DE20120040U1 - Palettenbehälter mit einem Kunststoffbehälter, in dem ein Kontaktelement für die Ableitung elektrostatischer Ladungen angeordnet ist - Google Patents
Palettenbehälter mit einem Kunststoffbehälter, in dem ein Kontaktelement für die Ableitung elektrostatischer Ladungen angeordnet istInfo
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Description
Roth Werke GmbH, 35232 Dautphetal
„Palettenbehälter mit einem Kunststoffbehälter, in dem ein Kontaktelement für die Ableitung elektrostatischer Ladungen angeordnet ist"
Die Erfindung betrifft einen Palettenbehälter für Transport und Lagerung von Flüssigkeiten, bei dem ein Kunststoffbehälter auf einer Palette in einem Gittermantel angeordnet ist und unten in dem Kunststoffbehälter ein Kontaktelement für die Ableitung elektrostatischer Ladungen angeordnet ist, das durch eine die Behälterwandung durchsetzende Schraube und eine an diese anschließende Leitung, insbesondere mit der Palette, weiterverbunden ist.
Eine solche Anordnung ist in der EP 0 949 159 erwähnt. Vorgeschlagen ist an sich, das Kontaktelement in dem Auslaufstutzen des Kunststoffbehälters anzuordnen. Speziell soll es als ein sich über einen Teilbereich der Innenwand des Auslaufstutzens erstreckendes, gekrümmtes Blech mit einer mittigen Öffnung ausgebildet sein, die von dem Schaft der Schraube durchdrungen wird. Das Kontaktelement wird dabei gegen die Innenwand des Auslaufstutzens fest angezogen. Im übrigen sitzt die Schraube in einem außen an dem Auslaufstutzen angeformten Einschraubstutzen, an dessen äußerem Ende sie mit einem Schraubenkopf dicht anliegen soll.
Bei der zusätzlich erwähnten Anordnung des Kontaktelements in dem Kunststoffbehälter ist vorgesehen, den Einschraubstutzen an der Außenwand des Kunststoffbehälters anzuformen. Wie bei der Montage das metallische Kontaktelement an der betreffenden Stelle innen gehalten werden soll, bleibt offen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ausbildung und Anordnung eines Kontaktelements zu schaffen, mit denen die Montage an verschiedensten Stellen des Kunststoffbehälters möglich ist.
Gemäß der Erfindung wird dieser Zweck bei einem Palettenbehälter der eingangs genannten Art dadurch erfüllt, dass die Schraube mit ihrem, in den Behälterraum ragenden, inneren Ende selbst das Kontaktelement bildet und als Halterung für die Schraube zwischen der Behälterwandung und einem flächig mit diesem verbundenen Auflageteil ein ein Innengewinde aufweisender Einsatz angeordnet ist, der in das Auflageteil und/oder in die Behälterwandung eingelassen ist, und die Schraube durch Drehen in dem Innengewinde nach der Formung des Kunststoffbehälters durch die Behälterwandung vorgetrieben worden ist.
Das Auflageteil wird mit der Behälterwandung durch Anschweißen, Ankleben oder Anformen der Behälterwandung an das Auflageteil verbunden.
Dabei wird die genannte Einlage, in der Regel einfach eine Sechskantmutter, mit dem Auflageteil als Träger zwischen der Behälterwandung und dem Auflageteil eingebracht.
Die Einlage ist vorzugsweise vollständig in das Auflageteil eingelassen, d.h. ihre Oberfläche liegt im wesentlichen bündig in der sie umgebenden Oberfläche des Auflageteils.
Wird durch Einlegen des Auflageteils in eine zur Herstellung des Kunststoffbehälters verwendete Blasform die Behälterwandung an das Auflageteil angeformt, so kann dabei die Einlage auch ganz oder zum Teil in die Behälterwand eingelassen werden. Die Einlage braucht dann vorher nur an das Auflageteil angesetzt, beispielsweise angeklebt, zu werden.
Ein angeschweißtes oder angeklebtes Auflageteil wird in aller Regel die Einlage vollständig aufnehmen müssen. Anschweißen kommt hauptsächlich in der Art des Reibschweißens in Betracht. Das ist allerdings nur an ebenen Flächen möglich, wo das Auflageteil zur Reibungserzeugung gedreht werden kann.
Als Einlage kommt statt einer Mutter beispielsweise auch ein Blech mit einer Bohrung in Betracht, deren Rand von vornherein oder durch die Schraube selbst zu einer Windung gebogen ist oder ein eingedrücktes Gewinde erhalten hat.
