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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Aerosolerzeugung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine derartige Vorrichtung ist aus
der
DE 196 543 21
(A1) bekannt. Die hiermit erzeugten Aerosole sind bei Inhalatoren
in der Medizintechnik, Luftbefeuchtern in der Haushaltstechnik und
insbesondere für
die Kühlung
und Schmierung von Werkzeugen oder Werkstücken einsetzbar.
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Die Vorrichtung der
DE 196 543 21 umfasst eine in einem
Druckbehälter
angeordnete Injektorvorrichtung zur Erzeugung eines Aerosols aus
einer Flüssigkeit
und einem Trägergas.
Die ein Schmiermittel bildende Flüssigkeit, vorzugsweise Öl, wird
mittels eines Unterdrucks angesaugt und in einem Strahl des Trägergases,
vorzugsweise Luft, zerstäubt.
Das Trägergas
wird unter Druck in eine Kammer der Injektorvorrichtung eingeleitet,
wobei sich infolge der Querschnittsvergrößerung ein Unterdruck einstellt, der
die Flüssigkeit
aus ihrer ebenfalls in die Kammer mündenden Leitung fördert und
dem Trägergasstrom hoher
Geschwindigkeit zuführt.
Die Flüssigkeit
wird mit dem Trägergasstrom
mitgerissen und schlägt sich
fein verteilt auf der strukturierten Oberfläche eines Prallkörpers nieder.
An der Oberfläche
des Prallkörpers
erfolgt eine Zerstäubung
des Flüssigkeitsfilms
in ein Aerosol geringer Partikelgröße.
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In dem Deckel des Druckbehälters ist
eine einen Aerosolabgang bildende Anschlussleitung vorgesehen, über welche
Aerosol aus dem Druckbehälter
entnommen wird, um sie wenigstens einem Werkzeug oder Werkstück zur Kühlung und
zur Schmierung zuzuführen.
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Die Zuführung der Flüssigkeit
und des Trägergases
zur Injektorvorrichtung erfolgt jeweils über eine Leitung, in welcher
ein Steuerventil vorgesehen ist. Über die Steuerventile erfolgt
eine Druckregelung, sowohl bei der Zuführung der Flüssigkeit
als auch bei der Zuführung
des Trägergases.
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Mit der so ausgebildeten Vorrichtung
ist eine kontinuierliche Aerosolerzeugung gewährleistet, solange über den
Aerosolabgang eine hinreichend große Menge an Aerosol aus dem
Druckbehälter
gefördert
wird. Dies ist dann der Fall, wenn die am Aerosolabgang angeschlossenen
Werkzeuge wenigstens einen Mindestdurchmesser aufweisen, der typischerweise
bei 10 mm liegt.
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Bei kleineren Werkzeugdurchmessern
ist die Entnahmemenge des Aerosols pro Zeiteinheit so gering, dass
der Behälterdruck
im Innern des Druckbehälters
kontinuierlich ansteigt, wobei der Behälterdruck sich asymptotisch
dem Versorgungsdruck, mit welchem das Trägergas über eine externe Trägergasversorgung
der Injektorvorrichtung zugeführt wird,
nähert.
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Dieser Druckanstieg kann über die
Druckregelung an den Steuerventilen nicht verhindert werden. Insbesondere über das
Steuerventil für
die Trägergaszufuhr
kann eine Druckregelung nicht mehr durchgeführt werden, da der Versorgungsdruck
für das
Trägergas
entsprechend der Ausbildung der externen Trägergasversorgung fest vorgegeben
ist.
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Damit wird unabhängig von der Druckregelung
durch das Steuerventil zur Flüssigkeitszufuhr der
Differenzdruck zwischen Versorgungsdruck und Behälterdruck so gering, dass die
Strömungsgeschwindigkeit
des der Injektorvorrichtung zugeführten Trägergas nicht mehr groß genug
ist, um Flüssigkeit
anzusaugen. Damit wird nur noch Trägergas ohne Flüssigkeit
der Injektorvorrichtung zugeführt,
so dass die Aerosolerzeugung abreißt.
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Um in derartigen Fällen eine
Aerosolerzeugung aufrecht zu erhalten, ist bei bekannten Vorrichtungen
in den Druckbehältern
ein Bypass eingebaut. Über
den Bypass wird bei einer unzulässigen
Druckerhöhung
im Druckbehälter
Aerosol ausgeleitet, wodurch der Behälterdruck wieder sinkt.
