DE20180055U1 - Gleitbrett, welches für das Ausüben des Snowboardens bestimmt ist - Google Patents
Gleitbrett, welches für das Ausüben des Snowboardens bestimmt istInfo
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Description
Die Erfindung betrifft das Gebiet von Gleitbrettern, welche für das Ausüben des Surfens auf Schnee oder Snowboarden bestimmt sind.
Ein Snowboard weist eine Länge auf, welche durch ein erstes Ende und ein zweites Ende begrenzt ist, eine Breite, welche durch einen ersten Rand und durch einen zweiten Rand begrenzt ist, sowie eine Höhe, welche durch eine obere Fläche und eine untere Fläche oder Gleitfläche begrenzt ist.
Zum Führen des Brettes hat ein Benutzer die beiden Füße auf der oberen Fläche gemäß einer Richtung, die im Wesentlichen transversal zu dem Brett ist, befestigt. In konventioneller Weise sind die Endzonen des Brettes in einer solchen Weise verdünnt, um sich während des Fahrens zu deformieren. Die Deformierung einer Endzone erlaubt dem Brett Energie zunächst zu speichern und dann zurückzugeben in der Weise von einer Blattfeder. Es ergibt sich z.B., dass der Benutzer die elastische Deformierung eines Endes hervorrufen kann unter Geben eines Schwunges, nachdem er das Gewicht seines Körpers in Richtung des Endes versetzt hat. Die zurückerhaltene Energie während den Schwüngen erleichtert die Bewältigung von einigen Kurven oder die Realisierung von Sprüngen.
Die Verdünnung einer Endzone wird erhalten durch Realisieren eines Kerns, weleher in Richtung zu jedem Ende des Brettes eine schräge Form aufweist.
Der Kern wird anschließend mit verschiedenen Materialschichten überdeckt zum Erhalten der Struktur des Brettes.
Es ist bekannt, Materialien mit schwacher Dichte zum Herstellen des Kerns zu wählen mit dem Ziel, die Masse des Brettes zu reduzieren. Z.B. kann der Kern aus Holz oder einem Schaum aus synthetischem Material realisiert sein.
Die Formgebung des Kerns wird hergestellt durch Bearbeitung eines ursprünglich flachen Rohlings. Die Bearbeitung generiert in dem Rohling mechanische Spannungen, welche dazu tendieren, die Abschnitte des Kerns auf der Höhe der Enden herauszuziehen. Das Herausziehen stellt sich ein, weil der Kern auf der Höhe der Enden sehr dünn ist. Aufgrund dieser Tatsache ist es notwendig, ein Material auszuwählen, welches eine ausreichende mechanische Widerstandfähigkeit aufweist zum Herstellen eines Kerns.
Daher kommt es, dass gewisse Materialien mit einer schwachen Dichte nicht zum Herstellen eines Kerns verwendet werden können folgend aus der Tatsache, dass sie nicht bearbeitet werden können.
Dies ist insbesondere wahr bei Holz in dem Fall, wo die Fasern des Holzes in Richtung der Breite des Brettes orientiert sind.
Dies ist ebenso wahr für wabenförmige Materialien, wie z.B. diejenigen, deren nebeneinander liegenden Waben (Zellen) jeweils eine hexagonale Form aufweisen.
Die Erfindung hat insbesondere zur Aufgabe, ein Brett bereitzustellen, dessen Kern mit jeder Art von Material einer schwachen Dichte realisiert werden kann.
Gemäß der Erfindung weist ein Gleitbrett, welches zum Ausüben des Surfens auf Schnee bestimmt ist, eine Länge auf, gemessen gemäß einer longitudinalen Richtung zwischen einem ersten Ende und einem zweiten Ende des Brettes, eine Breite, welche gemäß einer transversalen Richtung zu einem ersten Rand und einem zweiten Rand gemessen ist und eine Höhe, welche zwischen einer oberen Fläche
-3-
und einer unteren Fläche oder Gleitfläche gemessen ist, wobei die Höhe insbesondere eine untere Verstärkung, eine obere Verstärkung und mindestens einen Kern aufweist, welcher zwischen der oberen Verstärkung und der unteren Verstärkung angeordnet ist, wobei das Brett ebenso aufweist von dem ersten zu dem zweiten Ende eine erste Endzone, eine erste Kontaktlinie, eine erste Zwischenzone, eine erste Haltezone, eine zentrale Zone, eine zweite Haltezone, eine zweite Zwischenzone, eine zweite Kontaktlinie und eine zweite Endzone.
