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DE2014108A1 - - Google Patents

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DE2014108A1
DE2014108A1 DE19702014108 DE2014108A DE2014108A1 DE 2014108 A1 DE2014108 A1 DE 2014108A1 DE 19702014108 DE19702014108 DE 19702014108 DE 2014108 A DE2014108 A DE 2014108A DE 2014108 A1 DE2014108 A1 DE 2014108A1
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DE
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nodes
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DE19702014108
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Description

20U108
Did. mit HGM
Oskar Furter, Samen (Obwalden, Schweiz)
Aldo Henggeler, Luzern (Schweiz)
Flächentragwerk
Die Erfindung betrifft ein Flächentragwerk mit einem Gitterträger.
Dieses Flächentragwerk ist dadurch gekennzeichnet, dass die * Längs- und Querträgereinheiten je aus wenigstens zwei parallel zueinander verlaufenden und im Abstand voneinander angeordneten Profilstangen ausgebildet sind, die an den Kreuzungspunkten (Knotenpunkten) zum gegenseitigen Eingriff Aussparungen aufweisen.
Im folgenden sind zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt eines Flächentragwerkes,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1, -
Fig. H eine perspektivische Ansicht einer Knotenkonstruktion,
Fig. 5 eine Phantomzeichnung der Knotenkonstruktion gemäss Fig. f,
Fig. 6 ein Paar von Verbindungsklammern,
Fig. 7 eine Draufsicht auf das Flächentragwerk gemäss Fig. 1, wobei ein Bereich des Gitterträgers ausgespart ist,
RM/ce - 1 -
13.3.1970 2076Ha
009840/1613
U108
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform des Flächentragwerkes, und
Fig. 9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig. 8, und
Fig. 10-13 Querschnitt durch Ausführungsformen von Datenverkleidungen im Zusammenhang mit dem Flächentragwerk gemäss den Fig. 8 und 9.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Eckbereich eines Flächentragwerkes mit einem Gitterträger, wie es für den Bodenteil eines vorfabrizierten, eine Raumeinheit bildendes Bauelement verwendet werden kann, aus denen Gebäude hergestellt sind, die nach einem Ausbau- und einem Konstruktionsraster aufgebaut sind.
Das Flächentragwerk ist von einem rechteckigen Rahmen 1 umschlossen, auf dessen Aussenseiten die Rasterlinien 2 und 3 des vorgesehenen Konstruktionsrasters verlaufen.
Gemäss den Fig. 2 und 3 besteht der Rahmen 1 im wesentlichen aus einer obern, nach unten offenen Profilstange 4 und einer untern, nach oben offenen Profilstange 5. Die beiden Profilstangen 4 und 5 sind auf der Höhe der einzelnen Träger durch äussere Stützplatten 6 und innere Stützplatten 7 über Schweissnähte miteinander verbunden. Ueber die äussern Stützplatten 6 sind U-förmig ausgebildete Verbindungsklammern 8 bzw. 9 gestülpt, die mit den Profilstangen Ί und 5 verschweisst sind und später noch beschrieben werden. In den Eckbereichen des Flächentragwerkes sind die Profilstangen k und 5 durch vertikale Stützen 12 im Abstand voneinander parallel gehalten.
Im Rahmen 1 ist der eigentliche Gitterträger 13 gehalten. Er besteht im wesentlichen aus in einer Ebene liegenden, senkrecht zueinander stehenden Trägereinheiten 14 und 15. Wie aus den Fig. 1 und 3 ersichtlich ist, weist die Trägereinheit m vier parallel zueinander verlaufende U-Profilschienen 16-19 auf, von denen je zwei in einer Horizontalebene liegen und paarweise übereinander angeordnet sind. Dabei sind die Oeffnungen des U-Profil8 von übereinander liegenden Stangen einander zugekehrt und der Abstand zwischen zwei nebeneinander liegenden Stangen derselben Trägereinheiten entspricht wenigstens der doppelten Stangenbreite. Längs des Rahmens 1 sind die Trägereinheiten Ik auf zwei übereinander liegende U-*Profilstangen reduziert.
