DE20121238U1 - Leuchtstab - Google Patents
LeuchtstabInfo
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- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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Description
Christopher J. Sheldon 28.02.2002
Pleistermühlenweg 278
48157 Münster. u.Z. 28 493 L/O
„Leuchtstab"
Die Erfindung bezieht sich auf einen Leuchtstab mit einem elektronischen Vorschaltgerät und einer Leuchtstoffröhre.
Derartige Leuchtstäbe sind seit einem vergleichsweise langen Zeitraum bekannt und werden intensiv für Beleuchtungszwecke ud.dgl. eingesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Leuchtstab der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, mittels dem in möglichst wenig aufwendiger Weise optische Informationen und 0 Motive übermittelt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Leuchtstab mit Informationsträgern versehen ist, mittels denen die Lichtabstrahlung seiner Leuchtstoffröhre modifizierbar ist.
Es ist möglich, diese Informationsträger auf der Außenfläche' des Leuchtstabes anzuordnen, wobei diese Informationsträger beispielsweise durch eine auf die Außenseite des Leuchtstabes aufgedruckte Bedruckung gebildet sein können.
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Ä Alternativ können die Informationsträger durch eine auf der Außenseite des Leuchtstabes angebrachte Außenfolie gebildet sein, die die Außenseite des Leuchtstabes ganz oder teilweise bedeckt und die Informationsträger durch sich selbst und/oder durch Aussparungen bildet.
Die Außenfolie kann vorzugsweise transluzent ausgebildet sein.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Leuchtstabs hat dieser ein Außenrohr, das transparent oder transluzent eingefärbt ausgebildet und um die Leuchtstoffröhre herum angeordnet ist. Dieses transparente oder transluzente Außenrohr ist vorzugsweise aus Makroion ausgebildet, da sich dieser Werkstoff als besonders geeignet erwiesen hat.
Zwischen dem Außenrohr und der Leuchtstoffröhre kann eine Innenfolie angeordnet sein.
Es ist möglich, die Informationsträger durch diese Innenfolie zu bilden, die zwischen der Leuchtstoffröhre und dem Außenrohr sitzt, die Leuchtstoffröhre ganz oder teilweise bedeckt und die Informationsträger durch sich selbst und/oder durch Aussparungen bildet.
Vorzugsweise ist diese Innenfolie transluzent ausgebildet.
Die Innenfolie und/oder die Außenfolie können darüber hinaus farbig ausgebildet sein.
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Die Farbgebung der Innenfolie in Verbindung mit dem Zuschnitt derselben läßt es zu, daß die an sich homogene und gleichmä-
Ä ßige Lichtabstrahlung der Leuchtstoffröhre entsprechend der formmäßigen Ausgestaltung eier vorzugsweise transluzenten far-
** bigen Innenfolie und entsprechend ihrer Farbgebung so modifiziert wird, daß der jeweils mit der Aufbringung der Innenfolie bezweckte optische Effekt bzw. die sich hieraus ergebende optische Information vermittelt wird. Bei dieser optischen Information kann es sich beispielsweise um Werbeaussagen od.dgl. handeln. Die vorzugsweise transluzente farbige Innenfolie kann in Form eines Schriftzugs, als Piktogramm, als Bild od.dgl. ausgestaltet sein.
Entsprechend ist es selbstverständlich auch möglich, die Außenfolie in der vorstehend geschilderten Weise auszubilden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Leuchtstabs ist das elektronische Vorschaltgerät mittels einer Metalleffektfolie verspiegelt, wobei eine Auswahl der Metalleffektfolie möglich ist, die an die Ausgestaltung der transluzenten farbigen Innenfolie, die die Leuchtstoffröhre des Leuchtstabs umgibt, angepaßt sein kann.
Um eine möglichst kantenfreie Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Leuchtstabs zu erreichen, wodurch die technische Handhabung desselben erleichtert ist, und um für den erfindungsgemäßen Leuchtstab einen optisch ansprechenden ästhetischen Gesamteindruck zu erzielen ist es vorteilhaft, wenn die Außenmantelfläche des Leuchtstabs bzw. seines Außenrohrs mit der Außenmantelfläche des vorzugsweise mit der Metalleffektfolie verspiegelten elektronischen Vorschaltgeräts fluchtet.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Leuchtstabs ist dieser in einem Fuß gehaltert,
s. der eine horizontale Bodenplatte und eine von einer Seitenkante der Bodenplatte schräg aufwärts sich erstreckende HaI-
'% teplatte aufweist, in der eine Ausnehmung ausgebildet ist, durch die der Leuchtstab geführt ist. Hierdurch ergibt sich eine konstruktiv-technisch wenig aufwendige und dennoch elegante Gestaltung der Lagerung bzw. Halterung des erfindungsgemäßen Leuchtstabs.
An der Halteplatte des Fußes kann bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Leuchtstabs eine Werbefläche vorgesehen sein.
