DE20121768U1 - Vorrichtung zum Reinigen von Abwässern - Google Patents
Vorrichtung zum Reinigen von AbwässernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung-zum Reinigen von Abwässern, insbesondere von Abwässern, welche bei der Papierherstellung anfallen.
Biologische Abwasser-Reinigungsanlagen zur Reinigung von in Papierfabriken abfallenden Abwässern sind gegenwärtig weit verbreitet. Derartige Anlagen weisen im allgemeinen eine aerobe Belebungsstufe sowie eine Nachklärungsstufe auf. In der Belebungsstufe befinden sich als Belebtschlamm adaptierte Mikroorganismen, welche die im Abwasser vorhandenen organischen Stoffe unter Verbrauch von Sauerstoff abbauen. Endprodukte dieser Vorgänge sind für gewöhnlich Kohlendioxid, Wasser und Biomasse. Im Nachklärbecken, das der Belebungsstufe nachgeschaltet ist, findet eine Abtrennung des Belebtschlamm- Wassergemisches statt. Eine derartige Anlage ist beispielsweise in der Druckschrift PTS-MS 10/94 "Betrieb biologischer Abwasser-Reinigungsanlagen in Papierfabriken, Überwachung, Kontrolle und Optimierung" der Papiertechnischen Stiftung, Heßstraße 134, D-80797 München, offenbart.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung die hydraulische Kapazität zu erhöhen und die vorhandene biologische Kapazität optimal auszunutzen. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Eine entsprechende Vorrichtung weist eine Belebungsstufe zur aeroben Klärung des Abwassers, ein Nachklärbecken zur Fest-/Flüssigtrennung sowie ein Entwässerungsaggregat zur
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Schlammentwässerung auf, wobei sowohl das Nachklärbecken als auch das Entwässerungsaggregat über je mindestens zwei Rohrleitungssysteme mit der Belebungsstufe in Verbindung stehen. Jeweils eine Rohrleitung führt dabei vom Ablauf der Belebungsstufe zum Nachklärbecken bzw. dem Entwässerungsaggregat und dient der Zuleitung des Abwasser-Belebtschlammgemisches. Jeweils eine weitere Rohrleitung dient der Rückführung des im Nachklärbecken bzw. dem Entwässerungsaggregat eingedickten Belebtschlamms in die Belebungsstufe.
Die Rückführung des Schlammes aus dem Entwässerungsaggregat bzw. dem Nachklärbecken 10. ist notwendig, um auf diese Weise die für das Belebungssystem erforderliche Biomasse wieder bereitzustellen, so daß das aerobe -System in der Belebung stabilisiert wird. Durch die Rückführung des Schlammes wird insbesondere eine Beeinträchtigung der Abwasserreinigung durch Bioschlammverluste vermieden oder minimiert.
Die erste Stufe, nämlich das aerobe Klären des Abwassers in einer Belebungsstufe mittels Belebtschlamm entspricht derjenigen des Standes der Technik. Anders als nach dem Stand der Technik wird jedoch nicht das gesamte aus der Belebungsstufe ablaufende Bioschlamm-Wassergemisch dem Nachklärbecken zugeführt, sondern nur ein Teil davon. Der andere Teil wird in einem parallelen Verfahrensschritt in einem Entwässerungsaggregat entwässert. Dabei wird der entstehende eingedickte Bioschlamm sowohl aus dem Nachklärbecken als auch aus dem Entwässerungsaggregat in die Belebungsstufe zurückgeführt. Das gereinigte Abwasser, welches aus dem Nachklärbecken bzw. dem Entwässerungsaggregat austritt, kann anschließend beispielsweise direkt oder über eine Filterreinigungsstufe in einen Vorfluter geleitet werden. Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird die hydraulische Last der Belebungsstufe und auch der Nachklärung auf ein Minimum reduziert.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurden auch Überlegungen angestellt, auf das Nachklärbecken vollkommen zu verzichten und stattdessen allein das Entwässerungsaggregat einzusetzen. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß bei Verwendung eines alleinigen Entwässerungsaggregates starke hydraulische Schwankungen im Zulauf nur schwer beherrschbar sind. Allein die Kombination von klassischer Nachklärung mit zusätzlicher Entwässerung erlaubt eine den jeweiligen Gegebenheiten angepaßte Optimierung der Verfahrensweise.
