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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Handgerät
zum Aufwickeln von Lockenwicklern.
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Sogenannte Lockenwickler sind weithin
bekannt und dienen dazu, Locken zu frisieren, indem das Haar vorübergehend
auf den Wickelkörper
des Lockenwicklers aufgewickelt wird. In einer weit verbreiteten
Ausführungsform
haben die Lockenwickler die Form eines Hohlzylinders mit offenen
Stirnseiten, dessen Zylindermantel mit Durchbrechungen versehen
ist, die dazu dienen, Nadel oder Stecker in den Wickelkörper einzustecken
und den Lockenwickler auf diese Weise zu fixieren. Darüber hinaus
sind aus dem deutschen Gebrauchsmuster 203 04 130.5 des Anmelders
Lockenwickler bekannt, die einen abgeflachten Querschnitt aufweisen.
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Alle bekannten Lockenwickler müssen einzeln
von Hand gewickelt und fixiert werden. Da zur Gestaltung der vollen
Frisur eine große
Zahl von Lockenwicklern benötigt
wird, ist dieser Vorgang sehr aufwendig und langwierig. Die jeweilige
Haarsträhne muß während der
Wickelbewegung gespannt werden, und die Koordination dieses Bewegungsablaufs erfordert
eine gewisse Geschicklichkeit.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, eine Vorrichtung zu schaffen, die den Vorgang des
Aufwickelns der Lockenwickler erleichtert und beschleunigt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Handgerät
zum Aufwickeln von Lockenwicklern gelöst, welches einen Schaft umfaßt, der
in den Lockenwickler in dessen axialer Richtung einschiebbar ist,
und einen stabartigen Handgriff, der sich an den Schaft anschließt und dessen
Stabachse im eingeschobenen Zustand des Schafts im wesentlichen
mit der Längsachse
des Lockenwicklers zusammenfällt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Handgerät handelt
es sich um ein leicht zu bedienendes Werkzeug, das durch Einstecken
des Schafts in den Wickelkörper
am Lockenwickler angebracht wird, so dass der Lockenwickler mit
Hilfe des Handgriffs gedreht werden kann und ein Haarstrang auf
dem Lockenwickler aufgewickelt wird. Durch die Anordnung und Ausrichtung
des stabartigen Handgriffs ist es möglich, die Wickelbewegung durch
eine einfache Rotation des in der Hand liegenden Griffs um seine Stabachse
durchzuführen,
während
gleichzeitig das Spannen der zu wickelnden Haarsträhne erleichtert wird.
Die Handhabung der Lockenwickler wird somit auch Personen, die hierin
ungeübt
sind, wesentlich erleichtert.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
der Schaft ein flaches Blatt, dessen seitliche Außenkanten
in der eingeschobenen Stellung an der Innenfläche des Lockenwicklers anliegen.
Somit wird eine Klemmverbindung geschaffen, durch die die Drehung
des Handgerätes
auf den Lockenwickler übertragen
wird.
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Vorzugsweise sind die Seitenkanten
des Blatts mit einer Zahnung versehen, die den Halt des Schafts
im Wickelkörper
erhöht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
verjüngt
sich das Blatt zu seinem freien Ende hin, so dass das Einführen des
Schafts in den Wickelkörper erleichtert
wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
besteht das Blatt aus einem elastischen Material.
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Bevorzugt ist dieses elastische Blatt
durch einen Längsschlitz
geteilt, der sich vom freien Ende des Blatts in Richtung des Handgriffs
erstreckt.
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Bei dieser Ausführungsform kann das Blatt in radialer
Richtung des Lockenwicklers zu dessen Längsachse hin geringfügig zusammengedrückt werden,
so dass eine Klemmwirkung ausgeübt
wird, die die Hälften
des Blatts elastisch gegen die Wände
des Lockenwicklers drückt.
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Im folgenden wird eine bevorzugte
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Handgerätes zum
Aufwickeln von Lockenwicklern anhand der Zeichnung näher erläutert.
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1 zeigt
eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Handgerätes zum Aufwickeln von Lockenwicklern;
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2 zeigt
eine Vorderansicht des Handgerätes
aus 1, das in einen ersten
Lockenwickler eingesteckt ist; und
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3 zeigt
das Handgerät
aus einer Perspektive entsprechend 2 in
einem zweiten Lockenwickler.