Außerdem ist es möglich, auf der Außenmantelfläche des erfindungsgemäßen Leuchtstabs zumindest ein beliebig gestalt- und/oder bedruckbares Schild od.dgl. anzubringen. Dieses Schild kann hinsichtlich seiner Form so gestaltet sein, daß schon durch die Formgebung ein bestimmter Hinweis gegeben wird, beispielsweise in Form eines Richtungspfeils, einer Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger od.dgl. Darüber hinaus kann dieses Schild aber auch jede beliebige Form haben, z.B. eine Sternform od.dgl.
Es ist auch möglich, daß dieses Schild mit einem Motiv, einem Signet oder einem Logo versehen ist.
Das zumindest eine Schild od.dgl. ist vorzugsweise mittels zumindest eines Befestigungsclips auf der Außenmantelfläche des Leuchtstabs befestigt. Es kann selbstverständlich ausgetauscht werden.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen:
Figur 1 eine Prinzipdarstellung von für die vorliegende Erfindung wesentlichen Elementen einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Leuchtstabs; und
Figur 2 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Figur 2 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Leuchtstabs.
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Ein in Figur 1 gezeigtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtstabes 1 hat ein elektronisches Vorschaltgerät 2 üblicher Ausgestaltung und daran anschließend eine Leuchtstoffröhre 3. Das elektronische Vorschaltgerät 2 bzw. die Leuchtstoffröhre 3 werden über eine Netzzuleitung 4 mit elektrischer Energie versorgt.
Das elektronische Vorschaltgerät 2 des Leuchtstabs 1 ist mit einer Metalleffektfolie 5 verspiegelt.
Auf die Außenfläche der Leuchtstoffröhre 3 ist eine transluzente farbige Innenfolie 6 aufgebracht. Die farbige Innenfolie 6 kann jede beliebige Form aufweisen und sie kann in beliebigen Farben ausgestaltet sein, wobei jedoch bei dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der transluzente Charakter der Innenfolie 6 erhalten bleiben soll.
Um die Leuchtstoffröhre 3 herum bzw. um die auf der Leuchtstoffröhre 3 sitzende transluzente farbige Innenfolie 6 herum ist ein Außenrohr 7 angeordnet, das aus Makroion als für ein derartiges Außenrohr 7 besonders geeignetem Werkstoff besteht.
Der Durchmesser des Außenrohrs 7 ist so gewählt, daß seine Außenmantelfläche 8, die auch die Außenmantelfläche des Leuchtstabes 1 bildet, mit der Außenmantelfläche 9 des mit der Metalleffektfolie 5 verspiegelten elektronischen Vorschaltgeräts 2 fluchtet.
Mit dem wie vorstehend beschrieben ausgebildeten erfindungsgemäßen Leuchtstab 1 lassen sich quasi beliebige optische Effekte erzielen, wobei insbesondere Werbebotschaften vermittelt werden können, deren Inhalt durch entsprechende formmäßige Ausgestaltung der transluzenten farbigen Innenfolie &bgr; und durch die Farbgebung für diese transluzente farbige Innenfolie 6 quasi beliebig auswählbar ist.
Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Leuchtstabes 1 sind Informationsträger 10 in Form von Buchstaben an der Außenmantelfläche 8 des Leuchtstabs 1 sichtbar.
Diese Informationsträger 10 können, wie vorstehend an Hand der Ausführungsform gemäß Figur 1 gezeigt, durch die Innenfolie 6 gebildet sein, wobei die Innenfolie 6 transluzent oder auch nichttransluzent ausgebildet sein kann.
Alternativ können die Informationsträger 11 durch eine auf die Außenseite bzw. Außemantelflache 8 des Leuchtstabs 1 aufgedruckte Bedruckung oder durch eine auf die Außenseite bzw. Außenmantelfläche 8 des Leuchtstabs 1 aufgebrachte Außenfolie gebildet sein.
* Die Informationsträger 10, sofern sie durch die Innenfolie 6 oder durch die vorstehend erwähnte Außenfolie gebildet sind, können durch die jeweilige Folie selbst und/oder durch Aussparungen der jeweiligen Folie ausgebildet werden. 5
Des weiteren ist die in Figur 2 gezeigte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Leuchtstabs 1 mit einem Schild 11 versehen, das mittels einer in den Figuren nicht gezeigten Clipsverbindung auf der Außenmantelfläche 8 des Leuchtstabs 1 befestigt ist. Das Schild 11 kann beispielsweise aus Acrylglas ausgebildet sein. Seine Form ist beliebig wählbar, wobei z.B. durch eine Pfeilform oder die Form einer Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger einzuschlagende Richtungen angegeben werden können. Des weiteren kann das Schild 11 auch mit einem Motiv, einem Signet oder einem Logo versehen werden. Selbstverständlich ist das Schild 11 austauschbar auf der Außenmantelfläche 8 des Leuchtstabs 1 angebracht.
