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DE202004004972U1 - Transportwagen - Google Patents

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STAHL und CONTAINERBAU GmbH
STAHL- und CONTAINERBAU GmbH
WEKA FOERDERTECHNIK GmbH
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Abstract

Transportwagen, zum Transport großvolumiger sowie sperriger Güter, bestehend aus einem Untergestell mit daran befestigten Laufrollen sowie ausgebildet mit einer Deichsel und einer Anhängevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass am Untergestell (2) des Transportwagens (1) zwei Dreieck-Schwingen (6; 7) je aus einer Traverse (8), einem Traversenteilstück (9) und einer Querachse (10) bestehend, über Lagerungen (11) ausgebildete Befestigungen zum Untergestell (2) verbunden, schwenkbar angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Transportwagen zum Transportieren großvolumiger sowie sperriger Güter, insbesondere geeignet für die innerbetriebliche Logistik eines Unternehmens.
  • Transportwagen sind allgemein bekannt und sind weitestgehend in ihrer konstruktiven Ausbildung den zu transportierenden Gütern angepasst und sind vorwiegend in Form von Plattformwagen, Einkaufswagen, Gepäcktransportwagen, Rollgestellen oder dergleichen bekannt.
  • Neben der Forderung der konstruktiven Anpassung des jeweiligen Transportwagens an das bzw. die zu transportierenden Güter stehen auch die Forderungen, dass die Transportwagen über gute Fahr- und Rangierfähigkeiten verfügen sollen, dies bei genügender Kippsicherheit der Transportwagen.
  • So ist bereits bekannt, Transportgestelle/Transportwagen mit drei sogenannten Lenkrollen, gewöhnlich jedoch mit vier Rollen, deren Radgabeln um vertikale Achsen drehbar gelagert sind, auszurüsten, wodurch diese Transportwagen allseits bewegt werden können.
  • Die Rangiermöglichkeiten dieser Transportwagen sind damit äußerst vielseitig. Allerdings besitzen mit besagten Lenkrollen ausgestattete Transportwagen einen entscheidenden Nachteil, der dann spürbar wird, wenn es gilt, einen Transportwagen quer zu einer geneigten Fahrbahn zu bewegen. In diesem Falle hat der Transportwagen das Bestreben, quer zur vorgesehenen Fahrtrichtung abwärts zu gleiten, so dass der Benutzer des Transportwagens große Mühe hat, den Transportwagen in den vorgesehenen Fahrtrichtungen zu halten.
  • Zur Beseitigung dieses Nachteiles wurde bereits vorgeschlagen, dass die Lenkrollen zweier benachbarter Lenkrollen durch solche Rollen ersetzt werden sollen, deren Radgabeln nicht um eine vertikale Achse verschwenkbar sind. In Fachkreisen werden diese Rollen als Bockrollen bezeichnet. So lasst sich ein derart ausgerüsteter Transportwagen leichter quer zu einer geneigten Fahrbahnfläche bewegen. Allerdings leidet dann wieder die eingangs beschriebene optimale Rangiermöglichkeit der so ausgerüsteten Transportwagen, da beliebige Seitenbewegungen der Transportwagen nur noch eingeschränkt ausgeführt werden können. Man hat deshalb Rollen entwickelt, deren schwenkbare Radgabeln durch eine auf die Laufrichtung der Laufräder reagierende Lenkarretiereinrichtung arretierbar und wieder lösbar sind. Wird nun ein derartiges Transportgestell/Transportwagen mit zwei mit einer Lenkeinrichtung ausgestatteten Rollen bestückt, so werden bei Vorwärtsfahrt des Transportwagens die Radgabeln dieser Rollen in Vorwärtsfahrt ausgerichtet arretiert, so dass sehr leicht quer zur geneigten Fahrbahnfläche gefahren werden kann, während bei Rückwärtsfahrt die Radgabeln gelöst und damit schwenkbar sind, so dass dadurch die Rangiermöglichkeiten verbessert werden sollen.
