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Die Erfindung betrifft ein Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte oder
PDAs (Personal Digital Assistants) zum Betrieb von Mobilfunkendgeräten oder
PDAs in einem Kraftfahrzeug mit einer Aufnahmevorrichtung zur temporären Aufnahme
des Mobilfunkendgeräts
oder PDAs, wobei das Halterungssystem eine Befestigungsvorrichtung
zur Befestigung des Halterungssystems im Kraftfahrzeuginnenraum umfasst.
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Derartige Anordnungen sind bekannt.
So beschreibt die
DE
101 139 05 C2 ein Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte in einem
Kraftfahrzeug, das aus einem in ein Kraftfahrzeug montierbaren Grundteil
und ein auf diesem Grundteil über
eine mechanische Rastverbindung montierbares Cradle besteht. Grundteil
und Cradle sind weiter über
jeweilige, ineinander eingreifende elektrische Verbindungselemente auch
elektrisch miteinander verbunden. Diese Verbindungselemente bestehen
jeweils aus einem Dielektrikum-Körper
und mehreren festen oder federnden Kontaktstiften, die bei Verrastung
des Cradles im Grundteil fluchtend ineinander greifen und damit
eine elektrische Verbindung zwischen dem Grundteil und dem Cradle
schaffen. Die dort beschriebene Mobiltelefoneinrichtung ist so ausgebildet,
dass auf besonders einfache Weise der Austausch eines Mobiltelefons
gegen ein Mobiltelefon anderen Typs durchgeführt werden kann. Das Grundteil
ist fest im Fahrzeug montiert. Das Cradle weist eine Halteschale
auf, die zur Aufnahme eines Mobiltelefons eines speziellen Mobiltelefontyps
spezifisch ausgebildet ist. Das Grundteil ist unabhängig vom
Mobiltelefontyp ausgebildet und verbleibt beim Austausch des Mobiltelefons
unverändert
im Kraftfahrzeug. Lediglich das Cradle ist spezifisch zum Mobiltelefon
ausgebildet und wird beim Austausch des Mobiltelefons jeweils ausgetauscht.
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Weiter sind im Fahrzeug fest installierte
Navigationssysteme bekannt, die einen GPS-Empfänger (GPS = Global Positioning
System), Einrichtungen zur Eingabe des gewünschten Fahrzieles und optische
oder akustische Ausgabemittel aufweisen. Die Ausgabemittel geben
an den Fahrer des Fahrzeuges Navigationsanweisungen aus, die von
einem Navigationsrechner aufgrund der Eingabe von Standort und Ziel
berechnet werden. Der Navigationsrechner bedient sich hierbei einer
im Fahrzeug beispielsweise auf einer CD-Rom gespeicherten Wegenetzkare,
um diese Berechnung durchzuführen. So
ist beispielsweise aus
EP
0 261 404 A1 eine derartige Navigationseinrichtung bekannt,
die Navigationsanweisungen mittels im Fahrzeug gespeicherter Wegenetzkarten
generiert.
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Weiter ist aus
DE 4 429 121 D1 eine Navigationseinrichtung
für ein
Fahrzeug beschrieben, die über
ein Mobilfunknetz Wegenetzdaten von einer zentralen Speichereinrichtung
in eine dem Navigationsrechner zugeordnete Speichereinrichtung herunterlädt. Mittels
der von dem Zentralspeicher heruntergeladenen Wegenetzdaten führt der
Navigationsrechner sodann die Routenberechnung durch und generiert
die Navigationshinweise für
den Fahrzeugführer.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe
zugrunde, ein verbessertes Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte oder
PDAs (Personal Digital Assistants) anzugeben.
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Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass
die Befestigungsvorrichtung für
das Halterungssystems dazu geeignet ist, das Halterungssystem temporär an der
Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett zu befestigen, dass die
Befestigungsvorrichtung mit der Aufnahmevorrichtung über einen
Haltearm verbunden ist, und dass an der Befestigungsvorrichtung eine
Antenne für
von Satelliten übermittelte
Informationen zur Bestimmung der geographischen Ortsposition des
Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
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Durch ein derartiges Halterungssystem
ist es in einfacher Weise möglich,
das Halterungssystem in ein anderes Fahrzeug zu übernehmen beziehungsweise in
ein anderes Fahrzeug mitzunehmen, da lediglich eine temporäre Befestigung
vorgenommen wird. Das Halterungssystem ist dadurch flexibler einsetzbar
und in unterschiedlichsten Fahrzeugen nutzbar, während die bisher bekannten
Halterungssysteme stationär
befestigt und betrieben wurden und somit die Verwendung einer einzigen
Halterungssystems in verschiedenen Fahrzeugen aufgrund des hohen
Aufwands für
einen Umbau ausschied.
