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DE20117321U1 - Elektrisches Installationselement - Google Patents

Elektrisches Installationselement

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Publication number
DE20117321U1
DE20117321U1 DE20117321U DE20117321U DE20117321U1 DE 20117321 U1 DE20117321 U1 DE 20117321U1 DE 20117321 U DE20117321 U DE 20117321U DE 20117321 U DE20117321 U DE 20117321U DE 20117321 U1 DE20117321 U1 DE 20117321U1
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DE
Germany
Prior art keywords
parts
electrical installation
base
aforementioned
base cover
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20117321U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Niko NV
Original Assignee
Niko NV
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Filing date
Publication date
Application filed by Niko NV filed Critical Niko NV
Publication of DE20117321U1 publication Critical patent/DE20117321U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R13/652Protective earth or shield arrangements on coupling devices, e.g. anti-static shielding   with earth pin, blade or socket
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    • H01R24/76Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure with sockets, clips or analogous contacts and secured to apparatus or structure, e.g. to a wall
    • H01R24/78Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure with sockets, clips or analogous contacts and secured to apparatus or structure, e.g. to a wall with additional earth or shield contacts
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    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/502Bases; Cases composed of different pieces
    • H01R13/506Bases; Cases composed of different pieces assembled by snap action of the parts
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01R2103/00Two poles

Landscapes

  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
* EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
94 447/Ry/Bo
Diplom-Physiker
* DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996) Diplom-Ingenieur
* DR.-ING. MANFRED HONKE Diplom-Physiker
* DR. KARL GERHARD MASCH Diplom-Ingenieur
* DR.-ING. RAINER ALBRECHT Diplom-Physiker
* DR. JÖRG NUNNENKAMP Diplom-Chemiker
* DR. MICHAEL ROHMANN Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
19. Oktober 2 001
Gebrauchsmusteranmeldung
NIKO, naamloze vennootschap
Industriepark-West 40
Sint-Niklaas
- Belgien -
Elektrisches Installationselement
Beschrei bung
Diese Erfindung betrifft ein elektrisches Installationselement.
In erster Linie bezweckt sie eine Steckdose, spezieller eine Steckdose des Typs, der mindestens einen Sockel, zwei Kontaktelemente für die Spannungspole und ein Sockelabdeckelement enthält.
Eine Steckdose dieses Typs ist unter anderem aus der europäischen Patentanme1dung Nr. 0.337.332 bekannt. Das hierbei angewendete Sockelabdeckelement ist mittels eines Befestigungselements in Form einer Niete, die in einer in der Mitte eines Sockelabdeckelements befindlichen Befestigungslippe angreift, auf dem Sockel befestigt. Ein solcher Aufbau erfordert demnach die Verwendung eines zusätzlichen Befestigungselements, um das Sockelabdeckelement auf dem Sockel befestigen zu können, wodurch ein zusätzlicher Bearbeitungsvorgang im Produktionsprozess erforderlich ist.
Die Erfindung bezweckt in erster Linie eine Steckdose, wobei die vorgenannte zusätzliche Bearbeitung ausgeschlossen ist, sodass der Produktionsprozess weiter vereinfacht werden kann, was natürlich in einer Kostenersparnis resultiert.
Hierzu betrifft die Erfindung in erster Linie ein elektrisches Installationselement, bestehend aus einer Steckdose, die eine Anzahl von Bauteilen umfasst, worunter mindestens ein Sockel, zwei Kontaktelemente für die Spannungspole und ein Sockelabdeckelement, mit dem Merkmal, dass mindestens das Sockelabdeckelement ausschließlich mittels einstückig mit einem oder mehr der
vorgenannten Bauteile ausgeführter Verriegelungsteile an den übrigen Bauteilen der Steckdose befestigt ist.
Da das Sockelabdeckelement ausschließlich mittels einstückig mit einem oder mehr der vorgenannten Bauteile ausgeführter Verriegelungsteile befestigt und an seinem Platz gehalten wird, wird die Verwendung zusätzlicher Befestigungselemente ausgeschlossen, wodurch eine besonders einfache Montage möglich wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden sowohl das vorgenannte Abdeckelement als auch die vorgenannten zwei Kontaktelemente für die Spannungspole ausschließlich mittels Verriegelungsteilen, die einstückig mit diesen Bauteilen ausgeführt sind, an ihrem Platz gehalten.
Gleichzeitig wird bevorzugt, dass, falls die Steckdose auch ein Kontaktelement für einen Erdungspol umfasst, auch dieses Bauteil mittels einstückig mit einem oder mehr der betreffenden Bauteile ausgeführter Verriegelungsteile an seinem Platz gehalten wird.
