, die nach Entnahme des jeweiligen Endoskops in der Regel entsorgt wurden. Die betreffenden Transportbehälter sind allerdings nicht für einen Transport von gebrauchten bzw. kontaminierten Endoskopen geeignet.
  • Nach einer im Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 4, 2002, Seiten 395-411, insbesondere Kapitel 3.1 und 3.6, erfolgten Veröffentlichung müssen benutzte und gegebenenfalls kontaminierte Endoskope in einem geschlossenen Behältnis (z.B. in einer Wanne mit Deckel) zum Aufbereitungsraum transportiert werden, um eine Kontamination des Umfeldes zu vermeiden (Kategorie IB).
  • Es sind nun auch schon Transportbehälter der eingangs genannten Art bekannt ( EP 0 502 965 B1 ; WO 03/034936 A1), bei denen allerdings das für einen Einsatz keimfreier bzw. nicht kontaminierter Endoskope als auch nach einem Einsatz benutzter Endoskope verwendete, für Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und Bakterien dichte Material entweder durch relativ aufwendig gestaltete Formkörper aus geschäumten Kunststoffen oder durch einfache glatte Polyethylen-(PE)-Folien gebildet ist, was für den Transport eines Endoskops besonders ungünstig ist.
  • Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen, wie ein Endoskop-Transportbehälter der eingangs genanten Art weiterzubilden ist, damit sowohl ein stabiler und sicherer Transport eines sterilen Endoskops ermöglicht ist als auch der vorstehend genannten Vorschrift für benutzte und gegebenenfalls kontaminierte Endoskope genügt werden kann.
  • Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einem Endoskop-Transportbehälter der eingangs genannten Art gemäß vorliegender Neuerung dadurch, dass das genannte Material ein Verbundmaterial aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Mikroprägefolie und einem in dieser enthaltenen und vorzugsweise eingebetteten oder mit dieser verbundenen Gewebe aus Zellstofffasern oder einem Viskosevlies ist, dass die Mikroprägefolie mit dem betreffenden Gewebe mittels eines medizinisch für einen Hautkontakt zugelassenen Klebers verbunden ist und dass für die Verschließbarkeit ein den Endoskop-Transportbehälter zunächst verschlossen haltendes Aufreißglied mit einem dicht schließenden Klettverschluss oder mit einem dicht schließenden Reißverschluss vorgesehen ist.
  • Die vorliegende Neuerung zeichnet sich durch den Vorteil aus, dass ein sehr sicher verschlossen zu haltender Endoskop-Transportbehälter bereitgestellt ist, der mit einem besonders wirksamen, aber dennoch leicht herstellbaren Verbundmaterial für den Einsatz eines keimfreien bzw. nicht kontaminierten Endoskops als auch eines nach einem Einsatz benutzten Endoskops ausgestattet ist; durch dieses Verbundmaterial lässt sich das jeweilige Endoskop besonders stabil tragen bzw. stützen. Der Einsatz eines solchen Verbundmaterials für einen Endoskop-Transportbehälter ist bisher nicht bekannt. Es ist allerdings anzumerken, dass die Verwendung eines Verbundmaterials aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Prägefolie und einem mit dieser verbundenen Gewebe aus Zellstofffasern für die Verpackung und/oder Aufbewahrung von Lebensmitteln bekannt ist ( DE 198 18 399 A1 ) Vorzugsweise trägt das Aufreißglied des Endoskop-Transportbehälters gemäß einer Weiterbildung der Neuerung ein erstes Beschriftungsfeld, in welchem bei Aufnahme eines sterilen Endoskops in dem betreffenden Transportbehälter eine diesen Zustand bezeichnende Erstangabe sichtbar ist.
  • Zweckmäßigerweise ist das Aufreißglied so ausgestaltet, dass nach dessen Entfernen zusammen mit dem ersten Beschriftungsfeld eine Zweitangabe freigelegt ist, die die betreffende Erstangabe aufhebt.