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Abgesehen davon, dass das aus dem
Druckbehälter
ausgeleitete Aerosol zur Werkzeugschmierung nicht mehr zur Verfügung steht
und sich die Ausbeute der Aerosolerzeugung unerwünscht verringert, erfordert
ein derartiger Bypass nachgeordnete Verfah rensschritte zum Auffangen
und Entsorgen des ausgeleiteten Aerosols. Dadurch wird der konstruktive
Aufwand der Vorrichtung zur Aerosolerzeugung unerwünscht erhöht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, dass für ein möglichst
breites Spektrum von Aerosolentnahmemengen eine zuverlässige Aerosolerzeugung
gewährleistet
ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die
Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Aerosolerzeugung werden eine Injektorvorrichtung in einem Druckbehälter und
wenigstens eine Drossel verwendet. In der Injektorvorrichtung wird
aus einem unter einem Versorgungsdruck zugeführten Trägergas und einer Flüssigkeit
ein Aerosol erzeugt. Das Trägergas
und die Flüssigkeit
wird der Injektorvorrichtung jeweils über wenigstens eine Drossel
des Drosselsystems zugeführt.
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Durch das erfidungsgemäße Öffnen und Schließen des
Drosselsystems in Abhängigkeit
vom Differenzdruck zwischen dem Versorgungsdruck und dem Druck im
Druckbehälter
wird eine gleichermaßen
zuverlässige
Aerosolerzeugung sowohl bei geringen als auch bei großen Aerosolentnahmemengen erhalten.
Dabei ist besonders vorteilhaft, dass in dem gesamten Bereich der
Aerosolabnahmemengen der Anteil an Trägergas und Flüssigkeit
im Aerosol gezielt und reproduzierbar vorgebbar ist.
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Dieser Vorteil beruht im Wesentlichen
darauf, dass die Zuführung
von Trägergas
und Flüssigkeit
in die Injektorvorrichtung an den Aerosolentnahmeprozess optimal
angepasst ist.
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Die mit Aerosol versorgten Einheiten,
insbesondere Werkzeuge, sind über
wenigstens einen Aerosolabgang an die Vorrichtung angeschlossen.
Der Anschluss eines Werkzeuges an einen Aerosolabgang weist einen
effektiven Aerosolabnahmequerschnitt auf, über welchen je nach Ausbildung
und Betriebsart des Werkzeugs ein bestimmter Volumenstrom von Aerosol
geführt
wird. Damit bildet das Werkzeug selbst eine Drossel, über welche
ein bestimmter Volumenstrom an Aerosol gefördert wird.
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Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin,
mittels einer Differenzdrucksteuerung über das Drosselsystem die Volumenströme des Trägergases und
der Flüssigkeit,
welche in die Injektorvorrichtung eingeleitet werden, an die Aerosolentnahmemengen anzupassen.
Dabei erfolgt weder eine Regelung des Druckes des Trägergases
noch des Druckes der Flüssigkeit.
Vielmehr erfolgt am Drosselsystem eine dynamische Druckänderung
bei der Trägergaszufuhr und
der Flüssigkeitszufuhr.
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Diese dynamische Druckänderung
wirkt dabei stabilisierend auf die Aerosolerzeugung sowie die Versorgung
des angeschlossenen Werkzeugs. Insbesondere erfolgt eine Selbststabilisierung
der Aerosolerzeugung und Aerosolversorgung bei zeitlich veränderlichen
Aerosolentnahmemengen.
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Ist beispielsweise an den Aerosolabgang
als Werkzeug ein zu kühlender
und zu schmierender Bohrer angeschlossen, so wird über den
Aerosolabgang eine konstante Menge an Aerosol gefördert, solange
dessen Betriebszustand unverändert
bleibt. Entsprechend werden über
das Drosselsystem bestimmte Volumenströme an Trägergas und Flüssigkeit
gefördert. Ändert sich
der Betriebszustand des Bohrers, beispielsweise dadurch, dass dieser
in ein Werkstück
eindringt, so verringert sich der Aerosolabnahmequerschnitt, so
dass eine geringere Menge an Aerosol dem Werkzeug zugeführt wird.
