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Die vorliegende Neuerung bezieht
sich auf einen Endoskop-Transportbehälter, der zur Aufnahme sowohl
eines für
einen Einsatz keimfreien bzw. nicht kontaminierten Endoskops als
auch eines nach einem Einsatz benutzten Endoskops aus einem für Feuchtigkeit
bzw. Flüssigkeiten
und Bakterien dichten Material besteht, welches eine Polyethylen-(PE)-Folie
enthält,
und der für
Feuchtigkeit, Flüssigkeiten
und Bakterien hermetisch verschließbar ist.
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Üblicherweise
wurden sterile flexible Endoskope für ihren Einsatz bisher in gesonderten
Transportbehältern
transportiert, die nach Entnahme des jeweiligen Endoskops in der
Regel entsorgt wurden. Die betreffenden Transportbehälter sind
allerdings nicht für
einen Transport von gebrauchten bzw. kontaminierten Endoskopen geeignet.
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Nach einer im Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz
4, 2002, Seiten 395-411, insbesondere Kapitel 3.1 und 3.6, erfolgten Veröffentlichung
müssen
benutzte und gegebenenfalls kontaminierte Endoskope in einem geschlossenen
Behältnis
(z.B. in einer Wanne mit Deckel) zum Aufbereitungsraum transportiert
werden, um eine Kontamination des Umfeldes zu vermeiden (Kategorie
IB).
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Es sind nun auch schon Transportbehälter der
eingangs genannten Art bekannt (
EP 0 502 965 B1 ; WO 03/034936 A1), bei denen
allerdings das für einen
Einsatz keimfreier bzw. nicht kontaminierter Endoskope als auch
nach einem Einsatz benutzter Endoskope verwendete, für Feuchtigkeit
bzw. Flüssigkeiten
und Bakterien dichte Material entweder durch relativ aufwendig gestaltete
Formkörper
aus geschäumten
Kunststoffen oder durch einfache glatte Polyethylen-(PE)-Folien
gebildet ist, was für
den Transport eines Endoskops besonders ungünstig ist.
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Der Neuerung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen Weg zu zeigen, wie ein Endoskop-Transportbehälter der
eingangs genanten Art weiterzubilden ist, damit sowohl ein stabiler
und sicherer Transport eines sterilen Endoskops ermöglicht ist
als auch der vorstehend genannten Vorschrift für benutzte und gegebenenfalls
kontaminierte Endoskope genügt
werden kann.
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Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte
Aufgabe bei einem Endoskop-Transportbehälter der
eingangs genannten Art gemäß vorliegender
Neuerung dadurch, dass das genannte Material ein Verbundmaterial
aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Mikroprägefolie und einem in dieser
enthaltenen und vorzugsweise eingebetteten oder mit dieser verbundenen
Gewebe aus Zellstofffasern oder einem Viskosevlies ist, dass die
Mikroprägefolie
mit dem betreffenden Gewebe mittels eines medizinisch für einen Hautkontakt
zugelassenen Klebers verbunden ist und dass für die Verschließbarkeit
ein den Endoskop-Transportbehälter
zunächst
verschlossen haltendes Aufreißglied
mit einem dicht schließenden Klettverschluss
oder mit einem dicht schließenden Reißverschluss
vorgesehen ist.
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Die vorliegende Neuerung zeichnet
sich durch den Vorteil aus, dass ein sehr sicher verschlossen zu
haltender Endoskop-Transportbehälter
bereitgestellt ist, der mit einem besonders wirksamen, aber dennoch
leicht herstellbaren Verbundmaterial für den Einsatz eines keimfreien
bzw. nicht kontaminierten Endoskops als auch eines nach einem Einsatz
benutzten Endoskops ausgestattet ist; durch dieses Verbundmaterial
lässt sich
das jeweilige Endoskop besonders stabil tragen bzw. stützen. Der
Einsatz eines solchen Verbundmaterials für einen Endoskop-Transportbehälter ist
bisher nicht bekannt. Es ist allerdings anzumerken, dass die Verwendung
eines Verbundmaterials aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Prägefolie
und einem mit dieser verbundenen Gewebe aus Zellstofffasern für die Verpackung und/oder
Aufbewahrung von Lebensmitteln bekannt ist (
DE 198 18 399 A1 ) Vorzugsweise
trägt das
Aufreißglied
des Endoskop-Transportbehälters
gemäß einer
Weiterbildung der Neuerung ein erstes Beschriftungsfeld, in welchem
bei Aufnahme eines sterilen Endoskops in dem betreffenden Transportbehälter eine
diesen Zustand bezeichnende Erstangabe sichtbar ist.
