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DE202004004633U1 - Atemfilter - Google Patents

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DE202004004633U1 DE200420004633 DE202004004633U DE202004004633U1 DE 202004004633 U1 DE202004004633 U1 DE 202004004633U1 DE 200420004633 DE200420004633 DE 200420004633 DE 202004004633 U DE202004004633 U DE 202004004633U DE 202004004633 U1 DE202004004633 U1 DE 202004004633U1
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Abstract

Atemfilter für Patienten mit Spontanatmung über einen Tracheostomie- oder Endotrachialtubus, bestehend aus einem im Schnitt T-förmigen Gehäuse (1) mit im Wesentlichen zylindrischen, beidseitig offenen Kammern (13, 13.1) und einem etwa senkrechten zu diesen Kammern (13, 13.1) angeordneten Anschlussstutzen (7) für einen Tubuskonnektor, vorzugsweise einen Normkonnektor, sowie in die Öffnungen (15, 15.1) beider Kammern, der Filterkammern (13, 13.1), eingesetzten, aus luftdurchlässigem Material bestehenden Filtern (20) , dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (1a, 1b) der Filterkammern (13, 13.1) in einem stumpfen Winkel (α) derart gegeneinander geneigt sind, dass sie im Einsatz dem Hals des Patienten zugewandt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Atemfilter für Patienten mit Spontanatmung über einen Tracheostomie- oder Endotrachialtubus, der mit einem als Feuchtigkeits- und Wärmetauscher wirkenden Filter ausgestattet ist. Solche Atemfilter werden auch als künstliche Nase bezeichnet.
  • Die Aufgabe der natürlichen Atmungsorgane sowie die Problematik, die sich für Patienten mit Kehlkopferkrankungen bzw. nach Kehlkopfoperationen ergeben, ist eingehend in der Beschreibungseinleitung des deutschen Gebrauchsmusters 201 14 355 beschrieben.
  • Gegenstand dieses Gebrauchsmusters ist wie die vorliegende Erfindung gleichfalls eine künstliche Nase, also ein Atemfilter, welches für die Beatmung von Patienten über Tracheostomie- oder Endotrachialtuben besonders geeignet ist. Neben der mit diesem Gebrauchsmuster vorgeschlagenen künstlichen Nase sind Atemfilter der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art bekannt, welche aus einem im Schnitt T-förmigen Gehäuse mit im Wesentlichen zylindrischen, beidseitig offenen Kammern und einem etwa senkrecht zu diesen Kammern angeordneten Anschlussstutzen für einen Tubuskonnektor bestehen. In die Öffnungen der beiden Kammern sind aus luftdurchlässigem Material bestehende Filter eingesetzt, die als Staubfilter und als Feuchtigkeits- und Wärmetauscher dienen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Handhabbarkeit dieser Atemfilter, den Tragekomfort und nicht zuletzt die Funktionsfähigkeit auch unter ungünstigen Bedingungen sicherzustellen. Diese Aufgabe soll mit einem Atemfil ter gelöst werden, dessen Herstellkosten nicht höher sind, als diejenigen der bekannten Einrichtungen dieser Art.
  • Gelöst ist diese Aufgabe gemäß vorliegender Erfindung mit einem Atemfilter, bei welchem die Gehäuseteile der Filterkammern des T-förmigen Gehäuses nicht linear angeordnet, sondern in einem stumpfen Winkel gegeneinander geneigt sind. Hierdurch wird zum einen der Tragekomfort dieses Atemfilters bei der praktischen Anwendung verbessert und zum anderen die Funktionssicherheit erhöht, da sich die Gehäuseteile besser an den Hals des Patienten anlegen. Gemäß Anspruch 3 sollte der Winkel zwischen den gegeneinander geneigten Gehäuseteilen in der Größenordnung von 160° bis 170° liegen.
  • Nach einem weiteren wichtigen Merkmal gemäß Anspruch 2 sind die Gehäuseteile der Filterkammern in Bezug auf den Kopf eines aufrechtstehenden oder -sitzenden Patienten leicht nach unten geneigt. Hierdurch ist sichergestellt, dass abgesondertes Atemkondensat, Sekret oder Schleim, welche sich im Inneren des Gehäuses sammeln, über die schräg nach unten geneigten Filterkammern zu den Ansaugöffnungen der Kammern abgeführt und aus diesen austreten können, wodurch wirksam verhindert wird, dass diese in die Atemwege des Patienten zurückfließen.