Da die Zufuhr von Flüssigkeit
und Trägergas
zur Injektorvorrichtung nicht druckgeregelt, sondern mengengesteuert
erfolgt, erhöht
sich der Aerosoldruck vor dem Aerosolabgang, wodurch wieder ein
größerer Volumenstrom
an Aerosol dem Werkzeug zugeführt
wird, was wiederum zu einer Druckstabilisierung im Innern der Vorrichtung
zur Aerosolerzeugung führt.
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Die Mengensteuerung erfolgt dabei
in Abhängigkeit
von der Differenzdrucküberwachung.
Diese umfasst einen Sensor, welcher die Druckdifferenz ΔP zwischen
dem Versorgungsdruck PV, mit welchem das
Trägergas
der Injektorvorrichtung zugeführt
wird, und dem Behälterdruck
PB in dem Druckbehälter, in welchem die Injektorvorrichtung
angeordnet ist, misst.
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Liegt der Differenzdruck ΔP oberhalb
eines ersten Grenzwerts ΔP0, so werden mit einer vorgegebenen Einstellung
des Drosselsystems entsprechende Volumenströme von Trägergas und Flüssigkeit der
Injektorvorrichtung zugeführt.
Sinkt der Differenzdruck ΔP
ab, so dass dieser unterhalb von ΔP0 liegt, so wird das Drosselsystem geschlossen
und eine Aerosolerzeugung unterbunden. Die Aerosolerzeugung wird
erst dann wieder aufgenommen, wenn der Differenzdruck einen weiteren
Grenzwert ΔP1, der oberhalb von ΔP0 liegt, überschreitet.
Die Differenz zwischen ΔP1 und ΔP0 bildet eine Schalthysterese. Diese verhindert
unnötige
Schaltvorgänge
und führt
so zu einer Stabilisierung der Aerosolerzeugung.
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Durch diese Steuerung wird eine langzeitstabile
Aerosolerzeugung, sowohl für
sehr kleine als auch sehr große
Aerosolentnahmemengen erhalten. Dementsprechend können an
den Aerosolabgängen sowohl
Werkzeuge mit großen
als auch kleinen Aerosolabnahmequerschnitten angeschlossen werden. Dabei
können
insbesondere auch Werkzeuge mit Werkzeugdurchmessern von unter 1,5
mm, welche beispielsweise beim Tieflochbohren eingesetzt werden,
zuverlässig
mit Aerosol versorgt werden. Hierbei ist insbesondere ausgeschlossen,
dass in dem Druckbehälter
Druckverhältnisse
herrschen, die eine Aerosolerzeugung unmöglich machen.
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Besonders vorteilhaft ist weiterhin,
dass die Volumenströme
des Trägergases
und der Flüssigkeit über eine
fest vorgegebene Einstellung des Drosselsystems vorgebbar sind und
während
des Betriebs der Vorrichtung nicht geändert werden müssen.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Steuerung der Vorrichtung und insbesondere
die Einstellung des Drosselsystems zentral über eine Steuereinheit.
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Das Drosselsystem umfasst dabei von
der Steuereinheit gesteuerte Blendenanordnungen mit jeweils einer
vorgegebenen Anzahl von Blendenöffnungen,
die über
die Steuereinheit selektiv geöffnet oder
geschlossen werden können.
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Dabei ist wenigstens eine Düse mit einer Blendenanordnung
zur Zufuhr von Trägergas
und wenigstens eine weitere Düse
mit einer weiteren Blendenanordnung zur Zufuhr von Flüssigkeit
vorgesehen.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil
des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass mit dieser Aerosol in vorgegebenen Zeitintervallen
entnommen werden kann, ohne dass dadurch die Vorrichtung in einen
instabilen Zustand gerät.
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Derartige Betriebsarten sind beispielsweise zur
Kühlung
und Schmierung von Bohrern notwendig, welchen in vorgegebenen Zeitintervallen
Aerosol zugeführt
werden muss. Hierzu ist am Aerosolabgang ein Verschlussmittel angeordnet,
welches beispielsweise von einem gesteuerten Kugelhahn gebildet
ist. Durch eine entsprechende Ansteuerung des Kugelhahns kann die
Aerosolabnahme abrupt gestartet oder beendet werden.
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Durch diesen Intervallbetrieb ändern sich
die Druckverhältnisse
im Druckbehälter.
