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DE202004007793U1 - Geruchverschluss für Seiteneinläufe - Google Patents

Geruchverschluss für Seiteneinläufe Download PDF

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DE202004007793U1
DE202004007793U1 DE200420007793 DE202004007793U DE202004007793U1 DE 202004007793 U1 DE202004007793 U1 DE 202004007793U1 DE 200420007793 DE200420007793 DE 200420007793 DE 202004007793 U DE202004007793 U DE 202004007793U DE 202004007793 U1 DE202004007793 U1 DE 202004007793U1
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Abstract

Geruchverschluss zum Filtern von aus einem Kanalschacht aufsteigenden Abgasen umfassend
einen Grundkörper (2) mit einer umlaufenden Wandung, die nach unten von einer Ventileinheit (13) abgeschlossen ist und über ihren Umfang eine Mehrzahl von Durchbrüchen (24) aufweist,
ein in den Grundkörper (2) eingesetzter Auffangkörper (5), der Öffnungen (12) zum Durchtritt von Wasser zur Ventileinheit (13) aufweist, sowie Filtermittel (4) zum Absorbieren von Gasgerüchen, die derart angeordnet sind, dass sie die Durchbrüche (24) überdecken.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Geruchverschluss zum Filtern von aus einem Kanalschacht aufsteigenden Gasen, insbesondere Seiteneinläufe eines Abwasserkanals.
  • Abwasserkanäle dienen zum Ableiten von Abwasser, welches Regenwasser sowie Brauchwasser sein kann. Das Abwasser wird üblicherweise einem Klärwerk zugeführt, wo es wieder aufbereitet wird. Derartige Abwasserkanäle sind nach oben hin offen ausgebildet, damit Regenwasser einlaufen kann. In jedem Abwasserkanal bilden sich Ablagerungen, von denen unangenehmer Geruch ausgeht, welcher über die Kanalschächte und die Einläufe ins Freie gelangen kann. Bei Abwasserkanälen, die auch Brauchwasser ableiten, kommt zusätzlich noch der Geruch von Fäkalien sowie Wasch- und Spülwasser hinzu.
  • Aus der FR 2 603 634 A1 ist ein Geruchverschluss bekannt, der einen Grundkörper zum Einsetzen in einen Kanalschacht und ein in den Grundkörper eingesetztes Filterelement zum Auffangen von Partikeln umfasst. Der Grundkörper und ein unten am Filterelement angebrachter Ansatz bilden ein Siphon. Der Ansatz hat einen geschlossenen Deckel, mit dem er am Filterelement angebracht ist, wobei Öffnungen im Filterelement zum Abfluss von Wasser radial außerhalb des Deckels angeordnet sind. Wenn der Siphon mit Wasser gefüllt ist, können nach oben strömende Abgase nicht entweichen.
  • Die DE 198 17 898 A1 zeigt einen Geruchverschluss für einen Straßenkanal, der einen Grundkörper und einen hierin eingesetzten Schwimmkörper mit einem Filterelement aufweist. Der Grundkörper bildet eine Ringkammer zum Zwischenspeichern von Wasser und hat eine kegelige Dichtfläche, gegen die der Schwimmkörper mit einer entsprechenden Gegenfläche dichtend aufsitzen kann. Üblicherweise ist die Ringkammer zumindest teilweise mit Regenwasser gefüllt, so dass der Schwimmkörper auf dem Abwasser schwimmt. Aus dem Abwasserkanal nach oben entweichendes Gas strömt durch den im Schwimmkörper oberhalb des Abwasserspiegels angeordneten Aktivkohlefilter.
