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Die
Erfindung betrifft eine Fassade, bestehend aus den die Fassadenelemente
tragenden Profilen, auf welchen zumindest abschnittsweise beabstandet
ein Befestigungskanal vorgesehen ist und das Fassadenelement durch
eine Preßleiste
gehalten ist, wobei die Preßleiste
durch Befestigungsmittel in dem Befestigungskanal befestigbar ist
und wobei zumindest zwischen dem Fassadenelement und dem Profil
eine Dichtung angeordnet ist.
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Die
eingangs beschriebenen Fassaden sind hinlänglich bekannt. Sie werden
zum Beispiel als Pfosten-Riegel-Konstruktionen ausgeführt. Die
Profile können
dabei zum Beispiel aus Holz, Aluminium oder Stahl bestehen.
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Gerade
bei Stahlfassaden ist es bekannt, aufgeschweißte Befestigungsprofile einzusetzen,
die zum Beispiel schraubkanalartig wirken. Zur Vermeidung von Kontaktkorrosion
wird dabei der im Querschnitt im Wesentlichen U-förmige Befestigungskanal
direkt, das heißt
mit der Unterseite des U‛s zumindest abschnittsweise an
dem Stahlprofil, zum Beispiel durch eine Schweißverbindung befestigt.
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Zwischen
dem Fassadenelement und dem Profil ist eine Dichtung, insbesondere
eine U- oder hutförmige
Dichtung vorgesehen, die den Befestigungskanal umschließt. Dabei
ist zu beachten, daß die
Befestigungskanäle
in Längsrichtung
senkrecht oder waagrecht verlaufen und gerade bei den senkrechten
Anordnungen die aufgestekte Dichtung bei der Montage noch nicht
hält, da
diese nur lose auf dem Befestigungskanal aufgesetzt ist. Ist dann
das Fassadenelement montiert und durch die Preßleiste fixiert, wird das Fassadenelement
gegen die Schenkelenden der hutförmigen
Dichtung gepreßt,
und so die Dichtung ebenfalls in ihrer Lage festgelegt. Bei der
Montage kann es allerdings passieren, daß die seitlichen Enden der
Dichtung so ungünstig
von dem Profil abstehen, daß diese
durch das Fassadenelement nicht automatisch an das Profil gepreßt werden, sondern
sich in ungewünschter
Weise verklemmen. Dies führt
unweigerlich zu einer Demontage des Fassadenelementes, um dann die
Dichtung wieder neu auszurichten.
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Die
Erfindung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, eine Fassade zur
Verfügung
zu stellen, die leicht und möglichst
fehlerfrei montierbar ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einer Fassade, wie eingangs
beschrieben, und schlägt
vor, daß zwischen
Dichtung und Profil eine Leiste angeordnet ist.
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Diese
Leiste dient einer Unterstützung
der Dichtung. Die Dichtung wird durch die Leiste geführt und
wird durch die Leiste bevorzugt in einer Position gehalten, daß die Dichtung
bei der Montage des Fassadenelementes nicht zu Verklemmungen neigt.
Zusätzlich
wurde gefunden, daß durch
die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Leiste auch die Isolierung im Dichtungsbereich verbessert werden
kann. Für
eine gewisse Flexibilität
der Dichtung darf diese nicht zu dick ausgebildet werden. Eine stärkere Dichtung
würde aber
grundsätzlich
die Dämmwirkung
verbessern. Die Leiste, die zwischen dem Profil und der Dichtung angeordnet
ist und gegebenenfalls, so zum Beispiel in einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung, als von der Dichtung getrenntes Bauteil ausgebildet
ist, erlaubt es, die Dämmwirkung
zu verbessern, ohne dabei die Flexibilität der Dichtung zu verringern,
da die Leiste als separates Bauteil zwischen Dichtung und Profil
angeordnet wird und so die wirksame Dicke der Dämmung gerade in den geschwächten Bereichen
der Dichtung, im Bereich des Profiles erhöht und so die Wärmeisolierung
verbessert wird.
