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DE20122408U1 - Vorrichtung zum Lagern und Applizieren einer fließfähigen Substanz - Google Patents

Vorrichtung zum Lagern und Applizieren einer fließfähigen Substanz Download PDF

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DE20122408U1
DE20122408U1 DE20122408U DE20122408U DE20122408U1 DE 20122408 U1 DE20122408 U1 DE 20122408U1 DE 20122408 U DE20122408 U DE 20122408U DE 20122408 U DE20122408 U DE 20122408U DE 20122408 U1 DE20122408 U1 DE 20122408U1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
    • A61C5/60Devices specially adapted for pressing or mixing capping or filling materials, e.g. amalgam presses

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  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Medical Preparation Storing Or Oral Administration Devices (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Lagern und Applizieren einer fließfähigen Substanz (3) bestehend aus einer ersten, bei der Herstellung verformbaren, nicht durchstoßbaren Folie (1) mit einer Vertiefung, Mulde (7) zur Aufnahme der Substanz (3) und einer zweiten, mit der ersten Folie (1) siegelbaren Folie (2), die die Mulde (7) möglichst gas- und flüssigkeitsdicht verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite der ersten Folie (1) und/oder der zweiten Folie (2) aus einem siegelfähigen Kunststoff (9, 10) besteht und die zweite Folie (2) mit einem geeigneten Applikationsgerät (5) durchstoßen werden kann, um die Substanz aus der Mulde (7) zu entnehmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Lagern und Applizieren einer fließfähigen Substanz. Insbesondere zur Applikation fließfähiger Dentalmaterialien, bevorzugt dentale Adhäsiv- oder Befestigungssubstanzen, Fluoridlacke, Liner oder Desensitizer.
  • In vielen verschiedenen Anwendungsfällen, vor allem in der Medizin und Zahnmedizin, ist es notwendig, dass eine geringe Menge einer fließfähigen, mitunter pastösen, Substanz auf unterschiedliche Oberflächen, wie menschliche Haut, Haare oder Zähne aufgetragen werden muss. Es existieren häufig einkomponentige Substanzen, die alle erforderlichen Komponenten in einer Phase enthalten, um dem Anwender das exakte Dosieren und Anmischen der einzelnen Komponenten zu ersparen.
  • Die zur Applikation verwendeten Applikationsvorrichtungen sind häufig aus Sterilisationsgründen als Einwegartikel zu gebrauchen. Um eine Kontamination der zu applizierenden Substanz auszuschließen, werden vorgefertigte, mit geringen Mengen vorportionierte Vorrichtungen, Behältnisse oder Blisterverpackungen angeboten. Dabei stehen sowohl einkomponentige als auch zweikomponentige, anzumischende Materialsysteme zur Verfügung, wie sie z.B. in DE 3717512 oder US 4812067 dargestellt sind. Darüber hinaus sind verschiedene Blisterverpackungen und Applikationssysteme für medizinische und/oder zahnmedizinische Anwendungen bekannt, wie z.B. aus EP 770021 oder EP 895943 . Nachteilig ist bei diesen Applikationssystemen, dass sie mehrere Anwendungsschritte umfassen, bevor der Anwender die zu applizierende Substanz verwenden kann.
  • Die Herstellung der bekannten Vorrichtungen ist zumeist aufwendig und kostenintensiv.
  • In EP 967929 wird ein Einkomponenten-Applikationssystem dargestellt, in dem eine geringe Menge (etwa 0,1 ml) eines dentalen Adhäsivs in einem Einmalbehältnis aus Kunststoff untergebracht ist. Der Behälter ist mit einem abdrehbaren Verschluss flüssigkeitsdicht verschlossen. Zusätzlich ist der Behälter mit einem Applikationsgerät, z.B. einem Pinsel, in einer gasdichten Folie eingeschweißt. Bei der Applikation muss der Anwender zunächst die Folie und anschließend den Behälterverschluss entfernen. Anschließend muss er mit dem Applikationsgerät in den Behälter eintauchen, um die zu applizierende Substanz aufzunehmen. Nachteilig bei dem dargestellten Lager- und Applikationssystem ist die Material- und Verpackungsfülle, die ein Abfallent sorgungsproblem darstellt. Aufgrund der verschiedenen Verpackungen ist die Handhabung für den Anwender kompliziert und mühevoll.