Der in Figur 2 gezeigte Leuchtstab 1 ruht an seinem mit dem elektronischen Vorschaltgerät 2 und der Netzzuleitung 4 versehenen Ende in einem Fuß 12.
Zu dem Fuß 12 gehört eine bei aufgestelltem Leuchtstab 1 horizontale Bodenplatte 13. An einer Seitenkante 14 der horizontalen Bodenplatte 13 ist eine Halteplatte 15 angeordnet, die sich von dieser Seitenkante 14 aus schräg aufwärts erstreckt. Etwa mittig ist in der Halteplatte 15 eine Durchbrechung bzw. Ausnehmung 16 ausgebildet, durch die hindurch der Leuchtstab 1 geführt ist. Hierdurch ist der Leuchtstab 1 am Fuß 12 gehaltert.
Die Halteplatte 15 kann auf ihrer Oberfläche eine in den Figuren nicht gezeigte Werbefläche bzw. ein in den Figuren nicht gezeigtes Werbefeld aufweisen.
Claims (17)
1. Leuchtstab (1) mit einem elektronischen Vorschaltgerät (2) und einer Leuchtstoffröhre (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtstab (1) mit Informationsträgern (10) versehen ist, mittels denen die Lichtabstrahlung seiner Leuchtstoffröhre (3) modifizierbar ist.
2. Leuchtstab (1) nach Anspruch 1, bei dem die Informationsträger (10) auf der Außenfläche (8) des Leuchtstabs (1) angeordnet sind.
3. Leuchtstab (1) nach Anspruch 2, bei dem die Informationsträger (10) durch eine auf die Außenseite (8) des Leuchtstabes (1) aufgedruckte Bedruckung gebildet sind.
4. Leuchtstab (1) nach Anspruch 2, bei dem die Informationsträger (10) durch eine an der Außenseite (8) des Leuchtstabs (1) angebrachte Außenfolie gebildet sind, die die Außenseite (8) des Leuchtstabs (1) ganz oder teilweise bedeckt und die Informationsträger (10) durch sich selbst und/oder durch Aussparungen bildet.
5. Leuchtstab (1) nach Anspruch 4, bei dem die Außenfolie transluzent ausgbildet ist.
6. Leuchtstab (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, mit einem Außenrohr (7), das transparent oder transluzent eingefärbt ausgebildet und um die Leuchtstoffröhre (3) herum angeordnet ist.
7. Leuchtstab (1) nach Anspruch 6, bei dem das transparente oder transluzente Außenrohr (7) aus Makrolon ausgebildet ist.
8. Leuchtstab (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem zwischen dem Außenrohr (7) und der Leuchtstoffröhre (3) eine Innenfolie (6) angeordnet ist.
9. Leuchtstab (1) nach Anspruch 8, bei dem die Informationsträger (10) durch die Innenfolie (6) gebildet sind, die zwischen der Leuchtstoffröhre (3) und dem Außenrohr (7) sitzt, die Leuchtstoffröhre (3) ganz oder teilweise bedeckt und die Informationsträger (10) durch sich selbst und/oder durch Aussparungen bildet.
10. Leuchtstab (1) nach Anspruch 8 oder 9, bei dem die Innenfolie (6) transluzent ausgebildet ist.
11. Leuchtstab (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 10, bei dem die Innenfolie (6) und/oder die Außenfolie farbig ausgebildet sind.
12. Leuchtstab (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem das elektronsiche Vorschaltgerät (2) mittels einer Metalleffektfolie (5) verspiegelt ist.
13. Leuchtstab (1) nach Anspruch 12, dessen Außenmantelfläche (8) mit der Außenmantelfläche (9) des mit der Metalleffektfolie (5) Verspiegelten elektronischen Vorschaltgeräts (2) fluchtet.
14. Leuchtstab (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, der in einem Fuß (12) gehaltert ist, der eine horizontale Bodenplatte (13) und eine von einer Seitenkante (14) der Bodenplatte (13) schräg aufwärts sich erstreckende Halteplatte (15) aufweist, in der eine Ausnehmung (16) ausgebildet ist, durch die der Leuchtstab (1) geführt ist.
15. Leuchtstab (1) nach Anspruch 14, bei dem an der Halteplatte (15) des Fußes (12) eine Werbefläche vorgesehen ist.
16. Leuchtstab (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, auf dessen Außenmantelfläche (8) zumindest ein beliebig gestalt- und/oder bedruckbares Schild (11) od. dgl. angebracht ist.
17. Leuchtstab (1) nach Anspruch 16, bei dem das zumindest eine Schild (11) od. dgl. mittels zumindest eines Befestigungsclips auf der Außenmantelfläche (8) des Leuchtstabs (1) befestigt ist.
Priority Applications (1)
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2001
- 2001-02-24 DE DE20121238U patent/DE20121238U1/de not_active Expired - Lifetime
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