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DE202004005825U1 - Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte oder PDAs - Google Patents

Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte oder PDAs Download PDF

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DE202004005825U1
DE202004005825U1 DE200420005825 DE202004005825U DE202004005825U1 DE 202004005825 U1 DE202004005825 U1 DE 202004005825U1 DE 200420005825 DE200420005825 DE 200420005825 DE 202004005825 U DE202004005825 U DE 202004005825U DE 202004005825 U1 DE202004005825 U1 DE 202004005825U1
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antenna
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mounting system
bracket system
mobile radio
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Audioton Kabelwerk GmbH Zweigniederlassung Scheinfeld
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Abstract

Halterungssystem (1) für Mobilfunkendgeräte oder PDAs (Personal Digital Assistants) zum Betrieb von Mobilfunkendgeräten oder PDAs in einem Kraftfahrzeug mit einer Aufnahmevorrichtung zur temporären Aufnahme des Mobilfunkendgeräts oder PDAs, wobei das Halterungssystem (1) eine Befestigungsvorrichtung (2) zur Befestigung des Halterungssystems (1) im Kraftfahrzeuginnenraum umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (2) dazu geeignet ist, das Halterungssystem (1) temporär an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett zu befestigen, dass die Befestigungsvorrichtung (2) mit der Aufnahmevorrichtung (3) über einen Haltearm (4) verbunden ist, und dass an der Befestigungsvorrichtung (2) eine Antenne (5) für von Satelliten drahtlos übermittelte Informationen zur Bestimmung der geographischen Ortsposition des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte oder PDAs (Personal Digital Assistants) zum Betrieb von Mobilfunkendgeräten oder PDAs in einem Kraftfahrzeug mit einer Aufnahmevorrichtung zur temporären Aufnahme des Mobilfunkendgeräts oder PDAs, wobei das Halterungssystem eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung des Halterungssystems im Kraftfahrzeuginnenraum umfasst.
  • Derartige Anordnungen sind bekannt. So beschreibt die DE 101 139 05 C2 ein Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte in einem Kraftfahrzeug, das aus einem in ein Kraftfahrzeug montierbaren Grundteil und ein auf diesem Grundteil über eine mechanische Rastverbindung montierbares Cradle besteht. Grundteil und Cradle sind weiter über jeweilige, ineinander eingreifende elektrische Verbindungselemente auch elektrisch miteinander verbunden. Diese Verbindungselemente bestehen jeweils aus einem Dielektrikum-Körper und mehreren festen oder federnden Kontaktstiften, die bei Verrastung des Cradles im Grundteil fluchtend ineinander greifen und damit eine elektrische Verbindung zwischen dem Grundteil und dem Cradle schaffen. Die dort beschriebene Mobiltelefoneinrichtung ist so ausgebildet, dass auf besonders einfache Weise der Austausch eines Mobiltelefons gegen ein Mobiltelefon anderen Typs durchgeführt werden kann. Das Grundteil ist fest im Fahrzeug montiert. Das Cradle weist eine Halteschale auf, die zur Aufnahme eines Mobiltelefons eines speziellen Mobiltelefontyps spezifisch ausgebildet ist. Das Grundteil ist unabhängig vom Mobiltelefontyp ausgebildet und verbleibt beim Austausch des Mobiltelefons unverändert im Kraftfahrzeug. Lediglich das Cradle ist spezifisch zum Mobiltelefon ausgebildet und wird beim Austausch des Mobiltelefons jeweils ausgetauscht.
  • Weiter sind im Fahrzeug fest installierte Navigationssysteme bekannt, die einen GPS-Empfänger (GPS = Global Positioning System), Einrichtungen zur Eingabe des gewünschten Fahrzieles und optische oder akustische Ausgabemittel aufweisen. Die Ausgabemittel geben an den Fahrer des Fahrzeuges Navigationsanweisungen aus, die von einem Navigationsrechner aufgrund der Eingabe von Standort und Ziel berechnet werden. Der Navigationsrechner bedient sich hierbei einer im Fahrzeug beispielsweise auf einer CD-Rom gespeicherten Wegenetzkare, um diese Berechnung durchzuführen. So ist beispielsweise aus EP 0 261 404 A1 eine derartige Navigationseinrichtung bekannt, die Navigationsanweisungen mittels im Fahrzeug gespeicherter Wegenetzkarten generiert.
