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DE20180142U1 - Tribünenkonstruktion - Google Patents

Tribünenkonstruktion

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Publication number
DE20180142U1
DE20180142U1 DE20180142U DE20180142U DE20180142U1 DE 20180142 U1 DE20180142 U1 DE 20180142U1 DE 20180142 U DE20180142 U DE 20180142U DE 20180142 U DE20180142 U DE 20180142U DE 20180142 U1 DE20180142 U1 DE 20180142U1
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DE
Germany
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cheek
cheeks
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riser
grandstand according
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Expired - Lifetime
Application number
DE20180142U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Peri GmbH
Original Assignee
Peri GmbH
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Publication date
Application filed by Peri GmbH filed Critical Peri GmbH
Priority to DE20180142U priority Critical patent/DE20180142U1/de
Publication of DE20180142U1 publication Critical patent/DE20180142U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/10Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons for meetings, entertainments, or sports
    • E04H3/12Tribunes, grandstands or terraces for spectators
    • E04H3/126Foldable, retractable or tiltable tribunes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Ladders (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

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Tribünenkonstruktion
Die Erfindung betrifft eine transportable Tribüne mit aus Einzelteilen auf- und abbaubaren Elementen, die eine Unterkonstruktion und daran in unterschiedlichen Neigungswinkeln zur Horizontalen befestigbare Teleskopteile und Wangen umfassen, die Stufenelemente zum Anbau von Aufbauteilen, wie Sitze und Geländer, halten.
Eine derartige Tribünenkonstruktion ist durch eine Tribüne der Firma Arena Seating bekanntgeworden.
Bei der bekannten Tribünenkonstruktion sind an einer Unterkonstruktion Wangen befestigt, die beidenends je nach Neigungslage der Wangen zur Horizontalen über Teleskopelemente verlängert oder verkürzt werden. Die bekannten Wangen sind in unterschiedlichen Neigungslagen einsetzbar, indem sowohl auf einer Wangenseite als auch auf der dazu diametralen Wangenseite Befestigungsmittel für Stufenlemente vorgesehen sind, die unterschiedlich weit vom jeweiligen Wangenende beabstandet sind.
Um an Veranstaltungsorten oder in Hallen erweiterte Steh- und Sitzmöglichkeiten anbieten zu können, sind transportable Tribünen bekannt, die aus einer Vielzahl von Einzelteilen bestehen und deren Auf- und/oder Abbau zeitaufwendig ist. Die einzelnen Tribünenteile sind oftmals groß und schwer, so dass die normalerweise ohne Kranunterstützung aufzubauenden Tribünen nur schwer handhabbar sind.-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bedarfsweise einsetzbare Tribünen übersichtlich im Auf- und/oder Abbau zu gestalten, und die für den Auf- und/oder Abbau benötigten unterschiedlichen Elemente zu reduzieren bzw. zu vereinfachen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Wangen unabhängig vom Neigungswinkel zur Horizontalen um einen Drehpunkt schwenkbar sind, der im Bereich eines ersten Endes einer Wange liegt, und dass jede einzelne Wange einen ersten Aufnahmepunkt für die Stufenelemente aufweist, der entweder mit dem Drehpunkt deckungsgleich oder unmittelbar
benachbart zum Drehpunkt angeordnet ist.
Die Tribünenkonstruktion mit den erfindungsgemäßen Wangen hat den Vorteil, daß an den Wangen zu befestigende Stufenelemente unabhängig von der Winkellage der Wangen zur Horizontalen immer einen fest vorgegebenen ersten Aufnahmepunkt haben, an dem das erste oder das letzte Stufenelement befestigt wird. Beim Aufbau der erfindungsgemäßen Tribüne sind deshalb fehlerhafte Zusammensetzungen der für den Aufbau benötigten Einzelteile ausgeschlossen bzw. stark reduziert, weil das Raster für die auf die Wangen aufzulegenden Stufenelemente immer in demselben ersten Aufnahmepunkt beginnt oder endet. Eine erfindungsgemäße Wange muss nur an einem Ende verlängert oder verkürzt werden, weil die verwendeten Stufenelemente immer im festgelegten ersten Aufnahmepunkt enden. Der erste Aufnahmepunkt für die Stufenelemente ist weiterhin unabhängig von der jeweiligen Neigungslage einer Wange immer derselbe. Der erste Aufnahmepunkt verschiebt sich nicht in der Höhe und führt bei unterschiedlichen Winkellagen der Wangen keine Seitenbewegung durch. Die Zusammenführung von dem Drehpunkt einer Wange in eine unterschiedliche Winkellage und dem ersten Aufnahmepunkt einer Wange für ein Stufenelement vereinfacht die Gesamtkonstruktion zusätzlich. Insgesamt gesehen werden mit der erfindungsgemäßen Konstruktion sowohl die für den Aufbau einer Tribüne benötigten Elemente in ihrer Anzahl wie auch in ihrer unterschiedlichen gegenständlichen Ausgestaltung reduziert .
In weiterer Ausbildung der Erfindung weist der Drehpunkt unabhängig von der Länge einer Wange denselben Abstand zum ersten Ende der jeweiligen Wange auf. Dies hat den Vorteil, daß alle bei der Tribünenkonstruktion eingesetzten erfin-
dungsgemäßen Wangen in ein- und derselben Art bewegt, d.h. verschwenkt werden, um die vorgegebene im verbauten Zustand angestrebte Endlage einer Wange zu erreichen. Sind die Drehpunkte an jeder Wange gleich festgelegt, so wird der Gesamttribünenaufbau vereinfacht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Wangen, Teleskopteile, Stufenteile und Aufbauteile untereinander oder mit der Unterkonstruktion über gesicherte Steck- und/oder Rastverbindungen zusammenfügbar.
