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Die Erfindung betrifft ein Fenster
oder eine Tür,
insbesondere aus Kunststoff, mit einer im Falzbereich angeordneten
Mitteldichtung gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Bei der Zulassungsprüfung von
Bauelementen für
Passivhäuser
oder auch sogenannten „Dreiliter-Häusern" werden hohe Anforderungen
an die Wärmedämmung der
einzelnen Bauelemente gestellt. So wird beispielsweise für die Zulassung
von Fenstern oder Türen
im Rahmen der gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Wärmedurchgangskoeffizienten
U von kleiner gleich 0,8 gefordert.
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Um einen derartig niedrigen Wärmedurchgangskoeffizienten
zu erzielen, sind aus dem Stand der Technik verschiedene konstruktive
Lösungsansätze, insbesondere
für Fenster
und Türen
mit einer Bautiefe von 76 mm, bekannt.
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So ist in der
DE 200 10 950 U1 ein Profilsystem
für Fenster
oder Türen
aus Kunststoff oder Holz beschrieben, bei welchem im Falzbereich
zwischen dem rahmenseitigen und flügelseitigen Profil eine Mitteldichtung
im rahmenseitigen Profil vorgesehen ist, die zur Überbrückung des
Abstandes zum flügelseitigen
Profil aus einem Dichtungshilfsrahmen und einem daran befestigten
Dichtungsprofil besteht. Der Dichtungshilfsrahmen stützt sich
hierbei über
zwei Stützstege
auf einer horizontalen Randfläche
des Falzbereichs ab, und ist zur Aufnahme des Dichtprofils mit einer
in Rahmenlängsrichtung
verlaufenden Nut versehen. Beim Schließen des Fensters oder der Tür kommt
die Dichtlippe des rahmenseitig angeordneten Dichtprofils mit der
zugehörigen
flügelseitigen Dichtfläche in Kontakt,
bevor die rahmen- und/oder flügelseitigen
Randdichtungen an den zugehörigen Dichtflächen anliegen.
Auf diese Weise ist das Fenster oder die Tür durch eine äußere und
eine innere Randdichtung sowie eine Mitteldichtung abgedichtet, wobei
die Mitteldichtung auch bei schlechter Dichtungsqualität der Randdichtungen
den Austausch von Luftmassen zwischen der Außenseite und der Innenseite
des Fensters über
den Falzbereich reduziert.
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Weiterhin ist aus der
DE 196 05 125 A1 ein Fenster/Tür aus Metallprofilen
bekannt, bei welchem im Falzbereich eine Mitteldichtung vorgesehen
ist, die aus einem Dichtungshilfsrahmen mit zwei Hohlräumen und
einem daran angeordneten Dichtprofil besteht. Im Gegensatz zu Fenstern
und Türen
mit Profilen aus Kunststoff werden bei der in der
DE 196 05 125 A1 beschriebenen
Ausführungsform
thermisch gut leitende Metallprofile eingesetzt, die durch Isolierstege
voneinander getrennt sind, wodurch sich eine Konstruktion mit einem
grundlegend anderen thermischen Verhalten ergibt, die in der Regel
nicht den Anforderungen der für
die sogenannten „Dreiliter-Häuser" maßgeblichen
Energieeinsparverordnungen genügt.
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Demgemäss ist es eine Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, ein Fenster oder eine Tür mit einer Mitteldichtung
zu schaffen, welche den Falzbereich thermisch isoliert und konstruktionsbedingte
Wärmebrücken vermeidet.
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Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung durch
die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
enthalten.
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Gemäß der Erfindung umfasst ein
Fenster oder eine Tür
ein erstes rahmenseitiges Profil und ein dem gegenüber angeordnetes
zweites flügelseitiges Profil,
wobei es sich bei den Profilen um handelsübliche Fenster- oder Türprofile
aus Kunststoff mit einer Bautiefe von vorzugsweise 76 mm handeln
kann. Zwischen den benachbarten rahmen- und flügelseitigen Profilen ist ein
Falzbereich angeordnet, der durch wenigstens eine im Wesentlichen
vertikale erste Randfläche
und eine im Wesentlichen horizontale zweite Randfläche begrenzt
ist. Zur thermischen Isolation des Falzbereiches des Fensters oder
der Tür im
geschlossenen Zustand ist im Falzbereich eine Mitteldichtung angeordnet,
die einen Grundkörper mit
einem ersten Hohlraum aufweist, der durch einen ersten und einen
zweiten Stützsteg
des Grundkörpers
begrenzt wird.
