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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Handfeuerwaffe, insbesondere Kleinkaliberpistole, umfassend
ein Griffstück,
einen mit diesem verbundenen Rahmen, eine im Betriebszustand der
Handfeuerwaffe an dem Rahmen festgelegte Laufeinheit mit einem Laufrohr
sowie einen Verschluss, der gegenüber dem Rahmen und der Laufeinheit
derart beweglich ist, dass er sich beim Auslösen eines Schusses gegen die
Schussrichtung nach hinten bewegen kann.
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Handfeuerwaffen der vorgenannten
Art sind hinlänglich
bekannt. Im Gegensatz zu einer großkalibrigen Handfeuerwaffe,
bei der eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen ist, die den Lauf
und den Verschluß miteinander
verbindet, ist bei Kleinkaliberpistolen in der Regel der Lauf bzw.
die Laufeinheit an dem Rahmen festgelegt. Großkalibrige Handfeuerwaffen
sind daher nicht von dem vorgenannten Gattungsbegriff umfasst, weil
bei diesen der Lauf lose in der Verriegelungseinheit sitzt, so dass
bei dem Auslösen
eines Schusses zunächst
Lauf und Verschluß, vom
Rückstoß der abgeschossenen
Patrone angetrieben, einen gemeinsamen Rücklaufweg zurücklegen,
bis sich der Verschluß von
dem Lauf trennt und seinen weiteren Rücklaufweg daran anschließend alleine
fortsetzt. Bei einer derartig gestalteten in der Regel großkalibrigen
Handfeuerwaffe mit Verriegelungseinrichtung besteht die Möglichkeit,
das Laufrohr bzw. die Laufeinheit gegen eine andere Ausführungsform
eines Laufrohres auszutauschen. Handfeuerwaffen mit derartigen Verriegelungseinrichtungen
für den
Lauf bzw. die Laufeinheit sind jedoch in der Regel sehr aufwendig
gestaltet und daher vergleichsweise kostenintensiv in der Herstellung.
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Eine derartige Laufwechselmöglichkeit
besteht bei Kleinkaliberpistolen, die in der Regel mit einem Feder-Masse-Verschluß ausgestattet
sind, nicht. Bei derartigen Handfeuerwaffen ist gemäß dem Gattungsbegriff
die Laufeinheit an dem Rahmen festgelegt und zwar gemäß dem Stand
der Technik fest angebracht, beispielsweise durch festes Einspritzen bzw.
durch Verstiften des Laufrohres an entsprechenden Rahmenteilen.
Es erscheint daher wünschenswert,
auch bei Kleinkaliberpistolen, das heißt bei Handfeuerwaffen, bei
denen das Laufrohr bzw. die Laufeinheit an dem Rahmen festgelegt
ist bzw. festlegbar sein soll, eine Laufwechselmöglichkeit vorzusehen, ohne
dass dabei eine kostenintensive Lösung wie die der Wahl eines
Verriegelungsmechanismusses gewählt
werden muss.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende
Problem ist daher die Schaffung einer Handfeuerwaffe der eingangs
genannten Art, die kostengünstig
herstellbar ist und die Möglichkeit
des Laufwechsels bietet.
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Dies wird erfindungsgemäß durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 erzielt. Weitere erfindungsgemäße Lösungen hinsichtlich
der kostengünstigen
Herstellung der Handfeuerwaffe ergeben sich aus den unabhängigen Ansprüchen 12 bis
20.