  • Um dies zu erreichen, genügt eine relativ geringe Neigung von 10° gegenüber der Horizontalen bzw. ein Neigungswinkel von etwa 80° zwischen den nach unten gerichteten Gehäuseteilen und der Vertikalen, wie mit Anspruch 4 angegeben.
  • Wie schon im Zusammenhang mit der künstlichen Nase nach dem deutschen Gebrauchsmuster 201 14 355 hervorgehoben, ist es wichtig, dass die Filterelemente sicher in dem Gehäuse gehaltert sind, dass beim Verstopfen des Filters ihr Kollabieren verhindert wird, dass aber die Filterelemente erforderlichenfalls problemlos entfernt werden können.
  • Bei dem Atemfilter der erfindungsgemäßen Art sind diese Bedingungen mit den Merkmalen nach Anspruch 5 erfüllt. Hiernach werden die scheibenförmigen Filterelemente im Inneren der Filterkammern von parallel zu den Kammernwänden verlaufenden Halte- und Leitstegen abgestützt und werden auf der Außenseite mit einem vorkragenden Innenrand der Kammeröffnung gesichert. Selbst wenn die Poren der Filterelemente durch Schleim und Sekret verstopft sind, besteht bei dieser Anordnung nicht die Gefahr, dass sie kollabieren oder gar in die Atmungsorgane des Patienten gelangen. Obwohl die Filterelemente mehr oder minder unverlierbar gehaltert sind, können sie, falls sie stark zugesetzt sind, im Extremfall durch einen beim Aushusten des Patienten entstehenden Überdruck abgeworfen werden, so dass diese Anordnung zugleich die Funktion eines Sicherheitsventils hat.
  • Die oben erläuterte Funktion der Filterelemente wird begünstigt, wenn diese nach dem Vorschlag gemäß Anspruch 6 aus elastisch verformbarem Schaumstoff, vorzugsweise aus einem Schaumstoff mit einer Rohdichte von etwa 38 kg/m3, einer Stauchhärte von etwa 4,5 kPA und mit etwa 16 Zellen pro cm2, bestehen.
  • Die erwähnten im Inneren des Gehäuses vorgesehenen Halte- und Leitstege vergrößern vorteilhafterweise die von der Atemluft umströmte Oberfläche, wodurch der Wirkungsgrad des Atemfilters verbessert wird.
  • Nach einem weiteren Vorschlag gemäß Anspruch 7 ist dem Anschlussstutzen für den Tubuskonnektor gegenüberliegend ein Ventilstutzen mit einem in beiden Richtungen wirksamen Sicherheitsventil vorgesehen. Dieses Sicherheitsventil öffnet bei Überdruck, z. B. bei einem Hustenanfall des Patienten, wodurch verhindert wird, dass in unerwünschter Weise die Filterelemente ausgestoßen werden. Ferner öffnet sich dieses Sicherheitsventil bei Unterdruck, der entstehen kann, wenn die Filterelemente in zu starkem Maße von Schleim und Sekret verstopft sind und der Luftbedarf bei einem tiefen Atemzug des Patienten größer als normal ist.
  • In sehr einfacher Weise lässt sich dieses Sicherheitsventil gemäß Anspruch 8 durch eine aus elastischem Material bestehende geschlitzte Membran realisieren, welche im Ventilstutzen angebracht, vorzugsweise mit seinem äußeren Öffnungsrand verbunden ist. Diese geschlitzte Membran kann gemäß Anspruch 9 mit vom Mittelpunkt ausgehenden, radial verlaufenden Einschnitten versehen sein und ist gemäß Anspruch 10 zweckmäßigerweise mit dem aus starrem Material bestehenden Gehäuse unverlierbar verbunden, vorzugsweise verschweißt bzw. vernetzt. Damit ist sichergestellt, dass die sehr wichtige lebenserhaltende Membran des Sicherheitsventils nicht durch Unachtsamkeit oder unsachgemäße Handhabung verloren geht.