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In erfindungsgemäßer Weise weist der Grundkörper der
Mitteldichtung weiterhin einen zweiten Hohlraum auf, der durch den
zweiten Steg und einen zusätzlichen
dritten Steg begrenzt wird, wobei der dritte Steg sich vom Grundkörper der
Mitteldichtung aus zu der im Wesentlichen vertikalen ersten Randfläche des
Falzbereichs hin erstreckt.
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Der durch den ersten, zweiten und
dritten Steg definierte erste und zweite Hohlraum ist hierbei bevorzugt
geschlossen, oder zumindest im Wesentlichen geschlossen, so dass
die im ersten und zweiten Hohlraum eingeschlossenen Luftmassen sich
nicht mit der von außen
in den Falzbereich eintretenden Luft vermischen können.
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Hierdurch ergibt sich der Vorteil,
dass durch die stehenden Luftmassen in den Hohlräumen sowohl die Wärmeübertragung
durch Konvektion als auch durch Strahlung verringert wird, und sich
demgemäss
der Wärmedurchgangswiderstand
der erfindungsgemäßen Fenster
oder einer Türen
erhöht.
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Wie die Anmelderin gefunden hat,
werden bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
der Mitteldichtung konstruktionsbedingte Wärmebrücken effektiv vermieden, wodurch
die vom Temperaturgefälle
abhängige
Menge an Kondenswasser vorteilhaft verringert wird.
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Um hierbei dennoch insbesondere im
Falzbereich auftretendes Regenwasser oder Kondenswasser aus dem
Falzbereich abzuführen,
weist der dritte Steg weiterhin eine – bezogen auf das eingebaute
Fenster – nach
unten hin weisende konkave Form oder Wölbung auf, und dient in vorteilhafter Weise
als Ablaufrinne, sowie gleichzeitig auch zur Abstützung bei
geschlossenem Fenster, bzw. geschlossener Tür eingeleiteten Kräfte und
Drehmomente.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann der dritte Steg mit Öffnungen versehen sein, durch
welche das Kondens- oder Regenwasser unmittelbar in den zweiten
Hohlraum abgeleitet wird. Die Öffnungen
im dritten Steg sind hierbei vorzugsweise in der Höhe von im
rahmenseitigen Profil angeordneten Ablauföffnungen angeordnet, wodurch
das Kondens- und/oder Regenwasser einen möglichst kurzen Weg innerhalb
des Falzbereichs zurücklegt
und sich die Zeitdauer für
einen Wärmeaustausch
zwischen dem Wasser und der in den Hohlräumen eingeschlossenen Luft
in vorteilhafter Weise reduziert.
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Zur Vergrößerung der im weitgehend geschlossenen
ersten Hohlraum stehenden Luftmasse ist der erste Steg in vorteilhafter
Weise in Richtung zur im Wesentlichen vertikalen ersten Randfläche hin konkav
ausgebildet.
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Wie von der Anmelderin weiterhin
gefunden wurde, ist es von besonderem Vorteil, wenn das Verhältnis der
Querschnittsfläche
des ersten Hohlraums zur Querschnittsfläche des zweiten, vorzugsweise kleineren
Hohlraums im Bereich von 1: 4 bis 1: 2 liegt.
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Zur weiteren Verkleinerung des Wärmedurchgangskoeffizienten
kann der erste und/oder zweite Hohlraum mit einem thermisch dämmenden Material,
beispielsweise PU-Schaum oder auch einem Gas, z.B. Argon, ausgefüllt sein,
welches einen höheren
Wärmedurchgangswiderstand
als die im Hohlraum enthaltene Luft aufweist.
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Der im Falzbereich angeordnete Grundkörper der
Mitteldichtung besteht bevorzugt aus einem Stütz- und einem Dichtprofil,
wobei das Dichtprofil im geschlossenen Zustand des Fensters oder
der Tür an
einer zugeordneten Dichtfläche
des flügelseitigen oder
rahmenseitigen Profils anliegt.
