DE202004008490U1 - Vorrichtung zur Erkennung von Rauch - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zur Erkennung von Rauch beispielsweise in einem Raum, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Sender (2) zum Aussenden einer von dem Rauch (1) reflektierbaren
Strahlung und ein die vom Rauch reflektierte Strahlung erkennender
Empfänger
(3) vorgesehen sind.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung von Rauch beispielsweise in einem Raum.
- Rauchmelder sind in vielfältiger Form und Ausführung bekannt und auf dem Markt. Sie arbeiten jedoch fast alle nach einem Prinzip. Um detektiert zu werden, muss der Rauch durch den Rauchmelder hindurchströmen. Das Verfahren ist als Streulichtverfahren bekannt und setzt voraus, dass der Rauch mit dem Sensor in Kontakt kommt. Die Folge davon ist, dass Rauchmelder aus der Decke herausragen müssen, ein deckenbündiger Einbau ist nach der hierfür geltenden Europäischen Norm EN54 nicht möglich. Bei der Wartung ist es notwendig, dass der ganze Sensorkopf demontiert und zum Hersteller geschickt wird. In der Praxis werden dabei die Sensorköpfe durch neue ersetzt, da nicht gewartet werden kann, bis die ausgetauschten, vom Hersteller repariert bzw. gewartet zurückkommen. Als Folge davon ist es notwendig, dass die doppelte Menge an Rauchmeldern von den Wartungsfirmen bevorratet wird.
- Ferner können die handelsüblichen Rauchmelder manipuliert werden, ohne dass es zu einer Detektion der Manipulation kommt. Darüber hinaus ist es notwendig, dass jeder einzelne Rauchmelder zum Schaltschrank hin verdrahtet wird.
- Ein weiterer Nachteil der bekannten Rauchmelder liegt darin, dass diese in der Praxis leicht verschmutzen. Sind sie verschmutzt, können sie aber keinen Rauch mehr detektieren.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung der o.g. Art zu schaffen, mit welcher auf einfache Art und Weise Rauch detektiert, eine Verschmutzung oder Sabotage erkannt bzw. der Rauchmelder auf seine Funktionsfähigkeit hin getestet wird. Hierdurch soll auch die Europäische Norm EN54 für Rauchmeldung leichter und besser erfüllbar sein.
- Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass ein Sender zum Aussenden einer von dem Rauch reflektierbaren Strahlung und ein die vom Rauch reflektierte Strahlung erkennender Empfänger vorgesehen sind.
- Um welche Art der Strahlung es sich handelt, ist von untergeordneter Bedeutung. Beispielsweise kann es sich um eine Laser- oder Lichtstrahlung jeder Wellenlänge (bevorzugt im Infrarot-Bereich) handeln, allerdings ist auch an Ultraschall gedacht oder an eine Strahlung, die nach dem Ionisationsprinzip arbeitet. Alle Strahlungsquellen können hier Einsatz finden, bei denen gewährleistet ist, dass die ausgesandte Strahlung durch die Rauchpartikel reflektiert wird.
- Bei der erfindungsgemässen Vorrichtung besteht der grosse Vorteil darin, dass der Rauchmelder nicht mehr von dem Rauch durchströmt werden muss, so dass ein deckenbündiger Einbau möglich ist.
- Bevorzugt soll dem Sender bzw. dem Empfänger jeweils eine Abeckung vorgesetzt sein. Diese Abdeckung gewährleistet, dass alle zur Messung notwendigen Elemente nicht verschmutzt werden.
- Zur Erkennung (Detektion) von eventuell auftretendem Rauch gibt der Sender eine Strahlung in den unmittelbar unter dem Rauchmelder liegenden Raum ab. Trifft die Strahlung auf Rauchpartikel, welche eine Reflektionsbarriere bilden, kann der Empfänger die reflektierte Strahung erkennen. Damit ist auch der Rauch detektiert. Aus dem dabei gewählten Abstrahl- bzw. Einfallwinkel resultiert auch der Reflektionsabstand, d.h., der Abstand zwischen Rauchmelder und Rauch.
- Vor allem ist auch daran gedacht, die Reflektionszeit zu ermitteln, da ein Zeitunterschied zwischen der Zeit besteht, welche eine von einer gegenüberliegenden Wand oder Boden reflektierte Strahlung benötigt und der Strahlung, die von einem näheren Raum reflektiert wird.
- Bei der erfindungsgemässen Vorrichtung ist bevorzugt auch eine Selbstdiagnose vorgesehen. Hierzu ist dem Sender vor der Abdeckung ein Kontrollempfänger zugeordnet. Beispielsweise wird vom Sender eine kurze gepulste Strahlung abgegeben. Wird von dem Kontrollempfänger diese Strahlung bestätigt, so ist die Funktion des Senders gewährleistet. Der Kontrollempfänger überwacht dabei den Strahlungskanal.
- Zur Überwachung des Empfängers wird von einem Kontrollsender eine kurze, gepulste Sendestrahlung abgegeben. Wird durch den Empfänger dies Strahlung bestätigt, so ist die Funktion des Empfängers gewährleistet.