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Die Befestigungsvorrichtung des erfindungsgemäßen Halterungssystems
ist mit der Aufnahmevorrichtung über
einen Haltearm verbunden. Dies ermöglicht eine Ausrichtung der
Aufnahmevorrichtung in Richtung des Fahrzeuglenkers weitgehend unabhängig von
der Positionierung der Befestigungsvorrichtung. Weiterhin weist
das erfindungsgemäße Halterungssystem
eine an der Befestigungsvorrichtung angeordnete Antenne für von Satelliten
drahtlos übermittelte
Informationen zur Bestimmung der geographischen Ortsposition des
Kraftfahrzeugs auf. Dadurch entfällt
die Erfordernis, dass bei der Übernahme
des Halterungssystems von einem ersten in ein zweites Fahrzeug eine
gegebenenfalls separat angeschlossene Antenne umgebaut werden muss
oder gar im zweiten Fahrzeug eine weitere Antenne vorgehalten werden
muss, wenn der Umbau der separaten Antenne sich als zu aufwendig
erweist. Eine im Fahrzeug oft unschön verlaufende und störende Verkabelung
mit einer separaten Antenne entfällt.
Das erfindungsgemäße Halterungssystem
ist von Jedermann einfach im jeweiligen Fahrzeug zu befestigen und
anzuschließen,
so dass Kosten für
einen Einbau durch eine Fachwerkstatt entfallen. Nachdem das erfindungsgemäße Halterungssystem
nacheinander in unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden kann,
entfallen also sowohl die Kosten für die Anschaffung jeweils eines
Halterungssystems pro Fahrzeug als auch die Kosten für den Einbau
oder Umbau.
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Besonders bevorzugt ist es dabei,
wenn die Befestigungsvorrichtung als Saugfuß ausgestaltet ist. Ein derartiger
Saugfuß läßt sich
in einfacher Weise an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett
derart fest fixieren, dass im normalen Fahrzeuggebrauch und auch
bei einem Aufprall des Fahrzeugs auf ein Hindernis eine hervorragende
Befestigung des Halterungssystems gewährleistet ist.
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Dabei hat es sich bewährt, wenn
der Saugfuß durch
einen Saugnapf mit einem starren Gehäuse gebildet ist, wobei das
Gehäuse
einen Auslösemechanismus
zur Betätigung
des Saugnapfs aufweist. Das Gehäuse
stabilisiert den Saugnapf und vereinfacht dessen Bedienung. Weiterhin
verdeckt das Gehäuse
den Saugnapf in Richtung der Fahrzeuginsassen und trägt damit
zu einem optisch verbesserten Gesamteindruck bei.
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Idealerweise weist der Saugnapf eine
Lasche zum Lösen
des Saugnapfs auf, wodurch die Demontage des Halterungssystems erleichtert
und vereinfacht wird.
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Es hat sich bewährt, wenn die Antenne beweglich
mit der Befestigungseinrichtung verbunden ist. Dadurch kann die
Position der Antenne verändert und
ein besserer Empfang des Satellitensignals erreicht werden. Weiterhin
kann eine Anpassung der Antenne an die Wölbung und Winkellage der Windschutzscheibe
erfolgen.
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Besonders bevorzugt ist es dabei,
wenn die Antenne über
ein Gelenk mit der Befestigungsvorrichtung verbunden ist. Dabei
handelt es sich vorzugsweise um ein Scharniergelenk, es kann sich aber
auch um ein Kugelgelenk handeln.
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Es hat sich bewährt, wenn die Antenne und ein
der Antenne zugeordneter Empfänger
in ein Bauteil integriert sind und das Bauteil über das Gelenk mit der Befestigungsvorrichtung
verbunden ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders kompakte Bauweise
und es können Übertragungsverluste
und die Einkopplung von Störsignalen
auf den Übertragungspfad
zwischen Antenne und Empfänger
reduziert werden.
