DE20116729U1 - Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Informationsträgern wie Visitenkarten, Prospekten, Printmedien u.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Informationsträgern wie Visitenkarten, Prospekten, Printmedien u.dgl.Info
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Description
Ralf Frey
Herderstr. 8
63486 Bruchköbel
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Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Informationsträgern wie Visitenkarten, Prospekten, Printmedien und dergleichen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von Informationsträgern wie Visitenkarten, Prospekten, Printmedien und dergleichen, umfassend ein Gehäuse zur Aufnahme der vorzugsweise in Stapelform vorliegenden Informationsträger, von denen zumindest ein Informationsträger kraftbeaufschlagt gegen einen Anschlag anliegt und aus einer Öffnung wie Schlitz entnehmbar ist.
Eine Vorrichtung der zuvor genannten Art ist beispielsweise aus der DE 86 04 005 Ul bekannt, die dort als Notizzettel-Werbekasten bezeichnet ist. Der Kasten wird von vier Seitenwandungen begrenzt, die ein röhrenförmiges Gehäuse mit rechteckigem Querschnitt bilden. Ausgehend von einem Boden erstreckt sich ein Federelement in axialer Richtung des Kastens, an dem eine im Wesentlichen parallel zu dem Boden angeordnete Platte befestigt ist. Der Kasten ist im oberen Bereich mit einem dreiseitigen Rahmen versehen, der das Herausdringen von zwischen dem Rahmen und der federvorgespannten Platte eingelegten Informationsträger verhindert. Die beiden Seitenleisten des Rahmens sind nach vorne abgeschrägt und bilden damit die Öffnung zum Entnehmen der Informationsträger.
Dem beschriebenen Notizzettel-Werbekasten liegt der Nachteil zu Grunde, dass die aufgenommenen Informationsträger bzw. Notizzettel aufgrund des einseitig offenen Aufbaus ungeschützt sind, so dass eine Verwendung der Vorrichtung im Freien nicht möglich ist. Bei der Entnahme der Informationsträger bzw. Notizzettel kann der Nachteil auftreten, dass mehrere Notizzettel aus der Öffnung herausgenommen bzw. herausgezogen werden und dass es aufgrund von unsachgemäßer Behandlung zu Fehlfunktionen der Vorrichtung kommt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, eine Vorrichtung der zuvor genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass eine leichte, einfache und betriebssichere Entnahme der Informationsträger gewährleistet ist.
Das Problem wird dadurch gelöst, dass ein Mittel zum Verschieben eines gegen den Anschlag anliegenden Informationsträgers vorgesehen ist, mit dem ein einzelner Informationsträger zur Entnahme um einen definierten Weg aus der Öffnung verschiebbar ist. Um eine leichte und bequeme Entnahme der Informationsträger aus der Vorrichtung zu gewährleisten, sind Mittel zum Vereinzeln und Verschieben der Informationsträger vorgesehen, bei deren Betätigung ein einzelner Informationsträger um einen definierten Weg aus dem Schlitz heraus bewegbar ist, so dass anschließend eine Entnahme des Informationsträgers aus der Vorrichtung bequem erfolgen kann.
In bevorzugter Ausführungsform ist das Mittel zum Vereinzeln und/oder Verschieben des Informationsträgers als Walze ausgebildet. Die Walze ist vorzugsweise im Innern des Gehäuses angeordnet, wobei eine Längsachse der Walze parallel oder im Wesentlichen parallel zu dem Schlitz verläuft und wobei eine Oberfläche der Walze mit dem zu verschiebenden Informationsträger in Reibkontakt ist.
Vorzugsweise weist die Walze eine Oberfläche auf, die mit einem Material beschichtet ist oder aus diesem besteht, das einen hohen Reibkoeffizienten aufweist, wie beispielsweise Gummi.
