DE20116464U1 - Haltevorrichtung eines Schuhs auf einem Gleit-, Roll- oder Laufbrett, bestimmt zur Sportausübung - Google Patents
Haltevorrichtung eines Schuhs auf einem Gleit-, Roll- oder Laufbrett, bestimmt zur SportausübungInfo
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Description
-&Igr;&dgr;. Oktober 2001
Salomon S.A. S 36512 GBM Al/Ha/car
Salomon S.A. S 36512 GBM Al/Ha/car
Haltevorrichtung eines Schuhs auf einem Gleit-, Roll- oder Laufbrett, bestimmt
zur Sportausübung
Die Erfindung betrifft das Gebiet von Haltevorrichtungen eines Schuhs auf einem Gleit-, Roll- oder Laufbrett, bestimmt zur Sportausübung, sowie einen Schuh, der dafür bestimmt ist, durch die Vorrichtung gehalten zu werden.
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Derartige Vorrichtungen werden auf dem Gebiet des Surfens auf Schnee oder Snowboards, des Skis, des Brettsports oder des Rollschuhlaufens, bei Schneeschuhen oder anderem verwendet.
Bestimmte Vorrichtungen sind vorgesehen, um nachgiebige Schuhe zu halten, wogegen andere dafür vorgesehen sind, steife Schuhe zu halten.
Im Fall von nachgiebigen Schuhen, beispielsweise auf dem Gebiet des Snowboards, weist eine Vorrichtung im Allgemeinen eine Basis auf, die vorgesehen ist, um zumindest teilweise die Sohle des Schuhs aufzunehmen, zumindest einen seitlichen Rand, der mit der Basis verbunden ist, um gegenüberliegend von seitlichen Abschnitten des Schuhs zu sein, ein hinteres Abstützelement, das vorgesehen ist, um den Schaft des Schuhs auf Höhe des hinteren Teils des unteren Teils des Beines eines Benutzers aufzunehmen, und zumindest ein Bindeglied, um den Schuh über der Basis zu halten, wobei der Rand und das hintere Abstützelement jeweils eine innere Fläche aufweisen, die dafür vorgesehen ist dem Schuh gegenüberliegend zu sein.
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Eine derartige Vorrichtung hält den Schuh auf dem Brett während der Führung durch einen Benutzer.
Es kam jedoch vor, das während des Führens der Schuh kleine Verschiebungen im Inneren seines Haltevolumens auf der Vorrichtung ausführte. Diese kleinen Verschiebungen sind nachteilig für die Führungspräzision des Brettes.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es, die Häufigkeit und/oder die Amplitude dieser Verschiebungen zu reduzieren.
Um dies zu erreichen, schlägt die Erfindung eine Haltevorrichtung eines Schuhs auf einem Gleit-, Roll- oder Laufbrett, bestimmt zur Sportausübung, vor, wobei die Vorrichtung eine Basis aufweist, die vorgesehen ist, um zumindest teilweise die Sohle des Schuhs aufzunehmen, zumindest einen seitlichen Rand, der mit der Basis verbunden ist, um sich gegenüber seitlichen Abschnitten des Schuhs zu befinden, ein hinteres Abstützelement, das vorgesehen ist, um den Schaft des Schuhs auf Höhe des hinteren unteren Teils des Beines eines Benutzers aufzunehmen, und zumindest ein Bindeglied, um den Schuh über der Basis zu halten, wobei der Rand und das hintere Abstützelement jeweils eine innere Fläche aufweisen, die dafür vorgesehen ist, dem Schuh gegenüberliegend zu sein.
Die erfindungsgemäße Haltevorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehrere der inneren Flächen zumindest eine Reibungsplatte aufweisen, die teilweise zumindest im Verhältnis zu inneren Fläche vorragt, wobei die Reibungsplatte Reibungsmittel aufweist, die vorgesehen sind zumindest um sich einer Entfernung des Schuhs im Verhältnis zur Basis zu widersetzen.
Der erfindungsgemäße Schuh ist dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest eine Reibungsplatte aufweist, die teilweise zumindest im Verhältnis zu einem seitlichen Abschnitt der Sohle und/oder im Verhältnis zu einem Abschnitt des Schaftes vorragt.
