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DE20122052U1 - Handfeuerwaffe - Google Patents

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DE20122052U1
DE20122052U1 DE20122052U DE20122052U DE20122052U1 DE 20122052 U1 DE20122052 U1 DE 20122052U1 DE 20122052 U DE20122052 U DE 20122052U DE 20122052 U DE20122052 U DE 20122052U DE 20122052 U1 DE20122052 U1 DE 20122052U1
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frame
running
handgun
barrel
visor
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DE20122052U
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Umarex GmbH and Co KG
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Umarex Sportwaffen GmbH and Co KG
Umarex GmbH and Co KG
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    • F41A21/00Barrels; Gun tubes; Muzzle attachments; Barrel mounting means
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Abstract

Handschusswaffe, insbesondere Kleinkaliberpistole, umfassend ein Griffstück (1), einen mit diesem verbundenen Rahmen (2), eine im Betriebszustand der Handfeuerwaffe an dem Rahmen (2) festgelegte Laufeinheit (3) mit einem Laufrohr (7) sowie einen Verschluss (4), der gegenüber dem Rahmen (2) und der Laufeinheit (3) derart beweglich ist, dass er sich beim Auslösen eines Schusses gegen die Schussrichtung nach hinten bewegen kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufeinheit (3) und/oder der Rahmen (2) Befestigungsmittel (6, 7, 8, 9, 10) umfassen, die eine lösbare Befestigung der Laufeinheit (3) an dem Rahmen (2) gestatten.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe, insbesondere Kleinkaliberpistole, umfassend ein Griffstück, einen mit diesem verbundenen Rahmen, eine im Betriebszustand der Handfeuerwaffe an dem Rahmen festgelegte Laufeinheit mit einem Laufrohr sowie einen Verschluss, der gegenüber dem Rahmen und der Laufeinheit derart beweglich ist, dass er sich beim Auslösen eines Schusses gegen die Schussrichtung nach hinten bewegen kann.
  • Handfeuerwaffen der vorgenannten Art sind hinlänglich bekannt. Im Gegensatz zu einer großkalibrigen Handfeuerwaffe, bei der eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen ist, die den Lauf und den Verschluß miteinander verbindet, ist bei Kleinkaliberpistolen in der Regel der Lauf bzw. die Laufeinheit an dem Rahmen festgelegt. Großkalibrige Handfeuerwaffen sind daher nicht von dem vorgenannten Gattungsbegriff umfasst, weil bei diesen der Lauf lose in der Verriegelungseinheit sitzt, so dass bei dem Auslösen eines Schusses zunächst Lauf und Verschluß, vom Rückstoß der abgeschossenen Patrone angetrieben, einen gemeinsamen Rücklaufweg zurücklegen, bis sich der Verschluß von dem Lauf trennt und seinen weiteren Rücklaufweg daran anschließend alleine fortsetzt. Bei einer derartig gestalteten in der Regel großkalibrigen Handfeuerwaffe mit Verriegelungseinrichtung besteht die Möglichkeit, das Laufrohr bzw. die Laufeinheit gegen eine andere Ausführungsform eines Laufrohres auszutauschen. Handfeuerwaffen mit derartigen Verriegelungseinrichtungen für den Lauf bzw. die Laufeinheit sind jedoch in der Regel sehr aufwendig gestaltet und daher vergleichsweise kostenintensiv in der Herstellung.
  • Eine derartige Laufwechselmöglichkeit besteht bei Kleinkaliberpistolen, die in der Regel mit einem Feder-Masse-Verschluß ausgestattet sind, nicht. Bei derartigen Handfeuerwaffen ist gemäß dem Gattungsbegriff die Laufeinheit an dem Rahmen festgelegt und zwar gemäß dem Stand der Technik fest angebracht, beispielsweise durch festes Einspritzen bzw. durch Verstiften des Laufrohres an entsprechenden Rahmenteilen. Es erscheint daher wünschenswert, auch bei Kleinkaliberpistolen, das heißt bei Handfeuerwaffen, bei denen das Laufrohr bzw. die Laufeinheit an dem Rahmen festgelegt ist bzw. festlegbar sein soll, eine Laufwechselmöglichkeit vorzusehen, ohne dass dabei eine kostenintensive Lösung wie die der Wahl eines Verriegelungsmechanismusses gewählt werden muss.
  • Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist daher die Schaffung einer Handfeuerwaffe der eingangs genannten Art, die kostengünstig herstellbar ist und die Möglichkeit des Laufwechsels bietet.
  • Dies wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 erzielt. Weitere erfindungsgemäße Lösungen hinsichtlich der kostengünstigen Herstellung der Handfeuerwaffe ergeben sich aus den unabhängigen Ansprüchen 12 bis 20.
  • Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass die Laufeinheit und/oder der Rahmen Befestigungsmittel umfassen, die eine lösbare Befestigung der Laufeinheit an dem Rahmen gestatten. Im Gegensatz zu dem Stand der Technik wird somit die Laufeinheit nicht fest und zumindest für den Benutzer unlösbar mit dem Rahmen verbunden, sondern über Befestigungsmittel lösbar an dem Rahmen angebracht.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Laufeinheit einen Laufblock, der fest an dem in Schussrichtung hinteren Ende des Laufrohres befestigt ist. Der Laufblock wird somit zusammen mit dem Laufrohr an dem Rahmen befestigt bzw. kann zusammen mit dem Laufrohr von dem Rahmen gelöst werden, um die Laufeinheit zu wechseln. Hierbei können an dem Laufblock ein Aufstieg für die Hineinführung einer Patrone in das Laufrohr und/oder eine Ausziehernut für das Herausziehen einer leeren Patronenhülse vorgesehen sein. Durch das Vorsehen eines derartig gestalteten Laufblocks werden bei dem Auswechseln und anschließenden Befestigen der Laufeinheit an dem Rahmen Probleme hinsichtlich der genauen Justierung von Aufstieg und Ausziehernut gegenüber dem Laufrohr vermieden.
  • Vorteilhafterweise ist an der Unterseite des Laufblocks ein Führungssteg angebracht, der in eine mit diesem zusammenwirkende Führungsnut an dem Rahmen im an dem Rahmen befestigten Zustand der Laufeinheit eingreift. Die Führungsnut und der Führungssteg gewährleisten durch ihr Zusammenwirken eine verlässliche Positionierung der Laufeinheit an dem Rahmen. Weiterhin wird durch das Zusammenwirken von Führungssteg und Führungsnut eine Verdrehsicherheit des Laufrohres in dem Rahmen erzielt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können die Befestigungsmittel eine an dem Rahmen befestigte Rahmenbrücke umfassen, die eine durchgehende Bohrung aufweist, durch die sich das Laufrohr im an dem Rahmen befestigten Zustand der Laufeinheit hindurcherstreckt.
  • Weiterhin können die Befestigungsmittel Schraubmittel umfassen, durch deren miteinander Verbinden die Laufeinheit an dem Rahmen festgelegt werden kann. Schraubmittel stellen eine auch für den Benutzer einfach beherrschbare lösbare Befestigungsmethode dar.
  • Vorzugsweise umfassen die Schraubmittel eine von der Laufeinheit umfasste Laufmutter sowie ein Außengewinde im in Schussrichtung vorderen Endbereich des Laufrohres, wobei durch das Aufschrauben der Laufmutter auf das Außengewinde des Laufrohres die Laufeinheit an der Rahmenbrücke festlegbar ist. Dazu umfasst die Laufeinheit weiterhin einen Laufmantel, der derart von vorne auf das Laufrohr aufschiebbar ist, dass er mit seinem vorderen Ende an der Laufmutter anliegen kann und dass gleichzeitig die Laufmutter auf das Außengewinde des Laufrohres aufschraubbar ist. Hierbei liegt im an dem Rahmen befestigten Zustand der Laufeinheit der Laufmantel von vorne an oder in der Rahmenbrücke an, wohingegen der Laufblock von hinten an oder in der Rahmenbrücke anliegt, so dass bei dem Anziehen der Laufmutter der Laufmantel bzw. der Laufblock von vorne bzw. von hinten gegen entsprechende Anlageflächen der Rahmenbrücke gepresst werden, so dass dadurch eine sichere Festlegung der Laufeinheit an dem Rahmen erzielt wird. Der Laufblock wirkt somit als Gegenlager bei der Anschraubung des Laufrohres bzw. des Laufmantels an der Rahmenbrücke. Dadurch ist eine exakte axiale Positionierung des Laufrohres an dem Rahmen gewährleistet.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 12 umfasst die Handfeuerwaffe eine Magazinsicherung, die nur bei in die Handfeuerwaffe eingeschobenem Magazinrohr die Auslösung eines Schusses gestattet, wobei bei nicht eingeschobenem Magazinrohr eine schwenkbar an dem Rahmen gelagerte Magazinsicherung von einer Feder derart gegen eine Schubstange gedrückt wird, die den Abzug mit einem mit dem Hahn in Wirkverbindung stehenden Spannstück funktional verbinden kann, wobei die Schubstange im nach unten gedrückten Zustand keinen Schuss auslösen kann, wohingegen bei eingeschobenem Magazinrohr die Magazinsicherung gegen die Kraft der Feder nach oben gedrückt wird, so dass sich die Schubstange ebenfalls nach oben bewegt in eine derartige Stellung, dass durch Betätigen des Abzuges ein Schuss ausgelöst werden kann. Eine derartige Magazinsicherungseinrichtung stellt eine kostengünstige Alternative zu aus dem Stand der Technik bekannten Magazinsicherungseinrichtungen dar.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 13 umfasst die Handfeuerwaffe ein Abzugsschloss, dass aus einer Stellung, in der der Abzug betätigbar ist, in eine Stellung überführbar ist, in der der Abzug nicht betätigbar ist, wobei das Abzugsschloss eine Angriffsfläche aufweist, die insbesondere als dachartige Fläche ausgebildet ist, wobei diese Angriffsfläche durch eine Öffnung in dem Griffstück von außen erreichbar ist, wobei ein Schlüssel vorgesehen ist, der eine zu der Angriffsfläche korrespondierende Gegenkontur aufweist. Auch ein derartiges Abzugsschloss ist im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Abzugsschlössern kostengünstiger realisierbar.