  • Bei den dargestellten Vorrichtungen zur Lagerung und Applikation aus dem Stand der Technik werden Behältnisse aus Kunststoff, z.B. EP 967929 , oder Folienbehälter, z.B. EP 895943 , verwendet. Es ist bekannt, dass Gase wie z.B. Sauerstoff oder verdampfbare Lösungsmittel, z.B. Aceton, durch Kunststoff hindurch diffundieren können. Die aus dem Stand der Technik bekannten Folien weisen mindestens eine gas- und diffusionsundichte Sperrschicht auf, so dass die Gasdiffusion durch die Sperrschicht unterbunden wird.
  • Die Materialien, die in solchen Behältern gelagert werden sollen, sind unterschiedlich in Bezug auf ihre Stabilität gegen Luftsauerstoff oder den Verlust von Lösungsmittel. Somit sind beispielsweise aufgrund der besagten Diffusionsproblematik dentale Adhäsive auf Acetonbasis nicht in Kunststoffbehältnissen über einen längeren Zeitraum lagerfähig. Eine Verlängerung der Lagerfähigkeit ist bei reinen Kunststoffverpackungen derzeit nur durch eine Kühlschranklagerung möglich.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gas- und flüssigkeitsdichte, einfach zu handhabende Vorrichtung zum Lagern und Applizieren geringer Mengen fließfähiger Substanzen bereit zu stellen. Die vorliegende Erfindung soll insbesondere eine einfache und sichere Anwendung der zu applizierenden Substanzen mit wenigen, einfachen Handgriffen sicherstellen. Weiterhin soll die Vorrichtung einfach und preiswert in der Herstellung sein.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgaben ist durch eine Vorrichtung entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 1, 16 und 17 gegeben.
  • Anhand der nachfolgenden, nicht maßstabsgerechten Abbildungen 1 bis 7 wird die erfindungsgemäße Vorrichtung und bevorzugte Ausführungsformen näher erläutert ohne einschränkend zu wirken.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Lagern und Applizieren einer fließfähigen Substanz (3) besteht aus einer ersten, bei der Herstellung verformbaren, nicht durchstoßbaren Folie (1) mit einer Vertiefung, Mulden (7) zur Aufnahme der Substanz (3) und einer zweiten, mit der ersten Folien (1) siegelbaren Folien (2), die die Mulde (7) so weit wie möglich gas- und flüssigkeitsdicht verschließt, wobei die Innenseite der ersten Folie (1) und/oder der zweiten Folie (2) aus einem siegelfähigen Kunststoff (9, 10) besteht. Die zweite Folie (2) kann mit einem geeigneten Applikationsgerät (5) durchstoßen werden, um anschließend die Substanz (3) aus der Mulde (7) zu entnehmen. Zur besseren, einfachen und sicheren Handhabung weist die erste Folie (1) einen Griffabschnitt (6) auf, an dem der Anwender die Vorrichtung bequem festhalten kann (1, 5 und 6).
  • Nicht durchstoßbar bedeutet, dass die erste Folie (1) unter den Anwendungsbedingungen mit einem üblicherweise geeigneten Applikationsgerät (5) nicht durchtrennbar ist.