Indem außer dem Sockelabdeckelement auch die Kontaktelemente für die Spannungspole und der Erdungspol mit einstückig mit den zu verriegelnden Bauteilen ausgeführten Verriegelungsmitteln im Sockel befestigt werden, wird ein Ganzes erhalten, das mit einem Minimum an Handlungen, und zudem einfach zu automatisierenden Handlungen, zusammengebaut werden kann.
In der am meisten bevorzugten Ausführungsform der Steckdose bestehen die vorgenannten Verriegelungsteile zum Befestigen des Sockelabdeckelements und/oder zum Befestigen der Kontaktelemente für die Spannungspole aus einem oder mehr Verriegelungsteilen in Form von ineinander, beziehungsweise hintereinander, einrastbaren Elementen.
Vorzugsweise wird das Sockelabdecke1ement mittels mehrerer Verriegelungsteile an seinem Platz gehalten, wodurch eine gute Kraftverteilung entsteht und jedes der ,Verriegelungsteile relativ leicht ausgeführt sein kann.
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In der am meisten bevorzugten Ausführungsform ist das Sockelabdeckelement mit Verriegelungsteilen versehen, die sich in den Bereichen befinden, wo die vorgenannten zwei Kontakte1emente der Spannungspole angeordnet sind.
Dadurch wird erreicht, dass die Verriegelungsteile sich ziemlich über die durch das Sockelabdecke1ement abgedeckte Oberfläche verbreitet befinden. Hierdurch wird eine gute Verriegelung über die gesamte Oberfläche geboten, und außerdem kann dadurch das Abdeckelement an sich relativ leicht ausgeführt sein.
Gemäß der am meisten bevorzugten Ausführungsform ist der zwischen den vorgenannten zwei Bereichen gelegene Teil des Sockelabdeckelements vorzugsweise auch frei von Verriegelungsteilen, sodass dieses Teil dem eventuellen Durchgang von Schrauben und dergleichen, beispielsweise zum Befestigen eines Abdeckplättchens der Steckdose, nicht im Wege steht.
Das Sockelabdecke1ement kann mittels der vorgenannten Verriegelungsteile auf verschiedene Arten an seinem Platz gehalten werden. Vorzugsweise jedoch ist die Steckdose mit Verriegelungsteilen versehen, die mit dem Sockel selbst und/oder mit den Kontaktelementen der Spannungspole zusammenwirken.
Gemäß noch einem bevorzugten Aspekt der Erfindung weist das Sockelabdeckelement vorzugsweise zwei Abdeckteile auf, die jedes mit einer Öffnung für den Durchgang des Stifts eines Steckers versehen sind, wobei zwischen diesen zwei Abdeckteilen vorzugsweise eine zentrale
• ·
Öffnung geformt ist, und wobei die vorgenannten Abdeckteile mindestens an zwei Stellen miteinander verbunden sind, jeweils zu beiden Seiten der Verbindungslinie, die die Mittelpunkte der vorgenannten zwei Durchgänge miteinander verbindet. Aufgrund der Tatsache, dass an beiden Seiten der Verbindungslinie Materialverbindungen zwischen den vorgenannten zwei Abdeckteilen bestehen, wird der Vorteil erhalten, dass diese relativ steif miteinander verbunden sind, wodurch das Sockelabdeckelement relativ starr ist, was zu dessen allgemeiner Stabilität beiträgt.
Gemäß einem besonderen Aspekt der Erfindung ist die Steckdose weiterhin auch dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Sockel ein Stützrahmen befestigt ist; dass dieser Stützrahmen mit Koppelmitteln versehen ist, die das Aneinanderkoppeln mehrerer Stützrahmen gestatten; dass diese Koppelmittel Flansche umfassen, womit die Stützrahmen teilweise ineinandergeschoben werden können, wobei diese Flansche mit ineinander angreifenden Koppelteilen versehen sind; und dass diese Koppelteile aus ineinanderpassenden Verformungen bestehen, wobei diese mit scharfen Einhakrändern versehen sind, entweder in Form einer Materialdurchdrückung, die in einer Öffnung angreift, oder einer Materialverformung mit einer Neigung in Bezug zur Ebene der Flansche, die größer ist als 50 Grad, oder noch besser größer ist als 75 Grad. Bei den bis dato bekannten Ausführungen werden derartige Koppelteile auch durch Verformungen gebildet, die ineinander angreifen, jedoch weisen diese Verformungen nur schwache abgerundete Ränder auf, wodurch sie sich leicht auseinander lösen können. Indem nun statt solch schwacher abgerundeter Ränder eine tatsächliche Materialdurchdrückung vorgesehen wird, wobei das Material teilweise einreißt, oder indem eine Verformung mit einer großen Neigung vorgesehen wird, kann im Gegensatz zu den
bekannten Ausführungen eine gute Verriegelung erreicht werden.