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 14 weist die Handfeuerwaffe ein in Querrichtung verstellbares Visier auf, dass vermittels einer Visierhalterung an der hinteren Oberseite des Verschlusses angebracht ist, wobei die Visierhalterung einen sich in Querrichtung erstreckendes Innengewinde und das Visier eine sich in Querrichtung erstreckende durchgehende Bohrung aufweist, und wobei nach Aufbringung des Visiers auf die Visierhalterung derart, dass die Bohrung des Visiers mit dem Innengewinde der Visierhalterung fluchtet, eine Stellschraube durch die Bohrung des Visiers hindurch in das Innengewinde der Visierhalterung derart einbringbar ist, dass durch Verdrehen der Stellschraube das Visier gegenüber dem Verschluss in Querrichtung verstellt werden kann. Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten verstellbaren Visieren ist das erfindungsgemäße Visier sehr einfach und kostengünstig aufgebaut.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 15 weist die Handfeuerwaffe im hinteren Bereich des Verschlusses eine Walzensicherung mit an den Außenseiten daran angebrachten Sicherungsflügeln auf, die rastend aus einer gesicherten in eine entsicherte Stellung der Walzensicherung überführbar sind, wobei die Sicherungsflügel aus einem flexiblen Material, insbesondere aus Kunststoff gefertigt sind, wobei das Verrasten in den beiden Endstellungen durch entsprechend an dem Verschluss im Bereich der Endstellungen oder an den Sicherungsflügeln angebrachte Rastnocken, insbesondere in Form von Kugeln, erzielt wird. Im Stand der Technik müssen die vorgenannten Kugeln umständlich mittels Federn gehaltert werden, um die Verrastung in den Endstellungen sicher zu stellen. Bei den erfindungsgemäßen Sicherungsflügeln wird aufgrund der Flexibilität des verwendeten Kunststoffs sichergestellt, dass die beiden Sicherungsflügel auch ohne aufwendige Federhalterung der Kugeln in den Endstellungen verrasten können.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 16 weist die Handfeuerwaffe einen in dem Verschluss untergebrachten Stoßboden auf, der aus Stahl gefertigt ist, wohingegen der Verschluss aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff oder einem ähnlichen leichten und preisgünstigen Material gefertigt ist. Durch Verwendung der vorgenannten preisgünstigen Materialien können die Herstellungskosten der Handfeuerwaffe gesenkt werden.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 17 ist der Verschluß aus Zinkguß oder Aluminium oder Kunststoff oder einem ähnlichen leichten und kostengünstigen Material hergestellt, wobei in eine Seitenwandung des Verschlusses ein Zylinderstift aus Stahl eingebracht ist, der als Verschleißschutz für einen Schlittenfanghebel dient. Auch hier können durch die Wahl der preiswerten Materialien die Herstellungskosten der Handfeuerwaffe gesenkt werden.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 18 ist der Rahmen aus Zinkdruckguß oder Aluminium oder Kunststoff oder einem ähnlichen leichten und kostengünstigen Material hergestellt, wobei ein an dem Rahmen angeordneter mit der Schubstange zusammenwirkender Zylinderstift aus Stahl gefertigt ist. Hier ergeben sich die gleichen Vorteile wie bei den Ansprüchen 16 und 17.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 19 ist in dem Verschluß ein Stoßboden vorgesehen, an dem eine schwenkbare von außen fühlbare bzw. sichtbare Ladezustandsanzeige angebracht ist, die bei in den Lauf eingebrachter Patrone dem Benutzer signalisiert, dass die Handfeuerwaffegeladen ist, wobei die Ladezustandsanzeige bei geladener Handfeuerwaffemit einem Abschnitt an dem hinteren Rand der Patrone anliegt. Auch diese Ladezustandsanzeige ist im Vergleich zu den aus dem Stand bekannten Ladezustandsanzeigen wesentlich kostengünstiger herstellbar. Weiterhin kann die Ladezustandsanzeige erfindungsgemäß aus Kunststoff gefertigt sein, so dass ein Anliegen der Ladezustandsanzeige an dem hinteren Rand der Patrone gefahrlos möglich ist.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 20 umfasst die Handfeuerwaffe einen Demontagebügel, der verschiebbar an dem Rahmen gehaltert ist und in einer oberen Stellung den Verschluss an dem Rahmen verschiebbar und in einer unteren Stellung den Verschluss zur Abnahme frei gibt, wobei der Demontagebügel aus einem zumindest teilweise elastischen Material, insbesondere aus Kunststoff ausgeführt ist, wobei der Demontagebügel dabei gleichzeitig als Endanschlag für eine entsprechende Anlagefläche des Verschlusses bei der Bewegung des Verschlusses nach hinten bei Auslösung eines Schusses dient. Aufgrund der Doppelfunktion des Demontagebügels lässt sich erfindungsgemäß auf einfache Art und Weise ein Puffereffekt erzielen, der bei Handfeuerwaffen gemäß dem Stand der Technik durch ausschließlich für diesen Zweck vorgesehene Zusatzteile erreicht wird.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine Explosionsdarstellung von Teilen einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe, die im Zusammenwirken die Laufwechselmöglichkeit gewährleisten;