Dies hat den Vorteil, daß für den Aufbau der Tribüne keine losen Einzelteile eingesetzt werden müssen und auf zusätzliche Verschraubungen bzw. Verkeilungen, die zeitaufwendig sind, verzichtet werden kann. Alle Verbindungsteile, wie Wangen, Stufenelemente, Teleskopteile, Aufnähmeköpfe, Sicherungsmittel, Sitz- und/oder Geländeranbindungen können mit elastischen Oberflächen überzogen und/oder mit elastischen Anformungen, Profilen, versehen sein, damit die Gesamtkonstruktion oder einzelne Verbindungen dieser Konstruktion schallgedämmt, insbesondere trittschallgedämmt, abgedichtet oder spielfrei miteinander verbunden sind. Mit diesen Maßnahmen werden Geräusche unterbunden, die von einzelnen Elementen unter Belastung ausgelöst werden könnten.
Sind in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Steck- und/ oder Rastverbindungen so ausgestaltet, dass sie im verbundenen Zustand sich selbstsichern, so ist ein sicherer Aufbau der Tribüne stets gewährleistet, weil die Überprüfungen zur Absicherung und Sicherheit einer mit den erfindungsgemäßen Elementen aufgebauten Tribüne entfallen können.
In weiterer Ausgestaltung sind bei der erfindungsgemäßen
Tribünenkonstruktion an der Unterkonstruktion Aufnahmeköpfe ausgebildet, die das erste Ende einer Wange und/oder ein Ende des Teleskopteils aufnehmen.
Dies hat den Vorteil, daß keine besonderen Verbindungselemente zwischen Unterkonstruktion und den daran zu befestigenden Wangen eingesetzt werden müssen. Die Aufnahmeköpfe können die Wangen ohne zusätzliche Verschraubungen bzw. Verriegelungen oder Verkeilungen in unterschiedlichsten Neigungen sicher und dauerhaft halten.
Die Aufnahmeköpfe sind zur Aufnahme von mindestens in zwei unterschiedlichen Neigungswinkeln zur Horizontalen ausrichtbaren Wangen und Teleskopteilen ausgebildet, so dass für unterschiedlichste Tribünenkonstruktionen stets diesselben Aufnahmeköpfe eingesetzt werden können.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung halten die ein erstes Ende einer Wange haltenden Aufnahmeköpfe seitlich aus den Wangen vorstehende Bolzen, wobei im zusammengesetzten Zustand der Teile vom jeweiligen Aufnahmekopf mindestens ein Bolzen übergriffen ist und die Bolzen ragen zusätzlich in einen Hohlraum, der von aus einem Hohlprofil hergestellten Wangen begrenzt ist. In diesen Hohlraum ragt ein Ende eines Teleskopteils, das die Bolzen zumindestens teilweise umgreift bzw. auf den Bolzen aufliegt. Der Teleskopkopf des Teleskopteils kann sich zur Lastabtragung auch auf der Innenoberfläche einer Wange abstützen und weitere Mittel können zur Verbindung und Absicherung der zu schaffenden Verbindung für in horizontaler Richtung wirkenden Kräfte vorgesehen sein.
Mit dieser Maßnahme werden einfache Verbindungsmöglichkeiten
geschaffen, die dauerhaft und sicher sind. Die Verbindungen lassen sich schnell aufbauen und mit einfachen Handgriffen lösen.
In einer Weiterbildung der Erfindung sind in vorgegebenen Abständen auf einer Wangenaussenseite Aussparungen bzw. Befestigungspunkte vorgesehen, in die Profilenden der Stufenelemente eingreifen oder die Profilenden sind an den Befestigungspunkten befestigt.
Dies hat den Vorteil, dass die Stufenelemente an den Wangen über einfachst ausgestaltete Befestigungsmittel sicher gehalten werden können. Derartige Wangen lassen sich kostengünstig herstellen und sind einfach in der Handhabung.
Sind die Aussparungen als Durchbruchsöffnungen ausgebildet, die etwa die doppelte Lange einer Breite eines Profilendes aufweisen, so können an einer Wange seitlich aneinandergrenzende Stufenelemete eingesetzt werden. Für beide Stufenelemete ist an einer Wange nur eine Durchbruchsöffnung notwendig. In einer bevorzugten Ausgestaltung ragt zumindest eines der Profilenden einer unmittelbar aneinandergrenzenden Tritt- oder Setzstufe in das Hohlprofil der einzelnen Wange hinein und hält sich selbstsichernd oder über Sicherungselemente unverrückbar an der Wange. Dies hat den Vorteil, dass durch die zwingende Abfolge der aufzubauenden Elemente nicht über Abgründe hinweg gearbeitet werden muß, wenn die Tritt- und Setzstufen auf den Wangen angeordnet werden.
