DE20119190U1 - Elektronik-Chassis zur Montage und Halterung von Elektronik-Leiterplatten - Google Patents
Elektronik-Chassis zur Montage und Halterung von Elektronik-LeiterplattenInfo
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Description
Götz & Küchler .·/,. ',]' * #·# &iacgr; * I * · 27.11.01
Patentanwälte *** *** ·· ···
B002/222 B DE/28-mt
Die Erfindung betrifft ein Elektronik-Chassis zur Montage und Halterung von Elektronik-Leiterplatten, -karten oder sonstigen flachen Trägerplatten oder -karten, wobei eine Chassis-Grundplatte oder -Wandung aus Metall besteht und von einer oder mehreren Aussparungen oder Durchbrüchen durchsetzt ist. Ferner ist die Chassis-Grundplatte mit einem oder mehreren baulich integrierten Halterungselementen aus Kunststoff versehen, die von einer Oberfläche der Wandung vorspringen und je einer Trägerplatte oder sonstigen Bauteilen
&iacgr;&ogr; zugeordnet sind.
Aus DE 36 40 273 A1 ist es bekannt, eine Antriebsbaugruppe mit Elektromotor und Getriebe auf einer Montageplatte zu befestigen. Darauf sind Achsen- und Wellenlagersätze sowie ein Lagerschild des Elektromotors spritzgußtechnisch insbesondere in Outsert-Technik angeformt.
Gemäß DE 196 35 049 A1 bildet ein aus Kunststoff geformtes Halteteil die Basis für Funktionsteile an einer metallischen Trägerplatte. Dieses Halteteil ist zum Einsatz in einem Laufwerk oder in einem Magnetbandkassettengerät vorgesehen.
Die Halteteile sind in Durchbrüche in Outsert-Moulding-Technik eingespritzt. Ein in Form eines Hohlzylinders ausgebildeter Haltesteg des Halteteils durchgreift den Durchbruch der metallischen Trägerplatte und stützt sich an den beiden Oberflächenseiten radial seitlich des Durchbruchs mittels Haltestücken ab. In dem als Hohlzylinder ausgebildeten Haltesteg lassen sich Funktionsteile wie Lager, Achsen, Stifte usw. befestigen. Diese können in einen unverrückbar angebrachten Haltesteg des Halteteils eingeklemmt, eingeklickt oder eingeklebt werden. Auch wird vorgeschlagen, das Funktionsteil an dem Halteteil mittels Schweißen zu befestigen.
Aus DE 42 26 016 A1 ist ein Chassis mit unlösbar mit dem Chassis verbundenen Befestigungselementen etwa der anfangs genannten Art bekannt. Die Befestigungselemente dienen der Lagerung, Halterung und Befestigung von elektrischen und/oder mechanischen Bauelementen. Es wird vorgeschlagen, eine Metallplatte des Chassis als eine der Begrenzungsflächen eines Spritzkanales
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einer Kunststoffspritzanordnung zu verwenden (Outsert-Technik). Die dadurch in einem Arbeitsgang hergestellten Befestigungselemente sind über auf der Metallplatte des Chassis aufliegende Spritzstege teilweise miteinander verbunden und durch Aussparungen in der Metallplatte durchgreifendes Spritzmaterial starr und unlösbar auf der Metallplatte befestigt. Die Befestigungselemente sind so ausgebildet, dass die auf das Chassis aufzubringenden Bauelemente mittels Bestückungseinrichtungen in die Befestigungselemente eingesetzt bzw. eingerastet werden können und die Bauelemente durch einen Rastverschluß oder Schnappverschluß der Befestigungselemente in deren Befestigungseinrichtung
&iacgr;&ogr; gehaltert und gelagert werden. Allerdings lassen sich die Bauelemente, wenn überhaupt, von den Befestigungselementen nur sehr schwer wieder lösen, weil die Rast- oder Schnappverschlüsse aufgrund des spezifischen Rast- und Schnapphakens von vornherein zu einem dauerhaften Halten der Bauelemente ausgebildet sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Elektronik-Chassis zur Montage und Halterung von Bauelementen elektronischer und mechanischer Art so weiter zu entwickeln, dass bei diesen leicht sowohl eine Montage als auch eine Demontage durchführbar ist. Ferner soll das Chassis vor allem zur Montage und Halterung flach ausgebildeter Bauelemente und -komponenten wie insbesondere Leiter- oder Trägerplatten oder -karten geeignet sein.
