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Die Erfindung betrifft ein Profilelement
zur Anbringung an einem Trägerelement,
das insbesondere bei einem Fahrzeug-Kühlergrill
zum Einsatz kommt.
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Bei der Gestaltung eines Fahrzeug-Kühlergrills
ist die Verwendung zumindest eines langgestreckten Profilelementes
oder einer Mehrzahl von solchen Profilelementen in Form eines Verzierungssteges
bekannt, wobei das/die Profilelemente) innerhalb des Fahrzeug-Kühlergrills
waagerecht oder senkrecht angeordnet sein kann/können. Üblicherweise sind mehrere solcher
Profilelemente Teil eines sogenannten Chromrahmens, der als solcher
in ein daran angepaßtes
Trägerelement
des Fahrzeug-Kühlergrills
eingefügt
wird.
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Bei der Herstellung des Fahrzeug-Kühlergrills
werden das Profilelement bzw. der Chromrahmen an dem Trägerelement
in einer Richtung in Fahrzeuglängsachse
montiert und daran unlösbar
verklipst bzw. verrastet. Hierzu weist das Profilelement an seiner
Innenseite einen Schnapphaken oder dergleichen auf, der in einem
Randbereich der Längserstreckung
angeformt ist und sich von der Innenseite weg erstreckt. Der Schnapphaken
verrastet mit komplementär
dazu ausgebildeten Rastmitteln des Trägerelements.
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Die im allgemeinen geringe Höhe des Profilelementes
macht eine Anbringung von Schnapphaken oder dergleichen sowohl an
dem oberen als auch an dem unteren Rand des Profilelementes nicht
erforderlich. Die herkömmlichen
Profilelemente mit einer geringen Bauhöhe lassen sich problemlos mittels des Schnapphakens,
der nur in einem Randbereich der Längserstreckung vorgesehen ist,
an dem Trägerteil
befestigen, wobei an dem entgegengesetzten Rand des Profilelementes
keine gesonderten Schnapphaken oder dergleichen vorgesehen sind.
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Die voranstehend erläuterten
herkömmlichen
Profilelemente unterliegen jedoch dem Nachteil, daß die Höhe solcher
Elemente mit einem Schnapphaken oder dergleichen, der nur in einem Randbereich
vorgesehen ist, zur Gewährleistung
einer präzisen
und genauen Befestigung an dem Trägerelement auf ein bestimmtes
Maß beschränkt ist. Bei
einer zunehmenden Höhe
des Profilelementes besteht bei einer Befestigung mittels eines
Schnapphakens, der in nur einem Randbereich vorgesehen ist, das
Problem einer unerwünschten
Torsion des Profilelementes entlang seiner Längsrichtung, wobei sich der
freie Randbereich relativ zu dem Randbereich, an dem der Schnapphaken
vorgesehen ist, verwinden kann, was sich zum Beispiel in einem nicht parallelen
Spaltverlauf des Profilelementes bzw. des Chromrahmens relativ zu
dem Trägerelement
auswirken kann.
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Entsprechend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Profilelement an einem Trägerelement
insbesondere eines Fahrzeug-Kühlergrills durch
konstruktiv einfache Mittel mit sehr großer Befestigungsgenauigkeit
anzubringen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein
Profilelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch eine Rahmeneinrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 15, durch ein Trägerelement mit den Merkmalen
des Anspruchs 17 und durch eine Kühlergitter-Anordnung mit den
Merkmalen des Anspruchs 20 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Das erfindungsgemäße Profilelement ist zur Anbringung
an einem Trägerelement
insbesondere eines Fahrzeug-Kühlergrills
vorgesehen und weist eine Längserstreckung
auf. An einer Innenseite des Profilelements sind Rastmittel vorgesehen,
die im Bereich eines Randes der Längserstreckung angeordnet sind
und mit komplementär
dazu ausgebildeten Rastmitteln des Trägerelementes verrastet werden
können.
Die Rastmittel des Profilelementes weisen einen ersten Abschnitt,
der sich im wesentlichen freikragend von der Innenseite weg erstreckt,
und einen zweiten Abschnitt, der sich im wesentlichen in Richtung
des entsprechend entgegengesetzten Randes der Längserstreckung erstreckt.