Als Entwässerungsaggregat können beispielsweise ein Dekanter, eine Sedimentieranlage oder eine Aufkonzentrierungsanlage eingesetzt werden. Gemäß einer vorteilhaften Ausfuhrungsform der Erfindung weist das Entwässerungsaggregat einen Siebbandfilter auf. Das Entwässern in Stufe c) wird somit in einem Siebbandfilter als Entwässerungsaggregat ausgeführt. Der aus der Siebbandentwässerung abgeschiedene Belebtschlamm beinhaltet deutlich weniger Wasser als der herkömmliche Belebtschlamm aus dem Nachklärbecken. Der Feststoffgehalt in dem bei der Siebband-Entwässerung abgeschiedenen Belebtschlamm beträgt etwa das 10-fache desjenigen des Belebtschlammes aus dem Nachklärbecken. Dies bedeutet, daß der in die Belebungsstufe rückgeführte Belebtschlamm weniger Wasser enthält. Die hydraulische . Last sinkt somit gegenüber einer herkömmlichen Nachklärung um die Differenz der entsprechenden Konzentrationen der Feststoffe im Abwasser-Belebtschlammgemisch. Hieraus folgt auch eine erhöhte Kontaktzeit des Abwassers mit der Biomasse in der Belebungsstufe. Somit ist bei gleichbleibender Dimension der Belebungsstufe eine Erhöhung der hydraulischen Last, d.h. des zugeführten Abwassers, möglich.
Bei einem Siebbandfilter handelt es sich um einen Siebtisch, über den ein Endlossiebband geführt wird. Hierzu sind zwei oder mehrere Umlenkrollen vorhanden. Das Endlosband besteht vorzugsweise aus einem Kunststoffgeflecht und weist eine Siebstruktur auf. Der Entwässerungsvorgang wird durch die Siebstruktur bewirkt. Das Abwasser-Belebtschlammgemisch wird auf den Siebtisch aufgebracht und entwässert durch das Sieb, wobei der eingedickte Schlamm in einen Trichter zur entsprechenden Weiterverarbeitung fällt. Zur Unterstützung der Abtragung des anfallenden Dickschlammes kann dieser beispielsweise von der Oberfläche des Siebbandes abgeschabt werden. Im Sieb hängengebliebene (und nicht entfernte) Masse kann entweder durch Spritzwasser, das aus dem Inneren des Siebbandtisches gespritzt wird, oder durch Druckluft aus dem Siebbandgeflecht entfernt werden. Der Einsatz von Druckluft ist insbesondere deshalb von Vorteil, da hierdurch ein Vedünnungseffekt für das Belebtschlammsystem vermieden wird, der bei Einsatz von Spritzwasser auftreten kann. Die für die Reinigung des Siebes eingesetzten Spritzdüsen sind vorzugsweise quer zum Sieb angebracht. Die Versorgung dieser Spritzdüsen kann entweder über eine externe Pumpe und/oder über einen Teilstrom des Klarfiltrates, der abgezogen und separat abgeführt wird, erfolgen. Die Weiterbeförderung des ausgefilterten Feststoffes erfolgt beispielsweise über eine Schnecke oder in freiem Gefälle, wobei das Siebreinigungswasser des Filters die notwendige Fließfähigkeit gewährleistet. Das Filtratwasser wird beispielsweise in einem
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geschlossenen Boden der Siebbandentwässerung gesammelt und über Rohrleitungen abgeführt.
Vorzugsweise wird das aus der Belebungsstufe austretende Abwasser-Belebtschlammgemisch dem Entwässerungsaggregat mit konstantem Volumenstrom zugeleitet. Bei einer entsprechenden Vorrichtung zum Reinigen von Abwässern ist demzufolge eine Einrichtung zum konstanten Fördern von Abwasser-Belebtschlammgemisch aus der Belebungsstufe zum Entwässerungsaggregat vorhanden. Dies bedeutet, daß das Entwässerungsaggregat kontinuierlich mit einem gleichbleibenden Strom an Abwasser-Belebtschlammgemisch aus der Belebungs-10. stufe versorgt wird. In das Nachklärbecken wird somit nur der verbleibende Teil des aus der Belebungsstufe austretenden Abwasser-Belebtschlammgemisches eingeleitet. Schwankungen im Abwasserbereich können somit über das Nachklärbecken ausgeglichen werden.
Wenn im Rahmen der Erfindung von einem Entwässerungsaggregat bzw. einm Siebbandfilter gesprochen wird, so ist dies nicht beschränkend gemeint. So ist es möglich, den Ablauf aus der Belebungsstufe nicht in zwei, sondern in drei oder mehr Ströme aufzuteilen, wovon zwei oder mehr Ströme zwei oder mehreren Entwässerungsaggregaten, insbesondere Siebbandfiltern, zugeführt werden. Auf diese Weise kann eine Belebungsstufe zur Versorgung mehrerer Entwässerungsaggregate eingesetzt werden bzw. auch umgekehrt.