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Zweckmäßigerweise ist das Aufreißglied so ausgestaltet,
dass nach dessen Entfernen zusammen mit dem ersten Beschriftungsfeld
eine Zweitangabe freigelegt ist, die die betreffende Erstangabe aufhebt.
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Als Erstangabe kann vorzugsweise
eine Angabe, wie NEU, SAUBER, REIN, UNBENUTZT, etc. vorgesehen sein,
und als Zweitangabe kann vorzugsweise eine Angabe, wie GEBRAUCHT,
KONTAMINIERT, BENUTZT, etc. vorgesehen sein. Dadurch lässt sich
in vorteilhafter Weise der Gebrauchszustand des Endoskop-Transportbehälters auf
sehr einfache Weise von außen
erkennen.
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Von Vorteil ist es ferner, wenn das
erste Beschriftungsfeld mit der Erstangabe bei erstmaliger Transportbehälteröffnung zwangsweise
entfernbar und durch ein Beschriftungsfeld mit der Zweitangabe ersetzbar
ist. Dies bringt den Vorteil eines besonders sicheren Gebrauchs
eines neuerungsgemäßen Endoskop-Transportbehälters mit
sich.
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Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung
des Endoskop-Transportbehälters gemäß der vorliegenden
Neuerung enthält
dieser ein den Endoskoptyp und/oder sonstige Gebrauchsdaten des
von ihm im Ausgangszustand aufgenommenen Endoskops angebendes weiteres
Beschriftungsfeld. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass auf der
Außenseite
des betreffenden Endoskop-Transportbehälters bereits
wichtige Angaben über
dessen Inhalt erfahren werden können,
ohne dass der betreffende Transportbehälter dazu geöffnet werden
muss. Dies gewährleistet
in weiterem Maße
eine einfache und sichere Handhabung des neuerungsgemäßen Endoskop-Transportbehälters.
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Anhand von Zeichnungen werden nachstehend
beispielhafte Ausführungsformen
des Endoskop-Transportbehälters
gemäß der vorliegenden
vorliegenden Neuerung erläutert.
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1 zeigt
in einer schematischen und nicht maßstäblichen Perspektivansicht eine
Ausführungsform
eines Endoskop-Transportbehälters
gemäß vorliegender
Neuerung nach Aufnahme eines sterilen Endoskops und nach erstmaligem
Verschließen.
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2 zeigt
in einer ebenfalls schematischen und nicht maßstäblichen Perspektivansicht den
in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälter nach
erfolgter Entnahme des sterilen Endoskops und/oder nach Einlegen
eines benutzten Endoskops in den betreffenden Endoskop-Transportbehälter.
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3 zeigt
in einer vergrößerten Schnittansicht
eine bei dem Endoskop-Transportbehälter gemäß 1 und 2 verwendete Verschlusseinrichtung.
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4 zeigt
in einer vergrößerten Schnittansicht
eine bei dem Endoskop-Transportbehälter gemäß 1 und 2 verwendete alternative Verschlusseinrichtung.
