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DE20117563U1 - Sportbande - Google Patents

Sportbande

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Publication number
DE20117563U1
DE20117563U1 DE20117563U DE20117563U DE20117563U1 DE 20117563 U1 DE20117563 U1 DE 20117563U1 DE 20117563 U DE20117563 U DE 20117563U DE 20117563 U DE20117563 U DE 20117563U DE 20117563 U1 DE20117563 U1 DE 20117563U1
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DE
Germany
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sports
advertising
sensor
board
advertising message
Prior art date
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DE20117563U
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English (en)
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Saitzek Klaus De
Original Assignee
THOMAS KOCH MEDIA GmbH
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Publication date
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Description

KÖNIG · PALGEN · SCHUMACHER · KliUlKf "* M **" *"
DÜSSELDORF ■ ESSEN
PATENTANWÄLTE
25. Okt. 2001
44 382 K
thomas koch media GmbH
Vogelsanger Weg 1,40470 Düsseldorf
"Sportbande"
Die Erfindung betrifft eine Sportbande, wie sie üblicherweise in der Stadionwerbung verwendet wird.
Die Werbung stellt einen wesentlichen Bestandteil vieler Sportarten dar. Dabei werden neben der Pausenwerbung und Trikotwerbung vorzugsweise Flächen genutzt, die dem Zuschauer beim Blick auf das Spielfeld ins Auge fallen. So werden Spielfeldbegrenzungsbanden in Fußball-, Basketball- oder Eishockeystadien mit Werbebotschaften versehen.
In der Regel tragen diese Werbebanden statische Bilder, Zeichen und Schriftzüge oder zeigen einen Bildwechsel, der durch eine Änderung, z.B. elektronischer Bildsignale, erfolgt. In diesem Fall erfolgt der Wechsel dieser optischen Signale in zeitlich festgelegten Intervallen. Da diese Intervalle vom Spielverlauf unabhängig sind, ist der "Werbeeffekt" in der Regel sehr gering, da sich die Aufmerksamkeit des Zuschauers fast vollständig auf den Spielverlauf konzentriert, die Werbebanden nur als Hintergrund wahrgenommen werden und zudem ein gewisser Gewöhnüngseffekt eintritt.
In Sportstadien wird bisweilen die Anzeigentafel als Werbeträger mit dynamischen Werbeninhalten genutzt.
Die Aufmerksamkeit des Zuschauers richtet sich jedoch in erster Linie auf die Sportler und die vom Sportler bewegten Sportkörper, wie Ball, Frisbee, Kugel, Hammer, Diskus oder Speer. Besonders bei schnellen Ballspielen, wie Fußball, Handball oder Volleyball bleibt der Blick am Ball haften, dessen Bewegung den Spielausgang bestimmt und von der Kamera für den Fernsehzuschauer verfolgt wird.
Aus anderen Bereichen der Werbung ist es bekannt, die Aufmerksamkeit des Adressaten durch Geräusche, Bewegungen oder besondere Effekte auf das Werbemittel zu lenken.
Ferner ist es bekannt, durch äußeren Anlaß eine akustische Ergänzung eines Werbemittels vorzusehen.
So ist in der britischen Patentschrift 2 258 424 ein Poster mit eingebauten Sensoren beschrieben, das durch Licht, Druck oder Berührung aktiviert werden kann und daraufhin das Abspielen eines Tonträgers bewirkt, der die optische Botschaft des Plakates in ansprechender Weise ergänzt.
Mechanisch ausgelöste Effekte sind auch aus anderen Bereichen bekannt.
So ist aus der europäischen Patentschrift 0 767 068 A3 ein Spiel bekannt, bei dem durch Berühren oder Drücken eines Bildes ein Mechanosensor aktiviert wird und infolge dessen ein elektrischer Impuls das Abspielen eines eingebauten Tonträgers ermöglicht.
Bekannte Maßnahmen im Bereich des Sportes beschränken sich jedoch auf die beschriebenen Banden- und Trikotwerbemittel, obwohl die Rolle der