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Falls das erfindungsgemäße Profilelement an
einem Trägerelement
eines Fahrzeug-Kühlergrills befestigt
ist, so kann die Längserstreckung
des Profilelementes im wesentlichen in Richtung der Fahrzeugquerachse
bzw. der Fahrzeugbreite verlaufen, und der erste Abschnitt der Rastmittel
des Profilelementes kann sich im wesentlichen in Längsrichtung des
Fahrzeuges, d.h. in Richtung der Fahrzeuglängsachse erstrecken. Hierbei
können
der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt der Rastmittel des
Profilelementes miteinander einen Winkel von insbesondere 90° einschließen.
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Zweckmäßigerweise kann das Profilelement des
weiteren an einer Innenseite davon im wesentlichen ortogonal dazu
zumindest eine Verstärkungsrippe
aufweisen, die sich von dem Rand der Längserstreckung, in dessen Bereich
die Rastmittel angeordnet sind, im wesentlichen in Richtung des
jeweils entgegengesetzten Randes der Längserstreckung erstreckt.
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Der wesentliche Vorteil des erfindungsgemäßen Profilelementes
besteht darin, daß infolge
des zweiten Abschnittes der Rastmittel, der sich von dem einen Rand
der Längserstreckung
im wesentlichen in Richtung des entsprechend entge gengesetzten Randes
der Längserstreckung
erstreckt, und ggf. ergänzend
durch die Verstärkungsrippe,
die sich an der Innenseite des Profilelementes ebenfalls von dem
einen Rand in Richtung des entsprechend entgegengesetzten Randes
erstreckt, der Randbereich der Längserstreckung,
an dem keine Rastmittel vorgesehen sind, dennoch sehr positionsgenau
in bezug auf das Trägerelement
gehalten ist. Anders ausgedrückt, ist
eine nachteilige Torsion des Profilelementes entlang seiner Längserstreckung,
d.h. ein Verschwenken bzw. ein Verwinden des Randbereiches, der
frei von Rastmitteln ist, relativ zu dem Randbereich, an dem die
Rastmittel angebracht sind, infolge des zweiten Abschnittes der
Rastmittel, ggf. in Verbindung mit der Verstärkungsrippe, wirkungsvoll unterbunden. Hierdurch
läßt sich
auch für
Profilelemente, die eine relativ große Höhe aufweisen, d.h. in einer
Richtung senkrecht zur Längserstreckung,
selbst mit nur in einem Randbereich vorgesehenen Rastmitteln ein
exakt paralleler Spaltverlauf relativ zum Trägerelement erzielen, was entscheidend
zu einer verbesserten Optik und Qualitätsanmutung des Fahrzeug-Kühlergitters
beiträgt.
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In vorteilhafter Weiterbildung der
Erfindung kann das Profilelement vorzugsweise einstückig aus einem
Kunststoff hergestellt sein. Da die bestimmungsgemäßen Fahrzeug-Kühlergrills im allgemeinen verchromt
sind, sollte der Kunststoff für
eine galvanische Oberflächenbehandlung
geeignet sein, so daß sich
das Kunststoff-Profilelement teilweise oder vollständig mit
einer Chromschicht überziehen
läßt. Die
positionsgenaue Befestigung des Profilelements an dem Trägerelement
wie voranstehend erläutert bietet
hierbei den Vorteil, einen herstellbedingten Verzug bei dem Profilelement
infolge des galvanischen Verchromens der Oberflächen kaschieren und dabei das
Profilelement ausreichend fest mit dem Trägerelement verbinden bzw. verrasten
zu können. Hierdurch
ist eine sichere und wie gewünscht
unlösbare Verbindung
zwischen dem Profilelement und dem Trägerelement sichergestellt.
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In vorteilhafter Weiterbildung der
Erfindung können
mehrere Profilelemente Teil einer sogenannten Rahmeneinrichtung
sein. Eine solche Rahmeneinrichtung umfaßt also z.B. in einem mittigen
Bereich mehrere dieser Profilelemente, die bspw. jeweils parallel
zueinander angeordnet sind. Insbesondere die Spritzgieß-Technologie
mit thermoplastischen Kunststoffen ermöglicht ohne weiteres die Herstellung
von solchen Rahmeneinrichtungen mit einer Mehrzahl darin angeformter
Profilelemente.