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Es hat sich weiterhin bewährt, wenn
ein der Antenne zugeordneter Empfänger in der Aufnahmevorrichtung
oder in der Befestigungsvorrichtung integriert ist. So kann der
Empfänger
beispielsweise unsichtbar im Gehäuse
des Saugfußes
integriert werden.
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Es ist bevorzugt, wenn der Haltearm
beweglich ausgebildet ist. Somit ist die Position der Aufnahmevorrichtung
und damit die Position des Mobilfunkendgerätes oder des PDAs genauer auf
die gewünschte
Position zum Fahrzeuglenker oder Beifahrer einstellbar beziehungsweise
kann während
der Fahrt auch verändert
werden. Dies ist nicht nur dann wünschenswert, wenn der Fahrzeuglenker
beispielsweise bei dichtem Verkehrsaufkommen das Ablesen von Daten
seinem gegebenenfalls vorhandenen Beifahrer überläßt, sondern auch bei störendem Lichteinfall,
der das Ablesen der Daten behindert oder den Benutzer blendet.
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Besonders hat sich hier ein Haltearm
bewährt,
der durch eine Rohrfeder gebildet ist. Eine derartige Rohrfeder
ist in alle Richtungen gleich biegbar und ermöglicht somit in einfacher Weise
die gewünschte
Ausrichtung der Aufnahmevorrichtung beziehungsweise des Mobilfunkendgerätes oder
des PDAs.
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Es ist besonders bevorzugt, wenn
die Aufnahmevorrichtung ein mechanisch fest mit dem Haltearm verbundenes
Grundelement und eine vom Grundelement lösbare Cradle zur Aufnahme des
Mobilfunkendgeräts
oder PDAs umfasst. Das Cradle weist eine Halteschale auf, die zur
Aufnahme und zum Anschluss beispielsweise eines Mobiltelefons eines
speziellen Typs oder eines PDAs eines speziellen Typs spezifisch
ausgebildet ist. Die verschiedenen Gerätetypen ergeben sich üblicherweise
durch Hersteller-spezifische Unterschiede oder neue Gerätegenerationen
eines einzelnen Herstellers. Das Grundteil ist unabhängig vom
Mobilfunkendgerät-Typ oder
PDA-Typ ausgebildet und verbleibt beim Austausch des Mobilfunkendgeräts oder
PDAs unverändert
am Haltearm. Lediglich die Cradle ist spezifisch zum Mobilfunkendgerät oder zum
PDA ausgebildet und wird beim Austausch des Mobiltelefons oder des PDAs
jeweils ausgetauscht. Dadurch ist auf besonders einfache Weise beispielsweise
der Austausch eines Mobiltelefons gegen ein Mobiltelefon anderen Typs
oder eines PDAs gegen ein PDA anderen Typs durchführbar, ohne
dass der Kauf eines komplett neuen, darauf abgestimmten Halterungssystems
erforderlich wäre.
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Es hat sich bewährt, wenn das Grundelement
mindestens zwei Haken aufweist und die Cradle die gleiche Anzahl
an Öffnungen
zur Aufnahme dieser Haken aufweist.
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Die Haken fixieren die Cradle am
Grundelement und gewährleisten
eine mechanisch optimale Befestigung während des Fahrzeugbetriebs.
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Dabei ist es bevorzugt, wenn die
Haken über einen
Drück-
oder Schiebemechanismus beweglich sind. Dies erleichtert einem Benutzer
die Entfernung der Cradle vom Grundelement, da kein spezielles Werkzeug
erforderlich ist.
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Es hat sich bewährt, wenn das Grundelement
eine Stromzuführung
aufweist. Bei einer Anordnung einer Stromzuführung im Bereich der Aufnahmevorrichtung
müßte diese
jedesmal mit ausgetauscht werden, wenn ein neuer Gerätetyp mit
dazu passender Cradle eingesetzt werden soll. Ist die Stromzuführung jedoch
am Grundelement angeordnet, kann die Stromzuführung unabhängig vom verwendeten Gerätetyp genutzt
werden. Die Kosten für die
jeweilige Cradle werden somit minimiert.