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Werbung im Sport von überragender Bedeutung ist und erhebliche Summen in Werbemaßnahmen im Bereich des Sports investiert werden.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Werbemittel für den Bereich des Sports, insbesondere des Ballsports zur Verfügung zu stellen, daß die Aufmerksamkeit des Betrachters stärker anspricht und so einen lange anhaltenden Eindruck in Bezug auf das beworbene Produkt vermittelt.
Die Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Der Grundgedanke der Erfindung liegt darin, den Zuschauer, dessen Aufmerksamkeit dem bewegten Sportobjekt, wie Ball, Frisbee, Kugel, Hammer, Diskus oder Speer anhaftet, überraschenderweise durch ein auf das Sportobjekt reagierendes Werbemittel aufmerksam zu machen. Dies kann nach der erfindungsgemäßen Verwendung dadurch erfolgen, daß das Sportobjekt auf eine Sportbande, wie eine Seitenbegrenzungsbande eines Fußballfeldes, auftrifft oder daran vorbeifliegt und auf diesem Wege eine Werbebotschaft auslöst.
Als "Sportbande" gilt dabei jede Art von flächigem Körper, der bei beliebigen Sportarten zur Begrenzung von Räumen und Flächen eingesetzt wird. Dies schließt auch die Torpfosten, beispielsweise eines Fußballtores mit ein. Daneben gelten auch als Sportbanden im Sinne dieser Erfindung alle anderen Werbeträger, die so angeordnet sind, daß ein Sportobjekt auf sie einzuwirken vermag (so könnte ein überdimensioniertes Erfrischungsgetränk hinter dem Strafraum bei Ballkontakt eine Werbemelodie auslösen). Gleiches gilt für Träger von Sensoren, die zwar für sich noch keinen Werbeträger darstellen, aber ein Werbemittel auslösen.
Besonders bei sportlichen Ereignissen mit hohen Zuschauerzahlen kann die Bandenwerbung sehr viele Empfänger gleichzeitig erreichen und ist daher in ihrer Effektivität von erheblicher Bedeutung.
Zu den erfindungsgemäß einsetzbaren Werbeträgern gehören statische Bilder und Schriftzüge ebenso wie variable Bilder. Bei Plakaten mit automatischer Bildabfolge können die entsprechenden Bilder, ähnlich wie bei einem Film, beispielsweise über Rollensysteme, ausgelöst durch ein Ereignis der Sportveranstaltung, weitergespult und so im Bildfenster plaziert werden. Eine andere Möglichkeit des aktorvermittelten Bildwechsels ergibt sich aus dem Verschieben oder Umklappen einzelner Bildteile, die auf ihren einzelnen Seiten jeweils mit unterschiedlichen Werbebotschaften bedruckt sind.
Daneben lassen sich z.B. Schriftzüge durch eine Hintergrundbeleuchtung oder eine direkte Beleuchtung verstärken oder werden durch das Einschalten einer Vielzahl von Leuchtkörpern, z.B. von Lampen, erst sichtbar gemacht.
Des weiteren stellen lichtaktivierte Hologramme oder die Aktivierung von fluoreszierenden Bildern durch elektrische Impulse Möglichkeiten der Umsetzung der Erfindung durch Auslösen eines Aktorensignals bei Sensoraktivierung dar.
Ein besonderer Werbeeffekt wird durch eine Kombination optischer und akustischer Signale erzielt, wobei sowohl die optischen als auch die akustischen Signale über Sensoren ausgelöst werden können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sportbande besitzt die Bande statische Bildausschnitte, wobei der auftreffende Sportkörper einen Sensor aktivieren kann, der die Wiedergabe eines Tons, eines Geräusches oder einer Werbemelodie über ein