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Aus diesem Grund neigt die Sohle des Schuhs dazu, in Abstützung auf der Basis zu bleiben. Folglich neigt der Schaft des Schuhs dazu, im Verhältnis zur Vorrichtung unbeweglich zu bleiben. Als Folge sind die kleinen Verschiebungen des Schuhs im Inneren seines Haltevolumens auf der Vorrichtung reduziert. Dies macht vorteilhafterweise das Führen des Brettes präziser.
Andere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden mit Hilfe der folgenden Beschreibung besser verstanden werden, unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung, die gemäß nicht beschränkenden Beispielen veranschaulicht, wie die Erfindung realisiert werden kann und in welcher:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung eines Schuhs
auf einem Brett gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist,
- Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung von Fig. 1 ist,
- Fig. 3 ein Schnitt längs III-III von Fig. 2 ist,
- Fig. 4 ein Schnitt längs IV-IV von Fig. 2 ist,
- Fig. 5 ähnlich zu Fig. 3 ist gemäß einer zweiten Ausführungsform,
- Fig. 6 ähnlich zu Fig. 3 ist gemäß einer dritten Ausführungsform,
- Fig. 6 ähnlich zu Fig. 3 ist gemäß einer dritten Ausführungsform,
- Fig. 7 ähnlich zu Fig. 3 ist gemäß einer vierten Ausführungsform,
- Fig. 8 eine Teil-Seitenansicht ähnlich zu Fig. 2 ist gemäß einer fünften
Ausführungsform,
- Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines Schuhs ist, der dazu bestimmt ist, durch eine Vorrichtung gehalten zu werden.
Das erste Beispiel ist im Folgenden mit Hilfe der Figuren 1 bis 4 beschrieben.
Eine Haltevorrichtung 1 eines Schuhs auf einem Brett ist perspektivisch in Fig. 1 gezeigt.
Aus Gründen der Vereinfachung ist der Schuh nicht dargestellt.
Auf bekannte Weise weist die Vorrichtung 1 eine Basis 2 auf, die vorgesehen ist, um teilweise zumindest die Sohle des Schuhs aufzunehmen. Die Basis 2 weist ein vorderes Ende 3 und ein hinteres Ende 4 auf, die ihre Länge längs einer longitudinalen Richtung L der Vorrichtung 1 begrenzen. Die Basis 2 weist eine obere Fläche 5 auf, die vorgesehen ist, um gegenüberliegend der Sohle zu sein, sowie eine untere Fläche 6, die vorgesehen ist, gegenüberliegend zum Brett zu sein.
Selbstverständlich ist die longitudinale Richtung L der Vorrichtung 1 dieselbe wie jene des Schuhs, wenn dieser letztere auf der Vorrichtung 1 gehalten wird.
Auf bevorzugte Weise ist die Basis 2 mit vorderen Polstern 7, 8 und einem hinteren Polster 9 versehen, die jeweils im Verhältnis zur oberen Fläche 5 vorragen. Jedes Polster 7, 8, 9 ist verbunden mit der Basis durch ein Mittel wie z.B. eine Einfügung, eine Klebung oder anderes. Die Polster sind dazu bestimmt, die Sohle des Schuhs zu empfangen.
Die Vorrichtung 1 weist auch einen ersten seitlichen Rand 10 und einen zweiten seitlichen Rand 11 auf. Die Ränder 10, 11 sind mit der Basis 2 verbunden, damit ihre jeweiligen inneren Flächen 12, 13 gegenüberliegend zu seitlichen Abschnitten des Schuhs sind. Die Ränder 10,11 sind im Wesentlichen längs der longitudinalen Richtung L orientiert. Die Ränder 10, 11 bilden vorzugsweise ein Monoblock-Teil mit der Basis 2, jedoch können sie auch auf der Basis 2 befestigt sein oder auch im Verhältnis zur Basis längs einer longitudinalen Achse angelenkt sein.