  • Aus der DE 100 23 866 A1 ist ein Geruchverschluss bekannt, der eine Einhängevorrichtung und ein damit verbundenes Sammelgehäuse umfasst. Im Boden des Sammelgehäuses sind in den Kanalschacht führende rohrförmige Wasserabläufe vorgesehen, welche an ihren Enden Rückschlagklappen aufweisen. Benachbart zu den Wasserabläufen ist ferner eine größere Öffnung vorgesehen, in die ein Luftfiltereinsatz mit Aktivkohlefiltermatten eingesetzt ist. Aus dem Kanalschacht aufsteigendes Gas strömt durch den Luftfiltereinsatz, wobei die Aktivkohlefiltermatten unangenehme Gerüche absorbieren.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Geruchverschluss der eingangs genannten Art zum Filtern von aus einem Kanalschacht aufsteigenden Abgasen, insbesondere für Seiteneinläufe eines Abwasserkanals, vorzuschlagen, der leicht an unterschiedliche Einbausituationen angepasst werden kann, gute Filtereigenschaften aufweist und gleichzeitig einfach aufgebaut und somit kostengünstig herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Geruchverschluss zum Filtern von aus einem Kanalschacht aufsteigenden Abgasen gelöst, umfassend
    • – einen Grundkörper mit einer umlaufenden Wandung, die nach unten von einer Ventileinheit abgeschlossen ist und über ihren Umfang eine Mehrzahl von Durchbrüchen aufweist,
    • – ein in den Grundkörper eingesetzter Auffangkörper, der Öffnungen zum Durchtritt von Wasser zur Ventileinheit aufweist, sowie Filtermittel zum Absorbieren von Gasgerüchen, die derart angeordnet sind, dass sie die Durchbrüche überdecken.
  • Ein solcher Geruchverschluss bietet den Vorteil, dass die Filtermittel koaxial zum Grundkörper angeordnet werden können, so dass eine gegenüber der Querschnittsfläche des Grundkörpers vergrößerte Reaktionsfläche zum Absorbieren von Gasgerüchen zur Verfügung steht. Dabei soll die Durchtrittsfläche der Durchbrüche möglichst groß sein. Somit ist der erfindungsgemäße Geruchverschluss auch für kleinere Einläufe, beispielsweise für Seiteneinläufe in einen Kanalschacht am Straßenrand, gut geeignet. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Geruchverschluss einfach an verschiedene Einbausituationen, d.h. Einlaufquerschnitte angepasst werden kann. Die Filtermittel können innerhalb oder außerhalb des Grundkörpers angeordnet sein.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung umfassen die Filtermittel einen Aktivkohlefilter. Um einen einfachen Einbau in den Grundkörper zu ermöglichen, sind die Filtermittel vorzugsweise in Form einer umlaufenden Matte gestaltet. Diese wird koaxial zum Grundkörper angeordnet und erstreckt sich zumindest über die Hälfte der axialen Länge des Grundkörpers. So wird eine besonders große Reaktionsfläche zum Absorbieren von Gasgerüchen zur Verfügung gestellt.
  • Die Filtermittel sind vorzugsweise zwischen der Wandung des Grundkörpers und einem mit dem Grundkörper verbundenen Tragelement gehalten, wobei das Tragelement im Überdeckungsbereich mit den Filtermitteln Durchbrüche zum Durchtritt von Abgasen aus dem Kanalschacht aufweist. Dabei ist zwischen dem Tragelement und dem Grundkörper eine umlaufende Ringkammer gebildet, in der die Filtermittel angeordnet sind. In Konkretisierung ist die Ringkammer durch einen radial nach außen versetzten Mantelabschnitt im Grundkörper gebildet, in dem die Filtermittel vollständig aufgenommen sind. Alternativ hierzu könnte die Ringkammer auch durch einen entsprechenden nach innen gerichteten Abschnitt im Tragelement gebildet sein.