  • Für eine maximale Rangierbeweglichkeit von Transportwagen ist vorteilhaft, diese Transportwagen mit Lenkrollen auszubilden, wobei vorteilhafter Weise sämtliche Laufrollen als Lenkrollen ausgestaltet sein können. So können diese Transportwagen auch quer verfahren und in engen Nischen abgestellt werden.
  • Für den Transport großvolumiger und sperriger Güter sind derart ausgebildete Transportwagen ungeeignet, da sie leicht zum Kippen neigen und im Zugbetrieb, wenn also mehrere Transportwagen hintereinander gekoppelt sind, keine Spurhaltung des Wagenzuges gewährleistet ist, somit ein Ausbrechen einzelner Transportwagen nicht verhindert werden kann. Ferner ist ein Abdriften einzelner Transportwagen bei Kurvenfahrten nicht auszuschließen. So sind Transportwagen, die mit Lösungen des bekannten Standes der Technik ausgerüstet sind, für eine funktionierende innerbetriebliche Logistik beispielsweise in Montagehallen der Automobilindustrie, in Logistikzentren und ähnlich gearteten Transport- und Lagerunternehmen für den Zubringertransport von notwendigen Einzelteilen oder auch Baugruppen ungeeignet. Gleiches gilt für den Abtransport von Bauteilen und einzelnen Gerätschaften.
  • Bei derart ausgebildeten Transportwagen ist allerdings auch nachteilig, dass beim Überfahren von Bodenunebenheiten oder geneigten Flächen, den sogenannten Rampenfahrten, nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Transportwagen aus dem gebildeten Wagenzug ausbrechen können und somit die Handhabungen des gesamten Wagenzuges erheblich erschwert werden. Insbesondere wenn in den Transportwagen hochwertige Güter transportiert werden oder die Transportwagen an empfindlichen Einrichtungen, beispielsweise den Montagebändern von Fahrzeugmontagehallen, entlang gefahren werden müssen. So kann ein Ausbrechen eines einzelnen Transportwagens aus dem Wagenzug erhebliche Schäden anrichten.
  • Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Transportwagen dahingehend zu verbessern, dass ein sicherer Transport sperriger, großvolumiger Gegen stände gewährleistet und die Standsicherheit sowie Spurtreue wesentlich verbessert werden.
  • Neuerungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Transportwagen mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Ein nach der Neuerung ausgebildeter Transportwagen zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass mit diesem Transportwagen sperrige und großvolumige Gegenstände transportiert werden können und dabei der Transportwagen eine flexible Verschiebbarkeit besitzt und über eine gute Stand- und Kippsicherheit während des Transportes und während des Parkzustandes verfügt. Diese Vorteile kommen auch zum Tragen, wenn einzelne nach der Neuerung ausgerüstete Transportwagen zu einem Wagenzug herausgebildet werden, wobei gleichfalls die notwendige Spurhaltung der einzelnen Transportwagen eines Wagenzuges durch die neuerungsgemäßen Transportwagen gewährleistet und zusätzlich der Kurvenradius eines Wagenzuges bei einer Kurvenfahrt nicht verringert wird und der eingeschlagene Kurvenradius durch das Zugfahrzeug über die gesamte Länge des Wagenzuges gewährleistet ist. Dies trifft auch zu bei Rampenfahrten, wobei ohne Bedeutung ist, ob der Wagenzug talwärts oder bergwärts fährt, gleichfalls werden Bodenunebenheiten durch die Ausbildung des Transportwagens, insbesondere durch die Anordnung der Laufrollen ausgeglichen und kompensiert, so dass die notwendigen Stand- und Kippsicherheiten während der Bewegung einzelner oder zu einem Wagenzug zusammengesetzter Transportwagen gegeben und gewährleistet sind.
  • Gemäß der Neuerung wird dies dadurch erreicht, dass der Transportwagen aus einem in Rahmenkonstruktion ausgebildeten Untergestell bzw. Chassis ausgebildet ist, an dem Lenk- und Bockrollen jeweils als Rollenpaar ausgebildet, über Schwingen am Untergestell des Transportwagens vorgesehen sind.