Zur Lösung wird bei einem Elektronik-Chassis mit den eingangs genannten Merkmalen erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass mindestens eines der Halterungselemente als Drehriegel mit einem oder mehreren Riegelteilen ausgebildet und in oder an einem Bereich der Chassis-Wandung drehbar gelagert und verankert ist, der an wenigstens einer der Aussparungen angrenzt, und der oder die Riegelteile von einem eine Drehachse des Drehriegels bildenden, in der Wandung drehbar verankerten Drehzapfen quer mit einer solchen Länge abstehen, dass der oder die Riegelteile bei entsprechender Drehstellung des Drehzapfens die nächstliegende Aussparung zum Hintergreifen des Bauteils überlappen oder überdecken.
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In der Aussparung läßt sich dann das Bauteil einschieben, anordnen und mittels an sich bekannter Befestigungselemente haltern. Zur Festlegung bzw. Arretierung können dann die Drehriegel manuell so verdreht werden, dass das oder die vorspringenden Riegelteile in den Bereich der Aussparung ragen, oder diese überlappen, und dabei das Bauteil zur Arretierung hintergreifen. Für die Demontage ist dieser Montagevorgang lediglich umzukehren, d. h. die Drehriegel sind manuell in eine Stellung zu verdrehen, in welcher die abstehenden Riegelteile nicht mehr die Aussparungen überlappen und so nicht mehr einer Demontage-Bewegung bzw. Herauszieh-Bewegung im Weg stehen.
Eine vorteilhafte Ausbildung der Erfindung bezieht sich auf eine zu haltemde Trägerkarte, die an ihrem Stirnrand eine zur Platten-Grundebene quer verlaufende Frontplatte besitzt. Diese kann einerseits als Anschlag beim Einschub in das Elektronik-Chassis und andererseits als Halte- und Aufnahmerahmen für diverse Anschlußelemente (Steckverbinder, Federleisten, Buchsen usw.) oder Anzeigeelemente (Leuchtdioden, Displays) oder auch für Schalter dienen. Die vorteilhafte Ausbildung der Erfindung besteht diesbezüglich darin, dass die eine oder mehreren Aussparungen zum Einschieben der Trägerplatten unter Ausbildung von an die Aussparungen angrenzenden Streben derart bemessen sind, dass letztere beim Einschub der Trägerplatte einen Anschlag oder Widerhalt gegen deren Frontplatte bilden, und der Drehriegel in oder an dieser Strebe zum Hintergreifen der Frontplatte auf ihrer dem Anschlag abgewandten Seite angeordnet ist. Durch Verdrehen des Drehriegels läßt sich dessen Riegelteil auf die nächstliegende Fläche der Frontplatte der Trägerkarte verstellen, so dass letztere durch den Riegelteil gegen ein Herausziehen oder Herausfallen gehindert ist. Bei dieser Ausbildung ist der Riegelteil auf der Chassis-Außen- oder Frontseite angeordnet.
Alternativ können auf der Basis der Erfindung der oder die Riegeiteile auch auf einer Chassis-Innenseite angeordnet sein, welche der Chassis-Außen- oder Frontseite abgewandt ist. Diese Ausführung ist dann geeignet, wenn Bauteile ohne Durchschieben durch eine Aussparung am Elektronik-Chassis zu befestigen sind. Dabei ist es zweckmäßig, wenn der oder die Riegelteile mit dem zugehörigen Drehzapfen einen L-artigen und damit platzsparenden Verlauf bilden.