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Zum Transport des Abwasser-Belebtschlammgemisches von der Belebungsstufe zum Entwässerungsaggregat wird vorzugsweise eine Kreiselpumpe eingesetzt. Die Kreiselpumpe hat den Vorteil einer stetigen Förderung, d.h., daß das Abwasser-Belebtschlammgemisch stetig dem Entwässerungsaggregat zugeführt wird. Ein weiterer Vorteil liegt in der kompakten Bauweise derartiger Pumpen, weswegen sie nur einen geringen Platzbedarf aufweisen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt die Belebungsstufe mindestens einen, vorzugsweise etwa zwei bis fünf, Scheibentauchkörper. Das aerobe Klären erfolgt somit unter Einsatz eines oder mehrerer Scheibentauchkörper. Derartige Scheibentauchkörper, die auch als Tauchtropfkörper bezeichnet werden, sind im wesentlichen aus rotierenden Scheiben aus Kunststoff aufgebaut. Der Durchmesser derartiger Scheibentauchkörper liegt im allgemeinen zwischen 2 und 5 m, wobei beim Einsatz mehrerer Scheibentauchkörper diese zueinander vorzugsweise einen Abstand von je ca. 15 bis 20 mm aufweisen. Die Scheiben drehen sich auf einer gemeinsamen Welle, wobei sie etwa zur Hälfte in das zu reinigende
Abwasser eintauchen. Der biologische Abbau der organischen Stoffe findet sowohl auf der Oberfläche der Scheibentauchkörper als auch in der Wasserphase statt, wo die Mikroorganismen wirksam werden. Gemäß einer alternativen Ausführungsform das Belebungsbecken als Scheibentauchkörper oder als belüftetes Becken ausgebildet sein. 5
Das gereinigte Abwasser aus dem Nachklärbecken kann, falls dies erforderlich ist, einem weiteren Filtersystem zugeführt werden. Hierzu ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung dem Nachklärbecken ein Filtersystem nachgeschaltet. Das Filtersystem dient der weiteren Reinigung bzw. Filtrierung der biologisch gereinigten Abwässer. Je nach gewünschtem Rein-. heitsgrad können dabei verschiedene Filter zur Entfernung von Feinstschwebstoffen eingesetzt werden. Vorzugsweise werden die dabei abfiltrierten Stoffe zurück in den Zulauf zur Belebung geführt. Das durch das weitere Filtersystem gereinigte Wasser kann dann in den Vorfluter eingespeist oder in einem Klarwasserbecken zur Wiederverwendung gesammelt werden.
Das weitere Filtersystem enthält vorzugsweise einen Zweischichtfilter. Zweischichtfilter sind allgemein bekannt und enthalten zwei Schichten, jeweils eine Schicht aus einem feineren und eine Schicht aus einem gröberen Material, wobei die gröbere Schicht obenauf liegt. Der Durchlauf des zu reinigenden Wassers erfolgt, ebenso wie bei denn Siebbandfilter, von oben nach unten. In gegebenen Zeitabständen, deren Dauer von dem Verschmutzungsgrad sowie dem Durchsatz abhängt, findet eine übliche Rückspülung zur Filterreinigung statt. Danach stellt sich wieder die ursprüngliche Schichtstruktur ein. Eine derartige Filtrierung in einem Zweischichtfilter kann dann vorteilhaft oder notwendig sein, wenn die Ablaufwerte aus der Nachklärung und/oder der Siebband-Entwässerung nicht niedrig genug liegen, um den Strom unmittelbar dem Vorfluter zuführen zu können.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Filtersystem auch mit dem Entwässerungsaggregat über einen Ablauf desselben verbunden. Das gereinigte Abwasser aus dem Entwässerungsaggregat kann somit ganz oder teilweise dem weiteren Filtersystem zugeleitet werden. Auf diese Weise findet im Filtersystem sowohl eine Endfiltrierung des aus dem Nachklärbecken austretenden gereinigten Abwassers als auch des aus dem Entwässerungsaggregat austretenden gereinigten Abwassers statt.
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Je nach Verschmutzungsgrad kann der Belebungsstufe eine mechanische Reinigungsstufe vorgeschaltet sein. Beispiele für eine solche mechanische Reinigungsstufe sind Rechen, Vorklärbecken oder Siebbandfilter. Die genannten Reinigungsmittel können entweder allein oder in Kombination eingesetzt werden. Wiederum empfiehlt sich beim Einsatz eines Siebbandfilters eine konstante Teilstrombehandlung, während im Vorklärbecken eine variable Teilstrombehandlung erfolgen kann. Zum Abfangen von stoßweise erhöhten Abwassermengen hat sich der Einsatz eines Pufferbeckens als vorteilhaft erwiesen. Bereits in der mechanischen Reinigungsstufe kann zur Verhinderung von Fäulnis z.B. ein Oxidationsmittel zugeführt werden.