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Das Dichtungsprofil ist hierbei vorzugsweise in
eine in Längsrichtung
des Stützprofils
verlaufende Nut einrastbar, so dass das Dichtprofil in vorteilhafter Weise
auswechselbar ist und für
das Dichtprofil weiterhin ein anderes Material gewählt werden
kann als für
das Stützprofil.
Hierdurch lassen sich die Wartungs- und Herstellungskosten in vorteilhafter
Weise reduzieren.
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Um einen stets passgenauen Sitz des
Dichtprofils an der zugehörigen
Dichtfläche
im geschlossenen Zustand des Fensters auch bei größeren Fertigungstoleranzen
und Temperaturschwankungen zu gewährleisten, besteht das Stützprofil
vorzugsweise aus einem Material mit einem hohen Elastizitätsmodul,
wie beispielsweise Hart-PVC.
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Das Dichtprofil besteht hingegen
vorzugsweise aus einem demgegenüber
elastischeren Material wie EPDM oder modifiziertem PVC, das den Spaltbereich
zu der zugehörigen
Dichtfläche
schließt und
den Falzbereich auch bei einem nicht vollkommenen geschlossenen
Fenster/Tür
abdichtet.
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Gemäß einem weiteren der Erfindung
zugrunde liegenden Gedanken ist die erfindungsgemäße Mitteldichtung
in der Weise ausgestaltet, dass eine bereits vorhandene hohlraumlose
Mitteldichtung durch eine erfindungsgemäße Mitteldichtung ersetzt werden
kann. Beim Einbau der erfindungsgemäßen Mitteldichtung in ein Fenster
oder eine Tür
kann diese hierbei insbesondere auf Gehrung geschnitten und unter
Vorspannung in das Profil eingesetzt werden, wobei ebenfalls die
Möglichkeit
besteht, die Mitteldichtung unter Einsatz von geeigneten Klebstoffen oder
Klebemitteln, z.B. doppelseitigem Klebeband, in den Falzbereich
einzukleben.
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Die Erfindung wird nachfolgend mit
Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform
beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Querschnittsdarstellung des Falzbereichs eines Fensters oder einer
Tür mit
einer erfindungsgemäßen Mitteldichtung
im Bereich des unteren Holms,
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2 eine
vergrößerte Darstellung
der erfindungsgemäßen Mitteldichtung,
und
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3 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung mit verbessertem Wärmeisolationsverhalten, bei
der die Glasscheiben eingeklebt sind, und ausgeschäumte Kunststoffhohlprofile
ohne Metalleinsätze zum
Einsatz gelangen.
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Wie in 1 dargestellt
ist, umfasst ein erfindungsgemäßes Fenster
oder eine erfindungsgemäße Tür 1 ein
erstes rahmenseitiges Profil 3 und ein zweites flügelseitiges
Profil 5, welches in den Innenbereich 100 eines
Gebäudes,
beispielsweise durch Kippen, Drehen oder Schwenken, bewegbar ist.
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Hierbei ist das rahmenseitige Profil 3 in
einer Fenster- oder Türöffnung einer
nicht näher
gezeigten Hauswand oder Fassade aufgenommen, wohingegen das flügelseitige
Profil 5 am rahmenseitigen Profil 3 befestigt
ist und eine Fensterscheibe 9 einfasst.
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Zwischen dem flügelseitigen Profil 5 und dem
rahmenseitigen Profil 3 ist ein Falzbereich 11 definiert,
der durch eine vorzugsweise vertikale erste Randfläche 13,
horizontale untere zweite Randfläche 17,
vertikale dritte Randfläche 18,
sowie eine obere vierte Randfläche 19 begrenzt
wird. Die erste Randfläche 13 und
die zweite Randfläche 17 sind
hierbei dem rahmenseitigen Profil 3 zugeordnet, wohingegen
die dritte Randfläche 15 und
die vierte Randfläche 19 dem
flügelseitigen
Profil 5 zugeordnet sind.
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Die vierte Randfläche 19 umfasst vorzugsweise
eine in den Falzbereich 11 hineinragende Stufe mit einem
vertikalen Randflächenabschnitt 19a und einem
horizontalen Randflächenabschnitt 19b.
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Im geschlossenen Zustand des Fensters oder
der Tür
bilden die vier Randflächen 13, 15, 17 und 19 einen
Hohlraum im Falzbereich 11, der durch eine erste außenliegende
Randdichtung 21 und eine zweite innenliegende Randdichtung 23 abgedichtet wird.
