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DE20116365U1 - Steckverbinder - Google Patents

Steckverbinder

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Publication number
DE20116365U1
DE20116365U1 DE20116365U DE20116365U DE20116365U1 DE 20116365 U1 DE20116365 U1 DE 20116365U1 DE 20116365 U DE20116365 U DE 20116365U DE 20116365 U DE20116365 U DE 20116365U DE 20116365 U1 DE20116365 U1 DE 20116365U1
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DE
Germany
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connector
connector according
hollow profiles
wall
rib
Prior art date
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DE20116365U
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English (en)
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Publication of DE20116365U1 publication Critical patent/DE20116365U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/663Elements for spacing panes
    • E06B3/667Connectors therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

BESCHREIBUNG
Steckverbinder
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder, insbesondere einen Geradverbinder mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Ein solcher Steckverbinder ist aus der WO 99/13192 bekannt. Er dient zur Verbindung von Hochprofilen von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben und ist in seiner Querschnittsform an die Gestalt der Hohlprofile angepasst. Der Steckverbinder hat mehrere Rückhalteelemente in Form von ausgestellten Federnasen und von Öffnungen in seiner Oberwand, die zur Aufnahme von Wandverstemmungen des Hohlprofils dienen. Der bekannte Steckverbinder hat außerdem zwei im Randbereich bzw. Übergangsbereich zwischen Ober- und Seitenwand angeordnete feste und einseitig wirkende Mittenanschläge, die mit einer rückseitigen Auflaufschräge ausgerüstet sind. Die Mittenanschläge gestatten durch ihre Ausbildung und Anordnung einen dichten Hohlprofilschluss an der Verbindungsstelle. Der Steckverbinder ist als Stanz- und Biegeteil aus Metallblech ausgebildet. Er ist besonders für dünnwandige Hohlprofile, speziell Edelstahl-Hohlprofile vorgesehen und geeignet.
Mit einem ähnlichen Steckverbinder befasst sich die DE-A-44 44 888. Er ist als Hohlteil aus Metall oder Kunststoff ausgebildet und besitzt ebenfalls ausgestellte Federnasen, die eine Doppelfunktion haben, indem sie einerseits als federnde Rückhalteelemente dienen und andererseits mit ihren darunter liegenden Öffnungen in Oberwand Wandverstemmungen des Hohlprofils aufnehmen können.
Die EP-A-O 133 655 zeigt einen anderen Steckverbinder, der als massives Gussteil aus Metall ausgebildet ist und ebenfalls an der Oberwand Öffnungen für Wandverstemmungen des Hohlprofils aufweist. Der Mittenanschlag ist hier als umlaufende Rippe ausgebildet, die beidseitig wirkt und die die Hohlprofile an der Verbindungsstelle ein Stück distanziert. Der hierdurch entstehende Spalt ist aus Diffusionsgründen und wegen der Gefahr eines unerwünschten Austritts von granuliertem Trocknungsmittel aus den Hohlprofilen ungünstig und bedarf einer sorgfältigen Abdichtung mit einer eingespritzten Dichtmasse. Für dünnwandige Hohlprofile ist dieser Steckverbinder weniger geeignet.
Massive Steckverbinder aus Kunststoff sind aus der EP-A-O 339 319 und der EP-A-O 687 790 bekannt. Sie haben Zahnleisten als Rückhalteelemente an ein oder mehreren Seiten des Steckverbinders und besitzen als Mittenanschlag federnde Rückhaltenasen oder eine starre Querrippe mit benachbarten Schneidgradbremsen. Diese Ausführungsform ist für dünnwandige Hohlprofile ebenfalls weniger geeignet.
