DE20121352U1 - Kassettengerät - Google Patents
KassettengerätInfo
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Description
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HENKEL KGaA
Dr. Bergmann/bk
6. Mai 2002
Dr. Bergmann/bk
6. Mai 2002
H 05254 a
"Kassettengerät"
"Kassettengerät"
Die Erfindung bezieht sich auf ein Handgerät zum Übertragen eines Mittels von einem Trägerband, vorzugsweise einer Trägerfolie aus Papier oder Kunststoff, auf ein Substrat mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
Die Handgeräte, auch als „Handroller", „Rollergeräte", „Kleberoller" oder „Korrekturroller" bezeichnet, dienen zum Auftragen eines Klebstofffilmes oder Korrekturmittelfilmes oder eines leuchtenden Farbstreifens von einem Trägerband auf ein Substrat. Das von dem Trägerband abgelöste Mittel wie ein Film oder Pigmentverbund wird dabei beispielsweise auf ein Blatt Papier übertragen, um dieses zum Verkleben mit Klebstoff zu versehen oder um darauf befindliche Schriftzeichen mit einem Korrekturmittelfilm abzudecken oder um darauf befindliche Textstellen farblich zu markieren bzw. hervorzuheben.
Derartige Rollergeräte werden seit einigen Jahren im Bürobereich eingesetzt. Ferner sind auch sogenannte Refill-Geräte bekannt, bei denen das Trägerband mit dem abzugebenden Mittel in einer in das Gehäuse einlegbaren Wechselkassette zur Verfügung gestellt werden. Die im Gehäuse enthaltene, verbrauchte Kassette wird nach dem Öffnen des Gerätes herausgenommen und durch eine neuwertige Kassette ersetzt, die anstatt ihrer in das Gehäuse eingelegt wird.
Eine solche Wechselkassette umfaßt die das Trägerband mit dem abzugebenden Mittel bevorratende Vorratsspule als Abwickelspule, die das gebrauchte Träger-
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band aufnehmende Aufwickelspule sowie dazwischen angeordnet ein aus dem Gehäuse des Handgerätes vorragendes, zum Andrücken des Trägerbands mit der beschichteten Seite gegen das Substrat vorgesehenes Auftrags- bzw. Andrückelement, welches in der Benutzungsstellung die das Mittel tragende Seite des Trägerbandes dem Substrat darbietet. Zum Auftragen des Mittels von dem Trägerband auf das Substrat wird das Handgerät mit der eingelegten Kassette und geschlossenem Gehäuse vom Benutzer von oben gegen das Substrat gedrückt und relativ zum Substrat bewegt, wobei das von der Vorratsspule abgewickelte Trägerband über das Auftrags- bzw. Andrückelement und dann von diesem zurück in das Gehäuse auf die Aufwickelspule geführt wird.
Ein gattungsgemäßes Handgerät ist aus den Druckschriften EP 0 313 720 B1 und EP 0 313 719 B1 bekannt.
Nachteilig ist bei diesen Geräten, daß die Rutschkupplung in einer Antriebsverbindung zwischen der Vorrats- und Abwickelspule und der Aufwickelspule ausgebildet ist. Beim Antrieb der Vorratsspule durch Abziehen des Trägerbandes wird die Aufwickelspule mit einer solchen Drehzahl angetrieben, daß das Trägerband stets gespannt bleibt. Auf einem Zahnrad, das unterhalb der Vorratsspule liegt, sind sich in Umfangsrichtung erstreckende, federnde Klinken angeordnet, die Teil der Rutschkupplung sind. Dieses Zahnrad kämmt mit einem Zwischenzahnrad, das weniger Zähne und einen kleineren Durchmesser aufweist. Das Zwischenzahnrad wiederum kämmt mit einem noch kleineren Zahnrad, welches einstückig mit der Aufwickelspule verbunden ist. In die Zähne des Zwischenzahnrades greift eine an dem Gehäuse angeordnete Federzunge nach Art eines Richtgesperres ein. Durch die Wahl des Übersetzungsverhältnisses wird erreicht, daß sich die Aufwickelspule stets ausreichend schnell genug drehen kann, um das von der Vorratsspule abgezogene Trägerband aufzuwickeln und zu spannen. Diese Anordnung hat den Nachteil, daß die zur Funktion des Handgerätes notwendige Rutschkupplung im Gehäuse des Gerätes angeordnet ist. Die Bauteile der Rutschkupplung bestehen üblicherweise aus Kunststoff und verschleißen sehr schnell, so daß die Lebensdauer begrenzt ist.
