DE20117509U1 - Vorrichtung zur Anordnung von Monitoren an einem Arbeitsplatz - Google Patents
Vorrichtung zur Anordnung von Monitoren an einem ArbeitsplatzInfo
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Description
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Delf-Eric Steding
Auf dem Eichhof 5
D-31840 Welsede
Auf dem Eichhof 5
D-31840 Welsede
Vorrichtung zur Anordnung von Monitoren an einem Arbeitsplatz
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anordnung von Monitoren an einem Arbeitsplatz, und einen Bildschirmarbeitsplatz.
Eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Arbeiten ist die Schaffung eines gesunden Arbeitsumfeldes. Als wichtige Faktoren für ein gesundes Arbeiten sind Ergonomie, Arbeitshaltung, ausreichend gute Be- und Entlüftung sowie gute Beleuchtungsverhältnisse beispielhaft zu nennen.
Die vorstehend genannten Bedingungen sind in besonderer Weise bei Meßwarten und/oder Leitständen zu erfüllen. So werden sie als Kontrollstände für komplexe Prozeßabläufe z.B. in der chemischen Industrie genauso wie in der stahlerzeugenden Industrie oder der Kraftfahrzeugherstellung eingesetzt. Sie dienen der Überwachung und Steuerung von Fern- und Nahverkehrssystemen oder in Unternehmen der Energieversorgung zur Überwachung und Steuerung der Bereitstellung, Umformung bis hin zur Verteilung. Weitere Einsatzfelder finden sich bei Polizei und Feuerwehr.
Die vorstehend beispielhaft genannten Arbeitsplätze sind al lesamt hoch sicherheitsrelevant. Dadurch wird die Notwendig keit betont, dass diese Arbeitsplätze den Bedürfnissen, Mög
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lichkeiten und Beschränkungen der menschlichen Arbeitskraft derart angepaßt sind, dass ein zuverlässiges und weitgehend ermüdungsfreies Arbeiten auch bei in der Regel stark reduzierter körperlicher Bewegung und geringer Abwechslung möglieh ist. Dementsprechend hat in den vergangenen Jahren eine stetige Entwicklung und Weiterbildung derartiger Arbeitsplätze von großen Schalttafeln und Mosaikbildern mit Anzeige- und Farbsichtgeräten hin zu reinen Bildschirmarbeitsplätzen in mit mehreren Bildschirmen in einem Blickfeld eines Anwenders stattgefunden.
Die Anzahl derartiger Arbeitsplätze und deren Bedeutung nimmt aufgrund einer wachsenden Komplexität stetig zu. Neu zu dem Bereich der Leitstände hinzugekommen sind Tele-Arbeitsplätze, die beispielsweise zur Abwicklung von telefonischen Bestellungen mit Versand, Lagerverwaltung und Rechnungswesen dienen. Eine den Tele-Arbeitsplätzen vergleichbare Situation ergibt sich bei den Arbeitsplätzen von Börsenhändlern bzw. Broker und Internet-Arbeitsplätzen, insbesondere aus dem Bereich des s.g. e-Commerce und b2b- oder b2c-Unternehmen. Auch hier spielt ein Arbeitsplatz mit mehr als einem Monitor eine zentrale Rolle, wobei diese Monitore zweckmäßiger Weise in einem Blickfeld eines jeweiligen Anwenders angeordnet sind. Das Blickfeld eines Menschen ist dabei als der Bereich definiert, in dem alle geometrischen Punkte und/oder Sehobjekte liegen, deren Reize mit bewegtem Kopf und/oder bewegten Augen entdeckt werden können.
Als Anpassung an modernere Techniken und neue Entwicklungen im Bereich der Anzeige- und Sichtgeräte bzw. Monitore werden derzeit fortschreitend auf der Basis der Braunschen Röhre bzw. Kathodenstrahlröhre CRT arbeitende Geräte durch Flachbildschirme verschiedener Techniken ersetzt, insbesondere
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durch LCD-TFT-Displays oder noch moderneren rein organisch aufgebauten Displays·auf Polymerbasis. Hierdurch kann bei einer deutlichen Gewichtsminderung auch sehr viel Platz durch eine geringe Bautiefe eingespart werden. Auch ist die Leistungsaufnahme von Flachbildschirmen deutlich geringer als die von Kathodenstrahlröhren, so dass im Betrieb viel weniger Verlustwärme erzeugt wird und über die Raumluft abtransportiert werden muss. Neben diese klimatischen Verbesserungen mindert ein prinzipbedingt flimmerfreies und gleichbleibend helles kontrastreiches Bild zudem das Ermüden der Augen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ohne Beschränkung auf eine bestimmte Technik der Begriff des Monitors synonym für die verschiedenen Arten von Flachbildschirmen verwendet.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen an einem Bildschirmarbeitsplatz und die Qualität eines Bildschirmarbeitsplatzes zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Ferner ist ein Bildschirmarbeitsplatz eine Lösung dieser Aufgabe. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zur Anordnung von mindestens zwei Monitoren in einem Gesichtsfeld eines Anwenders an einem Bildschirm-Arbeitsplatz dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel zum Ausrichten, Positionieren und/oder Fixieren der Monitore umfaßt, die derart ausgebildet sind, dass Bildflächen der Monitore im wesentlichen nach Art einer Kreis- oder Kugel- Approximation angeordnet sind. Dabei bil-
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den Flächennormalen der Bildflächen der Monitore einen Brennpunkt, der außerhalb eines Augenbereichs des Anwenders liegt.