Eine druckgeregelte Zufuhr von Trägergas und Flüssigkeit
wäre durch
die systembedingten Regelzeiten zu träge, um diesen Änderungen
zu folgen. Dagegen erfolgt bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung keinerlei Druckregelung,
so dass auch bei Schließen
des Kugelhahns das Aerosol mit unveränderten Parametern des Drosselsystems
weiter erzeugt wird. Das so auf Vorrat erzeugte Aerosol kann bei Öffnen des
Kugelhahns schlagartig austreten und steht damit dem Werkzeug unmittelbar
zur Verfügung.
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Die Erfindung wird im nachstehenden
anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
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1 Blockschaltbild
eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Aerosolerzeugung.
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2 Detaildarstellung
eines Ausschnitts eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur
Aerosolerzeugung.
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3 Ausführungsbeispiel
einer Blendenanordnung für
die Vorrichtung gemäß 1.
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1 zeigt
schematisch den prinzipiellen Aufbau einer Vorrichtung 1 zur
Aerosolerzeugung. Das mittels der Vorrichtung 1 erzeugte
Aerosol 2 wird im vorliegenden Beispiel zur Kühlung und
Schmierung von Werkzeugen 3, Werkstücken sowie Getrieben und Maschinen
eingesetzt. Prinzipiell können derartige
Vorrichtungen 1 auch zur Erzeugung von Aerosolen 2 für Inhalatoren
in der Medizintechnik, Luftbefeuchtern in der Haushaltstechnik und
dergleichen eingesetzt werden.
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Die Vorrichtung 1 gemäß 1 umfasst einen Druckbehälter 4,
in welchem eine Injektorvorrichtung 5 angeordnet ist. Der
Injektorvorrichtung 5 wird über eine erste Leitung 6 Trägergas und
eine zweite Leitung 7 eine Flüssigkeit zugeführt. Das
Trägergas besteht
aus Luft und wird über
eine nicht dargestellte Druckluftversorgung mit einem Versorgungsdruck
PV bereitgestellt, der typischerweise im
Bereich 6 bar ≤ PV ≤ 10
bar liegt. Die Flüssigkeit
dient als Schmiermittel und ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
von Öl
gebildet, das über
ein Ölreservoir
in die Leitung 7 eingespeist wird. Alternativ können auch
synthetische Ester oder dergleichen eingesetzt werden.
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Sowohl die Luft als auch das Öl werden
jeweils über
eine Drossel 8, 9 der Injektorvorrichtung 5 zugeführt. Die
ein Drosselsystem bildenden Drosseln 8, 9 werden über eine
Steuereinheit 10 gesteuert. Die Steuereinheit 10 ist
von einem elektrischen Schaltkreis oder dergleichen gebildet. Neben
den Drosseln 8, 9 ist über nicht dargestellte Zuleitungen
ein Sensor 11 an die Steuereinheit 10 angeschlossen.
Der als Differenzdrucksensor ausgebildete Sensor 11 misst den
Differenzdruck ΔP
= PV – PB, wobei PB der Druck ist,
welcher im Innenraum des Druckbehälters 4 herrscht.
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Die Injektorvorrichtung 5 weist
einen Injektorblock 12 auf, in welchem eine Injektorkammer 13 angeordnet
ist. Die Injektorkammer 13 ist im Bereich ihres Auslasses
zum unteren Ende hin verbreitert. Unterhalb des Auslasses ist ein
kegelförmiger
Prallkörper 14 angeordnet,
dessen Mantelfläche
eine Treppenstruktur mit einer Vielzahl aufeinander folgenden Stufen 15 aufweist.
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Über
eine Halterung 16 ist der Prallkörper 14 in vorgegebenem
Abstand zum Auslass der Injektorkammer 13 angeordnet, wobei
dieser Abstand vorzugsweise einstellbar ist.
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Über
die Drosseln 8, 9 wird Luft und Öl in die Injektorkammer 13 eingeführt, wobei
bei Eintritt in die Injektorkammer 13 infolge der Querschnittsvergrößerung ein
Unterdruck entsteht, durch welchen Öl angesaugt wird und sich mit
der Druckluft vermischt. Der so erhaltene Gasstrahl mit darin enthaltenen
Flüssigkeitströpfchen wird
auf den Prallkörper 14 geführt, auf
welchen sich zunächst
Flüssigkeitströpfchen absetzen.