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Das Trägerelement, welches zur Aufnahme des
voranstehend genannten Profilelementes bzw. der Rahmeneinrichtung
mit solchen Profilelementen dient, weist ebenfalls Rastmittel auf,
die komplementär
zu den Rastmitteln des Profilelementes ausgebildet sind. Zweckmäßigerweise
sind die Rastmittel zumindest des Trägerelementes elastisch verformbar. Dadurch
ist ein Verrasten mit den Rastmitteln des Profilelementes, das bspw.
nach einem Verchromen im wesentlichen starre Eigenschaften aufweist,
ohne weiteres gewährleistet.
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Das erfindungsgemäße Profilelement läßt sich
also selbst für
den Fall, daß es
eine relativ große Höhe aufweist
und die Rastmittel lediglich in einem Randbereich der Längserstreckung
vorgesehen sind, mit großer
Positionsgenauigkeit an dem Trägerteil befestigen.
Somit kann für
das erfindungsgemäße Profilelement
im Vergleich zu einer möglichen
anderen Ausführungsform
eines Profilelementes, bei dem Rastmittel, z.B. in Form eines Schnapphakens
sowohl in dem oberen Randbereich als auch in dem unteren Randbereich
der Längserstreckung
angebracht sind, eine bedeutende Materialersparnis erzielt werden,
nämlich
bedingt durch die Ausbildung der Rastmittel in nur einem Randbereich
des Profilele mentes. Diese vorteilhafte Materialersparnis wirkt
sich in gleicher Weise bei einer anschließenden Verchromung des Profilelementes
aus.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden
Zeichnung.
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Es versteht sich, daß die vorstehend
genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur
in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen
der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles
in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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1 zeigt
eine seitliche Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Profilelementes,
das an einem Trägerelement
montiert ist.
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Ein erfindungsgemäßes Profilelement 1 ist
in der 1 in einer seitlichen
Schnittansicht dargestellt. Ein Hauptkörper 2 des Profilelements
ist über seine
Höhe, d.h.
in z-Richtung leicht
gekrümmt
in Form eines L ausgebildet und weist einen oberen Randbereich 3 und
einen unteren Randbereich 4 auf. Angrenzend an den oberen
Randbereich 3 sind an einer Innenseite 5 des Profilelementes 1 Rastmittel 6 angeformt.
Die Rastmittel 6 weisen einen ersten Abschnitt 7 und
einen zweiten Abschnitt 8 auf.
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Das Profilelement 1 ist,
wie jedoch in der Schnittansicht von 1 nicht
zu erkennen, im allgemeinen mit einer Längserstreckung ausgebildet,
die in y-Richtung verläuft.
Bei Anbringung des Profilelementes 1 an einem Fahrzeug- Kühlergrill kann besagte Längserstreckung
in Richtung der Fahrzeugbreite verlaufen. Die Rastmittel 6 können dabei
zumindest teilweise entlang der Längserstreckung des Profilelementes 1 ausgebildet
sein. Zur Einsparung von Material ist es bspw. zweckmäßig, die
Rastmittel 6 an mehreren Stellen entlang der Längserstreckung
des Profilelementes 1, jedoch lediglich mit einer bestimmten
Breite (y-Richtung in 1)
auszubilden. Anders ausgedrückt,
verfügt
das Profilelement 1 an seiner Innenseite in dem oberen
Randbereich 3 über
eine Mehrzahl von daran angeformten einzelnen Rastmitteln 6,
die wie erläutert
den ersten Abschnitt 7 und den zweiten Abschnitt 8 umfassen.
Durch diese Mehrzahl von einzelnen Rastmitteln 6 läßt sich
einerseits eine vorteilhafte Materialeinsparung für das Profilelement 1 erzielen,
bei gleichzeitiger positionsgenauer Befestigung des Profilelementes 1 an
einem Trägerelement 10 entlang
des oberen Randbereichs 3.