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Dabei
führt der
Einsatz der vorgeschlagenen Leiste zu einer gewissen Aussteifung
beziehungsweise Fixierung der Dichtung insbesondere während der
Montage. Die Erfindung erreicht, daß die Dichtung während der
Montage im gewünschten
Bereich verbleibt und nicht umzuknicken droht. Des Weiteren sieht
die Erfindung vor, daß die
Dichtung an der Leiste fixierbar ist. Hierdurch wird zusätzlich die
Gefahr des Herausfallens der Dichtung vermindert. Hieraus, wie auch
bereits aus der zuerst genannten erfindungsgemäßen Variante, resultiert eine
deutlich vereinfachte Montage und geringere Anzahl von Montagefehlern.
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Die
Erfindung ist auf einen Einsatz bei einer Stahlfassade nicht begrenzt.
Die Erfindung kann in gleicher Weise auch an anderen Fassadensystemen eingesetzt
werden.
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Die
Leiste wird in einer bevorzugten Variante der Erfindung aus Hartkunststoff
(zum Beispiel PVC oder andere, stabile Kunststoffe) hergestellt.
Gleichzeitig bietet dieses Material auch Vorteile bei der Kontaktkorrosion.
Alternativ kann die Leiste auch aus Hartgummi bestehen. Prinzipiell
ist es aber auch möglich,
die Leiste aus Metall auszubilden, wobei dann der Isoliereffekt
schlechter ist.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß der Befestigungskanal
in mehreren Verbindungsbereichen mit dem Profil verbunden ist und
sich zwischen den Verbindungsbereichen Luftspalte erstrecken, in
welche Vorsprünge
der Leiste hineinstehen. Zum Beispiel ist bei einem Stahlprofil der
Befestigungskanal auf dem Stahlprofil punktweise oder in gewissen
Bereichen aufgeschweißt
und es bildet sich zwischen diesen Schweißbereichen, den Verbindungsbereichen,
entsprechende Luftspalte aus, durch welche der Befestigungskanal
von dem Profil beabstandet ist. Geschickterweise besitzt die Leiste
entsprechende Vorsprünge,
die in diese Luftspalte, also in die Bereiche unter den Befestigungskanälen hineinragen
und auch zur Befestigung beziehungsweise Fixierung der Leiste am
Profil beziehungsweise Befestigungskanal dienen können.
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Der
Einbau erfolgt dabei nach dem Aufschweißen des Befestigungskanals
auf dem Profil und einer Oberflächenbehandlung
der Profile und vor dem Einbau der Dichtung. Dabei wird die Leiste
in den Luftspalt zwischen dem Profil und dem Befestigungskanal eingeschoben.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß sich die
Leiste überwiegend
seitlich neben dem Befestigungskanal erstreckt. Dies ist insbesondere
deswegen günstig,
da sich auch die Dichtung neben dem Befestigungskanal am Profil
befindet und in diesem Bereich die Dichtung eine entsprechende Unterstützung durch
die Leiste benötigt.
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Es
ist von Vorteil, wenn die Leiste Klemmmittel zum Befestigen der
Leiste auf dem Profil beziehungsweise an dem Befestigungskanal aufweist.
Die Klemmmittel ergeben eine einfach zu montierende beziehungsweise
auch demontierende Anordnung an der Leiste. Es bestehen aber auch
andere Varianten, wie die Leiste an dem Profil beziehungsweise an dem
Befestigungskanal zu befestigen ist. Es können zum Beispiel Schrauben,
Kunststoffschrauben, Nieten vorgesehen sein. Der Einsatz von Kunststoffschrauben
trägt zur
Verbesserung der Isolierung bei. Es ist auch möglich, die Leiste durch eine
Klebung auf dem Profil beziehungsweise an dem Befestigungskanal
anzuordnen. Bevorzugterweise ist vorgesehen, daß der Vorsprung der Leiste
das Klemmmittel trägt.