Durch die beschriebene Ausführungsform wird erreicht, dass durch Drehen der Walze eine Verschiebung des Informationsträgers in tangentialer Richtung bezogen auf die Oberfläche der Walze erreicht wird.
Damit die Verschiebung um einen definierten Weg erreicht wird, ist vorgesehen, dass die Walze in einem oberen Endbereich des Informationsträgers angeordnet ist, so dass nach einer Drehung, vorzugsweise einer Vierteldrehung der Walze in Richtung des Pfeils ein Informationsträger um einen Umfangsbetrag der Walze vorgeschoben wird und dass bei Weiter-
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drehung der Walze ein Reibkontakt zwischen Walze und Informationsträger aufgehoben ist. Ein Kontakt der Walze mit einem folgenden Informationsträger wird erst dann hergestellt, wenn der zuvor in Richtung des Schlitzes bewegte Informationsträger aus der Vorrichtung entnommen wird.
Auch besteht die Möglichkeit, dass die Drehbewegung der Walze selbst beispielsweise nach einer Vierteldrehung begrenzt wird und dass der, noch an der Oberfläche der Walze anliegende Informationsträger aus der Vorrichtung entnommen wird. Bei dieser Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass bei der Entnahme des Informationsträgers ein Freilauf der Walze eingeschaltet ist. Die Walze kann auch im Bereich der schlitzartigen Öffnung angeordnet sein.
In bevorzugter Ausführungsform ist die Walze über zumindest einen außerhalb des Gehäuses angeordneten Drehknopf antreibbar. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können beide aus dem Gehäuse herausragende Enden einer die Walze tragenden Welle mit einem Drehknopf versehen sein, so dass sowohl für Rechts- als auch für Linkshänder eine bequeme Handhabung der Vorrichtung ermöglicht wird.
Neben einer Betätigung über einen Drehknopf ist in einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform vorgesehen, dass die Betätigung der Walze über zumindest einen außerhalb des Gehäuses angeordneten Hebel erfolgt. Insbesondere kann die Walze mittels einer Mechanik nach Art eines Ratschenmechanismus nur in eine Richtung antreibbar sein, wobei der Hebel und/oder der Drehknopf nach Betätigung, vorzugsweise in seine Ausgangslage zurückkehrt.
Das Mittel zum Vereinzeln und definierten Vorschieben des Informationsträgers kann auf vielfältige Weise realisiert werden. Auch kann beispielsweise ein parallel oder im Wesentlichen parallel zu den Informationsträgern in Richtung des Schlitzes verschiebbares Schiebeelement vorgesehen sein, das durch eine Tast- und/oder Hebelbetätigung einen an dem Anschlag anliegenden Informationsträger in Richtung des Schlitzes bewegt.
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Um zu erreichen, dass Informationsträger selbst vor Umwelteinflüssen wie Schmutz, Staub und Feuchtigkeit geschützt sind, ist vorgesehen dass das Gehäuse mit Ausnahme des Schlitzes weitgehend geschlossen ausgebildet ist. Dabei ist vorgesehen, dass eine Vorderwand des Gehäuses als der Anschlag ausgebildet ist, gegen den die Informationsträger kraftbeaufschlagt anliegen. Vorzugsweise ist der Ausgabeschlitz mit einer Abtropfkante versehen, um die Informationsträger vor Nässe zu schützen. Die im Wesentlichen geschlossene Ausführung des Gehäuses ermöglicht eine Verwendung der Vorrichtung im Freien, so dass die Vorrichtung beispielsweise bei Verkaufsobjekten wie Automobilen oder im Außenbereich von Geschäftshäusern, beispielsweise an Schaufenstern oder an Eingangsbereichen befestigt werden kann, ohne dass der Inhalt durch Umwelteinflüsse verschmutzt oder beschädigt werden kann.