Die mit hoher Geschwindigkeit nachströmende Luft des Gasstrahls mit
weiteren Flüssigkeitströpfchen führt beim
Aufprall dieser Tröpfchen
zur Bildung feinster Tröpfchen
des Öls,
so dass sich ein Aerosol 2 mit sehr feinen Ölpartikeln
bildet.
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Das Aerosol 2 mit den feinen Ölpartikeln
wird seitlich abgelenkt und über
einen Aerosolabgang 17, der im vorliegenden Beispiel an
der Decke des Druckbehälters 4 angeordnet
ist, aus diesem ausgeführt
und einem Werkzeug 3 zugeführt. Prinzipiell können auch
mehrere Aerosolabgänge 17 zum
Anschluss einer vorgegeben Anzahl von Werkzeugen 3 vorgesehen
sein.
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Die schweren Ölpartikel sinken auf den Boden
des Druckbehälters 4 ab,
in welchem ein Ölvorrat 18 angeordnet
ist, der vorteilhaft als Öl
zur Aerosolerzeugung verwendet wird.
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Um eine Größenselektion der Öltröpfchen im Aerosol 2 zu
erhalten, können
im Bereich vor dem Aerosolabgang 17 nicht dargestellte
Käfigstrukturen angeordnet
sein, welche eine annähernd
rechtwinklige Umlenkung des Aerosolstromes erzwingen. Größere Öltropfen
können
dieser Umlenkung nicht folgen, so dass nur kleinste Öltröpfchen im
Aerosolstrom über
den Aerosolabgang 17 aus dem Druckbehälter 4 geführt werden.
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Zudem kann eine weitere nicht dargestellte Düse zur Einspeisung
von Zusatzluft vorgesehen sein.
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Zwischen Aerosolabgang 17 und
Werkzeug 3 ist ein von einer externen Steuerung gesteuertes Verschlussmittel 19 vorgesehen.
Das Verschlussmittel 19 ist vorzugsweise von einem druckluftgesteuerten
Kugelhahn gebildet. Dieser kann über
die Steuerung mit kurzen Ansprechzeiten geschlossen und geöffnet werden,
so dass dadurch die Zufuhr von Aerosol 2 zum Werkzeug 3 abrupt
aktiviert und deaktiviert werden kann.
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2 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer Injektorvorrichtung 5, welche im Wesentlichen dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 entspricht. Insbesondere
weist die Injektorvorrichtung 5 wieder eine Injektorkammer 13 auf,
die in Abstand dem Prallkörper 14 gegenüberliegt,
wobei der Prallkörper 14 mittels
der Halterung 16 in vorgegebenem Abstand zur Injektorkammer 13 fixiert
ist.
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Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 sind bei der Anordnung
gemäß 2 zwei Düsensätze mit jeweils zwei Düsen 20, 21, 22, 23 vorgesehen,
welche zur Einspeisung von Luft und Öl in die Injektorvorrichtung 5 dienen.
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Der erste Düsensatz weist zwei dicht an
die Injektorkammer 13 angrenzende Düsen 20, 21 auf, wobei über die
erste Düse 20 Luft
und über
die zweite Düse 21 Öl in die
Injektorkammer 13 geleitet wird.
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Der zweite Düsensatz liegt oberhalb des
ersten Düsensatzes
und weist ebenfalls eine Düse 22 zur
Einspeisung von Luft und eine zweite Düse 23 zur Einspeisung
von Öl
auf.
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Die Zufuhr von Öl und Luft über die verschiedenen Düsen erfolgt
mengengesteuert über
jeweils eine in 2 nicht
dargestellte Drossel 8, 9, wobei die Drosseln 8, 9 das
Drosselsystem bilden.
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Die Steuerung des Drosselsystems
und der Zufuhr von Öl
und Luft in die Injektorvorrichtung 5 erfolgt wiederum über die
Steuereinheit 10.
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Je nachdem wie groß der Ölbedarf
zur Aerosolerzeugung ist, wird vorzugsweise entweder nur über das
erste Düsensystem
oder über
beide Düsensysteme Öl und Luft
in die Injektorvorrichtung 5 geleitet. Mittels der Zusatzdüse kann
die Luftzufuhr weiter eingestellt werden.
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Die Drosseln 8, 9 des
Drosselsystems sind in Form von Blendenanordnungen ausgebildet.