Auf bevorzugte Weise verbindet ein Bogen 14 den einen mit dem anderen der seitlichen Ränder 10,11 auf der Seite des hinteren Endes 4 der Basis 2.
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Haltemittel, die in Form von Bindegliedern 15, 16 dargestellt sind, sind vorgesehen, um den Schuh auf der Vorrichtung 1 auf abnehmbare Weise zu halten. Die Bindeglieder 15, 16, die durch den Benutzer geöffnet oder geschlossen werden können, können jeweils die seitlichen Ränder 10,11 verbinden.
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Ein hinteres Abstützelement 17 ist fest an der Basis 2 verbunden durch ein Mittel, das in Form einer Anlenkung auf den seitlichen Rändern 10,11 dargestellt ist. Die Anlenkung bewerkstelligt sich längs einer transversalen Achse W der Vorrichtung 1.
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Das hintere Abstützelement 17 weist eine innere Fläche 18 auf, deren Form gekrümmt ist, um den Schaft des Schuhs auf der Höhe des Hinterteils des unteren Teils des Beines des Benutzers aufzunehmen.
Die Fig. 2 zeigt Zusatzaspekte der Vorrichtung 1.
Ein Anschlag 19, der auf einstellbare Weise durch jedes Mittel fest mit dem hinteren Abstützelement 17 verbunden ist, begrenzt eine Drehung dieses letzteren gemäß der transversalen Achse W. Wenn der Anschlag 19 in Abstützung auf den Bogen 14 ist, kann sich ein oberes Ende 20 des hinteren Abstützelementes 17 nicht weiter vom vorderen Ende 3 der Basis 2 entfernen.
In diesem Fall kann der Benutzer hintere Abstützungen mit dem unteren Teil des Beines einnehmen durch Drücken auf die innere Fläche 18 längs der longitudinalen Richtung L.
Erfindungsgemäß, wie man besser in Fig. 1 erkennt, ragen eine erste 21 und eine zweite Reibungsplatte 22 vor, teilweise zumindest im Verhältnis zur inneren Fläche 12 des ersten seitlichen Randes 10.
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Ahnlich ragen eine dritte 23 und eine vierte Platte 24 vor im Verhältnis zur inneren Fläche 13 des zweiten seitlichen Randes 11, und eine fünfte Platte 25 ragt im Verhältnis zur inneren Fläche 18 des hinteren Abstützelementes 17 vor.
Jede der Platten 21, 22, 23, 24, 25 weist Reibungsmittel auf, die vorgesehen sind, um sich einer Entfernung von der Sohle des Schuhs im Verhältnis zur oberen Fläche 5 der Basis 2 zu widersetzen.
Aus Gründen der Vereinfachung ist nur die zweite Platte 22 nachfolgend mit Hilfe der Fig. 3 und 4 in Einzelheiten beschrieben.
Wie in Fig. 3 gut zu sehen ist, sind die Reibungsmittel durch eine Wechselfolge von Vorsprüngen und Vertiefungen realisiert, die auf einer Reibungsfläche 26 der zweiten Platte 22 angeordnet sind.
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Auf bevorzugte Weise ist jeder Vorsprung durch einen Zahn 27 gebildet, der die Fläche 26 im Wesentlichen parallel zur oberen Fläche 5 der Basis 2 durchläuft.
Die Fläche 26 weist somit eine Folge von mehreren Zähnen 27 auf, die durch Rillen 28 getrennt sind.
Die Zähne 27 sind dazu bestimmt, mit einem seitlichen Abschnitt des Schuhs wie folgt zusammenzuwirken, wenn dieser Abschnitt in Abstützung auf der Reibungsfläche 26 der Platte 22 ist.
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Die Form der Zähne ermöglicht ein Gleiten des Schuhs in Richtung der Basis 2, widersetzt sich jedoch einer Entfernung des Schuhs im Verhältnis zur Basis nach Art von Schuppen eines Fisches im Verhältnis zum Wasser.
Dafür weist jeder Zahn eine besondere Geometrie auf. Ein Zahn 27 weist eine erste Fläche 29 auf, die im Wesentlichen parallel zur Basis 2 ist, sowie eine zweite
•&iacgr; : :
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Fläche 30, die mit der ersten Fläche einen Winkel zwischen 10 und 80 Grad bildet.