  • Das Tragelement ist mit dem Grundkörper fest verbunden und hat einen Flanschabschnitt zum Einhängen in einen Kanalschacht. Dabei ist der Flanschabschnitt derart gestaltet, daß er in einen genormten Kanalschacht eingehängt werden kann. Anpassungen an beliebige Querschnitte, beispielsweise rechteckig, rund oder variable Konturen sind möglich. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass lediglich das Tragelement an den entsprechend abzudichtenden Kanaleinlauf angepasst werden muss, während der hiermit zu befestigende Grundkörper stets dieselbe Form haben kann. Es können auch mehrere Grundkörper inklusive Filtermitteln mit einem Tragelement verbunden werden, so dass ein größerer Gasdurchsatz erreicht wird. Tragelement und Grundkörper sind vorzugsweise unterhalb der Ringkammer miteinander verbunden, wobei alle bekannten lösbaren Verbindungsmittel, wie beispielsweise Schraubverbindungen, in Frage kommen. Nach einer alternativen Ausführung kann auch der Grundkörper unmittelbar mit einem entsprechenden Flanschabschnitt in einen Kanalschacht eingehängt werden. Der Tragkörper könnte in diesem Fall lose in den Grundkörper eingesetzt werden.
  • Das Tragelement hat im Anschluss an den Flanschabschnitt einen rohrförmigen Abschnitt, der die Ringkammer axial überdeckt und dessen Querschnitt an den Querschnitt des Grundkörpers angepasst ist, wobei die Querschnitte beliebig sein können. Die Durchbrüche des Tragelements und des Grundkörpers befinden sich im axialen Überdeckungsbereich mit den Filtermitteln. So kann das aus dem Kanal aufsteigende Gas durch die Durchbrüche und die Filtermittel in den Innenraum des Grundkörpers und von dort geruchsneutral in die Atmosphäre gelangen.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Durchbrüche des Tragelements bzw. die Durchbrüche des Grundkörpers derart gestaltet, dass der Eintritt von Wasser zu den Filtermitteln verhindert wird. So behalten die Filtermittel stets ihre volle Funktionsfähigkeit. Vorzugsweise sind die Durchbrüche des Tragelements bzw. die Durchbrüche des Grundkörpers oberhalb der Öffnungen des Auffangkörpers angeordnet, um zu verhindern, dass einströmendes Wasser an die Filtermittel gelangt und deren Wirkung beeinträchtigt. Es ist vorgesehen, dass die Durchtrittsfläche der Durchbrüche des Tragelements bzw. der Durchbrüche des Grundkörpers jeweils größer sind als die Querschnittsfläche des Grundkörpers. So kann ein großer Volumenstrom aufsteigender Gase gefiltert werden, so dass sich der Einsatz auch bei Kanaleinläufen mit verhältnismäßig kleiner Querschnittsfläche lohnt.
  • In Konkretisierung liegt der Auffangkörper mit einem Flanschteil auf dem Flanschabschnitt des Tragelements oder dem Grundkörper auf. Es dient zum Auffangen von Laub und anderen Festkörpern, die in den Kanaleinlauf gelangen. Zum Entleeren kann der Auffangkörper auf einfache Weise an einem Griff aus dem Grundkörper herausgezogen werden. Der Auffangkörper ist derart gestaltet, dass zwischen den Filtermitteln bzw. dem Tragelement und dem Auffangkörper ein Ringraum gebildet ist. So können die durch die Filtermittel tretenden Gase zu den Öffnungen im Auffangkörper strömen und durch diese in die Umgebung entweichen. Vorzugsweise ist der Auffangkörper konisch gestaltet.
  • Nach einer ersten Ausführungsform ist die Ventileinheit in Form eines Siphons gestaltet und weist einen Ventildeckel auf, der in einer umlaufenden Ringwanne des Grundkörpers aufliegt. In der Ringwanne befindliches Wasser bildet eine Dichtung gegen aufströmende Gase, wobei nachlaufendes Wasser nach Erreichen der inneren Ringkante in den Kanalschacht abfließen kann. Der umlaufende Mantelabschnitt des Ventildeckels hat vorzugsweise eine glatte Auflagefläche. Einströmendes Wasser kann dennoch abfließen, da sich aufgrund von Fertigungstoleranzen stets Spalte bilden, durch die das Wasser strömen kann. Alternativ hierzu kann der Mantelabschnitt des Ventildeckels auch ein wellenförmiges Profil haben, so dass sich eine größere Durchtrittsfläche für nachfließendes Wasser ergibt. Der Ventildeckel ist vorzugsweise mittels Verbindungselementen mit dem Auffangkörper verbunden. Auf diese Weise wird der Ventildeckel beim Einsetzen des Auffangkörpers sicher in der Ringwanne plaziert.