  • Die Anordnung des Ventilstutzens gegenüber dem Anschlussstutzen für den Normkonnektor ermöglicht bei einer geschlitzten Membran außerdem das Absaugen von Sekret mittels eines durch die geschlitzte Membran eingeführten Katheters.
  • Zur weiteren Verbesserung des Wirkungsgrades ist gemäß Anspruch 11 vorgeschlagen, hinter der Membran im Ventilstutzen eine Wirbelkammer auszubilden, in welche beidseitig die Filterkammern münden. Die Verwirbelung der das Gehäuse durchströmenden Atemluft erhöht die Verweildauer und damit die Erwärmung der eingeatmeten Luft innerhalb des Gehäuses. Außerdem können, wie mit Anspruch 12 vorgeschlagen, über ein Anschluss rohr gasförmige Medien, z. B. Sauerstoff, in die Wirbelkammer eingebracht und damit der Atemluft beigemischt werden.
  • Um einen Zufuhrschlauch fest mit dem Anschlussrohr zu verbinden, weist letzteres gemäß Anspruch 13 an seinem freien Ende einen sich in Richtung auf den Ventilstutzen erweiternden Anschlusskonus auf, der in einer den Querschnitt des Anschlussrohres überragenden spitzwinkligen Haltekante endet.
  • Aus Sicherheitsgründen ist gemäß Anspruch 14 dieses Anschlussrohr mit einer Seitenwand des Gehäuses verbunden.
  • Für den praktischen Einsatz des Atemfilters sowohl in der Klinik als auch im häuslichen Bereich ist auf eine lagegerechte Anbringung zu achten. Um dies dem Personal bzw. Patienten zu erleichtern, ist es ratsam, im Sinne des Vorschlages gemäß Anspruch 15 Kennzeichnungen auf der Oberfläche des Gehäuses anzubringen, welche Hinweise auf die Positionierung des Atemfilters sowie die anzuschließenden Schläuche oder Konnektoren beinhalten. Sind diese Kennzeichnungen, wie vorgeschlagen, erhaben ausgebildet, können sie gleichzeitig die Funktion von Griffflächen bzw. Griffleiste übernehmen.
  • Der erfindungsgemäße Atemfilter ist so konstruiert, dass Gehäuse mit Anschluss und Ventilstutzen, mit Anschlussrohr und Halte- und Leitstegen gem. Anspruch 16 einstückig aus sterilisierbarem Kunststoff herstellbar sind. Mit bekannten Herstellungsverfahren lässt sich außerdem im gleichen Arbeitsgang die aus gleichfalls sterilisierbarem, jedoch weicherem Kunststoff bestehende Membran herstellen.
  • Dadurch, dass das Gehäuse mit Halte- und Leitstegen und der Membran einstückig hergestellt ist, wird mit Sicherheit ver hindert, dass einzelne Elemente in die Atemwege gelangen. Außerdem lässt sich der Atemfilter wirtschaftlich herstellen, was für einen Wegwerfartikel, insbesondere bei den stets wachsenden Kosten im Gesundheitswesen, wichtig ist.
  • Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, das in den Zeichnungen in verschiedenen Blickrichtungen dargestellt ist, im Einzelnen erläutert.
  • In den Zeichnungen zeigen
  • 1 Untenansicht des erfindungsgemäßen Atemfilters,
  • 2 Seitenansicht des Atemfilters gemäß 1, in welcher eine der beiden Atemlufteinströmöffnungen ohne Filter sichtbar ist,
  • 3 die der 2 gegenüberliegende Ansicht des Atemfilters,
  • 4 Horizontalschnitt des Atemfilters mit eingesetzten Filterelementen,
  • 5 teilweise geschnittene perspektivische Teilansicht des Filters auf der Seite des Anschlussrohres,
  • 6 perspektivischer Vertikalschnitt des Atemfilters ohne Filterelemente,
  • 7 gegenüber dem Schnitt in 6 um 180° gedrehter Vertikalschnitt des Atemfilters mit eingesetzten Filterelementen,
  • 8 perspektivische Seitenansicht des Atemfilters ohne Filterelemente,
  • 9 eine gegenüber der Ansicht in 8 um 180° gedrehte Seitenansicht des Atemfilters,
  • 10 teilweise geschnittene Seitenansicht des Filters im Bereich des Überdruckventils und
  • 11 ungeschnittene Seitenansicht des Atemfilters gemäß 10.
