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DE20120914U1 - Vorrichtung zur Halterung eines Besteckteils - Google Patents

Vorrichtung zur Halterung eines Besteckteils

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DE20120914U1
DE20120914U1 DE20120914U DE20120914U DE20120914U1 DE 20120914 U1 DE20120914 U1 DE 20120914U1 DE 20120914 U DE20120914 U DE 20120914U DE 20120914 U DE20120914 U DE 20120914U DE 20120914 U1 DE20120914 U1 DE 20120914U1
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DE
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clamping
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piece
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edge
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DE20120914U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G21/00Table-ware
    • A47G21/14Knife racks or stands; Holders for table utensils attachable to plates
    • A47G21/145Holders for table utensils attachable to plates, jars or the like

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  • Table Equipment (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Anmelder: Herr Rudolf Bullinger
86156 Augsburg
Vorrichtung zur Halterung eines Besteckteils
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung eines Besteckteils am Rand eines Geschirrteils, die einen mit einem durch zwei Klemmbacken begrenzten Klemmmaul zum Einklemmen eines Besteckteils versehenen Haltekörper aufweist, der am Rand des Geschirrteils abstützbar ist.
Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der DE-PS 637 094 bekannt. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist der scheibenförmige Haltekörper mit zwei einander kreuzenden, jeweils durch zueinander parallele Flanken begrenzten Klemmschlitzen versehen, von denen der als zur Scheibenachse paralleler Radialschlitz ausgebildete Klemmschlitz zum Anklemmen des Haltekörpers am Rand eines Geschirrteils und der andere, als die Scheibenachse kreuzender Umfangsschlitz ausgebildete Klemmschlitz zum Einklemmen eines Besteckteils dienen. Die zweimalige Klemmung führt zu einer vergleichsweise starren, unpraktischen Anordnung. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass die Klemmschlitze hier als schmale Schlitze mit parallelen Seitenflanken ausgebildet sind. Dabei ergeben sich ab einer bestimmten Dicke des zu klemmenden Teils vergleichsweise große Öffnungswinkel und dementsprechend große auf das zu klemmende Teil wirkende Austreibkräfte. Außerdem können bei einer größeren Dicke des zu klemmenden Teils hohe Sprengkräfte auftreten, was zu einem Bruch des Haltekörpers führen kann. Die bekannte Vorrichtung erweist sich demnach als nicht universell, zuverlässig und sicher genug.
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Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass alle Besteckteile unabhängig von der Dicke ihres Stiels mit gleicher Zuverlässigkeit und Sicherheit geklemmt werden können und dass der Haltekörper unabhängig von der Dicke und dem Durchmesser des Rands eines Geschirrteils mit gleicher Zuverlässigkeit und Sicherheit an diesem abstützbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Haltekörper mittels einer Einhängeinrichtung lose am Rand des Geschirrteils anbringbar ist und dass das Klemmmaul zum Einklemmen eines Besteckteils mehrere, unterschiedlichen Besteckteildicken zugeordnete Klemmabschnitte aufweist.
Mit diesen Maßnahmen werden die oben geschilderten Nachteile vollständig vermieden. Die dem Geschirrteil zugeordnete Einhängeinrichtung erlaubt in vorteilhafter Weise eine schnelle und einfache geschirrteilseitige Abstützung des Haltekörpers unabhängig von der jeweiligen Geschirrranddicke und des jeweiligen Geschirrranddurchmessers. Infolge der losen Abstützung ergibt sich auch eine einfache und sinnfällige Handhabung. Die unterschiedlichen Besteckteildicken zugeordneten, klemmmaulseitigen Klemmabschnitte stellen sicher, dass die Aufdehnung des Klemmmauls auch bei stark unterschiedlicher Dicke der zu klemmenden Besteckteile im gleichen Bereich bleibt, so dass in jedem Falle eine zuverlässige Klemmung erreicht wird, ohne dass eine Bruch- oder Erlahmungsgefahr für den Klemmkörper besteht. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen ergeben dementsprechend eine hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie universelle Verwendbarkeit.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann wenigstens eine Klemmbacke maulseitig eine als Wellenkontur ausgebildete Rastkontur mit hintereinander angeordneten Rastmulden mit von außen nach innen abnehmender lichter Weite aufweisen. Dies ermöglicht praktisch ein rasterweises Einklicken unterschiedlich dicker Besteckteile.
Zweckmäßig können beide Klemmbacken eine zueinander symmetrische, wellenförmig verlaufende Rastkontur aufweisen. Dies ergibt eine besonders hohe Sicherheit.