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Abspielgerät auslösen kann. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, bei technisch einfacher Konstruktionsweise die gewohnte optische Werbebotschaft zu ergänzen und insbesondere mit einem abrufbaren akustischen Signal zu verbinden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Bande eine elektronische Bildanzeige auf, wobei durch den Sportkörper auch ein Wechsel oder eine Verstärkung der angezeigten Bilder, beispielsweise durch kurzzeitige Hervorhebung ausgelöst werden kann. Hierzu kann über die Bande eine zusätzliche optische Werbebotschaft, beispielsweise ein definierter, zur Firma oder zum Produkt passender Slogan, ein Bild oder ein Schriftzug eingeblendet werden. Der Vorteil einer Bande mit elektronischer Bildanzeige in Verbindung mit der Erfindung ergibt sich insbesondere aus der Möglichkeit eines schnellen Bildwechsels bei unbegrenzter Bildauswahl, wie es bei einem schnellen Sportgeschehen zur Erhöhung der Werbewirkung erforderlich ist.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Verwendung einer Wechselbande dar. Dabei kann die Bande, beispielsweise aus einer entsprechenden Aussparung im Boden ausgefahren und wieder eingezogen werden. Alternativ sind auch Drehbanden denkbar, die nicht ausgefahren oder eingezogen werden, sondern über eine bewegliche Drehachse mittels einer Drehvorrichtung auf ihre zweite Bildseite umgedreht oder umgeklappt werden. Die Drehbande bietet den Vorteil, wechselnde Bilder mittels einfacher Drehung bzw. Ein- und Ausfahren der Bande einzublenden, wenn die Aufmerksamkeit des Publikums auf die Bande gerichtet ist und nicht, wie im Stande der Technik, in einem zufallsermittelten Zeitpunkt.
In einer alternativen Ausführungsform kann die Werbebotschaft oder deren Verstärkung durch Erzeugung optischer Effekte durch Leuchtkörper (z.B. farbige Lämpchen), durch Hintergrundbeleuchtung, durch Aktivierung fluo-
reszierender Bilder oder das Abspulen von Bildern und Bildsequenzen auf mechanischem Wege erreicht werden.
Dabei ist es von besonderem Vorteil, bei allen beschriebenen Banden optische und akustische Effekte miteinander zu kombinieren. Neben den bei Drehbanden und Banden mit elektronischer Bildanzeige im Vordergrund stehenden optischen Werbebotschaften können auch hier ergänzend akustische Effekte erzeugt werden, die z.B. den Bildwechsel oder die Bewegung der Bande ankündigen, begleiten oder verabschieden.
Der Begriff "auftreffender Körper" umfaßt neben jeglichen Objekten, die im Rahmen eines sportlichen Ereignisses bewegt werden auch den Sportler, der mit dem Fuß oder einem anderen Körperteil die Sportbande auslösen kann. Insbesondere kommen alle Arten von Spielbällen und Wurfgeräten in Betracht.
Die Auslösung des Sensors muß nicht zwingend durch Berührung erfolgen, sondern kann auch optisch, beispielsweise mittels einer Lichtschranke oder einen anderen optischen Sensor oder auch einen akustischen Sensor erfolgen. Vorzugsweise handelt es sich bei dem bewegten Sportkörper um einen Fußball, Handball, Basketball, Wasserball, Volleyball, Tennisball, eine Frisbee-Scheibe, eine Kugel, einen Diskus, Speer, Hammer oder Puck.
Als akustische, durch die Sensorenaktivierung ausgelöste Signale sind insbesondere alle Arten von Musik denkbar, aber auch andere Geräusche, die vorzugsweise eine sinnvolle Assoziation zu dem jeweiligen Produkt darstellen.
Diese können Naturgeräusche (z.B. Tierstimmen, Wind- und Wassergeräusche, Geräusche von Regen, etc.), technische Geräusche (z.B. Auto, Motoren, Hupen, Reifenquietschen, Zug, Strassenbahn, Klingelgeräusche, knirschen und klirren von Glas, Porzellan und Metall, Geräusche von Haushalts-
geräten, Hämmern, Bohren, Wecker, Geräusche beim Öffnen von Schlössern, Flaschen und Dosen, Schreibmaschine, Waschmaschine, Geräusche von Rollen und Jalousien, Uhrticken, Raketen, etc.), Geräusche menschlicher Herkunft (z.B. Geräusche beim Essen, Trinken, Küssen, etc.) sowie alle Arten von Sportgeräuschen umfassen.