  • Als Erstangabe kann vorzugsweise eine Angabe, wie NEU, SAUBER, REIN, UNBENUTZT, etc. vorgesehen sein, und als Zweitangabe kann vorzugsweise eine Angabe, wie GEBRAUCHT, KONTAMINIERT, BENUTZT, etc. vorgesehen sein. Dadurch lässt sich in vorteilhafter Weise der Gebrauchszustand des Endoskop-Transportbehälters auf sehr einfache Weise von außen erkennen.
  • Von Vorteil ist es ferner, wenn das erste Beschriftungsfeld mit der Erstangabe bei erstmaliger Transportbehälteröffnung zwangsweise entfernbar und durch ein Beschriftungsfeld mit der Zweitangabe ersetzbar ist. Dies bringt den Vorteil eines besonders sicheren Gebrauchs eines neuerungsgemäßen Endoskop-Transportbehälters mit sich.
  • Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung des Endoskop-Transportbehälters gemäß der vorliegenden Neuerung enthält dieser ein den Endoskoptyp und/oder sonstige Gebrauchsdaten des von ihm im Ausgangszustand aufgenommenen Endoskops angebendes weiteres Beschriftungsfeld. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass auf der Außenseite des betreffenden Endoskop-Transportbehälters bereits wichtige Angaben über dessen Inhalt erfahren werden können, ohne dass der betreffende Transportbehälter dazu geöffnet werden muss. Dies gewährleistet in weiterem Maße eine einfache und sichere Handhabung des neuerungsgemäßen Endoskop-Transportbehälters.
  • Anhand von Zeichnungen werden nachstehend beispielhafte Ausführungsformen des Endoskop-Transportbehälters gemäß der vorliegenden vorliegenden Neuerung erläutert.
  • 1 zeigt in einer schematischen und nicht maßstäblichen Perspektivansicht eine Ausführungsform eines Endoskop-Transportbehälters gemäß vorliegender Neuerung nach Aufnahme eines sterilen Endoskops und nach erstmaligem Verschließen.
  • 2 zeigt in einer ebenfalls schematischen und nicht maßstäblichen Perspektivansicht den in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälter nach erfolgter Entnahme des sterilen Endoskops und/oder nach Einlegen eines benutzten Endoskops in den betreffenden Endoskop-Transportbehälter.
  • 3 zeigt in einer vergrößerten Schnittansicht eine bei dem Endoskop-Transportbehälter gemäß 1 und 2 verwendete Verschlusseinrichtung.
  • 4 zeigt in einer vergrößerten Schnittansicht eine bei dem Endoskop-Transportbehälter gemäß 1 und 2 verwendete alternative Verschlusseinrichtung.
  • 1 zeigt in einer schematischen und nicht maßstäblichen Perspektivansicht einen Endoskop-Transportbehälter 1 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Neuerung. Der dargestellte Endoskop-Transportbehälter 1 ist im vorliegenden Fall quaderförmig ausgestaltet. Er enthält in Längsrichtung verlaufend eine nicht näher bezeichnete Vorderseite, eine nicht näher bezeichnete Rückseite, eine ebenfalls nicht näher bezeichnete Unterseite sowie eine in 1 mit 3 bezeichnete Oberseite, die eine in dem betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 ausgeschnittene Öffnung enthält. Die genannten Elemente des Endoskop-Transportbehälters 1, nämlich dessen Vorderseite, Rückseite, Unterseite und Oberseite 3 sind zum einen an ihren aneindergrenzenden Kanten hermetisch miteinander verbunden, zum Beispiel durch zusammenhängende Ausbildung oder durch dichtes Verkleben und/oder Vernähen an gegebenenfalls vorhandenen Kanten. Zum anderen sind die betreffenden Elemente des Endoskop-Transportbehälters 1 an ihren gegenüberliegenden Enden durch hier ebenfalls nicht näher bezeichnete Verschlussteile hermetisch verschlossen, wie zum Beispiel ebenfalls durch dichtes Verkleben und/oder Vernähen an den vorhandenen Kanten.
  • Durch die vorstehend erwähnte Öffnung in der Oberseite 3 kann in den betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 ein Endoskop eingelegt oder aus diesem entnommen werden. Ferner enthält der dargestellte Endoskop-Transportbehälter 1 im Bereich seiner Oberseite 3 einen aufklappbaren Deckel 2, der im geschlossenen Zustand die in dem Oberteil 3 des betreffenden Endoskop-Transportbehälters 1 ausgeschnittene Öffnung abdeckt und hermetisch verschließt.
