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DE202004008643U1 - Schutzbekleidung, insbesondere Unterarmstulpe - Google Patents

Schutzbekleidung, insbesondere Unterarmstulpe Download PDF

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DE202004008643U1
DE202004008643U1 DE200420008643 DE202004008643U DE202004008643U1 DE 202004008643 U1 DE202004008643 U1 DE 202004008643U1 DE 200420008643 DE200420008643 DE 200420008643 DE 202004008643 U DE202004008643 U DE 202004008643U DE 202004008643 U1 DE202004008643 U1 DE 202004008643U1
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    • A41WEARING APPAREL
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Abstract

Schutzbekleidungsstück (100), dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzbekleidungsstück (100) als Unterarmschutz ausgebildet und zumindest abschnittsweise schlauchartig und/oder als Stulpe (21) am Unterarm einer Person anordbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schutzbekleidungsstück, insbesondere eine Unterarmstulpe.
  • Bekannt sind Bekleidungsstücke zum Schnittschutz für Personen, die Motorsägen verwenden. Die Ausführung solcher Schnittschutzbekleidungen ist beispielsweise in der europäischen Norm EN 381-4:1995 beschrieben worden. Die Schutzbekleidung weist Gewebe, Wirkwaren oder Fadengelege aus synthetischen, zum Teil hochfesten Fasern auf.
  • Eine besondere Schutzwirkung wird dadurch erreicht, daß die Sägezähne einen oder mehrere Fäden erfassen und aus dem Verbund reißen. Diese herausgerissenen Faserbündel führen zum Blockieren der Lager oder Kettenführungen bis zum Stillstand des Werkzeuges ( DE 100 36 488 A1 ).
  • Das Obermaterial solcher Schutzbekleidungen besteht in der Regel aus einem Gemisch aus Baumwolle und Kunstfaser, was dem Tragekomfort entgegenkommt.
  • In einem anderen Bereich, nämlich im Zusammenhang mit Personen, die im Rettungswesen oder bei Feuerwehreinsätzen tätig sind, wird ebenfalls eine Schutzbekleidung getragen. Die Ausgestaltung einer solchen Schutzbekleidung ist beispielsweise in der europäischen Norm EN 469 und EN 531 beschrieben worden. Eine solche Schutzbekleidung für Rettungseinsätze weist in der Regel folgende Merkmale auf:
    • – Nicht brennbar,
    • – Nachbrenn-/Nachglühzeit unter 2 sec.,
    • – kein Schmelzen,
    • – kein Tropfen,
    • – kein Entzünden,
    • – sehr hoher Wärmedurchgangswiderstand
    • – lang anhaltende wasser- und ölabweisende Eigenschaften
    • – durch die Verwendung einer Kombination von reflektierenden und nachleutenden Materialien hoch sichtbar.
  • Eine Schutzbekleidung beispielsweise für Feuerwehrleute, die als Wärmeschutz ausgebildet ist, ist beispielsweise aus der DE 694 17 757 T2 bekannt.
  • Flammenhemmende Garne und daraus hergestellte Gewebe sind aus der DE 100 38 030 bekannt.
  • Bei Rettungseinsätzen, bei denen der Einsatz von handgehaltenen Motorgeräten wie beispielsweise Motorsägen erforderlich ist, verwenden die Rettungskräfte derzeit die verfügbare Schnittschutzbekleidung, wie sie oben beschrieben ist. Hierbei müssen die Rettungskräfte auf die Merkmale der Schutzbekleidung für Rettungseinsätze verzichten. Insbesondere der Verzicht auf Brand- und Schmelzschutz führt dazu, daß die Schnittschutzbekleidung nicht bei allen notwendigen Einsätzen verwendet werden kann.
  • Bei Schutzbekleidungen, insbesondere bei Handschuhen ergibt sich ferner das Problem, dass der Bereich des Handgelenkes und des Unterarmes nicht wirkungsvoll durch geeignete Schutzmittel vor Verletzungen durch beispielsweise Motorsägen geschützt ist. Beim Arbeiten mit ausgestrecktem Arm und dem damit verbundenen Zurückziehen der Ärmel einer Schnittschutzjacke ergibt sich in der Regel ein Spalt zwischen der Jacke und dem Handschuh, so dass in diesem Bereich das Handgelenk und/oder der Unterarm ungeschützt sind.