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Weiterhin sind Handgeräte bekannt, bei denen die Rutschkupplung in die Wechselkassette integriert ist. Dies hat jedoch den Nachteil, daß für die Kassette ein Bauteil mehr benötigt wird, um die Wirkverbindung zwischen der Vorratsspule und der Aufwickelspule herzustellen. In diesem Fall ist die Kassette alleine wie ein Einmalgerät funktionsfähig, erlaubt jedoch keine Nachfüllbarkeit.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße Kassettengerät derart zu verbessern, daß die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden.
Bei einem Handgerät der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung beseitigt den Nachteil des Standes der Technik, indem die Rutschkupplung zwischen einem ersten Bauteil in dem Gehäuse und einem zweiten Bauteil in der Kassette wirkt. Vorzugsweise ist die Rutschkupplung an der Aufwickelspule vorgesehen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das erste Bauteil von dem Zahnrad der Aufwickelspule und das zweite Bauteil von einem in der Kassette befindlichen Aufwickelkern der Aufwickelspule gebildet. Hierdurch wird erreicht, daß das dem Verschleiß ausgesetzte Bauteil beim Kassettenwechsel ebenfalls ausgetauscht wird. Somit ist jederzeit gewährleistet, daß das Drehmoment aufgebracht werden kann.
Vorteilhafterweise hat der Aufwickelkern entlang seines kreisförmigen Umfanges axial ausgerichtete, federnde Ärmchen oder Klinken mit jeweils einem am freien Ende innenliegend angeordneten Vorsprung. Im eingelegten Zustand der Wechselkassette in dem Gehäuse stützen sich die Ärmchen (Klinken) auf einem Zapfen des Zahnrades ab.
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Erfindungsgemäß wird so eine Trennung der Funktion von Zahnrad und Rutschkupplung an der Vorratsspule erreicht.
Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich dadurch, daß das Drehmoment bei Einsatz verschiedener Wechselkassetten mit unterschiedlichen Funktionen, wie Kleben oder Korrigieren, individuell durch die Auswahl des Aufwickelkerns einstellbar ist. So ist beim Kleben ein höheres Moment erforderlich, so daß die Klinken steifer ausgebildet sind. Dieses wird durch kürzere Ärmchen und/oder größere Querschnitte erreicht.
Da die Rutschkupplung im Aufwickelkern integriert ist, kann das Drehmoment verglichen mit herkömmlichen Geräten, bei denen die Rutschkupplung direkt nach der Vorratsspule angeordnet ist, niedriger gewählt werden. Das Handgerät ist daher leichtgängiger, denn bei den herkömmlichen Geräten muß das Drehmoment so hoch eingestellt werden, daß alle Reibwiderstände zwischen der Rutschkupplung und dem Aufwickelkern überwunden werden.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Handgerät in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Wechselkassette in perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 ein erfindungsgemäßes Gehäuse in perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Handgerätes gem. Fig. 1 ohne Gehäuse-Oberteil und Kassetten-Oberteil,
Fig. 5 eine Seitenansicht der Wechselkassette gem. Fig. 2 ohne Kassetten-Oberteil,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Gehäuses gem. Fig. 3 ohne Gehäuse-Oberteil,
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Fig. 7 eine Draufsicht auf den Aufwickelkern der Aufwickelspule.