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Die Handhabbarkeit und Bedienfreundlichkeit sowie die Schnelligkeit der Montage fördert es, wenn nach einer Erfindungsausbildung der Drehzapfen auf seiner (von außen zugänglichen) Stirnseite mit einer Verstell- oder Quernut für den Eingriff eines Drehwerkzeugs, beispielsweise eines Schraubenziehers, versehen ist. Diese Quernut (quer zur Drehachse des Drehriegels) kann dann auch gleichzeitig als Markierung für die Drehstellung des Drehriegels dienen. Entsprechendes gilt bei einer Ausbildung einer exzentrischen Erhöhung oder Vertiefung auf der Drehzapfen-Stirnseite. Der Eingriff eines Drehwerkzeugs ist auch bei Ausbildung
&iacgr;&ogr; von Mehrkanterhöhungen oder -Vertiefungen auf der Drehzapfen-Stirnseite möglich.
Nach einer anderen Ausbildung der Erfindung ist - zur optischen Darstellung der Drehstellung des Drehriegels - der Drehzapfen auf seiner Längsseite oder seinem zylindrisch gekrümmten Außenmantel mit einem Markierungsvorsprung versehen, der quer zur Drehachse vorspringt bzw. verläuft.
Zur Schaffung einer sicheren und leicht montierbaren Aufnahme für Elektronik-Leiterplatten oder sonstige flache Trägerplatten wird bei dem Chassis mit den eingangs genannten Merkmalen gemäß einer alternativen Ausgestaltung der allgemeinen erfinderischen Idee vorgeschlagen, mindestens zwei der Halterungselemente mit einander gegenüberliegenden Aufnahmenuten zu gestalten, deren Innenbreiten der Dicke der Leiterplatten entsprechen. Insbesondere wenn, gemäß einer besonderen Ausgestaltung dieses Erfindungsgedankens, die mindestens zwei Halterungselemente als längliche Aufnahme- oder Einschub-Schienen mit den Aufnahmenuten an ihren Längsseiten gestaltet sind, läßt sich beim Einschieben von Leiterplatten deren sichere Führung und gleichzeitige Halterung gewährleisten. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Einschub-Schienen mit einer Stirnseite an der Wandung beispielsweise mittels der genannten Outsert-Technik befestigt sind.
Im Falle der oben genannten Ausbildung von einer Mehrzahl von Aussparungen begrenzenden Streben eröffnet sich auf der Basis der Erfindung die besonders vorteilhafte Ausgestaltung, dass das Halterungselement zu seiner Befestigung
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eine Strebe umfaßt. Dies kann herstellungstechnisch dadurch bewerkstelligt werden, dass plastisch verformbarer Kunststoff um die Strebe gespritzt wird und dann erhärtet.
Die Erfindung ist nicht auf die bisher erläuterte Ausbildung beschränkt. So kann mindestens eines der Halterungselemente zusätzlich oder alternativ als linear bewegbarer Schieberiegel ausgebildet sein. Das heißt, auch eine lineare Schiebebewegung von Riegelteilen, gleitend geführt in eine Schiebebahn bildenden Ausnehmungen in der Grundplatte, liegt im Rahmen der Erfindung.