  • Aus der DE 78 19 843 U1 ist zwar ein Handschuh mit einer äußeren Stulpe bekannt, jedoch dient dieser nur als Nässeschutz.
  • Die DE 299 01 662 U1 schlägt einen Handschuh für einen Feuerwehreinsatz vor.
  • Bei Arbeiten in Bäumen mit der Seilklettertechnik oder mit zwei oder mehrer Personen auf engem Raum, z.B. in Hub- oder Leiterkörben, ist der Bereich von Handgelenk und Unterarm des Sägenführers oder der im Gefährdungsbereich befindlichen dritten Person heute nicht durch geeignete Schutzmittel sicherbar.
  • Schnittschutzhandschuhe gemäß EN 381 für Motorsägenführer schützen heute ausschließlich den Handbereich. Der Armbereich kann durch Schnittschutzjacken gemäß EN 381 geschützt werden. Beim Arbeiten. z.B. mit ausgestrecktem Arm ergibt sich aber ein Spalt von bis zum 20 cm zwischen dem Schnittschutz der Handschuhe und dem der Schnittschutzjacke.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde ein Schutzbekleidungsstück, insbesondere eine Unterarmstulpe zu schaffen, die gleichzeitig den unterschiedlichen Anforderungen gerecht wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Schutzbekleidungsstück mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen.
  • Erfindungsgemäß ist das Schutzbekleidungsstück als Unterarmschutz ausgebildet und zumindest abschnittsweise schlauchartig und/oder als Stulpe am Unterarm einer Person anordbar. Mit einem solchen Schutzbekleidungsstück sind Handgelenk und Unterarmbereich mit einem Schnittschutz versehbar, der auch EN 381 erfüllt.
  • Das Schutzbekleidungsstück wird schlauchartig und/oder nach Art einer Stulpe um den Unterarm gelegt und mit mindestens einem Klettverschluss, Druckknöpfen oder anderen Befestigungsmitteln um den Unterarm fixiert. Damit der Schlauchabschnitt oder die Stulpe bei Bedarf eng am Arm anliegt, kann sie durch ein Klettband, Gummizug oder durch andere Maßnahmen der Kontur des Unterarmes angepasst und in der gewünschten Position fixiert werden. Dabei überdeckt das Schutzbekleidungsstück mindestens die Oberseite und je nach Ausführung die seitlichen Partien oder den gesamten Umfang des Unterarmes.
  • Im vorliegenden Fall wird dabei unter Stulpe nicht der sich nach oben trichterförmig erweiternde Aufschlag an Ärmeln, Handschuhen oder Stiefeln verstanden, sondern ein in gleicher Weise geformtes, jedoch selbstständig handhabbares Bekleidungsstück, das wie eine Stulpe an den Handschuh angeschlossen wird bzw. den Jackenärmel und/oder den Handschuh ergänzt.
  • Die Außenhaut des Schutzbekleidungsstückes wird bevorzugterweise aus einem Stoff gefertigt, wie er üblicherweise für Schnittschutzhosen oder Schnittschutzjacken verwendet wird. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Außenhaut aus einem flammfesten Material, z.B. NOMEX III, gefertigt, wobei diese Ausführungsform bevorzugterweise für den Einsatz bei Feuerwehren oder Rettungsdiensten vorgesehen ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Bekleidungsstück eine zusätzliche Schutzfläche, insbesondere in Form einer aufliegenden Lasche für den Handrückenbereich aufweist, wobei sich diese zusätzliche Schutzfläche bis in den Bereich einer oder beider Handseiten erstreckt und bis in den Bereich der Fingerkuppen, vorzugsweise die Fingerspitzen überdeckend ausgebildet ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Schutzbekleidungsstück eine für einen oder mehrere Finger, insbesondere für den Daumen vorgesehen Lasche oder Schlaufe aufweist, um das Schutzbekleidungsstück insbesondere als Stulpe in der vorgesehenen Position zu fixieren.