Das in den Figuren 1 und 4 insgesamt mit 1 bezeichnete Handgerät besteht aus der aus den Figuren 2 und 5 ersichtlichen Wechselkassette 2 und dem in Figuren 3 und 6 gezeigten Gehäuse 3. Das Handgerät 1 weist zwei gegenüberliegend angeordnete Seitenflächenbereiche 4, 5 und einen zwischen diesen umlaufend ausgebildeten Seitenwandbereich 6 auf. Die Seitenflächenbereiche 4,5 werden von den Seitenflächenbereichen 4,5 des Gehäuses 3 gebildet. Der umlaufende Seitenwandbereich 6 wird vom umlaufend ausgebildeten Seitenwandbereich 7 der Wechselkassette 2, von an den Seitenflächenbereichen 4,5 angeformten Randstreifen 8 des Gehäuses 3, einem Schnappverschluss 9 des Gehäuses 3 sowie einem dem Schnappverschluss 9 diametral gegenüberliegend ausgebildeten Scharnier (nicht dargestellt) sowie an das Scharnier angrenzenden Seitenwandbereichabschnitten des Gehäuses 3 gebildet. Das Gehäuse 3 bzw. das Handgerät
1 ist mittig längs seines umlaufenden Seitenwandbereiches 6 durch Verschwenken um das Scharnier aufklappbar offenbar, so dass es mit der Wechselkassette
2 be- und entladen werden kann. Das Gehäuse 3 ist umlaufend zwischen den gegenüberliegenden Randstreifen 8 im wesentlichen offen gestaltet. Durch den Schnappverschluss 9, das Scharnier oder weitere einzelne Verbindungselemente 10 werden einzelne Ausnehmungen 11a, 11b und 11c gebildet. Innerhalb des Gehäuses 3 sind auf Bolzen oder Zapfen drehbar gelagert ineinandergreifende Zahnräder 12,13 als Lagerelemente angeordnet, die mit ihren hülsenförmigen Naben bei ins Gehäuse 3 eingelegter Wechselkassette 2 in die Vorrats- oder Abwickelspule 14 (Zahnrad 12) bzw. die Aufwickelspule 15 (Zahnrad 13) eingreifen. Bei eingelegter Wechselkassette stehen die Vorratsspule 14 und die Aufwickelspule 15 dann über eine in Drehrichtung wirksame Rutschkupplung 155 miteinander in Wirkverbindung. Die Rutschkupplung 155 ist zwischen einem ersten Bauteil 155a in dem Gehäuse 3, nämlich dem Zahnrad 13, und einem zweiten Bauteil 155b in der Kassette 2, nämlich dem Aufwickelkern 155b, ausgebildet.
Der Aufwickelkern 155b hat entlang seines kreisförmigen Umfanges axial ausgerichtete, federnde Ärmchen 156 bzw. Klinken, wobei an dem freien Ende an
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der Innenseite jeweils ein Vorsprung 157 vorgesehen ist, der im zusammengesetzten Zustand des Handgerätes 1 auf der Außenseite eines Zapfens 158 des Zahnrades 13 anliegt.
Die Wechselkassette 2 weist einen umlaufend ausgebildeten Seitenwandbereich 7 auf, der lediglich im Bereich des an der Wechselkassette 2 angeordneten und von dieser getragenen Auftrags- und Andrückelementes 16 nicht von einer Wandung geschlossen ausgebildet ist. Innerhalb der Wechselkassette 2, zwischen den von jeweils einem randseitig umlaufenden Stegbereich 17 und tragarmförmig ins Innere der Seitenflächen führenden Materialstreifen 18 gebildeten Seitenflächenbereichen 19,20 der Wechselkassette 2, sind die ein Trägerband 21 oder eine Trägerfolie aus Papier oder Kunststoff bevorratende Vorratsspule 14 und in Richtung zum Andrückelement 16 davor die Aufwickelspule 15 angeordnet. Das Trägerband 21 ist mit dem an ein Substrat abzugebenden Mittel beschichtet und von der Vorratsspule 14 ausgehend zwischen Vorratsspule 14 und Aufwickelspule 15 hindurch zu dem Auftrags- und Andrückelement 16 und von dort zurück ins Gehäuse 3 auf die Aufwickelspule 15 geführt. Randseitig weist der Seitenwandbereich 7 der Wechsel kassette 2 eine umlaufende Kantenstufe 22 auf. Bei ins Gehäuse 3 eingelegter Wechselkassette 2 liegen an dieser Kantenstufe 22 die Randstreifen 8 des Gehäuses 3 an, so dass sich ein unmittelbarer Übergang und Anschluss zum Seitenwandbereich 7 der Wechselkassette ergibt. Die einzelnen Ausnehmungen 11a, 11b und 11c sowie dort hineinragende Flächenabschnitte 23a, 23b der Wechselkassette 2 sind in ihrer Dimensionierung, insbesondere ihrer Höhe, derart aufeinander abgestimmt, dass die Flächenabschnitte 23a, 23b formschlüssig und/oder oberflächenbündig in die Ausnehmungen 11a - 11c hineinragen. Insgesamt ergibt sich somit bei in das Gehäuse 3 eingelegter Wechselkassette 2 ein äußerer Seitenwandbereich 6 des Handgerätes 1, der dann gleichzeitig auch den äußeren Seitenwandbereich des Gehäuses 3 bildet, der zumindest teilweise vom Seitenwandbereich 7 der Wechselkassette 2 gebildet ist. Hierbei ist die Gehäuseform unmittelbar an die Form der Wechselkassette 2 adaptiert, so dass die äußere Form des Gehäuses 3 die Form der Wechselkassette 2 wiedergibt. Vorzugsweise ist das Gehäuse 3 aus einem durchsichtigen oder opaken Kunststoff hergestellt.