  • Nach einer alternativen zweiten Ausführungsform weist die Ventileinheit einen Schwimmkörper auf, der den Auslass gasdicht verschließt. Wenn Wasser in den Auffangkörper und von dort in den Grundkörper gelangt, schwimmt der Schwimmkörper aufgrund seiner geringeren Dichte auf, so dass der Auslass geöffnet wird. Das Wasser kann in den Kanalschacht ablaufen. Stoppt die Wasserzufuhr, beispielsweise, weil es aufhört zu regnen, senkt sich der Schwimmkörper mit dem Wasserpegel, bis er den Auslass wieder gasdicht verschließt. Es ist vorgesehen, dass der Schwimmkörper derart gestaltet ist, dass er gegenüber einer den Auslass bildenden Kante selbstzentrierend ist. Hierfür kann der Schwimmkörper kugelförmig bzw. hohlkugelförmig gestaltet sein. Als Material eignet sich beispielsweise ein Kunststoff. Um zu verhindern, dass der Schwimmkörper durch den Auslass fällt, hat er einen größeren Durchmesser hat als der Auslass. Es ist vorgesehen, dass der Auffangkörper derart gestaltet ist, dass der Schwimmkörper genügend Raum hat, um bei Wassereinbruch nach oben aufzuschwimmen. Hierfür kann der Boden des Auffangkörpers konkav gestaltet sein, so dass der Schwimmkörper in den so gebildeten Hohlraum eintauchen kann. Der Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass auch große Volumenströme schnell aus dem Grundkörper in den Kanalschacht abfließen können. Je höher der Wasserpegel im Grundkörper, desto mehr schwimmt der Schwimmkörper auf, so dass auch der Auslass mehr freigegeben wird und wiederum größere Wassermengen abfließen können.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung sind der Grundkörper und/oder das Tragelement und/oder der Auffangkörper aus Kunststoff, insbesondere Polyethylen (PE), Glasfaserkunststoff (GFK), Polypropylen (PP) oder Polyphenylensulfid (PPS) hergestellt. Kunststoffe bieten den Vorteil, das sie eine geringe Dichte haben und daher leicht sind. Als Herstellungsverfahren kommt insbesondere Tiefziehen in Frage, da hiermit große Lose einfach und kostengünstig hergestellt werden können.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel wird anhand der nachstehenden Zeichnung erläutert. Hierin zeigt
  • 1 eine erfindungsgemäße Geruchsperre im Längsschnitt nach einer ersten Ausführungsform;
  • 2 Teile der Geruchsperre aus 1 in axial auseinandergezogener Darstellung und
  • 3 eine erfindungsgemäße Geruchsperre im Längsschnitt nach einer zweiten Ausführungsform.
  • 1 zeigt einen Geruchverschluss 1, der einen Grundkörper 2, ein Tragelement 3, zwischen Grundkörper 2 und Tragelement 3 gehaltene Filtermittel 4 sowie einen in das Tragelement eingesetzten Auffangkörper 5 umfasst. Der Grundkörper 2 ist mit dem Tragelement 3 mittels Verbindungsmitteln 6 in Form von Schraubverbindungen befestigt. Das Tragelement 3 ist wiederum mit einem Flanschabschnitt 7 gegen eine Schulter 8 eines Kanaleinlaufs 9 abgestützt. Der lose eingehängte Auffangkörper 5 liegt mit einem Flanschteil 11 auf dem Flanschabschnitt 7 des Tragelements 3 auf. Dabei kann das Flanschteil 11, entgegen der Darstellung, auch in einer Horizontalebene bündig mit dem Flanschabschnitt 7 angeordnet sein, damit eindringendes Wasser einfach in den Auffangkörper 5 einlaufen kann. Hierfür kann der Flanschabschnitt 7 eine entsprechende Vertiefung aufweisen, in der das Flanschteil 11 aufliegt. Der Auffangkörper 5 dient als Sieb zum Auffangen von Festkörpern, beispielsweise Abfällen oder Laub, wobei Wasser gleichzeitig durch entsprechende Öffnungen 12 zu einer darunter liegenden Ventileinheit 13 abfließen kann. Ein Griffstück 10 in Form eines Querträgers ist am oberen Ende angeordnet und dient zum Einsetzen bzw. Herausziehen des Auffangkörpers 5 in das bzw. aus dem Grundkörper 2. Der Auffangkörper 5 hat eine Vielzahl von über den Umfang verteilten Öffnungen 12, damit ein großer Wasser-Volumenstrom hindurchtreten kann. Die Öffnungen 12 sind mit Abstand zum Boden 18 angeordnet, damit im Auffangkörper 5 befindliche Festkörper die Öffnungen nicht verschließen.