Die DE-200 14 789 U1 zeigt schließlich noch einen Geradverbinder aus Kunststoff, der eine nach oben offene doppelte Wannenform aufweist, die jeweils stirnseitig von massiven Querstegen begrenzt sind.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, vorbekannten
Steckverbinder weit zu verbessern.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Die den Mittenanschlägen benachbarte Längsrippe hat den Vorteil, dass sie an der Anschlagstelle das Hohlprofil zusätzlich stabilisiert und führt, wodurch die Anschlagfunktion verbessert und sicherer gemacht wird. Der Steckverbinder wird hierdurch auch insgesamt besser im
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Hohlprofil geführt und in der Einsteckstellung positioniert. Der Steckverbinder kann hierbei auch besonders gut die verformungsanfälligen Hohlprofile stabilisieren und etwaige Deformierungen korrigieren.
Die Hohlprofile haben ein oder mehrere längslaufende rinnenförmige Ausnehmungen zur Aufnahme der Längsrippen des Steckverbinders. Diese Ausnehmungen sorgen für eine erhöhte Formsteifigkeit des Hohlprofils, insbesondere im empfindlichen Dachbereich und Eckbereich oder Übergangsbereich zu den Seitenwänden. Die Erfindung schließt außer dem Steckverbinder auch die Kombination von Steckverbinder und Hohlprofil ein.
Beim Steckverbinders sind die Mittenanschläge seitlich an die benachbarte Längsrippe angeformt, was den Aufgleitvorgang des von der Rückseite her aufgesteckten und auf der Auflaufschräge aufgleitenden Hohlprofil verbessert. Auch die Anschlagfunktion für das von der Gegenseite her aufgesteckte zweite Hohlprofil wird verbessert. Die Mittenanschläge bieten auch eine bessere Seitenführung für das Hohlprofil, welches sich dabei zusätzlich an der Längsrippe stabilisiert.
Der Steckverbinder hat vorzugsweise mehrere unterschiedliche Rückhalteelemente. Zum einen sind sägezahnartige Querrippen an der Ober- und Unterwand vorhanden, die mit einer entsprechenden querliegenden Riffelung an der Ober- und Unterwand der Hohlprofile in Eingriff treten. An der Oberseite hat der Steckverbinder außerdem mehrere vertiefte Öffnungen für Wandverstemmungen der Hohlprofile. Diese sind tropfenförmig gestaltet, was einen noch besseren Eingriff und Formschluss der Wandverstemmungen ermöglicht.
Seitliche Fußleisten am Steckverbinder sichern den Halt und die Seitenführung im Bodenbereich der Hohlprofile. Die zurückversetzte Unterwand deckt dabei auch evtl. Perforationslinien im Bodenbereich der Hohlprofile, welcher üblicherweise an der Innenseite des Abstandshalterrahmens liegt und zum Innenraum zwischen den Isolierglasscheiben weist.
Der Steckverbinder ist vorzugsweise als zumindest weitgehend massives Bauteil ausgebildet, welches auch geschlossene Stirnseiten aufweist. Hierdurch kann das granulierte Trocknungsmittel von der Verbindungsstelle der Hohlprofile distanziert und abgehalten werden. Der Steckverbinder ist dabei vorzugsweise aus Kunststoff oder Metall und insbesondere als Spritz- oder Gussteil ausgebildet.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
Figur 1: eine Draufsicht auf einen geraden Steckverbinder mit zwei endseitig ein
Stück aufgeschobenen Hohlprofilen,
Figur 2: einen Querschnitt durch den Steckverbinder
gemäß Schnittlinie II-II von Figur 1, 10
Figur 3: eine Seitenansicht des Steckverbinders von
Figur 1 gemäß Pfeil III,
Figur 4: eine geklappte Unteransicht des Steckverbinders von Figur 1 und 3 und
Figur 5: einen Querschnitt durch den Steckverbinder
mit aufgeschobenem Hohlprofil an der Verbindungsstelle.