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Auf der dem Seitenflächenbereich 19 der Wechselkassette 2 zugewandten Seite des Seitenwandbereiches 7 sind in den Seitenflächenbereich 19 hineinragende nasenförmige Vorsprünge 24 ausgebildet, die in im randseitigen Stegbereich 17 korrespondierend ausgebildete Ausnehmungen 25 clipartig eingreifen. Die Vorsprünge 24 sind mit Einführschrägen versehen und die Ausnehmungen 25 sind als Hinterschnitte ausgebildet. Beidseitig eines jeden Vorsprunges 24 sind am Seitenwandbereich 7 der Wechselkassette 2 unterhalb des randseitigen Stegbereiches 17 rippenförmige Anschlagelemente (in den Figuren nicht sichtbar) ausgebildet, an welche die kassetteninnenseitige Fläche der randseitigen Stegbereiche 17 beim clipartigen Eingreifen und Verrasten der Vorsprünge 24 in den Ausnehmungen 25 zur Anlage kommt.
Die Wechselkassette 2 hat ein aus dem Gehäuse 3 des Handgerätes 1 herausragendes, elastisches Auftragselement 16, dessen Federweg im Benutzungszustand unter Druck in Richtung auf das Gehäuse 3 hin durch einen Anschlag begrenzt ist. Dieser Anschlag 100 ist einstückig am Gehäuse 3 angeordnet. Dieser Anschlag 100 am Gehäuse 3 bildet einen Gegenanschlag zu einem Vorsprung 160 auf der Oberseite des Auftragselementes 16 und hat die Form einer Nase, die in Richtung der Öffnung für das Auftragselement 16 aus dem Gehäuse 3 herausragt. Im Nicht-Benutzungszustand ist die Nase 100 zur Oberseite des Auftragselements 16 beabstandet und im Benutzungszustand stützt sich das Auftragselement 16 an dem Gehäuse 3 ab, dann schlägt das Auftragselement 16 gegen den Anschlag 100 an. Bei dem dargestellten Handgerät 1 ist der Anschlag 100 am Gehäuse 3 zweiteilig ausgebildet, wobei je ein Anschlagteil 100a, 100b an den Gehäusehälften 3a, 3b vorgesehen ist. Im geschlossenen Zustand des Gehäuses 3 ist der Anschlag 100 zusammengefügt, wobei der Anschlag 100 gleichzeitig als ein Verbindungselement 10 für die Gehäusehälften 3a,3b im Bereich der Öffnung für das Auftragselement 16 dient.
Das Auftragselement 16 umfaßt einen Auftragsfuß 16 mit einem dreieckigen Querschnitt, wobei die Spitze von einer Auftragskante 163 und die Flächen von zwei seitlichen Wandungen 164 gebildet werden. Das von der Vorratsspule 14
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kommende Trägerband 21 wird zwischen diesen Wandungen 164 am Auftragsfuß 16 geführt und um die Auftragskante 163 herumgeführt und dann auf der anderen Seite wieder zwischen den Wandungen 164 zur Aufwickelspule 15 zurückgeführt. Das Auftragselement 16 hat in jeder Wandung 164 an dem gegenüberliegenden Ende der Auftragskante 163 eine Kerbe. Der Anschlag 100 greift in die Kerben 161, jedoch ist im Nicht-Benutzungszustand ein Spalt vorgesehen. Dagegen schlägt das Auftragselement 16 im Benutzungszustand an dem Anschlag 100 an, so daß diese zusätzlichen Anschlagbereiche des Auftragselements 16 mit dem Anschlag 100 des Gehäuses 3 zusammenwirken. Die Kraft bzw. das Drehmoment wird vom Auftragsfuß 16 auf das Gehäuse 3 und nicht auf die Wechselkassette 2 übertragen.
Der Anschlag 100 ist von dem Trägerband 21 durch einen Abstandshalter 162 beabstandet. Am Auftragselement 16 ist ein Abstandshalter 162 für das rücklaufende Trägerband 21 vorgesehen, der im wesentlichen halbkreisbogenförmig ausgebildet ist, so dass das Trägerband 21 den Abstandshalter 162 tangential von oben berührt. Ferner dient dieser Abstandshalter 162 als Hilfe beim Einlegen der Wechselkassette 2 in das Gehäuse 3. Auf diese Weise wird verhindert, daß das Trägerband 21 mit dem Anschlag 100 kollidiert.