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe mit abgenommenen Verschluss während der Montage der Laufeinheit;
  • 3 eine perspektivische teilweise geschnittene Ansicht der erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe mit montierter Laufeinheit und Verschluss;
  • 4 eine teilweise geschnittene 3 entsprechende Seitenansicht;
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Laufblocks mit einem erfindungsgemäßen Laufrohr;
  • 6a eine schematische Detailansicht von zur Magazinsicherung beitragenden Teilen der erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe in entsicherter Stellung;
  • 6b eine Ansicht gemäß 6a ohne Magazin in gesicherter Stellung;
  • 7 eine Explosionsansicht eines Verschlusses einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe mit daran angebrachten Teilen;
  • 8 eine perspektivische Ansicht von unten des Verschlusses;
  • 9 eine Detailansicht gemäß dem Pfeil IX in 8;
  • 10 eine perspektivische Detailansicht eines Abzugsschlosses einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe;
  • 11 eine teilweise geschnittene Ansicht eines rechten Rahmenteiles mit daran angebrachtem Abzug;
  • 12 eine Explosionsansicht von mit dem Abzugsschloss zusammenwirkenden Teilen;
  • 13a eine perspektivische Ansicht eines Stoßbodens mit Ladezustandsanzeige;
  • 13b eine geschnittene Ansicht eines Stoßbodens mit Ladezustandsanzeige;
  • 14 eine teilweise geschnittene Detailansicht einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe mit einem Demontagebügel.
  • Aus 1 ist ersichtlich, dass eine erfindungsgemäße als Kleinkaliberpistole ausgeführte Handfeuerwaffe ein Griffstück 1, einen Rahmen 2, eine Laufeinheit 3 sowie einen Verschluss 4 umfasst. Das Griffstück 1 weist auf seiner Oberseite eine nach oben geöffnete Ausnehmung 5 für die Aufnahme des Rahmens 2 auf. Der Rahmen 2 besteht in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel aus zwei miteinander verbindbaren Teilen 2a, 2b. Die Laufeinheit 3 besteht in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel aus einem Laufblock 6, einem Laufrohr 7, einem Laufmantel 8 und einer Laufmutter 9. In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel ist der Laufblock 6 fest mit dem Laufrohr 7 verbunden.
  • An dem in Schussrichtung rechten der beiden Rahmenteile 2b ist an dessen Oberseite eine Rahmenbrücke 10 angeformt, die eine in Schussrichtung durchgehende Bohrung 11 für die Aufnahme des Laufrohres 7 bzw. des Laufmantels 8 aufweist. Dabei ist der Innendurchmesser der Bohrung 11 an der in Schussrichtung vorderen Seite der Rahmenbrücke derart gewählt, dass der Laufmantel 8 passend einführbar ist. Ein Stück weit innerhalb der Bohrung 11 ist darin ein Ansatz 12 vorgesehen, der als Anlage für den von vorne in die Bohrung 11 einzuführenden Laufmantel 8 dient.
  • Der Laufblock 6 und das Laufrohr 7 sind noch einmal detailliert aus 5 ersichtlich. Der Laufblock 6 umfasst einen im wesentlichen quaderförmigen Körper 13 mit einer in Schussrichtung durch diesen hindurchgehenden Bohrung 14 für die Aufnahme des Laufrohres 7. An dem Körper 13 ist in Schussrichtung ein Rohrstutzen 15 angeformt, dessen Innendurchmesser im wesentlichen dem Außendurchmesser des dem Laufblock 6 zugewandten Endes des Laufrohres 7 entspricht, so dass das Laufrohr 7 beispielsweise fest mit dem Rohrstutzen 15 des Laufblocks 6 verlötet werden kann.
  • An der Unterseite des Laufblockes ist ein sich in Schussrichtung erstreckender Führungssteg 16 vorgesehen, der wie im nachfolgenden noch näher beschrieben wird, dem passgenauen Einbau der Laufeinheit 3 in den Rahmen 2 dient. An dem von dem Laufrohr 7 abgewandten Ende des Führungsstegs 16 ist ein Aufstieg 17 für die Hineinführung einer Patrone in das Laufrohr 7 angeordnet. Weiterhin ist an einer der beiden Seiten des Körpers 13 eine Ausziehernut 18 für das Herausziehen der leeren Patronenhülse vorgesehen.
  • An dem Rahmen 2 ist nach dessen Zusammenbau eine Führungsnut 19 vorgesehen, von der in 1 die von dem rechten Rahmenteil 2b gebildete seitliche Begrenzung 20 ersichtlich ist. Die Führungsnut dient bei der Einbringung des Laufrohres 7 von hinten in die Bohrung 11 der Rahmenbrücke 10 der seitlichen Fixierung des Laufblocks 6 durch Aufnahme des an der Unterseite des Laufblockes 6 angebrachten Führungsstegs 16.