Es ist des Weiteren vorgesehen, dass das Gehäuse eine Grundplatte und eine von der Grundplatte ausgehende geschlossene Haube umfasst, wobei ausgehend von der Grundplatte zumindest ein Federelement sich in Richtung zu einer im Wesentlichen parallel zu der Grundplatte verlaufenden und den Anschlag bildenden Vorderwand der Haube erstreckt und die Informationsträger kraftbeaufschlagt gegen die Vorderwand anpresst. Zwischen dem zumindest einen Federelement und den Informationsträgern kann eine mit dem zumindest einem Federelement verbundene Anpressplatte angeordnet sein, an der die Informationsträger anliegen. Dadurch wird eine gleichmäßige Andruckkraft auf die Informationsträger ausgeübt, so dass ein Verhaken oder Klemmen der Informationsträger bei der Entnahme weitgehend ausgeschlossen ist. Die Anpressplatte und/oder der Anschlag können mit Rollelementen wie Walzen bestückt sein, um die Reibung zwischen Informationsträger und Anschlag bzw. Anpressplatte zu minimieren.
Eine weitere vorzugsweise Ausgestaltung der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Vorderwand, vorzugsweise auch die Seitenwände der Haube zumindest bereichsweise transparent ausgebildet sind oder aus einem transparenten Material wie Plexiglas bestehen, so dass einerseits der Inhalt, insbesondere die Information des Informationsträgers der Entnahme erkannt werden kann, und andererseits eine Information über den Füllzustand der Vorrichtung mit Informationsträgern erkennbar ist. Zu diesem Zweck kann auch die Anpressplatte mit einer Signalfarbe beschichtet sein.
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Zum einfachen Befüllen der Vorrichtung ist vorgesehen, dass die das Gehäuse bildende Haube vorzugsweise einteilig ausgebildet ist, insbesondere als einteiliger Formkörper, wobei die Haube gegenüber der Grundplatte abgedichtet ist. Dazu weist die Grundplatte vorzugsweise einen umlaufenden Dichtungsrand auf, an dem Seitenwandungen der Haube anliegen. Die Haube kann zusätzlich mit der Grundplatte beispielsweise über Steckverbinder, Rastverbinder oder Befestigungselemente wie Schrauben und dgl. befestigt sein. Auch besteht die Möglichkeit, die Haube gelenkig mit der Grundplatte zu verbinden. Vorzugsweise ist die Haube abschließbar, so dass der Inhalt nicht vollständig entnommen werden kann. Um eine Befestigung der Vorrichtung an Objekten wie beispielsweise einer Wand, einem Schaufenster, der Fensterscheibe eines Kfz oder dgl. vorzusehen, geht von der Grundplatte und/oder der Haube eine Halterung aus. Selbstverständlich kann die Grundplatte auch unmittelbar über Befestigungselemente mit dem Objekt verbunden, beispielsweise verschraubt werden.
Zur Versorgung von elektrischen Einheiten, wie beispielsweise audiovisuellen Einheiten in Form von Displays oder Lautsprechern kann die Vorrichtung eine Energieversorgungseinheit wie Akku oder Solargenerator aufweisen. Vorzugsweise kann die Haube ganz oder bereichsweise mit Solarelementen belegt sein.
Die Informationsträger bestehen in der Regel aus flächigen und zu einem Stapel angeordneten Elementen, die durch den Schlitz vorzugsweise vertikal nach unten geleitet und aus diesem entnehmbar sind. Auch kann die Vorrichtung Mittel zur Aufnahme von Fähnchen oder Wimpel aufweisen.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von den Zeichnungen zu entnehmenden bevorzugten Ausfuhrungsbeispielen.