Der Vorsprung 160 ist zu einer Auftragskante 163 als Andrückelement des Auftragselements 16 an dem von dem Trägerband 21 abgewandten (oberen) Endbereich des Auftragselements 16 beabstandet. Der Vorsprung 160 hat einen quer und rechtwinklig zur Längsrichtung des Auftragselements 16 angeordneten Querschnitt mit nach oben zusammenlaufenden Seitenflächen und einer abgeflachten Spitze. Das Auftragselement 16 weist einen dreieckigen Querschnitt auf, wobei eine Auftragskante 163 an dem freien Ende die druckbeaufschlagte Spitze bildet.
Nicht dargestellt ist, daß der Vorsprung 160 auf seiner der Auftragskante zugewandten Vorderseite eine nach oben hin schräg ansteigende Vorderfläche aufweisen kann. Weiterhin kann der Vorsprung 160 an seiner dem Gegenanschlag
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100 am Gehäuse 3 zugewandten Oberseite zylinderabschnittförmig oder kugelförmig gewölbt ausgebildet sein.
Bei dem mit dem Handgerät auf ein Substrat aufzutragenden Mittel kann es sich um einen dünnen Klebstofffilm oder eine Klebstoffschicht, einen dünnen Korrekturmittelfilm oder eine Korrekturmittelschicht, einen Pigmentverbund oder einen Farbmittel- oder Farbstoffverbund handeln, so dass eine Klebeschicht oder -fläche, eine Korrekturmittelschicht oder -fläche oder eine farblich markierte oder hervorgehobene Schicht oder Fläche, vorzugsweise in leuchtender Farbgebung (wie von Markern oder Highlightern bekannt), entsteht.
Im Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 -3 ist lediglich der Seitenwandbereich 6 des Handgerätes 1 bzw. des Gehäuses 3 von Seitenwandbereichen 7 bzw. 23a, 23b gebildet. Es ist aber möglich, ergänzend hierzu oder auch an Stelle dieser beschriebenen und gezeigten Lösung, die Seitenflächenbereiche 4, 5 des Handgerätes 1 bzw. des Gehäuses 3 durch in diese Flächen hineinragende Seitenflächenbereiche 19,20 der Wechselkassette 2 auszubilden.
Claims (5)
1. Handgerät (1) zum Übertragen eines Mittels von einem Trägerband (21), vorzugsweise einer Trägerfolie aus Papier oder Kunststoff, auf ein Substrat, mit einem wiederschließbaren Gehäuse (3) zur Aufnahme einer austauschbaren Wechselkassette (2), in der ein aus dem Gehäuse (3) herausragendes, elastisches Auftragselement (16), eine das Trägerband (21) abgebende Vorrats- oder Abwickelspule (14) und eine das Trägerband (21) aufnehmende Aufwickelspule (15) angeordnet sind, wobei die Vorratsspule (14) und die Aufwickelspule (15) sowohl im Gehäuse als auch in der Wechselkassette drehbar gelagert sind sowie über eine in Drehrichtung wirksame Rutschkupplung (155) und das über das aus dem Handgerät vorspringende Auftrags- und Andrückelement geführte Trägerband in Wirkverbindung miteinander stehen, dadurch gekennzeichnet, dass die Rutschkupplung (155) zwischen einem ersten Bauteil (155a) in dem Gehäuse (3) und einem zweiten Bauteil (155b) in der Kassette wirkt.
2. Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehmoment in der Kassette (2) einstellbar ist.
3. Handgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bauteil (155a) von dem Zahnrad (13) der Aufwickelspule (15) und das zweite Bauteil (155b) von einem in der Kassette (2) befindlichen Aufwickelkern (155b) gebildet wird.
4. Handgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufwickelkern (155b) entlang seines kreisförmigen Umfanges axial ausgerichtete, federnde Ärmchen (156) mit jeweils einem am freien Ende innenliegend angeordneten Vorsprung (157) aufweist.
5. Handgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im eingelegten Zustand der Wechselkassette (2) in dem Gehäuse (3) die Ärmchen (156) sich auf einem Zapfen (158) des Zahnrades (13) abstützen.
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Legal Events
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Effective date: 20020822 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070504 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090504 |
|
| R071 | Expiry of right |