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Es ist bevorzugt, wenn die Stromzuführung auf
ihrem dem Grundelement abgewandten Ende einen Stecker zum Anschluss
an einen Zigarettenanzünder
des Kraftfahrzeugs aufweist. Eine derartige Stromzuführung ist
mit der Elektrik des jeweiligen Fahrzeugs in einfacher Weise von
Jedermann verbindbar und wieder lösbar, ohne dass ein spezielles Werkzeug
erforderlich wäre.
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Zur Sicherstellung einer störungsfreien
Informationsübertragung
ist es von Vorteil, wenn ein geschirmtes Verbindungskabel das Grundelement
mit der Befestigungsvorrichtung verbindet, wobei das Verbindungskabel
im Inneren des Haltearms geführt ist.
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Es hat sich bewährt, wenn das Verbindungskabel
mindestens ein Datenkabel zur Übertragung von
Informationen zwischen der Antenne und dem Mobilfunkendgerät oder PDA
aufweist. Ist der Empfänger
bei der Antenne oder in der Befestigungsvorrichtung angeordnet,
so kann auf eine Schirmung des Datenkabels verzichtet werden.
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Ist der der Antenne zugeordnete Empfänger im
Bereich der Befestigungsvorrichtung oder der Antenne angeordnet,
so ist es von Vorteil, wenn das Verbindungskabel ein elektrisches
Versorgungskabel zum elektrischen Anschluss des Empfängers umfasst.
Ein separates Kabel außerhalb
des Hebelarms, welches das optische Erscheinungsbild und die Handhabbarkeit
des Halterungssystems beeinträchtigen
könnte,
wird vermieden.
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Im Hinblick auf die Sicherheit der
Fahrzeuginsassen hat es sich bewährt,
wenn die Cradle eine Arretieranordnung zur temporären mechanischen
Befestigung des Mobilfunkendgerätes
oder PDAs aufweist. Die Arretiervorrichtung kann beispielsweise
durch eine Schiebearretierung oder einen Schnappverschluss realisiert
werden.
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Es ist bevorzugt, wenn die Cradle
eine elektrische Steckeranordnung aufweist, die zur Versorgung des
Mobilfunkendgerätes
oder PDAs mit Energie geeignet ist. Nachdem der Einsatz von Mobilfunkendgeräten oder
PDAs zur Navigation des Fahrzeugs üblicherweise viel Energie benötigt, ist
es wünschenswert,
eine Aufladung des Mobilfunkendgeräts oder PDAs während einer
längeren
Fahrtdauer über die
elektrische Steckeranordnung der Cradle vornehmen zu können.
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Es hat sich bewährt, wenn die elektrische Steckeranordnung
gleichzeitig zur Datenübertragung zwischen
Empfänger
und Mobilfunkendgerät
oder PDA geeignet ist, so dass ein weiteres Stecker-Bauteil eingespart
werden kann.
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Weiterhin hat es sich bewährt, wenn
das Halterungssystem eine Sendeeinrichtung zur drahtlosen Übertragung
von Daten an das Mobilfunkendgerät oder
PDA aufweist, insbesondere eine Bluetooth-Sendeeinrichtung aufweist,
wobei der Empfänger
mit der Sendeeinrichtung elektrisch verbunden ist und die Sendeeinrichtung
so ausgestaltet ist, dass sie von dem Empfänger empfangene Informationen drahtlos
an das Mobilfunkendgerät
oder PDA überträgt. Hierdurch
entfällt
die Anordnung eines Datenkabels im Haltearm sowie die Integration
einer speziellen Signal-Anpassung. Die erforderliche Elektronik kann
in der Aufnahmevorrichtung angeordnet werden.
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Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn
das Halterungssystem einen Bewegungs-, Richtungs- oder Beschleunigungssensor
und elektrische Verbindungsmittel zur Übermittlung der Ausgangsdaten
des Bewegungs-, Richtungs- oder Beschleunigungssensors an das Mobilfunkendgerät oder PDA
aufweist. Die Ausgangsdaten dieses Sensors können von der von dem Mobilfunkendgerät oder dem
PDA ausgeführten
Navigations-Applikation zur weiteren Verbesserung des Navigationsergebnisses
verwendet werden. Je nachdem, ob ein spezielles Mobilfunkendgerät oder PDA
diese Möglichkeit
vorsieht, können
diese Daten dem Mobilfunkendgerät
oder PDA kostengünstig
und ohne Montageaufwand im Fahrzeug zu verursachen, bereitgestellt
werden. Auch die Bereitstellung verschiedener Ausstattungsvarianten
für ein und
denselben Mobilfunkendgerät-Typ
oder PDA-Typ ist möglich.