Das durch Anformen mit der Behälterwand zu verbindende Auflageteil mit der Einlage wird vorzugsweise mit eingesetzter Schraube in eine Blasform zur Herstellung des Kunststoffbehälters eingebracht und die Behälterwandung wird an das Auflageteil angeformt und nach dem Entformen, vorzugsweise bei noch warmer Behälterwandung, wird das innere Ende der Schraube durch die Behälterwandung hindurchgestoßen.
Eine ggf. am inneren Ende der Schraube ausgebildete Spitze steht dabei zwar heraus und wird von vornherein in die Behälterwandung eingeformt. Sie kann dabei aber innerhalb der Wanddicke bleiben. Damit wird der Formungsvorgang in der Regel nicht gestört. An einer weiter vorstehenden Spitze würde dagegen die Behälterwandung bei der Formung aufreißen, besonders in der Nähe einer Kante des Kunststoffbehälters.
Wo auch eine nur in die Wanddicke hineinragende Spitze stört, kann man durch Einsetzen einer später wieder entfernten stumpfen Schraube das Gewinde verschließen oder bei der Formung eingedrungenen Kunststoff wieder ausbohren o. dgl., um dann die Schraube einzusetzen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist am inneren Ende der Schraube eine mindestens annähernd kegelförmige Spitze mit einer den Schaftquerschnitt der Schraube überragenden Kegelbasisfläche ausgebildet, und die dabei gebildete ringförmige Verbreiterung erstreckt sich über die Behälterwandung. Damit ist die Schraube gegen Herausdrehen gesichert. Eine solche oder auch eine andere Spitze könnte, um ihr Vortreiben durch die Behälterwand zu erleichtern, auch bohrkopfähnlich mit Schneidkanten versehen werden.
Mit Rücksicht auf aggressive Flüssigkeiten besteht die Schraube, ggf. auch der das Innengewinde aufweisende Einsatz, vorzugsweise aus Edelstahl.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung des genannten Einsatzes zwischen der Behälterwandung und dem Auflageteil ist das die Schraube haltende Gewinde einer agressiven Flüssigkeit jedoch nur in wesentlich geringerem Maße ausgesetzt als nach dem erwähnten Stand der Technik. Darüber hinaus bietet die verbreiterte kegelförmige Spitze zusätzliche Sicherheit auch dann, wenn sie etwas korrodiert.
Als das genannte Auflageteil steht in erster Linie der Flansch des an dem Kunststoffbehälter angesetzten Auslaufstutzens, gleich welcher Art, in Betracht.
Damit wird ein gesondertes Auflageteil eingespart. Außerdem ist man ohnehin bestrebt, das Kontaktelement in die Nähe des Auslaufs zu bringen, da dort durch die Strömung die elektrostatischen Ladungen hauptsächlich entstehen.
Weitere Maßnahmen, die zur vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dienen können, sind in der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels dargestellt.
Die Zeichnung gibt das Ausführungsbeispiel wieder.
Sie zeigt einen senkrechten Schnitt im Auslaufbereich des Kunststoffbehälters eines Palettenbehälters.
Die mit 1 bezeichnete Behälterwandung erscheint in dem Schnitt in einem vorderen Wandabschnitt 2 und einem Bodenabschnitt 3, an dem in dem Ausschnitt noch eine Einsenkung 4 zu erkennen ist.
Ein Auslaufstutzen 5 sitzt mit einem an seinem hinteren Ende ausgebildeten Flansch an der Behälterwandung 1; die Behälterwandung 1 ist bei der Herstellung des Kunststoffbehälters an den, als Einlegeteil in die betreffende Blasform eingebrachten, Flansch 6 angeformt worden.
Der Schnitt der Darstellung ist vor dem, somit in Ansicht erscheinenden, Auslaufstutzen 5 durch den Flansch 6 sowie durch Teile 7 einer Ventilarmatur geführt.
Der Flansch 6 geht mit einer entsprechend angepassten Winkelung von dem vorderen Wandabschnitt 2 auf den Bodenabschnitt 3 über.
In den Flansch 6 ist in Anlage an der Behälterwandung 1 im Bereich des vorderen Wandabschnitt 2 eine Sechskantmutter 8 eingelassen. In der Sechskantmutter 8 sitzt eine Schraube 9 ohne Kopf. Die Schraube 9 erstreckt sich durch die Dicke des Flansches 6 und der Behälterwandung 1 und ragt auf der einen Seite mit ihrem Schaft 10 nach außen und auf der anderen Seite mit einer kegelförmigen Spitze 11 in den Behälterraum 12. Die kegelförmige Spitze 11 ist an ihrer Basis gegenüber dem Schaftquerschnitt verbreitert. Mit ihrer ringförmigen Verbreiterung 13 liegt sie an der Innenseite der Behälterwandung 1 an.