Ermüdungsfreies Arbeiten wird unterstützt durch das Vermeiden starker Kopfbewegungen. Alle Monitore einer erfindungsgemäßen Vorrichtung liegen daher in einem Blickfeld eines Anwenders. Da auch die Augen bei ständiger Anspannung rasch ermüden können, ist die Einstellung gleicher Distanzen zu verschiedenen Monitoren sehr vorteilhaft. So muss das Auge bei Anordnung der Bildflächen, also der zur Informationswiedergabe ausgebildeten Bereiche, der Monitore erfindungsgemäß als Kreisoder Kugel- Approximation gar nicht oder nur leicht bewegt und im wesentlichen nicht erneut fokussiert werden. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird dabei unter dem Begriff des Kreises im weiteren auch eine Ellipse, unter dem der Kugel auch ein Ellipsoid verstanden. Als geometrische Konstruktionsvoraussetzung soll die Einhaltung eines Abstandsbereiches von einer Monitorflache hin zu einem Augenbereich eines jeweiligen Anwenders betrachtet werden. Dadurch können verschiedene und in einem zu betrachtenden Abschnitt einander ähnliche geometrische Formen als Grundlage für eine Approximation verwendet werden, so dass das vorstehende Merkmal in einem weiten Sinn zu verstehen ist.
Durch die fortschreitende Einführung von Flachbildschirmen werden die eingangs genannten Vorteile erzielt. Überraschenderweise wird von Flachbildschirmen jedoch senkrecht zu einer jeweiligen Bildschirmoberfläche eine deutlich meßbare Wärmestrahlung abgegeben, also entlang einer Bildschirmnormalen.
Dieser Effekt ist von auf der Basis von Kathodenstrahlröhren arbeitenden Monitoren her nicht bekannt. Damit kommt es in dem Bereich eines Brennpunktes der Normalen mehrerer Flachbildschirme zu einer schon aus Gründen des Arbeitsschutzes
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unzulässig starken Temperaturerhöhung. Diese durch Wärmestrahlung hervorgerufene Temperaturerhöhung stellt gerade für die Augen eines Anwenders eine sehr hohe Belastung dar, die sonstige zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffenen Maßnahmen im wesentlichen zunichte macht. Anders als konvektive Wärmeausbreitung kann einer Wärmestrahlung nicht durch klimatische Maßnahmen begegnet werden. Eine erfindungsgemäße Abwandlung einer ein- oder mehrreihigen Monitoranordnung in Kreis- oder Kugel- Approximation leistet hingegen sehr gute Abhilfe, wobei die Ausbildung eines Brennpunktes als Schnittpunkt der Flächennormalen der Monitorflächen in einem Augenbereich des Anwenders vermieden wird. Es findet damit eine Abweichung der Ausrichtung der Monitorflächen unter Wahrung wesentlicher Vorteile einer der vorstehend genannten Approximationen statt. Damit wird eine Fokussierung einer von den Monitoren abgegebenen Wärmestrahlung in einem Augenbereich des Anwenders und eine damit verbundene Erwärmung vermieden. Der Anwender kann so auch ohne weitere zusätzliche Maßnahmen in einer angenehm temperierten Atmosphäre arbeiten.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt ein Brennpunkt der Flächennormalen der Bildflächen der Monitore hinter einem Kopfbereich des Anwenders. Dabei sind in weiteren Ausführungsformen der Erfindung mehr als zwei Monitore vorhanden und derart ausgerichtet, dass die Flächennormalen der Bildflächen der Monitore mehr als einen Brennpunkt bilden. Diese Brennpunkte sind insbesondere außerhalb eines Augenbereichs des Anwenders angeordnet. Anhand eines Ausführungsbeispiels werden Monitoranordnungen unter Bezug auf die Abbildungen der Zeichnung näher beschrieben, bei denen Brennpunkte oder Schnittpunkte jeweils zweier Flächennormalen links, rechts, kurz vor und hinter dem Augenbereichs des An-
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wenders angeordnet sind. In keinem dieser Schnittpunkte wird eine durch Wärmestrahlung hervorgerufene Erwärmung erreicht, die für einen Anwender belastend wirkt. Vielmehr wird die Wärmestrahlung in geeigneter Weise über bestimmte Bereiche verteilt, wobei Belastungen eines Anwenders und dauerhaft leistungsbeeinträchtigende Arbeitsbedingungen vermieden werden.
