-
Die Erfindung betrifft einen Transportwagen zum
Transportieren großvolumiger
sowie sperriger Güter,
insbesondere geeignet für
die innerbetriebliche Logistik eines Unternehmens.
-
Transportwagen sind allgemein bekannt
und sind weitestgehend in ihrer konstruktiven Ausbildung den zu
transportierenden Gütern
angepasst und sind vorwiegend in Form von Plattformwagen, Einkaufswagen,
Gepäcktransportwagen,
Rollgestellen oder dergleichen bekannt.
-
Neben der Forderung der konstruktiven
Anpassung des jeweiligen Transportwagens an das bzw. die zu transportierenden
Güter stehen
auch die Forderungen, dass die Transportwagen über gute Fahr- und Rangierfähigkeiten
verfügen
sollen, dies bei genügender
Kippsicherheit der Transportwagen.
-
So ist bereits bekannt, Transportgestelle/Transportwagen
mit drei sogenannten Lenkrollen, gewöhnlich jedoch mit vier Rollen,
deren Radgabeln um vertikale Achsen drehbar gelagert sind, auszurüsten, wodurch
diese Transportwagen allseits bewegt werden können.
-
Die Rangiermöglichkeiten dieser Transportwagen
sind damit äußerst vielseitig.
Allerdings besitzen mit besagten Lenkrollen ausgestattete Transportwagen
einen entscheidenden Nachteil, der dann spürbar wird, wenn es gilt, einen
Transportwagen quer zu einer geneigten Fahrbahn zu bewegen. In diesem
Falle hat der Transportwagen das Bestreben, quer zur vorgesehenen
Fahrtrichtung abwärts
zu gleiten, so dass der Benutzer des Transportwagens große Mühe hat,
den Transportwagen in den vorgesehenen Fahrtrichtungen zu halten.
-
Zur Beseitigung dieses Nachteiles
wurde bereits vorgeschlagen, dass die Lenkrollen zweier benachbarter
Lenkrollen durch solche Rollen ersetzt werden sollen, deren Radgabeln
nicht um eine vertikale Achse verschwenkbar sind. In Fachkreisen
werden diese Rollen als Bockrollen bezeichnet. So lasst sich ein
derart ausgerüsteter
Transportwagen leichter quer zu einer geneigten Fahrbahnfläche bewegen.
Allerdings leidet dann wieder die eingangs beschriebene optimale
Rangiermöglichkeit
der so ausgerüsteten
Transportwagen, da beliebige Seitenbewegungen der Transportwagen
nur noch eingeschränkt
ausgeführt
werden können.
Man hat deshalb Rollen entwickelt, deren schwenkbare Radgabeln durch
eine auf die Laufrichtung der Laufräder reagierende Lenkarretiereinrichtung
arretierbar und wieder lösbar
sind. Wird nun ein derartiges Transportgestell/Transportwagen mit
zwei mit einer Lenkeinrichtung ausgestatteten Rollen bestückt, so
werden bei Vorwärtsfahrt
des Transportwagens die Radgabeln dieser Rollen in Vorwärtsfahrt
ausgerichtet arretiert, so dass sehr leicht quer zur geneigten Fahrbahnfläche gefahren
werden kann, während
bei Rückwärtsfahrt
die Radgabeln gelöst
und damit schwenkbar sind, so dass dadurch die Rangiermöglichkeiten
verbessert werden sollen.
-
Für
eine maximale Rangierbeweglichkeit von Transportwagen ist vorteilhaft,
diese Transportwagen mit Lenkrollen auszubilden, wobei vorteilhafter
Weise sämtliche
Laufrollen als Lenkrollen ausgestaltet sein können. So können diese Transportwagen auch
quer verfahren und in engen Nischen abgestellt werden.
-
Für
den Transport großvolumiger
und sperriger Güter
sind derart ausgebildete Transportwagen ungeeignet, da sie leicht
zum Kippen neigen und im Zugbetrieb, wenn also mehrere Transportwagen
hintereinander gekoppelt sind, keine Spurhaltung des Wagenzuges
gewährleistet
ist, somit ein Ausbrechen einzelner Transportwagen nicht verhindert
werden kann. Ferner ist ein Abdriften einzelner Transportwagen bei
Kurvenfahrten nicht auszuschließen.