Die Ausgabe der Signale, insbesondere der akustischen Signale kann über eine direkt mit der Bande verbundene Beschallungsanlage, über die Stadion-Lautsprecher oder unmittelbar durch Kopplung mit elektronischen Medien (TV, Radio, Internet, etc.) erfolgen. Letztere Variante der Signalerzeugung ermöglicht eine störungsfreie Übertragung der Informationen gerade bei Zuschauern an elektronischen Empfangsgeräten. Es ist darüber hinaus denkbar, daß die Werbebotschaft erst und nur in den elektronischen Medien erzeugt wird. So kann über den optischen Sensor auf der Torlinie eines Fußballtores beispielsweise eine Werbebotschaft im Fernsehen ausgelöst werden, wenn ein Tor fällt. Denkbar ist ebenfalls, daß ein solcher Torsensor den Versand von SMS- oder Internetnachrichten an Newsgroups von Fußballinteressierten auslöst. Gleiches gilt für entsprechende Konstellationen bei anderen Sportarten.
Das Auslösen eines optischen und/oder akustischen Effekts nach Bandenkontakt im Sinne der Erfindung ist nicht auf materielle Sportarten beschränkt, sondern auch für virtuelle Sportarten, wie sie in Computerspielen verwirklicht sind, denkbar. Eine weitere bevorzugte Ausführung betrifft deshalb Computer-Spiele, bei denen eine akustische oder optische Werbebotschaft ausgelöst wird, wenn ein digitales oder virtuelles Objekt in Berührung mit der Sportbande gelangt. Bei diesem virtuellen oder digitalen Objekt kann es sich z.B. um einen auf dem Bildschirm des Computers dargestellten Fußball oder einen anderen Sportkörper handeln.
Die erfindungsgemäße Verwendung eines Sensors für eine Sportwerbung kann verschiedener Art sein; in einer bevorzugten Ausführung wird ein Berührungssensor oder - im Fall des Computerspiels - eine aktive Spielfläche verwendet. Alternativ zum Berührungssensor kann auch ein optischer Sensor verwendet werden. In diesem Fall ist das Signal des Sensors nicht von einer direkten Kollision von Bande und Sportkörper abhängig.
Ebenso kann die Erfindung beim sogenannten Überlabeling verwirklicht werden, bei dem zum Beispiel bestimmten Banden eines Spielfeldes bei der Fernsehaussendung digital überschrieben werden, so daß sie bei der Fernsehausstrahlung eine andere Werbebotschaft als auf dem Spielfeld erzeugen. Dabei kann die Erfindung auch hier durch den virtuellen Kontakt oder die digitale Bewegung des Sportkörpers zu einem bestimmten Bereich oder in einem bestimmten Bereich innerhalb und außerhalb des Spielfeldes verwirklicht sein.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungbeispiels des näheren erläutert
Als Sportbande ist eine Drehbande 10 als Randbegrenzung eines Fußballfeldes dargestellt. Die Aufnahme des mechanischen Impulses und die darauf erfolgende Aktivierung der angeschlossenen Vorrichtungen (Rotationsvorrichtung, Abspielgerät des Tonträgers) erfolgt über den Berührungssensor 20. Beim Auftreffen eines Fußballs 30 auf die Drehbande 10 wird diese durch eine Rotationsvorrichtung 40 gedreht, wodurch ein neuer Schriftzug auf der Bande 10 erkennbar wird. In gleicher Weise wird über den Berührungssensor 20 das Abspielen einer Werbemelodie über das Abspielgerät 50 und die Stadionlautsprecher 60 bewirkt.
Während des Spielverlaufs folgt der Zuschauer dem Ball 30. Trifft dieser, wie beim "Ausspiel" auf den Berührungssensor 20, ist im Moment der
Werbebotschaft nicht nur die Aufmerksamkeit des gesamten Stadions und der Fernsehkameras im Bereich der betroffenen Bande, sondern auch das Spiel unterbrochen, so daß ein gedanklicher Freiraum für die Aufnahme der Werbebotschaft beim Zuschauer gegeben ist.