  • Die Ventileinheit 13, die einen unteren Auslass 14 des Grundkörpers 2 luftdicht abschließt, wird von einer umlaufenden Ringwanne 15 des Grundkörpers 2 und einem in diese eingesetzten Ventildeckel 16 gebildet. Dabei ist der Ventildeckel 16 über Verbindungsmittel 17, beispielsweise in Form einer Kette, mit einem Boden 18 des Auffangkörpers 5 verbunden, so dass er beim Einsetzen des Auffangkörpers bis in die Ringwanne 15 geführt wird. Der Ventildeckel 16 hat einen umlaufenden Mantelabschnitt 19 mit einer glatten Auflagefläche 21, die in der Ringwanne 15 aufliegt. In der Ringwanne 15 befindliches Wasser bildet eine Dichtung gegen aufströmende Gase, wobei nachlaufendes Wasser nach Erreichen der inneren Ringkante in den Kanalschacht 9 abfließen kann.
  • Der Grundkörper 2 ist im wesentlichen rohrförmig gestaltet und hat am unteren Ende einen über den Umfang geschlossenen Mantelabschnitt 22 sowie einen darüber liegenden radial zurückversetzten Mantelabschnitt 23 mit einer Vielzahl von Durchbrüchen 24. Zwischen dem oberen Mantelabschnitt 22 und dem Tragelement 3 ist eine Ringkammer 25 gebildet, in der die Filtermittel 4 gehalten sind. Die Filtermittel 4 sind in Form einer oder mehrerer Matten aus Aktivkohle gestaltet. Das radial innen liegende Tragelement 3 hat im Anschluss an den Flanschabschnitt 7 einen rohrförmi gen Abschnitt 26, der die Ringkammer 25 axial überdeckt und dessen Querschnitt an den Querschnitt des Grundkörpers 2 angepasst ist. In diesem rohrförmigen Abschnitt 26 sind ebenfalls eine Vielzahl von Durchbrüchen 27 vorgesehen, die – genau wie die Durchbrüche 24 des Grundkörpers – im axialen Überdeckungsbereich mit den Filtermitteln 24 liegen. Die aus dem Kanal aufsteigenden Gase können so durch die Durchbrüche 24 des Grundkörpers 2 in die Filtermittel 4 strömen, wo die Gasgerüche absorbiert werden. Von hier gelangen die Gase anschließend durch die Durchbrüche 27 im Tragelement 3 und die Öffnungen 12 im Auffangkörper 5 in die Atmosphäre. Der beschriebene Strömungsweg der aus dem Kanalschacht austretenden Gase ist durch die Pfeile dargestellt. Damit genügend Raum zwischen dem Tragelement 3 und dem Auffangkörper 5 zum Strömen der Gase vorhanden ist, ist der Auffangkörper 5 konisch gestaltet.
  • Es ist vorgesehen, dass die Durchbrüche 27 des Tragelements 3 und die Durchbrüche 24 des Grundkörpers 2 oberhalb der Öffnungen 12 des Auffangkörpers 5 angeordnet sind. So wird auf einfache Weise verhindert, dass einströmendes Wasser an die Filtermittel gelangt und deren Wirkung beeinträchtigt. Die Durchtrittsfläche der Durchbrüche 24, 27 ist möglichst groß, damit auch ein großer Volumenstrom aufsteigender Gase gefiltert werden kann.