Ein erfindungsgemäßer Leitstand ist in einer wesentlichen Weiterbildung der Erfindung derart ausgelegt, dass alle Monitore auch bei einem gesundheitsförderndem häufigen Wechsel der Körperhaltung eines Anwenders im Gesichtsfeld verbleiben. In der Norm ISO 11064-4 sind dazu vier verschiedene Arbeitshaltungen unterschieden, die sich im wesentlichen durch die Lage des Kopfes und der Augenebene unterscheiden: vorgebeugt, aufgerichtet, zurückgelehnt und entspannt. Durch eine der Norm entsprechende Auslegung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die vorstehend genannten Körperhaltungen berücksichtigt, so dass ein ermüdungsarmes Arbeiten bei im wesentliehen gleichbleibend hoher Konzentration möglich ist. Die Vorrichtung kann entsprechend der Norm ISO 11064-4 in Bezug auf einen jeweiligen Blickwinkel, eine Augenhöhe und einen Abstand eines Augenbereichs zu einer Bildfläche etc. ausgebildet sein, wobei von den in der zitierten Norm im Detail dargelegten Überlegungen partizipiert wird.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist jeder Monitor einer Anwendung oder mehreren Anwendungen zugeordnet, wobei ein Monitor zur Darstellung Hauptanwendung oder mehreren Anwendungen in einem Blickfeld angeordnet ist und ein Monitor zur Darstellung einer Nebenanwendungen in einem Umblickfeld. Die Monitore bilden zusammen ein Desktop. Es wird mithin zur Darstellung von Meldungen, Anzeigen etc. auf der Vorrichtung ei-
ne Prioritätsbewertung von eingehenden Meldungen und Zuständen vorgenommen mit einer Verlagerung von Aufgaben ihrer jeweiligen Wichtigkeit entsprechend auf verschiedene Bildschirme des Desktops. Hohe Prioritäten werden von einem Anwender aus gesehen in einem Zentralbereich dem Gesichtsfeld wiedergegeben, dem s.g. Blickfeld. Innerhalb des Blickfelds liegen Objekte quasi direkt vor den Augen, sie sind nach Definition des Begriffs mit unbewegtem Kopf und unbewegten Augen scharf zu sehen mit der Möglichkeit zum zeilenorientierten Arbeiten oder Lesen. Das Gesichtsfeld eines Menschen ist dabei allgemein als der Bereich definiert, in dem alle geometrischen Punkte und/oder Sehobjekte liegen, deren Reize mit unbewegtem Kopf und unbewegten Augen gleichzeitig entdeckt werden können. In der vorstehend kurz beschriebenen Ausführungsform der Erfindung wird der Umstand ausgenutzt, dass die menschliche Wahrnehmung aber auch im s.g. toten Winkel durch Bewegung und/oder Farbwechsel sehr gut ist. Dieser Bereich wird als Umblickfeld bezeichnet. Er gerät bei Kopfbewegung ins Blickfeld, wobei diese Bewegung durch wahrnehmbar, aber nicht mehr sichtbare Reize ausgelöst werden können. Damit ist nach Abdeckung des Blickfelds durch beispielsweise vier Monitore durch Nutzung des ümblickfelds die Anordnung weiterer Monitore für nebengeordnete Überwachungs- und Anzeigeaufgaben möglich.
Vorzugsweise ist in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Säule mit einer gelenkigen Aufnahme für einen Monitor vorgesehen. Höheneinstellung und/oder Verschwenkung eines Monitors sind damit in bekannter Weise unproblematisch durchführbar.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Aufnahme an der Säule verschieblich angeordnet. Ferner ist ein Mittel zur Fixierung vorgesehen, insbesondere ist es schon direkt an der
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Aufnahme angeordnet, beispielsweise als Profilklemme, die an der Säule angreift oder in die Säule eingreift.