  • Weiter ist aus DE 4 429 121 D1 eine Navigationseinrichtung für ein Fahrzeug beschrieben, die über ein Mobilfunknetz Wegenetzdaten von einer zentralen Speichereinrichtung in eine dem Navigationsrechner zugeordnete Speichereinrichtung herunterlädt. Mittels der von dem Zentralspeicher heruntergeladenen Wegenetzdaten führt der Navigationsrechner sodann die Routenberechnung durch und generiert die Navigationshinweise für den Fahrzeugführer.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Halterungssystem für Mobilfunkendgeräte oder PDAs (Personal Digital Assistants) anzugeben.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Befestigungsvorrichtung für das Halterungssystems dazu geeignet ist, das Halterungssystem temporär an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett zu befestigen, dass die Befestigungsvorrichtung mit der Aufnahmevorrichtung über einen Haltearm verbunden ist, und dass an der Befestigungsvorrichtung eine Antenne für von Satelliten übermittelte Informationen zur Bestimmung der geographischen Ortsposition des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
  • Durch ein derartiges Halterungssystem ist es in einfacher Weise möglich, das Halterungssystem in ein anderes Fahrzeug zu übernehmen beziehungsweise in ein anderes Fahrzeug mitzunehmen, da lediglich eine temporäre Befestigung vorgenommen wird. Das Halterungssystem ist dadurch flexibler einsetzbar und in unterschiedlichsten Fahrzeugen nutzbar, während die bisher bekannten Halterungssysteme stationär befestigt und betrieben wurden und somit die Verwendung einer einzigen Halterungssystems in verschiedenen Fahrzeugen aufgrund des hohen Aufwands für einen Umbau ausschied.
  • Die Befestigungsvorrichtung des erfindungsgemäßen Halterungssystems ist mit der Aufnahmevorrichtung über einen Haltearm verbunden. Dies ermöglicht eine Ausrichtung der Aufnahmevorrichtung in Richtung des Fahrzeuglenkers weitgehend unabhängig von der Positionierung der Befestigungsvorrichtung. Weiterhin weist das erfindungsgemäße Halterungssystem eine an der Befestigungsvorrichtung angeordnete Antenne für von Satelliten drahtlos übermittelte Informationen zur Bestimmung der geographischen Ortsposition des Kraftfahrzeugs auf. Dadurch entfällt die Erfordernis, dass bei der Übernahme des Halterungssystems von einem ersten in ein zweites Fahrzeug eine gegebenenfalls separat angeschlossene Antenne umgebaut werden muss oder gar im zweiten Fahrzeug eine weitere Antenne vorgehalten werden muss, wenn der Umbau der separaten Antenne sich als zu aufwendig erweist. Eine im Fahrzeug oft unschön verlaufende und störende Verkabelung mit einer separaten Antenne entfällt. Das erfindungsgemäße Halterungssystem ist von Jedermann einfach im jeweiligen Fahrzeug zu befestigen und anzuschließen, so dass Kosten für einen Einbau durch eine Fachwerkstatt entfallen. Nachdem das erfindungsgemäße Halterungssystem nacheinander in unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden kann, entfallen also sowohl die Kosten für die Anschaffung jeweils eines Halterungssystems pro Fahrzeug als auch die Kosten für den Einbau oder Umbau.
  • Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn die Befestigungsvorrichtung als Saugfuß ausgestaltet ist. Ein derartiger Saugfuß läßt sich in einfacher Weise an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett derart fest fixieren, dass im normalen Fahrzeuggebrauch und auch bei einem Aufprall des Fahrzeugs auf ein Hindernis eine hervorragende Befestigung des Halterungssystems gewährleistet ist.