  • Die dargestellten Ausführungsformen sind insbesondere bei Substanzen geeignet, die einen hohen Dampfdruck haben, wie z.B. acetonhaltige Substanzen. Durch die Einschweißung solcher Substanzen in Folienbehälter, die z.B. aus Aluminiumlaminatfolie bestehen, ist eine längere Lagerung ohne nennenswerten Lösungsmittelverlust möglich, da die einzige Möglichkeit zum Herausdiffundieren des Lösungsmittels durch den siegelfähigen Kunststoff (9, 10) hindurch, d.h. längs zur Siegelnaht (4) erfolgen kann, die ohne großen Materialaufwand nahezu beliebig lang gestaltet werden kann.
  • Bei allen Ausführungsformen können die Folien (1 und 2) an der Siegelnaht (4) durch Verklebung oder Verschweißung, z.B. durch Ultraschall, fest mit dem Behälter miteinander verbunden sein.
  • Die beschriebenen Folien (1 und/oder 2) können aus einer mehrschichtigen Folie und/oder verschiedenen Folienschichten, beispielsweise aus Laminatfolie, Polypropylen, Polyethylen, Aluminium oder anderen versiegelungsfähigem Verbundmaterial, zur Erzielung einer hohen Barrierewirkung gegen Ausdünstungen von Flüssigkeitsbestandteilen bestehen. Derartige Folien und die daraus hergestellten Folienbehälter sind beispielsweise aus DE 2324296 bekannt.
  • Die erste Folie (1) weist für eine bessere Kaltverformbarkeit eine äußere Schicht (16) aus einem festen, gleitfähigen Kunststoff, wie beispielsweise Polyamid oder Polyester, auf (6).
  • Bei Verwendung dieser mehrschichtigen Folien ist ein Lösungsmittelverlust bzw. ein Herausdiffundieren von Substanzbestandteilen (3), durch die Sperrschicht, die insbesondere metallisch sein kann, ausgeschlossen. Es bleibt ein möglicher Verlust entlang der Siegelnaht (4), da diese aus einem Kunststoff (9, 10) besteht, dessen Durchlässigkeit für leichtflüchtige Substanzen nach dem Stand der Technik auch bei Einsatz besonderer Barrierekunststoffe oder zusätzlicher in den Kunststoff eingelagerter Füllstoffe nur reduziert aber nie 100%ig verhindert werden kann.
  • Die Durchlässigkeit der gesamten Vorrichtung wird im Wesentlichen durch den Querschnitt sowie die Länge (Dicke) der teildurchlässigen Siegelnaht (4) bestimmt. Aufgrund der Eigenschaften einer Foliensiegelnaht, die naturgemäß nur einen sehr geringen Querschnitt aufweist, der sich aus der Dicke der siegelfähigen Schicht (9, 10) ergibt, ist schon ohne weitere Maßnahmen mit einem geringen Substanzverlust zu rechnen. Da die Nahtbreite ohne besonderen Materialaufwand sehr lang gestaltet werden kann (bis zu mehreren mm), wird der Verlust an Substanz weiter reduziert.
  • Die siegelfähige Kunststoffschicht (9) der zweiten Folien (2) hat bevorzugt eine Dicke von 0,01 bis 20 μm, insbesondere eine Dicke von 2 bis 5 μm. Demgegenüber hat die siegelfähige Schicht (10) der ersten Folie üblicherweise eine Dicke von 1 bis 100 μm. Durch den Einsatz geeigneter Barrieren (14), die durch die geschickte Ausgestaltung der Siegelnaht (4) entsteht, kann der teildurchlässige Querschnitt in diesem Bereich weiter reduziert werden. Damit wird eine weitere Reduzierung des Verlustes von Substanzbestandteilen erreicht (6).
