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DE20119775U1 - Windkraftanlage, umfassend zumindestens einen Mast - Google Patents

Windkraftanlage, umfassend zumindestens einen Mast

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DE20119775U1
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DE
Germany
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mast
surface element
wind turbine
phi
power plant
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DE20119775U
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English (en)
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Brinkies Patrick De
Kueck Carsten De
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KUECK CARSTEN
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Publication date
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    • G09F23/02Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes the advertising matter being displayed by the operation of the article
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F03MACHINES OR ENGINES FOR LIQUIDS; WIND, SPRING, OR WEIGHT MOTORS; PRODUCING MECHANICAL POWER OR A REACTIVE PROPULSIVE THRUST, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description

15787/mj/mi
Gebrauchsmusteranmeldung
Herrn Carsten Kück, Brauereiweg 27, 27793 Wildeshausen
Herrn Stefan Karp, Binsenweg 22, 26197 Großenkneten
Windkraftanlage, umfassend zumindestens einen Mast
Die Erfindung betrifft eine Windkraftanlage, umfassend zumindestens einen Mast, der in lichter Höhe Einrichtungen zum Umsetzen von Windenergie in elektrische Energie trägt.
Windkraftanlagen der eingangs genannten Gattung werden zum Erzeugen von elektrischer Energie eingesetzt. Sie tragen für diesen Zweck regelmäßig am oberen freien Ende eines hohen Mastes eine ein geschlossenes Gehäuse ausbildende Gondel, in der Einrichtungen zum Erzeugen elektrischer Energie angeordnet sind. Diese Einrichtungen umfassen regelmäßig wenigstens einen Generator, der mit einem von der Gondel getragenen Rotor in Wirkverbindung steht.
Damit mit einer Windkraftanlage eine ausreichende Energiemenge erzeugt werden kann, weist der Rotor der Windkraftanlage eine große Dimension auf. Diese Dimension bedingt, daß die Gondel in erheblicher Höhe oberhalb der Erdoberfläche anzuordnen ist. Beispielsweise werden Gondeln von Windkraftanlagen in Höhen von 70 m bis 120 m angeordnet. Die
Höhe wird durch einen entsprechend hoch ausgebildeten Mast zur Verfügung gestellt.
Masten mit diesen Höhen weisen einen relativ großen Außendurchmesser von beispielsweise 5 m auf. Die Mantelfläche dieses Mastes ist entsprechend großflächig dimensioniert.
Das Aufstellen einer Windkraftanlage ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Diese Investitionskosten sollen sich für den Betreiber der Windkraftanlage durch das Erzeugen von elektrischer Energie und das Einspeisen dieser Energie in das Netz eines Energieversorgers rentieren. Der Erlös durch den Verkauf elektrischer Energie ist im Vergleich zu den Investitionskosten jedoch so gering, daß sich eine Windkraftanlage erst nach vielen Jahren rentiert. Zudem ist der Erlös von der Menge der erzeugten Energie und somit von den Witterungsverhältnissen abhängig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Windkraftanlage der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, die es ihrem Betreiber ermöglicht, eine schnellere Refinanzierung seiner Investitionskosten zu erreichen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf der Umfangsflache des Mastes der Windkraftanlage zumindestens ein großflächiges Flächenelement angeordnet ist.
Bei der erfindungsgemäßen Windkraftanlage wird neben dem Erzeugen von elektrischer Energie und dem Verkauf dieser Energie eine weitere Einkommensquelle erschlossen. Dieses Erschließen wird durch das zumindestens eine großflächige
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Flächenelement erreicht, das auf der Umfangsfläche des Mastes angeordnet ist. Bei diesem großflächigen Flächenelement kann es sich insbesondere um ein Werbe-Flächenelement handeln, für dessen Anordnung an der Umfangsflache des Mastes der Betreiber der Windkraftanlage eine Vergütung erhalten kann.