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Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen,
dass die Laufeinheit und/oder der Rahmen Befestigungsmittel umfassen,
die eine lösbare
Befestigung der Laufeinheit an dem Rahmen gestatten. Im Gegensatz
zu dem Stand der Technik wird somit die Laufeinheit nicht fest und
zumindest für
den Benutzer unlösbar mit
dem Rahmen verbunden, sondern über
Befestigungsmittel lösbar
an dem Rahmen angebracht.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung umfasst die Laufeinheit einen Laufblock,
der fest an dem in Schussrichtung hinteren Ende des Laufrohres befestigt
ist. Der Laufblock wird somit zusammen mit dem Laufrohr an dem Rahmen
befestigt bzw. kann zusammen mit dem Laufrohr von dem Rahmen gelöst werden,
um die Laufeinheit zu wechseln. Hierbei können an dem Laufblock ein Aufstieg
für die
Hineinführung
einer Patrone in das Laufrohr und/oder eine Ausziehernut für das Herausziehen
einer leeren Patronenhülse
vorgesehen sein. Durch das Vorsehen eines derartig gestalteten Laufblocks
werden bei dem Auswechseln und anschließenden Befestigen der Laufeinheit
an dem Rahmen Probleme hinsichtlich der genauen Justierung von Aufstieg
und Ausziehernut gegenüber dem
Laufrohr vermieden.
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Vorteilhafterweise ist an der Unterseite
des Laufblocks ein Führungssteg
angebracht, der in eine mit diesem zusammenwirkende Führungsnut
an dem Rahmen im an dem Rahmen befestigten Zustand der Laufeinheit
eingreift. Die Führungsnut
und der Führungssteg
gewährleisten
durch ihr Zusammenwirken eine verlässliche Positionierung der
Laufeinheit an dem Rahmen. Weiterhin wird durch das Zusammenwirken
von Führungssteg
und Führungsnut
eine Verdrehsicherheit des Laufrohres in dem Rahmen erzielt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung können
die Befestigungsmittel eine an dem Rahmen befestigte Rahmenbrücke umfassen,
die eine durchgehende Bohrung aufweist, durch die sich das Laufrohr
im an dem Rahmen befestigten Zustand der Laufeinheit hindurcherstreckt.
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Weiterhin können die Befestigungsmittel Schraubmittel
umfassen, durch deren miteinander Verbinden die Laufeinheit an dem
Rahmen festgelegt werden kann. Schraubmittel stellen eine auch für den Benutzer
einfach beherrschbare lösbare
Befestigungsmethode dar.
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Vorzugsweise umfassen die Schraubmittel eine
von der Laufeinheit umfasste Laufmutter sowie ein Außengewinde
im in Schussrichtung vorderen Endbereich des Laufrohres, wobei durch
das Aufschrauben der Laufmutter auf das Außengewinde des Laufrohres die
Laufeinheit an der Rahmenbrücke festlegbar
ist. Dazu umfasst die Laufeinheit weiterhin einen Laufmantel, der
derart von vorne auf das Laufrohr aufschiebbar ist, dass er mit
seinem vorderen Ende an der Laufmutter anliegen kann und dass gleichzeitig
die Laufmutter auf das Außengewinde des
Laufrohres aufschraubbar ist. Hierbei liegt im an dem Rahmen befestigten
Zustand der Laufeinheit der Laufmantel von vorne an oder in der
Rahmenbrücke
an, wohingegen der Laufblock von hinten an oder in der Rahmenbrücke anliegt,
so dass bei dem Anziehen der Laufmutter der Laufmantel bzw. der
Laufblock von vorne bzw. von hinten gegen entsprechende Anlageflächen der
Rahmenbrücke
gepresst werden, so dass dadurch eine sichere Festlegung der Laufeinheit
an dem Rahmen erzielt wird. Der Laufblock wirkt somit als Gegenlager
bei der Anschraubung des Laufrohres bzw. des Laufmantels an der Rahmenbrücke. Dadurch
ist eine exakte axiale Positionierung des Laufrohres an dem Rahmen
gewährleistet.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 12 umfasst die Handfeuerwaffe eine Magazinsicherung, die
nur bei in die Handfeuerwaffe eingeschobenem Magazinrohr die Auslösung eines Schusses
gestattet, wobei bei nicht eingeschobenem Magazinrohr eine schwenkbar
an dem Rahmen gelagerte Magazinsicherung von einer Feder derart
gegen eine Schubstange gedrückt
wird, die den Abzug mit einem mit dem Hahn in Wirkverbindung stehenden
Spannstück
funktional verbinden kann, wobei die Schubstange im nach unten gedrückten Zustand
keinen Schuss auslösen