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1 zeigt
in einer schematischen und nicht maßstäblichen Perspektivansicht einen
Endoskop-Transportbehälter 1 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Neuerung. Der dargestellte Endoskop-Transportbehälter 1 ist
im vorliegenden Fall quaderförmig
ausgestaltet. Er enthält
in Längsrichtung
verlaufend eine nicht näher
bezeichnete Vorderseite, eine nicht näher bezeichnete Rückseite, eine
ebenfalls nicht näher
bezeichnete Unterseite sowie eine in 1 mit 3 bezeichnete
Oberseite, die eine in dem betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 ausgeschnittene Öffnung enthält. Die
genannten Elemente des Endoskop-Transportbehälters 1, nämlich dessen
Vorderseite, Rückseite,
Unterseite und Oberseite 3 sind zum einen an ihren aneindergrenzenden
Kanten hermetisch miteinander verbunden, zum Beispiel durch zusammenhängende Ausbildung
oder durch dichtes Verkleben und/oder Vernähen an gegebenenfalls vorhandenen
Kanten. Zum anderen sind die betreffenden Elemente des Endoskop-Transportbehälters 1 an
ihren gegenüberliegenden
Enden durch hier ebenfalls nicht näher bezeichnete Verschlussteile
hermetisch verschlossen, wie zum Beispiel ebenfalls durch dichtes
Verkleben und/oder Vernähen
an den vorhandenen Kanten.
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Durch die vorstehend erwähnte Öffnung in der
Oberseite 3 kann in den betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 ein
Endoskop eingelegt oder aus diesem entnommen werden. Ferner enthält der dargestellte
Endoskop-Transportbehälter 1 im
Bereich seiner Oberseite 3 einen aufklappbaren Deckel 2,
der im geschlossenen Zustand die in dem Oberteil 3 des
betreffenden Endoskop-Transportbehälters 1 ausgeschnittene Öffnung abdeckt
und hermetisch verschließt.
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Der vorstehend betrachtete Endoskop-Transportbehälter 1 besteht
gemäß besonderer Ausgestaltung
der vorliegenden Neuerung aus einem für Feuchtigkeit und Flüssigkeiten,
wie Blut und Sekrete, sowie für
Bakterien dichten Material, und zwar vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial.
Als solches Material wird im vorliegenden Fall vorzugsweise ein
Verbundmaterial verwendet, das aus wenigstens einer Polyethylen-(PE)-Folie
und einem in dieser enthaltenen, zum Beispiel eingebetteten oder mit
dieser verbundenen Gewebe, insbesondere aus Zellstofffasern oder
einem Viskosevlies besteht. Die erwähnte PE-Folie kann vorzugsweise
eine PE-Mikroprägefolie
sein, was für
den Transport eines Endoskops besonders günstig ist, da dieses dann durch die
betreffende Folie stabiler getragen bzw. gestützt wird als durch eine glatte
PE-Folie. Außerdem
kann die jeweilige PE-Folie mit dem erwähnten Gewebe mittels eines
medizinisch für
einen Hautkontakt zugelassenen Klebers verbunden sein.
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Durch die vorstehend genannten Maßnahmen
stellt die vorliegende Neuerung somit einen Endoskop-Transportbehälter 1 bereit,
der die eingangs aufgezeigten Forderungen nach Verhinderung von Kontaminationen
in den betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 hinein
und aus diesem heraus voll erfüllt.
Der betreffende Endoskop-Transportbehälter 1 lässt zum
einen in seinem geschlossenen Zustand weder Feuchtigkeit noch Flüssigkeiten
noch Bakterien in sein Inneres eindringen, und zum anderen ist er
auslaufsicher, so dass aus ihm weder Feuchtigkeit noch Flüssigkeiten
noch Bakterien nach außen
dringen können.
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Ein in 1 mit 4 bezeichneter
Verschlussbereich zwischen dem aufklappbaren Deckel 2 und dem
Oberteil 3 ist so ausgebildet, dass er einen feuchtigkeitsmäßig und
bakteriell dichten Verschluss darstellt, durch den der Endoskop-Transportbehälter 1 gewissermaßen hermetisch
verschließbar
ist. Hierauf wird im Zusammenhang mit 3 und 4 noch näher eingegangen. An dieser
Stelle sei jedoch noch angemerkt, dass der gerade erwähnte Verschlussbereich 4 beispielsweise
die zuvor erwähnte Öffnung des
Endoskop-Transportbehälters 1 auf
dem Oberteil 3 vollständig
begrenzen kann.