In einer wesentlichen Weiterbildung der Erfindung ist eine Säule an einer Traverse angeordnet, die in einer Ausführungsform der Erfindung im wesentlichen C-förmig ausgebildet ist und über insbesondere arretierbare Gelenkteile in einem weiten Bereich beliebig erweitert werden kann. Die Traverse ist insbesondere aufgrund der vorstehenden Merkmale besonders biegesteif und standsicher, so dass sie vorzugsweise auch als Bodenständer ausgebildet ist. Versorgungsleitungen und/oder Anschlüsse können dann vorteilhafterweise in der Traverse als Kanal verführt und/oder sicher gegen Beschädigung, Verschmutzung etc. aufgenommen werden. Die wesentlichen Vorteile einer erfindungsgemäß aufgebauten Vorrichtung liegen jedoch vor allem darin, dass sie in einfacher und schnell durchführbarer Weise abgewandelt und/oder ergänzt werden kann. Weitere Monitore können auch an einer Säule zusätzlich angeordnet und durch Verschiebung und Verschwenken erfindungsgemäß eingerichtet werden.
Ohne wesentlichen Eingriff in dessen mechanische Stabilität oder gar schwächende Beschädigung ist die Vorrichtung in einer weiteren Ausführungsform mit einem Pultteil verbunden.
Insbesondere ist an der Traverse der Vorrichtung und/oder einer Säule ein Verbindungsstab angelenkt, der zur teleskopartigen Einstellung einer jeweils erforderlichen Länge und/oder zur Fixierung an einem Pultteil oder an mehreren Pultteilen ausgebildet ist. Vorzugsweise wird eine Befestigung an einer Traverse des Pultteils vorgesehen. Dann ergänzen sich einer erfindungsgemäße Vorrichtung und ein Pultteil in ihrer mechanischen Stabilität und erhöhen so nochmals die Standsicherheit als Gesamtvorrichtung. Damit kann zusätzliche Beinfrei-
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heit geschaffen werden, da die Traverse der Vorrichtung nicht länger als Bodenständer ausgebildet sein muss.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist mindestens ein Pultteil höhenverstellbar ausgebildet. Ein Sitzpult kann damit beispielsweise durch einen Kettenantrieb oder einen Spindelhub in Stützen und/oder Beinteilen des Pultteils in ein Stehpult verwandelt werden. Zudem ist ein derartiger Arbeitsplatz von seinem Prinzip her ohne weitere Anpassung besonders behindertengeeignet, da eine Anpassung insbesondere an Bedürfnisse von Rollstuhlfahrer hinsichtlich einer abweichenden Tischhöhe quasi per Knopfdruck durchführbar ist.
Die Traverse einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorzugsweise über ein Versteifungselement an einer Traverse eines Pultteils fixiert. Das Versteifungselement ist in einer Ausführungsform der Erfindung als Dreieck ausgebildet. In einer Ausführungsform bietet diese Lösung den Vorteil einer sehr großen Beinfreiheit, wie anhand einer Abbildung der Zeichnung konkret noch dargestellt wird.
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist mit einem Pultteil versehen, an dem mehr als ein Monitor an oder hinter dem Pultteil in einer Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehend beschriebenen Merkmale angeordnet ist. Dabei wird eine Außenkontur des Pultteils im wesentlichen beibehalten. Kanten, an denen man sich stoßen kann, werden durch Integration der Vorrichtung mit den Monitoren beispielsweise in Ausschnitte eines Pultteils im wesentlichen vermieden.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist ein Monitor als berührungsgesteuerter Bildschirm bzw. Touch-Screen ausgebildet. Damit kann ohne Betätigung einer sonstigen Eingabekonso-
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Ie ein Steuerbefehl oder ähnliches intuitiv durch Berührung gegeben werden. Auch können beispielsweise Sonderfunktionen oder Ausschnitte aus einem Übersichtsbild vergrößert auf einen separaten Monitor gelegt werden. Ein derart ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz kann somit nicht nur als Meßwarte, Leit- oder Kontrollstand und/oder Tele-Arbeitsplatz verwendet werden, sondern auch als komplexes Arbeitsmittel bei der Erkundung von Lagerstätten beispielsweise unter Anwendung des Programms 3-D-Seismic.
Damit stehen für eine erfindungsgemäße Vorrichtung alle der eingangs genannten Verwendungszecke offen. Erweiterungen und Anpassungen sind aufgrund der modularen Grundstruktur einer Vorrichtung mit Modifikationen leicht durchführbar.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1: eine Draufsicht einer ersten Ausführungsform eines Bildschirmarbeitsplatzes;
Fig. 2: eine perspektivische Schrägansicht über eine Arbeitsposition eines Anwenders hinweg auf den Bildschirmarbeitsplatz von Fig. 1;
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Fig. 3: eine Seitenansicht des Bildschirmarbeitsplatzes von Fig. 1 und Fig. 2 mit einer ersten Ausführungsform einer Vorrichtung zur Positionierung von sieben Monitoren;
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Fig. 4: eine weitere Seitenansicht des Bildschirmarbeitsplatzes von Fig. 3;
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Fig. 5: eines perspektivische Seitenansicht eines höhenverstellbaren Bildschirmarbeitsplatzes mit einer weiteren Ausführungsform einer Vorrichtung analog der Darstellung von Fig. 4 und
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Fig. 6: eine perspektivische Ansicht des Bildschirmarbeitsplatzes von Fig. 5 als Stehpult gesehen aus der Position eines Anwenders.