Vorteilhaft ist das Klemmmaul als Schlitz eines plattenförmigen Haltekörpers ausgebildet, wobei der Schlitz, der aneinander anschließende Abschnitte mit von außen nach innen abnehmender lichter Weite aufweist, zweckmäßig als über die Dicke des plattenförmigen Haltekörpers durchgehende, vom Rand nach innen verlaufende, radiale Ausnehmung ausgebildet ist. Dies ergibt eine der Dicke des Haltekörpers entsprechende Maulbreite und stellt sicher, dass ein zugeordneter Besteckteilstiel den Haltekörper praktisch in Richtung der Dicke des Haltekörpers durchgreift und somit vom Haltekörper umfasst ist, was die Handhabung des betreffenden Besteckteils bei angebrachtem Haltekörper erleichtert. Außerdem erleichtert die genannte Maßnahmen die Anbringung einer Einhängeinrichtung.
Zur Bildung der Einhängeinrichtung kann vorteilhaft eine zum das Klemmmaul bildenden Schlitz etwa parallel verlaufende, von Rand zu Rand durchgehende Nut vorgesehen sein.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, dass der plattenförmige Haltekörper als runde Scheibe ausgebildet ist, die eine umfangsseitige, zweckmäßig klemmmaulparallele Abflachung aufweist. Die Abflachung bildet eine Aufstellfläche, was das Einsortieren des
erfindungsgemäßen Besteckhalters in einen Besteckkasten oder dergleichen erleichtert. Gleichzeitig ergibt sich hierdurch eine definierte Oberseite, so dass eine hieran eventuell angebrachte Verzierung im Aufbewahrungszustand ebenfalls nach oben weist und auf diese Weise geschützt ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar. In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf eine erste Variante eines erfindungsgemäßen Besteckhalters,
Figur 2 eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Figur 1,
Figur 3 eine Draufsicht auf eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Besteckhalters und
Figur 4 eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Figur 3.
Der den Figuren 1 und 2 zugrundeliegende Besteckhalter besteht aus einem plattenförmigen, hier als Scheibe ausgebildeten Haltekörper 1, der ein durch einen Radialschlitz gebildetes Klemmmaul 2 zum Einklemmen des Stiels eines nicht näher dargestellten Besteckteils, beispielsweise eines Löffels oder einer Gabel, aufweist und der mit einer Einhängeinrichtung zum losen Einhängen am Rand eines nicht näher dargestellten Geschirrteils, beispielsweise einer Schüssel oder Pfanne etc., versehen ist. Die genannte Einhängeinrichtung ist im dargestellten Beispiel, wie am besten aus Figur 2 erkennbar ist, als an der Unterseite der dem Haltekörper 1 zugrundeliegenden Scheibe vorgesehene, praktisch zum Klemmmaul 2 etwa parallele, durch Sekanten begrenzte Nut 3
.-*' i I f * I .5 * ! i &iacgr;-
ausgebildet. Anstelle einer Nut könnte selbstverständlich auch ein Haken oder ein Steg oder dergleichen vorgesehen sein.
Der das Klemmmaul 2 bildende Schlitz ist als über die Dicke der den Haltekörper 1 bildenden Scheibe durchgehende, vom Scheibenumfang nach innen verlaufende, hier etwa sekantenparallele Ausnehmung ausgebildet. Die durch die genannte Ausnehmung voneinander distanzierten Bereiche der dem Haltekörper 1 zugrundeliegenden Scheibe bilden stabile Klemmbacken 4, 5 mit der Scheibendicke entsprechender Breite auf der ganzen Klemmmaullänge.
Das Klemmmaul 2 ist von außen nach innen stufenförmig verengt. Bei der den Figuren 1 und 2 zugrundeliegenden Ausführung ist hierzu die Klemmbacke 4 maulseitig mit einer Stufenkontur 6 mit von außen nach innen gehender Abstufung versehen. Auf diese Weise ergeben sich aneinander anschließende Klemmabschnitte 2a, 2b, 2c mit gegeneinander abgestufter, von außen nach innen abnehmender lichter Weite. Die eine unterschiedliche lichte Weite aufweisenden Klemmabschnitte 2a, 2b, 2c eignen zum Klemmen unterschiedlich dicker Besteckteile, wobei Besteckteile mit dünnem Stiel, beispielsweise Teelöffel im innersten Klemmabschnitt 2c, Teile mit dickem Stiel, z.B. Schöpflöffel, im äußersten Klemmabschnitt 2a und Teile mit mitteldickem Stiel im mittleren Klemmabschnitt 2b geklemmt werden können.
Bei dem den Figuren 1 und 2 zugrundeliegenden Beispiel ist lediglich die Klemmbacke 4 mit einer Stufenkontur 6 versehen. Die Klemmbacke 5 besitzt eine auf der gesamten Tiefe des Klemmmauls 2 eben durchgehende Auflagefläche. Selbstverständlich könnten natürlich auch beide Klemmbacken 4 und 5 mit einer Stufenkontur der bei 6 angedeuteten Art versehen sein. Ebenso wäre es denkbar, die durchgehende oder mit gegeneinander abgestuften Abschnitten versehene maulseitige Auflagefläche der Klemmbacken 4, 5 mit einer die erwünschte
Klemmhalterung verbessernden Oberflächenstuktur, z.B. in Form einer Riffelung oder Zahnung oder dergleichen zu versehen.