. 2 - 0Ö984ÖMS13
3 20H108
In analoger Weise bestehen die Trägereinheiten 15 gemäss den Fig. 1 und 2 aus vier parallel zueinander verlaufender Profilschienen 20-23, die in der aufgezeigten Weise angeordnet sind. Dabei sind die Oeffnungen übereinander liegender U-Pröfilstangen einander abgekehrt.
Die Profilstangen 16-23, die den eigentlichen Gitterträger bilden, sind an ihren Stirnseiten 24 mit dem umlaufenden Rahmen, der aus den U-Profilstangen 17,18 und 21,23 besteht, versehweisSt Im weiteren sind die Trägerorgane 14 und 15 an ihren gegenseitigen Kreuzungspunkten, an den Knotenpunkten 25 miteinander verbunden.
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Knotenpunktes 25, während aus Fig. 5 die Ausbildung der einzelnen U-Profilstangen 16-23 zur Bildung des Knotenpunktes 25 ersieht- g lieh ist.
Gemäss den Fig. 4 und 5 weisen die Profilstangen 18 und im Bereich der Kreuzungspunkte mit den Profilstangen 20 und 21 Einschnitte 26 auf, die sich von der offenen Seite der betreffenden Profilstangen bis näherungsweise 2/3 der Höhe derselben erstrecken. In ähnlicher Weise sind die Profilstangen 20 und 21 von ihrer offenen Seite her um näherungsweise 1/3 eingeschnitten, wobei in jedem Falle die Breite der Aussparung im wesentlichen der Breite der kreuzenden Profilschiene entspricht. Gemäss den Fig. 4 und 5 sind nun die U-Profilschienen 18 und in die Schien η 20 und 21 eingesteckt, und identischer Weise sind die Schienen 16 und 17 in die zu diesen senkrecht stehenden M Schienen 22 und Z3 eingerastet.
Zwischen den oberen Schienen 18-21 und den unteren Schienen 16, 17 und 22, 23 legen an den Knotenpunkten 25 je zwei, je einen Durchbruch zur Führung von Installationsleitungen aufweisende Distanzplatten 27 einen bestimmten Stangenabsatz fest. Diese Platten erstrecken sich senkrecht zur Ebene des Gitterträgers an einander abgekehrten Seiten des Trägerelementes 14 zwischen den U-Profilstangen 20-23 und weisen seitliche Ausbrüche zur Aufnahme dieser Stangen auf. Der zwischen den übereinanderliegenden Stangen befindliche Bereich der Distanzplatten
" 3 " 0 0984 0 /1613
20K108
27 ist einwärts gegen den Knotenmittelpunkt gelegt. Aus statischen Gründen können die einwärts geschlagenen Bereiche senkrecht zur Ebene der Distanzplatten 27 verlängert sein und gegenseitig überlappend verbunden sein, wodurch ein Versteifungseffekt erzeugt wird. Die obern und untern Seitenbereiche dieser Platten 27 sind als Lappen 28 ausgebildet, die an den Flanschen der Stangen 17-19 des andern Trägerelementes 15 anliegen und satt in den betreffenden Einschnitten der Profilstangen 20-23 liegen. Zwischen je zwei in einer Horizontalen liegenden Lappen 28 ist eine Schweissstelle 29 vorgesehen, die die ganze Knotenpunktkonstruktion zusammenhaltet.
Der Gitterträger 13 ist demontierbar im Rahmen 1 befestigt. Zu diesem Zweck sind an der Stirnseite der Trägereinheiten 14, 15 Stirnplatten 30 vorgesehen, die sich im wesentlichen vertikal zwischen den übereinanderliegenden Stangen 16-19 bzw. 20-23 erstrecken und bei 31 mit der obern und untern Stange 16 und 19 bzw. 21 und 23 verschraubt sind. Die seitlichen Bereiche der Stirnplatte 30 verlaufen zwischen den horizontalen Stangen des innern Rahmens hindurch nach aussen und sind auf dessen Aussenseite als Flansche 32 ausgebildet, die mittels Schrauben 33 über die Stützplatten 7 mit dem äussern Rahmen verschraubt sind.