Das Brett gemäß der Erfindung ist gekennzeichnet durch die Tatsache, dass die Dicke von jedem Kern begrenzt ist durch zwei Flächen des Kerns, welche eine zur anderen parallel sind und durch die Tatsache, dass mindestens einer der Kerne eine geringere Breite aufweist zu der Breite des Brettes in jeder Randzone.
Dies kommt daher, dass die Dicke des Kerns konstant ist, und dass die Enden des Kerns keine schräge Form aufweisen. Die Dicke des Kerns bleibt ausreichend dafür, dass ein bearbeiteter Rohling alle seine Abschnitte beibehält, welches auch immer das Material sei, das ihn bildet.
Es ist z.B. möglich, einen Kern aus Holz zu realisieren, obwohl die Fasern des Holzes in Richtung der Breite des Brettes orientiert sind. Der Vorteil ist, dass diese Orientierung der Fasern die Widerstandsfähigkeit gegenüber der Stauchung des Brettes in Richtung seiner Dicke verbessert.
Es ist ebenso möglich, einen wabenförmigen Kern herzustellen ausgehend von einem Metall, wie z.B. Aluminium oder ausgehend von einem Plastikmaterial. Der Vorteil ist, dass das erhaltene Brett gleichzeitig leichter als ein traditionelles Brett ist, und dass es eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen die Stauchung aufweist.
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In all den Fällen ermöglicht die reduzierte Breite von mindestens einem der Kerne auf der Höhe der Endzonen, dem Brett sich zu deformieren zum Speichern und Zurückgeben von der Energie.
Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden besser verständlich unter Zuhilfenahme der folgenden Beschreibung unter Bezug auf die beiliegende Zeichnung, welche durch nicht beschränkende Beispiele darstellt, wie die Erfindung realisiert werden kann und in welchen:
Fig.l eine perspektivische Ansicht eines Bretts entsprechend dem Geiste
der Erfindung gemäß einer ersten Ausführungsform ist;
Fig. 2 eine Schnittansicht gemäß II-II aus Fig. 1 ist;
Fig. 2 eine Schnittansicht gemäß II-II aus Fig. 1 ist;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Brettes aus Fig. 1 ist;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines das Brett aus Fig. 1 bildenden Elementes
ist;
Fig. 5 eine Draufsicht des Brettes aus Fig. 1 ist;
Fig. 6 eine ähnliche Ansicht zu Fig. 2 ist, gemäß einer zweiten Ausfüh
rungsform;
Fig. 7 eine ähnliche Ansicht zu der Fig. 2 ist, gemäß einer dritten Ausfüh-
rungsform;
Fig. 8 eine ähnliche Ansicht zu der Fig. 2 ist, gemäß einer vierten Ausfüh
rungsform;
Fig. 9 eine ähnliche Ansicht zu der Fig. 2 ist, gemäß einer fünften Aus
führungsform;
Fig. 10 eine ähnliche Ansicht zu der Fig. 2 ist, gemäß einer sechsten Aus
führungsform;
Fig. 11 eine ähnliche Ansicht zu der Fig. 2 ist, gemäß einer siebten Aus
führungsform.
Die erste Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend unter Zuhilfenahme der Fig. 1 bis 5 beschrieben.
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Auf bekannte Weise, wie man es insbesondere in der Fig. 1 sieht, weist ein Snowboard-Brett 1 eine Länge auf, welche sich gemäß einer longitudinalen Richtung Ll zwischen einem ersten Ende 2 und einem zweiten Ende 3 bemisst. Das Brett 1 weist ebenso eine Breite auf, welche sich gemäß einer transversalen Richtung zwischen einem ersten seitlichen Rand 4 und einem zweiten seitlichen Rand 5 bemisst, sowie eine Höhe, welche sich zwischen einer oberen Fläche 6 und einer unteren Fläche oder Gleitfläche 7 bemisst.
Selbstverständlich ist die transversale Richtung senkrecht zu der longitudinalen Richtung Ll und parallel zu der Gleitfläche 7.