Dadurch ist es möglich,
daß das
Klemmmittel in günstiger
Weise mit dem Befestigungskanal zusammenwirkt und so die Leiste
und damit auch die Dichtung in Position hält.
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In
einer bevorzugten Variante wird vorgeschlagen, daß das Klemmmittel
durch mindestens einen federnd aus der Leiste herausstehenden Schenkel
gebildet ist. Dadurch ist in einfacher Weise das Klemmmittel realisiert,
dieses kann zum Beispiel durch herausbiegen aus dem flächigen Leistenmaterial
gewonnen werden oder ist an diesem alternativ aufgespritzt oder
angeklebt.
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Dabei
ist vorgesehen, daß der
Schenkel an der dem Profil zugewandten Befestigungskanalseite anliegt.
Der Schenkel stützt
sich an dem Befestigungskanal ab und verklemmt die Leiste zwischen dem
Befestigungskanal und dem Profil. Durch das Federn der Schenkel
ist es aber leicht möglich,
die Leiste seitlich herauszuziehen, wobei die Schenkel einfach zurückweichen.
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Es
ist vorgesehen, daß die
Leiste eine Verbindungsanordnung, insbesondere einen Verbindungsnocken
aufweist, der mit einem entsprechenden Verbindungselement, insbesondere
eine Ausnehmung in der Dichtung fixierend zusammenwirkt. Neben dieser
Anordnung ist natürlich
auch eine kinematische Umkehr denkbar, bei welcher zum Beispiel die
Leiste eine Ausnehmung aufweist, die mit entsprechend vorstehenden
Dichtungsteilen der Dichtung fixierend zusammenwirkt.
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Darüberhinaus
ist es aber auch möglich,
daß gemäß der Erfindung
die Leiste mit der Dichtung fest verbunden, zum Beispiel verklebt
oder einstückig
mit dieser ausgebildet ist. Die Erfindung ist auf eine zweiteilige
Ausgestaltung nicht beschränkt.
Es ist durchaus vorgesehen, daß die
Dichtung die Leiste trägt und
so eine Fixierung beziehungsweise Unterstützung bei der Montage erfährt.
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Es
ist günstig,
daß sich
die Leiste zumindest abschnittsweise oder über die gesamte Länge der Dichtung
erstreckt. Die Anordnung kann dadurch verbessert werden, wenn die
Dichtung möglichst über ihre
gesamte Länge
mit der Leiste unterstützt
wird. Die Gefahr, daß die
Dichtung bei der Montage verklemmt wird, sinkt entsprechend. Dabei
ist zu beachten, daß die
Leiste ja nicht nur eine Montagehilfe darstellt, sondern auch eine
Isolierwirkung zur entfalten vermag und natürlich diese Isolierwirkung über die gesamte
Dichtungslänge
empfehlenswert ist.
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Bevorzugt
ist der Befestigungskanal im Querschnitt U-förmig oder rinnenartig ausgebildet, wobei
der Befestigungskanal bevorzugt einen Schraubkanal ausbildet und
insbesondere der untere Bereich des Befestigungskanals dem Schenkel
eine Anlage bietet. Der Befestigungskanal kann dabei selber eigenständig einen
Schraubkanal ausbilden, in welchen das Befestigungsmittel, zum Beispiel
eine Schraube, oder ein Schraubbolzen oder dergleichen eindrehbar
ist. Dabei bilden die Innenwandungen des U-förmigen Kanales die mit den
Gewindegängen
des Befestigungsmittels zusammenwirkenden Bereiche. Alternativ ist
es natürlich
auch möglich,
eine Schraubleiste in den Befestigungskanal einzuführen oder
aber auch andere Befestigungsarten wie zum Beispiel längsverschiebbare
Nutensteine und so weiter einzusetzen. Durch eine abgeschrägte Ausgestaltung
im unteren Bereich des Befestigungskanals, wie es zum Beispiel bei
der rinnenartigen Ausbildung erfolgt, wird das Einführen des
Vorsprunges der Leiste in den Luftspalt erleichtert und gleichzeitig
eine Anlage des Schenkels zum Festklemmen oder Befestigen gebildet.