  • Die erfindungsgemäße Stulpe bietet den wesentlichen Vorteil, dass während des Arbeitens durch ein Hochrutschen einer Schutzjacke kein Bereich wie zum Beispiel das Handgelenk oder der Unterarm ungeschützt freigelegt werden. Da die Stulpe sich vom Handschuhrückenbereich bis zum Unterarmbereich erstreckt, entsteht zu keiner Zeit die Gefahr, dass ein Hand- beziehungsweise ein Armbereich durch mechanische und/oder thermische Einwirkungen verletzt werden kann.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Stulpe eine Breite so auf, dass ein Unterarm durch die Stulpe vollständig umfasst ist. Des Weiteren weist die Stulpe eine Länge auf, die mindestens der halben Länge des Unterarmes entspricht. Durch eine derartige Dimensionierung der Stulpe wird eine großzügige Schutzfläche bereitgestellt, mit der insbesondere der Unterarm rundum und entlang einer ausreichenden Länge geschützt ist.
  • Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass die Stulpe ein Fixierungsmittel zur Anpassung an die Kontur des Unterarmes aufweist. Dieses Fixierungsmittel kann beispielsweise ein Gummizug und/oder ein Klettband sein. Da Unterarme in der Regel unterschiedliche Durchmesser aufweisen, wird durch ein Fixierungsmittel erreicht, dass die Stulpe dicht an jeden Unterarm angelegt werden kann. Hierdurch wird verhindert, dass während der Arbeit die den Handschuh tragende Person an einem etwaigen Gegenstand hängen bleibt.
  • Die erfindungsgemäße Lösung liegt dabei darin, daß eine Materialschicht, wie sie zur Ausbildung einer Schnittschutzbekleidung notwendig ist, mit einer Materialschicht, wie sie zur Erzielung eines Brand- und Schmelzschutzes notwendig ist, kombiniert wird, so daß ein optimaler Schutzhandschuh geschaffen wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
  • Es zeigen
  • 1 in schematischer Darstellung ein Schutzbekleidungsstück in einer als Flächengebilde ausgelegten Form, bevor dieses am Handschuh befestigt wird,
  • 2 in schematischer Darstellung einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes textiles Schutzbekleidungsstück gemäß 1, und
  • 3 in schematischer Darstellung das Schutzbekleidungsstück in seiner Gebrauchsform als Stulpe.
  • 1 zeigt das Schutzbekleidungsstück 100 in einer als Flächengebilde 22 ausgelegten Form, bevor dies einem nicht dargestellten Unterarm angelegt wird. Aus dem Flächengebilde 22 wird sozusagen ein Schlauchabschnitt 20 oder eine Stulpe 21 gebildet, wie sie in 3 schematisch dargestellt ist.
  • Wie sich aus 1 und 2 ergibt, erhält das Flächengebilde 22 einen geeigneten Zuschnitt, wobei sich eine in der Zeichnung nur angedeutete zusätzliche Schutzfläche 23 in Form einer auflegbaren Lasche für den Handrückenbereich anschließen kann. Sowohl das Flächengebilde 22 als auch die zusätzliche Schutzfläche 23 bestehen aus einem textilem Schutzmaterial aus mehreren Materialschichten, wobei ein Grundzuschnitt 24 aus einem flammbeständigen oder flammabweisenden Material als Brand- oder Schmelzschutz ausgebildet wird und somit eine feuerfeste Außenhaut bildet. Im Hinblick auf den Einsatzbereich des Schutzbekleidungsstückes ist dieser Grundzuschnitt 24 auch scheuerfest und strapazierfähig ausgebildet. Auf der Innenseite der Außenhaut ist dann der Schnittschutzzuschnitt 25 angeordnet, der mit einem Kaschierzuschnitt 26, der auf den Bekleidungsstücken der Trägerperson oder auch auf der Haut der Trägerperson aufliegt, überdeckt ist.