Ein Bildschirmarbeitsplatz 1 umfaßt ein Pultteil 2 und in der Regel mehr als einem Monitor 3. Bekannt sind Bildschirmarbeitsplätze, bei denen Monitore auf dem Pultteil stehen und in Form eines Regals bogenförmig auch in einer zweiten Ebene angeordnet sind. Die Form der Anordnung der Monitore ist dabei im wesentlichen durch räumliche Gegebenheiten bestimmt.
Im Gegensatz hierzu sind in den Abbildungen der Zeichnung erfindungsgemäße Ausführungsformen eines Bildschirmarbeitsplatz 1 dargestellt, bei denen die Anordnung einer großen Anzahl von Monitoren 3 unter der Maßgabe der Schaffung eines besonders ergonomischen Arbeitsplatzes stattfindet. Dabei wird besonderer Wert auf ein im Vergleich zu bekannten Monitor-Arbeitsplätzen sehr viel weniger anstrengendes und somit ermüdungsfreieres Arbeitsumfeld gelegt. Verschiedene Maßnahmen sind in der ISO 11064 festgeschrieben, insbesondere im Teil 4 der ISO 11064, auf deren Vorschriften und Auslegungsregeln an dieser Stelle verwiesen wird, um eine Wiederholung des Inhalt zu vermeiden.
Zur Darstellung einiger wesentlicher Maßnahmen und Auslegungsregeln ist in der Abbildung von Figur 1 eine Draufsicht einer ersten Ausführungsform eines Bildschirmarbeitsplatzes 1 dargestellt, wobei an. und/oder hinter dem Pultteil 2 eine
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Vorrichtung 4 zur Aufnahme von sieben Monitoren 3 vorgesehen ist. Die Anordnung der Vorrichtung wird nachfolgend noch im Detail unter Bezug auf die Abbildung der Figuren 3 bis 6 beschrieben. Allen Ausführungsformen ist gemeinsam, dass die Monitore 3 als Flachbildschirme ungefähr den gleich Abstand d von einer jeweiligen Bildfläche 6 zu einem Anwender A aufweisen. Im Idealfall würden die Bildflächen 6 eine Zylinderwand oder bei Anordnung übereinander einen Ausschnitt aus einer Kugeloberfläche bilden. Eine Bildfläche 6 ist jedoch eben, so dass sich naturgemäß eine angestrebte Form nur als Approximation durch Geradenstücke erreichen läßt. Gegenüber einer Kreis- oder Kugelform wird aber bewußt noch eine weitere Abweichung vorgenommen: Da Flachbildschirme im Gegensatz zu Monitoren 3 mit Kathodenstrahlröhren senkrecht zu ihrer BiIdfläche 6 in Richtung einer Flächennormalen &eegr; eine auf Dauer gesehen nicht unerhebliche Menge an Wärmestrahlung absenden werden die Monitore 3 erfindungsgemäß leicht so gegeneinander aus der angestrebten Kontur heraus verschwenkt, dass die Flächennormalen &eegr; der Bildflächen 6 einen Brennpunkt oder mehrere Brennpunkte bilden, die außerhalb eines Augenbereichs oder gar des Kopfbereiches des Anwenders A liegen.
In den Abbildungen der Figuren 1 bis 3 ist zur Darstellung einer bevorzugten Ausrichtung der Monitore 3 bzw. deren Flächennormalen ni bis n7 und die Position des Kopfes der Anwenders A sowie ein Erkennraum E nach ISO 11064-4 eingezeichnet. Dabei befinden sich innerhalb des Erkennraums E alle Positionen, von denen aus sämtliche auf einer Fläche eines Desktops abgebildete Zeichen von 90% aller relevanten Anwender sicher erkannt werden.