Sind die Stufenelemente aus Setz- und Trittstufen gebildet, wobei die Trittstufen unabhängig von der Neigung einer Wange zur Horizontalen dieselbe Trittstufentiefe aufweisen und sind am Rand der Trittstufen, der an die Setzstufen an-
grenzt, Öffnungen zur Aufnahme der Aufbauelemente vorgesehen, so wird das Gesamttribünensystem weiter vereinfacht. Für jedwede Winkellage einer Wange werden diesselben Trittstufen eingesetzt und an den Stufenelementen sind Öffnungen für die Aufnahme von Sitzen bzw. Geländerkonstruktionen vorgesehen. Die Sitze bzw. Geländer müssen in die dafür vorgesehenen Öffnungen eingeschoben werden und werden in den Öffnungen selbstsichernd gehalten. Die Setzstufen lassen sich ebenfalls vereinfachen, wenn sie in der Höhe zusammenklappbar sind und somit einfachst an unterschiedlichste Winkellagen der Wangen angepasst werden können. Der klappbare Abschnitt zur Verlängerung einer Setzstufe kann an der Trittstufe und/oder an der Setzstufe selbst angelenkt sein. Für unterschiedliche Winkellagen der Wangen sind unterschiedlich hohe Setzstufe.n vorgesehen. Werden beispielsweise Wangen einer Länge von 2,50 m für den Aufbau einer Tribüne auf einer Unterkonstruktion mit 50 cm Höhenraster eingesetzt und werden die Stufenelemente erfindungsgemäß an den Wangen befestigt, so lassen sich beispielsweise für unterschiedliche Winkellagen von 0°, ca. 11° und ca. 22° Trittstufen mit einer Trittstufentiefe von 75 cm einsetzen und die Setzstufen haben bei einer Winkellage der Wangen von ca. 11° eine Höhe von 15 cm und bei einer Winkellage der Wangen von ca. 22° eine Höhe von 3 0 cm.
Ist das kleinste gemeinsame Vielfache von Trittstufentiefe und einer Feldweite der Unterkonstruktion grosser als eine Feldweite, aber kleiner als etwa fünfmal die Feldweite, so lassen sich mit einer einzigen Ausführung einer Wange alle gewünschten Neigungswinkel einer Tribüne erstellen. In einer bevorzugten Ausführungsform sind Plattformen bei einer einheitlichen Wangenlänge von 2,50 m immer nach drei Feldweiten möglich und werden unterschiedlich lange Wangen miteinander
kombiniert, so lassen sich auch Plattformen, die horizontal ausgerichtet sind, in kürzeren, wiederkehrenden Abständen erstellen. Um mit der erfindungsgemässen Tribünenkonstruktion gesicherte Fluchtwege bereitstellen zu können, sind horizontal ausgerichtete Wangenlängen von 75 cm ausreichend, wenn sie mit geneigt ausgerichteten Wangen verbunden werden, die eine Länge von 2,50 m aufweisen. Ist die Winkellage einer geneigten Wange ca. 11°, so ist die Wange mittels des Teleskopteils auf ca. 2,55 m zu verlängern. Ist die Winkellage einer Wange ca. 22°, so ist die Wange mittels eines Teleskopteils auf ca. 2,69 m zu verlängern. Die vorgegebenen Längen beziehen sich auf eine horizontal ausgerichtete Wange (0°) von 2,50 m und einen Höhensprung an der Unterkonstruktion von 50 cm bzw. 100 cm.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. So kann beispielsweise der Aufbau der Stufenelemente an Wangen beliebiger Art erfolgen. Die beschriebenen Stufenelemente müssen nicht mit den beschriebenen Wangen eingesetzt werden.
Werden Geländerpfosten an den Stufenelementen befestigt, so können diese Geländerpfosten in Hohlräume der Tritt und/oder Setzstufen eingeschoben werden und eine weitere Fixierung und/oder Absicherung der Geländerpfosten kann durch einen Eingriff in die Durchbruchsöffnungen in den Wangen erfolgen. Die Tritt- und Setzstufen können auch einstückig ausgebildet sein, so dass ein Stufenelement aus einem einzigen Element
gebildet ist.
Die Erfindung ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Wangenanbindung mit Aufnahmeköpfen;
Fig. 2 die erfindungsgemäße Wangenanbindung aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung von erfindungsgemäßen Wangenelementen mit in Ausschnitten dargestellten erfindungsgemässen Stufenelementen;
Fig. 4 eine Verbindung zwischen einer erfindungsgemässen Wange und einem erfindungsgemässen Teleskopteil mit der Auf- und Abbaumöglichkeit eines erfindungsgemässen Stufenelements;
Fig. 5 eine Anbindung eines Teleskopteils an einem ersten Wangenende.
Fig. 6 eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform in Seitenansicht einer Wangenanbindung mit zwei Trittstufen und einer Setzstufe;
Fig. 7 eine Seitenansicht in vergrößerter Darstellung von Fig. 6 mit der Anbindung eines Teleskopteils an eine Wange;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung einer Trittstufe
gemäß Fig. 6 und 7, wie sie an eine horizontal ausgerichtete Wange angelegt ist;
Fig. 9 eine Schnittdarstellung einer Trittstufe, wie sie auf einer horizontal ausgerichteten Wange aufliegt und dort gesichert ist;
Fig.10 eine Rückansicht einer Setz- und Trittstufe, wie sie auf einer horizontal ausgerichteten Wange aufliegt.
Fig. 1 zeigt mit dem Bezugszeichen 10 Elemente einer auf- und abbaubaren Tribüne, die eine erste Wange 11, eine zweite Wange 12 und eine dritte Wange 13 aufweist. Die Wangen 11, 12, 13 sind über ein erstes Teleskopteil 14 und ein zweites Teleskopteil 15 miteinander verbunden. An einem ersten Ende 16, 17, 18 der Wangen 11, 12, 13 sind die erste Wange 11, die zweite Wange 12 und die dritte Wange 13 über Aufnahmeköpfe 19 gehalten, die von einer Unterkonstruktion, beispielsweise einer Gerüstkonstruktion, getragen werden. Bei der Unterkonstruktion handelt es sich um aus dem Stand der Technik bekannte Konstruktionen, die deshalb in der Fig. 1 nicht gezeigt sind.
In der Fig. 1 ist die erste Wange 11 in einer ersten Winkellage 20, das heißt, einem Neigungswinkel zur Horizontalen von beispielsweise ca. 22° gezeigt. Die zweite Wange ist in einer zweiten Winkellage 21, beispielsweise 0° dargestellt, und die dritte Wange 13 ist in einer dritten Winkellage 22, einem Neigungswinkel zur Horizontalen von ca. 11° dargestellt.