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Figur 1 bis 4 zeigen in verschiedenen Ansichten einen Steckverbinder (1), der in der gezeigten Ausführungsform als Geradverbinder ausgebildet ist. In einer alternativen und nicht dargestellten Variante kann es sich auch um einen Eckwinkel handeln. Der Steckverbinder (1) ist für Hohlprofile vorgesehen. Dies sind vorzugsweise dünnwandige metallische Hohlprofile, die z.B. aus Edelstahl oder einem anderen dünnen Blech bestehen. Die Hohlprofile (2,3) sind Bestandteile eines Abstandshalterrahmens für Isolierglasscheiben. Der Abstandshalterrahmen wird z.B. aus einem geraden Hohlprofil über vier Ecken gebogen und an einem geraden Schenkel über den in die Profilenden eingesetzten Steckverbinder (1) verbunden und fixiert.
Diese Profilenden sind als Hohlprofile (2,3) in den Zeichnungen dargestellt. Alternativ kann es sich auch um einzelne und getrennte Hohlprofilstücke handeln.
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Der Steckverbinder (1) hat eine an die Innenraumgestaltung der Hohlprofile (2,3) angepasste Querschnittsform und ist z.B. im Wesentlichen rechteckig ausgebildet. Er besitzt mehrere Rückhalteelemente (22,23) und im Bereich der Mittellinie (6) vorzugsweise zwei Mittenanschläge (17,18). Die Mittellinie (6) ist zugleich die Verbindungsstelle, an der die Hohlprofile (2,3) dicht über dem Steckverbinder (1) zusammenstoßen.
Die Mittenanschläge (17,18) sind beidseits der Mittellinie (6) angeordnet und dabei um die Längsachse seitlich versetzt zueinander angeordnet. Die Mittenanschläge (17,18) sind als feste Anschläge ausgebildet, die nur einseitig wirken, wobei sie an der Rückseite eine Auflaufschräge (24) aufweisen, die im oberen Bereich vorzugsweise eine Rundung oder Wölbung (25) hat. An der Vorderseite besitzen die Mittenanschläge (17,18) jeweils eine quer zur Längsachse ausgerichtete Anschlagkante oder Anschlagfläche (19). Der in Figur 1 gezeigte linke Mittenanschlag (17) wirkt als Anschlag für das von der Gegenseite her entlang der Zuführrichtung (9) aufgesteckte Hohlprofil (3). Das von der Gegenseite mit der Richtung (8) zugeführte andere Hohlprofil (2) schlägt am rechten Mittenanschlag (18) an. Die beiden Mittenanschläge (17,18) können direkt bündig mit ihren Anschlagflächen (19) an der Mittellinie oder Verbindungsstelle (6) anschließen. Sie können alternativ auch ein Stückchen zurückversetzt sein.
Die Mittenanschläge (17,18) sind im Randbereich (14) des Steckverbinders an dessen Seiten- und Oberwand (11,10) angeordnet. Die Oberseite (10) weist zur Außenseite des Abstandshalterrahmens. Der Randbereich (14) ist der Eckoder Übergangsbereich zwischen der im Wesentlichen ebenen Oberwand (10) und der jeweiligen Seitenwand (11).
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Der Steckverbinder (1) hat in der Nachbarschaft zu den Mittenanschlägen (17,18) jeweils eine wegragende Längsrippe (15), die ebenfalls im Randbereich (14) an der Oberseite (10) des Steckverbinders (1) angeordnet ist. Die Längsrippen (15) laufen vorzugsweise über zumindest einen Großteil der Verbinderlänge durch und haben eine über die Länge vorzugsweise gleichbleibende Querschnittsform. Die einzelne Längsrippe (15) ist vorzugsweise als durchgängige und einstückige Leiste ausgebildet. Sie kann alternativ auch aus mehreren hintereinander aufgereihten kleineren Teilelementen in Form einer Punkt- oder Strichlinie bestehen.