. Die Konsistenz des mit Hilfe des Entwässerungsaggregates bzw. Siebbandfilters eingedickten Schlammes kann durch die Zugabe von Flockungshilfsmitteln beeinflußt werden. Hierzu ist im Entwässerungsaggregat vorzugsweise eine Dosiereinrichtung zur Zugabe von Flockungshilfsmitteln zugeordnet. Diese Dosiereinrichtung kann beispielsweise in der Rohrleitung zwischen der Einrichtung zum Fördern des Belebtschlamm-Wassergemisches bzw. der Kreiselpumpe und dem Entwässerungsaggregat bzw. dem Siebfilter angeordnet sein. Die Dosiereinrichtung ist vorzugsweise so ausgebildet, daß eine Zwangsmischung der eingebrachten Flokkungshilfsmittel mit dem Abwasser-Belebtschlammgemisch erfolgt. Dies kann beispielsweise durch tangentialen Ein- und Austritt des Schlamm-Wassergemisches erreicht werden. Bei der Dosiereinrichtung kann es sich beispielsweise um eine geeignete Pumpe handeln. Die Intensität der Einmischung kann des weiteren durch spezielle Einbauten beeinflußt werden, wie beispielsweise durch Wirbelstrecken, statische Mischer oder Rotor-/Statorsysteme.
Die Behandlung des Abwasser-Belebtschlammgemisches im Entwässerungsaggregat wird vorzugsweise automatisch geregelt. Hierzu ist eine geeignete Meßeinrichtung zum Messen des Feststoffgehaltes des gereinigten Abwassers dem Entwässerungsaggregat nachgeschaltet. Des weiteren ist eine Steuereinrichtung vorhanden, die die Dosiereinrichtung in Abhängigkeit des in der Meßeinrichtung gemessenen Feststoffgehaltes ansteuert. Ein Beispiel für eine Meßeinrichtung ist eine Trübungs-/Feststoffsonde. Als Alternative kann auch UV-Spektroskopie eingesetzt werden. Steigt der Feststoffgehalt im Filtratwasser an, dann wird ein Signal an die Steuereinrichtung abgegeben, wodurch die Förderleistung der Dosiereinrichtung, beispielsweise einer Flockungshilfsmittelpumpe, schrittweise erhöht wird. Die Steuerung kann beispielsweise so eingestellt werden, daß die Einstellung jeweils etwa 10 Minuten bestehen bleibt, nachdem die angestrebte Filtratqualität erreicht ist. Nach Ablauf der 10 Minuten wird die Dosiereinrichtung wieder schrittweise zurückgefahren.
Neben der Zugabe von Flockungshilfsmitteln kann die Konsistenz des eingedickten Schlammes auch durch die Siebgeschwindigkeit beeinflußt werden. Somit besteht eine weitere Möglichkeit der Regelung der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Eine weitere Option zur Sicherstellung des gewünschten Trübstoffgehaltes im Filtratwasser besteht in der Möglichkeit, die Zuführpumpe innerhalb ihrer Leistungsgrenzen in Verbindung mit der vorgenannten Dosiereinrichtung zu variieren. Wird in der Meßeinrichtung ein erhöhter Feststoffgehalt im Filtratwasser gemessen, so wird ein Signal an die Einrichtung zum Fördern bzw. die Kreiselpumpe abgegeben, welche daraufhin zurückgefahren wird. Die Zufuhrmenge an Abwasser-10. Belebtschlammgemisch wird auf diese Weise schrittweise reduziert. Diese Art der Regelung kann allein oder in Kombination mit dem erstgenannten Regelmechanismus eingesetzt werden.
Eine Möglichkeit der kombinierten Regelung liegt beispielsweise darin, bei zu hohem Trübstoffgehalt im gereinigten Abwasser zunächst die Förderleistung der Flockungsmittel-Dosiereinrichtung zu erhöhen. Bei Erreichen der optimierten Förderleistung und weiterhin zu hohem Trübstoffgehalt im gereinigten Abwasser erfolgt eine Reduzierung der Flockungsmittelzufuhr zum Entwässerungsaggregat. Die Regelung kann so ausgelegt werden, daß bei Erreichen von 50% der maximalen Förderleistung der Einrichtung zum Fördern bei gleichzeitig optimiertem Flockungsmitteleinsatz der Entwässerungsvorgang nach 20 Minuten unterbrochen wird, so daß die Anlage von Hand neu eingestellt werden kann.
Vorzugsweise enthält der im Nachklärbecken abgeschiedene Belebtschlamm eine Feststoffkonzentration von etwa 2,5 g/l bis etwa 7 g/l und insbesondere etwa 4 g/l bis etwa 5,5 g/l. Höhere Feststoffkonzentrationen im Belebtschlamm lassen sich mittels eines Nachklärbekkens nur schwer erreichen. Zudem treten bei Unter- bzw. Überschreitung dieser Werte Nachteile auf, die zur Beeinträchtigung des Systems führen.
Demgegenüber enthält der im Entwässerungsaggregat abgeschiedene Belebtschlamm Feststoffe in einer Konzentration von etwa 30 g/l bis 60 g/l, insbesondere etwa 35 g/l bis 55 g/l. Somit ist die Feststoffkonzentration im Belebtschlamm bei dem Entwässerungsaggregat, beispielsweise der Siebbandpresse, um etwa das 10-fache gegenüber derjenigen aus dem Nachklärbecken erhöht.
Die Erfindung wird nachstehend detaillierter anhand eines Beispiels und mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.