Die Wangen 11, 12, 13 dienen zur Befestigung von Stufenele-
menten, die in der Regel aus Tritt- und Setzstufen bestehen. An den in der Figur nicht gezeigten Stufenelementen können Aufbauteile, wie Sitze und Geländer, befestigt werden.
Die Wangen 11, 12, 13 der erfindungsgemäßen Tribünenkonstruktion sind um Drehpunkte 23, 24, 25 schwenkbar, die im Bereich der ersten Enden 16, 17, 18 liegen. Im Bereich der ersten Enden 16, 17, 18 sind auch Haltemittel an den Wangen 11, 12, 13 vorgesehen, die von den Aufnahmeköpfen 19 aufgenommen werden. An den den ersten Enden 16, 17, 18 gegenüberliegenden Enden der Wangen 11, 12, 13, die aus einem Hohlprofil gefertigt sind, sind zur Anbindung an eine weitere Wange Teleskopteile 14, 15 vorgesehen, über die die aneinandergrenzenden Wangen 11, 12, 13 miteinander verbunden werden. Die Teleskopteile 14, 15 können unterschiedlich weit aus den jeweiligen Wangenenden herausgezogen und in beliebigen Stellungen fixiert werden, damit in Abhängigkeit eines vorgegebenen Neigungswinkels zur Horizontalen eine durch die Unterkonstruktion bzw. durch die horizontal ausgerichtete Wangenlänge vorgegebene Feldweite eingehalten werden kann. Werden auf den Wangen 11, 12, 13 Stufenelemente aufgelegt, so sind diese Stufenelemente unabhängig vom Neigungswinkel zur Horizontalen einer Wange 11, 12, 13 immer so angeordnet, dass das erste oder letzte Stufenelement in einem ersten Aufnahmepunkt 26 befestigt ist (je nach Montagerichtung), der mit dem Drehpunkt 23 deckungsgleich oder unmittelbar benachbart zum Drehpunkt 23 ausgebildet ist.
In der Fig. 1 sind zwei Wangenlängen dargestellt. Die Länge der ersten Wange 11 entspricht der Länge der dritten Wange 13, die zweite Wange 12 ist für die zweite Winkellage 21 von 0° kürzer ausgebildet als die erste Wange 11 und die dritte Wange 13. Die Winkellage 20 ist ca. 22° und die Winkellage
-Yl-
22 ca. 11°.
Fig. 2 zeigt gegenüber der Fig. 1 die Wangen 11, 12, 13 in vergrößerter Darstellung. Für eine verbesserte Übersicht sind die Wangen 11, 13 verkürzt dargestellt. Über das erste Teleskopteil 14 und das zweite Teleskopteil 15 sind die Wangen 11, 12, 13 miteinander verbunden. Die Aufnahmeköpfe 19 halten am ersten Ende 16, 17, 18 die Wangen 11, 12, 13, indem an den Wangen 11, 12, 13 ausgebildete Bolzen 27, 28, 29 in Ausnehmungen der Aufnahmeköpfe 19 greifen. Die Bolzen 27, 28, 2 9 sind auf einer Kreisbahn angeordnet, die ihren Mittelpunkt im Drehpunkt 23, 24, 25 hat. Der Radius vom Drehpunkt 23, 24, 25 zur Kreisbahn mit den Bolzen 27, 28, 29 ist bei den erfindungsgemäß ausgestalteten Wangen 11, 12, 13 immer gleich groß. Die Lage der Bolzen 27, 28, 2 9 auf der Kreisbahn kann je nach gewünschter Neigungslage der Wangen 11, 12, 13 innerhalb einer Tribünengesamtkonstruktion unterschiedlich sein. Die an den Aufnahmeköpfen 19 ausgebildeten Ausnehmungen für die Bolzen 27, 28, 29 sind einerseits so gewählt, dass sie die Bolzen 27, 28, 29 in unterschiedlichen Winkellagen der Wangen 11, 12, 13 aufnehmen können und andererseits so ausgestaltet, dass mindestens ein Bolzen 27, 28, 2 9 von einem hakenförmig ausgebildeten Ende 3 0 eines Aufnahmekopfes 19 übergriffen ist. Die hakenförmigen Enden 30 der Aufnahmeköpfe 19 sichern die Verbindung zwischen dem Aufnahmekopf 19 und einer Wange 11, 12, 13 gegen eine unbeabsichtigte Auflösung der Verbindung zwischen Aufnahmekopf 19 und der Wange 11, 12, 13.
Fig. 3 zeigt einen Teilausschnitt einer erfindungsgemäßen Tribünenkonstruktion in räumlicher. Darstellung mit Stufenelementen 31, die sich aus Trittstufen 32 und Setzstufen 33 zusammensetzen. Die Stufenelemente 31 sind an den Wangen 11,
12, 13 lösbar zu befestigen, indem Profilenden der Stufenelemente 31 in Durchbruchsöffnungen 34 der Wangen 11, 12, 13 greifen, die auf einer Wangenseite 35, 36, 37 ausgebildet sind. Die auf der Wangenseite 35, 36, 37 ausgebildeten Durchbruchsöffnungen 34 sind so voneinander beabstandet, dass Trittstufen 32 mit derselben Trittstufentiefe unabhängig von der Winkellage der einzelnen Wangen 11, 12, 13 in oder an den Durchbruchsöffnungen 34 befestigt werden können und ein erstes Stufenelement immer im ersten Aufnahmepunkt befestigt ist. Die Teleskopteile 14, 15 weisen einen Dorn 38 auf, der ebenfalls in die Durchbruchsöffnungen 34 eingreifen kann und mit dem die abzusteckende Länge des Teleskopteils 14, 15 bestimmt werden kann. In der Fig. 3 ist noch ein Teleskopkopf 39 des ersten Teleskopteils 14 teilweise zu erkennen. Über den Teleskopkopf 3 9 werden die erste Wange 11 mit der zweiten Wange 12 verbunden. Die in der Fig. 3 nicht gezeigte Unterkonstruktion hält über die Aufnähmeköpfe 19 die Wangen 11, 12 und 13.