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In einer in der zweiten Randfläche 17 in Längsrichtung
des rahmenseitigen Profils 5 verlaufenden Nut 4 ist
zusätzlich
eine erfindungsgemäße Mitteldichtung 25 vorzugsweise
lösbar
eingesetzt, die ein Stützprofil 27 und
ein daran angeordnetes Dichtprofil 29 umfasst, und die
im Detail in 2 gezeigt
ist. In gleicher Weise wie die Mitteldichtung 25 ist auch
das Dichtprofil 29 vorzugsweise in einer in Längsrichtung
des Stützprofils 27 verlaufenden
Nut 28 über
nicht näher
bezeichnete Rastmittel vorzugsweise lösbar aufgenommen. Aufgrund
der lösbaren Verbindungen
zwischen der Mitteldichtung 25 und dem rahmenseitigen Profil 5 und
zwischen dem Stützprofil 27 und
dem Dichtprofil 29 lässt
sich die erfindungsgemäße Mitteldichtung 25 auf
einfache Art und Weise aus Einzelteilen herstellen.
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Gemäß der Darstellung von 1 steht das am oberen Ende
der Mitteldichtung 25 angebrachte Dichtprofil 29 im
geschlossenen Zustand des Fensters oder der Tür 1 im Kontakt mit
dem vertikalen Randflächenabschnitt 19a,
und verhindert dadurch zusammen mit der äußeren Randdichtung 21 und
der inneren Randdichtung 23 einen Austausch von Luftmassen
zwischen dem Innenbereich 100 und dem Außenbereich 200,
so dass Wärmeverluste
von innen nach außen über den
Falzbereich 11 deutlich verringert werden.
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Das Dichtprofil 29 der Mitteldichtung 25 besteht
bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aus einem für
Fenster- oder Türdichtung
geeigneten Material, wie beispielsweise EPDM oder modifiziertem
PVC, wohingegen das Stützprofil 27 aus
einem formsteifen Material, wie beispielsweise Hart-PVC, gebildet
ist.
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Wie der Darstellung von 2 im einzelnen entnommen
werden kann, umfasst das Stützprofil 27 einen
in Richtung zur Innenseite 100 hin konvex geformten ersten
Steg 31, einen sich in vertikaler Richtung vorzugsweise
im Winkel von etwa 30° gegenüber der
Vertikalen erstreckenden zweiten Steg 33 sowie einen dritten
Steg 35, der einen – bezogen
auf das eingebaute Fenster/Tür – vorzugsweise
geradlinig von der Nut 28, bzw. der Aufnahme für das Dichtprofil 29 aus
im Winkel von ca. 30° abwärts in Richtung
zur vertikalen ersten Randfläche 13 hin
verlaufenden ersten Teilabschnitt 35a und einen im Bereich der
ersten Randfläche 13 nach
oben hin vorzugsweise zahnartig ansteigenden zweiten Teilabschnitt 35b.
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Dadurch, dass sich der dritte Steg 35 bis
an die im Wesentlichen senkrecht verlaufende erste Randfläche 13 heran
erstreckt, entsteht in Kombination mit dem eingesetzten thermisch
nicht leitenden Kunststoffprofil in diesem Bereich in vorteilhafter Weise
keine Kältebrücke. Dabei
ergibt sich durch die gebogene Form des zweiten Teilabschnitts 35b eine zusätzliche
Federelastizität
des Stützprofils 27 im Falzbereich 11,
durch welche die Dichtungsfunktion des bei geschlossenem Fenster/Tür an der
Randfläche 13 anliegenden
ersten Teilabschnitts 35a zusätzlich verbessert wird, die
Stützfunktion
des Stützkörpers 27 jedoch
gleichzeitig erhalten bleibt.
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Wie den Zeichnungen weiterhin entnommen werden
kann ist bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein
sich unterhalb der Stege 31, 33 und 35 in
im Wesentlichen horizontaler Richtung erstreckender vierter Steg 43 angeordnet,
der einen ersten horizontalen Teilabschnitt 43a sowie einen sich
im Bereich der ersten Randfläche 13 in
vertikaler Richtung aufwärts
bis an die erste Randfläche
heran erstreckenden zweiten Teilabschnitt 43b aufweist.