  • Auf der Innenseite 24a und der Außenseite 24b des Grundzuschnittes 24 sind in geeigneter Weise Klettbandabschnitte 27, 28, 29 angeordnet, damit der Überlappungsabschnitt 24c des Grundzuschnittes 24 in der in 3 dargestellten Form mit seinem entsprechenden Bereich der Innenseite 24a auf den entsprechenden Bereich der Außenseite 24b aufgelegt und somit ein Schlauchabschnitt 20 bzw. eine Stulpe 21 ausgebildet werden kann. In der in 3 dargestellten Gebrauchsform des Schlauchabschnittes oder der Stulpe ist erkennbar, dass die vorgesehene Daumenschlaufe 30 dazu dient, dass ein nicht dargestellter Daumen die Daumenschlaufe 30 hintergreift oder durchgreift und somit sicherstellt, dass das Schutzbekleidungsstück in angelegter Form in einer sicheren Form fixiert ist und ein hochrutschen des Schutzbekleidungsstückes 100 am Unterarm sicher verhindert wird. Der Grundzuschnitt 24, der Schnittschutzzuschnitt 24 und die Kaschierung 26 sind durch geeignet Nähte so miteinander verbunden, dass auch bei einer Feuer- bzw. Brandbelastung und/oder einer eventuell auch gleichzeitigen mechanischen Belastung die Funktion des Schutzbekleidungsstückes 100 als Schnittschutz- und Brandschutzbekleidungsstück immer sichergestellt ist.
  • Das Flächengebilde 22 weist eine ausreichende Breite B auf, so dass mit der Breite B1 des Überlappungsabschnittes 24c eine sichere Umfassung des zu schützenden Unterarmes gewährleistet ist. Das bedeutet, dass an keiner Stelle des Umfanges des Unterarmes eine Verletzung beispielsweise durch ein motorgetriebenes Werkzeug entstehen kann. Ferner hat das Flächengebilde 22 mindestens eine Länge L von ca. 20 cm. Diese Länge entspricht etwa der halben Länge des Unterarmes. Durch eine derartige, großzügige Dimensionierung des Flächengebildes 22 wird erreicht, dass in angelegter Form bei Arbeiten beispielsweise mit einem ausgestreckten Arm sich kein Spalt zwischen einem nicht dargestellten Handschuh und einer ebenfalls nicht dargestellten angelegten Schutzjacke ergibt.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Aufbau so, dass der äußere Grundzuschnitt 24 aus einem feuersicherem Material 10 gemäß EN 469/531, z.B. aus „NOMEX III" gebildet ist. Ein Beispiel ist „NOMEXIII" der Firma DuPont. Auf der Innenseite ist als Schnittschutzmaterial 11 eine Schnittschutzeinlage gemäß EN 381 ausgebildet, auf der dann das hautfreundliche Kaschiermaterial 26 als Abdeckung aufliegt.
  • Hierbei handelt es sich natürlich nur um den Grundaufbau. Es ist möglich, das Schutzbekleidungsstück 100 aus Mehrschichtstoff herzustellen, wobei beispielsweise der Reihe nach ein flammbeständiges äußeres feuersicheres Material 10, eine in der Zeichnung nicht dargestellte Feuchtigkeitsbarriere und ein ebenfalls nicht dargestelltes thermisch isolierendes Futter vorgesehen sein, worauf dann die Schnittschutzeinlage in Form des Schnittschutzzuschnittes 25 folgt, die aus einem Schnittschutzmaterial 11 gebildet ist, bei dem zum Schutz gegen Verletzungen durch motorgetriebene Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen wie beispielsweise Ketten- oder Kreissägen über einer textilen Grundware maschinenseite, d.h. zum äußeren Brandschutzgewebe gerichtet, eine von einem Werkzeug im Berührungsfall das Werkzeug blockierende Schicht aus Futterfäden und Henkeln angeordnet. ist. Auf der Innenseite des Schutzbekleidungsstückes 100 kann dann ein ebenfalls nicht dargestelltes Innenfutter angeordnet sein, um den Tragekomfort zu erhöhen.
  • Um die vielseitige Anwendbarkeit eines solchen Bekleidungsstückes zu erhöhen, kann anstelle der Schnittschutzeinlage auch eine kugel- und stichwaffenfeste Einlage angeordnet sein, so dass ein solches Bekleidungsstück auch bei militärischen oder polizeilichen Rettungseinsätzen in Krisenbereichen anwendbar ist.