Brennpunkte mit einer durch Fokussierung erhöhten Wärmestrahlung sind in der Abbildung von Figur 1 durch Kreuze verdeut-
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licht, wobei hier alle sieben Monitore 3 berücksichtigt wurden, von denen in der gewählten Ansicht von Figur 1 allerdings nur fünf Monitore 3 sichtbar sind. In den Brennpunkten treffen sich nun nur jeweils zwei der Flächennormalen nx bis n7. Damit tritt in diesen Punkte bzw. Bereichen nur eine sehr geringe Erwärmung auf, die sich zudem allesamt außerhalb des Kopfbereiches des Anwenders A befinden. Damit werden auch die Augen des Anwenders A von einer Erwärmung verschont, die in einem Vergleichsversuch mit nur sechs Monitoren bei einer auf den Augenbereich des Anwenders A konzentrierten Ausrichtung eine Erwärmung um bis zu 80C gegenüber der Umgebungsluft führte. Da es sich um Wärmestrahlung handelt, läßt sich diese nicht durch Kühlung, Luftströmungen oder Glasscheiben vor den Monitoren verhindern. Eine solch starke Erwärmung führt durch unbewußte körperliche Mehranstrengung zu einem subjektiv empfundenen Unwohlsein und zu einer beschleunigten Ermüdung des Anwenders A. Ein Abtransport dieser Wärme von einem menschlichen Kopf würde als Zugluft empfunden werden, so dass eine Lösung über das Vorsehen einer besonderen Klimatisierung nicht anzustreben ist. Der Effekt der Erwärmung wird aber durch die vorliegende Erfindung in einfacher Weise vermieden, so dass keine ergänzenden Maßnahmen erforderlich sind.
Zur Ausbildung einer Vorrichtung 4 der vorstehend anhand der Ausrichtung von Flächennormalen &eegr;&khgr; bis n7 zu der Position des Kopfes der Anwenders A beschriebenen Art sind die Monitore 3 gemäß Figur 3 über Mittel 8 zum Ausrichten, Positionieren und Fixieren der Lage in Form gelenkiger Aufnahmen an den Säulen 9 befestigt. Eine Säule 9 kann dabei auch mehrere Aufnahmen 8 tragen, die an ihr jeweils durch Verschieben voneinander unabhängig eingerichtet werden können. Die Säulen 9 ihrerseits sind an einer Traverse 10 angeordnet. Eine jede Säule 9 kann mit der Traverse 10 durch Schweißen fest verbunden sein, in
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der vorliegenden Ausführungsform wird jedoch eine Steck-Klemm-Verbindung unter Sicherung durch Verschrauben generell bevorzugt. So können alle Teile einer Vorrichtung 4 als Einzelteile mit kompakten Außenabmessungen transportiert und vor Ort montiert werden.
Die Traverse 10 ist aus geraden Stahlprofilstücken oder Profilstücken aus Aluminium etc. zusammengesetzt und bildet eine im wesentlichen C-förmige Struktur. In Knickbereichen sind Gelenke 11 vorgesehen, so dass die Vorrichtung 4 über die Traverse 10 leicht und schnell an jeweilige Gegebenheiten angepaßt werden kann. Die Gelenke 11 werden über Schraubverbindung durch Klemmung versteift, so dass die Vorrichtung 4 alleine ohne weitere Befestigungen an dem einstückig ausgebildeten Pultteil 2 oder voneinander unabhängigen Pultteilen 2 auch bei Erschütterungen gegen Umfallen gesichert steht. Es darf also schon in dieser Ausführung keiner weiterer Sicherung und/oder Verankerung in einem Boden oder ähnliche Maßnahmen.
Die Vorrichtung 4 wird also in einer Ausführungsform unabhängig von dem Pultteilen 2 aufgebaut, oder ein Pultteil 2 fehlt ganz. In ihrer Außenkontur wird die Vorrichtung 4 jedoch derjenigen der Pultteile 2 soweit angeglichen, dass sich bei sehr effektiver Raumausnutzung keine Stoßstellen ergeben. Hierzu ist in der Abbildung von Figur 1 eine Stichlinie als Indikator einer insgesamt eingehaltenen äußeren Rückkante eingezeichnet. Zur Integration der Vorrichtung 4 in den Bereich der Pultteile 2 sind an den Pultteilen Aussparungen vorgesehen. Die Monitore 3 greifen an der Vorrichtung 4 fixiert in diese Aussparungen ein, wobei sich zwischen den Monitoren einer unteren Reihe ein Graben 13 ausbildet. In dem Graben 13 zwischen einem Monitor 3 und einer Tischplatte ei-
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nes Pultteils 2 werden bei Bedarf Lautsprecher, Mikrophon, Kabel, Sende- und/oder Empfangseinheiten beispielsweise für schnurlose Eingabegeräte oder ähnliche Vorrichtungen untergebracht. Seine Breite beträgt dazu ungefähr 3 cm, wobei diese Breite über eine Anbindung der Vorrichtung 4 an ein Pultteil 2 fest einstellbar ist.