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In
einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß die Leiste
von einem Leistenhalter auf dem Profil bzw. an dem Befestigungskanal
gehalten ist. In der ersten vorgenannten Variante wird die Leiste
durch an der Leiste angeordnete Elemente am Profil festgelegt. In
dieser erfindungsgemäßen Variante
ist ein separates Bauteil, nämlich
der Leistenhalter vorgesehen, der dafür sorgt, daß die Leiste am Profil gehalten
ist. Weiter ist von Vorteil, daß der Leistenhalter
unter Umständen
deutlich kürzer
ist, als die Leiste selber und eine Handhabung daher deutlich erleichtert
ist.
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In
bevorzugter Weise wird der Leistenhalter in den Luftspalt zwischen
Profil bzw. Leiste und Befestigungskanal verklemmt gehalten. Eine
solche Befestigungsweise wird kein zusätzliches Befestigungsmittel
benötigt,
die Befestigung verläuft
sehr schnell und einfach und trotzdem zuverlässig.
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Es
ist von Vorteil, daß der
Leistenhalter eine der Unterseite des Befestigungskanals angepasste Kontur
aufweist, wodurch sich in einfacher Weise ein Formschluß ergibt,
wenn nämlich
der Leistenhalter von unten gegen den Befestigungskanal gedrückt wird,
wenn sich dieser dort abstützt.
Der Formschluß erleichtert
eine sichere und zuverlässige
Montage.
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Des
weiteren ist vorgesehen, daß der
Leistenhalter durch eine Clipsverbindung mit der Leiste zu verbinden
ist. Eine solche Anordnung ist denkbar einfach, ohne Werkzeuge bei
der Montage zu bewerkstelligen und auch zerstörungsfrei wieder zu öffnen.
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Ähnliches
wird mit einer Variante erreicht, bei welcher der Leistenhalter
seitlich mit der Leiste zusammenwirkende Nasen aufweist, die durch
Eigenspannung des eingeklemmten Leistenhalters in eine Ausnehmung
der Leiste greifen. Auch dies ist eine einfache und zuverlässige, auch
wieder zu öffnende Verbindungstechnik.
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Der
Leistenhalter ist z.B. als abgelängte
Profilware ausgebildet.
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Günstigerweise
ist der Leistenhalter so ausgestattet, daß beide Leisten gehalten sind.
Der Leistenhalter wird bevorzugt unter dem Befestigungskanal angeordnet
und steht unter diesem rechts und links vor, um dort mit den jeweiligen
Leisten zusammenzuwirken, die ihrerseits die Dichtung bzw. die Fußbereiche
der Hutdichtung, die im Befestigungskanal übergreift, hält.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. Die
Erfindung ist schematisch in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1 einen Schnitt durch die
erfindungsgemäße Fassade;
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2 in einer Draufsicht zwei
nebeneinander angeordnete Leisten, gemäß der erfindungsgemäßen Fassade
und
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3 in einem Schnitt die Leiste
gemäß der Erfindung;
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4a, 4b im Schnitt (4a) bzw. in einer dreidimensionalen Ansicht
( 4b) eine weitere Variante
der erfindungsgemäßen Fassade;
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5, 6 Schnitte durch Pfosten (5) und Riegelbereiche (6) der erfindungsgemäßen Fassade
nach einem Ausführungsbeispiel
nach 4a.
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Die
erfindungsgemäße Fassade
ist in 1 schematisch
dargestellt. Die hier gezeigte Ansicht ist zum Beispiel ein Schnitt
durch den vertikal verlaufenden Pfosten.
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Die
Fassade wird rückseitig
gebildet von dem Profil 4, welches hier zum Beispiel als
I-Stahlträger
ausgeführt
ist. An der außenliegenden,
kurzen Querseite des I‛s ist ein Befestigungskanal 3 vorgesehen.