Der grundsätzliche Aufbau der den Figuren 3 und 4 zugrundeliegenden Ausführung entspricht der Anordnung gemäß Figuren 1 und 2. Nachstehend wird daher in erster Linie auf die Unterschiede eingegangen, wobei der Einfachheit halber für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen Verwendung finden.
Bei der Anordnung gemäß Figuren 3 und 4 sind die das Klemmmaul 2 begrenzenden Klemmbacken 4, 5 zur Bildung der Klemmabschnitte 2a, 2b, 2c maulseitig mit einer wellenförmigen Rastkontur 7 versehen, die in Richtung der Tiefe des Klemmmauls 2 hintereinander angeordnete Mulden mit von außen nach innen abnehmender lichter Weite ergibt. Selbstverständlich wäre es auch denkbar, nur eine Klemmbacke mit einer Wellenkontur der bei 7 angedeuteten Art zu versehen. Auch hier kann zusätzlich zur Wellenkontur eine maulseitige Oberflächenkontuierung in Form einer Riffelung oder Zahnung etc. vorgesehen sein.
Zur Bildung einer Einhängeinrichtung ist bei der Anordnung gemäß Figuren 3 und 4, wie Figur 4 anschaulich zeigt, eine gegenüber der Scheibenunterseite vorspringende Leiste 8 vorgesehen, mit der der erfindungsgemäße Besteckhalter am Rand eines Geschirrteils abstützbar ist. Die Leiste 8 ist hier angeformt. Es wäre aber auch eine angesetzte Leiste denkbar.
Die dem Haltekörper 1 zugrundeliegende, runde Scheibe ist bei der Anordnung gemäß Figuren 3 und 4 mit einer randseitigen, zum das Klemmmaul 2 bildenden Schlitz etwa parallelen Abflachung 9 versehen. Diese bildet eine Standfläche, auf der der Besteckhalter in einem Besteckkasten oder dergleichen aufgestellt wird. Im der Abflachung 9 gegenüberliegenden Umfangsbereich ist der den Figuren 3 und 4 zugrundeliegende Besteckhalter mit einer Verzierung 10, hier in Form
eines nach Art eines Edelsteins angebrachten und ausgebildeten Ansatzes, versehen. Infolge der der Abflachung 9 gegenüberliegenden Positionierung der Verzierung 10 weist diese in der Aufbewahrungsposition nach oben und ist damit geschont.
Der Haltekörper 1 benötigt praktisch keine gummielastischen Eigenschaften. Der Haltekörper 1 kann daher aus einem vergleichsweise harten, die gewünschte Klemmwirkung erzeugenden Material, wie Metall oder Hartkunststoff bestehen. Zweckmäßig wird der Haltekörper 1 als Spritzgußformling hergestellt.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur Halterung eines Besteckteils am Rand eines Geschirrteils, die einen mit einem durch zwei Klemmbacken (4, 5) begrenzten Klemmmaul (2) zum Einklemmen eines Besteckteils versehenen Haltekörper (1) aufweist, der am Rand eines Geschirrteils abstützbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (1) mittels einer Einhängeinrichtung lose am Rand eines Geschirrteils anbringbar ist und dass das Klemmmaul (2) mehrere, unterschiedlichen Besteckteildicken zugeordnete Klemmabschnitte (2a, 2b, 2c) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmmaul (2) als Schlitz eines plattenförmigen Haltekörpers (1) ausgebildet ist, wobei der Schlitz mehrere aneinander anschließende Abschnitte mit von außen nach innen abnehmender lichter Weite aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Klemmbacke maulseitig eine Stufenkontur (6) mit gegeneinander abgestuften Klemmabschnitten (2a, 2b, 2c) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Klemmbacke maulseitig eine Wellenkontur (7) mit die Klemmabschnitte (2a, 2b, 2c) bildenden, hintereinander angeordneten Rastmulden mit von außen nach innen abnehmender, lichter Weite aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beide Klemmbacken (4, 5) eine Stufenkontur (6) und/oder Wellenkontur (7) aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die klemmmaulseitige Oberfläche der Klemmbacken (4, 5) eine ihre Rauigkeit erhöhende Oberflächenstruktur aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der das Klemmmaul (2) bildende Schlitz als über die Dicke des plattenförmigen Haltekörpers durchgehende, vom Rand nach innen verlaufende Ausnehmung ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der plattenförmige Haltekörper (1) zur Bildung der Einhängeinrichtung im Bereich seiner Unterseite eine zum Klemmmaul (2) etwa parallel verlaufende, von Rand zu Rand durchgehende Nut (3) und/oder vorspringende Leiste (8) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der plattenförmige Haltekörper (1) als Scheibe ausgebildet ist, die eine umfangsseitige Abflachung (9) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abflachung (9) etwa parallel zum Klemmmaul (2) verläuft.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (1) vorzugsweise im der Abflachung (9) gegenüberliegenden Bereich mit einer vorzugsweise nach Art eines Edelsteins ausgebildeten Verzierung (10) versehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltekörper (1) aus Kunststoff besteht.
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