Ein Ausführungsbeispiel
einer derartigen als Blendenanordnung ausgebildeten Drossel 8 zur
Luftzufuhr ist in 3 dargestellt.
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Die Blendenanordnung umfasst einen
Blendenkörper 24,
in welchen in Abstand nebeneinander liegend eine vorgegebene Anzahl
von Blendenöffnungen 25 eingearbeitet
ist. Die Blendenöffnungen 25 weisen
jeweils einen kreisförmigen
Querschnitt auf. Die Durchmesser der Blendenöffnungen 25 sind vorzugsweise
jeweils unterschiedlich ausgebildet und liegen im Bereich von unter
einem Millimeter zu einigen Millimetern. Die in 3 dargestellte Blendenanordnung dient
zur Zuführung
von Luft und weist vier nebeneinander liegende Blendenöffnungen 25 auf.
Vor jeder Blendenöffnung 25 liegt
ein Ventil 26, über
welches Luft der jeweiligen Blendenöffnung 25 zugeführt wird.
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Die Durchmesser der Blendenöffnung 25 sind
groß im
Vergleich zur Dicke des Blendenkörpers 24.
In jedem Fall betragen die Durchmesser wenigstens ein Drittel der
Dicke des Blendenkörpers.
Damit ist die Längsausdehnung
der Blendenöffnung 25 erheblich
kleiner, aber zumindest nicht wesentlich größer als deren Querschnitt.
Dies führt
dazu, dass auch bei unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten der
Luft über
den Blendenquerschnitt ein weitgehend konstantes und homogenes Geschwindigkeitsprofil erhalten
wird.
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Die Blendenöffnung 25 jeder Blendenanordnung
können
selektiv über
die Steuereinheit 10 geschlossen oder geöffnet werden.
Je nachdem welche Blendenöffnungen 25 geschlossen
oder geöffnet sind,
ergeben sich unterschiedliche Querschnitte der Drossel 8, 9,
wobei im vorliegenden Fall fünfzehn
unterschiedliche Querschnitte einstellbar sind.
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Die Blendenanordnungen zur Ölzufuhr
weisen einen Aufbau auf, welcher im Wesentlichen dem Aufbau der
Blendenanordnung gemäß 3 entspricht. Dabei weist
die Blendenanordnung zur Ölzufuhr
im vorliegenden Fall nur zwei verschiedene Blendenöffnungen 25 auf.
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Die Blendenanordnung für die Zusatzluft weist
im vorliegenden Fall drei Blendenöffnungen 25 mit unterschiedlichen
Querschnitten auf.
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Die Steuerung der Vorrichtung 1 zur
Aerosolerzeugung erfolgt zentral über die Steuereinheit 10.
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Dabei wird je nach Art des an den
Aerosolabgang 17 angeschlossenen Werkzeugs 3 für die einzelnen
Blendenanordnungen jeweils über
die Steuereinheit 10 vorgegeben, welche Blendenöffnung 25 geschlossen
und welche geöffnet
sind. Dadurch erfolgt in Abhängigkeit
der über
den Aerosolabgang 17 aus dem Druckbehälter 4 ausgeführten Aerosolentnahmemenge
eine Einstellung der Öl-
und Luftvolumenströme,
die der Injektorvorrichtung 5 zugeführt werden. Über die
Vorgabe dieser Volumenströme
erfolgt eine dynamische Druckregelung im Innern des Druckbehälters 4,
die insbesondere zu einer Selbststabilisierung der Aerosolerzeugung
führt.
Insbesondere führen
dynamische Querschnittsveränderungen des
Aerosolabnahmequerschnitts und damit verbundene Änderungen der Aerosolentnahmemengen
zu einer Druckänderung
im Innern des Druckbe- Druckbehälters 4,
die der jeweiligen Änderung
der Entnahmemenge entgegen wirken. Derartige dynamische Prozesse
treten insbesondere bei als Bohrern ausgebildeten Werkzeugen 3 auf,
die in ein Werkstück
eingeführt
und dann wieder aus diesem ausgeführt werden.
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Auf diese Weise wird eine stabile
Aerosolerzeugung erhalten, ohne dass die Einstellung des Drosselsystems
während
des Betriebs der Vorrichtung 1 geändert werden muss. Insbesondere
ist eine stabile Aerosolerzeugung bei zeitlich veränderlichen Aerosolentnahmemengen
gewährleistet.