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Der Deckel 2 des in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälters 1 weist
ferner ein mit dem Verschlussbereich 4 des betreffenden
Deckels 2 verbundenes Aufreißglied 5 auf. Dieses
Aufreißglied 5, das
zunächst
den Deckel 2 mit dem Oberteil 3 verbindet und
damit den Endoskop-Transportbehälter 1 verschlossen
hält, ist
mit einer Aufreißlasche 6 versehen
und trägt
ein erstes Beschriftungsfeld 7, in welchem bei Aufnahme
eines sterilen Endoskops in dem betreffenden Endoskop-Transportbehälter 1 eine
diesen Zustand bezeichnende Erstangabe sichtbar ist. Diese Erstangabe
lautet im vorliegenden Fall NEU. Es können aber auch andere Angaben,
wie SAUBER, REIN, UNBENUTZT, etc. vorgesehen sein.
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An dieser Stelle sei noch angemerkt,
dass sich das Aufreißglied
5 im vorliegenden Fall lediglich über ein kurzes Stück des Verschlussbereiches 4 des Deckels 2 erstreckt.
Es ist jedoch selbstverständlich möglich, dass
sich das Aufreißglied 5 als
sogenanntes umlaufendes Band über
die gesamte Länge
des Verschlussbereiches 4 des Deckels 2 erstreckt.
Im übrigen
kann im dargestellten Falle der Deckel 2 des Endoskop-Transportbehälters an
der Außenkante 8 seines
Verschlussbereiches 4 mit dem Oberteil 3 so verbunden
sein, zum Beispiel durch Verkleben mit einer Sollbruch- bzw. Aufreißnaht, dass
er lediglich von dem Aufreißglied 5 her
geöffnet
werden kann, nachdem dieses mittels seiner Aufreißlasche 6 abgezogen
worden ist.
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Auf dem Oberteil 3 des Endoskop-Transportbehälters 1 ist
noch ein weiteres Beschriftungsfeld 9 vorgesehen. In diesem
weiteren Beschriftungsfeld 9 sind Angaben über den
Endoskoptyp und/oder sonstige Angaben über das Endoskop enthalten,
für das der
betreffende Endoskop-Transportbehälter 1 vorgesehen
ist bzw. die das in diesem Transportbehälter 1 transportierte
Endoskop betreffen.
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Um den in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälter 1 zu öffnen, damit
ein in ihm enthaltenes steriles Endoskop entnommen werden kann,
wird das Aufreißglied 5 an
der Aufreißlasche 6 erfasst
und von dem Oberteil 3 abgezogen bzw. entfernt. Dadurch
werden dann das Öffnen
des Deckels 2 und die Entnahme des in dem Endoskop-Transportbehälter 1 enthaltenen
sterilen Endoskops ermöglicht.
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Der Endoskop-Transportbehälter 1 sieht nach
Entfernen des Aufreißgliedes 5 mit
der Aufreißlasche 6 so
aus, wie dies in 2 veranschaulicht
ist. Im Unterschied zur 1 ist
gemäß 2 unterhalb des Aufreißgliedes 5 ein
zweites Beschriftungsfeld 10 freigelegt, welches eine Zweitangabe
trägt,
die die auf dem Aufreißglied 5 enthaltene
Erstangabe gewissermaßen
aufhebt. Gemäß 2 lautet die betreffende
Zweitangabe BENUTZT; sie kann aber auch durch andere Begriffe gebildet
sein, wie GEBRAUCHT, KONTAMINIERT, etc. Diese Zweitangabe kennzeichnet
den nunmehrigen Zustand des betreffenden Endoskop-Transportbehälters 1,
wenn dieser ein benutztes und gegebenenfalls kontaminiertes Endoskop
aufnimmt, welches dann in diesem Endoskop-Transportbehälter 1 zur
Aufbereitung wegtransportiert werden kann.
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Im Übrigen entspricht der in 2 dargestellte Endoskop-Transportbehälter 1 völlig dem
in 1 dargestellten Endoskop-Transportbehälter 1.
