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DE20122281U1 - Gerät zum Übertragen eines in Form eines Filmes auf ein Trägerband aufgebrachten Stoffes auf ein Substrat - Google Patents

Gerät zum Übertragen eines in Form eines Filmes auf ein Trägerband aufgebrachten Stoffes auf ein Substrat Download PDF

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DE20122281U1
DE20122281U1 DE20122281U DE20122281U DE20122281U1 DE 20122281 U1 DE20122281 U1 DE 20122281U1 DE 20122281 U DE20122281 U DE 20122281U DE 20122281 U DE20122281 U DE 20122281U DE 20122281 U1 DE20122281 U1 DE 20122281U1
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DE20122281U
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel Pritt Produktions GmbH
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Priority claimed from DE10001465A external-priority patent/DE10001465C2/de
Application filed by Henkel Pritt Produktions GmbH filed Critical Henkel Pritt Produktions GmbH
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Publication of DE20122281U1 publication Critical patent/DE20122281U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H37/00Article or web delivery apparatus incorporating devices for performing specified auxiliary operations
    • B65H37/002Web delivery apparatus, the web serving as support for articles, material or another web
    • B65H37/005Hand-held apparatus
    • B65H37/007Applicators for applying coatings, e.g. correction, colour or adhesive coatings

Landscapes

  • Adhesive Tape Dispensing Devices (AREA)