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Der erste Abschnitt 7 der
Rastmittel 6 erstreckt sich freikragend von der Innenseite 5 weg
und ist bei der hier gezeigten Ausführungsform in Form eines Schnapphakens
mit einer Hinterschneidung ausgebildet. Der zweite Abschnitt 8 erstreckt
sich von dem oberen Randbereich 3 aus nach unten, d.h.
im wesentlichen in Richtung des unteren Randbereichs 4 und
schließt
dabei mit dem ersten Abschnitt 7 einen Winkel von ungefähr 90° ein. Zwischen
dem ersten Abschnitt 7 und dem zweiten Abschnitt 8 können jedoch
auch beliebige andere geeignete Winkel eingeschlossen sein. Des
weiteren ist beiderseits der Rastmittel 6 jeweils eine
Verstärkungsrippe 9 vorgesehen, die
an der Innenseite 5 im wesentlichen orthogonal dazu angeformt
ist und sich von dem oberen Randbereich 3 in Richtung des
unteren Randbereichs 4 erstreckt.
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Das Profilelement 1 ist
zur Anbringung an dem Trägerelement 10 eines
(nicht gezeigten) Fahrzeug-Kühlergrills
vorgese hen. Das Trägerelement 10 weist
seinerseits Rastmittel auf, die komplementär zu den Rastmitteln 6 des
Profilelementes 1 ausgebildet sind. Im einzelnen sind dies
ein Raststeg 11 und ein Schnapphaken 12.
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Bei einer Montage des Profilelementes 1 an dem
Trägerelement 10 wird
es wie in 1 gezeigt in
der durch einen Pfeil A dargestellten Richtung an das Trägerelement 10 herangeführt, wobei
dabei der erste Abschnitt 7 in Form des Schnapphakens mit dem
Raststeg 11 verrastet, und gleichzeitig der zweite Abschnitt 8 mit
dem Schnapphaken 12 verrastet. Der Schnapphaken 12 ist
dabei in seiner Breite in der y-Richtung von 1 derart ausgebildet, daß er zwischen
zwei Verstärkungsrippen 9 eingreift,
die beiderseits der Rastmittel 6 an der Innenseite 5 angeformt
sind. Das Profilelement 1 und das Trägerelement 10 sind
aufeinander so abgestimmt, daß im
verrasteten Zustand eine Hinterkante des oberen Randbereichs 3 des
Profilelements 1 an einer unteren Kante eines Tragflächenprofils 13 des
Trägerelements 10 anstößt. Hieraus
resultiert im Außenbereich
des Profilelementes 1 und des Trägerelements 10 ein
sehr exakt definierter Spalt 14, der mit einer genauen
Parallelität
entlang der Längserstreckung des
Profilelementes 1 (y-Richtung in 1) verläuft.
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Die Verrastung des Profilelementes 1 an dem
Trägerelement 10 unter
anderem mittels des zweiten Abschnittes 8, der mit dem
Schnapphaken 12 des Trägerelementes 10 zusammenwirkt,
stellt insbesondere in Verbindung mit der oder den Verstärkungsrippe(n) 9 sicher,
daß auch
der untere Randbereich 4 des Profilelementes 1 mit
hoher Positionsgenauigkeit in bezug auf das Trägerelement 10 befestigt
ist, obschon an dem unteren Randbereich 4 selbst keine
Rastmittel z.B. in Form von Schnapphaken und dergleichen vorgesehen
sind. Dies bewirkt, daß auch
zwischen dem unteren Randbereich 4 und dar an angrenzenden
(in der 1 nicht dargestellten)
weiteren Teilen des Trägerelementes 10 ein
sehr genaues Spaltmaß eingehalten
wird, was eine exzellente Optik und eine hohe Qualitätsanmutung
des Fahrzeug-Kühlergitters
sicherstellt.
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Die voranstehend genannte Verrastung
des Profilelementes 1 an dem Trägerelement 10 mittels der
Rastmittel 6 führt
zu dem weiteren Vorteil, daß sich
ein eventuell herstellungsbedingter Verzug des Profilelementes 1 ohne
weiteres kaschieren läßt, wobei
das Profilelement 1 ausreichend fest an dem Trägerelement 10 angebunden
ist. Durch die genannten Rastmittel von Profilelement 1 und
Trägerelement 10 lassen
sich diese beiden Elemente unlösbar
miteinander verklipsen.