Die Längsrippen (15) ragen an der Oberwand (10) des Steckverbinders (1) nach oben und greifen formschlüssig in ebenfalls längslaufende rinnenförmig zurückspringende Ausnehmungen (13) der Hohlprofile (2,3), welche sich dort ebenfalls im Randbereich bzw. Eck- oder Übergangsbereich (5) zwischen der Dachseite (4) und den Seitenwänden der Hohlprofile (2,3) befinden. Die Längsrippen (15) haben vorzugsweise einen im Wesentlichen rechteckigen oder trapezförmigen Querschnitt. An der Innenseite springen sie vorzugsweise senkrecht nach unten zurück zur abgesenkten Oberwand (10). Außenseitig gehen die Längsrippen (15) in eine schräg ausgestellte Außenwand (16) über, die an der Unterseite in einem nach außen vorspringenden Sockel (20) mündet. Vom Sockel (20) fällt die Seitenwand (11) vorzugsweise vertikal nach unten ab.
Die Mittenanschläge (17,18) sind vorzugsweise außenseitig und seitlich an die benachbarte Längsrippe (15) angeformt und reichen an der Anschlagfläche (19) mit ihrer Oberkante bis auf die gleiche Höhe wie die Oberseite der Längsrippen (15). Die Auflaufschräge (24) geht hierbei von der Oberseite des Sockels (20) aus, welcher seitlich noch ein Stück über die Mittenanschläge (17,18) nach außen vorspringt. Durch diese Formgestaltung wirken die
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Mittenanschläge (17,18) mit ihrer Auflaufschräge (24) auf die Oberseite und die Seitenwandung der jeweils von der Rückseite her aufgesteckten Hohlprofile (2,3) ein.
Wie Figur 5 verdeutlicht, haben die Hohlprofile (2,3) in der bevorzugten Ausführungsform in Anschluss an die rinnenförmige und nach oben ausgebauchte Ausnehmung (13) eine an der Außenseite anschließende und schräg nach außen abfallende Wandung, die am unteren Ende ebenfalls in einen kleinen Sockel übergeht und dann vertikal nach unten zum Bodenbereich (7) abfällt. Der Bodenbereich (7) ist zur Innenseite des Abstandshalterrahmens gerichtet. Im Bodenbereich (7) können die Hohlprofile (2,3) an den Rändern nach unten vorstehende schlaufenförmige Füße und im dazwischen liegenden Wandbereich ein oder zwei längslaufende Perforationslinie (34) sowie eine querliegende Riffelung (29) aufweisen. Eine solche Riffelung (29) kann auch im Dachbereich (4) zwischen den Ausnehmungen (13) vorhanden sein. Die Hohlprofile (2,3) sind in den gezeigten Ausführungsformen aus einem dünnwandigen Edelstahlblech einstückig gebogen, wobei die Enden am unteren Ende der einen Seitenwand mit einem Einzug überlappend aufeinander gelegt und an dieser Stelle durch eine Schweißnaht oder auf andere geeignete Weise verbunden sind. Hierdurch entsteht außenseitig die für die plane Glasauflage erforderliche ebene Seitenwandung.
Figur 5 verdeutlicht die Wirkung des Mittenanschlags (17) auf das von der Rückseite her aufgeschobene Hohlprofil (2). Dieses gleitet mit seiner an die Ausnehmung (13) anschließenden schrägen Wandung (35) auf der vom Sockel (20) her schräg nach oben aufsteigenden Auflaufschräge (24) auf, wobei die Schrägwandung (35) aus der in Figur gestrichelt dargestellten Ausgangslage von der Auflaufschräge (24) nach außen verformt und weggedrückt wird. Zugleich wird das Hohlprofil (2) seitlich festgehalten durch Anlage der Übergangsstelle zwischen
Dachbereich (4) und Ausnehmung (13) an der Innenseite der benachbarten Längsrippe (15). Durch dieses Aufgleiten wird die Schrägwand (35) geweitet, wobei zugleich das Hohlprofil (2) im Eckbereich (5) stabilisiert wird.