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Eine komfortable Bedienung der Navigationseinrichtung
wird gewährleistet,
wenn das Grundelement eine Anschlussbaugruppe zur Kommunikation über einen Fahrzeugbus,
vorzugsweise einen CAN-Bus, oder eine sonstige Anschlussbaugruppe zur
Verbindung des Mobilfunkendgerätes
oder PDAs mit einer Anzeigeeinrichtung des Fahrzeuges ausgestattet
ist. Im Fahrzeug an ergonomischer Position angeordnete Anzeigeeinrichtungen
können
so von dem Mobilfunkendgerät
oder PDA zur Anzeige von Wegeleitinformationen verwendet werden.
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Die Bilder 1 bis 3 und die 1 bis 1f sollen das erfindungsgemäße Halterungssystem
beispielhaft erläutern.
So zeigt
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Bild 1 ein erfindungsgemäßes Halterungssystem
mit einem Mobiltelefon,
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Bild 2a die Befestigungsvorrichtung
aus Bild 1 in vergrößerter Darstellung,
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Bild 2b die Befestigungsvorrichtung
aus Bild 1 in der Draufsicht,
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Bild 3 das Grundelement aus Bild
1 in vergrößerter Darstellung,
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1 das
Halterungssystem aus Bild 1 ohne Cradle und Mobiltelefon,
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1a eine
vergrößerte Darstellung
der Befestigungsvorrichtung aus 1,
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1b eine
vergrößerte Darstellung
des Grundelements in der Draufsicht,
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1c den
Schnitt A–A
durch das Grundelement aus 1b,
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1d eine
vergrößerte Darstellung
des Schnitts A–A
aus 1c,
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1e die
Seitenansicht des Grundelements aus 1 und
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1f den
Schnitt B–B
durch das Grundelement aus 1e.
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Bild 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Halterungssystem 1 mit
einem Mobiltelefon 10. Das Halterungssystem 1 weist
eine Befestigungsvorrichtung 2 und eine Aufnahmevorrichtung 3 für das Mobiltelefon 10 auf,
das sich aus der Cradle 3a und dem hier nicht sichtbaren
Grundelement 3b zusammensetzt. Das Mobiltelefon 10 ist
dabei in der Cradle 3a angeordnet und über eine Arretiervorrichtung 11 temporär fixiert. Die
Befestigungsvorrichtung 2 ist mit der Aufnahmevorrichtung 3 über den
Hebelarm 4 verbunden, der hier aus einer biegsamen Rohrfeder
gebildet ist. Der Hebelarm 4 könnte allerdings auch aus zwei
oder mehreren starren Rohren oder Rohrabschnitten zusammengesetzt
sein, die gelenkig miteinander verbunden sind. Weiterhin wäre es möglich, anstelle
der Rohrfeder ein biegsames Kunststoffrohr einzusetzen, das gegebenenfalls
mit einer Struktur aus Metall, beispielsweise einem Metalldraht,
verstärkt
sein kann. Die Befestigungsvorrichtung 2 wird durch einen
Saugfuß gebildet,
der sich aus einem hier nicht erkennbaren Saugnapf 2a, einem Gehäuse 2b über dem
Saugnapf 2a, einem Auslösemechanismus 2c zur
Betätigung
des Saugnapfs sowie einer Lasche 2d zum Lösen des
Saufnapfs 2a aufweist. Der Auslösemechanismus 2c wird
hier über
einen Stellhebel betätigt.
Anstelle eines Saugnapfs 2a könnte beispielsweise auch ein
Klebestreifen mit hoher Klebekraft eingesetzt werden, der sich durch
eine daran befestigte Lasche dehnen und somit wieder leicht und ohne
Rückstände lösen läßt. Nach
dem Lösen
eines solchen Klebestreifens ist dieser aber üblicherweise nicht wieder verwendbar,
da seine Form verändert wurde.
Somit muss bei einer erneuten Befestigung in einem Fahrzeug meist
ein neuer Klebestreifen eingesetzt werden. An der hier als Saugfuß ausgebildeten Befestigungsvorrichtung 2 ist
weiterhin eine Antenne 5 beweglich angeordnet.