Das Brett 1 weist ebenso von dem ersten Ende 2 zu dem zweiten Ende 3 eine erste Endzone 8 auf, eine erste Kontaktlinie Wl, eine erste Zwischenzone 9, eine erste Haltezone 10, eine zentrale Zone 11, eine zweite Haltezone 12, eine zweite Zwischenzone 13, eine zweite Kontaktlinie W2 und eine zweite Endzone 14.
Jede Haltezone 10, 12 ist vorgesehen zum Aufnehmen einer Haltevorrichtung eines Fußes des Benutzers. Die nicht dargestellten Vorrichtungen können auf dem Brett 1 durch ein Mittel, wie z.B. Schrauben befestigt sein. Jede Haltezone 10, 12 ist für diesen Zweck mit Gewindeöffnungen 15 ausgestattet.
Jede der Kontaktlinien Wl, W2 ist eine Linie im Wesentlichen transversal zu dem Brett 1, auf deren Höhe die Gleitfläche 7 eine ebene Oberfläche berührt, wenn das Brett 1 ohne äußeren Einfluss auf die Oberfläche gelegt ist.
Die Höhe des Brettes 1 ist im Schnitt in der Fig. 2 visualisiert. Von der Gleitfläche 7 zu der oberen Fläche 6 weist das Brett 1 eine Sohle 16, eine untere Verstärkung 17, einen Kern 18, eine obere Verstärkung 19 und eine Schutzschicht 20 auf. 30
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Die Sohle 16 ist vorzugsweise hergestellt aus einem Kunststoffmaterial, welches Polyäthylen beinhaltet. Die Schutzschicht 20 ist z.B. hergestellt aus einem Kunststoffmaterial, welches ein Azetyl-Butadien-Styren enthält.
Jede der Verstärkungen 17, 19 ist vorzugsweise realisiert aus einem Faserstoff, welcher mit einem Harz imprägniert ist. Die Fasern können aus jedem Material gemacht sein oder mit jeder Mischung von Materialien, wie z.B. Glas, Karbon, Aramid, Metall oder anderen. Das Harz kann warm härtbar oder warm formbar sein. Der Kern 18 ist aus einem Material mit niedriger Dichte realisiert, was das Gewicht des Brettes 1, wie es nachfolgend erklärt wird, zu reduzieren erlaubt.
Gemäß der Erfindung, wie man es insbesondere unter Zuhilfenahme der Fig. 3 und 4 versteht, weist der Kern 18 des Brettes 1 eine konstante Dicke auf. Dies bedeutet, dass, welches auch immer der Ort des Brettes sei, wo man die Dicke des Kernes misst, der gefundene Wert der gleiche ist innerhalb der gegebenen Herstellungstoleranz.
Wie es Fig. 3 zeigt, weist die obere Fläche 6 des Brettes 1 eine Platte 21 in Vorsprung in Bezug auf eine Basisoberfläche 22 auf. Die Distanz, welche die Basisoberfläche 22 einer oberen Oberfläche 23 von der Platte 21 trennt, ist konstant, weil die Dicke des Kerns 18 konstant ist und weil die Dicken der Sohle 16, der Schutzschicht 20 und der Verstärkungen 17, 19 konstant sind. Die Form der Platte 21 ist im Wesentlichen die gleiche, wie diejenige des Kerns 18.
Das Brett 1 weist eine gekrümmte Form auf in der Weise, dass die ebene Oberfläche, welche zuvor genannt wurde, lediglich auf Höhe der Kontaktlinien Wl, W2 berührt wird. Die Oberfläche ist durch das Bezugszeichen G bezeichnet.
Der Kern 18 ist lediglich in Seitenansicht in Fig. 4 wiedergegeben. Er ist ausgehend von einem Rohling in solch einer Weise hergestellt, dass seine obere Fläche 24 und seine untere Fläche 25 parallel sind.
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Der Kern 18 kann aus Holz realisiert sein, welches in solch einer Weise angeordnet ist, dass seine Fasern im Wesentlichen senkrecht zu den oberen 24 und unteren Oberflächen 25 orientiert sind. In diesem Fall ist der Kern 18 vorzugsweise durch ebenes Bearbeiten realisiert, z.B. durch Plandrehen der oberen Oberfläche 24. Dieses Verfahren hat den Vorteil ökonomisch zu sein.