  • Der vorstehend betrachtete Endoskop-Transportbehälter 1 besteht gemäß besonderer Ausgestaltung der vorliegenden Neuerung aus einem für Feuchtigkeit und Flüssigkeiten, wie Blut und Sekrete, sowie für Bakterien dichten Material, und zwar vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial. Als solches Material wird im vorliegenden Fall vorzugsweise ein Verbundmaterial verwendet, das aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Folie und einem in dieser enthaltenen, zum Beispiel eingebetteten oder mit dieser verbundenen Gewebe, insbesondere aus Zellstofffasern oder einem Viskosevlies besteht. Die erwähnte PE-Folie kann vorzugsweise eine PE-Mikroprägefolie sein, was für den Transport eines Endoskops besonders günstig ist, da dieses dann durch die betreffende Folie stabiler getragen bzw. gestützt wird als durch eine glatte PE-Folie. Außerdem kann die jeweilige PE-Folie mit dem erwähnten Gewebe mittels eines medizinisch für einen Hautkontakt zugelassenen Klebers verbunden sein.
  • Durch die vorstehend genannten Maßnahmen stellt die vorliegende Neuerung somit einen Endoskop-Transportbehälter 1 bereit, der die eingangs aufgezeigten Forderungen nach Verhinderung von Kontaminationen in den betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 hinein und aus diesem heraus voll erfüllt. Der betreffende Endoskop-Transportbehälter 1 lässt zum einen in seinem geschlossenen Zustand weder Feuchtigkeit noch Flüssigkeiten noch Bakterien in sein Inneres eindringen, und zum anderen ist er auslaufsicher, so dass aus ihm weder Feuchtigkeit noch Flüssigkeiten noch Bakterien nach außen dringen können.
  • Ein in 1 mit 4 bezeichneter Verschlussbereich zwischen dem aufklappbaren Deckel 2 und dem Oberteil 3 ist so ausgebildet, dass er einen feuchtigkeitsmäßig und bakteriell dichten Verschluss darstellt, durch den der Endoskop-Transportbehälter 1 gewissermaßen hermetisch verschließbar ist. Hierauf wird im Zusammenhang mit 3 und 4 noch näher eingegangen. An dieser Stelle sei jedoch noch angemerkt, dass der gerade erwähnte Verschlussbereich 4 beispielsweise die zuvor erwähnte Öffnung des Endoskop-Transportbehälters 1 auf dem Oberteil 3 vollständig begrenzen kann.
  • Der Deckel 2 des in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälters 1 weist ferner ein mit dem Verschlussbereich 4 des betreffenden Deckels 2 verbundenes Aufreißglied 5 auf. Dieses Aufreißglied 5, das zunächst den Deckel 2 mit dem Oberteil 3 verbindet und damit den Endoskop-Transportbehälter 1 verschlossen hält, ist mit einer Aufreißlasche 6 versehen und trägt ein erstes Beschriftungsfeld 7, in welchem bei Aufnahme eines sterilen Endoskops in dem betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 eine diesen Zustand bezeichnende Erstangabe sichtbar ist. Diese Erstangabe lautet im vorliegenden Fall NEU. Es können aber auch andere Angaben, wie SAUBER, REIN, UNBENUTZT, etc. vorgesehen sein.
  • An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass sich das Aufreißglied 5 im vorliegenden Fall lediglich über ein kurzes Stück des Verschlussbereiches 4 des Deckels 2 erstreckt. Es ist jedoch selbstverständlich möglich, dass sich das Aufreißglied 5 als sogenanntes umlaufendes Band über die gesamte Länge des Verschlussbereiches 4 des Deckels 2 erstreckt. Im übrigen kann im dargestellten Falle der Deckel 2 des Endoskop-Transportbehälters an der Außenkante 8 seines Verschlussbereiches 4 mit dem Oberteil 3 so verbunden sein, zum Beispiel durch Verkleben mit einer Sollbruch- bzw. Aufreißnaht, dass er lediglich von dem Aufreißglied 5 her geöffnet werden kann, nachdem dieses mittels seiner Aufreißlasche 6 abgezogen worden ist.