- Werden beide Signale, das des Senders und das des Empfängers, bestätigt, so kann auch Rauch detektiert werden.
- Durch die Trennung des Rauchmelders mittels der Abdeckung von dem Prüfraum, d.h., von der Rauchmesszone und die Anordnung eines jeweils eigenen Senders und Empfängers kann eine mögliche Manipulation des Rauchmelders, z.B. durch Abkleben, erkannt werden. Hierbei dient die Abdeckung als Reflektionsfläche. Wird die Strahlung an der Reflektionsfläche reflektiert, so wird sie von einem eigenen Sender bzw. Empfänger detektiert, wodurch festgestellt wird, dass die Abdeckung strahlungsundurchlässig geworden ist.
- Desweiteren kann auch eine Verschmutzungsgradkontrolle der Abdeckung durchgeführt werden. Lagern sich auf der Abdeckung Staub oder Schmutzpartikel ab, so steigt der Signalwert des dem Sender zugeordneten eigenen Empfängers und des Hauptempfängers stetig an. Wird ein kritischer Verschmutzungswert erreicht, erfolgt die Herausgabe eines Wartungssignals. Die daraus resultierende Wartung bedeutet im Normalfall lediglich die Reinigung der Abdeckung. Ein Ausbau bzw. Austausch des Rauchmeldersensors ist nicht notwendig.
- Die neue erfindungsgemässe Vorrichtung zur Erkennung von Rauch kann auch durch Fremdstrahlung beeinflusst werden.
- Bei Lichtstrahlung ist dies vor allem eine Sonneneinstrahlung oder eine Strahlung von anderen Lichtquellen, bei Verwendung von Infrarotstrahlung, kann eine Infrarotfernbedienung oder eine Infrarotschnittstelle von einem Drucker zu Irritationen führen. Um dieses auszuschliessen, soll dem Empfänger ein Filter vorgeschaltet werden, der diese Fremdstrahlungen ausfiltert. Wird beispielsweise Licht als Strahlung verwendet, so empfängt der Sensor die gesamte einfallende Lichtstrahlung, wandelt aber nur die Lichtstrahlung mit der ausgesendeten Frequenz in Gleichspannung um, die dann das Sendesignal ergibt. Die übrige Lichtstrahlung wird in Wechselspannung umgesetzt und auf Null gesetzt.
- Ferner wird die erfindungsgemässe Vorrichtung bevorzugt so gesteuert, dass nicht schon jede Abweichung der Reflektion zu einem Alarm od. dgl. führt. Beispielsweise ist ein Insektenvorbeiflug, der zufällig die Strahlung reflektiert, ebenso zu übergehen, wie eine Putzfrau mit einem Staubwedel. Deshalb werden durch ein Steuerungsprogramm eine Mehrzahl von Erkennungsvorgängen hintereinander addiert. Erst wenn mehrere Erkennungsvorgänge aufeinanderfolgend, eine Abweichung der Reflektion detektieren, kommt es zu einer Alarmauslösung. Auch ein abrupter Anstieg der Abweichung der Reflektion führt noch nicht zu einer Meldung, da bekannt ist, dass Rauch eher zu einem kontinuierlichen Ansteigen einer Reflektionsabweichung führt.
- Die gesamte Vorrichtung wird bevorzugt als eine Einheit ausgebildet. Sie kann als Stand-Alone-Version ausgebildet sein, wobei die Anschlüsse durch einfache Relais-Ausgänge angesteuert werden.
- Bevorzugt ist jedoch das ganze System durch ein flexibles Mikroprozessorsystem über einen BUS ansteuerbar. Über den BUS kommuniziert jeder Rauchmelder mit einer Zentrale. Dabei kann durch eine Initialisierungsequenz ein Kabelbruch erkannt werden, wodurch ein komplett ausgefallener Rauchmelder ermittelt wird.
- Falls keine Verschmutzung oder Sabotage vorliegt, wird die Rauchintensität und das Ergebnis weitergegeben. Falls die Vorrichtungen stark verschmutzt oder sabotiert sind, wird eine Fehlermeldung weitergegeben. Die Fehlermeldung beinhaltet den Grad der Verschmutzung bzw. die Sabotage und die Nummer der Vorrichtung, an der das Ereignis aufgetreten ist.