  • Dabei hat es sich bewährt, wenn der Saugfuß durch einen Saugnapf mit einem starren Gehäuse gebildet ist, wobei das Gehäuse einen Auslösemechanismus zur Betätigung des Saugnapfs aufweist. Das Gehäuse stabilisiert den Saugnapf und vereinfacht dessen Bedienung. Weiterhin verdeckt das Gehäuse den Saugnapf in Richtung der Fahrzeuginsassen und trägt damit zu einem optisch verbesserten Gesamteindruck bei.
  • Idealerweise weist der Saugnapf eine Lasche zum Lösen des Saugnapfs auf, wodurch die Demontage des Halterungssystems erleichtert und vereinfacht wird.
  • Es hat sich bewährt, wenn die Antenne beweglich mit der Befestigungseinrichtung verbunden ist. Dadurch kann die Position der Antenne verändert und ein besserer Empfang des Satellitensignals erreicht werden. Weiterhin kann eine Anpassung der Antenne an die Wölbung und Winkellage der Windschutzscheibe erfolgen.
  • Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn die Antenne über ein Gelenk mit der Befestigungsvorrichtung verbunden ist. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein Scharniergelenk, es kann sich aber auch um ein Kugelgelenk handeln.
  • Es hat sich bewährt, wenn die Antenne und ein der Antenne zugeordneter Empfänger in ein Bauteil integriert sind und das Bauteil über das Gelenk mit der Befestigungsvorrichtung verbunden ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders kompakte Bauweise und es können Übertragungsverluste und die Einkopplung von Störsignalen auf den Übertragungspfad zwischen Antenne und Empfänger reduziert werden.
  • Es hat sich weiterhin bewährt, wenn ein der Antenne zugeordneter Empfänger in der Aufnahmevorrichtung oder in der Befestigungsvorrichtung integriert ist. So kann der Empfänger beispielsweise unsichtbar im Gehäuse des Saugfußes integriert werden.
  • Es ist bevorzugt, wenn der Haltearm beweglich ausgebildet ist. Somit ist die Position der Aufnahmevorrichtung und damit die Position des Mobilfunkendgerätes oder des PDAs genauer auf die gewünschte Position zum Fahrzeuglenker oder Beifahrer einstellbar beziehungsweise kann während der Fahrt auch verändert werden. Dies ist nicht nur dann wünschenswert, wenn der Fahrzeuglenker beispielsweise bei dichtem Verkehrsaufkommen das Ablesen von Daten seinem gegebenenfalls vorhandenen Beifahrer überläßt, sondern auch bei störendem Lichteinfall, der das Ablesen der Daten behindert oder den Benutzer blendet.
  • Besonders hat sich hier ein Haltearm bewährt, der durch eine Rohrfeder gebildet ist. Eine derartige Rohrfeder ist in alle Richtungen gleich biegbar und ermöglicht somit in einfacher Weise die gewünschte Ausrichtung der Aufnahmevorrichtung beziehungsweise des Mobilfunkendgerätes oder des PDAs.
  • Es ist besonders bevorzugt, wenn die Aufnahmevorrichtung ein mechanisch fest mit dem Haltearm verbundenes Grundelement und eine vom Grundelement lösbare Cradle zur Aufnahme des Mobilfunkendgeräts oder PDAs umfasst. Das Cradle weist eine Halteschale auf, die zur Aufnahme und zum Anschluss beispielsweise eines Mobiltelefons eines speziellen Typs oder eines PDAs eines speziellen Typs spezifisch ausgebildet ist. Die verschiedenen Gerätetypen ergeben sich üblicherweise durch Hersteller-spezifische Unterschiede oder neue Gerätegenerationen eines einzelnen Herstellers. Das Grundteil ist unabhängig vom Mobilfunkendgerät-Typ oder PDA-Typ ausgebildet und verbleibt beim Austausch des Mobilfunkendgeräts oder PDAs unverändert am Haltearm. Lediglich die Cradle ist spezifisch zum Mobilfunkendgerät oder zum PDA ausgebildet und wird beim Austausch des Mobiltelefons oder des PDAs jeweils ausgetauscht. Dadurch ist auf besonders einfache Weise beispielsweise der Austausch eines Mobiltelefons gegen ein Mobiltelefon anderen Typs oder eines PDAs gegen ein PDA anderen Typs durchführbar, ohne dass der Kauf eines komplett neuen, darauf abgestimmten Halterungssystems erforderlich wäre.