Abstract

Gerät zum Übertragen eines in Form eines Filmes auf ein Trägerband aufgebrachten Stoffes auf ein Substrat, wie ein Schreib- oder Zeichenblatt, mit einem Gehäuse, in dem eine Vorratsspule für das filmbeschichtete Trägerband und eine Leerspule zur Aufnahme des entschichteten Trägerbandes angeordnet sind, wobei das filmbeschichtete Trägerband über einen Auftragsfuß mit Auftragskante geführt ist, welcher vom Trägerband umschlungen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftragsfuß (1) wenigstens im Bereich seiner dem Substrat zugewandten Unterseite mit wenigstens einer Ausnehmung (8,8a,9) versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gerät zum Übertragen eines in Form eines Filmes auf ein Trägerband aufgebrachten Stoffes auf ein Substrat, wie ein Schreib- oder Zeichenblatt, mit einem Gehäuse, in dem eine Vorratsspule für das filmbeschichtete Trägerband und eine Leerspule zur Aufnahme des entschichteten Trägerbandes angeordnet sind, wobei das filmbeschichtete Trägerband über einen Auftragsfuß mit Auftragskante geführt ist, welcher vom Trägerband umschlungen ist.
  • Derartige Handgeräte zum Übertragen eines Filmes (z.B. Klebstoff, Abdeckmasse, Markierfarbstoff usw.) sind bekannt. Dabei sind, um eine Leichtgängigkeit und gute Übertragbarkeit des Filmes auf das Substrat anzustreben, unterschiedliche Ausführungen für die Ausgestaltungen des Auftragsfußes bekannt. So kann der Auftragsfuß beispielsweise mit einer Auftragsrolle ausgerüstet sein, die vorzugsweise eine gummielastische Lauffläche aufweist. Da jedoch der Außendurchmesser einer funktionsgerechten Auftragsrolle nicht beliebig klein gehalten werden kann, weil eine gute Anschmiegung an das Substrat eine Mindestdicke für den elastischen Laufring erfordert und die Drehbeweglichkeit eine ausreichende Differenz zwischen Achsstummel und Außendurchmesser voraussetzt, hat eine solche Auftragsrolle Nachteile. Üblicherweise weist deshalb bei den meisten Lösungen der Auftragsfuß eine Auftragsleiste auf, die gegenüber einer Auftragsrolle Vorteile hat, da eine schärfere Abwicklung des Trägerbandes in der Transferphase möglich ist, wodurch der Abriß nach vollzogenem Transfer weniger zur Ausbildung eines Flatterrandes neigt. Nachteilig gegenüber einer Lösung mit einer Auftragsrolle ist dagegen, daß bei der Auftragsleiste das Trägerband unter Reibschluß über diese geführt wird, was je nach Trägerbandqualität zu unerwünschter Schwergänglichkeit führen kann.
  • Ein gattungsgemäßes Gerät ist beispielsweise aus US-A-5 430 904 bekannt. Bei diesem Gerät ist der Auftragsfuß im vom Trägerband umschlungenen Bereich mit einem Gleitelement aus einem reibungsmindernden gummiartigen Material versehen, das am Auftragsfuß befestigt ist. Dieses Gleitelement soll dazu dienen, eine einwandfreie Übertragung des Filmes auf das Substrat zu erreichen. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß die Leichtgängigkeit des Gerätes und die Übertragung des Filmes auf das Substrat noch verbesserungswürdig ist.
  • Ferner ist ein anderes gattungsgemäßes Gerät aus EP 0 360 045 A2 bekannt. Bei diesem Gerät weist der Auftragsfuß angrenzend an eine starre Auftragsleiste am freien Ende einen relativ zur Auftragsleiste ausfederbaren Endbereich auf, der eine Andruckkante ausformt und aus nebeneinander liegenden Abschnitten besteht, die im wesentlichen voneinander unabhängig senkrecht zur Längsmittelebene zur Auftragsleiste elastisch ausfederbar, in Richtung dieser Längsmittelebene jedoch nicht nachgiebig ausgebildet sind. Diese Endbereiche sind dabei bevorzugt aus elastischen Zungen gebildet, die nebeneinander liegen, wobei jedoch jede Zunge völlig unabhängig von der benachbarten Zunge auslenkbar ist. Mit einem solchen Auftragsfuß ist zwar auch eine gute Anpassung an unebene Substrate möglich, ein derartiger Auftragsfuß mit mehreren nebeneinander angeordneten Zungen ist in der Herstellung jedoch relativ aufwendig.
  • Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein gattungsgemäßes Gerät so zu verbessern, daß mit möglichst einfachen Mitteln unter besonderer Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Herstellbarkeit die Leichtgängigkeit und die einwandfreie Übertragung des Filmes auf das Substrat verbessert wird.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Gerät der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Auftragsfuß wenigstens im Bereich seiner dem Substrat zugewandten Unterseite mit wenigstens einer Ausnehmung versehen ist.
  • Anders als bei bekannten Geräten dieser Art weist somit die Unterseite des Auftragsfußes im Bereich der Auftragskante bzw. im an die Auftragskante angrenzenden Bereich keine ebene Oberfläche auf, sondern ist mit Ausnehmungen versehen, wodurch die Oberfläche des Auftragsfußes in diesem Bereich größer ist als die Auflagefläche des Trägerbandes auf dem Auftragsfuß, d.h. die Kontaktfläche zwischen dem Auftragsfuß und dem Trägerband ist sehr klein. Dadurch ergeben sich wesentlich verbesserte Gleiteigenschaften, insbesondere tritt kaum Dehnung in der zu übertragenden Stoffschicht (z.B. Klebstoff) auf, das Trägerband rutscht beim Gebrauch nicht durch und bis zum Bandende bleiben die Laufeigenschaften stabil. Auch Blockaden aufgrund hoher Reibung treten nicht auf. Die Herstellung des Gerätes wird dadurch nicht erschwert, da lediglich einmal das (Spritz)-Werkzeug neu erstellt bzw. modifiziert werden muß.
  • In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß sich die wenigstens eine Ausnehmung bis in den Bereich der Auftragskante erstreckt. Da das Trägerband beim Gebrauch insbesondere im Bereich der Auftragskante an den Auftragsfuß angedrückt wird, ist es besonders vorteilhaft, wenn auch in diesem Bereich die Kontaktfläche durch die Ausnehmungen verringert wird.