  • Die Einbringung des Laufrohres 7 mit dem Laufblock 6 in die Bohrung 11 der Rahmenbrücke 10 ist aus 2 ersichtlich. Insbesondere ist das dem Laufblock 6 zugewandte Ende der Bohrung 11 in der Rahmenbrücke 10 mit einem derartigen Innendurchmesser versehen, dass der Rohrstutzen 15 des Laufblocks 6 passend in diesen Abschnitt der Bohrung 11 einführbar ist. Nach Einschieben des Rohrstutzens 15 in die Bohrung 11 bis zur Anlage des Körpers 13 des Laufblocks 6 an dem hinteren Ende der Rahmenbrücke 10 wird von vorne auf das Laufrohr 7 der Laufmantel 8 aufgeschoben, bis dessen hinteres Ende an dem Ansatz 12 der Bohrung 11 anliegt. Daran anschließend wird die mit einem Innengewinde versehene Laufmutter 9 auf das vordere Ende des Laufrohres 7 aufgeschraubt, das ein zu dem Innengewinde der Laufmutter 9 passendes Außengewinde (nicht abgebildet) aufweist. Durch Anziehen der Laufmutter 9 werden das vordere Ende des Körpers 13 gegen das hintere Ende der Rahmenbrücke 10 und gleichzeitig das hintere Ende des Laufmantels 8 gegen den Ansatz 12 gedrückt. Dadurch ergibt sich ein fester Sitz der Laufeinheit 3 an dem Rahmen 2.
  • Ein Wechsel der Laufeinheit 3 kann somit durch Lösen der Laufmutter 9 und Herausziehen des Laufmantels 8 beziehungsweise des Laufrohres 7 aus der Rahmenbrücke 10 sowie entsprechendes Einbringen und Befestigen eines anderen, beispielsweise längeren Laufrohres und eines entsprechend ebenfalls längeren Laufmantels erfolgen.
  • Aus 6a und 6b ist eine Magazinsicherungseinrichtung ersichtlich. In 6a ist die Magazinsicherungseinrichtung in entsicherter Stellung abgebildet, wobei diese entsicherte Stellung durch Einschieben des Magazinrohres 21 in die Handfeuerwaffe erzielt wird. Das Magazinrohr 21 weist an seinem oberen Ende außen eine Nase 22 auf, die unter eine um eine horizontale Achse schwenkbare Magazinsicherung 23 drücken kann. In 6a ist die Magazinsicherung in ihrer nach oben gedrückten Stellung ersichtlich. In dieser Stellung kann die von dem Abzug 24 betätigbare Schubstange 25 derart nach links in 6a geschoben werden, dass eine an der Oberseite der Schubstange 25 angeordnete Nase 26 derart oben an einem Spannstück 27 angreifen kann, dass durch Betätigen des Abzuges 24 ein Schuss ausgelöst werden kann.
  • Zwischen der Oberseite der Magazinsicherung 23 und einem entsprechenden Vorsprung an dem linken Rahmenteil 2a bzw. dem nicht abgebildeten rechten Rahmenteil ist eine Feder 49 angeordnet, durch die die Magazinsicherung 23 nach unten vorgespannt wird. Nach Herausziehen des Magazinrohres 21 drückt die Feder 49 die Magazinsicherung 23 nach unten, wobei durch die Magazinsicherung 23 ebenfalls die Schubstange 25 nach unten gedrückt wird. Durch diese aus 6b ersichtliche Bewegung der Schubstange 25 nach unten wird gewährleistet, dass bei Betätigen des Abzuges 24 die Nase 26 der Schubstange 25 nicht am Spannstück 27 angreifen kann, so dass durch Betätigen des Abzuges 24 kein Schuss ausgelöst werden kann.
  • Aus 7 ist die Anbringung eines Visiers 28 an dem Verschluss 4 ersichtlich. An der hinteren Oberseite des Verschlusses 4 ist dazu eine Visierhalterung 29 angebracht, die im wesentlichen einem Zylinderabschnitt entspricht, der mit seiner Schnittfläche auf der Oberseite des Visiers 28 aufliegt. Weiterhin weist die Visierhalterung 29 in Querrichtung ein Innengewinde auf.
  • Entsprechend weist das Visier 28 in Querrichtung eine durchgehende Bohrung auf, wobei das Visier 28 auf die Visierhalterung 29 derart aufbringbar ist, dass die Bohrung des Visiers 28 mit dem Innengewinde der Visierhalterung 29 fluchtet. Dabei ist weiterhin an der Oberseite des Visiers 28 eine Aussparung für die Einbringung der Visierhalterung vorgesehen. Weiterhin ist eine Stellschraube 30 vorgesehen, die bei auf die Visierhalterung 29 aufgestecktem Visier 28 durch die Bohrung in dem Visier 28 in das Innengewinde der Visierhalterung einschraubbar ist. Dies ist in der Explosionszeichnung in 7 angedeutet. Auf das an dem gegenüberliegenden Ende aus der Bohrung des Visiers 28 hinausragende Ende der Stellschraube 30 kann eine Haltescheibe 31 aufgesteckt und vernietet werden.