Es ist deutlich, dass die Verwendung der vorgenannten Koppelteile sich nicht auf Einbausteckdosen beschränkt, sondern bei allen Arten elektrischer Installationselemente des Einbautyps verwendet werden kann, die mit einem solchen Stützrahmen ausgestattet sind, das heißt, nicht nur Steckdosen, sondern auch Schalter und dergleichen.
Andere bevorzugte Merkmale der Steckdose gemäß der
Erfindung sollen auch aus der hiernach folgenden
Beschreibung deutlich werden, wie auch aus den beigefügten Ansprüchen.
Mit der Absicht, die Merkmale der Erfindung besser darzustellen, sind hiernach, als Beispiel ohne jeden einschränkenden Charakter, einige bevorzugte Ausführungsformen beschrieben, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen, worin:
Figur 1 eine Steckdose gemäß der Erfindung in teilweise demontiertem Zustand darstellt;
Figur 2 eine Draufsicht des Sockels der Steckdose von Figur 1 darstellt, wobei auf diesem Sockel ein Sockelabdecke1ement vorhanden ist;
Figur 3 .eine Ansicht gleich der von Figur 2 darstellt, wobei jedoch das Sockelabdecke1ement weggelassen wurde und auch ein Teil des Sockels im Querschnitt abgebildet ist;
Figur 4 in einem größeren Maßstab einen Querschnitt gemäß Linie IV-IV in Figur 2 darstellt;
Figur 5 in einem größeren Maßstab einen Querschnitt gemäß Linie V-V in Figur 3 darstellt;
Figur 6 das in Figur 3 mit Pfeil F6 angedeutete Kontaktelement in gekipptem Zustand darstellt; die
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Figuren 7 und 8 in Perspektive jeweils die Oberseite und Unterseite des in Figur 4 mit Pfeil F7 angedeuteten Sockelabdeckelements darstellen;
Figur 9 in einem größeren Maßstab einen Querschnitt gemäß Linie IX-IX in Figur 3 darstellt;
Figur 10 in einem größeren Maßstab darstellt, wie das in Figur 9 mit Pfeil FlO angedeutete Teil verformt wird;
Figur 11 eine Variante der Erfindung darstellt; die
Figuren 12 und 13 jeweils die Oberseite und Unterseite des Sockelabdeckelements aus der Steckdose von Figur 11 darstellen;
Figur 14 eine Ansicht darstellt analog zu der von Figur 6, jedoch für ein Kontaktelement aus der Steckdose von Figur 11;
Figur 15 zwei Steckdosen darstellt, die gemäß der Erfindung aneinandergekoppelt sind;
Figur 16 in einem größeren Maßstab einen Querschnitt gemäß Linie XVI-XVI in Figur 15 darstellt;
Figur 17 eine Variante des in Figur 16 abgebildeten Teils darstellt.
Wie in den Figuren 1 bis 10 dargestellt, betrifft die Erfindung eine Steckdose l des Typs, der mindestens einen Sockel 2, zwei Kontaktelemente 3-4 für die Spannungspole und ein Sockelabdeckelement 5 umfasst.
Äußer den vorgenannten Kontaktelementen 3-4 umfasst die Steckdose, wie üblich, vorzugsweise auch noch ein Kontaktelement 6 für einen Erdungspol. Im dargestellten Beispiel von den Figuren 1 bis 10 ist die Steckdose mit einem mit dem Kontaktelement zusammenwirkenden Erdungsstift 7 versehen, es ist jedoch deutlich, dass einer Variante gemäß auch eine Randkontakterdung vorgesehen werden kann.
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Der Sockel 2 besteht vorzugsweise aus einem aus mittels Spritzguss aus Kunststoff gefertigten Körper, worin die nötigen Sitze zum Befestigen der verschiedenen Bauteile angebracht sind, wie etwa Sitze 8-9-10 für die Kontaktelemente 3-5-6, als auch Sitze für andere Zubehörteile, worunter Sitze 11-12 für die Spannelemente 13-14, dieses letztere im Falle, dass es sich, wie im Beispiel dargestellt, um eine Steckdose vom Einbautyp handelt.
Auch das Sockelabdeckelement 5 ist vorzugsweise einstückig aus Kunststoff gefertigt, wie in den Figuren 7 und 8 deutlich ersichtlich.