So sind Transportwagen, die mit Lösungen des bekannten Standes
der Technik ausgerüstet
sind, für
eine funktionierende innerbetriebliche Logistik beispielsweise in
Montagehallen der Automobilindustrie, in Logistikzentren und ähnlich gearteten
Transport- und Lagerunternehmen für den Zubringertransport von
notwendigen Einzelteilen oder auch Baugruppen ungeeignet. Gleiches
gilt für
den Abtransport von Bauteilen und einzelnen Gerätschaften.
-
Bei derart ausgebildeten Transportwagen
ist allerdings auch nachteilig, dass beim Überfahren von Bodenunebenheiten
oder geneigten Flächen,
den sogenannten Rampenfahrten, nicht ausgeschlossen werden kann,
dass einzelne Transportwagen aus dem gebildeten Wagenzug ausbrechen
können
und somit die Handhabungen des gesamten Wagenzuges erheblich erschwert
werden. Insbesondere wenn in den Transportwagen hochwertige Güter transportiert
werden oder die Transportwagen an empfindlichen Einrichtungen, beispielsweise
den Montagebändern
von Fahrzeugmontagehallen, entlang gefahren werden müssen. So
kann ein Ausbrechen eines einzelnen Transportwagens aus dem Wagenzug erhebliche
Schäden
anrichten.
-
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen gattungsgemäßen Transportwagen dahingehend
zu verbessern, dass ein sicherer Transport sperriger, großvolumiger
Gegen stände
gewährleistet
und die Standsicherheit sowie Spurtreue wesentlich verbessert werden.
-
Neuerungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen
Transportwagen mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
-
Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind
in den Unteransprüchen
angegeben.
-
Ein nach der Neuerung ausgebildeter
Transportwagen zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass mit
diesem Transportwagen sperrige und großvolumige Gegenstände transportiert
werden können und
dabei der Transportwagen eine flexible Verschiebbarkeit besitzt
und über
eine gute Stand- und Kippsicherheit während des Transportes und während des
Parkzustandes verfügt.
Diese Vorteile kommen auch zum Tragen, wenn einzelne nach der Neuerung
ausgerüstete
Transportwagen zu einem Wagenzug herausgebildet werden, wobei gleichfalls
die notwendige Spurhaltung der einzelnen Transportwagen eines Wagenzuges
durch die neuerungsgemäßen Transportwagen
gewährleistet
und zusätzlich der
Kurvenradius eines Wagenzuges bei einer Kurvenfahrt nicht verringert
wird und der eingeschlagene Kurvenradius durch das Zugfahrzeug über die
gesamte Länge
des Wagenzuges gewährleistet
ist. Dies trifft auch zu bei Rampenfahrten, wobei ohne Bedeutung
ist, ob der Wagenzug talwärts
oder bergwärts
fährt,
gleichfalls werden Bodenunebenheiten durch die Ausbildung des Transportwagens,
insbesondere durch die Anordnung der Laufrollen ausgeglichen und
kompensiert, so dass die notwendigen Stand- und Kippsicherheiten
während
der Bewegung einzelner oder zu einem Wagenzug zusammengesetzter
Transportwagen gegeben und gewährleistet sind.
-
Gemäß der Neuerung wird dies dadurch
erreicht, dass der Transportwagen aus einem in Rahmenkonstruktion
ausgebildeten Untergestell bzw. Chassis ausgebildet ist, an dem
Lenk- und Bockrollen jeweils als Rollenpaar ausgebildet, über Schwingen
am Untergestell des Transportwagens vorgesehen sind.
-
Neuerungsgemäß sind am Untergestell des Transportwagens
zwei Schwingen vorgesehen, die weitestgehend als Dreieck-Schwingen
ausgeführt sind,
an deren Endpunkten jeweils zwei Lenkrollen und eine Bockrolle angeordnet
sind.