Da die Dicke des Kerns 18 konstant ist, verziehen sich die Ränder des Kerns während der Bearbeitung nicht. Es ist möglich, ein Holz wie z.B. Balsa zu verwenden, dessen Dichte in der Nähe von 0,15 ist unterhalb von derjenigen von traditionellen Hölzern, wie die Birke oder die Pappel. Aufgrund dieser Tatsache ist das Brett 1 leichter. Des Weiteren verbessert die vertikale Orientierung der Fasern des Holzes die Widerstandsfähigkeit gegen die Stauchung des Brettes 1, sogar wenn das Brett aus Balsa-Holz oder einem ähnlichen Holz gewählt ist.
Der Kern 8 kann ebenso aus einer wabenförmigen Struktur realisiert sein, deren Waben senkrecht zur oberen Oberfläche 24 und unteren Oberfläche 25 orientiert sind. Es kann sich z.B. um eine Struktur aus Bienenwaben handeln. Man stellt ebenso eine Reduzierung des Gewichts des Brettes 1 fest und eine Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber der Kompression in Richtung der Dicke des Brettes.
Selbstverständlich kann die Herstellung des Kerns 18 mit jedem anderen Materialien gemacht sein.
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Die Breite des Kerns 18 variiert zwischen seinem vorderen Ende 26 und seinem hinteren Ende 27.
Die Variation der Breite des Kerns 18 übersetzt sich durch eine ähnliche Variation der Breite der Platte 21, wie man es gut insbesondere in der Fig. 5 sieht.
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Von dem Ende 2 zu dem Ende 3 des Brettes 1 weisen die Platte 21 und der Kern 18 eine symmetrische Form in Bezug auf eine longitudinale Mittelebene auf, welche durch den Achsenstrich der longitudinalen Richtung Ll visualisiert ist. Der Kern 18 und die Platte 21 erstrecken sich jeweils in ihrer Breite von der longitudinalen Mittelebene und beidseitig von dieser letzteren.
Die Platte 21 weist ein erstes Ende 28 auf, welches in der Nähe des ersten Endes 2 des Brettes 1 angeordnet ist, sowie ein zweites Ende 29, das in der Nähe des zweiten Endes 3 des Brettes 1 angeordnet ist.
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In jeder der Endzonen 8, 14 des Brettes 1 vergrößern sich die Platte 21 und der Kern 18 zwischen dem Ende 28,29 der Platte und der Kontaktlinie Wl, W2.
Dann fahren die Platte 21 und der Kern 18 fort, sich zu verbreitern von der Kontaktlinie Wl, W2 bis zu der Haltezone 10, 12, d.h. in der Zwischenzone 9, 13. Der Umriss 30 der Platte 21 bleibt in der Nähe der seitlichen Ränder 4, 5 des Brettes 1 in den Haltezonen 10, 12. Dann verengen sich die Platte 21 und der Kern 18 in Richtung der Mitte der Enden 28, 29 in einer Weise, dass sie etwas weniger groß sind als die Oberfläche der Basis 22.
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Der Kern 18 und die Platte 21 weisen immer eine niedrigere oder gleiche Breite zu der Breite des Brettes 1 auf, die zwischen den seitlichen Rändern 4, 5 gemessen ist.
In den Endzonen 8, 14 sind die Breiten des Kerns 18 und der Platte 21 vorzugsweise enthalten zwischen 20 und 60 % von der Breite des Brettes 1.
In den Zwischenzonen 9, 13 sind die Breiten des Kerns 18 und der Platte 21 vorzugsweise enthalten zwischen 40 und 80 % der Breite des Brettes 1.
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In den Haltezonen 10, 12 sind die Breiten des Kerns 18 und der Platte 21 vorzugsweise enthalten zwischen 75 und 100 % der Breite des Brettes 1.
Schließlich sind in der zentralen Zone 11 des Brettes 1 die Breiten des Kerns 18 und der Platte 21 vorzugsweise enthalten zwischen 50 und 90 % von der Breite des Brettes 1.
Die Reduzierung der Breite des Kerns 18 auf Höhe von seinen Enden 28, 29 und seinen Enden 2, 3 des Brettes 1 verleiht dem Brett 1 im Wesentlichen die gleiche Fähigkeit der Biegedeformation gemäß einer transversalen Achse des Brettes 1, wie in dem Fall eines traditionellen Brettes.