  • Durch Verdrehung der Stellschraube 30 kann das Visier 28 in Querrichtung gegenüber der Visierhalterung 29 und damit gegenüber dem Verschluss 4 und dem an dem Verschluss 4 angebrachten Korn 32 verstellt werden. Dazu ist entsprechend die Ausnehmung in dem Visier 28 für die Aufnahme der Visierhalterung 29 in Querrichtung größer als die Visierhalterung 29. Insbesondere kann in der Bohrung in dem Visier 28 eine Rastnase angebracht sein, um eine rastende Verdrehung der Stellschraube 30 zu gewährleisten.
  • Aus 7 sind weiterhin zwei Sicherungsflügel 33 ersichtlich, die zusammen mit einer durch den Verschluss 4 hindurchsteckbaren zylinderförmigen Walzensicherung 34 eine Sicherungseinheit bilden. Wie im Stand der Technik können die Sicherungsflügel 33 von einer gesicherten Stellung in eine entsicherte Stellung überführt werden. Neu ist die Ausführung der Sicherungsflügel 33 aus Kunststoff, wobei in Ausnehmungen 36 an den Sicherungsflügeln 33 Kugeln 35 eingebracht sind, die mit entsprechenden Ausnehmungen an dem Verschluß 4 zur Verrastung in den Endstellungen der Sicherungsflügel 33 zusammenwirken. Aufgrund der Elastizität der aus Kunststoff hergestellten Sicherungsflügel 22 müssen die Kugeln 35 nicht vermittels Drahtfedern gehaltert werden.
  • Weiterhin ist in 7 ein Stoßboden 37 ersichtlich, der in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel aus Stahl gefertigt ist, wohingegen der Verschluss 4, in den der Stoßboden 37 eingebaut ist, in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff der dergleichen hergestellt sein soll. Damit ist ein besonders belastetes Teil wie der Stoßboden 37 aus einem entsprechend verschleißfreien Material wie Stahl gefertigt, wohingegen der Verschluss 4 als solcher aus einem relativ leichten und preisgünstigen Material gefertigt ist.
  • Eine ähnliche Überlegung führt dazu, den in 8 bzw. 9 abgebildeten Zylinderstift 38 aus Stahl zu fertigen. Dieser Zylinderstift 38 dient als Verschleißschutz für den nicht abgebildeten Schlittenfanghebel. Wiederum wird ein besonders beanspruchter Teil aus einem widerstandsfähigen Material gefertigt, wohingegen der Verschluss 4 als solcher aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff gefertigt ist.
  • Auf ähnliche Weise ist der in 1 und 4 abgebildete Zylinderstift 39 aus Stahl gefertigt, wohingegen das Rahmenteil 2b bzw. auch das Rahmenteil 2a aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff gefertigt sind. Wiederum ist hiermit eines der Hauptverschleißteile, nämlich der mit der Schubstange 25 zusammenwirkende Zylinderstift 39 aus verschleißfestem Material gefertigt, wohingegen die anderen großvolumigen Bauteile aus leichtem kostengünstigem Material wie beispielsweise Zinkdruckguss gefertigt sind.
  • 10 ist eine Abzugsschlosseinheit mit einem Schlüssel 40 entnehmbar, der durch eine Öffnung in dem Griffstück 1 zu einem aus 11 und 12 ersichtlichen Abzugsschloss 41 hindurchreichen kann. Mittels des Schlüssels 40 kann das Abzugsschloss 41 aus einer Stellung, in der der Abzug betätigbar ist, in eine Stellung überführt werden, in der der Abzug nicht betätig bar ist. Insbesondere aus 11 und 12 ist ersichtlich, dass das Abzugsschloss 41 im wesentlichen als Halbzylinder ausgeführt ist, der in Blockadestellung in eine entsprechende halbzylindrische Aufnahme 42 am Abzug 24 eingreifen kann. Das Abzugsschloss 41 ist dabei mittels einer Feder 43 an dem Rahmenteil 2b gerastet. Weiterhin weist das Abzugsschloss 41 auf seiner der Öffnung in dem Griffteil 1 zugewandten Seite eine dachartige Fläche 44 auf, die von außen nicht mit Werkzeugen wie Schraubendrehern oder dergleichen gegriffen und verdreht werden kann. Der Schlüssel 40 weist an seinem in die Öffnung in dem Griffteil 1 einsteckbaren Ende eine entsprechend geformte Gegenkontur 45 auf. Durch die dachartige Fläche 44 und die entsprechende Gegenkontur 45 kann das Abzugsschloss 41 nur dann von dem Schlüssel 40 verdreht werden, wenn dieser mit einer gewissen Kraft in die Öffnung in dem Griffteil 1 hineingedrückt wird. Dies bietet zusätzliche Sicherheit.