Die Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass mindestens das Sockelabdeckelement 5 ausschließlich mittels einstückig mit einem oder mehr der vorgenannten Bauteile ausgeführter Verriegelungsteile an den übrigen Bauteilen befestigt ist, spezieller Verriegelungsteile in Form ineinander oder hintereinander einrastbarer Elemente.
Wie dargestellt, werden zur Befestigung des Sockelabdeckelements 5 vorzugsweise mehrere Verriegelungsteile verwendet, in diesem Fall vier Verriegelungsteile, jeweils 15-16-17-18, die im dargestellten Beispiel durch elastisch verbiegbare hakenförmige Elemente geformt werden, die an der Unterseite des Sockelabdeckelements 5 angebracht sind und hiermit einstückig ausgeführt sind.
Die vorgenannten Verriegelungsteile 15-16-17-18 greifen hierbei jedes hinter einem Rand oder Sitz eines der darunterliegenden Bauteile an, wie hiernach noch näher beschrieben wird.
Wie dargestellt, befinden sich die Verriegelungsteile 15-16-17-18 vorzugsweise in den Bereichen 19-20, wo die
vorgenannten zwei Kontaktelemente 3 und 4 der Spannungspole gelegen sind, dies während der zwischen den vorgenannten zwei Bereichen 19-20 gelegene Teil 21 des Sockelabdeckelements 5 frei von Verriegelungsteilen ist.
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In dem Beispiel wirken die Verriegelungsteile 15-16 mit dem Sockel 2 selbst zusammen, während die Verriegelungsteile 17-18 mit den vorgenannten Kontaktelementen 3-4 zusammenwirken.
Wie üblich, bestehen die Kontaktelemente 3-4 der Spannungspole jedes aus einem Anschlussteil 22 und einem Teil 23, das einen Stiftsitz 24 für einen Stift 25 eines Steckers 26 formt. Im Beispiel der Figuren 1 bis 10 wird Gebrauch gemacht von Anschlussteilen 22 mit Schraubklemmen 27 zum Einklemmen des Endes einer elektrischen Leitung, welche Schraubklemmen auf klassische Weise aus einem mittels einer Schraube 28 gegen das eigentliche Kontaktelement 3-4 anspannbaren und in Form einer Mutter ausgeführten Klemmplättchen 29 bestehen. Es ist jedoch deutlich, dass gemäß einer Variante auch andere Ausführungsformen von Anschlussteilen 22 verwendet werden können, wie hiernach noch anhand der Figuren 11 bis 14 erläutert werden soll.
Die Anschlussteile 22 der Kontaktelemente 3-4 umfassen eine obere Wand 30 und zwei Seitenwände 31-32.
Am Sockel 2 greifen die vorgenannten Verriegelungsteile 15-16 hinter dazu vorgesehenen Rändern 33 in den Sitzen 8 und 9 an, die in Höhe des freien Endes der Teile 23 der Kontaktelemente 3-4 angeordnet sind, während die Verriegelungsteile 17-18 hinter den Kontaktelementen 3-4 angreifen, spezieller unter der oberen Wand 30 oder hinter einem daran ausgebildeten umgebogenen Kragen 34, wie in Figur 4 ersichtlich.
Es wird angemerkt, dass sich damit zwei hakenförmige Elemente in jedem Bereich 19-20 befinden. Wie weiterhin dargestellt, sind diese vorzugsweise mit ihren hakenförmigen Teilen voneinander weg gerichtet.
Auch werden die Kontaktelemente 3-4 vorzugsweise ausschließlich mittels einstückig mit den Bauteilen der Steckdose ausgeführter Verriegelungsteile an ihrem Platz gehalten, in diesem Fall in Form hintereinander einrastbarer Teile 35-36 und 37-38 an diesen Kontaktelementen 3-4 beziehungsweise am Sockel 2.
Spezieller bestehen die einrastbaren Teile 35-36 aus in den Seitenwänden 31-32 geformten, nach außen gebogenen elastisch verbiegbaren Lippen, während die Teile 37-38 aus Rändern bestehen, die in den Innenseiten der betreffenden Sitze 8-9 angebracht sind.
Da die Kontaktelemente 3-4 einerseits mittels der hiervor beschriebenen Einrastverbindungen daran gehindert werden, wieder aus dem Sitz zu kommen, und andererseits auf einem Bodenteil 39 des Sockels 2 aufliegen, nehmen sie eine bestimmte Position ein. Außerdem werden diese Kontaktelemente, wie in Figur 4 dargestellt, vorzugsweise auch noch an ihrem vorderen Ende 40 an ihrem Platz gehalten, da dieses Ende 40 sich in montiertem Zustand zwischen zwei Sockelteilen 41-42 befindet und eventuell mittels eines der Kontaktelemente des Sockelabdeckelements 5 noch zusätzlich angedrückt wird.