  • Für die Verwendung der beschriebenen Vorrichtungen im medizinischen oder zahnmedizinischen Bereich ist es häufig notwendig, dass nur geringe Mengen, ca. 0,01 bis maximal 10 ml, einer Substanz zu applizieren sind. Aus diesem Grund sind die dargestellten Vorrichtungen in ihren äußeren Maßen diesen geringen Mengen angepasst, so dass beispielsweise die Mulde (7) ein Innenraumvolumen von 0,02 bis 15 ml aufweisen kann. Die Vorrichtungen sind damit vorteilhaft als Einmalvorrichtungen zu verwenden. Um dem Anwender zu ermöglichen, dass er verschiedene Anwendungen, z.B. mehrere Patienten hintereinander, ein Patient mit mehreren Behandlungsstellen oder eine Behandlungsstelle größeren Ausmaßes, durchführen kann, können mehrere Vorrichtungen durch Perforationen oder Sollbruchstellen (12) an der Folie (1) miteinander verbunden sein. Die Behälter sind dann je nach Bedarf an diesen Stellen voneinander lösbar (7).
  • Der Begriff Komponente wird als Bestandteil der zu applizierenden Substanz verstanden und gibt keine Auskunft über die Homogenität der zu applizierenden Substanz. Die Substanz (3) kann verschiedene Konsistenzen von pastös bis flüssig aufweisen und homo- oder heterogen gelöste feste oder gasförmige Bestandteile enthalten. Die Substanz (3) kann beispielsweise ein dentales Adhäsiv- oder Befestigungssystem, ein Fluoridlack, ein Liner oder ein Desensitizer sein. Bekannte Adhäsivsysteme bestehen beispielsweise aus hydrophilen Methacrylaten (z.B. HEMA), polyfunktionellen Monomeren, Initiatoren, Coinitiatoren und Lösungsmittel. Die fließfähige Substanz (3), z.B. das Adhäsivsystem, kann auf den zu behandelnden Zahn aufgetragen werden und je nach Initiator/Coinitiator durch Lichtbestrahlung anschließend ausgehärtet werden.
  • Das Applikationsgerät (5) besteht aus einem Griffabschnitt und einem Applikationskopf, der die zu applizierende Substanz aufnehmen kann. Es kann sich dabei um ein Pinsel, eine Bürste, ein Schaumstoffpelet oder sonstige benetzbare Mittel handeln, die aus dem Stand der Technik, z.B. US 5001803 oder US 5150495 bekannt sind. Beispielsweise setzt sich das Applikationsgerät (5) aus einem an einem Stab befestigten Schaumstoffpelet, Pele Tim der Firma VOCO GmbH, Cuxhaven, zusammen.
  • Als weitere bevorzugte Ausführungsform kann die Substanz (3) mikroverkapselte Komponenten enthalten, die durch das Applikationsgerät (5) in die Substanz vermischt werden können. Mikroverkapselte Komponenten sind beispielsweise in DE 19802644 beschrieben. Die verkapselte Komponente wird durch Vermischen mit dem Applikationsgerät (5) in der Mulde (7) freigesetzt. Die Substanz (3) kann dann wie beschrieben vermischt und appliziert werden.
  • Die Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist einfach und sicher. Der Anwender nimmt die Vorrichtung zwischen Daumen und Zeigefinger am Griffabschnitt (6) in die Hand (5). Um einen irrtümlichen Fehlgebrauch zu vermeiden, kann auf der Oberseite des Griffabschnittes ein Daumen abgebildet (11) werden (4).
  • Anschließend wird die Folie (2) mit einem geeigneten Applikationsgerät (5) im Bereich der Mulde (7) durchstoßen. Auch hier empfiehlt es sich zur Verbesserung der Anwendung, dass der Durchstoßpunkt mit einer gut sichtbaren Markierung (15) versehen ist (4, 5). Hilfsweise kann eine Sollbruchstelle in der Folie (2) angebracht sein, die ein gezieltes Durchstoßen mit dem Applikationsgerät (5) ermöglicht. Damit ist der Anwen der in der Lage, schnell und gezielt die benötigte Applikationsmenge zu entnehmen. Beim Durchstoßen wird das Applikationsgerät (5) von der Substanz (3) benetzt und kann sofort appliziert werden. Um ein zu starkes Abstreifen der Substanz (3) vom Applikationsinstrument (5) an den Rändern des beim Durchstoßen entstandenen Loches zu verhindern, kann das Loch durch eine Rührbewegung aufgeweitet werden, was zudem den Vorteil einer guten Durchmischung nicht homogener zu applizierender Substanzen (3) hat. Eine Beschädigung oder das Durchstoßen der Folie (1) wird durch die Dicke und die Festigkeit der Folie (1) vermieden.