Etwaige Deformationen werden in diesem Bereich aufgenommen und korrigiert. Im Eckbereich (5) gleicht sich die Schrägwand (35) dabei auch der Rundung (25) der Auflaufschräge (24) an. Bei diesem Aufgleiten werden außerdem etwaige Toleranzen des Hohlprofils (2) aufgenommen. Das Gleiche geschieht auf der anderen Seite auch mit dem Mittenanschlag (18) und dem dort aufgeschobenen anderen Hohlprofil (3). Hierdurch stoßen die Hohlprofile (2,3) an der Verbindungsstelle (6) dicht aneinander.
Für den Halt des Steckverbinders (1) in den aufgesteckten Hohlprofilen (2,3) sorgen verschiedene Rückhalteelemente (22,23). Für den vorläufigen Halt sind Rückhalteelemente (23) vorgesehen, die in der gezeigten Ausführungsform als sägezahnartige Querrippen ausgebildet sind. An der Oberwand (10) befinden sich derartige Querrippen (23) beidseits im Bereich der Verbindungsstelle oder Mittellinie (6). Sie können dabei von der Mittellinie (6) ein kleines Stück axial distanziert sein.
An der Unterseite befindet sich eine in Längsrichtung durchlaufende und zentral angeordnete schmale Rippenleiste
(26) mit ähnlichen Querrippen (23). Wie Figur 3 verdeutlicht, sind die sägezahnartigen Querrippen (23) an den beiden Hälften des Steckverbinders (1) gegeneinander gerichtet, wobei sie eine relativ flach ansteigende Rückenflanke (28) und eine steil abfallende Vorderflanke
(27) haben. Die Vorderflanken (27) weisen an den Verbinderhälften jeweils zur Mittellinie (6). Die Querrippen (23) können bei der Rippenleiste (26) ebenfalls im Bereich der Mittellinie (6) ein Stück axial distanziert sein, wobei beidseits der Mittellinie (6) zwei schmale und
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Querrippen vorhanden sind.
An der Oberwand (10) sind außerdem Rückhalteelemente (22) in Form von.vier vertieften Öffnungen (22) an beiden Verbinderhälften vorhanden, die zwischen den mittleren und endseitigen Querrippen (23) angeordnet sind. Die Öffnungen (22) haben in der Draufsicht eine Tropfenform, wobei der breitere Bereich zur Mittelinie (6) und die schmäleren Enden zu den Stirnseiten (31) des Steckverbinders (1) gerichtet sind.
Der Steckverbinder (1) ist als zumindest weitgehend massives Teil mit geschlossenen Stirnseiten (31) ausgebildet. Hierdurch wird das in den Hohlprofilen (2,3) befindliche granulierte oder pulverförmige Trocknungsmittel (30) zurückgehalten und von der Verbindungsstelle (6) distanziert.
Der Steckverbinder (1) kann vollkommen massiv ausgebildet sein. Er kann alternativ auch an der Unterseite (12) beidseits der Rippenleiste (26) vertiefte Hohlräume (32) mit quergerichteten Zwischenstegen (33) haben. An den beiden Rändern der Unterseite (12) sind außerdem noch kleine nach unten vorspringende Fußleisten (21) vorhanden, die in etwa der Höhe der Bodenverformung mit den
Perforationen (34) der Hohlprofile (2,3) entsprechen. Die Querrippen (23) bzw. die Rippenleiste (26) treten mit den obere und unteren Riffelungen (29) der Hohlprofile (2,3) in Eingriff.
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Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Zum einen können Zahl und Anordnung der Längsrippen (15) sowie der Mittenanschläge (17,18) variieren. Sie können statt zum Dachbereich (4) auch zum Bodenbereich (7) weisen oder seitlich angeordnet sein. Statt zwei können auch vier Mittenanschläge (17,18) vorhanden sein. Varibel sind auch die
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Querschnittsgestaltungen der Hohlprofile (2,3) und des entsprechend nachgeformten Steckverbinders (1).