Im dargestellten Beispiel ist auch das Kontaktelement 6 des Erdungspols ausschließlich mittels Verriegelungsteilen befestigt, die Teil der eigentlichen Bauteile selbst sind, mit anderen Worten, ohne die Verwendung separater Befestigungselemente. Wie in Figur 9 abgebildet, besteht das Kontaktelement 6 hierbei aus
einer Basis 43, einem Erdungskontakt, in diesem Fall dem Erdungsstift 7, und einem Anschlussteil 44, und ist dieses Kontaktelement 6 am Sockel 2 befestigt, einerseits mittels hintereinander einrastbarer Teile 45-46 zu beiden Seiten des Anschlussteils 44, und andererseits mittels mindestens eines durch eine Öffnung 47 im Sockel 2 angreifenden und durch Verformung verriegelten Teils 48. Die Teile 45-46 sind vergleichbar mit den Teilen 35-37 und 36-38 der Kontakte1emente 3-4. Das Teil 48 weist eine Formgebung auf, wie in Figur 10 abgebildet, derart, dass dies durch Verdrehen eine Verriegelung ergibt.
Wie in den Figuren 4 und 7 sichtbar, ist das Sockelabdeckelement 5 in Höhe jeder Schraubklemme 27 mit einem Durchgang 49 versehen, der am Umfang mindestens teilweise durch einen erhöhten Rand 50 begrenzt ist, der an sich vorzugsweise durch einen ersten Teil 51 gebildet wird, der sich entlang nahezu dem gesamten Umfang erstreckt, und einem zweiten Teil 52, der sich entlang eines Teils des Umfangs erstreckt, dies bis zu einem höheren Niveau als der erste Teil 51. Hierdurch wird eine gute Abschirmung um die Durchgänge 49 erhalten und gleichzeitig eine Führung für einen Schraubenzieher gebildet.
Wie in der Einleitung erwähnt, weist das Sockelabdeckelement 5 zwei Abdeckteile 53-54, jeweils an den vorgenannten Bereichen 19-20, auf, und sind diese Abdeckteile 53-54 mindestens zu beiden Seiten der Verbindungslinie 55, die die Mittelpunkte der Durchgänge 49 miteinander verbindet, materiell verbunden, was zur allgemeinen Stabilität beiträgt. Die materiellen Verbindungen zu beiden Seiten der Verbindungslinie 55 werden in diesem Fall durch Materialteile 56 und 57 geformt, zwischen denen eine zentrale Öffnung 58 geformt ist. Es ist jedoch deutlich, dass einer Variante gemäß eine solche zentrale Öffnung 58 auch weggelassen werden kann.
Im Fall, dass die Steckdose 1, wie in Figur 1 abgebildet, vom Einbautyp ist, ist diese mit einem Stützrahmen 59 versehen, der unter anderem zur Bildung eines Anschlags gegen die Außenseite der Mauer, worin die Steckdose 1 eingebaut wird, gedacht ist. Auch dieser Stützrahmen 59 ist vorzugsweise ohne zusätzliche Befestigungsmittel auf dem Sockel 2 befestigt, beispielsweise mit Hilfe von Stützstiften 60, die mit ihren freien Enden durch die Öffnungen 61 ragen und unten verriegelt sind, beispielsweise auf eine ähnliche Weise wie in Figur 10 dargestellt.
Natürlich wird über dem Ganzen noch eine ein- oder mehrteilige Abdeckplatte 62 angebracht.
Es ist deutlich, dass die hiervor beschriebene Steckdose 1 mit einem Minimum an Bearbeitungsvorgängen zusammengestellt werden kann. Die Kontaktelemente 3-4 können einfach im Sockel 2 eingerastet werden. Dasselbe gilt für das Kontaktelement 6, das zudem noch am Teil 48 verriegelt wird, indem dieses letztere verdreht wird. Anschließend kann das Sockelabdeckelement 3 auf dem Sockel 2 eingerastet werden. Auch die anderen Bauteile, wie etwa der Stützrahmen 59 und die Spannelemente 13-14, können einfach montiert werden, dies vor, zwischen oder nach den vorgenannten Produktionsschritten.