kann, wohingegen bei eingeschobenem Magazinrohr die Magazinsicherung
gegen die Kraft der Feder nach oben gedrückt wird, so dass sich die
Schubstange ebenfalls nach oben bewegt in eine derartige Stellung,
dass durch Betätigen des
Abzuges ein Schuss ausgelöst
werden kann. Eine derartige Magazinsicherungseinrichtung stellt eine kostengünstige Alternative
zu aus dem Stand der Technik bekannten Magazinsicherungseinrichtungen
dar.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 13 umfasst die Handfeuerwaffe ein Abzugsschloss, dass
aus einer Stellung, in der der Abzug betätigbar ist, in eine Stellung überführbar ist, in
der der Abzug nicht betätigbar
ist, wobei das Abzugsschloss eine Angriffsfläche aufweist, die insbesondere
als dachartige Fläche
ausgebildet ist, wobei diese Angriffsfläche durch eine Öffnung in
dem Griffstück
von außen
erreichbar ist, wobei ein Schlüssel vorgesehen
ist, der eine zu der Angriffsfläche
korrespondierende Gegenkontur aufweist. Auch ein derartiges Abzugsschloss
ist im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Abzugsschlössern kostengünstiger
realisierbar.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 14 weist die Handfeuerwaffe ein in Querrichtung verstellbares
Visier auf, dass vermittels einer Visierhalterung an der hinteren
Oberseite des Verschlusses angebracht ist, wobei die Visierhalterung
einen sich in Querrichtung erstreckendes Innengewinde und das Visier
eine sich in Querrichtung erstreckende durchgehende Bohrung aufweist,
und wobei nach Aufbringung des Visiers auf die Visierhalterung derart,
dass die Bohrung des Visiers mit dem Innengewinde der Visierhalterung
fluchtet, eine Stellschraube durch die Bohrung des Visiers hindurch
in das Innengewinde der Visierhalterung derart einbringbar ist,
dass durch Verdrehen der Stellschraube das Visier gegenüber dem
Verschluss in Querrichtung verstellt werden kann. Im Gegensatz zu
den aus dem Stand der Technik bekannten verstellbaren Visieren ist
das erfindungsgemäße Visier
sehr einfach und kostengünstig
aufgebaut.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 15 weist die Handfeuerwaffe im hinteren Bereich des Verschlusses
eine Walzensicherung mit an den Außenseiten daran angebrachten
Sicherungsflügeln
auf, die rastend aus einer gesicherten in eine entsicherte Stellung
der Walzensicherung überführbar sind,
wobei die Sicherungsflügel
aus einem flexiblen Material, insbesondere aus Kunststoff gefertigt
sind, wobei das Verrasten in den beiden Endstellungen durch entsprechend
an dem Verschluss im Bereich der Endstellungen oder an den Sicherungsflügeln angebrachte
Rastnocken, insbesondere in Form von Kugeln, erzielt wird. Im Stand
der Technik müssen
die vorgenannten Kugeln umständlich
mittels Federn gehaltert werden, um die Verrastung in den Endstellungen
sicher zu stellen. Bei den erfindungsgemäßen Sicherungsflügeln wird
aufgrund der Flexibilität
des verwendeten Kunststoffs sichergestellt, dass die beiden Sicherungsflügel auch
ohne aufwendige Federhalterung der Kugeln in den Endstellungen verrasten
können.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 16 weist die Handfeuerwaffe einen in dem Verschluss untergebrachten
Stoßboden
auf, der aus Stahl gefertigt ist, wohingegen der Verschluss aus
Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff oder einem ähnlichen
leichten und preisgünstigen Material
gefertigt ist. Durch Verwendung der vorgenannten preisgünstigen
Materialien können
die Herstellungskosten der Handfeuerwaffe gesenkt werden.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 17 ist der Verschluß aus
Zinkguß oder Aluminium
oder Kunststoff oder einem ähnlichen leichten
und kostengünstigen
Material hergestellt, wobei in eine Seitenwandung des Verschlusses
ein Zylinderstift aus Stahl eingebracht ist, der als Verschleißschutz
für einen
Schlittenfanghebel dient. Auch hier können durch die Wahl der preiswerten Materialien
die Herstellungskosten der Handfeuerwaffe gesenkt werden.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 18 ist der Rahmen aus Zinkdruckguß oder Aluminium oder Kunststoff
oder einem ähnlichen
leichten und kostengünstigen
Material hergestellt, wobei ein an dem Rahmen angeordneter mit der
Schubstange zusammenwirkender Zylinderstift aus Stahl gefertigt