Der Befestigungskanal ist dabei prinzipiell etwas beabstandet von
dem Profil 4 und nur durch partiell angeordnete Schweißverbindungen
mit diesem verbunden. Der Befestigungskanal ist im Querschnitt im
Wesentlichen U-förmig
ausgebildet und weist in diesem Ausführungsbeispiel eine Schraubleiste
auf, die längs
eingeschoben ist. Es ist aber auch eine Anordnung möglich, bei
welcher auf diese separate Schraubleiste verzichtet wird und die
Befestigungsschraube 9 als Befestigungsmittel direkt in
die Wand des Befestigungskanals 3 eingedreht wird.
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Durch
das Befestigungsmittel 9 wird die Preßleiste gegen den Befestigungkanal 3 gedrückt, wobei
die Preßleiste 6 auf
die Fassadenelemente 7 einwirkt und so die Fassadenelemente 7 gegen
das Profil 4 drückt
und so an der Profilkonstruktion befestigt und hält.
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Zwischen
der Preßleiste 6 und
dem Fassadenelement 7 ist eine Dichtung vorgesehen. Auch
ist zwischen dem Fassadenelement 7 und dem Profil 4 eine
Dichtung 2 vorgesehen. Die Dichtung 2 ist dabei auf
der Innenseite der Fassade angeordnet.
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Die
hier dargestellte Dichtung 2 ist im Querschnitt U-förmig oder
hutförmig
ausgebildet und übergreift
den Befestigungskanal 3. An den jeweiligen seitlichen Rändern der
Dichtung 2 sind entsprechend dickere Bereiche vorgesehen,
die dichtend und gegebenenfalls federnd mit den Fassadenelementen 7 zusammenwirken,
wenn diese durch die Preßleiste 6 gegen
das Profil 4 gepreßt
werden. Die hier dargestellte hutförmige Dichtung bildet dabei eine
innere, nur durch die Befestigungsmittel 9 durchdrungene,
einheitliche Dichtebene.
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Wie
geschildert bildet sich im Stand der Technik die Gefahr aus, daß diese
Dichtung 2 vor der Montage nicht selbstständig in
der Position zu liegen bleibt, wie sie hinterher in der montierten
Stellung ist. Die Dichtung neigt dazu bei der Montage zu verklemmen,
weswegen es günstig
ist, mit Hilfe der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Leiste 1 die Lage der Dichtung 2 zu fixieren.
Die Leiste 1 kann dabei zum Beispiel als Dichtungsfixier-
oder Dichtungshalteleiste ausgebildet sein.
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Die
Leiste 1 ist dabei im Wesentlichen flächig profilartig ausgebildet
und besitzt einseitig vorstehende Vorsprünge 12, an die sich
zurückstehende
Leistenbereiche 13 (siehe 2)
anschließen.
Diese zurückstehenden
Leistenbereiche 13 sind dabei so ausgebildet, daß diese
mit den Schweißstellen,
an welchen der Befestigungskanal 3 mit dem Profil 4 verbunden
ist, nicht kollidiert. Im Übrigen
ragen die Vorsprünge 12 in
den Luftspalt zumindest teilweise hinein und füllen den Raum zwischen zwei
benachbarten Schweißverbindungen
mindestenes teilweise aus.
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Die
Leiste 1 stellt sich daher in Draufsicht zum Beispiel als
Profilmaterial dar, welches abschnittsweise, bevorzugt in regelmäßigen Abständen, zurückstehende
Leistenbereiche aufweist, die zum Beispiel durch eine Ausstanzung
gewonnen werden.
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Es
ist geschickt vorzusehen, daß die
Leiste eine Verbindungsanordnung aufweist, die mit einem entsprechenden
Verbindungselement in der Dichtung fixierend zusammenwirkt. Da die
Leiste 1 zumindest teilweise ohne den Befestigungskanal 3 einsteht,
wird hierdurch erreicht, daß die
Dichtung in Position zur Montage fixiert und gehalten ist. Dabei
ist vorgesehen, daß als
Verbindungsanordnung bevorzugt zum Beispiel ein Verbindungsnocken 10 vorgesehen
ist, der in eine entsprechende Ausnehmung oder Nut in der Dichtung
fixierend, also klemmend oder haltend eingreift. Es ist dabei natürlich auch
eine kinematische Umkehrung vorstellbar, also eine Anordnung, bei
welcher an der Dichtung vorstehende Teile in eine Ausnehmung der
Leiste klemmend eingreifen.
