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Die
Erfindung betrifft einen Applikator für die Auftragung von kryogenen
Kühlmedien
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Applikationsgerät.
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Derartige
Applikatoren sind beispielsweise aus der Deutschen Patentschrift
DE 195 48 652 A1 bekannt.
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In
der medizinischen Kryotherapie, aber auch in anderen technischen
Bereichen besteht der Bedarf, Kühlmittelmengen
feinst dosiert, punktuell auf eine Stelle aufzutragen. Zum einen
soll dabei das Kriterium erfüllt
sein, dass der Kühlmittelverbrauch so
gering wie möglich
ist, das heißt,
dass er möglichst
dem tatsächlichen
Kühlbedarf
entspricht, ohne dass Verdampfungsverluste entstehen, die keinen Beitrag
zur erwünschten
Kühlleistung
liefern, und zum anderen soll eine räumlich exakt definierte Stelle gekühlt werden
können,
die gegenüber
ihrer Peripherie möglichst
scharf abgegrenzt ist. In der medizinischen Anwendung ist beispielsweise
bekannt, Kälte für therapeutische
Effekte, Gewebedestruktion oder pathologische Hautreaktionen einzusetzen,
die bei bestimmten Indikationen erwünscht sind und erfolgreich
angewendet werden. Bislang wurden hierfür Apparate eingesetzt, die
entweder das contact-freezing oder das spray-gas-freezing ermöglichen.
Weiterhin bekannt ist das liquid-freezing, bei dem mit einem Wattetupfer
flüssiger
Stickstoff aufgenommen und auf die zu behandelnde Oberfläche oder
Haut aufgetragen wird.
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Das
liquid-freezing mit flüssigem
Stickstoff stellt im Prinzip die ideale Form der Kälteeinbringung dar,
da hier die größte Kühlleistung
erbracht wird; jedoch ist ein punktuelles Auftragen des Kühlmediums nicht
möglich,
so dass bei diesem Verfahren auch gesundes peripheres Gewebe gekühlt wird,
wodurch bei der medizinischen Anwendung gesundes Gewebe verbrannt
und bei Verwendung anderer Kühlmittel,
welche einen höheren
Siedepunkt besitzen, keine so gute Kühlleistung erreicht wird.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, welche
ein punktuelles Aufbringen von kryogenen Flüssigkeiten auf Oberflächen oder
in Gewebe ermöglicht,
wobei eine Verstopfung der in dem Applikator enthaltenen Kapillaröffnung wirksam
vermieden werden soll.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe dadurch gelöst,
dass ein gattungsgemäßer Applikator so
gestaltet wird, dass die Applikationskapillare einen Kapillarkörper enthält, der
wenigstens abschnittsweise aus Glas besteht.
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Ferner
wird die Aufgabe der Vermeidung von Verunreinigungen und der Vermeidung
der Verstopfung der Kapillaröffnung
dadurch gelöst,
dass Druckvolumen und Temperatur des kryogenen Gases im Wesentlichen
konstant gehalten werden.
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Es
ist zweckmäßig, dass
der Applikator einen Düsenhalter
aufweist, dass der Düsenhalter
einen Kanal enthält,
und dass sich in dem Kanal sowohl wenigstens ein Abschnitt des Kapillarkörpers als
auch wenigstens ein Abschnitt eines Röhrchens befinden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Applikationskapillare
ist es möglich,
verschiedenartige kryogene Kühlmittel,
wie flüssigen
Stickstoff, flüssiges
Argon, CO2 oder N2O,
punktgenau aufzutragen, ohne dass es zu Verstopfungen der Kapillaröffnung kommt. Auch
bei der Verwendung von kryogenen Kühlmitteln mit relativ hohen
Verdampfungstemperaturen und hohen Abkühlgeschwindigkeiten des behandelten Gewebes
von 100K/min werden noch Verstopfungen der Kapillaröffnung vermieden.
Die kryogenen Kühlflüssigkeiten
können
in einer einzigen flüssigen
Phase ohne Blasenbildung und damit verbundene Verdampfungsverluste
an den zu kühlenden
Ort gebracht werden.