Claims (21)

1. Sportbande mit mindestens einem Berührungssensor (20) und mindestens einem Aktor, wobei der Aktor eine Werbebotschaft auslöst, wenn der Sensor ein Signal durch einen auftreffenden Körper erzeugt.
2. Sportbande nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Bildanzeige mit statischen Bildausschnitten.
3. Sportbande nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine elektronische Bildanzeige.
4. Sportbande nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Wechsel- oder Drehbande (10).
5. Sportbande nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Bildanzeige, Bildwechsel oder Bildverstärkung durch Leuchtkörper oder fluoreszierende Signale.
6. System zum Auslösen einer Werbebotschaft oder einer anderen Nachricht, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sensor durch ein bewegtes Sportobjekt, insbesondere durch einen Fußball, Handball, Basketball, Wasserball, Volleyball, Tennisball, eine Frisbee-Scheibe, ein Rad, ein Fahrzeug, eine Kugel, einen Diskus, Speer, Hammer oder Puck oder auch durch den Sportler ausgelöst wird, wobei die Auslösung mechanisch, akustisch oder optisch erfolgt.
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Sensor um einen Torpfosten-, Torliniensensor oder entsprechenden erfolgsbezogenen Sensor einer anderen Sportart handelt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch Mittel zur Erzeugung akustischer Werbebotschaften wie Musik, Naturgeräusche, technische Geräusche, Sportgeräusche oder Geräusche menschlicher Herkunft.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine mit der Bande (10) verbundene Beschallungsanlage.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch mindestens einen mit der Bande (10) verbundenen Stadionlautsprecher (60).
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch mit der Bande (10) verbundene elektronische Kommunikationsmedien.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslösung des Schallsignals nicht durch einen Sensor, sondern durch einen Schalter erfolgt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch einen Zeitschalter.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch einen manuellen Schalter.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch einen automatischen Schalter, der beim Wechsel der Bandenwerbung aktiviert wird.
16. Verfahren mit einer Vorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch Übermittlung der Werbebotschaft an den öffentlichen Rundfunk, das Fernsehen, GSM, UMTS oder das Internet.
17. Computer-Spiel, mit einer digital bzw. virtuell dargesteüten Sportbande, dadurch gekennzeichnet, daß eine akustische oder optische Werbebotschaft ausgelöst wird, wenn ein digitales oder virtuelles Objekt in Berührung mit der Sportbande gelangt.
18. Verwendung eines Sensors und eines Aktors zum Auslösen einer Werbebotschaft oder einer Nachricht durch das Auftreffen oder die Bewegung eines Sportkörpers oder Sportlers.
19. Erzeugung einer Werbebotschaft aufgrund einer Bewegung eines Sportobjektes.
20. Erzeugung einer Werbebotschaft nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung der Werbebotschaft und die Bewegung des Sportobjektes auf einem Bildschirm erfolgt.
21. Erzeugung einer Werbebotschaft nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung im Rahmen der Fernsehübertragung eines Sportereignisses erfolgt.
DE20117563U 2001-08-21 2001-08-21 Sportbande Expired - Lifetime DE20117563U1 (de)

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Effective date: 20020411

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: SAITZEK, KLAUS, DE

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R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20071102

R197 New subsequently filed claims on ip dossier
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