Weitere Einzelheiten, Merkmale, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung und aus den Zeichnungen. Diese zeigen in:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht auf die Außen- bzw. Frontseite eines
als Montagerahmen ausgeführten Elektronik-Chassis gemäß Erfindung,
Figur 2 eine Draufsicht auf die Frontseite des Chassis gemäß Figur 1,
Figur 3 eine Ansicht auf eine Schmalseite des Chassis gemäß Figur 1,
Figur 4 eine Draufsicht auf die der Frontseite gemäß Figur 2 abgewandten Rückseite des Chassis,
Figur 5 eine Darstellung des beim Chassis gemäß Figuren 1-4 in Outsert-Technik angebrachten Einfach-Drehriegels in mehreren Ansichten,
Figur6 eine Darstellung des beim Chassis gemäß Figuren 1-4 in Outsert-Technik angebrachten Doppel-Drehriegels in mehreren Ansichten,
Figur 7 eine weitere, beim Chassis gemäß Figuren 1-4 verwendete Ausbildung eines Einfach-Drehriegels in Schnittdarstellung,
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Figur 8 in (auseinandergezogener) Explosionsdarstellung die Montage von Regler-, Steuerungs-Leiterkarten und Zusatzkarten am erfindungsgemäßen Chassis gemäß Figuren 1-4,
Figur 9 eine perspektivische (auseinandergezogene) Explosionsdarstellung
des komplett montierten Chassis gemäß Erfindung und eines (abgebrochen gezeichneten) zugehörigen Aufnahmegehäuses und
Figur 10 in perspektivischer Darstellung anhand des Details Y aus Figur 10 &iacgr;&ogr; die Funktionsweise der Drehriegel,
Figur 11 in Draufsicht die Funktionsweise des Einfach-Drehriegels gemäß Figur 7.
Gemäß Figur 1 ist das als Montagerahmen einsetzbare Chassis mit einer metallischen Grundplatte 1 realisiert, die auf ihrer Frontseite 2 mit einem Informationsträger 3 mit Buchstabenzeichen oder dergleichen versehen ist. Aus der Grundplatte 1 sind eine Vielzahl von Aussparungen 4 ausgestanzt, ausgeschnitten oder dergleichen und durch verbliebene Querstreben 5 und Längsstreben 6 begrenzt. Die Grundplatte 1 bzw. das entsprechende Chassis hat eine insgesamt länglich-rechteckige Grundform.
Gemäß Figur 1 und 2 sind auf der Frontseite 2 (wie auch auf der in Figur 4 dargestellten Rückseite) eine Vielzahl von Halterungselementen 7 zweckmäßig in an sich bekannter Outsert-Moulding-Technik angespritzt. Die Halterungselemente 7 können zur Ausführung unterschiedlichster Funktionen gestaltet sein. So sind beispielsweise aus Kunststoff Ringschnapper 8 auf der Frontseite 2 aufgesetzt. An die Querstreben 5 sind Einfach-Drehriegel 9, Doppel-Drehriegel 10 und Karten-Aufnahmeschienen 11 an- bzw. auf- bzw. eingespritzt. Auch an einer äußeren Längsstrebe 6a ist an deren innerem Rand ein Einfach-Drehriegel 9a angebracht. In Figur 1 sowie Figur 2 sind die Einfach- und Doppel-Drehriegel 9, 9a, 10 durchweg in ihrer Verriegelungs-Drehstellung gezeigt: Ihre jeweils bogenförmig auskragenden Riegelteile 12 überdecken oder überlappen die jeweiligen Aussparungen 4.