Es zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Darstellung, teilweise geschnitten, der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Aufbewahrung und Entnahme von Informationsträgern, Fig. 2 eine Vorderansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 eine Draufsicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung 10 zum Speichern und/oder zur Aufnahme und Abgabe von Informationsträgern 12 wie Visitenkarten, Prospekten, Printmedien und dgl. Die Vorrichtung 10 umfasst ein Gehäuse 14 zum Speichern und/oder zur Aufnahme der vorzugsweise in Stapelform vorliegenden Informationsträger 12. Das Gehäuse selbst besteht aus einer Grundplatte 16, von der eine Haube 18 mit einer Vorderwand 20 sowie umlaufenden Seitenwandungen 22, 24, 26, 28 ausgeht. Die Seitenwandungen 22 - 28 liegen mit ihren Innenwandungen 30 - 36 an einem umlaufenden Dichtungsrand 38 an der Grundplatte 16 an, so dass das Gehäuse 14 insgesamt vor Staub, Schmutz und Feuchtigkeit abgedichtet ist. Dadurch ist eine Verwendung der Vorrichtung 10 im Freien möglich, ohne dass die Informationsträger stark beeinträchtigt werden.
In einem unteren Bereich des Gehäuses 14, d. h. im Übergangsbereich zwischen einer horizontal verlaufenden unteren Seitenwandung 24 und der vertikal verlaufenden Vorderwand 20 ist eine Öffnung 40 wie Schlitz, vorzugsweise mit Abtropfkante 41 angeordnet, über die zumindest einer der Informationsträger 12 aus der Vorrichtung 10 entnommen werden kann.
Die Informationsträger 12, die vorzugsweise in Stapelform vorliegen, werden in einem von der Haube 18 und der Grundplatte 16 aufgespannten Raum aufgenommen. Ausgehend von einer Oberseite 42 der Grundplatte 16 erstrecken sich Federelemente 44, 46, an deren Enden eine Anpressplatte 48 angeordnet ist, über den die Informationsträger 12 kraftbeaufschlagt gegen die als Anschlag ausgebildete Vorderwand 20 der Haube 18 gepresst werden. In horizontaler Richtung werden die Informationsträger 12 durch die untere horizontale Seitenwandung 24 abgestützt.
Um eine einfache und bequeme Entnahme der Informationsträger 12 aus dem im Wesentli-O8.0kt. 2001-41567b/hk
chen geschlossenen Gehäuse 14 zu erreichen, umfasst die Vorrichtung 10 ein Mittel 50, mit dem ein einzelner, vorzugsweise ein an der Vorderwand 20 anliegender Informationsträger 12x in Richtung der Auslassöffnung 40 zumindest um einen vordefinierten Weg verschiebbar ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Mittel zum Verschieben des Informationsträgers 12' als Walze 50 ausgebildet. Eine Längsachse 52 der Walze 50 verläuft parallel oder im Wesentlichen parallel zu der schlitzförmigen Öffnung 40.
Wie die Fig. 2 und 3 zeigen, ist die Walze 50 über außerhalb des Gehäuses angeordnete Drehknöpfe 54, 56 drehbar, die auf der gemeinsamen Welle 57 angeordnet sind. Die Welle 58 selbst ist in den Seitenwandungen 26, 28 gelagert.
Im zusammengesetzten Zustand, d. h. dann, wenn die Haube 18 fest mit der Grundplatte 16 verbunden ist und bei eingelegten Informationsträgern 16, werden diese über die Anpressplatte 48 federvorgespannt einerseits an die als Anschlagfläche ausgebildete Vorderwand 20 und andererseits an eine Oberfläche 58 der Walze 50 angepresst. Die Oberfläche 58 der Walze ist vorzugsweise aus einem Material mit hohem Reibungskoeffizienten ausgebildet, wie beispielsweise Gummi, so dass ein Reibkontakt zwischen dem Informationsträger 12' und der Walze 50 zustande kommt. Durch Drehen der Walze 50 in Richtung des Pfeils 60 erfolgt eine Verschiebung des Informationsträgers 12' parallel zu der Vorderwand 20 in Richtung des Pfeils 62 um einen definierten Weg, so dass der Informationsträger 12' anschließend durch eine Bedienperson bequem entnommen werden kann. Ferner ist die Walze 50 mit einem Freilaufmechanismus versehen, so dass die Walze 50 beim Herausziehen des Informationsträgers 12' ungehindert mitlaufen kann.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Walze 50 in Bezug zu den Informationsträgern derart anzuordnen, dass der Reibkontakt zwischen der Oberfläche 58 der Walze und dem Informationsträger 12' nach beispielsweise einer Vierteldrehung aufgehoben wird und dass ein Kontakt der Oberfläche 58 mit einem nächstfolgenden Informationsträger 12 erst dann erreicht wird, wenn der Informationsträger 12' aus der Vorrichtung 10 entnommen wurde.
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Die Haube 18 und insbesondere die Vorderwand 20 bestehen vorzugsweise aus einem transparenten Material, so dass einerseits der Füllstand und andererseits auch die auf den Informationsträger 10 enthaltenen Informationen erkennbar sind. Des Weiteren ist die Anpressplatte 48 vorzugsweise mit einer Leuchtfarbe lackiert bzw. sie besteht aus einem Material, das in einer Leuchtfarbe erscheint, so dass durch die transparente Vorderwand 20 unmittelbar erkannt werden kann, dass keine Informationsträger 12 in der Vorrichtung enthalten sind.
Durch die Vorrichtung wird ein neuartiges Informationsträgersystem zur Verfügung gestellt, das als Verkaufsförderungsmedium für nahezu alle Branchen eingesetzt werden kann. Durch das Informationsträgersystem können Informationen in Form eines Informationsträgers beispielsweise auch nach Geschäftsschluss einem Informationssuchenden zur Verfügung gestellt werden. Für technische Produkte wie beispielsweise Kfz können deren technische Daten auf dem Informationsträger 12 dargeboten werden, wobei die Vorrichtung 10 über spezielle Halterungen, die von der Grundplatte 16 und/oder der Haube 18 ausgehen, beispielsweise an einer Fensterscheibe des Kfz angebracht wird. Selbstverständlich kann die äußere Form, d. h. das Design der Vorrichtung branchenspezifisch variieren. Das zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel stellt lediglich ein funktionsfähiges beispielhaftes Grundsystem dar.
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Claims (28)
1. Vorrichtung (10) zur Aufnahme und Abgabe von Informationsträgern (12) wie Visitenkarten, Prospekten, Printmedien, umfassend ein Gehäuse (14) zur Aufnahme der vorzugsweise in Stapelform vorliegenden Informationsträger (12), von dem zumindest ein Informationsträger (12') kraftbeaufschlagt gegen einen Anschlag (20) anliegt und aus einer Öffnung (40) wie Schlitz entnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Mittel (50, 52, 54, 56, 58) zum Verschieben eines gegen den Anschlag (20) anliegenden Informationsträgers (12') vorgesehen ist, mit dem ein einzelner Informationsträger (12') zur Entnahme um einen definierten Weg aus der Öffnung (40) verschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (50, 52, 54, 56, 58) zum Vereinzeln und/oder Verschieben des Informationsträgers (12') als Walze (50) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (50) im Innern des Gehäuses (14) angeordnet ist, wobei eine Längsachse (52) der Walze (50) parallel oder im Wesentlichen parallel zu dem Schlitz (40) verläuft.
4. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberfläche (58) der Walze (50) mit dem zu verschiebenden Informationsträger (12') in Reibkontakt ist.
5. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (50) eine Oberfläche (58) aufweist, die mit einem Material beschichtet ist oder aus diesem besteht, das einen hohen Reibkoeffizienten aufweist, wie beispielsweise Gummi.
6. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (50) an einem oberen Endbereich des Informationsträgers (12) angeordnet ist, so dass vorzugsweise nach einer Vierteldrehung oder einer Halbdrehung der Walze in Richtung des Pfeils (60) der Informationsträger (12') um den Betrag eines Viertels bzw. einer Hälfte des Umfangs der Walze vorgeschoben wird und dass bei Weiterdrehung der Walze (50) der Reibkontakt zwischen Walze und Informationsträger (12') aufgehoben ist.
7. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehbewegung der Walze (50) beispielsweise nach einer Vierteldrehung begrenzt wird und dass der in dieser Stellung an der Oberfläche (58) der Walze (50) anliegende Informationsträger (12') aus der Vorrichtung entnehmbar ist, wobei die Walze vorzugsweise mit einem Freilauf ausgestattet ist.
8. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (50) auf einer in Seitenwandungen (26, 28) des Gehäuses (14) gelagerten Welle (57) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (50) über zumindest einen außerhalb des Gehäuses (14) angeordneten Drehknopf (54, 56) antreibbar ist.
10. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aus dem Gehäuse (14) herausragende Ende einer die Walze (50) tragenden Welle (57) mit einem Drehknopf (54, 56) versehen ist.
11. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Ende der Welle (57) mit einem Hebel betätigbar ist.
12. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze (50) mittels einer Mechanik nach Art eines Ratschenmechanismus nur in einer Richtung antreibbar ist, wobei der Hebel und/oder der Drehknopf (54, 56) nach Betätigung vorzugsweise in seine Ausgangslage zurückkehrt.
13. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Vereinzeln und/oder Verschieben des Informationsträgers (12') als verschiebbares Schiebeelement ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) weitgehend geschlossen ausgebildet ist und in einem unteren Randbereich die schlitzförmige Öffnung (40) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzförmige Öffnung (40) eine Abtropfkante (41) aufweist.
16. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) eine Grundplatte (16) und eine von der Grundplatte (16) ausgehende geschlossene Haube (18) umfasst.
17. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ausgehend von der Grundplatte (16) zumindest ein Federelement (44, 46) sich in Richtung zu einer im Wesentlichen parallel zu der Grundplatte (16) verlaufenden und den Anschlag bildenden Vorderwand (20) der Haube (18) erstreckt und die Informationsträger (12) kraftbeaufschlagt gegen die Vorderwand (20) anpresst.
18. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem zumindest einen Federelement (44, 46) und dem Informationsträger (12) eine mit dem zumindest einen Federelement (44, 46) verbundene Anpressplatte (48) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Vordewand (20), vorzugsweise auch die Seitenwände (22-28) der Haube (18) zumindest bereichsweise transparent ausgebildet sind oder aus einem transparenten Material wie Plexiglas bestehen.
20. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpressplatte (48) mit einer Signalfarbe beschichtet ist.
21. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube (18) vorzugsweise einteilig, insbesondere als einteiliger Formkörper ausgebildet ist, wobei die Grundplatte (16) einen umlaufenden Dichtungsrand (38) aufweist, an dem Seitenwandungen (22-28) der Haube (18) dichtend anliegen.
22. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube (18) über eine Steckverbindung, Rasterverbindung oder über Befestigungselemente wie Schrauben und dgl. mit der Grundplatte (16) befestigbar ist.
23. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Grundplatte (16) und/oder der Haube (18) eine Halterung zur Befestigung der Vorrichtung (10) an Objekten vorgesehen ist.
24. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Versorgung von elektrischen Einheiten, wie beispielsweise audiovisuellen Einheiten in Form von Displays oder Lautsprechern, zumindest eine Energieversorgungseinheit wie Akku oder Solargenerator aufweist.
25. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube (18) ganz oder bereichsweise mit Solarelementen belegt ist.
26. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsträger als flächige und zu einem Stapel angeordnete Elemente ausgebildet sind, die durch den Schlitz (40) vorzugsweise vertikal nach unten geleitet und aus diesem entnehmbar sind.
27. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel zur Aufnahme von Fähnchen oder Wimpel aufweist.
28. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Vorrichtungen (10) zu einem System montierbar, vorzugsweise zusammensteckbar sind.
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