  • Neuerungsgemäß sind am Untergestell des Transportwagens zwei Schwingen vorgesehen, die weitestgehend als Dreieck-Schwingen ausgeführt sind, an deren Endpunkten jeweils zwei Lenkrollen und eine Bockrolle angeordnet sind.
  • Die beiden Dreieck-Schwingen bestehen aus einer zweiarmigen Traverse mit endseitig zugeordneter Lenk- und Bockrolle und einer einteiligen Traverse, an der eine Lenkrolle angeordnet ist. Über eine Querachse sind die zweiteilige und die einteilige Schwinge miteinander verbunden und über Lagerungen am Untergestell des Transportwagens befestigt. Die Lagerung ist so ausgebildet, dass die beiden Traversen der jeweiligen Schwinge und somit die an den Traversen vorgesehenen Lenk- und Bockrollen in vertikaler Richtung verschwenkt werden können, wodurch sichergestellt ist, dass Unebenheiten im Fahrbelag während der Fahrbewegung eines oder mehrerer Transportwagen kompensiert werden, somit die notwendige Laufruhe gewährleistet wird.
  • Die Lenkrollen sind frontseitig und heckseitig am Untergestell des Transportwagens über ihre Flansche fest verbunden, wobei die konstruktive Ausbildung der Lenkrollen eine umlaufende Beweglichkeit im Bereich von 0 bis 360 ° gewährleistet.
  • In der Mitte des Transportwagens sind beidseitig die Bockrollen vorgesehen, welche über Aufnahmen zu der jeweiligen Traverse der beiden Schwingen fest verbunden sind, die radiale Umlaufbewegung natürlich gegeben ist, die Bockrollen allerdings nicht um ihre vertikale Achse verdreht werden können.
  • Es gehört ferner zur Neuerung, dass die beiden Bockrollen mit einer größeren Spurbreite gegenüber der Spurbreiten der frontseitig bzw. heckseitig angeordneten Lenkrollen ausgebildet sind. Die mittige Anordnung der Bockrollen zum Untergestell des Transportwagens sichert, dass ein Kippen während des Fahrens des Transportwagens bzw. im Stand oder im Parkzustand weitestgehend ausgeschlossen ist.
  • Zur Neuerung gehört auch, dass die Bockrollen über vorgesehene Feststelleinrichtungen, am Untergestell des Transportwagens befestigt, arretiert werden können. Somit die Möglichkeit gegeben ist, den Transportwagen in eine Lücke oder Nische quer zur Fahrtrich tung des Transportwagens mittels der um ihre vertikalen Achsen drehbaren Lenkrollen verschoben werden kann.
  • Es liegt auch im Rahmen der Neuerung, dass die Parkposition des Transportwagens über die Anbremsung seiner vorderen Lenkrollen gesichert ist, was über das Betätigen von Fußpedalen erfolgt, die im Frontbereich am Untergestell des Transportwagens vorgesehen sind. Diese Bewegungen werden über ein geeignetes Bremsgestänge und Bremsklötze auf die Lenkrollen geleitet und bewirken ein Anbremsen oder ein Lösen der Lenkrollen.
  • Dabei ist es auch möglich, dass das Anbremsen der Lenkrollen eines Transportwagens und das Lösen über die Betätigung der Deichsel des Transportwagens erfolgt.
  • In einer bevorzugten Ausführung sind die mittleren Bockrollen so an den beiden Dreieck-Schwingen angeordnet, dass sie die gleiche Spurbreite besitzen wie die front- und heckseitig vorgesehenen Lenkrollen. Die Anordnung der Bockrollen in dieser An ist eine Sonderausführung, wobei auch bei dieser Anordnung der Bockrollen zum Untergestell eines Transportwagens die Kippsicherheit und die Standsicherheit des jeweiligen Transportwagens keinesfalls beeinträchtigt wird, dies wirkt sich auch nicht nachteilig auf die Spurtreue eines Wagenzuges aus.
  • Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel wird die Neuerung näher erläutert.
  • Die dazugehörigen Zeichnungen zeigen in
  • 1: eine Gesamtansicht des Transportwagens in perspektivischer Ansicht,
  • 2: eine Seitenansicht nach 1,
  • 3: eine Vorderansicht nach 1,
  • 4: eine Draufsicht auf einen Transportwagen, bei dem die Lenkrollen und die Bockrollen in gleichen Spurbreiten ausgebildet sind und
  • 5: eine Vorderansicht nach 4.
  • Die perspektivische Ansicht der 1 verdeutlicht den Gesamtaufbau eines Transportwagens 1, welcher aus einem Untergestell 2 besteht, welches in Rahmenkonstruktionen und vorzugsweise aus Profilrohren hergestellt ist. Das Untergestell 2 dient zum einen zur Aufnahme der zu transportierenden Gegenstände und zum anderen sind am Untergestell 2 die erforderlichen Funktionselemente angeordnet. Die für den Transportwagen 1 notwendigen Laufrollen sind als vordere Lenkrollen 3 und als hintere Lenkrollen 4 ausgebildet, welche frontseitig bzw. heckseitig des Transportwagens 1 vorgesehen sind. Mittig zum Untergestell 2 des Transportwagens 1 sind, wie die Lenkrollen 3; 4, ein Bockrollenpaar, gebildet aus zwei Bockrollen 5, vorgesehen.
  • Die Anordnung und Lagerung der vorderen und der hinteren Lenkrollen 3; 4 sowie der Bockrollen 5 erfolgt über Schwingen, einer vorderen Dreieck-Schwinge 6 und einer hinteren Dreieck-Schwinge 7, die zum Untergestell 2 des Transportwagens 1 befestigt sind. Die vordere und die hintere Dreieck-Schwinge 6; 7 bestehen je aus einer Traverse 8 und einem Traversenteilstück 9, welche über Lagerungen 11 zu einer Querachse 10 verbunden sind, die wiederum am Untergestell 2 des Transportwagens 1 befestigt sind.
  • Die vordere Dreieck-Schwinge 6 und die hintere Dreieck-Schwinge 7 sind weitestgehend parallel versetzt zueinander am Untergestell 2 befestigt. Dies in der Form, dass jeweils eine Traverse 8 und ein Traversenteilstück 9 jeweils auf einer Längsseite zum Untergestell 2 vorgesehen sind.
  • Neben der in der 1 dargestellten Ausbildung und Anordnung der vorderen und der hinteren Dreieck-Schwingen 6; 7, können diese auch so angeordnet sein, dass die Traverse 8, das Traversenteilstück 9, entgegen der dargestellten Ausführung nach 1, auf der gegenüberliegenden Seite zur Querachse 10 angeordnet und befestigt sind. Dies erfordert dann, dass die hintere Dreieck-Schwinge 7 genau in umgekehrter Weise ausgebildet und in dieser Form am Untergestell 2 angeordnet ist.
  • An der Traverse 8 sind eine vordere Lenkrolle 3 und eine Bockrolle 5 und an dem Traversenteilstück 9 die zweite vordere Lenkrolle 3 fest angeordnet, wobei die Lenkrollen 3 über ihre Flansche 12 befestigt sind und die Bockrolle 5 über ihre zugehörige Aufnahme 13.
  • Die Bockrolle 5 läuft nur radial um, eine umlaufende Verdrehung um ihre vertikale Achse ist ausgeschlossen. Demgegenüber können die vorderen Lenkrollen 3 sowohl radial um ihre Achsen umlaufen als auch um ihre vertikalen Achsen im Bereich von 0 bis 360° verdreht werden.
  • In analoger Weise sind die hinteren Lenkrollen 4 und die zweite Bockrolle 5 zur hinteren Dreieck-Schwinge 7 gelagert und positioniert.