Die Verbindungsklammer 8 ist in Fig. 6 schematisch dargestellt. Sie weist einen obern Flansch 31, an dem über je eine Nocke 36 zwei vertikal zum Flansch 34 verlaufende Stege 37 befestigt sind, auf. Die Stege 37 laufen an ihren andern Enden über eine Abwinkelung 38 in einen untern Flansch 35 über.
Die andere Klammer, die Verbindungsklammer 9, besteht aus einer U-förmig abgebogenen Platte 39, an deren Steg 40 zwei parallel zueinander und in gegenseitigem Abstand der Stege 37 angeordnete, senkrecht zu den Flanschen 41 stehende Schlitze der Breite der Nocken 36 ausgespart sind. Dabei erweitern sich beim gemäss Fig. 6 untern Flansch 41 die Schlitze 42 auf die Breite der Stege 37 und erstrecken sich im wesentlichen um deren Materialdicke als Aussparungen 43 in den letztgenannten Flansch 41 hinein.
009840/ 1613
Γ 20 H1,
Das aufgezeigte Flächentragwerk eignet sich zum Bau von durchgehenden Tragkonstruktionen. Insbesondere dürfte dieses Flächentragwerk aber zur Herstellung von einen Konstruktions- und einen als Bandraster ausgebildeten Ausbauraster aufweisenden Bauwerken eignen, die in der Schweiz. Patentschrift Nr. 1*69' 152 näher erläutert sind. Dabei werden industriell gefertigte, eine Raumeinheit bildende Bauelemente mit einem rechteckigen Bodenteil, auf dem säulenartige Stützelemente vorgesehen sind, die einen bezüglich des Bodenteils kongruenten Deckenteil tragen, nebeneinander gereiht und/oder übereinander geschichtet und lösbar miteinander verbunden, wie das in der aufgezeigten Patentschrift näher erläutert ist.
Das vorliegende Flächentragwerk eignet sich nun in vorzüglicher Weise als Bodenteil solcher Bauelemente. Die Koppelung der Tragwerke zur Verbindung der Bauelemente erfolgt dadurch, dass bei zwei aneinanderstossenden Seiten von Rahmen 1 gemäss Fig. 1 am einen Rahmen im Bereich der Stirnseiten der Trägerelemente Verbindungsklammern 8 und am andern Rahmen an den entsprechenden Stellen Verbindungsklammern 9 vorgesehen werden, so dass sich zur Montage je eine Klammer 8 und eine Klammer 9, die je an zu verbindenden Flächentragwerken befestigt sind, gegenüberstehen, wie das in Fig. 6 dargestellt ist. Nun wird das Tragwerk mit den Klammern 9 angehoben und mit dem andern Tragwerk verkoppelt, indem die Stege 37 in die Aussparungen 43 ein? geführt werden und der Träger mit den Klammern 9 abgesenkt wird, bis die obern Stirnseiten der Stege 37 am obern Flansch Ul der Klammern 9 anstehen. Anschliessend werden an der obern Stirnseite der Schlitze 42 Keile eingetrieben, wonach die beiden Flächentragwerke miteinander verbunden sind.
In Fig. 7 ist das Flächentragwerk gemäss den Fig. 1-5, das als Bodenteil für das aufgezeigte Bauelement geeignet ist, als Ganzes dargestellt. Dabei legen die U-Profilstangen 20,22 bzw. 21,23 uns 16,19 bzw. 17,18 ein als Bandraster ausgebildeter Ausbauraster und der Rahmen 1 den Konstruktionsraster fest.
Aus konstruktiven Gründen ist im Gitterträger ein Bereich H4 ausgeschnitten, wobei der Schnitt durch die Zentren von Knor
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2UH108
tenpunkten und längs des Rahmens 1 führt, wobei dieser Rahmen intakt bleibt. Dadurch wird weder der Konstruktions- noch der Ausbauraster durch den Schnitt gestört. Zur Weiterführung des durch den Schnitt gestörten Kraftflusses sind längs des Schnittes zwei übereinanderliegende U-Profilstangen 45 eingesetzt. Dadurch, dass die Stangen 20,21 und 18,19 der Trägereinheiten im Abstand voneinander angeordnet sind, lassen sich die U-Profilstangen *f5 einsetzen, ohne dass ein Raster gestört würde.