  • Um die Kontaktfläche zwischen dem Trägerband und dem Auftragsfuß so gering wie möglich zu halten, ist vorteilhaft vorgesehen, daß mehrere nebeneinander angeordnete Ausnehmungen vorgesehen sind, die sich ausgehend von der Auftragskante in Förderrichtung des Trägerbandes erstrecken.
  • Die Ausnehmungen können dabei parallel angeordnet sein, sie können auch zur Auftragskante hin konisch zulaufend angeordnet sein, auch andere geometrische Ausbildungen sind möglich.
  • Zusätzlich oder alternativ kann wenigstens eine Ausnehmung in Förderrichtung gesehen vor der Auftragskante quer zur Förderrichtung angeordnet und als Auffangrille für Filmschichtreste ausgebildet sein. Durch diese Auffangrille können nicht auf das Substrat übertragene Reste aufgefangen werden und beeinträchtigen nicht die Funktionsfähigkeit des Gerätes, insbesondere gelangen diese Reste nicht in den Bereich der Leerspule. Damit wir die Leichtgängigkeit des Gerätes weiter verbessert.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß der Auftragsfuß auch auf seiner Oberseite mit Ausnehmungen versehen ist.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichung beispielhaft näher erläutert. Diese zeigt in:
  • 1 in perspektivischer Darstellung einen Auftragsfuß eines erfindungsgemäßen Gerätes,
  • 2 eine Ansicht von unten auf die Auftragsleiste des Auftragsfußes,
  • 3 eine Ansicht von vorne auf die Auftragsleiste in gegenüber der Gebrauchslage Überkopf stehender Anordnung,
  • 4 einen Schnitt gemäß der Linie A–A in 2,
  • 5 einen Schnitt gemäß der Linie B–B in 2,
  • 6 eine Ansicht von der Seite auf die Darstellung nach 3,
  • 7 eine Ansicht von unten auf eine abgewandelte Auftragsleiste des Auftragsfußes und
  • 8 einen Schnitt gemäß Linie A–A in 7.
  • In 1 sind von einem erfindungsgemäßen Gerät zum Übertragen eines in Form eines Filmes auf ein Trägerband aufgebrachten Stoffes auf ein Substrat nur die für die Erfindung bedeutsamen Teile dargestellt, nämlich im wesentlichen nur ein allgemein mit 1 bezeichneter Auftragsfuß. Dieser Auftragsfuß 1 ist mit einer Auftragsleiste 2 mit einer vorderen Auftragskante 3 ausgerüstet, um den ein beschichtetes Trägerband 4, das von einer nicht dargestellten Vorratsspule des Gerätes kommt, um die Auftragsleiste 2 geführt ist. Nach dem Transfer der Schicht 5 auf ein Substrat wird es als Leerband 6 zu einer nicht dargestellten Aufwickelspule des Gerätes weitergeleitet, die im nicht dargestellten Gehäuse des Gerätes angeordnet ist.
  • In Förderrichtung gesehen am Ende, d.h. gegenüberliegend zur Auftragskante 3, sind in üblicher Weise unterseitig an der Auftragsleiste 2 beidseitig Bandführungsohren 7 vorgesehen, zwischen denen das von der Vorratsspule des Gerätes kommende Trägerband 4 geführt ist.
  • Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß der Auftragsfuß 1 wenigstens im Bereich seiner dem Substrat zugewandten Unterseite, d.h. an der die Bandführungsohren 7 aufweisenden Seite, im Bereich seiner Auftragsleiste 2 vorzugsweise mit mehreren, im wesentlichen in Förderrichtung angeordneten Ausnehmungen 8 versehen ist, die beim Ausführungsbeispiel benachbart und parallel zueinander und parallel zur Förderrichtung angeordnet sind. Diese Ausnehmungen 8 erstrecken sich dabei vorzugsweise bis in den Bereich der Auftragskante 3, diese Bereiche der Ausnehmungen sind mit 8a bezeichnet. Diese kerbförmigen Ausnehmungen 8 bzw. 8a führen dazu, daß die Auftragsleiste 2 in diesem Bereich eine wesentlich größere Oberfläche aufweist als die Oberfläche des Trägerbandes 4, so daß das Trägerband 4 nur mit sehr kleinen Kontaktflächen an der Auftragsleiste 2 anliegt.
  • Die Ausnehmungen 8 bzw. 8a können grundsätzlich eine beliebige Form oder Anordnung aufweisen, auch die Anzahl der Ausnehmungen 8 ist grundsätzlich beliebig, sie hängt selbstverständlich von der Größe der Auftragsleiste 2 ab. Durch diese kerbförmigen Ausnehmungen 8,8a ist nicht nur eine geringe Kontaktfläche für das Trägerband 4 gegeben, sondern es ist auch eine gute Übertragbarkeit auf unebene Substrate gewährleistet.
  • In einer nicht dargestellten alternativen Ausführungsform können die Ausnehmungen 8 zur Auftragskante 3 hin auch konisch zulaufend ausgebildet sein, d.h. die einzelnen kerbförmigen Ausnehmungen 8 sind dann nicht parallel, sondern vorzugsweise symmetrisch zur Mittelachse nach vorne hin spitz bzw. konisch zulaufend angeordnet. Die insbesondere in 5 dargestellte Form der Ausnehmungen 8 ist zwar vorzugsweise kerbförmig, selbstverständlich sind aber auch andere geometrische Ausgestaltungen möglich.
  • In den 7 und 8 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Im Unterschied zur Ausführungsform nach den 1 bis 6 ist bei dieser Ausführungsform zusätzlich vorgesehen, daß wenigstens eine Ausnehmung 9 in Förderrichtung gesehen vor der Auftragskante 3 quer zur Förderrichtung angeordnet und als Auffangrille für Filmschichtreste ausgebildet ist. Filmschichtreste können sich dann in dieser Auffangrille 9 sammeln und gelangen nicht in den Bereich der Leerspule, so daß eine einwandfreie Aufwicklung des Leerbandes 6 gewährleistet ist und die Leichtgängigkeit des Gerätes sichergestellt wird.
  • Natürlich ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Weitere Ausgestaltungen sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. Auch wenn dies zeichnerisch nicht dargestellt ist, kann erfindungsgemäß auch vorgesehen sein, daß der Auftragsfuß 1 nur eine Ausnehmung 9 quer zur Förderrichtung aufweist, während die Auftragsleiste 2 sonst im übrigen plan ausgeführt, d.h. keine Ausnehmungen 8,8a aufweist.