BEZUGSZEICHENLISTE
1 Steckverbinder, Geradverbinder
2 Hohlprofil
3 Hohlprofil
4 Dachbereich
5 Eckbereich des Hohlprofils
6 Verbindungsstelle, Stoßstelle, Mittellinie
7 Rahmeninnenseite, Innenbereich
8 Aufsteckrichtung, erstes Hohlprofil
9 Aufsteckrichtung, zweites Hohlprofil
10 Oberseite, Mittelwand, Oberwand
11 Seitenwand
12 Unterseite, Mittelwand, Unterwand
13 Ausnehmung
14 Randbereich, Übergang des Steckverbinders
15 Längsrippe
16 Außenwand, Schrägwand
17 Mittenanschlag
18 Mittenanschlag
19 Anschlagkante, Anschlagfläche
20 Sockel
21 Fußleiste
22 Rückhalteelement, Öffnung
23 Rückhalteelement, Querrippe
24 Auflaufschräge
25 Wölbung
26 Rippenleiste
27 Vorderflanke
28 Rückenflanke
29 Riffelung Hohlprofil
30 Trockenmittel, Granulat
31 Stirnseite
32 Hohlraum
33 Zwischensteg
34 Perforation Hohlprofil
35 Schrägwandung
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Claims (14)

1. Steckverbinder, insbesondere Geradverbinder, für Hohlprofile (2, 3) von Abstandshalterrahmen für Isolierglasscheiben, mit einer an die Hohlprofile (2, 3) angepassten Querschnittsform und mit mehreren mehreren Rückhalteelemente (22, 23) sowie mit mehreren im Randbereich (14) des Steckverbinders (1) angeordneten, festen, einseitig wirkenden Mittenanschlägen (17, 18) mit einer rückseitigen Auflaufschräge (24), dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) in Nachbarschaft zu den Mittenanschlägen (17, 18) mindestens eine wegragende Längsrippe (15) aufweist, die in ihrer Anordnung und Formgebung an jeweils eine längslaufende rinnenförmige Ausnehmung (13) der Hohlprofile (2, 3) angepasst und zum formschlüssigen Eingriff in der Ausnehmung (13) vorgesehen ist.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittenanschläge (17, 18) seitlich an die benachbarte Längsrippe (15) angeformt sind.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittenanschläge (17, 18) bis in Höhe der Längsrippenoberseite reichen.
4. Steckverbinder nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der zur Rahmenaußenseite weisenden Oberseite (10) des Steckverbinders (1) zwei randseitige hoch ragende Längsrippen (15) angeordnet sind.
5. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) zwei randseitige Mittenanschläge (17, 18) aufweist, die mit einander zugekehrten Anschlagflächen (19) beidseits der Mittellinie (6) des Steckverbinders (1) mit seitlichem Versatz angeordnet sind.
6. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsrippe (15) eine schräg ausgestellte Außenwand (16) aufweist.
7. Steckverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwand (16) in einen ausgestellten Sockel (20) übergeht.
8. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) an der Unterseite (12) mindestens eine längslaufende vorstehende Rippenleiste (26) mit zahnartigen Querrippen (23) aufweist.
9. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) an der Oberseite (10) zwischen den Längsrippen (15) mehrere zahnartige Querrippen (23) im Bereich der Mittellinie (6) und gegebenenfalls an seinen Enden aufweist.
10. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) an der Oberseite (10) zwischen den Längsrippen (15) mehrere vertiefte Öffnungen (22) für Wandverstemmungen der Hohlprofile (2, 3) aufweist.
11. Steckverbinder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (22) tropfenförmig ausgebildet sind, wobei der schmale Bereich zur benachbarten Stirnseiten (31) gerichtet ist.
12. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) an den Rändern der Unterseite (10) abstehende schmale Fußleisten (21) aufweist.
13. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) als zumindest weitgehend massives Teil mit geschlossenen Stirnseiten (31) ausgebildet ist.
14. Steckverbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) als Guss- oder Spritzteil aus Kunststoff oder Metall ausgebildet ist.
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