  • Auf dem Oberteil 3 des Endoskop-Transportbehälters 1 ist noch ein weiteres Beschriftungsfeld 9 vorgesehen. In diesem weiteren Beschriftungsfeld 9 sind Angaben über den Endoskoptyp und/oder sonstige Angaben über das Endoskop enthalten, für das der betreffende Endoskop-Transportbehälter 1 vorgesehen ist bzw. die das in diesem Transportbehälter 1 transportierte Endoskop betreffen.
  • Um den in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälter 1 zu öffnen, damit ein in ihm enthaltenes steriles Endoskop entnommen werden kann, wird das Aufreißglied 5 an der Aufreißlasche 6 erfasst und von dem Oberteil 3 abgezogen bzw. entfernt. Dadurch werden dann das Öffnen des Deckels 2 und die Entnahme des in dem Endoskop-Transportbehälter 1 enthaltenen sterilen Endoskops ermöglicht.
  • Der Endoskop-Transportbehälter 1 sieht nach Entfernen des Aufreißgliedes 5 mit der Aufreißlasche 6 so aus, wie dies in 2 veranschaulicht ist. Im Unterschied zur 1 ist gemäß 2 unterhalb des Aufreißgliedes 5 ein zweites Beschriftungsfeld 10 freigelegt, welches eine Zweitangabe trägt, die die auf dem Aufreißglied 5 enthaltene Erstangabe gewissermaßen aufhebt. Gemäß 2 lautet die betreffende Zweitangabe BENUTZT; sie kann aber auch durch andere Begriffe gebildet sein, wie GEBRAUCHT, KONTAMINIERT, etc. Diese Zweitangabe kennzeichnet den nunmehrigen Zustand des betreffenden Endoskop-Transportbehälters 1, wenn dieser ein benutztes und gegebenenfalls kontaminiertes Endoskop aufnimmt, welches dann in diesem Endoskop-Transportbehälter 1 zur Aufbereitung wegtransportiert werden kann.
  • Im Übrigen entspricht der in 2 dargestellte Endoskop-Transportbehälter 1 völlig dem in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälter 1.
  • 3 zeigt in einer vergrößerten Schnittansicht, wie eine Verschlusseinrichtung entsprechend einer ersten Ausführungsform gemäß der Neuerung im Verbindungsbereich zwischen dem Deckel 2 und dem Oberteil 3 des Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 ausgestaltet sein kann. Die betreffende Schnittansicht entspricht einem Schnitt von Deckel 2 und Oberteil 3 des Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 im Bereich des dort vorhandenen Aufreißgliedes 5 und des Beschriftungsfeldes 9.
  • Dem Deckel 2 mit dem Verschlussbereich 4 von 1 und 2 entspricht in 3 der Teil 43, dem Aufreißglied 5 entspricht der Teil 53 in 3, und dem Beschriftungsfeld 9 entspricht der Teil 93 in 3. Wie aus 3 ersichtlich ist, ist der Teil 43 mit dem dem Oberteil 3 gemäß 1 und 2 entsprechenden Teil 33 mittels eines eine Vielzahl von Klettverschlusselementen 30 umfassenden Klettverschlusses verbunden. Bei hinreichender Vielzahl dieser Klettverschlusselemente ergibt sich eine hermetisch schließbare Klettverschluss-Verschlusseinrichtung, die keine Feuchtigkeit, Flüssigkeit oder Bakterien durchlässt.
  • Dabei können der Teil 43 und damit der Deckel 2 des Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 von dem dem Oberteil 3 entsprechenden Teil 33 erst dann ordnungsgemäß abgehoben und der Endoskop-Transportbehälter 1 geöffnet werden, nachdem der Teil 53 von dem Teil 33 gelöst worden ist. Dazu ist der in 3 dargestellte Teil 53 zu entfernen, so dass der Teil 43 und damit der Deckel 2 des Endoskop-Transportbehälters zum Öffnen erfasst werden können. Das Entfernen des dem Aufreißglied 5 gemäß 1 und 2 entsprechenden Teiles 53 wird durch das Vorhandensein von Einkerbungen bzw. Sollbruchstellen 73 zwischen dem Teil 53 und den Teilen 43 und 93 ermöglicht bzw. erleichtert.