ist. Hier ergeben sich die gleichen Vorteile wie bei den Ansprüchen 16
und 17.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 19 ist in dem Verschluß ein Stoßboden vorgesehen, an dem eine
schwenkbare von außen
fühlbare
bzw. sichtbare Ladezustandsanzeige angebracht ist, die bei in den
Lauf eingebrachter Patrone dem Benutzer signalisiert, dass die Handfeuerwaffegeladen
ist, wobei die Ladezustandsanzeige bei geladener Handfeuerwaffemit
einem Abschnitt an dem hinteren Rand der Patrone anliegt. Auch diese Ladezustandsanzeige
ist im Vergleich zu den aus dem Stand bekannten Ladezustandsanzeigen
wesentlich kostengünstiger
herstellbar. Weiterhin kann die Ladezustandsanzeige erfindungsgemäß aus Kunststoff
gefertigt sein, so dass ein Anliegen der Ladezustandsanzeige an
dem hinteren Rand der Patrone gefahrlos möglich ist.
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Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 20 umfasst die Handfeuerwaffe einen Demontagebügel, der
verschiebbar an dem Rahmen gehaltert ist und in einer oberen Stellung
den Verschluss an dem Rahmen verschiebbar und in einer unteren Stellung
den Verschluss zur Abnahme frei gibt, wobei der Demontagebügel aus
einem zumindest teilweise elastischen Material, insbesondere aus Kunststoff
ausgeführt
ist, wobei der Demontagebügel dabei
gleichzeitig als Endanschlag für
eine entsprechende Anlagefläche
des Verschlusses bei der Bewegung des Verschlusses nach hinten bei
Auslösung eines
Schusses dient. Aufgrund der Doppelfunktion des Demontagebügels lässt sich
erfindungsgemäß auf einfache
Art und Weise ein Puffereffekt erzielen, der bei Handfeuerwaffen
gemäß dem Stand
der Technik durch ausschließlich
für diesen
Zweck vorgesehene Zusatzteile erreicht wird.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
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1 eine
Explosionsdarstellung von Teilen einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe,
die im Zusammenwirken die Laufwechselmöglichkeit gewährleisten;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe mit abgenommenen
Verschluss während
der Montage der Laufeinheit;
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3 eine
perspektivische teilweise geschnittene Ansicht der erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe
mit montierter Laufeinheit und Verschluss;
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4 eine
teilweise geschnittene 3 entsprechende
Seitenansicht;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Laufblocks mit einem erfindungsgemäßen Laufrohr;
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6a eine
schematische Detailansicht von zur Magazinsicherung beitragenden
Teilen der erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe
in entsicherter Stellung;
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6b eine
Ansicht gemäß 6a ohne Magazin in gesicherter
Stellung;
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7 eine
Explosionsansicht eines Verschlusses einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe mit
daran angebrachten Teilen;
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8 eine
perspektivische Ansicht von unten des Verschlusses;
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9 eine
Detailansicht gemäß dem Pfeil
IX in 8;
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10 eine
perspektivische Detailansicht eines Abzugsschlosses einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe;
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11 eine
teilweise geschnittene Ansicht eines rechten Rahmenteiles mit daran
angebrachtem Abzug;
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12 eine
Explosionsansicht von mit dem Abzugsschloss zusammenwirkenden Teilen;
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13a eine
perspektivische Ansicht eines Stoßbodens mit Ladezustandsanzeige;
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13b eine
geschnittene Ansicht eines Stoßbodens
mit Ladezustandsanzeige;
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14 eine
teilweise geschnittene Detailansicht einer erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe
mit einem Demontagebügel.