Im Übergangsbereich zwischen einer Trittstufe 32 zur Setzstufe 33 sind eine Reihe von Öffnungen 4 0 vorgesehen, die Aufbauelemente, wie Sitze und Geländer, aufnehmen können.
Fig. 4 zeigt den Übergangsbereich einer ersten Wange 11 zur zweiten Wange 12, teilweise im Schnitt, so dass sowohl Profilenden 41, 42 der Tritt- und Setzstufen 32, 33 zu erkennen sind, wie auch ein Sicherungsriegel 43 des ersten Teleskopteils 14. Das Profilende 41 der Trittstufe 32 greift durch eine der Durchbruchsöffnungen 34 hindurch und hintergreift mit dem freien Ende die erste Wange 11. Das Profilende 42 der Setzstufe 33 greift ebenfalls in die Durchbruchsöffnung 34 ein und ist so gestaltet, dass es im Zusammenspiel mit dem Profilende 41 eine Vertikalverschiebung von Tritt- und
Setzstufe 32, 33 blockiert bzw. verhindert. Die in der ersten Wange 11 zahlreich ausgebildeten Durchbruchsöffnungen 34 sind für die Stufenelemente 31 vorgesehen, wenn die Wangen 11, 12 in unterschiedlichen Winkellagen aufgestellt werden. Mit dem Dorn 38 durchgreift das erste Teleskopteil 14 eine Durchbruchsöffnung 34 und stützt sich einenends über den Teleskopkopf 39 an der zweiten Wange 12 ab. An dem Teleskopkopf 39 ist zusätzlich der Sicherungsriegel 43 vorgesehen, der die Verbindung zwischen dem ersten Teleskopteil 14 und der zweiten Wange 12 sichert. Anderenends stützt sich das erste Teleskopteil 14 über eine Abstützplatte 44 auf der Innenoberfläche der ersten Wange 11 ab.
Die Bolzen 27, 28, 2 9 dienen sowohl dem Aufnahmekopf 19 als auch dem Teleskopkopf 39 als Haltemittel. Die Bolzen 27, 28, 29 ragen über die Wangenaußenseite vor und auch in das Hohlprofil der Wange 12 hinein, so dass der Teleskopkopf 3 9 die Bolzen 27, 28, 29 zumindest teilweise umgreifen kann. In der Fig. 4 ist der Sicherungsriegel 43 in einer Stellung gezeigt, in der das erste Teleskopteil 14 mit der zweiten Wange 12 unlösbar verbunden ist.
Ist eine Unterkonstruktion mit daran befestigten Wangen 11, 12 aufgestellt und weisen die Wangen 11, 12 Befestigungspunkte wie die in der Fig. 4 gezeigten Durchbruchsöffnungen 34 auf, so können die Tritt- und Setzstufen 32, 33 in einer Weise an den Wangen 11, 12 befestigt werden, für die keine Hilfskonstruktionen bzw. zusätzlichen Mittel benötigt werden. Die Trittstufe 32 wird in Pfeilrichtung 45 auf die zweite Wange 12 gelegt, indem man die Trittstufe 32 so verschwenkt, dass das Profilende 41 in die Durchbruchsöffnung 34 eingreifen und diese Durchbruchsöffnung 34 hintergreifen kann. Ist die Trittstufe 32 verlegt, so kann die Setzstufe
33 in Pfeilrichtung 46 verschwenkend in die Durchbruchsöffnung 34 eingesetzt werden. Ist die Setzstufe 33 vertikal ausgerichtet, und greifen die Profilenden 41, 42, wie in der Figur gezeigt, in die Durchbruchsöffnung 34 ein, und ist die Trittstufe 32 mit der Setzstufe 33 durch den gegenseitigen Eingriff verhakt, so sind die Trittstufe 32 und die Setzstufe 33 fest und unlösbar mit der zweiten Wange 12 verbunden. Soll die Setzstufe 33 von der zweiten Wange 12 gelöst werden, so muß die Setzstufe 33 entgegen der Pfeilrichtung 46 so weit verschwenkt werden, dass das Profilende 42 aus der Durchbruchsöffnung 34 herausgenommen werden kann. Ist die Setzstufe 33 aus der Durchbruchsöffnung 34 entfernt, so kann auch die Trittstufe 32 über eine Bewegung der Trittstufe 32 entgegen der Pfeilrichtung 45 von der zweiten Wange 12 gelöst werden.
Soll auf eine vertikal ausgerichtete Setzstufe 33 eine weitere Trittstufe 32 aufgelegt werden, so ist diese Trittstufe
32 über eine Verschwenkung in Pfeilrichtung 47 auf die Setzstufe 33 aufzulegen. Im auf der Setzstufe 33 aufgelegten Zustand der Trittstufe hintergreifen Noppen und Nasen das Ende der Setzstufe 33 derart, dass die Trittstufe 32 mit der Setzstufe 33 unlösbar verbunden ist. Die Trittstufe 32 kann von der Setzstufe 33 nur über eine Bewegung entgegen der Pfeilrichtung 47 gelöst werden. Der für ein Stufenelement 31 beschriebene Auf- und Abbau der Tritt- und Setzstufen 32 und
33 lässt sich beliebig auf ein an ein Stufenelement 31 angrenzendes Stufenelement übertragen, so dass mit dem beschriebenen Auf- und Abbau von Tritt- und Setzstufen 32, 33 beliebig hohe und lange Tribünenkonstruktionen erstellt werden können.