In der Zeichnung zeigen:
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Fig. 1 eine Abwasser-Reinigungsanlage für die Papierindustrie nach dem Stand der Technik;
Fig. 2 einen Erweiterungsausbau einer Anlage nach Fig. 1, welcher zur Erhöhung der Ka-10. pazität herkömmlicherweise eingesetzt wird;
Fig. 3 eine Abwasser-Reinigungsanlage nach der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 die Abwasser-Reinigungsanlage nach Fig. 1 unter Berücksichtigung der biologisehen Belastung;
Fig.5 die erfindungsgemäße Abwasser-Reinigungsanlage von Fig. 3 unter Einbeziehung der biologischen Belastung.
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 allgemein eine Belebungsstufe gekennzeichnet. Im Falle eines vorgeschalteten Tropfkörpers erfolgt dessen Beschickung vorzugsweise mit drehzahlgeregelten Pumpen. Die Regelung der Beschickung des Tropfkörpers erfolgt, wenn dem Tropfkörper eine zweite Biostufe nachgeschaltet ist, vorzugsweise in Abhängigkeit des Sauerstoffgehaltes der zweiten Biostufe. Falls die biologische Abbaustufe Scheibentauchkörper enthält, so handelt es sich hierbei vorzugsweise um mehrere, beispielsweise vier, in Reihe geschaltete Scheibentauchkörper mit drehzahlgeregeltem Antrieb. Vorzugsweise finden jeweils nach dem zweiten und vierten Scheibentauchkörper Sauerstoffmessungen statt, die zur Regelung der Drehzahl der Scheibentauchkörper eingesetzt werden. Wie dies üblich ist, findet, vorzugsweise in dem Zulauf zur Belebungsstufe, eine Zudosierung von Nährsalzlösung statt, wenn sich dieses als notwendig erweisen sollte.
Der Überlauf aus der Belebungsstufe 1 tritt nach dem Stand der Technik vollständig in ein Nachklärbecken 2 ein. Im Nachklärbecken 2 findet die Trennung des Belebtschlamm-Abwassergemisches in klares, weitgehend feststofffreies Wasser und Belebtschlamm statt.
Des weiteren erfolgt eine Rückhaltung, Eindickung und Speicherung des Belebtschlammes. Übliche Ausführungsformen eines Nachklärbeckens sind Rechteck- bzw. Rundbecken. Der abgesetzte Belebtschlamm wird über eine Rückleitung wieder der Belebungsstufe zugeführt. Hierzu können beispielsweise Schildräumer oder Saugräumer, welche letzteren nach dem Heber-Prinzip arbeiten, eingesetzt werden. Die Schlammrückführung kann kontinuierlich oder in Intervallen erfolgen.
Das aus dem Nachklärbecken austretende filtrierte Wasser wird in diesem Ausführungsbeispiel einer optionalen weiteren Filtrierungsstufe, beispielsweise einem Zweischichtfilter, zugeführt, der hier mit dem Bezugszeichen 4 gekennzeichnet ist. Hier können auch feinste Feststoffteilchen sowie Bioschlamm-Teilchenaggregate bis zu einer Größe von etwa 1 bis 5 Millimeter ausgefiltert werden. Das aus diesem Filter austretende Reinwasser kann anschließend entweder in einem Klarwasserbecken gesammelt oder direkt in den Vorfluter eingespeist werden.
Ein Beispiel für die mögliche Auslegung der in Fig. 1 gezeigten Anlage (gem. Stand der Technik) wird im folgenden gegeben:
Belebungsstufe:
Abwasserzulauf:
Volumen:
Verweilzeit:
15OmTh
350 m3
350 m3
2,33 h (Quot. aus Vol. 350 m3 und Abwasserzulauf 150 mVh = 2,33 h)
Nachklärbecken:
Klärbeckenoberfläche: Klärbeckenvolumen:
Klärbeckenoberflächenbeschickung:
Verweilzeit:
198 m2
653 m3
653 m3
0,76 m/h (Quotient aus Abwasserzulauf 150 m3/h und Klärbeckenober fläche 198 m2-0,76 m/h)
4,35h (Quot. aus Klärbeckenvol. 653 m3 und Abwass.zulauf 150 mVh
Die vorstehenden Angaben wurden theoretisch hergeleitet. Berücksichtigt man die tatsächlichen Betriebsverhältnisse, d.h. das Rückführen des Belebtschlammes aus dem Nachklärbekken 2 in die Belebungsstufe 1, so ergeben sich folgende Verhältnisse:
Abwasserzulauf inkl. Rücklauf:
Volumen:
tatsächliche Verweilzeit:
270 m7h 350 m3 1,30h
Nachklärbecken:
Klärbeckenoberfläche:
198 m2
| Klärbeckenvolumen: | 653 m3 |
| Rücklaufschlamm: | 120m3/h |
| tatsächliche Oberflächen | |
| beschickung: | 1,36 m/h |
| tatsächliche Verweilzeit: | 2,42 h |
In diesem Vergleich wird deutlich, daß wesentliche hydraulische Anlagenkenngrößen in der allgemein üblichen Anlagendimensionierung vernachlässigt werden, wenn der rückgeführte Belebtschlamm nicht berücksichtigt wird.