  • Es hat sich bewährt, wenn das Grundelement mindestens zwei Haken aufweist und die Cradle die gleiche Anzahl an Öffnungen zur Aufnahme dieser Haken aufweist.
  • Die Haken fixieren die Cradle am Grundelement und gewährleisten eine mechanisch optimale Befestigung während des Fahrzeugbetriebs.
  • Dabei ist es bevorzugt, wenn die Haken über einen Drück- oder Schiebemechanismus beweglich sind. Dies erleichtert einem Benutzer die Entfernung der Cradle vom Grundelement, da kein spezielles Werkzeug erforderlich ist.
  • Es hat sich bewährt, wenn das Grundelement eine Stromzuführung aufweist. Bei einer Anordnung einer Stromzuführung im Bereich der Aufnahmevorrichtung müßte diese jedesmal mit ausgetauscht werden, wenn ein neuer Gerätetyp mit dazu passender Cradle eingesetzt werden soll. Ist die Stromzuführung jedoch am Grundelement angeordnet, kann die Stromzuführung unabhängig vom verwendeten Gerätetyp genutzt werden. Die Kosten für die jeweilige Cradle werden somit minimiert.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Stromzuführung auf ihrem dem Grundelement abgewandten Ende einen Stecker zum Anschluss an einen Zigarettenanzünder des Kraftfahrzeugs aufweist. Eine derartige Stromzuführung ist mit der Elektrik des jeweiligen Fahrzeugs in einfacher Weise von Jedermann verbindbar und wieder lösbar, ohne dass ein spezielles Werkzeug erforderlich wäre.
  • Zur Sicherstellung einer störungsfreien Informationsübertragung ist es von Vorteil, wenn ein geschirmtes Verbindungskabel das Grundelement mit der Befestigungsvorrichtung verbindet, wobei das Verbindungskabel im Inneren des Haltearms geführt ist.
  • Es hat sich bewährt, wenn das Verbindungskabel mindestens ein Datenkabel zur Übertragung von Informationen zwischen der Antenne und dem Mobilfunkendgerät oder PDA aufweist. Ist der Empfänger bei der Antenne oder in der Befestigungsvorrichtung angeordnet, so kann auf eine Schirmung des Datenkabels verzichtet werden.
  • Ist der der Antenne zugeordnete Empfänger im Bereich der Befestigungsvorrichtung oder der Antenne angeordnet, so ist es von Vorteil, wenn das Verbindungskabel ein elektrisches Versorgungskabel zum elektrischen Anschluss des Empfängers umfasst. Ein separates Kabel außerhalb des Hebelarms, welches das optische Erscheinungsbild und die Handhabbarkeit des Halterungssystems beeinträchtigen könnte, wird vermieden.
  • Im Hinblick auf die Sicherheit der Fahrzeuginsassen hat es sich bewährt, wenn die Cradle eine Arretieranordnung zur temporären mechanischen Befestigung des Mobilfunkendgerätes oder PDAs aufweist. Die Arretiervorrichtung kann beispielsweise durch eine Schiebearretierung oder einen Schnappverschluss realisiert werden.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Cradle eine elektrische Steckeranordnung aufweist, die zur Versorgung des Mobilfunkendgerätes oder PDAs mit Energie geeignet ist. Nachdem der Einsatz von Mobilfunkendgeräten oder PDAs zur Navigation des Fahrzeugs üblicherweise viel Energie benötigt, ist es wünschenswert, eine Aufladung des Mobilfunkendgeräts oder PDAs während einer längeren Fahrtdauer über die elektrische Steckeranordnung der Cradle vornehmen zu können.