  • Es sei hier noch angemerkt, dass in Abweichung von den in 3 dargestellten Verhältnissen gegebenenfalls auch mehrere Reihen von Klettverschlüssen der genannten Art parallel in Abstand voneinander vorgesehen sein können.
  • 4 zeigt in einer vergrößerten Schnittansicht eine alternative Verschlusseinrichtung in Form eines zweireihigen Reißverschlusses zwischen dem Deckel 2 und dem Oberteil 3 des in 1 und 2 dargestellten Endoskop-Transportbehälters 1. Diese Schnittansicht entspricht ebenfalls einem Schnitt von Deckel 2 und Oberseite 3 des Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 im Bereich des dort vorhandenen Aufreißgliedes 5 und des Beschriftungsfeldes 9.
  • Dem Oberteil 3 von 1 und 2 entspricht in 4 der Teil 43, dem Deckel 2 mit dem Verschlussbereich 4 entspricht in 4 der Teil 44. Dem Verschlussteil 5 entspricht in 4 der Teil 54, und dem Beschriftungsfeld 9 entspricht in 4 der Teil 94. Im Unterschied zur Ausführungsform gemäß 3 ist bei der in 4 dargestellten alternativen Ausführungsform die Verschlusseinrichtung durch einen zweiteiligen Reißverschluss mit Verschlusselementen 40 und Aufnahmeelementen 41 gebildet. Die an ihren Enden mit Verdickungen versehenen Verschlusselemente 40, welche in Längsrichtung des dem Verschlussbereich 4 entsprechenden Teiles 44 verlaufen, sind dabei mit dem Teil 44 verbunden, und die zugehörigen Aufnahmeelemente 41 sind in dem Teil 43 gebildet. Die betreffenden Aufnahmeelemente 41 können, wie angedeutet, durch in Längsrichtung im Teil 43 gegenüber den erwähnten Verschlusselementen 40 vorgesehene Aufnahmenuten gebildet sein, von denen die Verschlusselemente 40 gewissermaßen durch Einrasten oder Einschnappen so aufnehmbar sind, dass eine hermetisch verschlossene Verschlusseinrichtung gebildet ist.
  • Geöffnet wird die Verschlusseinrichtung gemäß 4 in analoger Weise wie die in 3 dargestellte Verschlusseinrichtung, nämlich durch Entfernen des Teiles 54, das an den Einkerbungen bzw. Sollbruchstellen 74 von den Teilen 44 und 94 lösbar ist, und durch sodann erfolgendes Hochheben des Teiles 44.
  • Im Zusammenhang mit der in 4 dargestellten Verschlusseinrichtung sei noch angemerkt, dass der dargestellte zweireihige Reißverschluss gegebenenfalls auch durch einen einteiligen oder sogar durch einen mehr als zwei Verschlussreihen umfassenden mehrreihigen Reißverschluss gebildet sein kann. Überdies kann der jeweilige Reißverschluss mit einer Klettverschlussanordnung kombiniert sein, wie sie im Zusammenhang mit 3 erläutert worden ist.
  • Bezüglich der Anwendung der in 3 und 4 dargestellten Verschlusseinrichtungen gilt Entsprechendes, was zu den 1 und 2 ausgeführt worden ist. Dies heißt, dass beim Entfernen des dem Verschlussteil 5 gemäß 1 und 2 entsprechenden Teiles 53 bzw. 54 dieses an den Sollbruchstellen 73 bzw. 74 von den zugehörigen Teilen 43, 93 bzw. 44, 94 bricht und somit die Öffnung des dem Deckel 2 mit dem Verschlussbereich 4 entsprechenden Teiles 43 bzw. 44 freigibt.
  • Wie im Zusammenhang mit dem in 1 und 2 dargestellten Endoskop-Transportbehälter 1 erwähnt, braucht sich das Aufreißglied 5 nicht nur über eine relativ kurze Strecke des Verschlussbereiches 4 des Deckels 2 zu erstrecken, sondern es kann alternativ dazu auch längs des gesamten Randes der betreffenden Deckelkante verlaufen, um nach seiner Entfernung den Zugang in den Endoskop-Transportbehälter 1 durch die Öffnung im Oberteil 3 zu ermöglichen. Diese Maßnahme gilt selbstverständlich auch für die in 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen der Verschlusseinrichtung.