-
Die beiden Dreieck-Schwingen bestehen aus
einer zweiarmigen Traverse mit endseitig zugeordneter Lenk- und
Bockrolle und einer einteiligen Traverse, an der eine Lenkrolle
angeordnet ist. Über eine
Querachse sind die zweiteilige und die einteilige Schwinge miteinander
verbunden und über
Lagerungen am Untergestell des Transportwagens befestigt. Die Lagerung
ist so ausgebildet, dass die beiden Traversen der jeweiligen Schwinge
und somit die an den Traversen vorgesehenen Lenk- und Bockrollen
in vertikaler Richtung verschwenkt werden können, wodurch sichergestellt
ist, dass Unebenheiten im Fahrbelag während der Fahrbewegung eines
oder mehrerer Transportwagen kompensiert werden, somit die notwendige
Laufruhe gewährleistet
wird.
-
Die Lenkrollen sind frontseitig und
heckseitig am Untergestell des Transportwagens über ihre Flansche fest verbunden,
wobei die konstruktive Ausbildung der Lenkrollen eine umlaufende
Beweglichkeit im Bereich von 0 bis 360 ° gewährleistet.
-
In der Mitte des Transportwagens
sind beidseitig die Bockrollen vorgesehen, welche über Aufnahmen
zu der jeweiligen Traverse der beiden Schwingen fest verbunden sind,
die radiale Umlaufbewegung natürlich
gegeben ist, die Bockrollen allerdings nicht um ihre vertikale Achse
verdreht werden können.
-
Es gehört ferner zur Neuerung, dass
die beiden Bockrollen mit einer größeren Spurbreite gegenüber der
Spurbreiten der frontseitig bzw. heckseitig angeordneten Lenkrollen
ausgebildet sind. Die mittige Anordnung der Bockrollen zum Untergestell
des Transportwagens sichert, dass ein Kippen während des Fahrens des Transportwagens
bzw. im Stand oder im Parkzustand weitestgehend ausgeschlossen ist.
-
Zur Neuerung gehört auch, dass die Bockrollen über vorgesehene
Feststelleinrichtungen, am Untergestell des Transportwagens befestigt,
arretiert werden können.
Somit die Möglichkeit
gegeben ist, den Transportwagen in eine Lücke oder Nische quer zur Fahrtrich tung
des Transportwagens mittels der um ihre vertikalen Achsen drehbaren
Lenkrollen verschoben werden kann.
-
Es liegt auch im Rahmen der Neuerung, dass
die Parkposition des Transportwagens über die Anbremsung seiner vorderen
Lenkrollen gesichert ist, was über
das Betätigen
von Fußpedalen
erfolgt, die im Frontbereich am Untergestell des Transportwagens
vorgesehen sind. Diese Bewegungen werden über ein geeignetes Bremsgestänge und
Bremsklötze
auf die Lenkrollen geleitet und bewirken ein Anbremsen oder ein
Lösen der
Lenkrollen.
-
Dabei ist es auch möglich, dass
das Anbremsen der Lenkrollen eines Transportwagens und das Lösen über die
Betätigung
der Deichsel des Transportwagens erfolgt.
-
In einer bevorzugten Ausführung sind
die mittleren Bockrollen so an den beiden Dreieck-Schwingen angeordnet,
dass sie die gleiche Spurbreite besitzen wie die front- und heckseitig
vorgesehenen Lenkrollen. Die Anordnung der Bockrollen in dieser
An ist eine Sonderausführung,
wobei auch bei dieser Anordnung der Bockrollen zum Untergestell
eines Transportwagens die Kippsicherheit und die Standsicherheit
des jeweiligen Transportwagens keinesfalls beeinträchtigt wird,
dies wirkt sich auch nicht nachteilig auf die Spurtreue eines Wagenzuges
aus.
-
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel
wird die Neuerung näher
erläutert.
-
Die dazugehörigen Zeichnungen zeigen in
-
1:
eine Gesamtansicht des Transportwagens in perspektivischer Ansicht,
-
2:
eine Seitenansicht nach 1,
-
3:
eine Vorderansicht nach 1,
-
4:
eine Draufsicht auf einen Transportwagen, bei dem die Lenkrollen
und die Bockrollen in gleichen Spurbreiten ausgebildet sind und
-
5:
eine Vorderansicht nach 4.