  • 100
    Schutzbekleidungsstück
    10
    feuersicheres Material
    11
    Schnittschutzmaterial
    20
    Schlauchabschnitt
    21
    Stulpe
    22
    Flächengebilde
    23
    zusätzliche Schutzfläche
    24
    Grundzuschnitt
    24a
    Innenseite
    24b
    Außenseite
    24c
    Überlappungsabschnitt
    25
    Schnittschutzzuschnitt
    26
    Kaschierung
    27, 28, 29
    Klettband
    30
    Daumenschlaufe
    31
    Nähte
    B
    Breite
    B1
    Breite des Überlappungsabschnittes
    L
    Länge

Claims (15)

  1. Schutzbekleidungsstück (100), dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzbekleidungsstück (100) als Unterarmschutz ausgebildet und zumindest abschnittsweise schlauchartig und/oder als Stulpe (21) am Unterarm einer Person anordbar ist.
  2. Schutzbekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzbekleidungsstück (100) als Flächengebilde (22) ausgebildet und mittels mindestens eines Befestigungsmittels wie Klettverschluss (27, 28, 29), Druckknopf, Gummizug o. dgl. am Unterarm, insbesondere größenverstellbar, in Form eines Schlauchabschnittes und/oder einer Stulpe fixierbar ist.
  3. Schutzbekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzbekleidungsstück (100) als Schlauchabschnitt und/oder Stulpe (21) an die Kontur des Unterarmes anpassbar und/oder in einer gewünschten Position fixierbar ausgebildet ist.
  4. Schutzbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzbekleidungsstück mindestens die Oberseite und entweder die seitlichen Partien des Unterarmes oder den gesamten Umfang des Unterarmes abdeckend am Unterarm anordbar und/oder fixierbar ist.
  5. Schutzbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzbekleidungsstück eine für einen oder mehrere Finger, insbesondere den Daumen vorgesehene Lasche oder Schlaufe aufweist.
  6. Schutzbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzbekleidungsstück (100) mit einer zusätzlichen Schutzfläche (23), insbesondere in Form einer aufliegenden Lasche, für den Handrückenbereich ausgebildet ist.
  7. Schutzbekleidungsstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zusätzliche Schutzfläche (23) bis in den Bereich einer oder beider Handseiten erstreckt.
  8. Schutzbekleidungsstück nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zusätzliche Schutzfläche (23) bis in den Bereich der Fingerkuppen, vorzugsweise die Fingerspitzen überdeckend, erstreckt.
  9. Schutzbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächengebilde (22) und/oder die zusätzliche Schutzfläche (23) mindestens eine Schicht (24) aus Schnittschutzmaterial aufweist.
  10. Schutzbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächengebildet (22) und/oder die zusätzliche die Schutzfläche (23) aus einem textilen Schutzmaterial aus mehreren Materialschichten besteht, wobei mindestens eine Materialschicht (24) ein flammbeständiges und/oder flammabweisendes Material (10) und mindestens eine weitere Materialschicht (25) ein Schnittschutzmaterial (11) und/oder ein kugel- oder stichwaffenfestes Material ist.
  11. Schutzbekleidungsstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das flammbeständige und/oder flammabweisende Material (10) als Brand- und Schmelzschutz ausgebildet ist.
  12. Schutzbekleidungsmaterial nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnittschutzmaterial (11) zum Schutz ge gen Verletzungen durch motorgetriebene Werkzeuge wie beispielsweise Ketten- oder Kreissägen in an sich bekannter Weise über die textile Grundware maschinenseitig als eine vom Werkzeug im Berührungsfall das Werkzeug blockierende Schicht aus Futterfäden und Henkeln angeordnet ist.
  13. Schutzbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächengebilde (22) und/oder die zusätzliche Schutzfläche (23) mittels eines Reißverschlusses und/oder eines Klettverschlusses an einem Handschuh befestigbar oder mit einem Handschuh verklebbar oder vernähbar ist.
  14. Schutzbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächengebilde (22) eine Breite aufweist, so dass ein Unterarm mindestens durch das Flächengebildet (22) vollständig umfassbar ist oder sich eine Überlappung ergibt, und dass das Flächengebilde (22) eine Länge aufweist, die mindestens der halben Länge des Unterarmes entspricht.
  15. Schutzbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Schutzfläche (23) ca. der Fläche eines Handrückens entspricht.
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