Fig. 5 zeigt sowohl die erste Wange 11 wie auch die zweite
Wange 12 im Schnitt, damit die Anbindung des Teleskopkopfs 3 9 an die zweite Wange 12 gezeigt werden kann. Im Teleskopkopf 3 9 ist der Sicherungsriegel 43 in Pfeilrichtung 4 9 anheb- und verschiebbar geführt gehalten. In der in der Figur gezeigten Stellung übergreift der Teleskopkopf 39 die Bolzen 27 und 28 mit am Teleskopkopf 39 ausgebildeten Ausnehmungen und der Sicherungsriegel 43 ist in einer Endstellung gezeigt, in der das erste Teleskopteil 14 mit der zweiten Wange 12 unlösbar verbunden ist. Wird der Sicherungsriegel 43 in die andere Endstellung im Langloch 48 verschoben, so kann die Verbindung zwischen der zweiten Wange 12 und dem ersten Teleskopteil 14 gelöst werden. Die Trittstufe 32 und die Setzstufe 33 sind in der zweiten Wange 12 sich selbstsichernd eingesetzt und an der Setzstufe 33 ist ein Vorsprung 50 ausgebildet, der die Öffnungen 40, wie sie in der Fig. 3 gezeigt sind, aufnehmen kann.
Ist die Trittstufe 32 mit der Setzstufe 33 verbunden, so liegt ein an der Setzstufe 33 ausgebildeter Gelenkkopf in einer Gelenkpfanne, die im Randbereich der Trittstufe 32 ausgeformt ist. Sowohl die gelenkkopfformige wie auch die gelenkpfannenförmige Ausbildung kann sich über die gesamte Länge einer Tritt- und/oder Setzstufe 32, 33 erstrecken. Ein an der Gelenkpfanne ausgebildeter Vorsprung hintergreift oder verrastet mit einer Ausnehmung an dem Gelenkopf der Setzstufe 33, so dass eine unlösbare Verbindung zwischen Tritt- und Setzstufe 32, 33 entsteht. Soll die Verbindung zwischen der Tritt- und Setzstufe 32, 33 im unteren Bereich, das heißt, im Bereich der Wange, gelöst werden, so muß zuerst der Gelenkkopf so weit aus einem übergreifenden oder verrastenden Eingriff in der Gelenkpfanne herausgedreht oder verschoben werden, bis die beiden Teile voneinander getrennt werden können.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel von erfindungsgemäßen Elementen einer auf- und abbaubaren Tribüne. Die erste Wange 11 ist mit einer zweiten Wange 12 über das Teleskopteil 14 verbunden. Auf der Wange 12, die von einem Aufnahmekopf 19 in ihrer horizontal ausgerichteten Lage gehalten wird, liegt eine Trittstufe 62 auf, die mit einer Setzstufe 63 lösbar verbunden ist. Am oberen Ende der Setzstufe 63 ist eine weitere Trittstufe 62 gehalten, die mit ihrem anderen Ende auf der geneigten Wange 11 flächig aufliegt. An dieses Ende schließt sich erneut eine Setzstufe an, die dieselbe Verbindung zur Trittstufe 62 aufweist, wie sie im rechten Teil der Fig. 6 gezeigt ist.
Die Wange 12 weist eine Durchbruchsöffnung 64 auf, über die ein Zapfen 65 eines Abschlussprofils der Trittstufe 62 eingreift. Das Abschlussprofil der Trittstufe 62 weist eine Klinke 66 auf, die einen Randvorsprung der Wange 12 hintergreift und die Trittstufe 62 unverlierbar mit der Wange 12 verbindet. An dem Abschlussprofil der Trittstufe 62 ist dem Zapfen 65 gegenüberliegend eine Aufnahmetasche 67 ausgebildet, in die das untere Abschlussprofil der Setzstufe 63 lösbar eingreift. Am oberen Ende der Setzstufe 63 ist ein weiteres Abschlussprofil mit einer Ausnehmung 68 ausgebildet, die ein freies Ende der Trittstufe 62 hält, das nicht auf einer Wange 11, 12 aufliegt.
Soll ein Stufenelement auf eine erfindungsgemäße Wangenanbindung aufgelegt werden, so wird zuerst die Trittstufe 62 auf die horizontal ausgerichtete Wange 12 aufgesetzt, indem der Zapfen 65 in die Durchbruchsöffnung 64 eingeschoben wird. Bei dieser Einschiebebewegung hintergreift ein Ende der Klinke selbsttätig einen freien Rand der Wange 12. Soll nun eine
Setzstufe 63 in die Aufnahmetasche 67 der Trittstufe 62 eingesetzt werden, so wird die Setzstufe 63 schräg auf das Ende der Trittstufe 62 gestellt, indem die aufgestellte Trittstufe 62 mit der Setzstufe 63 einen Winkel < 90° einschließt. Anschließend wird die Setzstufe 63 so weit über die Trittstufe 62 hinausgeschoben, dass die Setzstufe 63 in die Aufnahmetasche 67 fällt. In der noch vorliegenden Schräglage der Setzstufe 63 wird die Setzstufe 63 angehoben und gleichzeitig gegen den Uhrzeigersinn in Pfeilrichtung 69 vertikal ausgerichtet. Anschließend wird die Setzstufe 63 abgesenkt, und sie ist dann in der in der Fig. 6 gezeigten Stellung in der Aufnahmetasche 67 gehalten. Soll am oberen Ende der Setzstufe 63 eine weitere Trittstufe 62 an die Setzstufe 63 angebunden werden, so wird eine Trittstufe 62 vertikal ausgerichtet in die Ausnehmung 68 eingesetzt und anschließend gegen den Uhrzeigersinn in Pfeilrichtung 70 so weit abgesenkt, bis das andere freie Ende der Trittstufe 62 mit dem Zapfen 65 in die Durchbruchsöffnung 64 der geneigt ausgerichteten Wange 11 eingreift. Das Abschlussprofil der Trittstufe 62 ist so ausgebildet, dass es an einer geneigt ausgerichteten Wange 11 flächig anliegen kann.