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Überraschenderweise
hat es sich gezeigt, dass für
die Applikation der kryogenen Kühlflüssigkeit
eingesetzte Kapillarkörper
aus Glas trotz der hohen Kühlleistungen
und der möglichen
Gefriergeschwindigkeiten in der Größenordnung von 100 K/min keine
Risse erhalten.
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Eine
besonders hohe Kühlleistung
lässt sich dadurch
erzielen, dass der Düsenhalter
aus einem isolierenden Material besteht.
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Zur
wirksamen Zufuhr der kryogenen Kühlflüssigkeit
ist es ferner vorteilhaft, dass sich das gesamte Röhrchen innerhalb
des Düsenhalters
befindet.
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Zweckmäßigerweise
enthält
das Röhrchen einen
Kanal, wobei der Kanal vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 0,5
mm bis etwa 1,0 mm aufweist.
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Zur
Vermeidung von Verstopfungen der Kapillare durch Verunreinigungen
ist es vorteilhaft, dass sie ein Mikrosieb enthält.
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Die
Integration des Röhrchens
in den Applikator erfolgt in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dadurch, dass das Röhrchen sich im Bereich einer
Kanalöffnung
in Kontakt mit dem Glaskörper
befindet und dass sich das Röhrchen
im Bereich der anderen Kanalöffnung
in Kontakt mit dem Mikrosieb befindet.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Applikationsgerät, das sich dadurch auszeichnet,
dass es einen erfindungsgemäßen Applikator
enthält.
Vorzugsweise ist das Applikationsgerät als ein Handgerät gestaltet.
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Überraschenderweise
hat sich herausgestellt, dass eine Applikationskapillare mit einem
auf den Druck des Gases angepassten Durchmesser besonders gute Applikationseigenschaften
aufweist. In dem Fall, dass das Gas N2O
ist, beträgt
ein bevorzugter Druck etwa 50 bar. In dem Fall, dass das Gas CO2 ist, beträgt der Druck 55 bar. Eine zum
Auftragen von N2O eingesetzte Applikationskapilare
weist bei einem Durchmesser von 30 μm bis 40 μm an der Austrittsstelle besonders
gute Applikationseigenschaften auf. Bei anderen Gasen, beispielsweise
bei CO2, das bei Raumtemperatur einen bevorzugten
Druck von etwa 55 bar aufweist, beträgt der bevorzugte Durchmesser
25 μm bis
30 μm. Bevorzugt
wird die erfindungsgemäße Applikationskapillare
mittels eines Handgerätes
mit dem kryogenen Kühlmittel
versorgt.
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Weitere
Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnung.
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Die
Zeichnung, 1, zeigt eine besonders einfache
und zweckmäßige Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Applikators.
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Der
in 1 dargestellte Applikator enthält eine Applikati onskapillare
mit einem Kapillarkörper 2. Der
Kapillarkörper 2 besteht
vorzugsweise aus Glas, wobei eine Vielzahl von chemischen Glaszusammensetzungen
geeignet ist.
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Vorzugsweise
wird eine Glaskapillare eingesetzt, die mit hoher Präzision in
einem Ziehverfahren ohne Ansammlung von Schmutzpartikelchen gefertigt
wird. Bei der Herstellung der Glaskapillare können für die Herstellung konventioneller
Glaskapillaren eingesetzte Herstellungsverfahren, insbesondere Rohrziehverfahren,
angewendet werden.
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Der
Einsatz eines chemisch beständigen Glases
ist vorteilhaft, jedoch insbesondere bei Einsatz von nicht reaktiven
kryogenen Kühlflüssigkeiten nicht
erforderlich. Es ist zweckmäßig, chemisch
und thermisch beständige
Gläser,
wie beispielsweise Borosilikatglas einzusetzen. Überraschenderweise hat sich
gezeigt, dass auch als ansonsten gegenüber thermischen Spannungen
empfindliche Gläser
wie beispielsweise Kalknatronglas bei den eingesetzten Kapillardimensionen
trotz der hohen umgesetzten Abkühlgeschwindigkeiten
von bis zu mehreren 100 K/min und einer Temperatur von etwa –89°C an der Austrittsstelle
der kryogenen Kühlflüssigkeit
keine Risse ausbilden.
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Der
Kapillarkörper
enthält
eine durchgehende Kapillaröffnung
mit einem Innendurchmesser von etwa 25 μm bis 45 μm. Besonders bevorzugt sind
Innendurchmesser zwischen 30 μm
und 45 μm.