In den Figuren 11 bis 14 ist eine Variante der Erfindung dargestellt, für eine sogenannte schraubenlose Ausführung, womit gemeint ist, dass die Steckdose Anschlussteile 22 und 44 umfasst mit selbstklemmenden Drahtklemmen 63 oder anderen Klemmmitteln, die mittels verbiegbarer Drucklippen 64 desaktiviert werden können. Die Drahtklemme 63 kann hierbei von beliebiger Art sein.
Diese sind an sich ausreichend vom Stand der Technik her bekannt. Vorzugsweise wird hierzu jedoch eine gefaltete
Blattfeder 65 verwendet, die schematisch in Figur 12 dargestellt ist, und die in Wirklichkeit in einem Sitz 66 im betreffenden Anschlussteil 22 beziehungsweise 44 eingerastet wird, welcher Sitz 66, wie in Figur 14 abgebildet, durch die verschiedenen Wände dieses Anschlussteils und durch daran geformte Verriegelungsteile 67 gebildet werden kann. Dadurch sind auch bei der Ausführung dieser Anschlussteile 22 und 44 keine zusätzlichen Befestigungselemente erforderlich. Es reicht aus, bei der Montage die Blattfeder 65 einfach in dem betreffenden Sitz 66 einzurasten.
Wie bekannt, ist der vorgenannte Stützrahmen 59 auch mit Koppelmitteln versehen, die das Aneinanderkoppeln mehrerer Steckdosen 1 mittels ihrer Stützrahmen 59 gestatten, wobei diese Koppelmittel einerseits aus Flanschen 68-69-70-71-72-73 bestehen, womit die Stützrahmen 59, wie in Figur 15 dargestellt, teilweise ineinandergeschoben werden können, und andererseits aus Koppelteilen 74-75, die aus ineinanderpassenden Verformungen bestehen. Spezieller bestehen diese Koppelteile 74-75 jeweils aus einer Öffnung beziehungsweise einem verformten Wandteil des Stützrahmens 59. Gemäß einem besonderen Aspekt der Erfindung sind diese Koppelteile, insbesondere die Koppelteile 75, mit scharfen Einhakrändern 76 versehen. Gemäß einer ersten Möglichkeit wird ein solcher scharfer Einhakrand 76 durch eine Materialdurchdrückung an der Stelle des verformten Wandteils verwirklicht, wie in Figur 16 abgebildet. Indem dadurch ein Materialdurchriss entsteht, wird automatisch ein scharfer Rand erzeugt. Gemäß einer zweiten Möglichkeit wird ausschließlich eine Materialverformung, ohne echte Durchdrückung, vorgesehen, allerdings derart, dass beim Verformen ein Einhakrand 76 gebildet wird mit einer Neigung H in Bezug zur Ebene der Flansche 68 bis 73, die einen Winkel aufweist, der größer als 50 Grad, oder noch besser, größer als 75 Grad ist.
Wie in Figur 16 mit Referenz 77 angedeutet, kann die Durchdrückung natürlich auch so tief ausgeführt werden, dass der Einhakrand 76 an seinem vorderen Ende vollständig in der Öffnung des darunterliegenden Flanschs einrastet.
Im Gegensatz zu den bekannten Ausführungen werden dadurch kräftig ineinander angreifende Koppelteile 74-75 erhalten.
Wie in der Einleitung erläutert, können die vorgenannten
Koppelteile 74-75 gemäß der Erfindung auch in anderen
elektrischen Installationselementen als Steckdosen angewendet werden.
Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf die als Beispiel beschriebenen und in den Figuren dargestellten Ausführungsformen begrenzt, vielmehr kann ein derartiges elektrisches Installationselement in allerhand Formen und Abmessungen verwirklicht werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. So beschränkt sich die Erfindung beispielsweise nicht auf Steckdosen des Einbautyps. Es ist immerhin nicht undenkbar, auch bei Aufbauausführungen ein Sockelabdeckelement zu verwenden, das unter dem normalen Gehäuse angebracht ist und das in Übereinstimmung mit dem hiervor beschriebenen Erfindungsgedanken auf dem Sockel der Steckdose befestigt ist.
Auch ist deutlich, dass alle Teilmerkmale, die anhand ein und desselben Ausführungsbeispiels beschrieben sind, gemäß Varianten der Erfindung nicht notwendigerweise miteinander kombiniert werden müssen.
Auch ist deutlich, dass die Ausführung von den Figuren 1 bis 10 statt mit einer Stifterdung auch mit einer Randerdung ausgeführt werden kann, während die Ausführung
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von Figuren 11 bis 14 statt mit einer Randerdung auch mit einer Stifterdung ausgeführt werden kann. Gleichzeitig sind auch Ausführungsformen ohne Erdungskontakt nicht ausgeschlossen.