  • 2 zeigt die Baueinheit bestehend aus Tragelement 3, Aktivkohlematte 4 und Grundkörper 2 zur Veranschaulichung teilweise ineinander gesetzt. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen wie in 1, auf deren Beschreibung insofern verwiesen wird. Es ist ersichtlich, dass die Aktivkohlematte 4 zwischen dem Tragelement 3 und dem Grundkörper 2 eingeklemmt wird. Hierfür wird die Aktivkohlematte 4 zunächst in den nach radial außen gerichteten Mantelabschnitt 23 eingelegt, wobei sie nach unten gegen eine umlaufende Schulter 28 abgestützt ist. Anschließend wird das Tragelement 3 in den Grundkörper 2 eingeführt und mit dem Grundkörper 2 verschraubt, so dass eine kompakte Baueinheit vorliegt. Diese kann nun in einen Einlauf eines Kanalschachts eingesetzt werden. Zuletzt wird der hier nicht dargestellte Auffangkörper samt Ventildeckel in das Tragelement eingehängt.
  • In 3 ist ein Geruchverschluss 1 gemäß einer alternativen Ausführungsform dargestellt. Dieser entspricht weitestgehend dem Geruchverschluss aus 1, auf deren Beschreibung insofern Bezug genommen wird. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugsziffern und sich unterscheidende Bauteile mit um eins gestrichenen Bezugsziffern versehen. Im Unterschied zur Ventileinheit nach 1 weist die vorliegende Ventileinheit 13' einen Schwimmkörper 29 auf, der den Auslass 14 gasdicht verschließt. Der Schwimmkörper 29 ist kugelförmig gestaltet und sitzt auf einer den Auslass 14 bildenden umlaufenden Kante dichtend auf. Bei Wassereinlauf in den Grundkörper 2 schwimmt er aufgrund seiner geringeren Dichte auf und gibt den Auslass 14 frei, so dass das Wasser in den Kanalschacht 9 ablaufen kann. Stoppt die Wasserzufuhr, beispielsweise, weil es aufhört zu regnen, senkt sich der Schwimmkörper 29 mit dem Wasserpegel, bis er den Auslass 14 wieder gasdicht verschließt. Der Boden 18' des Auffangkörpers 5' ist konkav gestaltet, so dass der Schwimmkörper 29 in den so gebildeten Hohlraum eintauchen kann. Der Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass auch große Volumenströme schnell aus dem Grundkörper 2 in den Kanalschacht abfließen können. Je höher der Wasserpegel im Grundkörper 2, desto mehr schwimmt der Schwimmkörper 29 auf, so dass auch der Auslass 14 mehr freigegeben wird und wiederum größere Wassermengen abfließen können.
  • 1
    Geruchverschluss
    2
    Grundkörper
    3
    Tragelement
    4
    Filtermittel / Aktivkohlefilter
    5
    Auffangkörper
    6
    Verbindungsmittel
    7
    Flanschabschnitt
    8
    Schulter
    9
    Kanalschacht
    10
    Griffstück
    11
    Flanschteil
    12
    Öffnungen
    13
    Ventileinheit
    14
    Auslass
    15
    Ringwanne
    16
    Ventildeckel
    17
    Verbindungsmittel
    18
    Boden
    19
    Mantelabschnitt
    21
    Auflagefläche
    22
    Mantelabschnitt
    23
    Mantelabschnitt
    24
    Durchbruch
    25
    Ringkammer
    26
    rohrförmiger Abschnitt
    27
    Durchbruch
    28
    Schulter
    29
    Schwimmkörper

Claims (20)

  1. Geruchverschluss zum Filtern von aus einem Kanalschacht aufsteigenden Abgasen umfassend einen Grundkörper (2) mit einer umlaufenden Wandung, die nach unten von einer Ventileinheit (13) abgeschlossen ist und über ihren Umfang eine Mehrzahl von Durchbrüchen (24) aufweist, ein in den Grundkörper (2) eingesetzter Auffangkörper (5), der Öffnungen (12) zum Durchtritt von Wasser zur Ventileinheit (13) aufweist, sowie Filtermittel (4) zum Absorbieren von Gasgerüchen, die derart angeordnet sind, dass sie die Durchbrüche (24) überdecken.