Dieses, als Bodengitter besonders geeignete Flächentragwerk lässt sich in vorteilhafter Weise jederzeit nachträglich erhöhten Beanspruchungen anpassen, ohne dass eine Störung des Gesamtgefüges in Kauf genommen werden müsste. Zu diesem Zweck braucht lediglich der Gitterträger 13 ausgewechselt zu werden, während der Rahmen 1 unverändert bleibt.
Die getrennte Führung der übereinanderliegenden Profilstangen 17,18 und 16,19 bzw. 20,22 und 21,23 ermöglicht in den Knotenpunkten Aussparungen zur Führung von Installationsleitungen, ohne dass eine Profilschwächung eintreten würde. Ebenso können infolge der getrennten Führung der Profilstangen bei Gitterträgeraussparungen als Randträger ausgebildete Profilstangen 45 eingesetzt werden, ohne dass die Gitterträgerserie oder die Stützenanordnung abgeändert werden müsste.
Vielmehr erlaubt die Ausbildung der Trägereinheiten als getrennte Doppelträger eine beliebige Anordnung von Aussparungen innerhalb des Gitterträgers 13. Aus der getrennten Führung der einzelnen Profilstangen ergibt sich schliesslich die vorteilhafte Möglichkeit, Zwischenträger zu Verstärkungszwecken einzusetzen, ohne dass die Raster gestört würden.
Die als Knotenbleche ausgebildeten Distanzplatten 27 erlauben in vorteilhafter Weise eine schubfeste Verbindung zwischen den obern und untern Profilstangen 18-21 bzw. 16,17 und 22,23 in beiden Tragrichtungen, wodurch sich Installationshohlräume ohne fabrikationsbedingte Materialverluste herstellen lassen. In ebenso vorteilhafter Weise ermöglichen die Knotenbleche eine wirtschaftliche Verbindung der Trägereinheiten mit einem minimalen Aufwand an Schweissungen.
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. 20U1OB
Die biegungsfeste Koppelung aneinanderstossender Flächentragwerke, die aus den Verbindungsklammern 8 und 9 bestehen, ermöglichen eine steife Verbindung zur Schaffung einer kontinuierlichen Ebene, wodurch in vorteilhafter Weise Tragflächen mit grossen Spannweiten sowie Konsolenkonstruktionen möglich sind. In vorteilhafter Weise können dabei Flächentragwerke an bereits bestehende Konstruktionen angefügt werden, ohne dass irgendwelche Teile entfernt werden müssten oder grössere Anpassungsarbeiten notwendig wären.
Neben der Verwendung als Bodenteil des in der Schweiz. Patentschrift- 469'152 aufgezeigten Bauelementes eignet sich dieses Flächentragwerk für beliebige, im konventionellen Bauwesen auftretende Tragkonstruktionen.
Flächentragwerke, die wenig belastet sind, können gemäss den Fig. 8 und 9 ausgebildet sein. Wie aus diesen Darstellungen ersichtlich ist, bestehen die einzelnen Trägereinheiten 46 und 47 des im Rahmen 48 angeordneten Gitterträgers 49 nur aus zwei im Abstand nebeneinander und parallel zueinander verlaufender Stangen 50,51. Sie weisen im wesentlichen ein liegendes U-Profil auf, dessen unterer Flansch gegenüber dem oberen verkürzt ist. Dabei sind die Stege der Stangen einer Trägereinheit einander zugekehrt. Die Stangen greifen auf zur aufgezeigten Weise analoger Art an den Knotenpunkten 52 gegenseitig ineinander. Auf analoge Weise können auch bei dieser Ausführungsform Bereiche des Gitterträgers längs Knotenzentren und/ oder längs des Rahmens 48 ausgeschnitten werden, wobei wiederum zur Führung des Kraftflusses eine Verstrebung längs der aufgeschnittenen Knotenpunkte anzuordnen ist. Auch in diesem Falle bleibt der äussere Rahmen 48 intakt, und die Raster bleiben ungestört.
Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere als Deckenteil des in der Schweiz. Patentschrift Nr. 469Ί52 erläuterten Bauelementes.
Die Fig. 10-13 zeigen nun Detailschnitte durch ein Flächentragwerk gemäss den Fig. 8 und 9, das. als Deckenteil eines solchen Bauelementes verwendet wird und mit geeigneten Deckenver-
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2Ü14108
kleidungen abgedeckt ist. Dargestellt sind jeweils zwei Stangen 50 ein und derselben Trägereinheit 47.
Gemäss Fig. 10 liegen aus Asbestzement hergestellte Tafeln 5 3 über im wesentlichen deckungsgleichen Tafeln 53a aus Isoliermaterial, die in einer im wesentlichen quaderförmigen, metallenen und oben offenen Schale 5t gehalten sind. Die vertikalen Seitenwände der Schale 54 sind in den Eckbereichen vertikal eingeschnitten, wobei nur zwei gegenüberliegende Seitenwände 55 in eine horizontale Innenschulter 56 auslaufen, während die andern beiden Seitenwände lediglich aus einer vertikalen Blechtafel bestehen. Die Innenschultern 56 sind in die untern, verkürzten Horizontalflansche der Stangen 50 einer Trägereinheit eingerastet, welche Flanschen in einen Vertikalanschlag auslaufen. Im Anschluss an die Schale 54 ist auf jeder Seite eine weitere Schale 57 angeordnet, die im wesentlichen analog ausgebildet ist wie die Schale 54, wobei aber die Fläche eines Gitterquadrates des Gitterträgers 49 abgedeckt wird. Zwei sich gegenüberliegende Seitenwände der Schale 57 laufen aber in horizontale Aussenschultern 58 aus, die über den Schultern 56 zweier nebeneinanderliegender Schalen 54 in die verkürzten Flansche zweier aufeinanderfolgender Stangen 50 von zwei nebeneinanderliegenden Trägereinheiten 47 einrasten. In der Schale 57 liegen wiederum eine Isolierplatte 53a und eine Asbestzementplatte 53. Dabei ist der ganze Gitterträger mit derartigen Deckenelementen abgedeckt.
Die Demontage der Schalen 54 und 57, deren Unterseite eine sichtbare Deckenverkleidung bilden, erfolgt dadurch, dass mittels eines schraubenzieherartigen Werkzeuges zwischen die mit Schultern versehenen Schalenwände eingefahren wird und dass die Seitenwand einer Schale 57 elastisch einwärts geschwenkt wird, was dank der vertikalen Einschnitte möglich ist. Dadurch rasten die Schultern 58 aus den verkürzten Flanschen aus, so dass die betreffende Schale 57 abgesenkt werden kann. Nun liegt die Innenschulter der Schale 54 frei und lässt sich ohne weiteres auswärts biegen, wodurch auch diese Schale abgenommen werden kann. Die Montage erfolgt in analoger Weise, wobei zunächst
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die die Trägerelemente abdeckenden Schalen 5t eingesetzt und hernach die Schalen 57 eingerastet werden.
Fig. 11 zeigt einen Detailquerschnitt einer Gipsdeckenverkleidung eines Gitterträgers. Unterhalb von je zwei Stangen einer Trägereinheit H7 ist eine Gipsplatte 59 angeordnet, die sich unter Bildung einer Schulter verjüngt und zwischen die Stangen 50 eingreift. Auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Platte sind horizontale Längsschnitte 60 ausgespart, in die der untere Flansch eines U-Profilbleehes 61 eingesetzt ist. Der obere Flansch des Bleches 61 umgreift den verkürzten Flansch der Stange 50 und bildet dadurch den Träger der Platte 59. Im Anschluss an die Platte 59 sind Gipsplatten 62 eingesetzt, die im wesentlichen die Fläche einer Gittermasche decken. Der obere Bereich der Platte 62 läuft an zwei gegenüberliegenden Seiten je in eine Schulter 63 aus, die auf dem obern Flansch des Bleches 61 aufliegt. Zur Demontage wird die Platte 63 schräg gegen das Innere des Gitterträgers abgehoben, so dass die eine Schulter 6 3 höher liegt als die andere. Dadurch kann die Platte 62 schräg aus der Gittermasche ausgefahren werden. Nun liegen die Profilbleche 61 frei. Sie werden gegen das Innere einer Gittermasche aus den Schlitzen 60 gezogen, wodurch die Platte 59 abgesenkt werden kann.