In der Abbildung von Figur 3 ist der Bildschirmarbeitsplatz von Figur 1 in seitlicher Ansicht ungefähr aus der Perspektive eines stehenden Menschen dargestellt, wiederum unter Einblendung der Flächennormalen nx bis n7, die jedoch hier aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Angabe von Bezugszeichen wiedergegeben sind. Bei dieser Ausführungsform einer Vorrichtung 4 mit vier Säulen 9 und sieben daran bei unterschiedlichen Dreh- und Neigungswinkeln angeordneten Monitoren 3 ist in die Traverse 10 als Bodenständer ausgebildet. Insbesondere zur Ausbildung eines Grabens 13 konstanter Breite, aber auch zur zusätzlichen Sicherung gegen Umkippen ist exemplarisch an einer Säule 9 der Vorrichtung 4 ein Verbindungsstab 14 angelenkt, der zur teleskopartigen Einstellung einer jeweils erforderlichen Länge mittels einer Verschraubung fixierbar ausgebildet ist. An seinem zweiten Ende ist der Verbindungsstab 14 an einer Traverse 15 eines Pultteils 2 angelenkt.
Durch die seitliche Ansicht der Abbildung von Figur 4 wird die kompakte Anordnung der Monitore 3 in der Vorrichtung 4 mit der großzügigen Gestaltung eines sonstigen Arbeitsbereiches an ergänzenden Pultteilen 2 betont. Durch die seitliche Sicht auf alle sieben Monitore 3 ist nun zusammen mit der Darstellung von Figur 3 die angestrebte Kugel- Approximation durch die Bildflächen 6 der Monitore 3 verdeutlicht. Der seitliche Betrachtungswinkel, unter dem keine wesentliche Veränderung der Farbeigenschaften und/oder Helligkeit des Mo-
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nitors 3 auftritt, liegt bei modernen Monitoren erfahrungsgemäß jenseits der 30° von der Flächennormalen her gesehen. Damit triff durch das auch leicht seitliche Betrachten eines Monitors an einem Arbeitsplatz 1 kein Nachteil auf. 5
Weitgehend analog zu der Darstellung von Figur 4 ist in der Abbildung von Figur 5 eine weitere Ausführungsform eines Bildschirmarbeitsplatzes 1 dargestellt. Hier ist die Traverse 10 über Versteifungselemente 17 an der Traverse 15 der PuItteile 2 fixiert ist. Dabei ist das Versteifungselement 17 als geschlossenes Kraft-Dreieck ausgebildet. Als Einzelteil wird es beim Aufbau der Vorrichtung 4 an der Traverse 15 eines Pultteils 2 einerseits und der Traverse 10 der Vorrichtung 4 andererseits angeschraubt.
Weiter ist die Ausführungsform von Figur 4 mit einem Pultteil 2 versehen, das höhenverstellbar ausgebildet ist. Hierzu ist ein nicht weiter im Detail dargestellter Spindelhub in Stützen 18 und Beinteilen vorgesehen. Der Hub Ah beträgt bis zu ca. 70 cm, so dass aus einem Sitzpult 2 per Knopfdruck ein Stehpult gemacht werden kann. Das Heranfahren eines Stuhls, wie auch eines Rollstuhls und deren störungsfreies Positionieren ist damit völlig unproblematisch. Zudem können in beiden Ausführungsformen die Traversen 10, 15 als Kabelschächte verwendet werden, so dass auch keine Stolperstellen entstehen.
Abschließend ist in der Abbildung von Figur 6 eine Frontalansicht auf die Ausführungsform des Bildschirm-Arbeitsplatzes 1 von Figur 5 aus dem Blickwinkel eines stehenden Menschen dargestellt. Die Bildflächen 6 sind wiederum optimal an eine Position eines Kopfes des jeweiligen Anwenders A angepaßt. Wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen auch, so
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wird eine Bewertung der eingehenden Meldungen vor der Darstellung auf einem jeweiligen Monitor 3 vorgenommen. So ist jeder der Monitore 3 einer Anwendung zugeordnet, wobei hier zwei Monitore 3 zur Darstellung einer Hauptanwendung in einem Blickfeld angeordnet sind. In einer zweiten Ebene sind im Blickfeld zusätzliche Monitore 3 angeordnet, die jedoch Aufgaben sekundärer Bedeutung darstellen und nicht zur Eingabe geeignet, sonder nur zur Überwachung dienen, so dass zu deren Überwachung der Blickwinkel gemäß ISO-Norm um ca. 30° geschwenkt werden muss. Hier können z.B. in Meßwarten u.a. Übersichtsbilder als Mosaikbildersatz und Landkarten zur Alarmierung, Navigation und Orientierung dargestellt werden. Weitere Monitore 3 sind zur Darstellung von Nebenanwendungen in einem Umblickfeld vorgesehen. Hier können z.B. Systemmeldüngen und Protokolle oder weitere Prozeßbilder angeordnet. Eine Anordnung weiterer Monitore ist auch in einer dritten Ebene möglich. Dabei können in der konstruktiven Ausgestaltungen Anregungen insbesondere aus den Katalogen VDI/VDE 354 und 3699 leicht berücksichtigt und umgesetzt werden.