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Gemäß Figuren 1 und 3 besitzen die Aufnahmeschienen 11 eine längliche Gestalt und springen von der Grundplatten-Rückseite 18 senkrecht vor. Gemäß Figuren 1, 2 und 4 sind jeweils paarweise einander gegenüberliegende Aufnahmeschienen 11 an ihren gegenüberliegenden Längsseiten mit Aufnahmenuten 13 zum Einschieben von Trägerkarten 25 mit elektronischen Baugruppen gestaltet. Gemäß gezeichnetem Ausführungsbeispiel sind die Aufnahmeschienen 11 ausschließlich an Querstreben 5 angebracht. Die stirnseitig angeordneten Aufnahmeschienen 11a sind an den außenliegenden Querstreben
&iacgr;&ogr; 5a befestigt und jeweils nur mit einer einzigen, nach innen weisenden Aufnahmenut 13 versehen. Anders die sonstigen Aufnahmeschienen 11, die jeweils beidseitig mit Aufnahmenuten 13, also jeweils mit zwei Aufnahmenuten 13 an ihren parallelen Seiten gebildet sind. Die Innenbreite 14 der Aufnahmenuten 13 ist zur Aufnahme der Trägerkarten 25 (vgl. z. B. Figur 8) entsprechend deren Dicke bemessen. Zu ihrer Befestigung sind die Aufnahmeschienen 11, 11a an die jeweiligen Querstreben 5, 5a so angespritzt, dass die stirnseitigen Enden der Aufnahmeschienen die Querstreben mit Kunststoffmaterial umfassen oder umschließen. Stets in unmittelbarer Nähe bzw. Nachbarschaft zu Aufnahmeschienen 11 mit beidseits angebrachten Aufnahmenuten 13 sind die bereits genannten Doppel-Drehriegel 10 ebenfalls jeweils auf der gemeinsamen Querstrebe 5 angebracht. Bei Verdrehung in eine Stellung quer zur Querstrebe 5 überdecken bzw. überlappen die Riegelteile 12 die jeweilige, zum Einschieben einer Elektronikkarte vorgesehene Aussparung 4. Lediglich an den beiden stirnseitigen Querstreben 5a sind, analog zu den nur einseitig mit einer Aufnahmenut 13 versehenen Aufnahmeschienen 11a, die Einfach-Drehriegel 9a mit nur einem Riegelteil 12 anstelle von zwei Regelteilen angeordnet. An der mittleren Längsstrebe 6 im Bereich ihres Zusammentreffens mit einer Querstrebe 5 befindet sich ebenfalls ein Einfach-Drehriegel 9 mit nur einem einzigen, bogenförmigen Riegelteil 12.
Gemäß Figur 5 ist ein Einfach-Drehriegel mit einem Drehzapfen 15 realisiert, der an seinem fußseitigen Stirnende mit einer pilzartigen Erweiterung 16 gestaltet ist. Letztere hat zusammen mit einer gegenüberliegenden, axial nach innen versetzten Ringkante 17 die Funktion, den Drehriegel innerhalb einer Bohrung der
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Grundplatte 1 axial festzulegen. Dazu hintergreifen die fußseitige, pilzartige Erweiterung 16 die Grundplatten-Rückseite 18 (vgl. Figur 3) und die Ringkante 17 die Frontseite 2. Der zwischen der Ringkante 17 und der Erweiterung 16 verbleibende, verjüngte Bereich 19 bildet zusammen mit einer umgebenden Bohrung in der Grundplatte 1 ein Drehlager, innerhalb welchem der Drehzapfen 15 mit seinem verjüngten Bereich 19 gleitend um die Drehachse 20 verstellt werden kann. In dem kopfseitigen, dem bogenförmigen Riegelteil 12 nächstliegenden Stirnende des Drehzapfens 15 ist eine Verstellnut 21 quer zur Drehachse 20 verlaufend eingeformt. Mittels eines Handwerkzeugs,
&iacgr;&ogr; beispielsweise eines Schraubendrehers kann in diese Verstellnut 21 eingegriffen werden, um den Drehriegel um die Achse 20 zu verdrehen. Das freie Ende 22 des bogenförmigen Riegelteils 12 ist dazu vorgesehen, bei entsprechender Drehstellung des Drehriegels auf eine Oberfläche einer in Aufnahmenuten 13 der Aufnahmeschienen 11 gehalterten Elektronikkarte, vorzugsweise auf eine quer angebrachte Frontplatte 128 davon (vgl. Fig. 8), aufzuliegen und diese so zu arretieren.
Die Ausführungen zu Figur 5 gelten für den in Figur 6 dargestellten Doppel-Drehriegel entsprechend, wie anhand übereinstimmender Bezugsziffern ersichtlich. Die Verstellnut 21 ist hier zwischen zwei bogenförmigen Riegelteilen 12 angeordnet, die bezüglich der Drehachse 20 diametral gegenüberliegend auskragen.