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Der
Aussendurchmesser des Kapillarkörpers 2 ist
vorzugsweise kleiner als 3 mm, wobei Werte in der Größenordnung
von 1 mm bis 3 mm bevorzugt sind.
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Die
Applikationskapillare befindet sich im Inneren eines Düsenhalters 3.
Der Düsenhalter 3 besteht
aus einem isolierenden Material, vorzugsweise einem Polymer.
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Der
Kapillarkörper 2 ist
so in den Düsenhalter 3 eingebracht,
dass ein Abschnitt A des Kapillarkörpers 2 aus dem Düsenhalter 3 herausragt.
Der Abschnitt A ist vorzugsweise zwischen 5 mm und 8 mm lang.
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Der
Kapillarkörper 2 tritt
an seinem als Austrittsöffnung
für die
kryogene Kühlflüssigkeit
bestimmten Ende aus dem Düsenkörper aus.
Im Bereich der Austrittsöffnung
für die
kryogene Kühlflüssigkeit
tritt eine Druckentspannung auf.
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An
dem zum Eintritt der kryogenen Kühlflüssigkeit
bestimmten Ende ist der Kapillarkörper 2 von dem Düsenhalter 3 umgeben.
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Um
eine ungestörte
Zufuhr der kryogenen Kühlflüssigkeit
in das Innenrohr 1 des Kapillarkörpers 2 zu gewährleisten,
ist es zweckmäßig, dass
das die zum Eintritt der kryogenen Kühlflüssigkeit bestimmte Öffnung in
Kontakt mit einem Kanal eines Röhrchens 5 steht.
Es ist besonders vorteilhaft, dass der Durchmesser des Kanals etwa
0,5 mm beträgt.
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Es
ist besonders vorteilhaft, dass der Kanal des Röhrchens 5 einen geringfügig größeren Innendurchmesser
aufweist als die Applikationskapillare 2. Im dargestellten
Fall beträgt
der Innendurchmesser des Kanals des Röhrchens 5 etwa 0,5
mm und der Innendurchmesser der Applikationskapillare 2 etwa 0,045
mm.
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Vorzugsweise
weist das Röhrchen 5 eine Länge von
etwa 0,5 mm bis 2,0 mm auf.
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Der
Kanal des Röhrchens 5 dient
als ein Speicher für
die kryogene Kühlflüssigkeit.
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Zur
Vermeidung eines Zutritts von in der kryogenen Kühlflüssigkeit enthaltenen Verunreinigungen
ist es zweckmäßig, dass
in dem Innenrohr des Düsenkörpers 3 ein
Mikrosieb angeordnet ist. Das Mikrosieb 6 weist vorzugsweise
einen Außendurchmesser
auf, der den Außendurchmessern
des Kapillarkörpers 2 und
des Röhrchens 5 entspricht.
Hierdurch ist neben einer besonders hohen mechanischen Stabilität auch eine
besonders einfache und zuverlässige
Herstellbarkeit des Applikators möglich.
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Der
Applikator ist an einer in der Zeichnung nicht dargestellten Kühlmittelquelle
angeschlossen. Die Kühlmittelquelle
kann N2O, Ar oder ein anderes kryogenes
Flüssiggas,
wie flüssigen
Stickstoff oder flüssiges
CO2, beinhalten.
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Es
ist besonders zweckmäßig, dass
der Applikator als Handgerät
ausgebildet ist, beziehungsweise Bestandteil eines Handgerätes ist.
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Vorzugsweise
ist das Handgerät
mit Mitteln ausgestattet, die ein flexibles Auswechseln der Applikationskapillaren
ermöglichen.
Beispielhaft können hier
in der Figur nicht dargestellte Schraubgewinde genannt werden.
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In
der einfachsten Ausführungsform
besteht die Applikationskapillare aus einer Mikrokapillare, die auf
eine Versorgungsquelle für
die kryogene Kühlflüssigkeit
aufgebracht wird. Diese Versorgungsquelle kann ein erfindungsgemäßes Handgerät oder eine größere stationäre Versorgungseinheit
sein. Überra schenderweise
hat sich für
alle Ausführungsformen der
erfindungsgemäßen Applikationskapillare
herausgestellt, dass die Zudosierung von kryogener Kühlflüssigkeit
bei einem Kapillardurchmesser zwischen 30 μm und 45 μm besonders gut von dem Anwender
steuerbar ist, da bei diesen Kapillarquerschnitten Flüssigkeiten
einer Viskosität
und einer inneren Reibung wie der von flüssigen Gasen besonders gute
Fließ-
und Dosiereigenschaften haben.