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Das Profilelement 1 läßt sich
zweckmäßig im Wege
des Kunststoff-Spritzgießens
insbesondere aus einem thermoplastischen Kunststoff herstellen. Mit
diesem Herstellungsverfahren ist die mögliche Formgebung des Profilelementes 1 in
allen Raumrichtungen sehr variabel. Eine vorteilhafte Ausführungsform
ist dergestalt, daß eine
Mehrzahl von Profilelementen 1 in einer Rahmeneinrichtung
zusammengefaßt
sind, wobei eine solche Rahmeneinrichtung dann wie erläutert an
dem Trägerelement 10 eingefügt und verklipst
wird.
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Um einem gewohnten Erscheinungsbild
eines Kühlergrills
mit verchromten Oberflächen
zu genügen,
ist der Kunststoff für
das Profilelement geeignet so gewählt, daß er sich für eine galvanische Oberflächenbehandlung
eignet. Somit läßt sich
das Kunststoff-Rohteil nach dem Spritzgießen in herkömmlich bekannter Weise einer
galvanischen Oberflächenbehandlung
unterziehen, bei der z.B. durch eine Aufbringen einer Nickelschicht
und einer Kupferschicht, in dieser Reihenfolge, letztlich eine Chromoberfläche realisiert
werden kann. Der Einfachheit halber wird das Profilelement 1 oder
aber die Rahmeneinrichtung mit einer Mehrzahl von Profilelementen im Verlauf
der galvanischen Oberflächenbehandlung, vollständig in
ein entsprechendes Bad eingetaucht, so daß im Ergebnis das Profilelement
bzw. die Rahmeneinrichtung vollständig verchromt ist. Falls das Profilelement
aufgrund des Chromüberzugs
im wesentlichen starre Eigenschaften aufweist, ist dabei das Trägerelement 10 zweckmäßigerweise
aus einem Kunststoff ausgebildet, so daß der Raststeg 11 und
der Schnapphaken 12 des Trägerelementes 10 entsprechend
elastische Eigenschaften aufweisen und somit ein Verrasten mit den
Rastmitteln 6 des Profilelementes 1 sichergestellt
ist, wenn letzteres in der Richtung A an dem Trägerelement 10 montiert wird.
Der für
das Trägerelement 10 vorgesehene Kunststoff
ist dabei geeignet so gewählt,
daß er
eine gute Haftungsgrundlage für
eine Lackschicht bietet, da solche Trägerelemente von Fahrzeug-Kühlergrills im
allgemeinen lackiert werden.
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Nach Beendigung der galvanischen
Oberflächenbehandlung
ist zumindest eine Außenfläche 15 des
Profilelements, oder aber vorzugsweise seine gesamte Oberfläche, mit
einer gemischten Chromschicht überzogen.
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Die Ausgestaltung des Profilelementes 1 und des
daran angepaßten
Trägerelementes 10 bieten darüber hinaus
den Vorteil, daß die
bislang dafür
bestehenden Werkzeugkonzepte nicht oder aber nur in geringem Maße modifiziert
werden müssen.
Im Zusammenhang mit einer Fertigung im Wege des Spritzgießens eignet
sich für
die Herstellung des Trägerelementes 10 ein
Trägerwerkzeug
in Form eines Auf-/Zu-Werkzeuges,
und für
das Profilelement 1 bzw. eine Rahmeneinrichtung mit solchen
Profilelementen eignet sich ein Werkzeugkonzept mit entsprechenden
Schiebern, so daß z.B.
die genannten Schnapphaken ohne weiteres entformt werden können.
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Das erfindungsgemäße Profilelement 1 führt zu dem
Vorteil, daß sich
der untere Randbereich 4 auch bei einer relativ großen Bauhöhe des Profilelementes 1 (in
der 1 in z-Richtung) nicht gegenüber dem
oberen Randbereich 3 verwindet und entsprechend keine unerwünschte Torsion
des Profilelementes 1 entlang seiner Längserstreckung eintritt. Somit
kann bei Profilelementen mit einer solch relativ großen Bauhöhe auf weitere
Rastmittel in Form von Schnapphaken oder dergleichen z.B. an dem
unteren Randbereich 4 verzichtet werden, was im Ergebnis
zu einer großen
Materialeinsparung in bezug auf den bereitzustellenden Kunststoff
und im Hinblick auf die anschließende Verchromung führt.