  • Überraschenderweise tritt aufgrund der Oberflächenspannung der fließfähigen Substanz (3) aus dem entstandenen Loch keine Substanz aus, selbst wenn die Vorrichtung auf den Kopf gehalten wird.
  • Damit die beim Durchstoßen der Folie (2) aufzubringende Kraft (F) (5) nicht zu einem Herunterknicken der zwischen Daumen und Zeigefinger festgehaltenen Vorrichtung führt, kann die Folie (1) mit Verstrebungen, Stegen (8) versehen werden (2, 3). Mit diesen Verstrebungen (8) wird das Widerstandsmoment längs der Schnittachse A-A (2A, 2C) deutlich erhöht. Weitere Stabilität wird durch eine zusätzliche Verbindung, Verklebung (13) zwischen den Verstrebungen (8) und der Deckfolie (2) erreicht ( 2D).
  • Zur stabileren Handhabung kann der Griffabschnitt (6) der Vorrichtung im Querschnitt U-förmig gestaltet werden (3).
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist wie beschrieben einfach zu handhaben und erlaubt ein schnelles, sicheres und gezieltes Applizieren geringer Flüssigkeitsmengen. Die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind:
    • – gas- und flüssigkeitsdicht
    • – leicht an Gewicht
    • – Platz sparend
    • – wenig Abfall, da keine zusätzliche Umverpackung notwendig ist
    • – schnell und einfach in der Anwendung, keine zusätzliche Umverpackung muss zunächst entfernt werden
    • – Vermeidung von Fehlanwendungen durch sichtbare Markierungen
    • – es liegt eine vordosierte Menge der zu applizierenden Substanz vor
    • – hygienisch, die Vorrichtung ist als Einwegartikel zu verwenden
    • – kostengünstig in der Herstellung, es werden nur Folien verwendet
    • – lange Lagerfähigkeit auch bei Raumtemperatur
  • Die beschriebene Vorrichtung eignet sich insbesondere zum Lagern und Applizieren fließfähiger Dentalmaterialien, bevorzugt dentale Adhäsiv- oder Befestigungssubstanzen, Fluoridlacke, Liner oder Desensitizer.
  • Legende der beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Vorrichtungsbestandteile und Verfahrensschritte:
  • 1
    nicht durchstoßbare erste Folie
    2
    durchstoßbare zweite Folie, Deckfolie
    3
    zu applizierende fließfähige Substanz
    4
    Siegelnaht
    5
    Applikationsgerät
    6
    Griffabschnitt
    7
    Mulde, Vertiefung zur Aufnahme von (3)
    8
    Verstrebungen, Stege zur mechanischen Stabilisierung
    9
    siegelfähige Kunststoffbeschichtung der Folie (2)
    10
    siegelfähige Kunststoffbeschichtung der Folie (1)
    11
    Markierung am Griffabschnitt
    12
    Perforation zum Abtrennen mehrerer Vorrichtungen
    13
    Verbindung, Verklebung zwischen (8) und (2)
    14
    Barrieren
    15
    Markierung am Durchstoßpunkt oberhalb der Mulde (7)
    16
    äußere Kunststoffschicht
    F
    Kraft zum Durchstoßen der Folie (2)

Claims (17)

  1. Vorrichtung zum Lagern und Applizieren einer fließfähigen Substanz (3) bestehend aus einer ersten, bei der Herstellung verformbaren, nicht durchstoßbaren Folie (1) mit einer Vertiefung, Mulde (7) zur Aufnahme der Substanz (3) und einer zweiten, mit der ersten Folie (1) siegelbaren Folie (2), die die Mulde (7) möglichst gas- und flüssigkeitsdicht verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite der ersten Folie (1) und/oder der zweiten Folie (2) aus einem siegelfähigen Kunststoff (9, 10) besteht und die zweite Folie (2) mit einem geeigneten Applikationsgerät (5) durchstoßen werden kann, um die Substanz aus der Mulde (7) zu entnehmen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Folie (1) einen Griffabschnitt (6) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Folien (1 und 2) mit einer ringartig geschlossenen Siegelnaht (4) um die Mulde (7) verbunden sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der Siegelnaht (4) sich ein oder mehrere Barrieren (14) zur Verhinderung der Permeabilität und/oder Diffusion von Substanzbestandteilen befinden.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Folie (1) und/oder die zweite Folie (2) aus einem mehrschichtigen Folienverbund bestehen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schicht des Folienverbundes der Folien (1, 2) aus einem metallischen Werkstoff besteht.