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Das in 1 dargestellte
Handgerät 10 umfaßt einen
Schaft 12, der sich in 1 nach
links erstreckt und als flaches Blatt ausgebildet ist. Dieser blattförmige Schaft 12 ist
dazu vorgesehen, in einen Lockenwickler 14 eingesteckt
zu werden. Bei diesem Lockenwickler 14 handelt es sich
um einen langgestreckten Hohlkörper,
dessen Enden offen sind und dessen zylindrischer Mantel in 1 lediglich schematisch durch
gestrichelte Linien angedeutet ist. Der Schaft 12 kann
also durch ein offenes Ende des Lockenwicklers 14 entlang
der Längsachse
A des Lockenwicklers 14 in diesen eingesteckt werden, so dass
die seitlichen Außenkanten 16,18 des
Schafts 12 innen am Mantel des Lockenwicklers 14 anliegen und
der Schaft 12 in den Lockenwickler 14 hineingeklemmt
ist. In diesem Zustand lassen sich Handgerät 10 und Lockenwickler 14 gemeinsam
drehen.
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An den Schaft 12 schließt sich
ein stabartiger Handgriff 20 an, dessen Stabachse B bei
der hier gezeigten Ausführungsform
genau in der Verlängerung der
Längsachse
A des Lockenwicklers 14 liegt bzw. mit dieser zusammenfällt. Insgesamt
weist das Handgerät 10 eine
etwa dolchartige Form auf. Wird der stabförmige Handgriff 20 um
seine Achse B gedreht, so wird im eingesteckten Zustand automatisch auch
der Lockenwickler 14 um seine Längsachse A rotiert, und eine
auf dem äußeren Umfang
des Lockenwicklers 14 aufliegende Haarsträhne wird
aufgewickelt. Durch den Handgriff 20 läßt sich somit das Handgerät 10 leicht
bedienen, und der Wickelvorgang wird vereinfacht und mit vermindertem
Zeitaufwand durchgeführt.
Ist die Haarsträhne
vollständig aufgewickelt,
läßt sich
das Handgerät 20 mit
dem Schaft 12 entlang der Stabachse B bzw. der Achse A in 1 nach rechts aus dem Lockenwickler 14 herausziehen,
und der Lockenwickler 14 kann durch nicht dargestellte
Fixierungseinrichtungen wie Nadeln, Stecker oder dergleichen in
der Frisur fixiert werden.
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Vom Ansatz des Schafts 12 am
Handgriff 20 zum freien Ende hin, also in 1 nach links, verjüngt sich das Blatt des Schafts 12 geringfügig, so dass
das Einstecken in den Lockenwickler 14 erleichtert wird.
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Das Blatt des Schafts 12 ist
an seinen Außenkanten 16, 18 mit
einer Zahnung 22, d.h. mit Einkerbungen versehen, die den
Halt des Schafts 12 im Lockenwickler 14 verbessern.
Darüber
hinaus ist das Blatt durch einen Längsschlitz 24 geteilt,
der sich vom freien Ende des Schafts 12 in Richtung des Handgriffs 20 erstreckt.
Das Blatt kann aus einem elastischen Material bestehen, so dass
sich die beiden Blatt-Hälften 26 und 28,
die durch den Längsschlitz 24 voneinander
getrennt sind, zur Achse A hin zusammendrücken lassen, wenn der Schaft 12 in den
Lockenwickler 14 eingeschoben wird. Auf diese Weise werden
die Blatt-Hälften 26,28 von
innen gegen den Mantel des Lockenwicklers 14 vorgespannt, so
dass der Halt verbessert wird.
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2 zeigt
das Handgerät 10 aus 1 im eingesteckten Zustand
in einem zylindrisch ausgebildeten Lockenwickler 14. Da
dieser Lockenwickler 14 einen konstanten Innendurchmesser
aufweist, ist es bei dieser Anordnung in besonderem Maße erforderlich,
ein Abrutschen der Außenkanten 16,18 des blattförmigen Schafts 12 auf
der zylindrischen Innenfläche
des Lockenwicklers 14 während
der Drehbewegung des Handgriffs 20 zu verhindern, so dass
die vorstehend beschriebene Zahnung 22 sowie die Klemmwirkung,
die durch die elastisch gegen die Wände des Lockenwicklers 14 gedrückten Blatt-Hälften 26,28 ausgeübt wird,
hier in besonderem Maße zur
problemlosen Handhabung des Handgerätes 10 beitragen.
Hingegen zeigt 3 die
Verwendung in einem Lockenwickler 30 mit abgeflachtem,
mandelförmigen
Querschnitt. Die Breite des Blatts des Schafts 12 entspricht
in diesem Fall dem maximalen Innendurchmesser des Lockenwicklers 30,
so dass ein Abrutschen, d.h. ein versehentliches Verdrehen des Blatts
relativ zum Lockenwickler 30 bei dieser Ausführungsform
nicht möglich
ist. Die oben beschriebenen Klemm- und Halteeinrichtungen tragen dazu
bei, ein Herausrutschen des Schafts 12 in axialer Richtung
A aus dem Lockenwickler 30 zu verhindern.