Ein großflächiges Werbe-Flächenelement an der Umfangsfläche des Mastes einer Windkraftanlage bildet ein optisch auffälliges Werbeschild aus. Dieses insbesondere dann, wenn die Windkraftanlage, die mit dem Werbe-Flächenelement versehen ist, neben einem Verkehrsweg, beispielsweise neben einer Eisenbahnstrecke oder neben einer Straße, angeordnet ist. Besonders rentabel ist die erfindungsgemäße Windkraftanlage für einen Betreiber von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe von Bundesautobahnen, da in bestimmten Abständen neben Bundesautobahnen das Aufstellen von Werbeschildern als solche nicht zugelassen ist. Das Versehen einer Windkraftanlage mit einem Werbe-Flächenelement an ihrem Mast unterfällt jedoch nicht diesem Aufstellverbot, so daß der Betreiber dieser Windkraftanlage einen besonderen Vorteil genießt und entsprechende Vergütungen von Werbetreibenden einnehmen kann. Eine schnellere Refinanzierung seiner Investitionskosten ist die vorteilhafte Folge.
Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Flächenelement als Folie ausgebildet ist. Eine Folie kann in einer Weise an der Umfangsflache des Mastes befestigt werden, bei welcher der Mast nicht beschädigt wird.
Eine statische Schwächung des Mastes tritt somit vorteilhaft nicht ein, zudem weist die Folie auch ein geringes Gewicht auf.
Eine Folie ist darüber hinaus frei gestaltbar, beispielsweise bedruckbar, so daß auf dem Mast der Windkraftanlage beliebige Schrift- bzw. Bildmotive angeordnet werden können. Selbstverständlich ist mit einer derartigen Folie ein Nachrüsten einer bestehenden Windkraftanlage möglich. Die Folie kann dabei vorzugsweise als am Material des Mastes selbstklebende Folie ausgebildet sein, so daß ihr Anbringen an der Mantelfläche des Mastes vereinfacht ist. Vereinfacht ist zudem das Entfernen der Folie, beispielsweise nach Ablauf einer Nutzungszeit bzw. vor dem Anbringen einer anderen Folie.
Als Alternative zur Ausbildung als Folie kann das Flächenelement auch durch einen Farbauftrag ausgebildet sein. Das Flächenelement wird dadurch als Anstrich ausgebildet und unmittelbar auf die Mantelfläche des Mastes aufgetragen.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Flächenelement eine Platte ist, welche vorzugsweise eine gekrümmte Ausbildung hat, wobei der Radius der Krümmung etwa gleich dem Radius des Mastquerschnittes ist. Die Ausbildung des Flächenelementes als Platte verleiht dem Flächenelement vorteilhaft eine größere Steifigkeit und Witterungsfestigkeit. Platten können in gleicher Weise variabel gestaltet werden wie Folien. Durch die gekrümmte Ausbildung der Platte ist
vorteilhaft ermöglicht, daß sich diese an die Mantelfläche des Mastes eng anschmiegen kann. Dadurch gibt die Platte dem Wind keine Angriffsflächen, so daß Befestigungsmittel, mit denen die Platte am Mast befestigt ist, nicht zu stark zu dimensionieren sind.
Als Befestigungsmittel können dabei Schraubverbindungen in Frage kommen, in gleicher Weise können aber auch miteinander in rastende Halteverbindung tretende Befestigungsmittel eingesetzt werden. Die Befestigungsmittel greifen an der Oberfläche des Mastes an, vorzugsweise werden sie nicht durch die Wandung des Mastes hindurchgeführt. Dies deshalb, um die Stabilität der Windkraftanlage nicht zu reduzieren.