-
Die perspektivische Ansicht der 1 verdeutlicht den Gesamtaufbau
eines Transportwagens 1, welcher aus einem Untergestell 2 besteht,
welches in Rahmenkonstruktionen und vorzugsweise aus Profilrohren
hergestellt ist. Das Untergestell 2 dient zum einen zur
Aufnahme der zu transportierenden Gegenstände und zum anderen sind am
Untergestell 2 die erforderlichen Funktionselemente angeordnet. Die
für den
Transportwagen 1 notwendigen Laufrollen sind als vordere
Lenkrollen 3 und als hintere Lenkrollen 4 ausgebildet,
welche frontseitig bzw. heckseitig des Transportwagens 1 vorgesehen
sind. Mittig zum Untergestell 2 des Transportwagens 1 sind,
wie die Lenkrollen 3; 4, ein Bockrollenpaar, gebildet
aus zwei Bockrollen 5, vorgesehen.
-
Die Anordnung und Lagerung der vorderen und
der hinteren Lenkrollen 3; 4 sowie der Bockrollen 5 erfolgt über Schwingen,
einer vorderen Dreieck-Schwinge 6 und einer hinteren Dreieck-Schwinge 7,
die zum Untergestell 2 des Transportwagens 1 befestigt
sind. Die vordere und die hintere Dreieck-Schwinge 6; 7 bestehen
je aus einer Traverse 8 und einem Traversenteilstück 9,
welche über
Lagerungen 11 zu einer Querachse 10 verbunden
sind, die wiederum am Untergestell 2 des Transportwagens 1 befestigt
sind.
-
Die vordere Dreieck-Schwinge 6 und
die hintere Dreieck-Schwinge 7 sind weitestgehend parallel versetzt
zueinander am Untergestell 2 befestigt. Dies in der Form,
dass jeweils eine Traverse 8 und ein Traversenteilstück 9 jeweils
auf einer Längsseite
zum Untergestell 2 vorgesehen sind.
-
Neben der in der 1 dargestellten Ausbildung und Anordnung
der vorderen und der hinteren Dreieck-Schwingen 6; 7,
können
diese auch so angeordnet sein, dass die Traverse 8, das
Traversenteilstück 9,
entgegen der dargestellten Ausführung
nach 1, auf der gegenüberliegenden
Seite zur Querachse 10 angeordnet und befestigt sind. Dies
erfordert dann, dass die hintere Dreieck-Schwinge 7 genau
in umgekehrter Weise ausgebildet und in dieser Form am Untergestell 2 angeordnet
ist.
-
An der Traverse 8 sind eine
vordere Lenkrolle 3 und eine Bockrolle 5 und an
dem Traversenteilstück 9 die
zweite vordere Lenkrolle 3 fest angeordnet, wobei die Lenkrollen 3 über ihre
Flansche 12 befestigt sind und die Bockrolle 5 über ihre
zugehörige Aufnahme 13.
-
Die Bockrolle 5 läuft nur
radial um, eine umlaufende Verdrehung um ihre vertikale Achse ist
ausgeschlossen. Demgegenüber
können
die vorderen Lenkrollen 3 sowohl radial um ihre Achsen
umlaufen als auch um ihre vertikalen Achsen im Bereich von 0 bis
360° verdreht
werden.
-
In analoger Weise sind die hinteren
Lenkrollen 4 und die zweite Bockrolle 5 zur hinteren
Dreieck-Schwinge 7 gelagert und positioniert.
-
Im Frontbereich des Transportwagens 1 ist dieser
mit einer Deichsel 14 ausgebildet, ferner sind frontseitig
vom Untergestell 2 Fußpedale 15 vorgesehen,
mittels denen bei deren Betätigung
die vorderen Lenkrollen 3 angebremst bzw. gelöst werden
können.
-
Zu diesem Zweck sind an den Fußpedalen 15 Gestänge vorgesehen,
die bei Betätigung
der Fußpedalen 15 jeweils
auf einen Bremsklotz wirken, welcher wiederum auf je eine vordere
Lenkrolle 3 wirkt.
-
Zur Festsetzung der Bockrollen 5,
was erforderlich wird, um den Transportwagen 1 auch quer
zu seiner Längsrichtung
zu verfahren, sind am Untergestell 2 Feststelleinrichtungen 16 vorgesehen,
welche gleichfalls über
entsprechende Fußpedale
betätigbar sind,
mittels denen ein Arretieren bzw. ein Lösen der Arretierung der Bockrollen 5 bewirkt
wird.