  • In den 1 bis 11 ist der Atemfilter in verschiedenen Ansichten dargestellt, wobei lediglich bei den Schnittdarstellungen in den 4, 7 und 10 die scheibenförmigen, aus porösem Material, vorzugsweise Schaumstoff, bestehenden Filterelemente 20 dargestellt sind, während diese aus Gründen besserer Darstellung in den verbleibenden Figuren fehlen.
  • Der erfindungsgemäße Atemfilter weist ein Gehäuse 1 auf, dessen die Filterkammern 13 und 13.1 enthaltenen Gehäuseteile 1a, 1b zylindrisch ausgebildet sind und, wie vor allem 4 deutlich macht, stumpfwinklig unter einem Winkel α = 180° ineinander übergehen. Zum Anschluss an den Tubuskonnektor, der vorzugsweise ein Normkonnektor ist, ist das Gehäuse 1 mit einem Anschlussstutzen 7 versehen. Gehäuseteile 1a, 1b mit dem Anschlussstutzen 7 haben im Querschnitt etwa die Form eines T.
  • Die beiden äußeren Enden der Gehäuseteile 1a, 1b bilden Atemlufteinströmöffnungen 9 und 9.1, in welche bestimmungsgemäß, wie die 4, 7 und 10 veranschaulichen, scheibenförmige Filterelemente 20, 20.1 eingesetzt sind. Mit ihrem äußeren Rand liegen diese Filterelemente 20, 20.1 an einem nach Innen vorspringenden Innenrand 19 bzw. 19.1 der Atemlufteinströmöffnungen 9 und 9.1 an. Diese Innenränder sind in den 6 und 8 bezeichnet. Die Einschnitte 18 und 18.1 dieser Innenränder 19 und 19.1 haben fertigungstechnische Bedeutung.
  • Innerhalb des Gehäuses 1 befinden sich zu den Gehäusewänden parallel verlaufende Halte- und Leitstege 10, 10.1, 11, 11.1, an deren äußeren Stirnflächen die Filterelemente 20 und 20.1 anliegen. Damit werden die Filterelemente beidseitig festgelegt, wobei die Halte- und Leitstege 10, 10.1, 11, 11.1 verhindern, dass die Filterelemente ins Innere des Gehäuses 1 und schlimmstenfalls in die Atemwege gelangen. Auf der anderen Seite ist diese Halterung so dimensioniert, dass im Falle eines Überdrucks, z. B. bei einem Hustenanfall des Patienten, die Filterelemente 20 und 20.1 ausgeworfen werden.
  • Wie vor allem die 2, 9 und 10 veranschaulichen, wird die benetzbare Innenfläche des Gehäuses durch die Halte- und Leitstege vergrößert, was zur Verbesserung des Wärmeaustauschs und des Niederschlags vom Atemkondensat beiträgt.
  • 6 der Zeichnungen lässt erkennen, dass die Gehäuseteile 1a und 1b in Bezug auf die Vertikalachse 15 geneigt sind, vorzugsweise einen Winkel von β = 80° einnehmen. Bei Einsatz des Atemfilters am Patienten ist das Gehäuse gegenüber der Darstellung in 6 um 180° zu drehen, so dass die Gehäuseteile 1a und 1b leicht nach unten abfallen. Hierdurch wird der Abfluss von Atemkondensat, Sekret oder auch Schleim in Richtung auf die in die Öffnungen 9 und 9.1 eingesetzten Filterelemente 20 und 20.1 begünstigt.
  • Dem Anschlussstutzen 7 gegenüberliegend ist koaxial ein weiterer Stutzen angeordnet, welcher eine als Ventil dienende Sicherheitsmembran 16 trägt. Der Stutzen 8 ist darum als Ventilstutzen bezeichnet.
  • Diese Sicherheitsmembran 16 besteht aus, verglichen mit dem Material des Gehäuses 1, weicherem Kunststoff und ist in ihren Randbereichen mit der Stirnfläche des Ventilstutzens 8 fest verbunden, vorzugsweise beim Herstellungsverfahren, z. B. einem Spritzverfahren angeformt.