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Aus 1 ist
ersichtlich, dass eine erfindungsgemäße als Kleinkaliberpistole
ausgeführte Handfeuerwaffe
ein Griffstück 1,
einen Rahmen 2, eine Laufeinheit 3 sowie einen
Verschluss 4 umfasst. Das Griffstück 1 weist auf seiner
Oberseite eine nach oben geöffnete
Ausnehmung 5 für
die Aufnahme des Rahmens 2 auf. Der Rahmen 2 besteht
in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel
aus zwei miteinander verbindbaren Teilen 2a, 2b.
Die Laufeinheit 3 besteht in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel
aus einem Laufblock 6, einem Laufrohr 7, einem
Laufmantel 8 und einer Laufmutter 9. In dem abgebildeten
Ausführungsbeispiel
ist der Laufblock 6 fest mit dem Laufrohr 7 verbunden.
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An dem in Schussrichtung rechten
der beiden Rahmenteile 2b ist an dessen Oberseite eine Rahmenbrücke 10 angeformt,
die eine in Schussrichtung durchgehende Bohrung 11 für die Aufnahme des
Laufrohres 7 bzw. des Laufmantels 8 aufweist. Dabei
ist der Innendurchmesser der Bohrung 11 an der in Schussrichtung
vorderen Seite der Rahmenbrücke
derart gewählt,
dass der Laufmantel 8 passend einführbar ist. Ein Stück weit
innerhalb der Bohrung 11 ist darin ein Ansatz 12 vorgesehen,
der als Anlage für
den von vorne in die Bohrung 11 einzuführenden Laufmantel 8 dient.
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Der Laufblock 6 und das
Laufrohr 7 sind noch einmal detailliert aus 5 ersichtlich. Der Laufblock 6 umfasst
einen im wesentlichen quaderförmigen
Körper 13 mit
einer in Schussrichtung durch diesen hindurchgehenden Bohrung 14 für die Aufnahme
des Laufrohres 7. An dem Körper 13 ist in Schussrichtung
ein Rohrstutzen 15 angeformt, dessen Innendurchmesser im
wesentlichen dem Außendurchmesser
des dem Laufblock 6 zugewandten Endes des Laufrohres 7 entspricht,
so dass das Laufrohr 7 beispielsweise fest mit dem Rohrstutzen 15 des
Laufblocks 6 verlötet
werden kann.
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An der Unterseite des Laufblockes
ist ein sich in Schussrichtung erstreckender Führungssteg 16 vorgesehen,
der wie im nachfolgenden noch näher
beschrieben wird, dem passgenauen Einbau der Laufeinheit 3 in
den Rahmen 2 dient. An dem von dem Laufrohr 7 abgewandten
Ende des Führungsstegs 16 ist
ein Aufstieg 17 für
die Hineinführung
einer Patrone in das Laufrohr 7 angeordnet. Weiterhin ist
an einer der beiden Seiten des Körpers 13 eine Ausziehernut 18 für das Herausziehen
der leeren Patronenhülse
vorgesehen.
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An dem Rahmen 2 ist nach
dessen Zusammenbau eine Führungsnut 19 vorgesehen,
von der in 1 die von
dem rechten Rahmenteil 2b gebildete seitliche Begrenzung 20 ersichtlich
ist. Die Führungsnut
dient bei der Einbringung des Laufrohres 7 von hinten in
die Bohrung 11 der Rahmenbrücke 10 der seitlichen
Fixierung des Laufblocks 6 durch Aufnahme des an der Unterseite
des Laufblockes 6 angebrachten Führungsstegs 16.