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Des
Weiteren ist es günstig,
daß die
Leiste Klemmmittel zum Befestigen der Leiste auf dem Profil 4 beziehungsweise
an dem Befestigungskanal 3 aufweist. Diese Klemmmittel
bestehen zum Beispiel aus mindestens einem federnd, aus der Leiste
herausstehenden Schenkel 11. Dieser herausstehende Schenkel 11 kann
dabei in einfacher Weise aus dem Leistenmaterial gewonnen worden
sein, indem zum Beispiel ein entsprechender Schenkel angeformt oder
ausgebogen wird. Der Schenkel 11 liegt dann an dem unteren
Bereich 8 des Befestigungskanals 3 haltend oder
klemmend an. Günstigerweise
werden dabei zwei Schenkel 11 an der Leiste 1 vorgesehen,
die symmetrisch zueinander angeordnet sind und in gleicher Weise
an dem im speziellen Fall auch rinnenartig ausgebildeten Befestigungskanal 3 unteren
Bereich 8 klemmend anliegen. Eine solche Ausgestaltung
erlaubt ein einfaches Montieren der Leiste 1 und stabilisiert
ausreichend die Dichtung und fixiert diese. Gleichzeitig dienen
die Schenkel 11 auch zur Verbesserung der Isolierung. Sie
unterteilen nämlich
den Luftspalt in mehrere kleinere Voluminas, wodurch die Zirkulation
weiter unterbunden wird.
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Zur
Fixierung erhält
das Profil 1 federnde Schenkel 11, um eine Fixierung zu
gewährleiten
beziehungsweise ein Herausfallen während der Montage sicher zu
verhindern. Die Schenkel 11 sind dabei im rechten Teil,
bevorzugt auf den Vorsprüngen 12 (siehe 3 beziehungsweise 2) angeordnet. Auf der anderen
Seite, also im linken Bereich der Leiste 1 (siehe 3) ist der Aufnahmenocken 10 entweder
abschnittsweise oder leistenartig längsverlaufend angeordnet.
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In 2 sind zwei im Wesentlichen
identische Leisten 1, 1' gezeigt. Diese sind so ineinander gesetzt,
daß der
Vorsprung 12 der linken Leiste 1 in den zurückstehenden
Leistenbereich 13 der rechten Leiste 1' einsteht und
umgekehrt. Die Anordnung ist dabei aber so gewählt, daß die Länge des Vorsprunges 12 geringer
ist als die Länge
des zurückstehenden
Leistenbereiches 13, wodurch sich ein Freiraum 5 ergibt.
In diesen Freiraum 5 wird die Schweißnaht zwischen dem Befestigungskanal 3 und
dem Profil 4 vorgesehen, wodurch der sich zwischen den Schweißbereichen
ausbildende Luftspalt abwechselnd von der linken wie der rechten
Leiste optimal und zuverlässig
ausgefüllt
ist. Günstigerweise
besteht dabei eine entsprechende Maßfestlegung der Schweißnaht, damit
diese genau in der Aussparung des Freiraumes 5 angeordnet
wird.
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Die
Anordnung wird dabei bevorzugt so gewählt, daß sich an die Vorsprünge 12 der
Leiste 1 zurückstehende
Leistenbereiche 13 anschließen und die Länge der
Vorsprünge 12 geringer,
bevorzugt die Hälfte
oder fast die Hälfte
der Länge
der zurückstehenden Leistenbereiche
ist. Durch eine solche Ausgestaltung wird zum einen erreicht, daß zwei miteinander
korrespondierende, gleichartig ausgebildete Leisten 1, 1' von beiden
Seiten her unter dem Befestigungskanal 3 in den sich ausbildenden
Luftspalt einschiebbar sind, ohne einen anderen zu behindern. Insbesondere
wird ein gewisses Spiel in Kauf genommen, um die Montage zu erleichtern,
wenn nämlich die
Länge der
Vorsprünge
fast der Hälfte
der Länge der
zurückstehenden
Leistenbereiche entspricht.