Fig. 2 zeigt den nach dem Stand der Technik üblichen Ausbau der Anlage von Fig. 1, wenn eine zusätzliche Abwassermenge zu verarbeiten ist. In Fig. 2 wurden der Ausführungsform von Fig. 1 entsprechenden Elementen die gleichen Bezugszeichen zugeordnet. Ist beispielsweise eine erhöhte Zulaufmenge von 100 m3/h zu bewältigen, müßte unter Beibehaltung der allgemein üblichen Randbedingungen und vorstehend genannten Anlagenkenngrößen ein weiteres Nachklärbecken gebaut werden. Dies hätte jedoch zur Folge, daß die effektive Verweilzeit bzw. Kontaktzeit bei gleicher Größe der Belebungsstufe um ca. 50% abnimmt. Aufgrund der dann geringeren Kontaktzeit wäre zusätzlich eine Erweiterung der Belebungsstufe zwingend erforderlich, wie dies nachfolgend näher erläutert wird. Eine Erweiterung der Belebungsstufe macht generell jedoch nur dann Sinn, wenn diese biologisch überlastet ist. Nimmt jedoch nur die Abwassermenge zu, wobei der Gehalt an Substrat im Abwasser geringer wird, sollte eher die hydraulische Last der Anlage verringert werden.
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• ·
Für die in Fig. 2 gezeigte Anlage ergeben sich bei einer um 100 m3/h erhöhten Zulaufmenge folgende Daten:
Belebungsstrecke:
Abwasserzulauf: 250 nrVh (Summe aus 150 + 10OmVh)
Abwasserrücklaufschlamm: 200 m3/h (Summe aus 120 + 80 m7h)
Volumen Belebungsbecken: 350 mJ
tatsächliche Verweilzeit: 0,78 h (Quotient aus Beleb.-beckenvol.
350 m3 und Summe aus Abwasserzuläufen zum Nachklärbekken: 270 + 180 m7h = 450 mVh
Um die im Zusammenhang mit Fig. 1 errechnete Verweilzeit von 1,30 h zu erreichen, muß folglich die Belebungsstufe um 67% erweitert werden (von 0,78 h auf 1.30 h).
Damit ergeben sich folgende Verhältnisse im Nachklärbecken:
Nachklärbecken:
Klarbeckenoberfläche: Klärbeckenvolumen: Abwassermenge: Rücklaufschlamm:
tatsächliche Oberflächenbeschickung:
tatsächliche Verweilzeit:
1 &khgr; 198 m2 plus 1 &khgr; 133 m2 1 &khgr; 653 m3 plus 1 &khgr; 436 m3 250 m3/h
200 m3/h
200 m3/h
1,36 m/h (Quotient aus Summe von Abwasserzulauf 250 m3/h sowie Rücklaufschlamm 120+80 m3/h und Summe der Klärbeckenoberflächen 198 + 133 = 331m2) 2,42 h (Quot. aus Klärbeckenvol. 653 m3 und Abwasserzulauf inkl. Rücklauf 270 mVh
Ein derartiger Ausbau einer bestehenden Anlage ist mit großem Zeitaufwand verbunden. Zudem tritt ein großer finanzieller Investitionsbedarf auf. Durch die notwendige Erweiterung der
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Belebungsstufe um nahezu 70% entsteht des weiteren ein unverhältnismäßig hoher Flächenbedarf. Die Flexibilität der Anlage im Hinblick auf die Abwasserinhaltsstoffe (Konzentration der Abwasserinhaltsstoffe) ist bei einem derartigen konventionellen Ausbau eingeschränkt. Mit anderen Worten, kann sich, wenn das Abwasser "dünner" bzw. "dicker" wird, eine erhebliehe Beeinträchtigung der Gesamtfunktionalität der Anlage ergeben.
In Fig. 3 ist eine erfindungsgemäße Alternative zu dem gezeigten herkömmlichen Ausbau dargestellt. Im Anschluß an eine Belebungsstufe 1 wird der austretende Abwasserstrom hier in zwei Teilströme aufgeteilt, wobei der erste Teilstrom, wie bisher üblich, einem Nachklärbecken 2 zugeleitet wird, wohingegen der zweite Teilstrom einem Entwässerungsaggregat 3, beispielsweise einefm Siebbandfilter, zugeführt wird. Sowohl aus dem Nachklärbecken 2 als auch aus dem Entwässerungsaggregat 3 wird der abgetrennte Belebtschlamm wieder in die Belebungsstufe 1 zurückgeführt. Dem Nachklärbecken ist ein zusätzliches Filtersystem 4, beispielsweise ein Zweischichtfilter, nachgeschaltet, der aus dem Ablauf des Nachklärbeckens 2 und, wahlweise, auch aus dem Ablauf des Entwässerungsaggregats 3 gespeist wird (strichlierte Linie). Das aus dem Entwässerungsaggregat 3 austretende Wasser kann jedoch bei entsprechender Sauberkeit auch die Nachfiltrierungsstufe 4 auslassen und direkt mit dem aus der Filteranlage 4 austretenden gereinigten Abwasser zusammengeführt und anschließend in den Vorfluter eingespeist werden.