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Die Einbringung des Laufrohres 7 mit
dem Laufblock 6 in die Bohrung 11 der Rahmenbrücke 10 ist
aus 2 ersichtlich. Insbesondere
ist das dem Laufblock 6 zugewandte Ende der Bohrung 11 in
der Rahmenbrücke 10 mit
einem derartigen Innendurchmesser versehen, dass der Rohrstutzen 15 des
Laufblocks 6 passend in diesen Abschnitt der Bohrung 11 einführbar ist.
Nach Einschieben des Rohrstutzens 15 in die Bohrung 11 bis
zur Anlage des Körpers 13 des
Laufblocks 6 an dem hinteren Ende der Rahmenbrücke 10 wird
von vorne auf das Laufrohr 7 der Laufmantel 8 aufgeschoben,
bis dessen hinteres Ende an dem Ansatz 12 der Bohrung 11 anliegt.
Daran anschließend
wird die mit einem Innengewinde versehene Laufmutter 9 auf
das vordere Ende des Laufrohres 7 aufgeschraubt, das ein
zu dem Innengewinde der Laufmutter 9 passendes Außengewinde
(nicht abgebildet) aufweist. Durch Anziehen der Laufmutter 9 werden
das vordere Ende des Körpers 13 gegen das
hintere Ende der Rahmenbrücke 10 und
gleichzeitig das hintere Ende des Laufmantels 8 gegen den Ansatz 12 gedrückt. Dadurch
ergibt sich ein fester Sitz der Laufeinheit 3 an dem Rahmen 2.
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Ein Wechsel der Laufeinheit 3 kann
somit durch Lösen
der Laufmutter 9 und Herausziehen des Laufmantels 8 beziehungsweise
des Laufrohres 7 aus der Rahmenbrücke 10 sowie entsprechendes Einbringen
und Befestigen eines anderen, beispielsweise längeren Laufrohres und eines
entsprechend ebenfalls längeren
Laufmantels erfolgen.
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Aus 6a und 6b ist eine Magazinsicherungseinrichtung
ersichtlich. In 6a ist
die Magazinsicherungseinrichtung in entsicherter Stellung abgebildet,
wobei diese entsicherte Stellung durch Einschieben des Magazinrohres 21 in
die Handfeuerwaffe erzielt wird. Das Magazinrohr 21 weist
an seinem oberen Ende außen
eine Nase 22 auf, die unter eine um eine horizontale Achse
schwenkbare Magazinsicherung 23 drücken kann. In 6a ist die Magazinsicherung in ihrer
nach oben gedrückten
Stellung ersichtlich. In dieser Stellung kann die von dem Abzug 24 betätigbare
Schubstange 25 derart nach links in 6a geschoben werden, dass eine an der Oberseite
der Schubstange 25 angeordnete Nase 26 derart
oben an einem Spannstück 27 angreifen
kann, dass durch Betätigen
des Abzuges 24 ein Schuss ausgelöst werden kann.
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Zwischen der Oberseite der Magazinsicherung 23 und
einem entsprechenden Vorsprung an dem linken Rahmenteil 2a bzw.
dem nicht abgebildeten rechten Rahmenteil ist eine Feder 49 angeordnet, durch
die die Magazinsicherung 23 nach unten vorgespannt wird.
Nach Herausziehen des Magazinrohres 21 drückt die
Feder 49 die Magazinsicherung 23 nach unten, wobei
durch die Magazinsicherung 23 ebenfalls die Schubstange 25 nach
unten gedrückt wird.
Durch diese aus 6b ersichtliche
Bewegung der Schubstange 25 nach unten wird gewährleistet, dass
bei Betätigen
des Abzuges 24 die Nase 26 der Schubstange 25 nicht
am Spannstück 27 angreifen kann, so
dass durch Betätigen
des Abzuges 24 kein Schuss ausgelöst werden kann.