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3 zeigt
in einer vergrößerten Schnittansicht,
wie eine Verschlusseinrichtung entsprechend einer ersten Ausführungsform
gemäß der Neuerung im
Verbindungsbereich zwischen dem Deckel 2 und dem Oberteil 3 des
Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 ausgestaltet sein kann. Die betreffende
Schnittansicht entspricht einem Schnitt von Deckel 2 und
Oberteil 3 des Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 im Bereich des dort vorhandenen Aufreißgliedes 5 und
des Beschriftungsfeldes 9.
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Dem Deckel 2 mit dem Verschlussbereich 4 von 1 und 2 entspricht in 3 der Teil 43, dem Aufreißglied 5 entspricht
der Teil 53 in 3,
und dem Beschriftungsfeld 9 entspricht der Teil 93 in 3. Wie aus 3 ersichtlich ist, ist der Teil 43 mit dem
dem Oberteil 3 gemäß 1 und 2 entsprechenden Teil 33 mittels
eines eine Vielzahl von Klettverschlusselementen 30 umfassenden
Klettverschlusses verbunden. Bei hinreichender Vielzahl dieser Klettverschlusselemente
ergibt sich eine hermetisch schließbare Klettverschluss-Verschlusseinrichtung,
die keine Feuchtigkeit, Flüssigkeit
oder Bakterien durchlässt.
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Dabei können der Teil 43 und
damit der Deckel 2 des Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 von dem dem Oberteil 3 entsprechenden Teil 33 erst
dann ordnungsgemäß abgehoben
und der Endoskop-Transportbehälter 1 geöffnet werden, nachdem
der Teil 53 von dem Teil 33 gelöst worden ist.
Dazu ist der in 3 dargestellte
Teil 53 zu entfernen, so dass der Teil 43 und
damit der Deckel 2 des Endoskop-Transportbehälters zum Öffnen erfasst
werden können.
Das Entfernen des dem Aufreißglied 5 gemäß 1 und 2 entsprechenden Teiles 53 wird
durch das Vorhandensein von Einkerbungen bzw. Sollbruchstellen 73 zwischen
dem Teil 53 und den Teilen 43 und 93 ermöglicht bzw.
erleichtert.
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Es sei hier noch angemerkt, dass
in Abweichung von den in 3 dargestellten
Verhältnissen gegebenenfalls
auch mehrere Reihen von Klettverschlüssen der genannten Art parallel
in Abstand voneinander vorgesehen sein können.
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4 zeigt
in einer vergrößerten Schnittansicht
eine alternative Verschlusseinrichtung in Form eines zweireihigen
Reißverschlusses
zwischen dem Deckel 2 und dem Oberteil 3 des in 1 und 2 dargestellten Endoskop-Transportbehälters 1.
Diese Schnittansicht entspricht ebenfalls einem Schnitt von Deckel 2 und
Oberseite 3 des Endoskop-Transportbehälters 1 gemäß 1 und 2 im Bereich des dort vorhandenen Aufreißgliedes 5 und
des Beschriftungsfeldes 9.
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Dem Oberteil 3 von 1 und 2 entspricht in 4 der Teil 43, dem Deckel 2 mit
dem Verschlussbereich 4 entspricht in 4 der Teil 44. Dem Verschlussteil 5 entspricht
in 4 der Teil 54,
und dem Beschriftungsfeld 9 entspricht in 4 der Teil 94. Im Unterschied
zur Ausführungsform
gemäß 3 ist bei der in 4 dargestellten alternativen
Ausführungsform
die Verschlusseinrichtung durch einen zweiteiligen Reißverschluss
mit Verschlusselementen 40 und Aufnahmeelementen 41 gebildet.