Für einen entsprechenden Abwasserzulauf von 250 m3/h (dies entspricht den Verhältnissen bei der Ausführungsform nach dem Stand der Technik von Fig. 2) ergeben sich bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform folgende Kennwerte:
Belebungsstufe:
Abwasserzulauf: 250 m /h
Rücklaufschlamm: 95 m3/h
Rücklauf aus
Entwässerungsaggregat: 5 m3/h
Volumen: 350 m3
tatsächliche Verweilzeit: 1,00 h
(Quotient aus Belebungsbekkenvolumen
350 m3 und Summe aus Abwasserzulauf 250 m3 und Rücklaufschi. 95 + 5 m3/h).
350 m3 und Summe aus Abwasserzulauf 250 m3 und Rücklaufschi. 95 + 5 m3/h).
• · ♦ «
Um zu einer der ursprünglichen Ausgangslage entsprechenden tatsächlichen Verweilzeit zu gelangen, muß die Belebungsstufe hier um rund 30 % erweitert werden. Damit ergeben sich folgende Verhältnisse für das Nachklärbecken:
Nachklärbecken:
Klärbeckenoberfläche: Klärbeckenvolumen:
Rücklaufschlamm inkl.
Entwässerungsaggregat:
Abwassermenge (Einlauf in Nachklärbecken):
tatsächliche Oberflächenbeschickung:
198 m2
653 m3
653 m3
95 m3/h (Summe aus 90 + 5 m3/h) 230 m3/h
1.16 m/h (Quot. aus Abwasser 230 m3 und
Klärbeckenoberfläche 198 m2),
tatsächliche Verweilzeit: 2,61 h (Quot. aus Klärbeckenvol. 653 m3
und Abwassermenge 250 m3/h).
Es ist auf diese Weise keine Erweiterung des Nachklärungsbeckens, bezogen auf die Verweilzeit unter tatsächlichen Betriebsverhältnissen notwendig.
Aus dem gezeigten Ausführungsbeispiel zeigt sich, daß zur Bewältigung einer zusätzlichen Menge von 100 m3/h zu reinigendem Abwasser konventionell eine Erweiterung der Nachklärung um ein weiteres Nachklärbecken erforderlich ist. Die Belebung ist bei dem in Zusammenhang mit Fig. 2 gezeigten herkömmlichen Ausführungsbeispiel unter Beibehaltung der wesentlichen Anlagenkenngrößen um ca. 70% zu erweitern. Demgegenüber muß die BeIebungsstufe unter Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung nur um rund 30% erweitert werden. Dies führt in der Praxis zu einer Kostenersparnis von etwa 80%. Zudem sinkt die hydraulische Last gegenüber einer herkömmlichen Nachklärung, wie sie im Zusammenhang mit Fig. 2 gezeigt ist, um über 90%. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Vorteil liegt darin, daß beim konventionellen Aufbau aufgrund der notwendigen starken Erweiterung der Belebungsstufe ein erhöhter Flächenbedarf auftritt. Im Gegensatz hierzu ist bei der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung nur eine weitaus geringere zusätzliche Fläche für die Belebungsstufe notwendig. Wie dies aus den Fig. 1 und 3 zu erkennen ist, sind für die Umrüstung einer bestehenden Anlage zu einer erfindungsgemäßen Vorrichtung nur wenige zusätzliche Elemente notwendig, weswegen der Ausbau zeitnahe erfolgen kann.
Figur 4 zeigt die Verhältnisse der bioloigschen Belastung bei der Abwasser-Reinigungsanlage nach dem Stand der Technik, wie sie in Figur 1 dargestellt ist. Die gezeigte Anlage ist für eine biologische Belastung von 560 kg CSB pro Tag, entsprechend 23 kg/h ausgelegt. Dabei ist unter der CSB-Belastung der chemische Sauerstoffbedarf zu verstehen, der eine Kenngröße zur summarischen Erfassung der oxidierbaren Inhaltsstoffe eines Abwassers darstellt. Das genormte Verfahren zur Ermittlung dieser Kenngröße ist dem Fachmann auf dem Gebiet der Abwassertechnik bekannt und soll hier deshalb nicht näher erläutert werden. Im Zulauf zur Belebung beträgt die CSB-Belastung 93 mg/1, was bei einem Zulauf von 150 m3/h einer Belastung von 14 kg/h entspricht. Der Rücklaufschlamm enthält eine Belastung von 35 mg/1, was bei der Rücklaufmenge von 120 m7h einer Belastung von 4 kg/h entspricht. Hieraus ergibt sich für die Belebungsstufe eine biologische Belastung von 67 mg/1, was bei dem Gesamtzulauf von 270 m3/h einer Belastung von 18 kg/h entspricht, wobei das aus der Nachklärung austretende gereinigte Abwasser eine Belastung von 35 mg/1 aufweist, was bei einer Wassermenge von 150 m3/h einer Belastung von 5,3 kg/h entspricht.