  • Aus 13a und 13b ist ersichtlich, dass an dem Stoßboden 37 eine Ladezustandsanzeige 46 schwenkbar angebracht ist, die bei in den Lauf eingebrachter Patrone dem Benutzer signalisiert, dass die Handfeuerwaffe geladen ist. Die Ladezustandsanzeige 46 ist aus Kunststoff gefertigt und liegt bei geladener Handfeuerwaffe an dem hinteren Rand der Patrone an.
  • Aus 3 und 14 ist ein Demontagebügel 47 ersichtlich, der bei der erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe wie bei Waffen aus dem Stand der Technik dazu dient, in einer oberen Stellung den Verschluss 4 an dem Rahmenteil 2 verschiebbar zu halten und in einer unteren Stellung den Verschluss 4 zur Abnahme frei zu geben. In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel dient der Demontagebügel 47 gleichzeitig als Endanschlag für eine entsprechende Anlagefläche 48 des Verschlusses 4 bei der Bewegung des Verschlusses 4 nach hinten bei Auslösung eines Schusses. In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel ist der Demontagehebel 47 aus einem zumindest teilweise elastischen Kunststoff ausgeführt, so dass durch das Auftreffen der Anlagefläche 48 an dem Demontagebügel 47 ein Puffereffekt erzielt wird.

Claims (20)

  1. Handschusswaffe, insbesondere Kleinkaliberpistole, umfassend ein Griffstück (1), einen mit diesem verbundenen Rahmen (2), eine im Betriebszustand der Handfeuerwaffe an dem Rahmen (2) festgelegte Laufeinheit (3) mit einem Laufrohr (7) sowie einen Verschluss (4), der gegenüber dem Rahmen (2) und der Laufeinheit (3) derart beweglich ist, dass er sich beim Auslösen eines Schusses gegen die Schussrichtung nach hinten bewegen kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufeinheit (3) und/oder der Rahmen (2) Befestigungsmittel (6, 7, 8, 9, 10) umfassen, die eine lösbare Befestigung der Laufeinheit (3) an dem Rahmen (2) gestatten.
  2. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufeinheit (3) einen Laufblock (6) umfasst, der fest an dem in Schussrichtung hinteren Ende des Laufrohres (7) befestigt ist.
  3. Handfeuerwaffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Laufblock (6) ein Aufstieg (17) für die Hineinführung einer Patrone in das Laufrohr (7) und/oder eine Ausziehernut (18) für das Herausziehen einer leeren Patronenhülse vorgesehen ist.
  4. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Laufblocks (6) ein Führungssteg (16) angebracht ist, der in eine mit diesem zusammenwirkende Führungsnut (19) an dem Rahmen (2) im an dem Rahmen (2) befestigten Zustand der Laufeinheit (3) eingreift.
  5. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel eine an dem Rahmen (2) befestigte Rahmenbrücke (10) umfassen, die eine durchgehende Bohrung (11) aufweist, durch die sich das Laufrohr (7) im an dem Rahmen (2) befestigten Zustand der Laufeinheit (3) hindurcherstreckt.
  6. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (6, 7, 8, 9, 10) Schraubmittel umfassen, durch deren Miteinanderverbinden die Laufeinheit (3) an dem Rahmen (2) festgelegt werden kann.
  7. Handfeuerwaffe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubmittel eine von der Laufeinheit (3) umfasste Laufmutter (9) sowie ein Außengewinde im in Schussrichtung vorderen Endbereich des Laufrohrs (7) umfassen, wobei durch das Aufschrauben der Laufmutter (9) auf das Außengewinde des Laufrohrs (7) die Laufeinheit (3) an der Rahmenbrücke (10) festlegbar ist.
  8. Handfeuerwaffe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufeinheit (3) weiterhin einen Laufmantel (8) umfasst, der derart von vorne auf das Laufrohr (7) aufschiebbar ist, dass er mit seinem vorderen Ende an der Laufmutter (9) anliegen kann und dass gleichzeitig die Laufmutter (9) auf das Außengewinde des Laufrohres (7) aufschraubbar ist.
  9. Handfeuerwaffe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im an dem Rahmen (2) befestigten Zustand der Laufeinheit (3) der Laufmantel (8) von vorne an oder in der Rahmenbrücke (10) anliegt, wohingegen der Laufblock (6) von hinten an oder in der Rahmenbrücke (10) anliegt, so dass bei dem Anziehen der Laufmutter (9) der Laufmantel (8) bzw. der Laufblock (6) von vorne bzw. von hinten gegen entsprechende Anlageflächen der Rahmenbrücke (10) gepresst werden, so dass dadurch eine sichere Festlegung der Laufeinheit (3) an dem Rahmen (2) erzielt wird.
  10. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (4) als Feder-Masse-Verschluss ausgeführt ist.
  11. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2) aus zwei im wesentlichen gleich aufgebauten Rahmenteilen (2a, 2b) besteht, wobei an einem dieser Rahmenteile (2b) die Rahmenbrücke (10) angebracht ist.