Die an ihren Enden mit Verdickungen versehenen Verschlusselemente 40,
welche in Längsrichtung
des dem Verschlussbereich 4 entsprechenden Teiles 44 verlaufen,
sind dabei mit dem Teil 44 verbunden, und die zugehörigen Aufnahmeelemente 41 sind
in dem Teil 43 gebildet. Die betreffenden Aufnahmeelemente 41 können, wie
angedeutet, durch in Längsrichtung im
Teil 43 gegenüber
den erwähnten
Verschlusselementen 40 vorgesehene Aufnahmenuten gebildet sein,
von denen die Verschlusselemente 40 gewissermaßen durch
Einrasten oder Einschnappen so aufnehmbar sind, dass eine hermetisch
verschlossene Verschlusseinrichtung gebildet ist.
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Geöffnet wird die Verschlusseinrichtung
gemäß 4 in analoger Weise wie
die in 3 dargestellte
Verschlusseinrichtung, nämlich
durch Entfernen des Teiles 54, das an den Einkerbungen
bzw. Sollbruchstellen 74 von den Teilen 44 und 94 lösbar ist,
und durch sodann erfolgendes Hochheben des Teiles 44.
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Im Zusammenhang mit der in 4 dargestellten Verschlusseinrichtung
sei noch angemerkt, dass der dargestellte zweireihige Reißverschluss
gegebenenfalls auch durch einen einteiligen oder sogar durch einen
mehr als zwei Verschlussreihen umfassenden mehrreihigen Reißverschluss
gebildet sein kann. Überdies
kann der jeweilige Reißverschluss mit
einer Klettverschlussanordnung kombiniert sein, wie sie im Zusammenhang
mit 3 erläutert worden
ist.
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Bezüglich der Anwendung der in 3 und 4 dargestellten Verschlusseinrichtungen
gilt Entsprechendes, was zu den 1 und 2 ausgeführt worden ist. Dies heißt, dass
beim Entfernen des dem Verschlussteil 5 gemäß 1 und 2 entsprechenden Teiles 53 bzw. 54 dieses
an den Sollbruchstellen 73 bzw. 74 von den zugehörigen Teilen 43, 93 bzw. 44, 94 bricht
und somit die Öffnung
des dem Deckel 2 mit dem Verschlussbereich 4 entsprechenden Teiles 43 bzw. 44 freigibt.
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Wie im Zusammenhang mit dem in 1 und 2 dargestellten Endoskop-Transportbehälter 1 erwähnt, braucht
sich das Aufreißglied 5 nicht
nur über
eine relativ kurze Strecke des Verschlussbereiches 4 des
Deckels 2 zu erstrecken, sondern es kann alternativ dazu
auch längs
des gesamten Randes der betreffenden Deckelkante verlaufen, um nach
seiner Entfernung den Zugang in den Endoskop-Transportbehälter 1 durch die Öffnung im
Oberteil 3 zu ermöglichen.
Diese Maßnahme
gilt selbstverständlich
auch für
die in 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen
der Verschlusseinrichtung.
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Dabei können bei den in 3 und 4 dargestellten Verschlusseinrichtungen
im Übrigen
dieselben Maßnahmen
getroffen werden, die im Zusammenhang mit 1 und 2 bezüglich der
Außenkante 8 des
Deckels 2 des Endoskop-Transportbehälters 1 hinsichtlich
dessen Verbindung mit dem Oberteil 3 erwähnt worden
sind.
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Abschließend sei noch erwähnt, dass
der Endoskop-Transportbehälter
gemäß der vorliegenden
Neuerung auch in gänzlich
anderer Weise geformt bzw. gestaltet sein kann als dies die in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsformen
zeigen. So könnte
er beispielsweise als zylinderförmiger Behälter oder
als Behälter
mit dreieckigem oder generell mit n-eckigem Querschnitt (mit n≥3) ausgestaltet
sein. Als Verschlusseinrichtung könnte beispielsweise eine Klebverbindung
oder eine sonstige, ein hermetisches Verschließen des Endoskop-Transportbehälters sicherstellende
Verschlusseinrichtung verwendet werden. Überdies kann der jeweilige
Endoskop-Transportbehälter
gemäß der vorliegenden Neuerung
mit wenigstens einem Traggriff und/oder mit Befestigungselementen
versehen sein.