Gemäß Figur 7 ist in der Grundplatte 1 ein spezieller Einfach-Drehriegel 23 so nahe an einer nächstliegenden Aussparung 4 gleitend drehbar um die Achse 20 gelagert, dass dessen rückseitiges Riegelteil 24 die Aussparung 4 überdecken kann. In platzsparender Bauweise ist das Riegelteil 24 zur Bildung einer L-artigen Struktur zusammen mit dem Drehzapfen 15 des speziellen Drehriegels 23 daran rechtwinklig vorspringend angesetzt. Das kopfseitige Ende des Drehzapfens 15 ist, ähnlich wie die vorstehend beschriebenen Drehriegel 9, 10, mit einer quer zur Drehachse 20 verlaufenden Verstellnut 21 versehen. Die Verdrehbarkeit ist wiederum über eine Gleitlagerung am Drehzapfen 15 in Kombination mit den anliegenden Bohrungswänden der Grundplatte 1 realisiert. Zur axialen Festlegung weist der Drehzapfen 15 wiederum einen verjüngten Bereich 19 auf.
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Gemäß Figur 8 dient das Chassis mit seiner spezifisch ausgestatteten Grundplatte 1 zur Halterung einzelner Trägerkarten 25 mit diversen elektronischen Bausteinen (Regler, Steuerung usw.). Zur Halterung und Montage werden die Trägerkarten 25 mit ihren Längsseitenkanten 26 in die Aufnahmenuten 13 der Aufnahmeschienen 11, 11a eingeschoben. Zur Arretierung der Trägerkarten 25 in Einschub-Richtung 27 dienen die Drehriegel 9, 9a, 10, indem diese nach erfolgtem bzw. vervollständigtem Einschieben 27 der Trägerkarten 25 deren Frontplatten 28 nach entsprechendem Verdrehen mit ihren Riegelteilen 12 &iacgr;&ogr; hintergreifen. Dazu sind die Frontplatten 28 an einer in Einschubrichtung 27 rückseitigen Stirnkante quer zur Grundebene der Trägerkarte 25 verlaufend angebracht.
Gemäß Figur 9 und 10 sind die Einfach-Drehriegel 9 und Doppel-Drehriegel 10 so verdreht, dass ihre jeweiligen Riegelteile 12 die in Figur 10 ersichtlichen, drei Frontplatten 28a, 28b, 28c in den Aussparungen des erfindungsgemäßen Chassis halten. Gemäß Figur 9 bildet das Chassis zusammen mit den eingesteckten Trägerkarten 25 eine Baugruppen-Kassette 29, die sich in ein zu dessen Aufnahme ausgebildetes Leistungsteil-Gehäuse 30 einschieben läßt (Einschubrichtung 31).
Gemäß Figur 11 läßt sich die Baugruppen-Kassette 29 mit dem erfindungsgemäßen Chassis, welches dabei die Frontseite bildet, in dem Gehäuse 30 festklemmen, indem der spezielle Einfach-Drehriegel 23 aus Figur 7 von der Stellung „unlocked" in die Stellung „locked" gedreht wird. Dabei wird das zugehörige L-Riegelteil 24 aus dem die Aussparung 4 überlappenden Bereich heraus bewegt und im Zuge einer beispielsweise 90°-Drehung in eine Stellung zum Hintergreifen eines Gegenriegelteiles im Gehäuse 30 (nicht gezeichnet) gebracht. Dadurch läßt sich die Baugruppen-Kassette 29 im Gehäuse 30 festlegen bzw. arretieren.