-
Zur Lagesicherung der zu transportierenden Güter ist
der Transportwagen 1 an seinen Eckpunkten front- und heckseitig
mit seitlichen Stützblechen 17 und
je einem Kantenschutz 18 ausgebildet. Eine heckseitig am
Untergestell 2 vorgesehene Anhängevorrichtung 19 gestattet
das Anhängen
eines nachfolgenden Transportwagens 1 und somit die Herausbildung
eines Wagenzuges.
-
Durch die Ausbildung und Anordnung
der Lenkrollen 3; 4 und der Bockrollen 5 über die
vordere Dreieck-Schwinge 6 und die hintere Dreieck-Schwinge 7,
ist die Gewähr
gegeben, dass während
der Bewegung des Transportwagens 1 Unebenheiten im Bodenbelag ausgeglichen
werden und auch Rampenfahrten, ob als Berg- oder Talfahrt mit diesem Transportwagen 1 problemlos
möglich
sind, da die Lenkrollen 3; 4 und die Bockrollen 5 ständig Bodenkontakt
bzw. Bodenhaftung besitzen.
-
Die Anordnung der vorderen und der
hinteren Dreieck-Schwingen 6; 7 zum Untergestell 2 wird insbesondere
deutlich aus der Darstellung nach 2,
aus der gleichfalls ersichtlich ist, dass die Feststelleinrichtungen 16,
zur Feststellung der Bockrollen 5, am Untergestell 2 angeordnet
sind und wie diese Feststelleinrichtungen 16 über ein
Gestänge 20 zu
den Fußpedalen 15 verbunden
sind.
-
Dass die Lenkrollen 3; 4 und
die Bockrollen 5 zueinander mit unterschiedlichen Spurbreiten
ausgebildet sind, ergibt sich aus der Darstellung nach 3, in der die vorderen Lenkrollen 3 zu
den Bockrollen 5 gezeigt sind. Dabei ist die Anordnung
der Bockrollen 5 zum Untergestell 2 so ausgeführt, dass die
Bockrollen 5 einschließlich
ihrer Halterungen und Lagerungen 11 nicht über die
seitlichen Begrenzungen des Untergestells 2 hinausragen,
sondern fluchtend zur äußeren Längskante
des Untergestells 2 und in dieser Position an diesem befestigt
sind. Gezeigt sind ferner die im Frontteil des Untergestells 2 angeordneten
Fußpedale 15 und
die vorgesehene Deichsel 14.
-
Wie bereits oben ausgeführt, sind
die Bockrollen 5 in einer bevorzugten Ausführungsvariante nicht
spurversetzt zu den vorderen Lenkrollen 3 und den hinteren
Lenkrollen 5 angeordnet, sondern spurgetreu zu den Lenkrollen 3 und 4,
wie in der 4 gezeigt.
Auch bei dieser Ausführungsvariante
sind die Lenkrollen 3; 4 und die Bockrollen 5 an
einer vorderen Dreieck-Schwinge 6 und einer hinteren Dreieck-Schwinge 7 angeordnet,
welche wiederum zum Untergestell 2 des Transportwagens 1 in
bereits beschriebener Art und Weise lagernd angeordnet sind. Die
Arretierung der Bockrollen 5 erfolgt gleichfalls, wie bereits
vorher beschrieben, über
ein Gestänge 20,
welches zum einen mit den Feststelleinrichtungen 16 und
zum anderen mit den Pedalen 15 verbunden ist. Im übrigen ist
der Transportwagen 1 bei dieser Ausführung wie der Transportwagen 1 nach
dem ersten Ausführungsbeispiel
ausgebildet. So besitzt der Transportwagen 1 gleichfalls
eine Deichsel 15, seitliche Stützbleche 17, Kantenschutze 18 und
eine Anhängevorrichtung 19.
-
Die spurgetreue An- und Ausbildung
der Lenkrollen 3; 4 zu den Bockrollen 5 wird
in der 5 dargestellt,
welche eine Frontansicht nach 4 zeigt.
Aufgrund der spurgetreuen Anordnung der Lenkrollen 3; 4 und
der Bockrollen 5 sind in der 5 somit
nur die vorderen Lenkrollen 3 sichtbar, zu denen fluchtend
hinter den Lenkrollen 3 die Bockrollen 5 und hinter
diesen die hinteren Lenkrollen 4 vorgesehen sind.