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Günstigerweise
ist dabei vorgesehen, daß die
Verbindungsbereiche, also diejenigen Bereiche, in welchen der Befestigungskanal 3 mit
dem Profil 4 verbunden ist, im konstanten Abstand angeordnet sind
und dieser Abstand der Beabstandung der Vorsprünge 12 im Wesentlichen
entspricht. Es wird ein Rastermaß vorgegeben, innerhalb welchem
der Verbindungsbereich angeordnet ist. Der Verbindungsbereich ist
dabei zum Beispiel der Bereich in welchem die Schweißnaht angeordnet
ist oder aber die Befestigungsschraube oder sonstige Befestigungsmittel
für den
Befestigungskanal auf dem aus beliebigen Material bestehenden Profil
sich befindet.
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Aufgrund
dieser Ausgestaltung wird erreicht, daß seitlich neben dem Befestigungskanal 3 je
eine Leiste 1, 1' angeordnet
ist, deren Vorsprünge 12 in den
Luftspalt hineinragen und die jeweiligen Vorsprünge 12 in die jeweiligen
rückstehenden
Leistenbereiche 13 der benachbarten Leiste 1, 1' hineinragen.
Diese Anordnung ist in 2 schematisch
in Draufsicht gezeigt. Schematisch sind überhalb von 2 in einer Seitenansicht die beiden zusammenwirkenden
Profile 1, 1' angedeutet,
diese sind auch in 1 vorgesehen.
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In 4a ist eine weitere alternative
Ausgestaltung der Erfindung gezeigt. Die Leiste 1 wird mehrteilig
ausgebildet. Die Leiste 1 wird in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
durch den Leistenhalter 19 an dem Profil 4 befestigt.
Der Leistenhalter 19 stützt
sich seinerseits auf der Unterseite 30 des Befestigungskanals 3 ab
und besitzt eine solche Eigenspannung, daß die seitlichen Enden, die
die Nase 18 tragen, eine Kraft in Richtung des Profiles 4 ausüben, wenn
die Leiste 1 untergeschoben ist. Die Leiste 1 wird
dabei rechtwinklig zur Längserstreckung
des Befestigungskanals 3 unter die Nase 18 eingeschoben,
wobei hierzu die Abschrägung 16 günstigerweise
mithilft. Die ganze Anordnung ist darauf ausgerichtet, kein Werkzeug
bei der Montage zu benötigen. Auch
die Nase 18 weist eine entsprechende Gleitfläche auf,
um auf der Abschrägung 16 nicht
zu verhaken oder zu stocken.
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Der
Leistenhalter 19 dient gleichzeitig für das Befestigen der rechten
Leiste 1 und der linken Leiste 1', die in gleicher Weise ausgebildet
ist. Die Leiste 1 besitzt eine die Nase 18 aufnehmende
Ausnehmung 17, in die die Nase 18 aufgrund der
Eigenspannung einfedert.
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In 4b ist gezeigt, daß der Leistenhalter 19 nur
in kurzen Bereichen, z.B. zwischen zwei Verbindungsbereichen 40 im
Luftspalt 41 durchgesteckt angeordnet. ist. Es reicht dabei
aus, wenige, einzelne Leistenhalter 19 zum Befestigen der
beiden Leisten 1, 1' vorzusehen.
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Für die erfindungsgemäße Variante
eignet sich sowohl die in 5 gezeigte
Pfostenmontage, wie auch die in 6 gezeigte
Riegelmontage. In jedem Fall wird die hutförmige Dichtung 2 insbesondere
in den Fußbereichen 20 von
der Leiste 1 zuverlässig
gehalten.
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Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.