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| 1 | Grundplatte |
| 2 | Frontseite |
| 3 | Informationsträger |
| 4 | Aussparung |
| 5,5a | Querstrebe |
| 6, 6a | Längsstrebe |
| 7 | Halterungselement |
| 8 | Ringschnapper |
| 9,9a | Einfach-Drehriegel |
| 10 | Doppel-Drehriegel |
| 11, 11a | Karten-Aufnahmeschiene |
| 12 | bogenförmiges Riegelteil |
| 13 | Aufnahmenut |
| 14 | Innenbreite |
| 15 | Drehzapfen |
| 16 | pilzartige Erweiterung |
| 17 | Ringkante |
| 18 | Rückseite |
| 19 | verjüngter Bereich |
| 20 | Drehachse |
| 21 | Verstellnut |
| 22 | freies Ende |
| 23 | spezieller Einfach-Drehriege |
| 24 | L-Riegelelement |
| 25 | Trägerkarte |
| 26 | Längsseitenkanten |
| 27 | Einschubrichtung |
| 28 | Frontplatten |
| 29 | Baugruppen-Kassette |
| 30 | Leistungsteil-Gehäuse |
| 31 | Einschubrichtung |
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Markierungsvorsprung
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Claims (14)
1. Elektronik-Chassis zur Montage und Halterung von Elektronik-Leiterplatten oder sonstigen flachen Trägerkarten (25), mit einer Chassis-Grundplatte (1) aus Metall, welche von einer oder mehreren Aussparungen (4) durchsetzt ist und ein oder mehrere baulich integrierte, je einer Trägerkarte (25) oder sonstigen Bauteilen (28, 30) zugeordnete Halterungselemente (7) aus Kunstoff aufweist, die von einer Oberfläche der Chassis-Grundplatte (1) vorspringen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Halterungselemente (7) als Drehriegel (9, 9a, 10, 23) mit einem oder mehreren Riegelteilen (12, 24) ausgebildet und in oder an einem Bereich der Chassis- Grundplatte (1) drehbar gelagert und verankert ist, der an wenigstens einer der Aussparungen (4) angrenzt, und der oder die Riegelteile (12) von einem eine Drehachse (20) des Drehriegels (9, 9a, 10, 23) bildenden, in der Chassis-Grundplatte (1) drehbar verankerten Drehzapfen (15) quer mit einer solchen Länge abstehen, dass der oder die Riegelteile (12, 24) bei entsprechender Drehstellung des Drehzapfens (15) die nächstliegende Aussparung (4) zum Hintergreifen des Bauteils (30) überlappen oder überdecken.
2. Chassis nach Anspruch 1, wobei die zu halternde Trägerkarte (25) eine quer zur Kartenebene verlaufende Frontplatte (28) an einem Stirnrand aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehreren Aussparungen (4) zum Einschieben der Trägerkarten (25) unter Ausbildung von an die Aussparungen (4) angrenzenden Streben (5, 5a, 6, 6a) derart bemessen sind, dass letztere beim Einschub (27) der Trägerkarte (25) einen Anschlag gegen deren Frontplatte (28) bilden, und der Drehriegel (9, 9a, 10, 23) in oder an einer Strebe (5, 5a, 6, 6a) zum Hintergreifen der Frontplatte (28) auf ihrer dem Anschlag abgewandten Seite angeordnet ist.
3. Chassis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Riegelteile (9, 9a, 10, 23) auf einer einer Chassis-Außen- oder Frontseite (2) abgewandten Chassis-Innen- oder Rückseite (18) angeordnet sind.
4. Chassis nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Riegelteile (24) mit dem zugehörigen Drehzapfen (15) eine L-artige Struktur bilden.
5. Chassis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Riegelteile (12) eine U-artige Form mit zwei U- Schenkeln aufweisen, wobei einer der U-Schenkel mit seinem freien Ende am Drehzapfen (15) befestigt ist, während der andere U-Schenkel mit seinem freien Ende (22) zur Auflage auf das Bauteil (25, 28) angeordnet ist.
6. Chassis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehzapfen (15) über eine Gleitlagerung in der Chassis- Grundplatte (1) drehbar ist.