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Aus 7 ist
die Anbringung eines Visiers 28 an dem Verschluss 4 ersichtlich.
An der hinteren Oberseite des Verschlusses 4 ist dazu eine
Visierhalterung 29 angebracht, die im wesentlichen einem
Zylinderabschnitt entspricht, der mit seiner Schnittfläche auf
der Oberseite des Visiers 28 aufliegt. Weiterhin weist
die Visierhalterung 29 in Querrichtung ein Innengewinde
auf.
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Entsprechend weist das Visier 28 in
Querrichtung eine durchgehende Bohrung auf, wobei das Visier 28 auf
die Visierhalterung 29 derart aufbringbar ist, dass die
Bohrung des Visiers 28 mit dem Innengewinde der Visierhalterung 29 fluchtet.
Dabei ist weiterhin an der Oberseite des Visiers 28 eine
Aussparung für
die Einbringung der Visierhalterung vorgesehen. Weiterhin ist eine
Stellschraube 30 vorgesehen, die bei auf die Visierhalterung 29 aufgestecktem
Visier 28 durch die Bohrung in dem Visier 28 in das
Innengewinde der Visierhalterung einschraubbar ist. Dies ist in
der Explosionszeichnung in 7 angedeutet.
Auf das an dem gegenüberliegenden
Ende aus der Bohrung des Visiers 28 hinausragende Ende der
Stellschraube 30 kann eine Haltescheibe 31 aufgesteckt
und vernietet werden.
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Durch Verdrehung der Stellschraube 30 kann
das Visier 28 in Querrichtung gegenüber der Visierhalterung 29 und
damit gegenüber
dem Verschluss 4 und dem an dem Verschluss 4 angebrachten
Korn 32 verstellt werden. Dazu ist entsprechend die Ausnehmung
in dem Visier 28 für
die Aufnahme der Visierhalterung 29 in Querrichtung größer als
die Visierhalterung 29. Insbesondere kann in der Bohrung
in dem Visier 28 eine Rastnase angebracht sein, um eine
rastende Verdrehung der Stellschraube 30 zu gewährleisten.
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Aus 7 sind
weiterhin zwei Sicherungsflügel 33 ersichtlich,
die zusammen mit einer durch den Verschluss 4 hindurchsteckbaren
zylinderförmigen Walzensicherung 34 eine
Sicherungseinheit bilden. Wie im Stand der Technik können die
Sicherungsflügel 33 von
einer gesicherten Stellung in eine entsicherte Stellung überführt werden.
Neu ist die Ausführung
der Sicherungsflügel 33 aus
Kunststoff, wobei in Ausnehmungen 36 an den Sicherungsflügeln 33 Kugeln 35 eingebracht
sind, die mit entsprechenden Ausnehmungen an dem Verschluß 4 zur
Verrastung in den Endstellungen der Sicherungsflügel 33 zusammenwirken.
Aufgrund der Elastizität
der aus Kunststoff hergestellten Sicherungsflügel 22 müssen die
Kugeln 35 nicht vermittels Drahtfedern gehaltert werden.
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Weiterhin ist in 7 ein Stoßboden 37 ersichtlich,
der in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel
aus Stahl gefertigt ist, wohingegen der Verschluss 4, in
den der Stoßboden 37 eingebaut
ist, in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel
aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff der dergleichen
hergestellt sein soll. Damit ist ein besonders belastetes Teil wie
der Stoßboden 37 aus
einem entsprechend verschleißfreien
Material wie Stahl gefertigt, wohingegen der Verschluss 4 als
solcher aus einem relativ leichten und preisgünstigen Material gefertigt
ist.
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Eine ähnliche Überlegung führt dazu, den in 8 bzw. 9 abgebildeten Zylinderstift 38 aus Stahl
zu fertigen. Dieser Zylinderstift 38 dient als Verschleißschutz
für den
nicht abgebildeten Schlittenfanghebel. Wiederum wird ein besonders
beanspruchter Teil aus einem widerstandsfähigen Material gefertigt, wohingegen
der Verschluss 4 als solcher aus Zinkdruckguss oder Aluminium
oder Kunststoff gefertigt ist.