Claims (16)

1. Elektrisches Installationselement, bestehend aus einer Steckdose (1), die eine Anzahl von Bauteilen umfasst, worunter mindestens ein Sockel (2), zwei Kontaktelemente (3-4) für die Spannungspole und ein Sockelabdeckelement (5), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens das Sockelabdeckelement (5) ausschließlich mittels einstückig mit einem oder mehr der vorgenannten Bauteile ausgeführter Verriegelungsteile (15-16-17-18) an den übrigen Bauteilen der Steckdose (1) befestigt ist.
2. Elektrisches Installationselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das vorgenannte Sockelabdeckelement (5) als auch die vorgenannten zwei Kontaktelemente (3-4) für die Spannungspole ausschließlich mittels Verriegelungsteilen (15-16-17-18; 35-36-37- 38), die einstückig mit diesen Bauteilen ausgeführt sind, an ihrem Platz gehalten werden.
3. Elektrisches Installationselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es auch ein Kontaktelement (6) für einen Erdungspol umfasst und dass auch dieses Bauteil mit an seinem Platz gehalten wird mittels Verriegelungsteilen, die einstückig mit einem oder mehr der betreffenden Bauteile ausgeführt sind.
4. Elektrisches Installationselement gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sockelabdeckelement (5) und/oder die Kontaktelemente (3- 4) für die Spannungspole mittels eines oder mehr Verriegelungselementen (15-16-17-18; 35-36-37-38) in Form von ineinander, beziehungsweise hintereinander, einrastbaren Elementen befestigt, beziehungsweise verriegelt sind.
5. Elektrisches Installationselement gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung des Sockelabdeckelements (5) auf den darunterliegenden Bauteilen mittels einer Verriegelung stattfindet, die eines oder mehr der folgenden Merkmale aufweist:
1. dass es mehrere Verriegelungsteile (15-16-17-18) umfasst, über die durch das Sockelabdeckelement (5) abgedeckte Oberfläche verteilt;
- dass es Verriegelungsteile (15-16-17-18) aufweist, die sich in den Bereichen (19-20) befinden, in denen die vorgenannten zwei Kontaktelemente (3-4) der Spannungspole gelegen sind;
- dass es, wie oben erwähnt, Verriegelungsteile (15-16-17-18) aufweist, die sich in den Bereichen (19-20) befinden, in denen die vorgenannten zwei Kontaktelemente (3-4) der Spannungspole gelegen sind, dies während der zwischen den vorgenannten zwei Bereichen (19-20) gelegene Teil (21) des Sockelabdeckelements (5) frei von Verriegelungsteilen ist.
6. Elektrisches Installationselement gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sockelabdeckelement (5) durch Verriegelungsteile (15-16-17-18), die mit dem Sockel (2) selbst und/oder mit den Kontaktelementen (3-4) der Spannungspole, zusammenwirken, an seinem Platz gehalten wird.
7. Elektrisches Installationselement gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sockelabdeckelement (5) mindestens vier Verriegelungsteile (15-16-17-18) umfasst; dass die Kontaktelemente (3-4) der Spannungspole jedes aus einem Anschlussteil (22) und einem Teil (23), das einen Stiftsitz (24) formt, bestehen; und dass zwei der Verriegelungsteile (15-16) jedes jeweils mit einem der Anschlussteile (22) zusammenwirken, während die anderen zwei Verriegelungsteile (17-18) mit dem Sockel (2) zusammenwirken, dies in Höhe des freien Endes (40) des vorgenannten Teils (23), das den Stiftsitz (24) formt.
8. Elektrisches Installationselement gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsteile (15-16-17-18), womit das Sockelabdeckelement (5) an seinem Platz gehalten wird, aus elastisch verbiegbaren hakenförmigen Elementen bestehen, die an der Unterseite des Sockelabdeckelements (5) angebracht sind und die hinter einem Rand oder Sitz eines der darunterliegenden Bauteile angreifen können.
9. Elektrisches Installationselement gemäß den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich in jedem Bereich (19-20) zwei hakenförmige Elemente (15-17; 16-18) befinden, wo die vorgenannten zwei Kontaktelemente (3-4) der Spannungspole gelegen sind; dass die hakenförmigen Elemente (15-17; 16-18) jedes Bereichs (19-20) mit ihren hakenförmigen Teilen voneinander weg gerichtet sind; dass pro Bereich (19-20) ein hakenförmiges Element (15-17) unter einem Rand des Sockels (2) angreift; und dass pro Bereich (19-20) ein hakenförmiges Element unter einem Rand des betreffenden Anschlusselements (22) angreift.