Die Zusammensetzung der Elemente, welche das Brett 1 bilden, erfolgt auf traditionelle Weise. Die Sohle 16, die untere Verstärkung 17, der Kern 18, die obere Verstärkung 19 und die Schutzschicht 20 werden in einer Form aufgeschichtet. Danach ruft eine Erhöhung der Temperatur und des Druckes die Verbindung der Elemente hervor.
Andere Ausführungsformen eines Bretts gemäß der Erfindung werden zusammenfassend nachfolgend unter Zuhilfenahme der Fig. 6 bis 11 beschrieben. Bei jedem Fall werden lediglich die Unterschiede in Bezug auf die erste Ausführungsform hervorgehoben. Aus diesem Grunde dient jede der Figuren zum Vorstellen einer Ausführungsform, wobei die Figur ein ähnlicher Schnitt zu der Fig. 2 ist.
Die zweite Ausführungsform wird unter Zuhilfenahme der Fig. 6 dargestellt.
Ein Brett 40 weist eine Höhe auf, welche umfasst eine Sohle 41, eine untere Verstärkung 42, eine Zwischenverstärkung 43, einen Kern 44, eine obere Verstärkung 45 und eine Schutzschicht 46. Bei der Herstellung des Brettes 40 kann es vorgesehen sein, zunächst eine Untergesamtheit zu realisieren, welche lediglich die Zwischenverstärkung 43, den Kern 44 und die untere Verstärkung 45 umfasst.
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Danach wird die Untergesamtheit in einer Form mit dem Rest der Komponenten angeordnet zum Erhalten des Brettes 40.
Die dritte Ausfuhrungsform wird unter Zuhilfenahme der Fig. 7 dargestellt.
Ein Brett 50 weist eine Höhe auf, welche umfasst eine Sohle 51, eine untere Verstärkung 52, einen unteren Kern 53, eine Zwischenverstärkung 54, einen oberen Kern 55, eine obere Verstärkung 56 und eine Schutzschicht 57. Während der Herstellung des Brettes 50 kann es vorgesehen sein, zunächst eine Untergesamtheit zu realisieren, welche lediglich die untere Verstärkung 52, den unteren Kern 53 und die Zwischenverstärkung 54 umfasst. Danach wird die Untergesamtheit in einer Form mit dem Rest der Komponenten angeordnet zum Erhalten des Brettes 50.
Die vierte Ausführungsform wird unter Zuhilfenahme der Fig. 8 dargestellt.
Ein Brett 60 weist eine Höhe auf, welche umfasst eine Sohle 61, eine untere Verstärkung 62, einen unteren Kern 63, eine erste Zwischenverstärkung 64, eine zweite Zwischenverstärkung 65, einen oberen Kern 66, eine obere Verstärkung 67 und eine Schutzschicht 68. Während der Herstellung des Brettes 60 kann es vorgesehen sein, zunächst zwei Untergesamtheiten zu realisieren. Eine der Untergesamtheiten umfasst die untere Verstärkung 62, den unteren Kern 63 und die erste Zwischenverstärkung 64. Die andere Untergesamtheit umfasst die zweite Zwischenverstärkung 65, den oberen Kern 66 und die obere Verstärkung 67. Danach werden die beiden Untergesamtheiten in einer Form mit dem Rest der Komponenten angeordnet.
Die fünfte Ausführungsform wird unter Zuhilfenahme der Fig. 9 dargestellt.
Ein Brett 70 weist eine Höhe auf, welche umfasst eine Sohle 71, eine untere Ver-Stärkung 72, einen Kern 73, eine obere Verstärkung 74 und eine Schutzschicht 75. Die Herstellung erfolgt gemäß gewöhnlichen Verfahren.
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Die sechste Ausführungsform wird unter Zuhilfenahme der Fig. 10 dargestellt.
Ein Brett 80 weist eine Höhe auf, welche umfasst eine Sohle 81, eine untere Verstärkung 82, einen ersten Kern 83, einen zweiten Kern 84, welcher über dem ersten Kern 83 liegt, eine obere Verstärkung 85 und eine Schutzschicht 86. Die Herstellung erfolgt gemäß gewöhnlichen Verfahren.