  • Dabei können bei den in 3 und 4 dargestellten Verschlusseinrichtungen im Übrigen dieselben Maßnahmen getroffen werden, die im Zusammenhang mit 1 und 2 bezüglich der Außenkante 8 des Deckels 2 des Endoskop-Transportbehälters 1 hinsichtlich dessen Verbindung mit dem Oberteil 3 erwähnt worden sind.
  • Abschließend sei noch erwähnt, dass der Endoskop-Transportbehälter gemäß der vorliegenden Neuerung auch in gänzlich anderer Weise geformt bzw. gestaltet sein kann als dies die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen zeigen. So könnte er beispielsweise als zylinderförmiger Behälter oder als Behälter mit dreieckigem oder generell mit n-eckigem Querschnitt (mit n≥3) ausgestaltet sein. Als Verschlusseinrichtung könnte beispielsweise eine Klebverbindung oder eine sonstige, ein hermetisches Verschließen des Endoskop-Transportbehälters sicherstellende Verschlusseinrichtung verwendet werden. Überdies kann der jeweilige Endoskop-Transportbehälter gemäß der vorliegenden Neuerung mit wenigstens einem Traggriff und/oder mit Befestigungselementen versehen sein.

Claims (6)

  1. Endoskop-Transportbehälter, der zur Aufnahme sowohl eines für einen Einsatz keimfreien bzw. nicht kontaminierten Endoskops als auch eines nach einem Einsatz benutzten Endoskops aus einem für Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und Bakterien dichten Material besteht, welches eine Polyethylen-(PE)-Folie enthält, und der für Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Bakterien hermetisch verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material ein Verbundmaterial aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Mikroprägefolie und einem in dieser enthaltenen und vorzugsweise eingebetteten oder mit dieser verbundenen Gewebe aus Zellstofffasern oder einem Viskosevlies ist, dass die Mikroprägefolie mit dem betreffenden Gewebe mittels eines medizinisch für einen Hautkontakt zugelassenen Klebers verbunden ist und dass für die Verschließbarkeit ein den Endoskop-Transportbehälter (1) zunächst verschlossen haltendes Aufreißglied (5, 6) mit einem dicht schließenden Klettverschluss (30) oder mit einem dicht schließenden Reißverschluss (40, 41) vorgesehen ist.
  2. Endoskop-Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufreißglied (5, 6) ein erstes Beschriftungsfeld (7) trägt, in welchem bei Aufnahme eines keimfreien bzw. nicht kontaminierten Endoskops in dem betreffenden Transportbehälter (1) eine diesen Zustand bezeichnende Erstangabe (z.B. NEU) sichtbar ist.
  3. Endoskop-Transportbehälter nach Anspruch 2, adurch gekennzeichnet, dass das Aufreißglied (5, 6) so ausgestaltet ist, dass nach dessen Entfernen zusammen mit dem ersten das Beschriftungsfeld (7) (z.B. NEU) eine Zweitangabe (z.B. BENUTZT) freigelegt ist, die die betreffende Erstangabe aufhebt.
  4. Endoskop-Transportbehälter nach Anspruch 3, adurch gekennzeichnet, dass das erste Beschriftungsfeld (7) mit der Erstangabe bei erstmaliger Transportbehälteröffnung mit dem Aufreißglied (5, 6) zwangsweise entfernbar und durch ein zweites Beschriftungsfeld (10) mit der Zweitangabe ersetzbar ist.
  5. Endoskop-Transportbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Erstangabe eine Angabe, wie SAUBER, REIN, UNBENUTZT, etc. dient und dass als Zweitangabe eine Angabe, wie GEBRAUCHT, KONTAMINIERT, BENUTZT, etc. dient.
  6. Endoskop-Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass er ein den Endoskoptyp und/oder sonstige Daten des Endoskops angebendes weiteres Beschriftungsfeld (9) enthält.
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