Selbstverständlich ist für einen gegebenen Zahn die zweite Fläche 30 weiter von der Basis 2 entfernt, als es die erste Fläche 29 ist.
Die Spitze jedes Zahnes, verkörpert durch die Kante ausgehend von dem Schnitt der ersten Fläche 29 mit der zweiten Fläche 30, neigt dazu, sich in den Rand der Sohle oder in den Schaft des Schuhs hineinzudrücken. Daraus folgt, dass die Sohle des Schuhs dazu neigt, in Kontakt mit der Basis 2 zu bleiben.
Auf bevorzugte Weise ist die Reibungsplatte 22 ein Stück, das mit der inneren Fläche 12 fest verbunden ist. Eine Befestigungsfläche 31 der Reibungsplatte 22 kommt auf der inneren Fläche 12 des ersten Randes 10 zur Abstützung. Rippen 32, 33, 34 der Reibungsplatte 22, die im Verhältnis zur Befestigungsfläche 31 vorragen, werden in Vertiefungen 35, 36, 37 des ersten seitlichen Randes 10 aufgenommen. Vorzugsweise sind die Formen der Rippen und der Vertiefungen komplementär.
Die Befestigung der Reibungsplatte 22 am seitlichen Rand 10 ist beispielsweise durch eine Klebung der Befestigungsfläche 31 auf der inneren Fläche 12, durch eine Klemm-Montage der Rippen 32, 33, 34 der Reibungsplatte 22 in den Vertiefungen 35, 36, 37 des Randes 10 oder durch eine Kombination dieser Mittel realisiert.
Die weiteren Reibungsplatten 21, 23, 34, 25 weisen ähnliche Strukturen wie die zweite Platte 22 auf und sind mit der Vorrichtung 1 auf dieselbe Weise fest verbunden.
Wie Fig. 1 zeigt, sind die erste 21 und dritte Platte 23 auf Höhe des vorderen Verbindungsgliedes 15 angeordnet. Die zweite 22 und vierte 24 Platte ist auf Höhe
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des hinteren Verbindungsgliedes 16 angeordnet. Die fünfte Platte 25 ist in Richtung des hinteren Teils der Vorrichtung 1 unten am hinteren Abstützelement 17 angeordnet. Somit drücken die Verbindungsglieder 15, 16 direkt die Abschnitte des Schuhs auf die Platten.
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Wenn der Benutzer das Brett führt, sind die Bewegungen des Schuhs im Verhältnis zur Vorrichtung gebremst. Es folgt daraus, dass die Führung des Brettes präziser ist.
Die anderen Ausführungsformen der Erfindung sind kurz mit Hilfe der Figuren 5 bis 9 dargestellt. Einzig die Unterschiede im Verhältnis zum ersten Beispiel sind hervorgehoben.
Für das zweite Beispiel ist, wie in Fig. 15 zu sehen ist, eine Basis 50 in Richtung nach oben durch einen Rand 51 verlängert. Eine innere Fläche 52 des Randes 51 nimmt eine Reibungsplatte 53 auf. Diese letztere weist eine Reibungsfläche 54 mit trapezförmiger Zahnung auf, deren Zähne 55 im Wesentlichen parallel zur Basis 50 sind. Eine Befestigungsfläche 56 der Platte 53 und der Rand 51 weisen jeweils Zapfen 57 und Einschnitte 58 in Form eines Schwalbenschwanzes auf für einen Zusammenbau des einen mit dem anderen.
Für das dritte Beispiel ist, wie in Fig. 6 zu sehen ist, eine Basis 70 in Richtung nach oben durch einen Rand 71 verlängert. Eine innere Fläche 72 des Randes 71 nimmt eine Reibungsplatte 73 auf. Diese letztere weist eine gewellte Reibungsfläehe 74 auf, deren vorragende Teile 75 im Wesentlichen parallel zur Basis 70 sind. Eine Befestigungsfläche 76 der Platte 73 und der Rand 71 weisen jeweils Rippen 77 und Rillen 78 für einen Zusammenbau des einen mit dem anderen auf.