  • Es hat sich bewährt, wenn die elektrische Steckeranordnung gleichzeitig zur Datenübertragung zwischen Empfänger und Mobilfunkendgerät oder PDA geeignet ist, so dass ein weiteres Stecker-Bauteil eingespart werden kann.
  • Weiterhin hat es sich bewährt, wenn das Halterungssystem eine Sendeeinrichtung zur drahtlosen Übertragung von Daten an das Mobilfunkendgerät oder PDA aufweist, insbesondere eine Bluetooth-Sendeeinrichtung aufweist, wobei der Empfänger mit der Sendeeinrichtung elektrisch verbunden ist und die Sendeeinrichtung so ausgestaltet ist, dass sie von dem Empfänger empfangene Informationen drahtlos an das Mobilfunkendgerät oder PDA überträgt. Hierdurch entfällt die Anordnung eines Datenkabels im Haltearm sowie die Integration einer speziellen Signal-Anpassung. Die erforderliche Elektronik kann in der Aufnahmevorrichtung angeordnet werden.
  • Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn das Halterungssystem einen Bewegungs-, Richtungs- oder Beschleunigungssensor und elektrische Verbindungsmittel zur Übermittlung der Ausgangsdaten des Bewegungs-, Richtungs- oder Beschleunigungssensors an das Mobilfunkendgerät oder PDA aufweist. Die Ausgangsdaten dieses Sensors können von der von dem Mobilfunkendgerät oder dem PDA ausgeführten Navigations-Applikation zur weiteren Verbesserung des Navigationsergebnisses verwendet werden. Je nachdem, ob ein spezielles Mobilfunkendgerät oder PDA diese Möglichkeit vorsieht, können diese Daten dem Mobilfunkendgerät oder PDA kostengünstig und ohne Montageaufwand im Fahrzeug zu verursachen, bereitgestellt werden. Auch die Bereitstellung verschiedener Ausstattungsvarianten für ein und denselben Mobilfunkendgerät-Typ oder PDA-Typ ist möglich.
  • Eine komfortable Bedienung der Navigationseinrichtung wird gewährleistet, wenn das Grundelement eine Anschlussbaugruppe zur Kommunikation über einen Fahrzeugbus, vorzugsweise einen CAN-Bus, oder eine sonstige Anschlussbaugruppe zur Verbindung des Mobilfunkendgerätes oder PDAs mit einer Anzeigeeinrichtung des Fahrzeuges ausgestattet ist. Im Fahrzeug an ergonomischer Position angeordnete Anzeigeeinrichtungen können so von dem Mobilfunkendgerät oder PDA zur Anzeige von Wegeleitinformationen verwendet werden.
  • Die Bilder 1 bis 3 und die 1 bis 1f sollen das erfindungsgemäße Halterungssystem beispielhaft erläutern. So zeigt
  • Bild 1 ein erfindungsgemäßes Halterungssystem mit einem Mobiltelefon,
  • Bild 2a die Befestigungsvorrichtung aus Bild 1 in vergrößerter Darstellung,
  • Bild 2b die Befestigungsvorrichtung aus Bild 1 in der Draufsicht,
  • Bild 3 das Grundelement aus Bild 1 in vergrößerter Darstellung,
  • 1 das Halterungssystem aus Bild 1 ohne Cradle und Mobiltelefon,
  • 1a eine vergrößerte Darstellung der Befestigungsvorrichtung aus 1,
  • 1b eine vergrößerte Darstellung des Grundelements in der Draufsicht,
  • 1c den Schnitt A–A durch das Grundelement aus 1b,
  • 1d eine vergrößerte Darstellung des Schnitts A–A aus 1c,
  • 1e die Seitenansicht des Grundelements aus 1 und
  • 1f den Schnitt B–B durch das Grundelement aus 1e.