Die Montage der Deckenverkleidung erfolgt in analoger Weise, wobei zunächst die die Trägereinheiten abdeckenden Gipsplatten 59 eingesetzt werden, wonach die übrigen Platten 62 durch entsprechendes, schräges Einfahren in die Gittermaschen eingesetzt werden.
In Fig. 12 ist eine andere Ausführungsform einer Gipsplattenaufhängung dargestellt. Unterhalb des Trägerelementes 17 ist eine Gipsplatte 6H vorgesehen. Sie weist an zwei einander abgekehrten Seitenflächen je einen horizontalen Schlitz 65 auf, in den je der unter* Flansch eines U-Profilbleches 66 eingesetzt ist. Der obere Flansch eines jeden Profilbleches ist in den untern, verkürzten Flansch der Stange 50 der betreffenden Trägereinheit H7 eingerastet und gewährleistet damit die Aufhängung der Gipsplatte 6«+. Ueber dem obern Flansch jedes
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U-Profilbleches liegt ein von der anschliessenden Gipsplatte abstehender Flansch eines Z-Profilbleches 68. Der andere Flansch jedes Bleches 68 ist in einen Horizontalschnitt 69 eingesetzt, der je auf einer von zwei einander abgekehrten Seitenflächen der Gipsplatte 67 ausgespart ist, während die andern beiden Seitenflächen analog wie bei der Gipsplatte 6t frei von jeder Aufhängungsvorrichtung sind.
Die Demontage und die Montage der Platten 67 erfolgen auf die gleiche Weise wie die Demontage und die Montage der Schalen 57 gemäss Fig. 10, während in dieser Hinsicht mit den Platten 64 gleich wie mit den Platten 59 gemäss Fig. 11 verfahren wird.
Fig. 13 zeigt schliesslich den Einbau einer Lampe 70, deren Grundfläche im wesentlichen der Fläche einer Gitterträgermasche entspricht. Die Lampe 70 weist zunächst ein quaderförmiges Gehäuse 71 auf, dessen Unterseite offen ist. Auf zwei einander gegenüberliegenden Seitenflächen ist je ein Flansch eines Z-Profilbleches 72 mittels Schrauben 73 befestigt. Die Stege der Bleche 72 ragen aus dem Gehäuse 71 heraus, wobei der andere Flansch der Bleche 72 abwärts gerichtet ist. Die letztgenannten Flansche rasten auf einander abgekehrten Seiten des Gehäuses 71 je in den verkürzten Flansch von zwei einander zugekehrten Stangen 50 nebeneinanderliegender Trägereinheiten 47 und stützen somit die Lampe 70 im Gitterträger ab. Im Gehäuse 71 sind elektrische Installationen 74 untergebracht. Zwei parallel zueinander verlaufende Seitenwände des Gehäuses 71 laufen in einen Horizontalflansch 76 aus, an dem je eine U-Profilstange 75 befestigt ist. An diesen ist eine das Innere des Gehäuses 71 abdeckende Glasschale 77 angebracht. Im horizontalen Anschluss an die Glasschale 77 sind Gipsplatten 64,67 gemäss Fig. 12 vorgesehen und in Fig. 13 entsprechend angedeutet.
Neben diesen Anwendungsbeispielen lassen sich die letztgenannten Flächentragwerke auch für entsprechende Zwecke bei Gebäuden konventioneller Bauart verwenden, wobei sich in jedem Falle die Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Bodenträger aufgezeigt wurden, für dieses Flächentragwerk analog nachweisen lassen.