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Auf ähnliche Weise ist der in 1 und 4 abgebildete Zylinderstift 39 aus
Stahl gefertigt, wohingegen das Rahmenteil 2b bzw. auch
das Rahmenteil 2a aus Zinkdruckguss oder Aluminium oder Kunststoff
gefertigt sind. Wiederum ist hiermit eines der Hauptverschleißteile,
nämlich
der mit der Schubstange 25 zusammenwirkende Zylinderstift 39 aus verschleißfestem
Material gefertigt, wohingegen die anderen großvolumigen Bauteile aus leichtem
kostengünstigem
Material wie beispielsweise Zinkdruckguss gefertigt sind.
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10 ist
eine Abzugsschlosseinheit mit einem Schlüssel 40 entnehmbar,
der durch eine Öffnung
in dem Griffstück 1 zu
einem aus 11 und 12 ersichtlichen Abzugsschloss 41 hindurchreichen
kann. Mittels des Schlüssels 40 kann
das Abzugsschloss 41 aus einer Stellung, in der der Abzug betätigbar ist,
in eine Stellung überführt werden,
in der der Abzug nicht betätig
bar ist. Insbesondere aus 11 und 12 ist ersichtlich, dass
das Abzugsschloss 41 im wesentlichen als Halbzylinder ausgeführt ist,
der in Blockadestellung in eine entsprechende halbzylindrische Aufnahme 42 am
Abzug 24 eingreifen kann. Das Abzugsschloss 41 ist
dabei mittels einer Feder 43 an dem Rahmenteil 2b gerastet.
Weiterhin weist das Abzugsschloss 41 auf seiner der Öffnung in
dem Griffteil 1 zugewandten Seite eine dachartige Fläche 44 auf,
die von außen
nicht mit Werkzeugen wie Schraubendrehern oder dergleichen gegriffen
und verdreht werden kann. Der Schlüssel 40 weist an seinem
in die Öffnung
in dem Griffteil 1 einsteckbaren Ende eine entsprechend
geformte Gegenkontur 45 auf. Durch die dachartige Fläche 44 und
die entsprechende Gegenkontur 45 kann das Abzugsschloss 41 nur
dann von dem Schlüssel 40 verdreht
werden, wenn dieser mit einer gewissen Kraft in die Öffnung in
dem Griffteil 1 hineingedrückt wird. Dies bietet zusätzliche
Sicherheit.
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Aus 13a und 13b ist ersichtlich, dass
an dem Stoßboden 37 eine
Ladezustandsanzeige 46 schwenkbar angebracht ist, die bei
in den Lauf eingebrachter Patrone dem Benutzer signalisiert, dass
die Handfeuerwaffe geladen ist. Die Ladezustandsanzeige 46 ist
aus Kunststoff gefertigt und liegt bei geladener Handfeuerwaffe
an dem hinteren Rand der Patrone an.
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Aus 3 und 14 ist ein Demontagebügel 47 ersichtlich,
der bei der erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe
wie bei Waffen aus dem Stand der Technik dazu dient, in einer oberen
Stellung den Verschluss 4 an dem Rahmenteil 2 verschiebbar
zu halten und in einer unteren Stellung den Verschluss 4 zur
Abnahme frei zu geben. In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel dient der Demontagebügel 47 gleichzeitig
als Endanschlag für
eine entsprechende Anlagefläche 48 des
Verschlusses 4 bei der Bewegung des Verschlusses 4 nach
hinten bei Auslösung eines
Schusses. In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel ist der Demontagehebel 47 aus
einem zumindest teilweise elastischen Kunststoff ausgeführt, so
dass durch das Auftreffen der Anlagefläche 48 an dem Demontagebügel 47 ein
Puffereffekt erzielt wird.