  12. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Handfeuerwaffe eine Magazinsicherungseinrichtung umfasst, die nur bei in die Handfeuerwaffe eingeschobenem Magazinrohr (21) die Auslösung eines Schusses gestattet, wobei bei nicht eingeschobenem Magazinrohr (21) eine schwenkbar an dem Rahmen (2) gelagerte Magazinsicherung (23) von einer Feder (49) derart gegen eine Schubstange (25) gedrückt wird, die den Abzug (24) mit einem mit dem Hahn in Wirkverbindung stehenden Spannstück (27) funktional verbinden kann, wobei die Schubstange (25) im nach unten gedrückten Zustand keinen Schuss auslösen kann, wohingegen bei eingeschobenem Magazinrohr (21) die Magazinsicherung (23) gegen die Kraft der Feder (49) nach oben gedrückt wird, so dass sich die Schubstange (25) ebenfalls nach oben bewegt in eine derartige Stellung, dass durch Betätigen des Abzuges (24) ein Schuss ausgelöst werden kann.
  13. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 12 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Handfeuerwaffe ein Abzugsschloss (41) umfasst, dass aus einer Stellung, in der der Abzug betätigbar ist, in eine Stellung überführbar ist, in der der Abzug nicht betätigbar ist, wobei das Abzugsschloss (41) eine Angriffsfläche aufweist, die insbesondere als dachartige Fläche (44) ausgebildet ist, wobei diese Angriffsfläche durch eine Öffnung in dem Griffstück (1) von außen erreichbar ist, wobei ein Schlüssel (40) vorgesehen ist, der eine zu der Angriffsfläche korrespondierende Gegenkontur (45) aufweist.
  14. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 13 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Handfeuerwaffe ein in Querrichtung verstellbares Visier (28) aufweist, dass vermittels einer Visierhalterung (29) an der hinteren Oberseite des Verschlusses (4) angebracht ist, wobei die Visierhalterung (29) einen sich in Querrichtung erstreckendes Innengewinde und das Visier (28) eine sich in Querrichtung erstreckende durchgehende Bohrung aufweist, und wobei nach Aufbringung des Visiers (28) auf die Visierhalterung (29) derart, dass die Bohrung des Visiers (28) mit dem Innengewinde der Visierhalterung (29) fluchtet, eine Stellschraube (30) durch die Bohrung des Visiers (28) hindurch in das Innengewinde der Visierhalterung (29) derart einbringbar ist, dass durch Verdrehen der Stellschraube (30) das Visier (28) gegenüber dem Verschluss (4) in Querrichtung verstellt werden kann.
  15. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 14 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Handfeuerwaffe im hinteren Bereich des Verschlusses (4) eine Walzensicherung (34) mit an den Außenseiten daran angebrachten Sicherungsflügeln (33) aufweist, die rastend aus einer gesicherten in eine entsicherte Stellung der Walzensicherung (34) überführbar sind, wobei die Sicherungsflügel (33) aus einem flexiblen Material, insbesondere aus Kunststoff gefertigt sind, wobei das Verrasten in den beiden Endstellungen durch entsprechend an dem Verschluss (4) im Bereich der Endstellungen oder an den Sicherungsflügeln (33) angebrachte Rastnocken, insbesondere in Form von Kugeln (35), erzielt wird.
  16. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 15 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Handfeuerwaffe einen in dem Verschluss untergebrachten Stoßboden (37) aufweist, der aus Stahl gefertigt ist, wohingegen der Verschluss (4) aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff oder einem ähnlichen leichten und preisgünstigen Material gefertigt ist.
  17. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 16 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (4) aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff oder einem ähnlichen leichten und kostengünstigen Material hergestellt ist und dass in eine Seitenwandung des Verschlusses (4) ein Zylinderstift (38) aus Stahl eingebracht ist, der als Verschleißschutz für einen Schlittenfanghebel dient.
  18. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 17 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (2) aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff oder einem ähnlichen leichten und kostengünstigen Material hergestellt ist und dass ein an dem Rahmen angeordneter mit der Schubstange (25) zusammenwirkender Zylinderstift (39) aus Stahl gefertigt ist.
  19. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 18 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verschluss (4) ein Stoßboden (37) vorgesehen ist, an dem eine schwenkbare von außen fühlbare bzw. sichtbare Ladezustandsanzeige (46) angebracht ist, die bei in den Lauf eingebrachter Patrone dem Benutzer signalisiert, dass die Handfeuerwaffe geladen ist, wobei die Ladezustandsanzeige (46) bei geladener Handfeuerwaffe mit einem Abschnitt an dem hinteren Rand der Patrone anliegt.
  20. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 19 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Handfeuerwaffe einen Demontagebügel (47) umfasst, der verschiebbar an dem Rahmen (2) gehaltert ist und in einer oberen Stellung den Verschluss (4) an dem Rahmen verschiebbar und in einer unteren Stellung den Verschluss (4) zur Abnahme frei gibt, wobei der Demontagebügel (47) aus einem zumindest teilweise elastischen Material, insbesondere aus Kunststoff ausgeführt ist, wobei der Montagebügel (47) dabei gleichzeitig als Endanschlag für eine entsprechende Anlagefläche (48) des Verschlusses (4) bei der Bewegung des Verschlusses (4) nach hinten bei Auslösung eines Schusses dient.
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