7. Chassis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehzapfen (15) auf seiner Stirnseite mit einer Mehrkanterhöhung oder -vertiefung, einer Quer- oder Verstellnut (21) oder einer exzentrischen Erhöhung oder Vertiefung für den Eingriff eines Drehwerkzeugs und/oder zur Anzeige der Drehstellung versehen ist.
8. Chassis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehzapfen (24) einen Markierungsvorsprung (32), verlaufend quer zur Drehachse (20), aufweist.
9. Elektronik-Chassis zur Montage und Halterung von Elektronik-Leiterplatten oder sonstigen flachen Trägerkarten (25), mit einer Chassis-Grundplatte (1) aus Metall, welche von einer oder mehreren Aussparungen (4) durchsetzt ist und ein oder mehrere baulich integrierte, je einer Trägerkarte (25) oder sonstigen Bauteilen (28, 30) zugeordnete Halterungselemente (7) aus Kunstoff aufweist, die von einer Oberfläche der Chassis-Grundplatte (1) vorspringen, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Halterungselemente (7) als Schieberiegel mit einem oder mehreren Riegelteilen ausgebildet und in oder an einem Bereich der Chassis-Grundplatte (1) verschiebbar gelagert und verankert ist, der an wenigstens einer der Aussparungen (4) angrenzt, und der oder die Riegelteile von einem in der Chassis- Grundplatte (1) verschiebbar verankerten Schiebekörper mit einer solchen Länge abstehen, dass der oder die Riegelteile bei entsprechender Schiebestellung des Schiebekörpers die nächstliegende Aussparung (4) zum Hintergreifen des Bauteils (25, 28, 30) überlappen oder überdecken.
10. Chassis nach Anspruch 9, wobei die zu halternde Trägerkarte (25) eine quer zur Plattenebene verlaufende Frontplatte (28) an einem Stirnrand aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehreren Aussparungen (4) zum Einschieben der Trägerkarten (25) unter Ausbildung von an die Aussparungen (4) angrenzenden Streben (5, 5a, 6, 6a) derart bemessen sind, dass letztere beim Einschub (27) der Trägerkarte (25) einen Anschlag gegen deren Frontplatte (28) bilden, und der Schieberiegel in oder an einer Strebe (5, 5a, 6, 6a) zum Hintergreifen der Frontplatte auf ihrer dem Anschlag abgewandten Seite angeordnet ist.
11. Elektronik-Chassis zur Montage und Halterung von Elektronik-Leiterplatten oder sonstigen flachen Trägerkarten (25), mit einer Chassis-Grundplatte (1) aus Metall, in die je einer Trägerkarte (25) zugeordnete Halterungselemente (7) aus Kunstoff baulich integriert sind und von einer Oberfläche der Chassis-Grundplatte (1) vorspringen, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Halterungselemente (7) mit einander gegenüberliegenden Aufnahmenuten (13) gestaltet sind, deren Innenbreite (14) der Dicke der Trägerkarten (25) entspricht.
12. Chassis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Halterungselemente (7) als längliche Aufnahme- oder Einschub- Schienen (11, 11a) gestaltet sind, die mit einer Stirnseite an der Chassis- Grundplatte (1) befestigt sind und längseitig eine oder mehrere der Aufnahmenuten (13) aufweisen.
13. Chassis nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehreren Aussparungen (4) zum Einschieben (27) der Trägerkarten (25) unter Ausbildung von an die Aussparungen (4) angrenzenden Streben (5, 5a, 6, 6a) ausgebildet sind, und das Halterungselement (7) zu seiner Befestigung eine Strebe (5) umfasst.
14. Chassis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungselemente (7) mittels Kunststoff-Spritztechnik, insbesondere Outsert-Technik, an der metallischen Chassis-Grundplatte (1) angebracht sind.
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| R071 | Expiry of right |