  7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der siegelfähige Kunststoff (9, 10) ein Polyolefin, insbesondere Polypropylen, Polyethylen oder einem Copolymer dieser Verbindungen umfasst.
  8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die siegelfähige Kunststoffschicht (9) der zweiten Folie (2) eine Dicke von 0,01 bis 20 μm, insbesondere eine Dicke von 2 bis 5 μm aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Folie (1) am Griffabschnitt (6) stegartige Verstrebungen (8) zur mechanischen Stabilisierung aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstrebungen (8) punktuell oder linienförmig mit der zweiten Folie (2) verbunden (13) sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Abschnitte, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffabschnitt (6) im Querschnitt U-förmig gestaltet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Substanz (3) mikroverkapselte Komponenten enthält.
  13. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf der zum Anwender gerichteten Oberseite der zweiten Folien (2), über der Mulde (7) eine Markierung (11) befindet.
  14. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf der zum Anwender gerichteten Oberseite der zweiten Folie (2), im Griffabschnitt (6) eine Markierung (15) befindet.
  15. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Folie (1) eine äußere Schicht (16) aus einem festen, gleitfähigen Kunststoff, wie beispielsweise Polyamid oder Polyester, aufweist.
  16. Vorrichtung zum Lagern und Applizieren einer fließfähigen Substanz (3) bestehend aus einer ersten, verformbaren, nicht durchstoßbaren Folie (1) mit einer Vertiefung, Mulde (7) zur Aufnahme der Substanz (3) und einer zweiten, mit der ersten Folie (1) siegelbaren Folie (2), die die Mulde (7) möglichst gas- und flüssigkeitsdicht verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite der ersten Folien (1) und/oder der zweiten Folie (2) aus einem siegelfähigen Kunststoff (9, 10) besteht, die beiden Folien (1 und 2) mit einer ringartigen geschlossenen Siegelnaht (4) um die Mulde (7) verbunden sind, die zweite Folie (2) mit einem geeigneten Applikationsgerät (5) durchstoßen werden kann, um die Substanz (3) aus der Mulde (7) zu entnehmen, die erste Folie (1) einen Griffabschnitt (6) aufweist, der im Querschnitt U-förmig gestaltet sein kann, der Griffabschnitt (6) stegartige Verstrebungen (8) zur mechanischen Stabilisierung aufweist, sich auf der zum Anwender gerichteten Oberseite der zweiten Folie (2), über der Mulde (7) eine Markierung (11) befindet und sich auf der zum Anwender gerichteten Oberseite der zweiten Folie (2), im Griffabschnitt (6) eine Markierung (15) befindet.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Vorrichtungen durch Perforationen oder Sollbruchstellen (12) an der Folie (1) miteinander verbunden sind und an diesen Stellen bei Bedarf voneinander lösbar sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
USD1106454S1 (en) 2023-06-14 2025-12-16 Solventum Intellectual Properties Company Dental material applicator with partitioned packaging

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