Die siebte Ausführungsform wird unter Zuhilfenahme der Fig. 11 dargestellt.
Ein Brett 90 weist eine Höhe auf, welche umfasst eine Sohle 91, eine untere Verstärkung 92, ein erstes seitliches Kernstück 93, ein zweites Kernstück 94, ein zentrales Kernstück 95, einen obere Verstärkung 96 und eine Schutzschicht 97. Die drei Stücke 93, 94, 95 werden nebeneinander gelegt. Sie weisen verschiedene Dicken auf. Die Herstellung des Brettes erfolgt gemäß gewöhnlichen Verfahren.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die zuvor beschriebenen Ausführungsformen beschränkt und umfasst alle äquivalenten Techniken, welche in die Reichweite der nachfolgenden Ansprüche fallen.
Insbesondere kann jeder Kern verschiedene Längenvariationen aufweisen.
Andererseits muss der Kern verstanden werden als ein Monoblockstück oder auch eine Verbindung von mehreren Stücken. In dem zweiten Fall können die Stücke nebeneinander liegend sein oder übereinander liegend oder eines an der Seite des anderen in der Weise angeordnet sein, dass ein Platz bestehen bleibt.
Claims (7)
1. Gleitbrett (1, 40, 50, 60, 70, 80, 90), welches bestimmt ist für das Ausüben des Surfens auf Schnee, wobei das Brett (1) eine Länge aufweist, die gemäß einer longitudinalen Richtung (L1) zwischen einem ersten Ende (2) und einem zweiten Ende (3) des Brettes (1) gemessen ist, eine Länge, welche gemäß einer transversalen Richtung zwischen einem ersten Rand (4) und einem zweiten Rand (5) gemessen ist und eine Höhe, welche zwischen einer oberen Fläche (6) und einer unteren Fläche oder Gleitfläche (7) gemessen ist, wobei die Höhe umfasst insbesondere eine untere Verstärkung (17), eine obere Verstärkung (19) und mindestens einen Kern (18), welcher zwischen der oberen Verstärkung (19) und der unteren Verstärkung (17) angeordnet ist, wobei das Brett (1) ebenso von dem ersten (2) zu dem zweiten (3) Ende eine erste Endzone (8), eine erste Kontaktlinie (W1), eine erste Zwischenzone (9), eine erste Haltezone (10), eine zentrale Zone (11), eine zweite Haltezone (12), eine zweite Zwischenzone (13), eine zweite Kontaktlinie (W2) und eine zweite Endzone (14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite von jedem Kern (18) begrenzt ist durch zwei Flächen (24, 25) des Kerns (18), parallel die eine im Verhältnis zur anderen, und dadurch, dass mindestens einer der Kerne (18) eine geringerere Breite aufweist als die Breite des Brettes 1 in jeder Endzone (8, 14).
2. Gleitbrett (1, 40, 50, 60, 70, 80, 90), gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (18) eine symmetrische Form im Verhältnis zu einer longitudinalen Mittelebene des Brettes aufweist, wobei sich der Kern (18) in der Breite von der longitudinalen Mittelebene beidseitig der letzteren erstreckt.
3. Gleitbrett (1, 40, 50, 60, 70, 80, 90), gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer der Zwischenzonen (9, 13) der Kern (18) eine geringere Breite aufweist als die Breite des Brettes 1.
4. Gleitbrett (1, 40, 50, 60, 70, 80, 90), gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Kern 18 sich von jedem seiner Enden (28, 29) bis in die Haltezone (10, 12), welche am nächsten zu dem Ende (28, 29) ist, verbreitert.
5. Gleitbrett (1, 40, 50, 60, 70, 80, 90), gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (18) eine Einschnürung in Richtung der Mitte von seinen Enden (28, 29) aufweist.
6. Gleitbrett (1, 40, 50, 60, 70, 80, 90), gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Platte (21) in Vorsprung in Bezug auf eine Basisoberfläche (22) aufweist, wobei die Form der Platte (21) im Wesentlichen die gleiche ist wie die Form des Kerns (18).
7. Gleitbrett (1, 40, 50, 60, 70, 80, 90), gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicken der Verstärkungen (17, 19) konstant sind.
Applications Claiming Priority (2)
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