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Claims (1)

  1. 20 H108
    Patentansprüche
    1JFlächentragwerk mit einem Gitterträger, dadurch gekennzeichnet, dass die Längs- und Querträgereinheiten (14,15) je aus wenigstens zwei parallel zueinander verlaufender und im Abstand voneinander angeordneter Profilstangen (16-19, bzw. 20-23 ; 50 und 51) ausgebildet sind, die an den Kreuzungspunkten (Knotenpunkte (25) zum gegenseitigen Eingriff Aussparungen aufweisen.
    2. Flächentragwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilstangen (16-23 ; 50,51) aus Stahlblech bestehen. ,
    3. Flächentragwerk nach Anspruch 2, dadurch gekenn- · zeichnet, dass die Profilstangen (16-23 ; 50,51) ein U-Profil aufweisen.
    4. Flächentragwerk nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilöffnungen der in einer Ebene liegenden Stangen (20,21 bzw. 22,23 ; 50) der Querträgereinheiten (15) gegen die Oeffnungen der in dieser Ebene liegenden Stangen (16, 17 bzw. 18,19 ; 51) der Längsträgereinheiten (14) gerichtet sind, wobei an den Knotenpunkten in den Stangenflan- % sehen Aussparungen zum Zusammenfügen der Stangen vorgesehen
    5. Flächentragwerk nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheiten je aus zwei Profilstangen (51,51) bestehen und dass alle Stangen in der selben Ebene liegen.
    6. Flächentragwerk nach den Ansprüchen 1 und 4, da-
    RM/ni _13_
    13.3.1970
    009840/.1513
    2OU1Q8
    durch gekennzeichnet, dass jede Trägereinheit (11,15) aus vier Profilstangen (16-19 bzw. 20-23) besteht, von denen je zwei in zwei zueinander parallelen Ebenen senkrecht übereinander angeordnet sind, wobei die Profilstangen der beiden Ebenen in den Knotenpunkten durch zu den Ebenen senkrecht stehenden Distanzplatten (27) miteinander verbunden sind, die in Aussparungen der Profilstangen (16-23) eingreifen und an einzelnen Punkten (29) mit den betreffenden Profilstangen verschweisst sind.
    7. Flächentragwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite zwischen nebeneinander liegenden Profilstangen der selben Trägereinheit (11,15) wenigstens der doppelten Breite einer Profilstange entspricht.
    8. Flächentragwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterträger (13) in einem rechteckigen Rahmen (1) lösbar befestigt ist.
    9. Flächentragwerk nach den Ansprüchen 6 und 8 dadurch gekennzeichnet, dass an der Aussenseite des Rahmens (1) mit den Trägereinheiten fluchtende Haltemittel (7,8) zur Verbindung des Flachentragwerkes mit einem weiteren Flächentragwerk vorgesehen sind.
    10. Flächentragwerk nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel je aus einem Vertikalführungsteil (8) oder einem Gegenführungsteil (9) bestehen, in den je ein Gegenführungsteil (9) bzw. über den je ein Vertikalführungsteil (8) des weiteren Flächentragwerkee bis zu einem Anschlagteil einschiebbar ist.
    11. Verwendung des Flachentragwerkes nach den Ansprüchen 1,5,7 und 8 oder den Ansprüchen 1,6-8 und 10 zur Erstellung eines Gitterbodens.
    RM/ni -12-
    13.3.1970
    0098AO / 1513
    20H108
    12. Verwendung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Flächentragwerke durch Einschieben der Gegenführungsteile (9) des einen Flächentragwerkes in die Führungsteile (8) des anderen Flächentragwerkes miteinander verbunden werden und dass die Gegenführungsteile (9) in den entsprechenden Führungsteilen (8) mittels je eines Keiles blockiert werden.
    13. Verwendung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil des Gitterträgers (13) zur Bildung einer Aussparung längs Knotenmittelpunkten und/oder längs des .Rahmens (1) aufgetrennt wird, wobei längs der Schnittstellen durch,die Knotenpunkte zur Verstärkung wenigstens eine ä zusätzliche Profilschiene (45) geführt wird.
    RM/ni
    13.3.1970
    Leerseite
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