Ist eine Setzstufe 63 in die Aufnahmetasche 67 eingesetzt und vertikal ausgerichtet, so versperrt sie den Schwenkbereich der Klinke 66 und hält die Klinke 66 derart, dass ein freies Ende der Klinke 66 immer einen freien Randabschnitt der Wange 11, 12 hintergreift. In der in der Fig. 6 gezeigten Anordnung sind die Trittstufen 62 von den Wangen 11, 12 nicht abhebbar.
Soll ein Stufenelement von einer in der Fig. 6 gezeigten Wangenanbindung abgehoben werden, so muss zuerst die Setzstufe in der Aufnahmetasche 67 so weit angehoben werden, dass sie im
Uhrzeigersinn aus der Aufnahmetasche 67 herausgedreht werden kann. Ist die Verbindung zwischen der Trittstufe 62 und der Setzstufe 63 unterbrochen, indem die Aufnahmetasche 67 frei ist, so ist auch die Klinke 66 schwenkbar beweglich, und die Trittstufe 62 kann von der Wange 11, 12 abgehoben werden. Beim Abheben der Trittstufe 62 öffnet die Klinke 66 selbsttätig, d.h., sie gibt den Hintergriff an der Wange 11, 12 frei.
Fig. 7 zeigt die Wangenanbindung der Wangen 11 und 12 mit einer aufgeschnittenen Wange 12, wie die beiden Wangen 11 und 12 über das Teleskopteil 14 miteinander verbunden sind. Die Trittstufe 62 ist auf die Wange 12 aufgelegt, indem der Zapfen 65 in die Durchbruchsöffnung 64 der Wange 12 greift. Das Abschlußprofil der Trittstufe 62 wird über die Klinke 66 unverlierbar mit der Wange 12 zusammengehalten. In die Aufnahmetasche 67 des Abschlußprofils der Trittstufe 62 ist ein Ende der Setzstufe 63 eingesetzt. Die Setzstufe 63 ist vertikal ausgerichtet, und die Aufnahmetasche 67 ist so ausgebildet, dass sie im eingesetzten Zustand einer Setzstufe 63 einen Freiraum aufweist, der es ermöglicht, dass die vertikal ausgerichtete Setzstufe 63 in der Aufnahmetasche 67 angehoben werden kann. Wird die Setzstufe 63 angehoben, so hintergreift sie eine hakenförmige Ausbildung am Abschlußprofil der Trittstufe 62, und im angehobenen Zustand der Setzstufe 63 ist es möglich, die Setzstufe 63 im Uhrzeigersinn so zu verschwenken, dass sie aus der Aufnahmetasche 67 herausgenommen werden kann. Ist die Setzstufe 63 in die Aufnahmetasche 67 vertikal ausgerichtet eingesetzt, so kann die Klinke 66 nicht bewegt werden und verbindet unlösbar die Trittstufe 62 mit der Wange 12 bzw. Wange 11.
Fig. 8 zeigt eine perspektivische Darstellung einer verkürzten und horizontal ausgerichteten Wange 12, auf die eine Trittstufe 62 aufgelegt wird. Die Trittstufe 62 ist in der
Fig. 8 nicht in der gesamten Breitenausdehnung gezeigt. Grundsätzlich weist eine Trittstufe 62 in jedem freien Endbereich zwei sich gegenüberliegende Auflagepunkte mit Zapfen 65 auf, die auf jeweils in Durchbruchöffnungen 64 einer Wange 12 eingreifen. In der Fig. 8 ist nur eine Wange 12 gezeigt. Über den Zapfen 65 greift die Trittstufe 62 in die Durchbruchsöffnung
64 ein, und wird die Trittstufe 62 auf die Wange 12 aufgelegt, so hintergreift ein Ende der Klinke 66 einen freien
Randabschnitt der Wange 12. Die Klinke 66 ist um eine Achse schwenkbar an der Trittstufe 62 befestigt. In der Figur sind die Aufnahmetaschen 67 angedeutet, in die Enden von Setzstufen 63 eingreifen können. Wird die Trittstufe 62 von der Wange 12 abgehoben, so verschwenkt sich die Klinke 66 selbsttätig, indem sie den Hintergriff an der Wange 12 freigibt. Die Trittstufe 62 kann immer von der Wange 12 abgehoben werden,
wenn die Aufnahmetasche 67 nicht durch eine Setzstufe 63 belegt ist.
Fig. 9 zeigt in einer Schnittdarstellung, wie eine Trittstufe
62 an einer Wange 12 aufliegt. Der Zapfen 65 der
Trittstufe 62 greift in die Durchbruchsöffnung 64 der Wange
12 ein, und die Klinke 66 hintergreift einen freien Randabschnitt der Wange 12, indem sie sich um die Achse 71 entsprechend
verdreht.
Fig. 10 zeigt eine Rückansicht, wie eine Trittstufe 62 und
eine Setzstufe 63 auf einer Seite auf der einen Wange 12
aufliegt. Die Klinke 66 hintergreift einen freien Randabschnitt
der Wange 12, und in der dargestellten Anordnung
lässt sich die Trittstufe 62 nicht von der Wange 12 abheben.