  • Wie die 4 bis 6, 10, 11 erkennen lassen, ist die Sicherheitsmembran 16 mit sternförmigen Einschnitten 17 versehen, wodurch in sehr einfacher aber wirksamer Weise ein sich beidseitig in Richtung des Doppelpfeiles 12 in 2 bei Über- bzw. Unterdruck öffnendes Ventil gebildet. Ein besonderer Vorteil dieser Anordnung ist, dass längs der Achse 15 in 6 durch die Membran 16 ein Instrument, z. B. ein Katheter, zum Absaugen von Sekret und Schleim eingeführt werden kann. Durch die Anordnung des Ventilstutzens 8 erhält das Gehäuse des Atemfilters einen im Wesentlichen kreuzförmigen Querschnitt.
  • Als weitere Aufgabe kommt dem Ventilstutzen 8 die Bildung einer Wirbelkammer 14 zu, in welche ein Anschlussrohr 2 für gasförmige Medien mündet. Diese Medien werden über einen nicht dargestellten Schlauch, welcher auf den Anschlusskonus 3 des Anschlussrohres 2 aufgeschoben und mittels der Haltekante 4 festgelegt wird, über die Einströmöffnung 6 zugeführt. Das Anschlussrohr 2 ist an dem Gehäuseteil 1b mittels eines Verbindungssteges festgelegt.
  • In der Wirbelkammer 14 wird die über die Atemlufteinströmöffnungen 9, 9.1 angesaugte Luft mit dem über die Öffnung 6 eingebrachten Medium, vorzugsweise Sauerstoff, wirksam vermengt, so dass sie vom Patienten über einen mit dem Anschlussstutzen 7 verbundenen, nicht dargestellten Tubus in Richtung des Pfeiles 21 in 8 eingeatmet werden kann. Vorder- und Hintersowie Ober- und Unterseiten des Gehäuses 1 sind mit nicht dargestellten Schriftfeldern 22 bis 25 ausgestattet, auf welchen erhabene Schriftzüge oder sonstige abtastbare Kennzeichnungen angebracht sind, wodurch eine sichere und korrekte Verwendung des Atemfilters gewährleistet ist. Ein weiterer Vorteil dieser Schriftzüge ist, dass sie auf Grund ihrer Oberflächenstruktur Griffflächen bzw. Griffleisten bilden, wodurch die Handhabung dieses Filters für den Patienten und das Pflegepersonal verbessert wird.
  • 1
    Gehäuse
    1a
    Gehäuseteil
    1b
    Gehäuseteil
    2
    Anschlussrohr für gasförmige Medien, insbesondere
    Sauerstoff
    3
    Anschlusskonus für Schlauch am Anschlussrohr 2
    4
    Haltekante
    5
    Verbindungssteg
    6
    Einströmöffnung
    7
    Anschlussstutzen für Tubuskonnektor
    8
    Ventilstutzen
    9
    Atemlufteinströmöffnung
    9.1
    Atemlufteinströmöffnung
    10
    Halte- und Leitstege für Filter
    10.1
    Halte- und Leitstege für Filter
    11
    Halte- und Leitstege für Filter
    11.1
    Halte- und Leitstege für Filter
    12
    Öffnungsrichtungen der Sicherheitsmembran 16
    13
    Filterkammern
    13.1
    Filterkammern
    14
    Wirbelkammer
    15
    Ventilachse
    16
    Sicherheitsmembran
    17
    Einschnitte
    18
    Einschnitte
    18.1
    Einschnitte
    19
    Innenrand
    19.1
    Innenrand
    20
    Filter, Filterelemente
    20.1
    Filter, Filterelemente
    21
    Ansaugrichtung
    22
    Schriftfelder
    23
    Schriftfelder
    24
    Schriftfelder
    25
    Schriftfelder

Claims (16)

  1. Atemfilter für Patienten mit Spontanatmung über einen Tracheostomie- oder Endotrachialtubus, bestehend aus einem im Schnitt T-förmigen Gehäuse (1) mit im Wesentlichen zylindrischen, beidseitig offenen Kammern (13, 13.1) und einem etwa senkrechten zu diesen Kammern (13, 13.1) angeordneten Anschlussstutzen (7) für einen Tubuskonnektor, vorzugsweise einen Normkonnektor, sowie in die Öffnungen (15, 15.1) beider Kammern, der Filterkammern (13, 13.1), eingesetzten, aus luftdurchlässigem Material bestehenden Filtern (20) , dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (1a, 1b) der Filterkammern (13, 13.1) in einem stumpfen Winkel (α) derart gegeneinander geneigt sind, dass sie im Einsatz dem Hals des Patienten zugewandt sind.