In Figur 5 sind die Verhältnisse in Bezug auf die biologische Belastung bei einer erfindungsgemäßen Anlage dargestellt, wie sie in Figur 3 gezeigt ist. Die biologische Belastung im Zulauf zur Belebungsstufe beträgt ebenfalls 93 mg/1, was aufgrund der erhöhten Zulaufmenge von insgesamt 250 m3/h hier einer biologischen Belastung von 23 kg/h entspricht. Im Rücklaufschlamm ist eine CSB-Belastung von 35 mg/1 zu verzeichnen, was bei einer beförderten Rücklaufschlammmenge von 95 m3/h einer Belastung von 3 kg/h entspricht. Hinzu kommt in diesem Fall noch die biologische Belastung des Rücklaufschlammes aus der Siebbandentwässerung von 35 mg/1, was bei einer Menge von 5 m3/h einer Belastung von 0,4 kg/h entspricht.
Hieraus ergeben sich folgende Werte für die biologischen Belastungen der einzelnen Stufen: Belebungsstufe: 74 mg/1; das entspricht bei einer gesamten Abwassermenge von 350
m3/h einem Wert von 26 kg/h;
Nachklärung: 35 mg/1; dies entspricht bei einem Abwasserdurchsatz von 230 m /h
Nachklärung: 35 mg/1; dies entspricht bei einem Abwasserdurchsatz von 230 m /h
einer Belastung von 5 kg/h;
Siebbandentwässerung: 35 mg/1; dies entspricht bei einem Gesamtdurchsatz von 120
Siebbandentwässerung: 35 mg/1; dies entspricht bei einem Gesamtdurchsatz von 120
m3/h einer Belastung von 4 kg/h;
Vorfluter: 35 mg/1; was bei einer Wassermenge von 250 m3/h einer Belastung von 8,8 kg/h entspricht.
Diese Beispiele zeigen, dass es möglich ist, bei gleichbleibender Zulaufkonzentration (CSB-Belastung im Abwasser) die erfindungsgemäß erweiterte Abwasserreinigungsanlage bezüglich ihrer biologischen Kapazität optimal auszunutzen. Aufgrund der erhöhten hydraulischen Leistungsfähigkeit ist eine optimale Substratbesorgung möglich, ohne dass eine gezielte Erhöhung der Zulaufkonzentration (Zugabe von z. B. Stärke) erfolgen muss.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Reinigen von Abwässern, insbesondere von Abwässern der Papierindustrie, aufweisend eine Belebungsstufe (1) zur aeroben Klärung des Abwassers, ein Nachklärbecken (2) zur Fest-/Flüssigtrennung sowie ein Entwässerungsaggregat (3) zur Schlammentwässerung, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das Nachklärbecken (2) als auch das Entwässerungsaggregat (3) über je mindestens zwei Rohrleitungssysteme mit der Belebungsstufe in Verbindung stehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Entwässerungsaggregat einen Siebbandfilter aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Einrichtung zum konstanten Fördern von Abwasser-Belebtschlammgemisch aus der Belebungsstufe (1) zum Entwässerungsaggregat (3) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum konstanten Fördern als Kreiselpumpe ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Belebungsstufe (1) mindestens einen Scheibentauchkörper umfasst.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Nachklärbecken (2) ein Filtersystem(4) nachgeschaltet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersystem (4) einen Zweischichtfilter enthält.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Entwässerungsaggregat einen Ablauf aufweist, welcher mit dem Filtersystem (4) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Belebungsstufe eine mechanische Reinigungsstufe vorgeschaltet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Entwässerungsaggregat (3) eine Dosier- und Zugabeeinrichtung zur Zugabe von Flokkungshilfsmitteln vorgeschaltet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Messeinrichtung zum Messen des Trübstoffgehaltes des gereinigten Abwassers dem Entwässerungsaggregat nachgeschaltet ist und dass eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Dosiereinrichtung in Abhängigkeit des in der Messeinrichtung gemessenen Trübstoffgehalts vorhanden ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005026878A1 (de) * | 2005-06-10 | 2006-12-14 | Papierfabrik August Koehler Ag | Verfahren und Vorrichtung zum Reinigen von Abwässern |
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2001
- 2001-10-01 DE DE20121768U patent/DE20121768U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030528 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050203 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20080204 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |