DE20116359U1 - Befestigungseinheit für die Befestigung von Dachkomponenten an einem Verbindungsbereich zweier nebeneinander angeordneter Dachabschnitte eines Aluminiumdachs - Google Patents
Befestigungseinheit für die Befestigung von Dachkomponenten an einem Verbindungsbereich zweier nebeneinander angeordneter Dachabschnitte eines AluminiumdachsInfo
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Description
M. HOFFMANN
B. HEIN
Rechtsanwälte
Ostentor 9
59757 Arnsberg
GM 01/105 04.10.2001/BA/SE
J. Heuel & Söhne GmbH Am Lindhövel 3
5984 6 Sundern
"Befestigungsvorrichtung für die Befestigung von
nebeneinander angeordneter Dachabschnitte eines
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für die Befestigung von Dachkomponenten an einem Verbindungsbereich zweier nebeneinander angeordneter Dachabschnitte eines Aluminiumdachs, wobei die Befestigungsvorrichtung ein Anbringteil für die Anbringung von Dachkomponenten sowie zwei mit diesem verbundene einander gegenüberliegende Klemmbacken umfasst, die aus einer ersten Stellung, in der die Befestigungsvorrichtung auf einen Teil des Verbindungsbereichs aufbringbar ist, in eine zweite Stellung gegeneinander bewegt werden können, in der die Klemmbacken in dem auf den Verbindungsbereich aufgebrachten Zustand der Befestigungsvorrichtung den Teil des Verbindungsbereiches zwischen sich aufnehmend so an diesen gepresst sind und/oder diesen Teil derart hintergreifen, dass die Befestigungsvorrichtung an dem Verbindungsbereich befestigt ist.
Eine Befestigungsvorrichtung der vorgenannten Art ist beispielsweise aus der Montageeinleitung KAL-ZIP der Firma Hoogovens Aluminium Bausysteme in Koblenz aus dem Jahre 1998 bekannt. Die vorgenannten Verbindungsbereiche zweier Abschnitte des Aluminiumdaches werden dadurch erzielt, dass die stegförmig von dem Dach wegragenden Enden dieser Abschnitte durch miteinander Verbördeln verbunden werden, so dass an dem Ende der stegförmig wegragenden Verbindungsbereiche miteinander verbördelte wulstartige Teile entstehen. Die Befestigungsvorrichtungen aus dem Stand der Technik gemäß der vorgenannten Montageanleitung, beispielsweise gemäß Seiten 45 dieser Montageanleitung weisen zwei Klemmbacken auf, die an ihren dem Verbindungsbereich zugewandten Enden hohlzylindersegmentförmige Angriffsflächen umfassen. Die Klemmbacken können oberhalb des Verbindungsbereichs mit Schraubmitteln aneinander festgelegt werden, wobei die Schraubmittel parallel zur Oberfläche des Daches in Verbindungsrichtung durch die Klemmbacken hindurchgreifen. An der von dem Dach abgewandten Oberseite der Befestigungsvorrichtung gemäß dem Stand der Technik ist
an einer der Klemmbacken eine abgewinkelte als Anbringteil ausgeführte Platte vorgesehen, an der Befestigungsmöglichkeiten für Dachkomponenten wie beispielsweise Trittroste oder dergleichen vorgesehen sind. Auf diese Weise können durch die Befestigungsvorrichtung nach ihrer Befestigung an dem Verbindungsbereich der Dachabschnitte beliebige Dachkomponenten an dem Dach angebracht werden. Als nachteilig bei diesem Stand der Technik erweist sich zum einen, dass die nicht oder nur lose miteinander verbundenen Klemmbacken während des Aufbringens auf den Verbindungsbereich nur schwer mit einer Hand so positioniert werden können, dass mit der anderen Hand die Schraubmittel, die beispielsweise als Schraube und Mutter ausgeführt sind, angezogen werden können. Weiterhin gibt es bei den Befestigungsvorrichtungen gemäß dem Stand der Technik keine Bewegungsbegrenzungsmittel, so dass durch zu festes Anziehen der vorgenannten Schraubmittel der Verbindungsbereich der Abschnitte des Aluminiumdaches geschädigt werden kann.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung einer Befestigungsvorrichtung der eingangs genannten Art, die einfacher auf den Verbindungsbereich zweier Dachabschnitte aufbringbar und an diesem befestigbar ist.
Dies wird erfindungsgemäße: dadurch erreicht, dass mindestens eine der Klemmbacken auf ihrer dem Anbringteil zugewandten Seite mindestens zwei Abschnitte aufweist, von denen der äußere, von der anderen Klemmbacke abgewandte, Abschnitt in der ersten Stellung der Klemmbacken zumindest teilweise an dem Anbringteil anliegend festgelegt ist, wogegen der mindestens eine zweite Abschnitt in der ersten Stellung der Klemmbacken zumindest teilweise nicht an dem Anbringteil anliegt, und wobei die Klemmbacken dadurch in die zweite Stellung überführbar sind, dass der mindestens eine zweite Abschnitt mindestens einer der Klemmbacken auf das Anbringteil zubewegt wird. Durch die erfindungsgemäße Lösung
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wird erreicht, dass die Klemmbacken bereits werkseitig an dem Anbringteil vormontiert werden können, wobei sie derart vormontiert sein können, dass die Klemmbacken lose auf den Verbindungsbereich aufbringbar insbesondere aufschnappbar oder aufrastbar sind. Nach diesem Aufbringen wird dann der mittlere Abschnitt einer oder beider der Klemmbacken so in Richtung auf das Anbringteil zubewegt, dass dadurch eine Festlegung der Befestigungsvorrichtung an dem Verbindungsbereich der Dachabschnitte erzielt wird.
Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass durch die werkseitige Vormontage der Klemmbacken die Befestigungsvorrichtung problemlos auf dem Verbindungsbereich aufgeschnappt oder aufgerastet werden kann, ergibt sich eine einfachere Montage.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist jede der Klemmbacken jeweils zwei Abschnitte auf, wobei durch Bewegung des jeweils der benachbarten Klemmbacke zugewandten Abschnittes in Richtung auf das Anbringteil die Klemmbacken in die zweite Stellung überführbar sind. Hierbei sind vorteilhafterweise beide äußeren Abschnitte der dem Anbringteil zugewandten Seite der Klemmbacken zumindest teilweise an dem Anbringteil anliegend festgelegt. Dadurch kann die Befestigungsvorrichtung bereits werkseitig in einen für das Aufschnappen bzw. Aufrasten auf den Verbindungsbereich geeigneten Zustand gebracht werden, so dass die Montage wesentlich erleichtert wird. Der Benutzer der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtungen braucht diese nur von oben mit den beiden Klemmbacken auf den Verbindungsbereich aufdrücken und daran anschließend die Befestigungsvorrichtungen durch Bewegung der mittleren Abschnitte der Klemmbacken in Richtung auf das Anbringteil an dem Verbindungsbereich festklemmen.
Dies kann vorzugsweise dadurch realisiert werden, dass der oder die inneren Abschnitte der Klemmbacken durch Schraubmittel in Richtung auf das Anbringteil zubewegt werden können. Hierzu erweist es sich als besonders vorteilhaft,
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wenn die Schraubmittel eine als Vierkantmutter ausgeführte Mutter umfassen, die zwischen den beiden Klemmbacken sowohl in der ersten als auch in der zweiten Stellung der Klemmbacken drehfest aufgenommen ist, wobei die Schraubmittel weiterhin eine Schraube umfassen, die von der den Klemmbacken abgewandten Seite des Anbringteils zugänglich ist und für die Überführung der Klemmbacken aus der ersten Stellung in die zweite Stellung in die Mutter hineinschraubbar ist. Der Benutzer der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtungen muss somit einfach nach dem Aufrasten der Befestigungsvorrichtung auf den Verbindungsbereich von oben beispielsweise mit einem Akkuschrauber die Schraube anziehen, bis die Klemmbacken derart um den umbördelten Teil des Verbindungsbereiches herumgreifen, dass eine Festlegung realisiert ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die beiden Abschnitte der dem Anbringteil zugewandten Seiten der Klemmbacken flächig ausgebildet und schließen einen Winkel miteinander ein, derart, dass in der ersten Stellung der Klemmbacken der jeweils äußere Abschnitt der beiden Klemmbacken zumindest teilweise an entsprechenden Flächen des Anbringteils anliegt und der jeweils innere bzw. der benachbarten Klemmbacke zugewandte Abschnitt von dem Verbindungsbereich mit dem äußeren Abschnitt ausgehend von dem Anbringteil wegragt. Der Winkel zwischen diesen beiden Abschnitten kann beispielsweise zwischen 2° und 20°, vorzugsweise zwischen 4° und 10°, insbesondere 6° betragen. Durch den zwischen den beiden Abschnitten eingeschlossenen Winkel wird erreicht, dass trotz Anlage des äußeren Bereichs der dem Anbringteil zugewandten Seiten der Klemmbacken die mittleren bzw. einander zugewandten Abschnitte der dem Anbringteil zugewandten Seiten der Klemmbacken nicht an dem Anbringteil anliegen, so dass noch genügend Spiel für das Befestigen bzw. Aufeinanderzubewegen der Klemmbacken vermittels der vorgenannten Schraubmittel verbleibt.
Das vorgenannte Aufeinanderzubewegen der Klemmbacken in Abhängigkeit von der Bewegung der inneren Abschnitte der dem
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Anbringteil zugewandten Seiten der Klemmbacken kann dadurch erzielt werden, dass die Klemmbacken im wesentlichen L-förmig ausgebildet sind, mit einem Schenkel, der die beiden zumindest teilweise an dem Anbringteil anliegenden Abschnitte aufweist, und mit einem von diesem und dem Anbringteil im wesentlichen senkrecht wegragenden Schenkel, der in seinem Endbereich Angriffsflächen für die Halterung des Teils des Verbindungsbereichs des Aluminiumdachs aufweist. Durch Bewegung der einander zugewandten in der ersten Stellung nicht an dem Anbringteil anliegenden Abschnitte der Klemmbacken auf das Anbringteil zu werden somit die die Angriffsflächen tragenden Schenkel der Klemmbacken aufeinander zubewegt, bis der gebördelte Teil des Verbindungsbereichs von den Klemmbacken festgehalten wird.
Hierzu können die Angriffsflächen die Form eines Hohlzylindersegments aufweisen, wobei die Innenseiten dieser Hohlzylindersegmente einander zugewandt sind und den gebördelten Teil des Verbindungsbereichs zwischen sich aufnehmen können. Auf diese Weise sind die Angriffsflächen im wesentlichen der Form des gebördelten Teils des Verbindungsbereichs angepaisst.
Vorteilhafterweise sind an dem von dem Anbringteil wegragenden Schenkel der Klemmbacken zwischen dem Anbringteil und den Angriffsflächen einander zugewandte Bewegungsbegrenzungsvorsprünge angebracht, die in der zweiten Stellung aneinander anliegen, um die Bewegung der Klemmbacken aufeinander zu entsprechend einer vorgegebenen Klemmkraft zu begrenzen. Durch diese Bewegungsbegrenzungsvorsprünge wird das Aufeinanderzubewegen der Klemmbacken an einem werkseitig vorgebbaren Punkt gestoppt, so dass die Klemmkraft eine kritische Kraft nicht überschreitet, oberhalb der der gebördelte Teil des Verbindungsbereichs beschädigt werden könnte.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Anbringteil im wesentlichen plattenförmig
ausgeführt und weist in zwei einander gegenüberliegenden Randbereichen Anlageflächen für die voneinander abgewandten äußeren Abschnitte der Klemmbacken auf. Diese voneinander abgewandten äußeren Abschnitte der Klemmbacken können in der ersten Stellung der Klemmbacken werkseitig an den Anlagefläche angenietet werden.
Weiterhin kann das im wesentlichen plattenförmige Anbringteil auf seiner von den Klemmbacken abgewandten Seite um eine für die Schraube vorgesehene Bohrung herum eine Aussparung für die Aufnahme des Kopfes der vorzugsweise als Senkkopfschraube ausgeführten Schraube aufweisen. Dadurch wird für auf der von den Klemmbacken abgewandten Seite des Anbringteils anzubringende Dachkomponenten eine glatte Anlagefläche geschaffen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Befestigungsvorrichtung eine Klemmbackeneinheit, bei der die beiden Klemmbacken miteinander verbunden sind. Im Gegensatz zu der Ausführungsform mit zwei separaten Klemmbacken wird bei dieser Ausführungsform die: Bedienerfreundlichkeit erhöht. Bei einer Ausführungsform mit einer Klemmbackeneinheit sind nur noch zwei voneinander separierte Teile vorhanden, die einfacher handhabbar sind..
Vorzugsweise können hierbei die beiden Klemmbacken über zwei Verbindungsstege miteinander verbunden sein, die eine Sollbruchstelle aufweisen. Zusätzlich können die beiden Klemmbacken über eine Federzunge miteinander verbunden sein, die eine Bohrung für den Hindurchtritt der Schraube aufweist. Die Verbindungsstege mit Sollbruchstelle können dabei als Transportsicherung dienen. Wenn die Schraube fest angezogen wird, brechen diese Sollbruchstellen auf, so dass die Verbindung zwischen den beiden Klemmbacken nur noch durch die Federzunge, die beispielsweise aus Edelstahl gefertigt sein kann, gegeben ist. Diese Federzunge stellt eine biegsame
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Verbindung zwischen den Klemmbacken her, so dass eine Maßhaltigkeit der Befestigungsvorrichtung gewährleistet ist.
In den beiden Klemmbacken können in an dem Anbringteil anliegenden Abschnitten Taschen für die Aufnahme einer Mutter ausgebildet sein. Diese Mutter und in den Taschen angeordnete Bohrungen können mit Bohrungen des Anbringteils fluchten, wobei in diese Mutter Schrauben durch die vorgenannten Bohrungen eingeschraubt werden können, um Dachkomponenten an dem Anbringteil festzuschrauben. Durch diese Gestaltung der Klemmbacken wird durch die Anschraubung von Dachkomponenten die Stabilität der Verbindung zwischen Anbringteil und Klemmbacken weiter erhöht.
Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Klemmbackeneinheit und dass Anbringteil in der ersten Stellung über die Schraube und eine auf der Federzunge aufliegende Vierkantmutter miteinander verbunden sind. Auf diese Weise wird dem Benutzer vor Ort eine kompakte auf das Dach aufsetzbare Befestigungsvorrichtung geliefert, die durch einfaches Anbringen der Schraube an dem Dach befestigbar ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Befestigungsvorrichtung im wesentlichen als Aluminiumgussteil ausgeführt. Dadurch lässt sich die Befestigungsvorrichtung kostengünstig fertigen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen 5
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines
Verbindungsbereichs eines Aluminiumdachs mit einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung vor dem Aufbringen auf den Verbindungsbereich; 10
Fig. 2a eine Draufsicht auf ein Anbringteil einer, erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung;
Fig. 2b eine Ansicht gemäß dem Pfeil II b in Fig. 2a; 15
Fig. 2c eine Ansicht gemäß dem Pfeil II c in Fig. 2a;
Fig. 3a eine Seitenansicht einer Klemmbacke einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung; 20
Fig. 3b eine Ansicht gemäß dem Pfeil III b in Fig. 3a;
Fig. 3c eine Ansicht gemäiß dem Pfeil III c in Fig. 3a;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung in einer Befestigungsstellung;
Fig. 5 die Seitenansicht gemäß Fig. 1 nach dem Aufbringen und Befestigen an dem Verbindungsbereich;
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht eines
Verbindungsbereichs eines Alurainiumdachs mit einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung vor dem Aufbringen auf den
Verbindungsbereich;
Fig. 7 eine Ansicht gemäß dem Pfeil VII in Fig. 6;
Fig. 8 eine Ansicht gemäß dem Pfeil VIII in Fig. 6;
Fig. 9 eine Fig. 8 entsprechende Ansicht ohne Anbringteil. 5
Aus Fig. 1 ist schematisch ein Aluminiumdach 1 ersichtlich, das zwei nebeneinander angeordnete Dachabschnitte aufweist, die in einem Verbindungsbereich 2 miteinander verbunden sind. Der Verbindungsbereich 2 weist einen in Fig. 1 oberen Teil 3 auf, in dem die beiden Abschnitte des Aluminiumdaches 1 miteinander verbördelt sind.
Auf diesen verbördelten Teil 3 kann eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 4 aufgebracht werden. Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 4 umfasst ein Anbringteil 5 und zwei an diesem angebrachte Klemmbacken 6.
Aus Fig. 2 ist das Anbringteil 5 detailliert ersichtlich. Es ist im wesentlichen plattenförmig ausgestaltet und besteht aus einer Grundplatte 12 mit einem umlaufenden Rahmen 7. Die Grundplatte 12 ist in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel rechteckig ausgeführt, wobei an einander gegenüberliegenden Stirnseiten dieses Rechtecks Anlageflächen 8 ausgebildet sind, in denen Bef estiguncjsbohrungen 9 für die Befestigung entsprechender im folgendem noch näher zu beschreibender Teile der Klemmbacken 6 angebracht sind.
In der Grundplatte 12 des Anbringteils 5 ist etwa mittig eine Bohrung 10 vorgesehen, die für die Aufnahme einer als Senkkopfschraube ausgeführten Schraube 25 dient, die von der von den Klemmbacken 6 abgewandten Seite durch die Bohrung hindurchschiebbar ist. Um die Bohrung 10 herum ist eine Anformung 23 gebildet, die auf der von den Klemmbacken 6 abgewandten Seiten der Grundplatte 12 eine Aussparung für die Aufnahme des Kopfes der Senkkopfschraube aufweist. Die Funktion der Schraube 25 wird im folgenden noch detailliert erläutert. In den Ecken der Grundplatte 12 sind in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel Gewindebohrungen 11
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vorgesehen, die für die Anbringung von Dachkomponenten wie beispielsweise Trittrosten oder dergleichen dienen.
Die Klemmbacken 6 sind aus Fig. 3 detailliert ersichtlich. Die Klemmbacken 6 weisen im wesentlichen eine L-förmige Gestalt auf, mit einem als Befestigungsschenkel 16 ausgeführten Schenkel und einem Trägerschenkel, der sich im zusammengebauten Zustand der Befestigungsvorrichtung 4 im wesentlichen parallel zu der Grundplatte 12 des Anbringteils 5 erstreckt. Der zu der Grundplatte 12 im wesentlichen parallele Schenkel einer jeder der Klemmbacken 6 weist auf seiner der Grundplatte 12 zugewandten Seite zwei Abschnitte 15, 18 auf, die wie aus Fig. 3a ersichtlich ist, einen Winkel &agr; miteinander einschließen. Der Winkel &agr; kann beispielsweise 6° betragen. Der in Fig. 3a rechte äußere Abschnitt 18 der Klemmbacke 6 wird werkseitig an die Anlagefläche 8 des Anbringteils 5 angelegt und vermittels Nieten, die durch die Befestigungsbohrungen 9 hindurchragen können, mit dem Anbringteil 5 so verbunden, dass der Abschnitt 18 flächig auf der Anlagefläche 8 aufliegt. Aufgrund der Tatsache, dass die Abschnitte 15 und 18 einen Winkel &agr; miteinander einschließen, wird in dieser werkseitig vormontierten ersten Stellung der Klemmbacken 6 der Abschnitt 15 ausgehend von dem Abschnitt 18 flach von der Grundplatte 12 wegragen. Durch die etwa rechtwinklige Anordnung der beiden L-Schenkel der Klemmbacken 6 wird durch die flächige Anlage der Abschnitte 18 an den Anlagenflächen 8 erreicht, dass die Befestigungsschenkel 16 der Klemmbacken 6 ausgehend von der Grundplatte 12 des Anbringteils 5 derart über ihre Länge etwas voneinander wegragen, dass die Befestigungsvorrichtung 4 auf den Teil 3 des Verbindungsbereiches 2 aufbringbar ist (siehe dazu Fig. D .
Dazu weisen die Befestigungsschenkel 16 in ihrem Endbereich Angriffsflächen 13 auf, die jeweils die Form eines ZylindermantelSegmentes bzw. Hohlzylindersegmentes aufweisen, wobei die Innenseiten dieser Zylindermantelsegmente dem jeweilig gegenüberliegenden Befestigungsschenkel 16 der
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jeweils anderen Klemmbacke 6 zugewandt sind. Die Angriffsflächen 13 bilden somit einen auf ihrer von dem Anbringteil 5 abgewandten Seite deutlich geöffneten Hohlzylinder, der mit dieser Öffnung in der werkseitig montierten Stellung (siehe Fig. 1) auf das gebördelte Teil 3 des Verbindungsbereichs 2 des Aluminiumdachs 1 aufgeschoben werden kann. Aus Fig. 3a ist weiterhin ersichtlich, dass zwischen den beiden L-Schenkeln der Klemmbacken 6 eine Versteifungsrippe 17 vorgesehen ist.
Auf der dem Anbringteil 5 zugewandten Seite der Angriffsflächen 13 weisen die Befestigungsschenkel 16 der Klemmbacken 6 Bewegungsbegrenzungsvorsprünge 14 auf, deren Funktion im folgen noch detailliert erläutert wird. Weiterhin ist in dem dem Anbringteil 5 benachbarten Bereich der Befestigungsschenkel 16 eine Auflagefläche 19 für eine Mutter 24 vorgesehen. In dieser Auflagefläche 19 ist eine Durchgriffsbohrung 20 vorgesehen durch die die Schraube 25 hindurchgreifen kann. Die aus Fig. 1 ersichtliche Mutter 24 ist als Vierkantmutter ausgebildet und wird zwischen den beiden Klemmbacken 6 drehfest gehaltert. Dadurch kann durch Einschrauben der Schraube 25 von der von den Klemmbacken 6 abgewandten Seite der Grundplatte 12 die Auflagefläche 19 der Befestigungsschenkel 16 in Richtung auf das Anbringteil 5 gezogen werden. Dadurch werden aber die beiden Befestigungsschenkel 16 aufeinander zu bewegt, so dass sich insbesondere die Angriffsflächen 13 aufeinander zu bewegen und den gebördelten Teil 3 des Verbindungsbereiches 2 umschließen. Dadurch wird eine zweite der Befestigung der Befestigungsvorrichtung 4 an dem Verbindungsbereich 2 dienende Stellung der Klemmbacken 6 erzielt. Die Endstellung dieser Aufeinanderzubewegung der Befestigungsschenkel 16 ist dann erreicht, wenn die beiden Bewegungsbegrenzungsvorsprünge 14, wie dies aus Fig. 4 und aus Fig. 5 ersichtlich ist, aneinander anliegen. Auf diese Weise wird erreicht, dass eine vorgebbare Klemmkraft nicht überschritten wird, so dass der gebördelte Teil 3 des Verbindungsbereiches 2 nicht beschädigt wird.
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Aus Fig. 3b ist ersichtlich, dass in dem Abschnitt 18 eine Befestigungsbohrung vorgesehen ist, durch die die Niete hindurchgreifen können, die durch die Befestigungsbohrungen die seitlichen Anlageflächen 8 des Anbringteils 5 mit den Abschnitten 18 verbinden. Weiterhin ist aus Fig. 3b eine AnIageaussparung 22 in dem der Grundplatte 12 zugewandten Abschnitt 15 ersichtlich, die die Anformung 23 an der Grundplatte 12 aufnehmen kann.
Aus Fig. 6 bis Fig.9 ist eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ersichtlich. In Fig. 6 ist schematisch ein Aluminiumdach 26 abgebildet, das zwei nebeneinander angeordnete Dachabschnitte aufweist, die in einem Verbindungsbereich 27 miteinander verbunden sind. Der Verbindungsbereich 27 weist einen in Fig. 6 oberen Teil 28 auf, in dem die beiden Abschnitte des Aluminiumdachs 26 formschlüssig miteinander verbunden sind.
Auf diesen oberen Teil 28, in dem Dachabschnitte miteinander verbunden sind, kann die in Fig. 6 bis Fig. 9 abgebildete zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 2 9 aufgebracht werden. Diese Befestigungsvorrichtung 29 umfasst ein Anbringteil 30 und eine Klemmbackeneinheit 31 mit zwei Klemmbacken 32.
Werkseitig kann dabei die Klemmbackeneinheit 31 an dem Anbringteil 3 0 in dem in Fig. 6 abgebildeten Zustand angebracht werden.
Das Anbringteil 30 ist einfacher aufgebaut als das Anbringteil 5 der ersten Äusführungsform. Insbesondere aus Fig. 7 ist ersichtlich, dass das Anbringteil 30 einen U-förmigen Querschnitt mit zwei ein Stück weit nach oben in Fig. 7 ragenden U-Schenkeln aufweist. Die Verbindungsfläche zwischen den beiden U-Schenkeln ist, wie dies aus Fig. 8 ersichtlich ist, im wesentlichen rechteckig ausgebildet. In dieser Grundfläche des Anbringteils 30 ist eine im wesentlichen mittige Bohrung 33 angeordnet, durch die
hindurch eine Schraube 34 hindurchführbar ist, die zur Befestigung der Klemmbackeneinheit 31 dient. Die Schraube 34 kann ebenfalls als Senkkopfschraube ausgebildet sein und weist in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel einen Innensechskant für den Eingriff eines entsprechenden Werkzeuges auf. Die Bohrung 33 kann ebenfalls eine Aussparung für den Kopf der Senkkopfschraube aufweisen.
Die Grundfläche des Anbringteils 3 0 weist weiterhin zwei Bohrungen 35 für die Anbringung von Dachkomponenten auf. Im Gegensatz zu dem ersten Ausführungsbeispiel sind diese Bohrungen nicht als Gewindebohrungen ausgeführt. Vielmehr sind in mit diesen Bohrungen fluchtenden Taschen 36 auf den Außenseiten der Klemmbacken 32 Muttern 3 7 gehaltert, in die entsprechende Anbringschrauben für die Anbringung von Dachkomponenten einschraubbar sind.
Die Klemmbacken 32 sind ähnlich aufgebaut wie die Klemmbacken 6. Sie weisen ebenfalls einen Trägerschenkel 38 und einen Befestigungsschenkel 39 auf, die ebenfalls im wesentlichen L-förmig zueinander angeordnet sind, so dass der Trägerschenkel etwa parallel zur Ebene des Anbringteils 3 0 verläuft, wohingegen sich der Befestigungsschenkel 39 im wesentlichen senkrecht von dem Anbringteil 30 wegerstreckt. Der Trägerschenkel 36 erstreckt im Befestigungszustand im wesentlichen parallel zur Grundfläche des Anbringteils 30. Die Trägerschenkel 38 der beiden Klemmbacken 32 weisen jeweils äußere, d.h. von dem Verbindungsbereich der beiden Klemmbacken 32 abgewandte Abschnitte 40 auf, die in der werkseitig vormontierten ersten Stellung auf der Grundfläche des Anbringteils 30 aufliegen. Bei diesen Abschnitten 40 kann es sich im wesentlichen um den äußeren Randbereich der Trägerschenkel 38 handeln. Die Auflage dieser äußeren Abschnitte 40 auf der Grundfläche des Anbringteils 30 ist aus Fig. 6 ersichtlich. Die Trägerschenkel 3 8 weisen weiterhin Abschnitte 41 auf, die in der werkseitig vormontierten ersten Stellung der Klemmbacken 32 von der Grundfläche des Anbringteils 3 0 beabstandet sind. In dem abgebildeten
Ausführungsbeispiel kann es sich bei diesen beabstandeten Abschnitten 41 um den größten Teil der dem Anbringteil 3 0 zugewandten Fläche der Trägerschenkel 3 8 handeln. Dies ist ebenfalls aus Fig. 6 ersichtlich, in der deutlich wird, dass die Trägerschenkel 3 8 nur in ihren äußeren Randbereichen auf der Grundfläche des Anbringteils 3 0 aufliegen und im übrigen zu dieser Grundfläche beabstandet sind.
In dem einander angrenzenden Bereich der Trägerschenkel 38 der Klemmbacken 32 sind die Klemmbacken 32 mittels zweier Verbindungsstege 42 miteinander verbunden, die jeweils in ihrer Mitte eine Sollbruchstelle 43 aufweisen. Diese Sollbruchstelle 43 ist im abgebildeten Ausführungsbeispiel durch einen Einschnitt in den Verbindungsstegen 42 gebildet.
Mittig zwischen den beiden außen verlaufenden Verbindungsstegen 42 ist eine Aussparung in den Trägerschenkeln 38 vorgesehen, durch die hindurch eine Federzunge 44 die beiden Trägeschenkel 3 8 miteinander verbindet (siehe dazu Fig.. 9) . Die Federzunge 44 kann beispielsweise aus Edelstahl gefertigt sein. Die Federzunge 44 weist mittig eine Bohrung 45 auf, durch die die Schraube 34 hindurchgreifen kann. Auf der Federzunge 44 kann auf der von dem Anbringteil 3 0 abgewandten Seite eine Vierkantmutter 46 aufliegen, in die die Schraube 34 eingedreht werden kann. Die Vierkantmutter 46 kann dabei ähnlich wie die Vierkantmutter 24 zwischen den Trägerschenkeln 3 8 der Klemmbacken 32 drehfest gehaltert sein. Dadurch kann, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, durch Einschrauben der Schraube 34 von der von den Klemmbacken 32 abgewandten Seite der Grundfläche des Anbringteils 3 0 die Auflagefläche der Federzunge 44 in Richtung auf das Anbringteil 3 0 gezogen werden. Durch die Federzunge 44 werden dann aber auch die mittleren voneinander beabstandeten Abschnitte 41 der Trägerschenkel 38 in Richtung auf das Anbringteil 30 gezogen, so dass dadurch die zweite Stellung, nämlich die Befestigungsstellung erreicht wird.
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Auch die Befestigungsschenkel 3 9 der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 29 sind etwas einfacher geformt. Sie weisen an ihren von den Trägerschenkeln 39 abgewandten Enden Angriffsflächen 47 auf, die durch an dem Ende der Befestigungsschenkel 39 angeordnete nach innen, insbesondere unter einem Winkel von 90° nach innen, ragende Abschnitten gebildet werden. Diese beiden klauenförmigen Endabschnitte mit den Angriffsflächen 47 werden durch Einschrauben der Schraube 34 in die Mutter 46 aufeinander zubewegt.
Aus Fig. 9 ist weiterhin ersichtlich, dass in den Trägerschenkeln 38 jeweils eine Bohrung 48 vorgesehen ist. Diese Bohrung 48 fluchtet mit den entsprechenden Bohrungen 35 für die Anbringung von Dachkomponenten in der Grundfläche des Anbringteils 30. Die Bohrungen 35 und 48 fluchten weiterhin mit den in den Taschen 36 untergebrachten Muttern 37, so dass durch die Bohrungen 35, 4 8 Schrauben in die Muttern 37 eingeschraubt werden können.
Durch das Einschrauben der Schraube 34 in die Mutter 46 werden die Federzunge 44 und damit die mittleren Abschnitte 41 der Trägerschenkel 38 auf das Anbringteil 30 zubewegt. Gleichzeitig werden an einem bestimmten Punkt dieser Bewegung die Verbindungsstege 42 an den Sollbruchstellen 43 aufbrechen, so dass die Trägerschenkel 36 im wesentlichen nur noch durch die Federzunge 44 miteinander verbunden sind. Durch diese Federzunge entsteht eine leicht deformierbare Verbindung zwischen den beiden Trägerschenkeln 38.
Die Klemmbackeneinheit 3 8 kann insbesondere als Aluminiumgussteil ausgeführt sein. Das Anbringteil 30 kann sowohl als Aluminiumgussteil als auch aus Stahl oder dergleichen gefrästes Teil hergestellt sein.
Claims (18)
1. Befestigungsvorrichtung für die Befestigung von Dachkomponenten an einem Verbindungsbereich (2, 27) zweier nebeneinander angeordneter Dachabschnitte eines Aluminiumdachs (1, 26), wobei die Befestigungsvorrichtung (4, 29) ein Anbringteil (5, 30) für die Anbringung von Dachkomponenten sowie zwei mit diesem verbundene einander gegenüberliegende Klemmbacken (6, 32) umfasst, die aus einer ersten Stellung, in der die Befestigungsvorrichtung (4, 29) auf den Verbindungsbereich (2, 27) aufbringbar ist, in eine zweite Stellung gegeneinander bewegt werden können, in der die Klemmbacken (6, 32) in dem auf den Verbindungsbereich (2, 27) aufgebrachten Zustand der Befestigungsvorrichtung (4, 29) den Verbindungsbereich (2, 27) zwischen sich aufnehmend so an diesen gepresst sind und/oder einen Teil (3, 28) des Verbindungsbereichs (2, 27) derart hintergreifen, dass die Befestigungsvorrichtung (4, 29) an dem Verbindungsbereich (2, 27) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Klemmbacken (6, 32) auf ihrer dem Anbringteil (5, 30) zugewandten Seite mindestens zwei Abschnitte (15, 18, 40, 41) aufweist, von denen der äußere, von der anderen Klemmbacke (6, 32) abgewandte, Abschnitt: (18, 40) in der ersten Stellung der Klemmbacken (6, 32) zumindest teilweise an dem Anbringteil (5, 30) anliegend festgelegt ist, wogegen der mindestens eine zweite Abschnitt (15, 41) in der ersten Stellung der Klemmbacken (6, 32) zumindest teilweise nicht an dem Anbringteil (5, 30) anliegt, und wobei die Klemmbacken (6, 32) dadurch in die zweite Stellung überführbar sind, dass der mindestens eine zweite Abschnitt (15, 41) mindestens einer der Klemmbacken (6, 32) auf das Anbringteil (5, 30) zubewegt wird.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Klemmbacken (6, 32) jeweils zwei Abschnitte (15, 18, 40, 41) aufweist, wobei durch Bewegung des jeweils der benachbarten Klemmbacke (6, 32) zugewandten Abschnittes (15, 41) in Richtung auf das Anbringteil (5, 30) die Klemmbacken (6, 32) in die zweite Stellung überführbar sind.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abschnitte (15, 18) der dem Anbringteil (5) zugewandten Seiten der mindestens einen Klemmbacke (6) flächig ausgebildet sind und einen Winkel (α) miteinander einschließen, derart, dass in der ersten Stellung der Klemmbacken, bei der der jeweils äußere Abschnitt (18) der mindestens einen Klemmbacke (6) zumindest teilweise an entsprechenden Flächen des Anbringteils (5) anliegt und der jeweils innere bzw. der benachbarten Klemmbacke (6) zugewandte Abschnitt (15) von dem Verbindungsbereich mit dem äußeren Abschnitt (18) ausgehend von dem Anbringteil (5) wegragt.
4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen den beiden Abschnitten (15, 18) der Klemmbacken (6) zwischen 2° und 20°, vorzugsweise zwischen 4° und 10°, insbesondere etwa 6° beträgt.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die inneren Abschnitte (15, 41) der mindestens einen Klemmbacke (6) durch Schraubmittel in Richtung auf das Anbringteil (5, 30) zubewegt werden können.
6. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubmittel eine als Vierkantmutter ausgeführte Mutter (24, 46) umfassen, die zwischen den beiden Klemmbacken (6, 32) sowohl in der ersten als auch in der zweiten Stellung der Klemmbacken (6, 32) drehfest aufgenommen ist, wobei die Schraubmittel weiterhin eine Schraube (25, 34) umfassen, die von der den Klemmbacken (6, 32) abgewandten Seite des Anbringteils (5, 30) zugänglich ist und für die Überführung der Klemmbacken (6, 32) aus der ersten Stellung in die zweite Stellung in die Mutter (24, 46) hineinschraubbar ist.
7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbringteil (5, 30) im wesentlichen plattenförmig ausgeführt ist und in zwei einander gegenüberliegenden Randbereichen Anlageflächen (8) für die voneinander abgewandten äußeren Abschnitte (18, 40) der Klemmbacken (6, 32) aufweist.
8. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die voneinander abgewandten äußeren Abschnitte (18) der Klemmbacken (6) in der ersten Stellung der Klemmbacken an den Anlageflächen (8) angenietet sind.
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das im wesentlichen plattenförmige Anbringteil (5, 30) auf seiner von den Klemmbacken (6, 32) abgewandten Seite um eine für die Schraube (25, 34) vorgesehene Bohrung (10, 33) hindurch eine Aussparung für die Aufnahme des Kopfes der vorzugsweise als Senkkopfschraube ausgeführten Schraube (25, 34) aufweist.
10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken (6, 32) im wesentlichen L-förmig ausgebildet sind, mit einem Schenkel, der die beiden zumindest teilweise an dem Anbringteil (5, 30) anliegenden Abschnitt (15, 18, 40, 41) aufweist, und mit einem von diesem und dem Anbringteil (5, 30) im wesentlichen senkrecht wegragenden Schenkel, der in seinem Endbereich Angriffsflächen (13, 47) für die Halterung des Verbindungsbereichs (2, 27) oder des Teils (3, 28) des Verbindungsbereichs (2, 27) des Aluminiumdachs (1, 26) aufweist.
11. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Angriffsflächen (13) die Form eines Hohlzylindersegmentes aufweisen, wobei die Innenseiten dieser Hohlzylindersegmente einander zugewandt sind und den gebördelten Teil (3) des Verbindungsbereichs (2) zwischen sich aufnehmen können.
12. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an dem von dem Anbringteil (5) wegragenden Schenkel der Klemmbacken (6) zwischen dem Anbringteil (5) und den Angriffsflächen (13) einander zugewandte Bewegungsbegrenzungsvorsprünge (14) angebracht sind, die in der zweiten Stellung aneinander anliegen, um die Bewegung der Klemmbacken (6) aufeinander zu entsprechend einer vorgegebenen Klemmkraft zu begrenzen.
13. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (29) eine Klemmbackeneinheit (31) umfasst, bei der die beiden Klemmbacken (32) miteinander verbunden sind.
14. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Klemmbacken (32) über zwei Verbindungsstege (42) miteinander verbunden sind, die eine Sollbruchstelle (43) aufweisen.
15. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Klemmbacken (32) über eine Federzunge (44) miteinander verbunden sind, die eine Bohrung (45) für den Hindurchtritt der Schraube (34) aufweist.
16. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass in den Klemmbacken (32) Muttern (37) gehaltert sind, die mit Bohrungen (35) in dem Anbringteil (30) fluchten, wobei Schrauben für die Anbringung von Dachkomponenten durch diese Bohrungen (35) in die Muttern (37) eingeschraubt werden können.
17. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbackeneinheit (31) und das Anbringteil (30) in der ersten Stellung über die Schraube (34) und eine auf der Federzunge (44) aufliegende Vierkantmutter (46) miteinander verbunden sind.
18. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (4) im wesentlichen als Aluminiumgussteil ausgeführt ist.
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Cited By (3)
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2001
- 2001-10-04 DE DE20116359U patent/DE20116359U1/de not_active Expired - Lifetime
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