  2. Geruchverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtermittel (4) einen Aktivkohlefilter umfassen.
  3. Geruchverschluss nach Ansprüch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtermittel (4) in Form einer umlaufenden Matte gestaltet sind.
  4. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtermittel (4) zwischen der Wandung des Grundkörpers (2) und einem mit dem Grundkörper (2) verbundenen Tragelement (3) gehalten sind, wobei das Tragelement (3) im Überdeckungsbereich mit den Filtermitteln (4) Durchbrüche (27) zum Durchtritt von Abgasen aus dem Kanalschacht aufweist.
  5. Geruchverschluss nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Tragelement (3) und dem Grundkörper (2) eine umlaufende Ringkammer (25) gebildet ist, in der die Filtermittel (4) angeordnet sind.
  6. Geruchverschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringkammer (25) durch einen radial nach außen versetzten Mantelabschnitt (23) im Grundkörper (2) gebildet ist, in dem die Filtermittel (4) vollständig aufgenommen sind.
  7. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (3) mit dem Grundkörper (2) fest verbunden ist und einen Flanschabschnitt (7) zum Einhängen in einen Kanalschacht (9) aufweist.
  8. Geruchverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (3) und der Grundkörper (2) unterhalb der Ringkammer (25) miteinander verbunden sind.
  9. Geruchverschluss nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement (3) im Anschluß an den Flanschabschnitt (7) einen rohrförmigen Abschnitt (26) aufweist, der die Ringkammer (25) axial überdeckt und dessen Querschnitt an den Querschnitt des Grundkörpers (2) angepasst ist.
  10. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (27) des Tragelements (3) und/oder die Durchbrüche (24) des Grundkörpers (2) derart gestaltet sind, dass der Eintritt von Wasser zu den Filtermitteln (4) verhindert wird.
  11. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (27) des Tragelements (3) und/oder die Durchbrüche (24) des Grundkörpers (2) oberhalb der Öffnungen (12) des Auffangkörpers (5) angeordnet sind.
  12. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchtrittsfläche der Durchbrüche (27) des Tragelements (3) und/oder der Durchbrüche (24) des Grundkörpers (2) größer ist als die Querschnittsfläche des Grundkörpers (2).
  13. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangkörper (5) mit einem Flanschteil (11) auf dem Tragelement (3) oder dem Grundkörper (2) aufliegt.
  14. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangkörper (5) derart gestaltet ist, dass zwischen den Filtermitteln (4) und dem Auffangkörper (5) ein Ringraum gebildet ist.
  15. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventileinheit (13) in Form eines Siphons gestaltet ist und einen Ventildeckel (16) aufweist, der in einer umlaufenden Ringwanne (15) des Grundkörpers () aufliegt.
  16. Geruchverschluss nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventildeckel (16) mittels Verbindungsmitteln (17) mit dem Auffangkörper (5) verbunden ist.
  17. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventileinheit (13) einen Schwimmkörper (29) umfasst, der den Auslass (14) gasdicht verschließt.
  18. Geruchverschluss nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (29) kugelförmig gestaltet ist.
  19. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) und/oder das Tragelement (3) und/oder der Auffangkörper (5) aus Kunststoff, insbesondere Polyethylen (PE), Glasfaserkunststoff (GFK), Polypropylen (PP) oder Polyphenylensulfid (PPS), hergestellt ist.
  20. Geruchverschluss nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Grundkörper (2) inklusive Filtermitteln (4) mit einem einzigen Tragelement (3) zum Einsatz in einem Kanalschacht (9) verbindbar sind.
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