Die Ausbildung der Monitore 3 als berührungsgesteuerter Bildschirm bzw. Touch-Screen ermöglicht eine einfach und schnelle Eingabe, beispielsweise zur Verlagerung einer Detailansicht auf einen der untergeordneten Bildschirme.
Betont werden muss zu der letztgenannten Ausführungsform mit Hubeigenschaft die sehr hohe Beinfreiheit unter den Pultteilen 2. Die Traverse 10 dient wieder als Kabelschacht, wobei sie zudem als eine Art von Geländer bei einem Hinterschreiten des vorgestellten Bildschirmarbeitsplatzes 1 dienen kann.
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Claims (16)
1. Vorrichtung (4) zur Anordnung von mindestens zwei Monitoren (3) in einem Blickfeld eines Anwenders (A) an einem Bildschirm-Arbeitsplatz (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (4) Mittel (8) zum Ausrichten, Positionieren und/oder Fixieren der Monitore (3) umfaßt, die derart ausgebildet sind, dass Bildflächen (6) der Monitore (3) im wesentlichen nach Art einer Kreis- oder Kugel- Approximation angeordnet sind, wobei Flächennormalen (n1, n2, n3, n4, n5, n6, n7) der Bildflächen (6) der Monitore (3) einen Brennpunkt (+) bilden, der außerhalb eines Augenbereichs des Anwenders (A) liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Brennpunkt der Flächennormalen (n1, n2, n3, n4, n5, n6, n7) der Bildflächen (6) der Monitore (3) hinter einem Kopfbereich des Anwenders (A) liegt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als zwei Monitore (3) vorhanden und derart ausgerichtet sind, dass die Flächennormalen (n1, n2, n3, n4, n5, n6, n7) der Bildflächen (6) der Monitore (3) mehr als ein Brennpunkt (+) bilden, die insbesondere außerhalb eines Augenbereichs des Anwenders (A) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung entsprechend der Norm ISO 11064-4 in Bezug auf einen jeweiligen Blickwinkel, eine Augenhöhe und einen Abstand eines Augenbereichs zu einer Bildfläche (6) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Monitor (3) einer oder mehrere Anwendungen oder mehrere Monitore einer Anwendung zugeordnet ist, wobei ein Monitor (3) zur Darstellung einer Hauptanwendung in einem Blickfeld angeordnet ist und ein Monitor (3) zur Darstellung einer Nebenanwendungen in einem Umblickfeld.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Säule (9) mit einer gelenkigen Aufnahme (8) für einen oder mehrere Monitore (3) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (8) an der Säule (9) verschieblich angeordnet und ein Mittel zur Fixierung vorgesehen sind ist.
8. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Säule (9) an einer Traverse (10) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (10) im wesentlichen C-förmig ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (10) als Bodenständer ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (10) zur Fixierung an einer Traverse (15) eines Pultteils (2) ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Traverse (10) und/oder einer Säule (9) ein Verbindungsstab (14) angelenkt ist, der zur teleskopartigen Einstellung einer jeweils erforderlichen Länge und/oder zur Fixierung an einer Traverse (15) eines Pultteils (2) ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pultteil (2) höhenverstellbar ausgebildet ist, insbesondere durch einen Spindelhub in einer Stütze (18) und/oder einem Beinteil.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (10) über ein Versteifungselement (17) an einer Traverse (15) eines Pultteils (2) fixiert ist, wobei das Versteifungselement (17) vorzugsweise als Dreieck ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehre Monitore (3) als berührungsgesteuerter Bildschirm bzw. Touch-Screen ausgebildet ist.
16. Bildschirmarbeitsplatz mit einem Pultteil (2) und mehr als einem Monitor (3), dadurch gekennzeichnet, dass an oder hinter dem Pultteil (2) eine Vorrichtung (4) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 15 angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20117509U DE20117509U1 (de) | 2001-10-26 | 2001-10-26 | Vorrichtung zur Anordnung von Monitoren an einem Arbeitsplatz |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20117509U DE20117509U1 (de) | 2001-10-26 | 2001-10-26 | Vorrichtung zur Anordnung von Monitoren an einem Arbeitsplatz |
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE20117509U1 true DE20117509U1 (de) | 2002-01-03 |
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ID=7963281
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE20117509U Expired - Lifetime DE20117509U1 (de) | 2001-10-26 | 2001-10-26 | Vorrichtung zur Anordnung von Monitoren an einem Arbeitsplatz |
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| DE (1) | DE20117509U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003037140A1 (fr) * | 2001-10-31 | 2003-05-08 | Craie | Poste de travail modulable |
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2001
- 2001-10-26 DE DE20117509U patent/DE20117509U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| WO2003037140A1 (fr) * | 2001-10-31 | 2003-05-08 | Craie | Poste de travail modulable |
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