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Bild 2a zeigt die als Saugfuß ausgestaltete Befestigungsvorrichtung 2 in
vergrößerter Darstellung.
Dabei ist der Saugnapf 2a, das Gehäuse 2b, der Auslösemechanismus 2c,
die Lasche 2d und die Antenne 5 deutlich zu erkennen.
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Bild 2b zeigt die als Saugfuß ausgestaltete Befestigungsvorrichtung 2 aus
Bild 1 in der Draufsicht. Hier ist ein Scharniergelenk 2e zwischen
der Antenne 5 und dem Gehäuse 2b erkennbar, über das die
Position der Antenne 5 verändert und optimiert werden
kann.
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Bild 3 zeigt das in Bild 1 durch
die Cradle 3a und das Mobiltelefon 10 verdeckte
Grundelement 3b in vergrößerter Darstellung. Das Grundelement 3b ist mit
einer Stromzuführung 6 versehen
und weist bewegliche Haken 8a und einen starren Haken 8b zur Befestigung
der Cradle 3a auf. Die beweglichen Haken 8a können über einen
hier nur teilweise erkennbaren Drückmechanismus 9a, 9b betätigt werden und
rasten in die Cradle 3a ein. Werden die beiden Drückbereiche
am Drückmechanismus 9a, 9b gleichzeitig
gedrückt,
verändern
alle beweglichen Haken 8a ihre Position und die Cradle 3a kann
vom Grundelement 3b gelöst
werden. Weiterhin ist ein Steckerelement 12 mit elektrischen
Kontaktelementen für den
elektrischen Anschluss der Cradle 3a am Grundelement 3b vorgesehen.
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1 zeigt
das Halterungssystem 1 aus Bild 1 ohne Cradle 3a und
Mobiltelefon 10, wobei jedoch die Stromzuführung 6 am
Grundelement 3b dargestellt ist. Die Stromzuführung 6 ist
auf ihrer dem Grundelement 3b abgewandten Ende mit einem
Stecker 7 zum Anschluss an dem Zigarettenanzünder eines
Kraftfahrzeuges versehen. Deutlich ist hier nun der Saugnapf 2a der
Befestigungsvorrichtung 2 erkennbar. Im Haltearm 4 verläuft ein
hier nicht dargestelltes Verbindungskabel zwischen dem Grundelement 3b und
der Befestigungsvorrichtung 2.
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1a zeigt
eine vergrößerte Darstellung der
als Saugfuß ausgestalteten
Befestigungsvorrichtung aus 1,
wobei das Scharniergelenk 2e zwischen Antenne 5 und
Gehäuse 2b und
der Auslösemechanismus 2c am
Gehäuse 2b erkennbar
ist. Alternativ könnte
aber anstelle des dargestellten Auslösemechanismus 2c beispielsweise
auch eine Stellschraube eingesetzt werden, die in das Gehäuse 2b gedreht
wird und dabei den Saugnapf 2a betätigt. Weiterhin wäre es möglich, den
Saugnapf 2a derart auszuformen, dass dieser zumindest teilweise
aus dem Gehäuse 2b ragt,
beispielsweise in dem Bereich, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel
durch den Auslösemechanismus 2c belegt
ist. Der Benutzer kann den Saugnapf 2a durch eine im Gehäuse 2b vorgesehene Öffnung,
durch welche beispielsweise ein am Saugnapf 2a angeordneter
Vorsprung ragt, dann direkt betätigen.
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1b zeigt
eine vergrößerte Darstellung des
Grundelements 3b in der Draufsicht, wobei das Steckerelement 12 zum
elektrischen Anschluss der Cradle 3a, die beweglichen Haken 8a und
der starre Haken 8b zur mechanischen Fixierung des Cradles 3a sowie
der Drückmechanismus 9a für die beweglichen
Haken 8a erkennbar ist.
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1c zeigt
den Schnitt A–A
durch das Grundelement 3b aus 1b und 1d zeigt
eine vergrößerte Darstellung
des Schnitts A–A
aus 1c.
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1e zeigt
die Seitenansicht des Grundelements 3b aus 1 und 1f den
Schnitt B–B durch
das Grundelement 3b aus 1e.