  2. Atemfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (1a, 1b) der Filterkammern (13, 13.1) in Bezug auf den Kopf eines aufrechtstehenden oder -sitzenden Patienten leicht nach unten geneigt sind.
  3. Atemfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen den gegeneinander geneigten Gehäuseteilen in der Größenordnung von 160° bis 170° liegt.
  4. Atemfilter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel (β) der nach unten gerichteten Gehäusetei le gegenüber der Vertikalen in der Größenordnung von 80° liegt.
  5. Atemfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Filterkammern (13, 13.1) parallel zu den Kammernwänden verlaufende Halte- und Leitstege (10, 10.1, 11, 11.1) vorgesehen sind und dass scheibenförmige Filterelemente (20, 20.1) in die beidseitigen Öffnungen (9, 9.1) der Filterkammern (13, 13.1) lösbar eingesetzt sind, wobei sie auf der Außenseite an einem Innenrand (19, 19.1) der Kammeröffnungen (9, 9.1) und an der Innenseite an den Stirnflächen der Halte- und Leitstege (10, 10.1, 11, 11.1) anliegen.
  6. Atemfilter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterelemente (20, 20.1) aus elastisch verformbarem Schaumstoff, vorzugsweise aus einem Schaumstoff und einer Rohdichte von etwa 38 kg/m3, einer Stauchhärte von etwa 4,5 kg/m3 und mit etwa 16 Zellen pro cm2, bestehen.
  7. Atemfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Anschlussstutzen (7) für den Tubuskonnektor gegenüberliegend ein Ventilstutzen (8) mit einem in beiden Richtungen (12) wirksamen Sicherheitsventil (16) angeordnet ist.
  8. Atemfilter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitsventil aus einer aus elastischem Material bestehenden, geschlitzten Membran (16) besteht, welche im Ven tilstutzen (8) angebracht, vorzugsweise mit dem äußeren Öffnungsrand des Ventilstutzens (8) verbunden ist.
  9. Atemfilter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (16) vom Mittelpunkt ausgehende, radial verlaufende Einschnitte (17) aufweist.
  10. Atemfilter nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die aus weichelastischem Material bestehende Membran (16) mit dem aus starren Material bestehenden Gehäuse (1) unverlierbar verbunden, vorzugsweise verschweißt bzw. vernetzt.
  11. Atemfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilstutzen (8) eine Wirbelkammer (14) enthält, in welche beidseitig die Filterkammern (13, 13.1) münden.
  12. Atemfilter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in die Wirbelkammer (14) ein Anschlussrohr (2) für die Zufuhr gasförmiger Medien, vorzugsweise von Sauerstoff, mündet.
  13. Atemfilter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Anschlussrohrs (2) eine sich in Richtung auf den Ventilstutzen (8) erweiternden Anschlusskonus (3) aufweist, der in einer den Querschnitt des Anschlussrohrs (2) überragenden, spitzwinkligen Haltekante (4) endet.
  14. Atemfilter nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das An schlussrohr (12) parallel zu einem der beiden Gehäuseteile für die Filterkammern (13, 13.1) verläuft und von diesem mittels eines Verbindungsstegs (5) getragen ist.
  15. Atemfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Gehäuses (1) mit erhabenen Kennzeichnungen (22, 23, 24, 25) versehen ist, die gleichzeitig Griffflächen bzw. -leisten darstellen.
  16. Atemfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) mit Anschluss- und Ventilstutzen (7, 8), Anschlussrohr (2) und Halte- und Leitstegen (10, 10.1, 11, 11.1) einstückig aus sterilisierbarem Kunststoff und die aus gleichfalls sterilisierbarem, jedoch weicherem Kunststoff bestehende Membran (16) beim gleichen Spritzvorgang in einem Arbeitsgang hergestellt sind.
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