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Die
erfindungsgemäßen Applikationskapillaren
sind grundsätzlich
für alle
kryogenen Gase zu verwenden, werden aber durch ihre individuelle
Ausgestaltung durchaus verschiedenen Randbedingungen gerecht.
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Wie
beispielhaft gezeigt, ergeben sich durch die Isolation besondere
Vorteile. Zum einen werden Verdampfungsverluste, zum anderen wird
eine Bereifung insbesondere der Innenwände verhindert, wodurch eine
Eiskristallbildung ausbleibt, die zu Funktionsstörungen bis hin zum Verschluss
der Applikationskapillare führen
kann, da sich die Eiskristalle auch in Flüssiggasen nicht vermeiden lassen
und an der Innenwand der Applikationskapillare absetzen können.
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Der
für alle
Ausführungsformen
der Erfindung verwendete Betriebsdruck liegt in einer Größenordnung
bis etwa 5 bar, wobei eine Obergrenze von 3 bar noch zweckmäßiger ist
und wobei eine Einstellung des Betriebsdrucks zwischen 0,1 bar und
0,3 bar besonders vorteilhaft ist. Dies gilt sowohl für die Anwendung
der Applikationskapillare mittels eines Handgerätes gemäß 5 als
auch deren Verwendung mit einer stationären Versorgungseinheit für Flüssiggase,
welche mittels einer Leitung mit der Applikationskapillare in Verbindung
steht.
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Der
Außendurchmesser
der erfindungsgemäßen Applikationskapillare
beträgt
in der bevorzugten Ausführungsform
weniger als 3 mm, besser weniger als 2 mm, der bevorzugte Innendurchmesser
der Applikationskapillare liegt zwischen 30 μm und 50 μm und die Austrittsstelle für die kryogene
Kühlflüssigkeit hat
einen bevorzugten Durchmesser von etwa 0,8 mm. Diese Dimensionierungen
führen
zu einem optimalem Verhältnis
zwischen Dosierung und Punktgenauigkeit und können je nach verwendetem Kühlmittel
variiert werden.
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Insbesondere,
wenn Kühlmittel
mit besonders niedrigem Siedepunkt eingesetzt werden, ist es sinnvoll,
die Applikationskapillare mindestens teilweise mit einem Isoliermaterial
auszustatten, so dass keine Bildung von zwei Phasen durch Wärmeeinfluss entsteht.
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In
einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform
ist der erfindungsgemäßen Applikationskapillare
ein Mikrofilter vorgeschaltet, welches Mikroorganismen zurückhält und somit
zur Hygiene beiträgt.
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In
einer bevorzugten flexibel verwendbaren Ausführungsform besitzt die Applikationskapillare eine
gewindeähnliche
Profilierung, um variabel an ein Versorgungsgerät, z.B. Handgerät angeschlossen
werden zu können.
Im weiteren Sinne kann an die Stelle des Gewindes auch ein anderes
Befestigungsmittel, wie ein Steckverschluss treten.
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Die
erfindungsgemäßen Applikationskapillaren
können
sowohl an einer großen
stationären
Flüssiggasquelle
als auch an ein Handgerät
angeschlossen werden. Hierbei ist eine Kapsel zu ungefähr 3/4 ihres
Volumens mit einer Menge des Kryofluids gefüllt, das auf einem im Wesentlichen
konstanten Druck von ca. 50 bar gehalten wird, was bei Raumtemperatur
dem Gasdruck von flüssigem
N2O enthspricht. Das Röhrchen definiert einen verlängerten Kanal,
der nicht abgebildet ist, durch den das kryogene Kühlmittel
passieren kann. Der Verschluss sorgt für eine sichere Verbindung des
Röhrchens
mit der Kapsel. Ein Ventil ermöglicht
einen Durchtritt des kryogenen Kühlmittels
in die Applikationskapillare.