Claims (7)

  1. Gerät zum Übertragen eines in Form eines Filmes auf ein Trägerband aufgebrachten Stoffes auf ein Substrat, wie ein Schreib- oder Zeichenblatt, mit einem Gehäuse, in dem eine Vorratsspule für das filmbeschichtete Trägerband und eine Leerspule zur Aufnahme des entschichteten Trägerbandes angeordnet sind, wobei das filmbeschichtete Trägerband über einen Auftragsfuß mit Auftragskante geführt ist, welcher vom Trägerband umschlungen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftragsfuß (1) wenigstens im Bereich seiner dem Substrat zugewandten Unterseite mit wenigstens einer Ausnehmung (8,8a,9) versehen ist.
  2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die wenigstens eine Ausnehmung (8,8a) bis in den Bereich der Auftragskante (3) erstreckt.
  3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere nebeneinander angeordnete Ausnehmungen (8,8a) vorgesehen sind, die sich ausgehend von der Auftragskante (3) in Förderrichtung des Trägerbandes (4) erstrecken.
  4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (8,8a) parallel angeordnet sind.
  5. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen zur Auftragskante hin konisch zulaufend angeordnet sind.
  6. Gerät nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Ausnehmung (9) in Förderrichtung gesehen vor der Auftragskante (3) quer zur Förderrichtung angeordnet und als Auffangrille für Filmschichtreste ausgebildet ist.
  7. Gerät nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftragsfuß (1) auch auf seiner Oberseite mit Ausnehmungen versehen ist.
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