  • Bild 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Halterungssystem 1 mit einem Mobiltelefon 10. Das Halterungssystem 1 weist eine Befestigungsvorrichtung 2 und eine Aufnahmevorrichtung 3 für das Mobiltelefon 10 auf, das sich aus der Cradle 3a und dem hier nicht sichtbaren Grundelement 3b zusammensetzt. Das Mobiltelefon 10 ist dabei in der Cradle 3a angeordnet und über eine Arretiervorrichtung 11 temporär fixiert. Die Befestigungsvorrichtung 2 ist mit der Aufnahmevorrichtung 3 über den Hebelarm 4 verbunden, der hier aus einer biegsamen Rohrfeder gebildet ist. Der Hebelarm 4 könnte allerdings auch aus zwei oder mehreren starren Rohren oder Rohrabschnitten zusammengesetzt sein, die gelenkig miteinander verbunden sind. Weiterhin wäre es möglich, anstelle der Rohrfeder ein biegsames Kunststoffrohr einzusetzen, das gegebenenfalls mit einer Struktur aus Metall, beispielsweise einem Metalldraht, verstärkt sein kann. Die Befestigungsvorrichtung 2 wird durch einen Saugfuß gebildet, der sich aus einem hier nicht erkennbaren Saugnapf 2a, einem Gehäuse 2b über dem Saugnapf 2a, einem Auslösemechanismus 2c zur Betätigung des Saugnapfs sowie einer Lasche 2d zum Lösen des Saufnapfs 2a aufweist. Der Auslösemechanismus 2c wird hier über einen Stellhebel betätigt. Anstelle eines Saugnapfs 2a könnte beispielsweise auch ein Klebestreifen mit hoher Klebekraft eingesetzt werden, der sich durch eine daran befestigte Lasche dehnen und somit wieder leicht und ohne Rückstände lösen läßt. Nach dem Lösen eines solchen Klebestreifens ist dieser aber üblicherweise nicht wieder verwendbar, da seine Form verändert wurde. Somit muss bei einer erneuten Befestigung in einem Fahrzeug meist ein neuer Klebestreifen eingesetzt werden. An der hier als Saugfuß ausgebildeten Befestigungsvorrichtung 2 ist weiterhin eine Antenne 5 beweglich angeordnet.
  • Bild 2a zeigt die als Saugfuß ausgestaltete Befestigungsvorrichtung 2 in vergrößerter Darstellung. Dabei ist der Saugnapf 2a, das Gehäuse 2b, der Auslösemechanismus 2c, die Lasche 2d und die Antenne 5 deutlich zu erkennen.
  • Bild 2b zeigt die als Saugfuß ausgestaltete Befestigungsvorrichtung 2 aus Bild 1 in der Draufsicht. Hier ist ein Scharniergelenk 2e zwischen der Antenne 5 und dem Gehäuse 2b erkennbar, über das die Position der Antenne 5 verändert und optimiert werden kann.
  • Bild 3 zeigt das in Bild 1 durch die Cradle 3a und das Mobiltelefon 10 verdeckte Grundelement 3b in vergrößerter Darstellung. Das Grundelement 3b ist mit einer Stromzuführung 6 versehen und weist bewegliche Haken 8a und einen starren Haken 8b zur Befestigung der Cradle 3a auf. Die beweglichen Haken 8a können über einen hier nur teilweise erkennbaren Drückmechanismus 9a, 9b betätigt werden und rasten in die Cradle 3a ein. Werden die beiden Drückbereiche am Drückmechanismus 9a, 9b gleichzeitig gedrückt, verändern alle beweglichen Haken 8a ihre Position und die Cradle 3a kann vom Grundelement 3b gelöst werden. Weiterhin ist ein Steckerelement 12 mit elektrischen Kontaktelementen für den elektrischen Anschluss der Cradle 3a am Grundelement 3b vorgesehen.