Das Flächenelement kann andere Ausbildungen aufweisen. Beispielsweise ist auch vorgesehen, daß das Flächenelement aus drei Platten einen dreieckigen Querschnitt ausbildend zusammengesetzt ist, wobei die Innenweite des dreieckigen Querschnittes etwa gleich dem Mastdurchmesser im Höhenbereich der Anordnung des Flächenelementes am Mast ist. Ein derartiger im Querschnitt dreieckiger Aufbau des Flächenelementes hat den Vorteil, daß auf den drei Außenseiten dieses Flächenelementes jeweils ein und dieselbe Werbung bzw. voneinander verschiedene Werbungen aufbringbar sind. Insbesondere ein und dieselbe Werbung ist daher aus voneinander verschiedenen Blickrichtungen auf den Mast erkennbar. Auch dieses Flächenelement wird mit Befestigungsmitteln am Mast befestigt, wobei die Befestigung selbstverständlich derart erfolgt, daß das
Flächenelement einen Abstand zu allen Bewegungsebenen der Rotorblätter einhält.
Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 und 2: Seitenansichten von Windkraftanlagen und
Fig. 3: einen Querschnitt des Mastes der Windkraftanlage entlang der in Fig. 2 eingezeichneten Schnittlinie.
Die Windkraftanlagen in Fig. 1 und 2 weisen jeweils einen Mast 1 auf. Am oberen Ende des Mastes 1 ist eine Gondel 2 angeordnet. Aus der Gondel 2 ist eine nicht weiter dargestellte Generatorwelle herausgeführt, die am freien Ende einen Rotor 3 trägt. Die Kreislinie der Bewegung der freien Enden der Blätter des Rotors 3 ist durch eine Kreislinie 4 dargestellt.
An der Mantelfläche des Mastes 1 der Windkraftanlage in Fig. 1 ist ein großflächiges Flächenelement angeordnet. Das Flächenelement ist als Folie 5 ausgebildet und an die Mantelfläche angeklebt. Dabei schmiegt sich die Folie 5 eng an die Mantelfläche an.
Neben einer Ausbildung als Folie 5 kann das Flächenelement auch als Platte ausgebildet sein, die sich vorzugsweise aufgrund einer gekrümmten Ausbildung gleichfalls eng an die Mantelfläche des Mastes 1 anschmiegen kann. Die Befestigung
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dieses Flächenelementes erfolgt dann mit geeigneten Befestigungsmitteln.
Mit geeigneten Befestigungsmitteln ist auch das Flächenelement der Windkraftanlage nach Fig. 2 am Mast 1 befestigt, das aus drei Platten 6 zusammengesetzt ist. Fig. 3 zeigt, daß die Platten 6 derart zusammengesetzt sind, daß sie einen dreieckigen horizontalen Querschnitt aufweisen. Die Innenweite dieses dreieckigen Querschnittes ist etwa gleich dem Außendurchmesser des Mastes 1 im Höhenbereich der Anordnung des Flächenelementes am Mast 1. Die Anordnung dieses Flächenelementes erfolgt außerhalb der Linie 4, um die Bewegungsfreiheit des Rotors 3 nicht zu gefährden.
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Claims (8)

1. Windkraftanlage, umfassend zumindestens einen Mast, der in lichter Höhe Einrichtungen zum Umsetzen von Windenergie in elektrische Energie trägt, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Umfangsfläche des Mastes (1) zumindestens ein großflächiges Flächenelement angeordnet ist.
2. Windkraftanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement als Folie (5) ausgebildet ist.
3. Windkraftanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement als am Material des Mastes (1) selbstklebende Folie (5) ausgebildet ist.
4. Windkraftanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement durch einen Farbauftrag ausgebildet ist.
5. Windkraftanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement eine Platte ist.
6. Windkraftanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte eine gekrümmte Ausbildung hat, wobei der Radius der Krümmung etwa gleich dem Radius des Mastquerschnittes ist.
7. Windkraftanlage nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte mit Befestigungsmitteln am Mast (1) befestigt ist, wobei die Befestigungsmittel an der Oberfläche des Mastes (1) angreifen.
8. Windkraftanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement aus drei Platten (6) einen dreieckigen Querschnitt ausbildend zusammengesetzt ist, wobei die Innenweite des dreieckigen Querschnittes etwa gleich dem Mastdurchmesser im Höhenbereich der Anordnung des Flächenelementes am Mast (1) ist.
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