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Der vierte Steg 43 ist vorzugsweise
integral mit den Stegen 31, 32 und 33 des
Stützprofils 27 ausgebildet,
und begrenzt bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zusammen
mit dem ersten Steg 31 und dem zweiten Steg 33 einen
ersten Hohlraum 37; und zusammen mit dem zweiten Steg 33 und
dem dritten Steg 35 einen zweiten Hohlraum 39.
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Durch die im Wesentlichen geschlossene Ausgestaltung
der Hohlräume 37 und 39 kann
sich die von der Außenseite
A über
die erste außenliegende
Dichtung 21 einströmende
Luft nicht mit den im ersten und zweiten Hohlraum 37, 39 enthaltenen
stehenden Luftmassen austauschen, so dass die am ersten Steg 31 auftretende
Wärmeübertragung
durch Strahlung verringert und ein niedrigerer Wärmedurchgangskoeffizient erhalten
wird.
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Aufgrund der in Richtung zum Außenbereich 200 hin
konkaven Form des ersten Steges 31 erstreckt sich die erste
Kammer 37 bis unterhalb des horizontalen zweiten Randflächenabschnitts 19b, wodurch
der Hohlraum im Falzbereich 11 in vorteilhafter Weise weiter
verkleinert und eine Wärmeübertragung
durch Wärmestrahlung
wirksam reduziert wird.
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Obgleich der erste und zweite Hohlraum 37 und 39 bei
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung durch den vierten Steg 43 nach unten hin vollständig abgeschlossen
werden, besteht gemäß einer
in den Zeichnungen nicht dargestellten Ausführungsform mit reduziertem
Wärmeisolationsverhalten ebenfalls
die Möglichkeit,
die Hohlräume 37 und 39 unter
Fortlassung des vierten Steges 43 auf der Unterseite unmittelbar
durch die zweite Randfläche 17 des
rahmenseitigen Profils 5 zu begrenzen, wobei sich die Stege 31 und 33 bei
eingesetzter Mitteldichtung 25 vorzugsweise bis an die
zweite Randfläche 17 heran
erstrecken, und gleichzeitig als Stützstege dienen.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
des der Erfindung zugrunde liegenden Gedankens besitzt die Mitteldichtung 25 einen
fünften
Steg 49, der sich ausgehend vom vierten Steg 43 nach
unten hin in Richtung zur zweiten Randfläche 17 erstreckt,
derart, dass der Bereich unterhalb der vierten Steges 43 in
einen dritten Hohlraum 45 und einen vierten Hohlraum 47 unterteilt
wird, die eine weitere Verbesserung des Wärmedämmverhaltens der erfindungsgemäßen Mitteldichtung 25 bewirken.
Der fünfte
Steg 49 übernimmt
hierbei vorzugsweise ebenfalls die Funktion eines Stützsteges, über den
sich das Stützprofil 27 der
erfindungsgemäßen Mitteldichtung 25 zur
Aufnahme des bei geschlossenem Fenster 1 durch das Dichtprofil 29 auf
das Stützprofil 27 ausgeübten Drehmoments an der zweiten Randfläche 17 abstützt.
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Um von außen eintretendes Regenwasser oder
aber im Falzbereich 11 gebildetes Kondenswasser abzuführen, ist
der dritte Steg 35 im Übergangsbereich
zwischen den Teilabschnitten 35a, 35b an der Oberseite
konkav geformt und dient auf diese Weise als Ablaufrinne für auftretendes
Wasser. Im konkaven Bereich des dritten Stegs 35 sind bevorzugt
Ablauföffnungen 40 gebildet,
die auftretendes Wasser in den zweiten Hohlraum 39 ableiten,
von wo aus das Wasser über
Ablauföffnungen
41 im darunter liegenden vierten Steg 43 und nicht dargestellte
Ablauföffnungen
im rahmenseitigen Profil 3 weiter nach außen abgeführt wird.
Die Ablauföffnungen 40 und 41 sind
vorzugsweise unmittelbar übereinander
angeordnet, um den Durchtrittsweg für das Wasser im zweiten Hohlraum 39 möglichst
kurz zu gestalten.