Bei einer Tribüne mit aus Einzelteilen auf- und abbaubaren Elementen, die eine Unterkonstruktion und daran in unterschiedlichen Neigungswinkeln zur Horizontalen befestigbare Teleskopteile 14, 15 und Wangen 11, 12, 13 umfassen, die Stufenelemente zum Anbau von Aufbauteilen, wie Sitze und Geländer halten, sind die Wangen 11, 12, 13 unabhängig vom Neigungswinkel zur Horizontalen um einen Drehpunkt 23, 24, 25 schwenkbar, der im Bereich eines ersten Endes 16, 17, 18 einer Wange 11, 12, 13 liegt. Jede einzelne Wange 11, 12, 13 weist einen ersten Aufnahmepunkt für Stufenelemente auf und der Drehpunkt 23, 24, 25 einer Wange 11, 12, 13 ist mit dem ersten Aufnahmepunkt 26 für die Stufenelemente entweder deckungsgleich oder unmittelbar benachbart zum Drehpunkt 23, 24, 25.

Claims (13)

1. Tribüne mit aus Einzelteilen auf- und abbaubaren Elementen, die eine Unterkonstruktion und daran in unterschiedlichen Neigungswinkeln zur Horizontalen befestigbare Teleskopteile (14, 15) und Wangen (11, 12, 13) umfassen, die Stufenelemente (31) zum Anbau von Aufbauteilen, wie Sitze und Geländer, halten, dadurch gekennzeichnet, dass die Wangen (11, 12, 13) unabhängig vom Neigungswinkel zur Horizontalen um einen Drehpunkt (23, 24, 25) schwenkbar sind, der im Bereich eines ersten Endes (16, 17, 18) einer Wange (11, 12, 13) liegt, und dass jede einzelne Wange (11, 12, 13) einen ersten Aufnahmepunkt (26) für die Stufenelemente (31) aufweist, der entweder mit dem Drehpunkt (23, 24, 25) deckungsgleich oder unmittelbar benachbart zum Drehpunkt (23, 24, 25) angeordnet ist.
2. Tribüne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehpunkt (23, 24, 25) unabhängig von der Länge einer Wange (11, 12, 13) denselben Abstand zum ersten Ende (16, 17, 18) der jeweiligen Wange (11, 12, 13) aufweist.
3. Tribüne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wangen (11, 12, 13), Teleskopteile (14, 15), Stufenelemente (31) und Aufbauteile untereinander oder mit der Unterkonstruktion über gesicherte Steck- und/ oder Rastverbindungen zusammenfügbar sind.
4. Tribüne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steck- und/oder Rastverbindungen sich selbstsichernd ausgebildet sind.
5. Tribüne nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterkonstruktion Aufnahmeköpfe (19) ausgebildet sind, die das erste Ende (16, 17, 18) einer Wange (11, 12, 13) und/oder ein Ende des Teleskopteils (14, 15) aufnehmen.
6. Tribüne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeköpfe (19) zur Aufnahme von mindestens in zwei unterschiedlichen Neigungswinkeln zur Horizontalen ausrichtbaren Wangen (11, 12, 13) und Teleskopteilen (14, 15) ausgebildet sind.
7. Tribüne nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ein erstes Ende (16, 17, 18) einer Wange (11, 12, 13) haltenden Aufnahmeköpfe (19) seitlich aus den Wangen (11, 12, 13) vorstehende Bolzen (27, 28, 29) halten, wobei im zusammengesteckten Zustand der Teile vom jeweiligen Aufnahmekopf (19) mindestens ein Bolzen (27, 28, 29) übergriffen ist, und dass die Bolzen (27, 28, 29) in die aus einem Hohlprofil hergestellten Wangen (11, 12, 13) ragen, in die ein Ende eines Teleskopteils (14, 15) ragt und die Bolzen (27, 28, 29) zumindest teilweise umgreift bzw. auf den Bolzen (27, 28, 29) aufliegt.
8. Tribüne nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in vorgegebenen Abständen auf einer Wangenaußenseite Aussparungen bzw. Befestigungspunkte vorgesehen sind, in die Profilenden (41, 42) der Stufenelemente (31) eingreifen, oder die Profilenden (41, 42) an den Befestigungspunkten befestigt sind.
9. Tribüne nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen als Durchbruchsöffnungen (34) ausgebildet sind, die etwa die doppelte Länge einer Breite eines Profilendes (41, 42) aufweisen.
10. Tribüne nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Profilenden (41, 42) einer unmittelbar aneinandergrenzenden Tritt- oder Setzstufe (32, 33) in das Hohlprofil der einzelnen Wange (11, 12, 13) hineinragt und sich selbstsichernd oder über Sicherungselemente an der Wange (11, 12, 13) unverrückbar hält.
11. Tribüne nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufenelemente (31) aus Tritt- und Setzstufen (32, 33) gebildet sind, wobei die Trittstufen (32) unabhängig von der Neigung einer Wange (11, 12, 13) zur Horizontalen dieselbe Trittstufentiefe aufweisen, und dass am Rand der Trittstufen (32), der an die Setzstufen (33) grenzt, Öffnungen (40) zur Aufnahme der Aufbauelemente vorgesehen sind.
12. Tribüne nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Setzstufen (33) unterschiedliche Höhen aufweisen oder auf unterschiedliche Höhen zusammenklappbar sind.
13. Tribüne nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das kleinste gemeinsame Vielfache von Trittstufentiefe und einer Feldweite der Unterkonstruktion größer ist als eine Feldweite, aber kleiner als etwa fünfmal die Feldweite.
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