- Die erfindungsgemässe Vorrichtung eignet sich vor allem auch zum Einbauen in Kanälen von Klimaanlagen, wobei diese Vorrichtungen in der Regel zum Auslösen von Brandschutzklappen dienen. Für die bisherigen Rauchmelder in Klimakanälen war es wichtig, dass der Rauchmelder in die richtige Richtung zur Durchströmrichtung gestellt wurde. Deshalb kam es in der Vergangenheit hier oftmals zu Fehlern, vor allem wenn die Durchströmrichtung uneinheitlich war und wechselte. Für die erfindungsgemässe Vorrichtung zur Erkennung von Rauch ist die Durchströmrichtung völlig unwichtig, so dass für die Anordnung der Vorrichtung im Kanal keine grosse Sorgfalt aufgewendet werden muss.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
-
1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemässen Vorrichtung zum Erkennen von Rauch; -
2 bis4 schematische Darstellung von verschiedenen Funktionen der erfindungsgemässen Vorrichtung zur Erkennung von Rauch. - Eine erfindungsgemässe Vorrichtung zum Erkennen von gestrichelt angedeutetem Rauch
1 weist einen Sender2 und einen Empfänger3 auf. Sender2 und Empfänger3 befinden sich vorzugsweise in einem Gehäuse4 , welches beispielsweise in eine Decke eingelassen sein kann. - Zwischen Sender
2 und Rauch1 befindet sich eine Abdeckung5 , welche einen Strahl6 , der von dem Sender2 ausgesandt wird, durchlässt. Desgleichen befindet sich eine weitere Abdeckung7 vor dem Empfänger3 , wobei die Abdeckung7 einen reflektierten Strahl8 durchlässt. - Dem Sender
2 ist bevorzugt ein eigener Empfänger9 sowie ein Kontrollempfänger10 zugeordnet. Dem Empfänger3 wiederum ist ein eigener Sender11 und ein Kontrollsender12 zugeordnet. - Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
- Die eigentliche Raucherkennung geschieht über den Sender
2 und den Empfänger3 gemäss2 . Falls sich in einer Rauchmesszone Rauch1 befindet, wird die von dem Sender2 ausgesandte Strahlung6 an dem Rauch1 reflektiert und von dem Empfänger3 gemessen. Die Intensität der Reflektion ist ein Mass für die Rauchdichte. Ferner resultiert aus einem gewählten Abstrahl- bzw. Einfallwinkel der Reflektionsabstand, d.h., es kann auch ermittelt werden, wie weit der Rauch von der erfindungsgemässen Vorrichtung entfernt ist. - Im Laufe der Zeit kommt es vor, dass die Abdeckungen
5 und7 verschmutzen, oder aber dass sie, beispielsweise bei Sabotage, abgedeckt werden. Um dies zu ermitteln, sind der eigene Empfänger9 für den Sender2 und der eigene Sender11 für den Empfänger3 vorgesehen, wie dies in3 dargestellt ist. Sollte die Abdeckung5 bzw.7 verschmutzt oder abgeklebt sein, so kann die Strahlung nicht durch die Abdeckung5 /7 dringen, sondern wird reflektiert. Diese reflektierte Strahlung wird von dem Empfänger9 bzw. dem Empfänger3 ermttelt. Das System kann dabei so eingestellt sein, dass auch eine prozentuale Verschmutzung ermittelt wird. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Fehlermeldung erst dann gegeben wird, wenn die Verschmutzung einen bestimmten Grad überschritten hat. Die Einstellung kann auch so geschehen, dass bei zunehmender Verschmutzung bis zu einer gewissen Höhe die Raucherkennung aktiv bleibt. - In vielen Fällen ist auch ein Selbsttest der erfindungsgemässen Vorrichtung gewünscht. Dieser ist in
4 dargestellt. Dem Selbsttest dienen der Kontrollempfänger10 und der Kontrollsender12 . Der Sender2 wird getestet, indem sein Signal vom Empfänger10 direkt empfangen wird. Falls der Empfänger10 die Strahlung registriert, ist festgestellt, dass der Sender funktionsfähig ist. - Der Empfänger
3 wird dadurch getestet, dass der vom Sender12 angestrahlt wird. Empfängt er Empfänger3 die Strahlung, ist er funktionsfähig. - Bei defektem Sender und/oder Empfänger wird eine Fehlermeldung ausgegeben.
Claims (13)
- Vorrichtung zur Erkennung von Rauch beispielsweise in einem Raum, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sender (
2 ) zum Aussenden einer von dem Rauch (1 ) reflektierbaren Strahlung und ein die vom Rauch reflektierte Strahlung erkennender Empfänger (3 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Sender (
2 ) eine Lichtquelle vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle eine Leuchtdiode ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Sender (
2 ) und/oder Empfänger (3 ) in eine Scheibe eingesetzt z.B. eingespritzt sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sender (
2 ) und/oder dem Empfänger (3 ) eine Abdeckung (5 ,7 ) vorgesetzt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
5 ,7 ) für die Strahlung durchlässig ist und als Filter wirkt. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich Sender (
2 ) und Empfänger (3 ) in einem Gehäuse (4 ) befinden. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sender (
2 ) zum Empfang einer von der Abdeckung (5 ) reflektierten Strahlung ein eigener Empfänger (9 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass dem Empfänger (
3 ) vor der Abdeckung (7 ) ein eigener Sender (11 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sender (
2 ) zur Erfassung der vom Sender ausgehenden Strahlung ein Kontrollempfänger (10 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem Empfänger (
3 ) ein Kontrollsender (12 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass Sender (
2 ,11 ,12 ) und Emgfänger (3 ,9 ,10 ) über ein BUS-System mit einer Zentrale verbunden sind. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass pro Raum mindestens zwei Sender (
2 ) und zwei Empfänger (3 ) vorgesehen sind.
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