  • Im Frontbereich des Transportwagens 1 ist dieser mit einer Deichsel 14 ausgebildet, ferner sind frontseitig vom Untergestell 2 Fußpedale 15 vorgesehen, mittels denen bei deren Betätigung die vorderen Lenkrollen 3 angebremst bzw. gelöst werden können.
  • Zu diesem Zweck sind an den Fußpedalen 15 Gestänge vorgesehen, die bei Betätigung der Fußpedalen 15 jeweils auf einen Bremsklotz wirken, welcher wiederum auf je eine vordere Lenkrolle 3 wirkt.
  • Zur Festsetzung der Bockrollen 5, was erforderlich wird, um den Transportwagen 1 auch quer zu seiner Längsrichtung zu verfahren, sind am Untergestell 2 Feststelleinrichtungen 16 vorgesehen, welche gleichfalls über entsprechende Fußpedale betätigbar sind, mittels denen ein Arretieren bzw. ein Lösen der Arretierung der Bockrollen 5 bewirkt wird.
  • Zur Lagesicherung der zu transportierenden Güter ist der Transportwagen 1 an seinen Eckpunkten front- und heckseitig mit seitlichen Stützblechen 17 und je einem Kantenschutz 18 ausgebildet. Eine heckseitig am Untergestell 2 vorgesehene Anhängevorrichtung 19 gestattet das Anhängen eines nachfolgenden Transportwagens 1 und somit die Herausbildung eines Wagenzuges.
  • Durch die Ausbildung und Anordnung der Lenkrollen 3; 4 und der Bockrollen 5 über die vordere Dreieck-Schwinge 6 und die hintere Dreieck-Schwinge 7, ist die Gewähr gegeben, dass während der Bewegung des Transportwagens 1 Unebenheiten im Bodenbelag ausgeglichen werden und auch Rampenfahrten, ob als Berg- oder Talfahrt mit diesem Transportwagen 1 problemlos möglich sind, da die Lenkrollen 3; 4 und die Bockrollen 5 ständig Bodenkontakt bzw. Bodenhaftung besitzen.
  • Die Anordnung der vorderen und der hinteren Dreieck-Schwingen 6; 7 zum Untergestell 2 wird insbesondere deutlich aus der Darstellung nach 2, aus der gleichfalls ersichtlich ist, dass die Feststelleinrichtungen 16, zur Feststellung der Bockrollen 5, am Untergestell 2 angeordnet sind und wie diese Feststelleinrichtungen 16 über ein Gestänge 20 zu den Fußpedalen 15 verbunden sind.
  • Dass die Lenkrollen 3; 4 und die Bockrollen 5 zueinander mit unterschiedlichen Spurbreiten ausgebildet sind, ergibt sich aus der Darstellung nach 3, in der die vorderen Lenkrollen 3 zu den Bockrollen 5 gezeigt sind. Dabei ist die Anordnung der Bockrollen 5 zum Untergestell 2 so ausgeführt, dass die Bockrollen 5 einschließlich ihrer Halterungen und Lagerungen 11 nicht über die seitlichen Begrenzungen des Untergestells 2 hinausragen, sondern fluchtend zur äußeren Längskante des Untergestells 2 und in dieser Position an diesem befestigt sind. Gezeigt sind ferner die im Frontteil des Untergestells 2 angeordneten Fußpedale 15 und die vorgesehene Deichsel 14.
  • Wie bereits oben ausgeführt, sind die Bockrollen 5 in einer bevorzugten Ausführungsvariante nicht spurversetzt zu den vorderen Lenkrollen 3 und den hinteren Lenkrollen 5 angeordnet, sondern spurgetreu zu den Lenkrollen 3 und 4, wie in der 4 gezeigt. Auch bei dieser Ausführungsvariante sind die Lenkrollen 3; 4 und die Bockrollen 5 an einer vorderen Dreieck-Schwinge 6 und einer hinteren Dreieck-Schwinge 7 angeordnet, welche wiederum zum Untergestell 2 des Transportwagens 1 in bereits beschriebener Art und Weise lagernd angeordnet sind. Die Arretierung der Bockrollen 5 erfolgt gleichfalls, wie bereits vorher beschrieben, über ein Gestänge 20, welches zum einen mit den Feststelleinrichtungen 16 und zum anderen mit den Pedalen 15 verbunden ist. Im übrigen ist der Transportwagen 1 bei dieser Ausführung wie der Transportwagen 1 nach dem ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet. So besitzt der Transportwagen 1 gleichfalls eine Deichsel 15, seitliche Stützbleche 17, Kantenschutze 18 und eine Anhängevorrichtung 19.