Bei der Herstellung des Kunststoffbehälters in der Blasform mit dem Flansch 6 einschließlich der Sechskantmutter 8 und der Schraube 9 als Einlegeteil befand sich die Schraube 9 in zurückgedrehter Stellung, in der die ringförmige Verbreiterung 13 an
der Sechskantmutter 8 anlag und die Spitze 11 in die Behälterwandung 1 eingebettet wurde.
Nach dem Entformen des Kunststoffbehälters ist, während die Behälterwandung 1 noch genügend warm und weich war, die zu diesem Zweck an ihrem rückwärtigen Ende mit einem Schraubenschlitz 14 versehene Schraube 9 vorgetrieben und damit die Spitze 11 durch die Behälterwandung 1 hindurchgestoßen worden. Durch eine leichte Rückdrehung der Schraube 9 ist anschließend die ringförmige Verbreiterung in feste Anlage an die Innenseite der Behälterwandung 1 gebracht worden.
In dieser Stellung hat die Schraube 9 eine endgültige Fixierung erfahren durch Anziehen einer unter Zwischenlegung eines Dichtringes 15 aufgebrachten Mutter 16.
Mit einer zweiten Mutter 17 ist anschließend eine Anschlußöse 18 einer Litze 19 zwischen den Muttern 16 und 17 eingeklemmt und auf der Schraube 9 befestigt worden. Das andere Ende der Litze 19 wurde an den Gittermantel oder die Palette des Palettenbehälters angeschlossen oder an eine besondere, ggf. als Einrichtung eines Lagerraumes vorhandene Erdung.
Claims (7)
1. Palettenbehälter für Transport und Lagerung von Flüssigkeiten, bei dem ein Kunststoffbehälter auf einer Palette in einem Gittermantel angeordnet ist und unten in dem Kunststoffbehälter ein Kontaktelement (11) für die Ableitung elektrostatischer Ladungen angeordnet ist, das durch eine die Behälterwandung (1) durchsetzende Schraube (9) und eine an diese anschließende Leitung (19), insbesondere mit der Palette, weiterverbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (9) mit ihrem, in den Behälterraum (12) ragenden, inneren Ende (11) selbst das Kontaktelement bildet und als Halterung für die Schraube (9) zwischen der Behälterwandung (1) und einem flächig mit diesem verbundenen Auflageteil (6) ein ein Innengewinde aufweisender Einsatz (8) angeordnet ist, der in das Auflageteil (6) und/oder in die Behälterwandung (1) eingelassen ist, und die Schraube (9) durch Drehen in dem Innengewinde nach der Formung des Kunststoffbehälters durch die Behälterwandung (1) vorgetrieben worden ist.
2. Palettenbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (9) keinen Kopf aufweist und die genannte Leitung (19) mittels mindestens einer Mutter (17), vorzugsweise zwischen zwei Muttern (16, 17), an der Schraube (9) befestigt ist.
3. Palettenbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Mutter bzw. der inneren Mutter (16) und dem Auflageteil (6) ein Dichtring (15) angeordnet ist.
4. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass am inneren Ende der Schraube (9) eine mindestens annähernd kegelförmige Spitze (11) mit einer den Schaftquerschnitt der Schraube überragenden Kegelbasisfläche ausgebildet ist und die dabei gebildete ringförmige Verbreiterung (13) sich über die Behälterwandung (1) erstreckt.
5. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (9), vorzugsweise auch der das Innengewinde aufweisende Einsatz (8), aus Edelstahl besteht bzw. bestehen.
6. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil mit der Behälterwandung durch Anschweißen, Ankleben oder Anformen der Behälterwandung an das Auflageteil verbunden ist.
7. Palettenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis b, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil (6) ein Flansch (6) eines an den Kunststoffbehälter angesetzten Auslaufstutzens (5) ist.
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| DE102006041724A1 (de) * | 2006-09-06 | 2008-03-27 | Mauser-Werke Gmbh | Palettencontainer |
| CN101337616B (zh) * | 2007-07-05 | 2010-12-22 | 中国国际海运集装箱(集团)股份有限公司 | 一种能够排静电的储运容器及一种排静电方法 |
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2001
- 2001-12-07 DE DE20120040U patent/DE20120040U1/de not_active Expired - Lifetime
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