  • 1 zeigt das Halterungssystem 1 aus Bild 1 ohne Cradle 3a und Mobiltelefon 10, wobei jedoch die Stromzuführung 6 am Grundelement 3b dargestellt ist. Die Stromzuführung 6 ist auf ihrer dem Grundelement 3b abgewandten Ende mit einem Stecker 7 zum Anschluss an dem Zigarettenanzünder eines Kraftfahrzeuges versehen. Deutlich ist hier nun der Saugnapf 2a der Befestigungsvorrichtung 2 erkennbar. Im Haltearm 4 verläuft ein hier nicht dargestelltes Verbindungskabel zwischen dem Grundelement 3b und der Befestigungsvorrichtung 2.
  • 1a zeigt eine vergrößerte Darstellung der als Saugfuß ausgestalteten Befestigungsvorrichtung aus 1, wobei das Scharniergelenk 2e zwischen Antenne 5 und Gehäuse 2b und der Auslösemechanismus 2c am Gehäuse 2b erkennbar ist. Alternativ könnte aber anstelle des dargestellten Auslösemechanismus 2c beispielsweise auch eine Stellschraube eingesetzt werden, die in das Gehäuse 2b gedreht wird und dabei den Saugnapf 2a betätigt. Weiterhin wäre es möglich, den Saugnapf 2a derart auszuformen, dass dieser zumindest teilweise aus dem Gehäuse 2b ragt, beispielsweise in dem Bereich, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch den Auslösemechanismus 2c belegt ist. Der Benutzer kann den Saugnapf 2a durch eine im Gehäuse 2b vorgesehene Öffnung, durch welche beispielsweise ein am Saugnapf 2a angeordneter Vorsprung ragt, dann direkt betätigen.
  • 1b zeigt eine vergrößerte Darstellung des Grundelements 3b in der Draufsicht, wobei das Steckerelement 12 zum elektrischen Anschluss der Cradle 3a, die beweglichen Haken 8a und der starre Haken 8b zur mechanischen Fixierung des Cradles 3a sowie der Drückmechanismus 9a für die beweglichen Haken 8a erkennbar ist.
  • 1c zeigt den Schnitt A–A durch das Grundelement 3b aus 1b und 1d zeigt eine vergrößerte Darstellung des Schnitts A–A aus 1c.
  • 1e zeigt die Seitenansicht des Grundelements 3b aus 1 und 1f den Schnitt B–B durch das Grundelement 3b aus 1e.

Claims (25)

  1. Halterungssystem (1) für Mobilfunkendgeräte oder PDAs (Personal Digital Assistants) zum Betrieb von Mobilfunkendgeräten oder PDAs in einem Kraftfahrzeug mit einer Aufnahmevorrichtung zur temporären Aufnahme des Mobilfunkendgeräts oder PDAs, wobei das Halterungssystem (1) eine Befestigungsvorrichtung (2) zur Befestigung des Halterungssystems (1) im Kraftfahrzeuginnenraum umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (2) dazu geeignet ist, das Halterungssystem (1) temporär an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett zu befestigen, dass die Befestigungsvorrichtung (2) mit der Aufnahmevorrichtung (3) über einen Haltearm (4) verbunden ist, und dass an der Befestigungsvorrichtung (2) eine Antenne (5) für von Satelliten drahtlos übermittelte Informationen zur Bestimmung der geographischen Ortsposition des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
  2. Halterungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (2) als Saugfuß ausgestaltet ist.
  3. Halterungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugfuß durch einen Saugnapf (2a) mit einem starren Gehäuse (2b) gebildet ist, wobei das Gehäuse (2b) einen Auslösemechanismus (2c) zur Betätigung des Saugnapfs (2a) aufweist.
  4. Halterungssystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf (2a) mit einer Lasche (2d) zum Lösen des Saugnapfs (2a) versehen ist.
  5. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (5) beweglich mit der Befestigungseinrichtung (2) verbunden ist.
  6. Halterungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (5) über ein Gelenk (2e) mit der Befestigungsvorrichtung (2) verbunden ist.
  7. Halterungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (5) und ein der Antenne (5) zugeordneter Empfänger in ein Bauteil integriert sind und dass das Bauteil über das Gelenk (2e) mit der Befestigungsvorrichtung (2) verbunden ist.
  8. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein der Antenne (5) zugeordneter Empfänger in der Aufnahmevorrichtung (3) integriert ist.
  9. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein der Antenne (5) zugeordneter Empfänger in der Befestigungsvorrichtung (2) integriert ist.
  10. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (4) beweglich ausgebildet ist.
  11. Halterungssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (4) durch eine Rohrfeder gebildet ist.
  12. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung (3) ein mechanisch fest mit dem Haltearm (4) verbundenes Grundelement (3a) und eine vom Grundelement (3a) lösbare Cradle (3b) zur Aufnahme des Mobilfunkendgeräts oder PDAs umfasst.
  13. Halterungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (3a) mindestens zwei Haken (8a, 8b) aufweist und dass die Cradle (3b) die gleiche Anzahl an Öffnungen zur Aufnahme der Haken (8a, 8b) aufweist.
  14. Halterungssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Haken (8a, 8b) über einen Drück- oder Schiebemechanismus (9a, 9b) beweglich sind.
  15. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (3a) eine Stromzuführung (6) aufweist.
  16. Halterungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromzuführung (6) auf ihrem dem Grundelement (3a) abgewandten Ende einen Stecker (7) zum Anschluss an einen Zigarettenanzünder des Kraftfahrzeugs aufweist.
  17. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein geschirmtes Verbindungskabel das Grundelement (3a) mit der Befestigungsvorrichtung (2) verbindet, wobei das Verbindungskabel im Inneren des Haltearms (4) geführt ist.
  18. Halterungssystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungskabel mindestens ein Datenkabel zur Übertragung von Informationen zwischen der Antenne (5) und dem Mobilfunkendgerät oder PDA aufweist.
  19. Halterungssystem nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungskabel ein elektrisches Versorgungskabel für den der Antenne (5) zugeordneten Empfänger umfasst, wenn der Empfänger gemäß einem der Ansprüche 7 oder 9 angeordnet ist.
  20. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Cradle (3b) eine Arretieranordnung (11) zur temporären mechanischen Befestigung des Mobilfunkendgerätes oder PDAs aufweist.
  21. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Cradle (3b) eine elektrische Steckeranordnung aufweist, die zur Versorgung des Mobilfunkendgerätes oder PDAs mit Energie geeignet ist.
  22. Halterungssystem nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Steckeranordnung weiterhin zur Datenübertragung zwischen Empfänger und Mobilfunkendgerät oder PDA geeignet ist.
  23. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Halterungssystem (1) eine Sendeeinrichtung zur drahtlosen Übertragung von Daten an das Mobilfunkendgerät oder PDA aufweist, insbesondere eine Bluetooth-Sende- und Empfangseinrichtung aufweist, dass der Empfänger mit der Sendeeinrichtung elektrisch verbunden ist und dass die Sendeeinrichtung so ausgestaltet ist, dass sie von dem Empfänger empfangene Informationen drahtlos an das Mobilfunkendgerät oder PDA überträgt.
  24. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Halterungssystem (1) einen Bewegungs-, Richtungs- oder Beschleunigungssensor und elektrische Verbindungsmittel zur Übermittlung der Ausgangsdaten des Beschleunigungssensors an das Mobilfunkendgerät oder PDA aufweist.
  25. Halterungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (3a) eine Anschlussbaugruppe zur Kommunikation über einen Fahrzeugbus, insbesondere einen CAN-Bus, aufweist.
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