10. Elektrisches Installationselement gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussteile (22) der Kontaktelemente (3-4) eine obere Wand (30) und zwei Seitenwände (31-32) umfassen und dass die hakenförmigen Elemente, die mit den Kontaktelementen (3-4) zusammenwirken, jeweils unter der oberen Wand (30) und/oder einem umgebogenen Kragen (34) an dieser oberen Wand (30) angreifen.
11. Elektrisches Installationselement gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (3-4) Anschlussteile (22) umfassen, die mit einer Schraubklemme (27) versehen sind und dass das Sockelabdeckelement (5) in Höhe jeder Schraubklemme (27) mit einem Durchgang (49) versehen ist, der am Umfang mindestens teilweise durch einen erhöhten Rand (50) begrenzt ist.
12. Elektrisches Installationselement gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erhöhte Rand (50) ein erstes Teil (51) aufweist, das sich entlang des gesamten oder nahezu des gesamten Umfangs erstreckt, und ein zweites Teil (52), das sich entlang eines Teils des Umfangs erstreckt, dies bis zu einem höheren Niveau als das erste Teil (51).
13. Elektrisches Installationselement gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass es Kontaktelemente (3-4) umfasst mit einem schraubenlosen Anschlussteil (22), mit Klemmmitteln, deren Klemmwirkung mittels des Ausübens einer Druckkraft darauf aufgehoben werden kann, und dass das Sockelabdeckelement (5) mit verbiegbaren Drucklippen (64) versehen ist, womit die vorgenannte Druckkraft ausgeübt werden kann.
14. Elektrisches Installationselement gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sockelabdeckelement (5) zwei Abdeckteile (53-54) umfasst, die jedes mit einer Öffnung, beziehungsweise einem Durchgang (49), für den Stift (25) eines Steckers (26) versehen sind, wobei die vorgenannten Abdeckteile (53-54) mindestens an zwei Stellen miteinander verbünden sind, jeweils zu beiden Seiten der Verbindungslinie (55), die die Mittelpunkte der vorgenannten zwei Durchgänge (49) miteinander verbindet.
15. Elektrisches Installationselement gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Sockel (2) ein Stützrahmen (59) befestigt ist; dass dieser Stützrahmen (59) mit Koppelmitteln versehen ist, die das Aneinanderkoppeln mehrerer Stützrahmen (59) gestatten; dass diese Koppelmittel Flansche (68-69-70-71- 72-73) umfassen, womit die Stützrahmen (59) teilweise ineinander geschoben werden können, wobei diese Flansche (68-69-70-71-72-73) mit ineinander angreifenden Koppelteilen (74-75) versehen sind; und dass diese Koppelteile (74-75) aus ineinanderpassenden Verformungen bestehen, wobei diese mit scharfen Einhakrändern (76) versehen sind, entweder in Form einer Materialdurchdrückung, die in einer Öffnung angreift, oder einer Materialverformung mit einer Neigung in Bezug zur Ebene der Flansche (68-69- 70-71-72-73), deren Winkel (H) größer ist als 50 Grad, oder noch besser größer ist als 75 Grad.
16. Elektrisches Installationselement, vom Einbautyp, das einen Sockel (2) umfasst, worauf ein Stützrahmen (59) befestigt ist, wobei dieser Stützrahmen (59) mit Koppelmitteln versehen ist, die gestatten, mehrere elektrische Installationselemente, die einen Stützrahmen (59) besitzen, aneinanderzukoppeln, und wobei diese Koppelmittel Flansche (68-69-70-71-72-73) umfassen, womit die Stützrahmen (59) teilweise ineinandergeschoben werden können, wobei diese Flansche (68-69-70-71-72-73) mit ineinander angreifenden Koppelteilen (74-75) versehen sind, die aus ineinanderpassenden Verformungen bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass diese Koppelteile (74-75) mit scharfen Einhakrändern (76) versehen sind, entweder in der Form einer Materialdurchdrückung, die in einer Öffnung angreift, oder einer Materialverformung mit einer Neigung, deren Winkel (H) in Bezug zur Ebene der Flansche (68-69-70-71-72-73) größer ist als 50 Grad, oder noch besser größer ist als 75 Grad.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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AT411718B (de) * 2002-04-12 2004-04-26 Pc Electric Gmbh Elektrische steckvorrichtung mit stiftsystem
TR200504941A3 (tr) * 2004-12-10 2006-08-21 Simon S.A. Duvar soketleri için mekanizma
EP1659661A3 (de) * 2004-11-15 2010-04-28 Heinrich Kopp GmbH Schutzelement für UP-Steckdosen

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