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Gemäß der weiteren, in 3 gezeigten Ausführungsform
der Erfindung, die ein gegenüber der
Ausführungsform
von 1 nochmals verbessertes
Wärmeisolationsverhalten
besitzt, werden Kunststoffprofile 3, 5 ohne innenliegende
Verstärkungen
in Form von Stahl-Hohlprofilen (1)
verwendet, bei denen die verbleibenden Hohlräume in vorteilhafter Weise
zusätzlich
ausgeschäumt
sind. Um trotz fehlender Metallträger im Inneren der Profilen eine
ausreichende Verwindungssteifigkeit des Fensters und/oder der Tür zu erhalten,
werden bei dieser Ausführungsform
der Erfindung die Fensterscheiben 9 vorzugsweise in die
flügelseitigen
Profile eingeklebt, wie dies durch die Klebstofflage 50 in 3 angedeutet ist. Um die
Fensterscheiben im Falle einer Beschädigung leicht wieder aus den
flügelseitigen Profilen 5 lösen zu können, kann
ein thermisch schmelzbarer Klebstoff, insbesondere ein Heißkleber,
zum Einsatz gelangen, so dass die Scheibe 9 im Falle einer
Beschädigung
durch Erwärmen
mit einem Heißluftgebläse entfernt
werden kann. In gleicher Weise ist es jedoch ebenfalls möglich, bei
der Produktion der Fenster / Türen
von vorn herein einen Draht mit in das flügelseitige Profil 5 einzulegen,
der später
als Schneidedraht, als Hilfe zum Einziehen eines weiteren, dickeren
Schneidedrahts und dergleichen dient.
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Darüber hinaus kann zur weiteren
Reduzierung der Wärmeleitfähigkeit
im Innenbereich 100 an der Außenseite des rahmenseitigen
Profils 3 ein zusätzliches
vorzugsweise ausgeschäumtes
Isolationsprofil 52 angeordnet sein, das eine solche Höhe aufweist,
und in der Weise positioniert ist, dass zur angrenzenden Außenfläche 54 des
flügelseitigen
Profils 3 ein hinreichender Abstand verbleibt, wie dies
in 3 gezeigt ist.
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Wie die Anmelderin gefunden hat,
wird durch die Kombination von vorzugsweise mit PU-Schaum ausgefüllten, nicht
metallarmierten Kunststoffprofilen in Verbindung mit einer eingeklebten
Doppelglasscheibe 9 sowie einem zusätzlichen Isolationsprofil 52 im
Innenbereich 100 ein Fenster erhalten, welches auch die
Anforderungen der Wärmeschutzverordnung
für ein
sogenanntes „Dreiliter-Haus" erfüllt.
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Obgleich die erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Mitteldichtung in besonders vorteilhafter Weise beim unteren,
horizontal verlaufenden Fensterholm zum Einsatz gelangt , wird diese
vorzugsweise auch bei den übrigen
Holmen des Fensters, bzw. der Tür
im Falzbereich verwendetet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde die
Erfindung jedoch zuvor am Beispiel des unteren Holms beschrieben,
wobei die Lage und der Verlauf der Stege und Randflächen im
Falle der seitlichen sowie des oberen Holme in entsprechender Weise
zu wählen
ist.
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- 1
- Tür oder Fenster
- 3
- rahmenseitiges
Profil
- 4
- Nut
- 5
- flügelseitiges
Profil
- 9
- Fensterscheibe
- 11
- Falzbereich
- 13
- erste
Randfläche
- 17
- zweite
Randfläche
- 18
- dritte
Randfläche
- 19
- vierte
Randfläche
- 19a
- erster
Randflächenabschnitt
- 19b
- zweiter
Randflächenabschnitt
- 21
- erste
Randdichtung
- 23
- zweite
Randdichtung
- 25
- Mitteldichtung
- 27
- Stützprofil
- 28
- Nut
- 29
- Dichtprofil
- 31
- erster
Steg
- 33
- zweiter
Steg
- 35
- dritter
Steg
- 35a/35b
- erster/zweiter
Teilabschnitt
- 37
- erster
Hohlraum
- 39
- zweiter
Hohlraum
- 40/41
- Ablauföffnungen
- 43
- vierter
Steg
- 43a/43b
- erster/zweiter
Teilabschnitt
- 45
- dritter
Hohlraum
- 47
- vierter
Hohlraum
- 50
- Klebstoffschicht
- 52
- zusätzliches
Isolationsprofil
- 54
- Außenfläche
- 100
- Innenbereich
- 200
- Außenbereich