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Die Einstellwerte des Drosselsystems
sind zweckmäßigerweise
als Parameterwerte oder Kennlinien in der Steuereinheit 10 abgespeichert
oder werden nach Bedarf in diese eingegeben.
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Die im Wesentlichen einzige Voraussetzung für eine stabile
Aerosolerzeugung besteht darin, dass der Differenzdruck ΔP = PV – PB oberhalb eines vorgegebenen Grenzwerts ΔP0 liegt. Bei einem vorgegebenen Versorgungsdruck
PV an der Druckluftzufuhr darf dann der
Behälterdruck
PB im Druckbehälter 4 einen vorgegebenen
Grenzwert nicht überschreiten.
Der Grenzwert ΔP0 liegt im Bereich 2 bar ≤ ΔP0 ≤ 2,5 bar und
beträgt
vorzugsweise 2,2 bar. Der Differenzdruck wird mittels des Sensors 11 erfasst
und als Eingangsgröße der Steuerung
der Aerosolerzeugung in die Steuereinheit 10 eingelesen.
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Liegt der Differenzdruck oberhalb
des Grenzwerts ΔP0, erfolgt in der Injektorvorrichtung 5 eine kontinuierliche
Aerosolerzeugung mit den in der Steuereinheit 10 vorgegebenen
Einstellungen der Blendenanordnungen.
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Unterschreitet der Differenzdruck ΔP den Grenzwert ΔP0, wird die Aerosolerzeugung unterbunden.
Hierzu werden vorzugsweise sämtliche
Blendenanordnungen geschlossen. Der Aerosolabgang 17 bleibt
jedoch offen, so dass nach wie vor Aerosol 2 aus dem Druckbehälter 4 gefördert wird,
so dass der Behälterdruck
PB im Lauf der Zeit abnimmt.
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Die Aerosolerzeugung wird erst dann
wieder aufgenommen, sobald der Differenzdruck ΔP einen weiteren Grenzwert ΔP1 überschreitet.
Der Grenzwert ΔP1 liegt oberhalb des Grenzwerts ΔP0. Vorzugsweise liegt ΔP1 im
Bereich 3 bar ≤ ΔP1 ≤ 3,5
bar und beträgt
besonders vorteilhaft 3,4 bar.
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Die Differenz ΔP zwischen den Grenzwerten ΔP0 und ΔP1 bildet eine Schalthysterese für die Steuerung
der Aerosolerzeugung, durch welche unnötige Schaltvorgänge, d.h.
ein Starten und Unterbrechen der Aerosolerzeugung, vermieden werden.
Damit wird ein Aufschwingen des Systems verhindert.
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Insbesondere bei als Bohrern ausgebildeten Werkzeugen 3 ist
es notwendig, dass dem jeweiligen Werkzeug 3 nur in fest
vorgegebenen Zeitintervallen Aerosol 2 zugeführt wird.
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Beispielsweise ist es zweckmäßig, die
Aerosolzuführung
auf die Zeitintervalle zu begrenzen, in welchen der Bohrer in ein
Werkstück
eingeführt
wird. Dagegen soll eine Aerosolerzeugung unterbunden werden, wenn
das Werkzeug 3 aus dem Werkstück ausgeführt wird, um unnötige Verschmutzungen
des Werkstücks
mit Öl
zu verhindern.
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Hierzu wird über eine externe Steuerung
der Kugelhahn betätigt,
wodurch die Aerosolförderung zum
Werkzeug 3 abrupt aktivierbar oder deaktivierbar ist.
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Bezugszeichenliste
- (1)
- Vorrichtung
- (2)
- Aerosol
- (3)
- Werkzeuge
- (4)
- Druckbehälter
- (5)
- Injektorvorrichtung
- (6)
- Erste
Leitung
- (7)
- Zweite
Leitung
- (8)
- Drossel
- (9)
- Drossel
- (10)
- Steuereinheit
- (11)
- Sensor
- (12)
- Injektorblock
- (13)
- Injektorkammer
- (14)
- Prallkörper
- (15)
- Stufen
- (16)
- Halterung
- (17)
- Aerosolabgang
- (18)
- Ölvorrat
- (19)
- Verschlussmittel
- (20)
- Düse
- (21)
- Düse
- (22)
- Düse
- (23)
- Düse
- (24)
- Blendenkörper
- (25)
- Blendenöffnungen
- (26)
- Ventil