  • Die spurgetreue An- und Ausbildung der Lenkrollen 3; 4 zu den Bockrollen 5 wird in der 5 dargestellt, welche eine Frontansicht nach 4 zeigt. Aufgrund der spurgetreuen Anordnung der Lenkrollen 3; 4 und der Bockrollen 5 sind in der 5 somit nur die vorderen Lenkrollen 3 sichtbar, zu denen fluchtend hinter den Lenkrollen 3 die Bockrollen 5 und hinter diesen die hinteren Lenkrollen 4 vorgesehen sind.

Claims (9)

  1. Transportwagen, zum Transport großvolumiger sowie sperriger Güter, bestehend aus einem Untergestell mit daran befestigten Laufrollen sowie ausgebildet mit einer Deichsel und einer Anhängevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass am Untergestell (2) des Transportwagens (1) zwei Dreieck-Schwingen (6; 7) je aus einer Traverse (8), einem Traversenteilstück (9) und einer Querachse (10) bestehend, über Lagerungen (11) ausgebildete Befestigungen zum Untergestell (2) verbunden, schwenkbar angeordnet sind.
  2. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dreieck-Schwingen (6; 7) derart zum Untergestell (2) verbunden sind, dass jeweils eine Traverse (8) und jeweils ein Traversenteilstück (9) einer Dreieck-Schwinge (6; 7) an den Längsseiten vom Untergestell (2) vorgesehen sind.
  3. Transportwagen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Traverse (8) der Dreieck-Schwinge (6) eine Lenkrolle (3) und eine Bockrolle (5), an dem Traversenteilstück (9) der Dreieck-Schwinge (6) eine Lenkrolle (3), an der Traverse (8) der Dreieck-Schwinge (7) eine Lenkrolle (4) und eine Bockrolle (5) und an dem Traversenteilstück (9) der Dreieckeck-Schwinge (7) eine Lenkrolle (4) angeordnet sind.
  4. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bockrollen (5) radial umlaufend und die Lenkrollen (3; 4) sowohl radial umlaufend als auch um ihre vertikale Achse im Bereich von 0 bis 360° verdrehbar, an den Traversen (8) bzw. dem Traversenteilstück (9) der Dreieck-Schwingen (6; 7) angeordnet sind.
  5. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkrollen (3) und die Lenkrollen (4) mit dem gleichgroßen Spurbreitenmaß ausgebildet und die Bockrollen mit einer größeren Spurbreite ausgebildet sind.
  6. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bockrollen (5) über Feststelleinrichtungen (16) arretierbar sind.
  7. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen Lenkrollen (3) über zu betätigende Fußhebel (15), Bremsgestänge und Bremsklötze angebremst und freigesetzt werden.
  8. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Transportwagen (1) zu einem Wagenzug koppelbar sind, zu diesem Zweck die Transportwagen (1) mit Aufhängevorrichtungen (19) ausgebildet sind und durch die Anordnung der Bockrollen (5) und der beweglichen Lagerung der Bockrollen und der Lenkrollen (3; 4) die Laufruhe eines jeden Transportwagens und des Wagenzuges insgesamt gegeben ist und der Kurvenradius eingehalten sowie die Stand- und Kippsicherheit gewährleistet sind.
  9. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bockrollen (5) mit dem gleichen Spurbreitenmaß der Lenkrollen (3) und Lenkrollen (4) ausgebildet sind, somit zwischen den drei Laufrollen eine Spurtreue gegeben ist.
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