Für das vierte Beispiel ist, wie in Fig. 7 zu sehen ist, eine Basis 80 in Richtung nach oben durch einen Rand 81 verlängert. Eine innere Fläche 82 des Randes 81 nimmt eine Reibungsplatte 83 auf. Diese letztere ist in der Form einer Gewebe-
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schicht realisiert. Die Platte 83 oder Gewebeschicht weist eine permanente Befestigungsfläche 84 auf, die einer Reibungsfläche 85 gegenüberliegt. Die permanente Befestigungsfläche 84 ist mit dem Rand 81 durch eine Klebung oder durch eine Naht fest verbunden.
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Die Reibungsfläche 85 weist eine Vielzahl von Fingern 86 in Vorsprung auf. Jeder Finger weist beispielsweise eine Länge zwischen 0,1 und 3 mm und vorzugsweise zwischen 0,8 und 2,1 mm auf. Der Durchmesser eines Fingers liegt beispielsweise zwischen 0,05 und 1 mm, und vorzugsweise zwischen 0,05 und 0,2 mm.
Die Finger 86 sind auf eine Weise nebeneinander angeordnet, dass sie einen Teppich bilden. Sie weisen die Besonderheit auf, an einer ähnlichen oder identischen Schicht festzuhängen, die auf dem aufzunehmenden Schuh angeordnet sein könnte. Der Kontakt der Gewebeschicht oder Platte 83 mit einer ähnlichen Schicht, die mit dem Schuh verbunden ist, bremst stark die Bewegungen des Schuhs im Verhältnis zur Vorrichtung.
Selbstverständlich kann ein Finger 86 die Form einer Nadel oder jede andere Form aufweisen, wie z.B. jene eines Pilzes, einer Schlinge oder andere.
Die Platte 83 ist vorzugsweise ausgehend von Kunststoffmaterialien realisiert.
Das fünfte Beispiel, das mit Hilfe von Fig. 8 dargestellt ist, zeigt nur teilweise eine Haltevorrichtung 90.
Die Vorrichtung 90 weist eine Basis 91 auf, die durch einen ersten seitlichen Rand 92 und einen zweiten seitlichen Rand 93 erhöht ist, wobei diese letzteren durch einen Bogen 94 in Richtung des Hinterteils der Vorrichtung verbunden sind
j fs 5
Ein Anschlag 95 ist fest mit einem hinteren Abstützelement 96 verbunden, um ein Kippen in Richtung nach hinten dieser letzteren entsprechend der transversalen Achse A zu begrenzen. Um dies zu erreichen, kommt der Anschlag 95 auf dem Bogen 94 zur Abstützung. Eine Reibungsplatte 97 ist auf dem Bogen 94 angeordnet auf eine Weise, damit eine Reibungsfläche 98 der Platte reiben kann oder auf den Schuh drücken kann.
Vorzugsweise ragt die Platte 97 im Verhältnis zum hinteren Abstützelement 96 vor. Die Platte 97 ist mit dem Bogen 94 durch jedes Mittel wie z.B. eine Vertiefung, eine Klebung, eine Verschraubung oder anderes verbunden.
In allen Fällen kann die Haltevorrichtung ausgehend von allen Materialien und gemäß aller dem Fachmann bekannten Techniken realisiert sein.
Insbesondere bilden die Basis 2, 91 die seitlichen Ränder 10, 11, 92, 93 und der Bogen 14, 94 vorzugsweise ein Monoblock-Teil, das beispielsweise ausgehend von einem steifen Kunststoffmaterial hergestellt ist. Die Reibungsplatten sind vorzugsweise aus einem nachgiebigen Kunststoffmaterial realisiert, das Polyurethan, Silikon oder Kautschuk enthält. Sie kann auch aus einem steiferen Kunst-Stoffmaterial hergestellt sein.
Ein Schuh 110, der dazu bestimmt ist, auf der Vorrichtung gemäß der Erfindung gehalten zu werden, ist in Fig. 9 gezeigt.
Der Schuh 110 weist eine Sohle 111 und einen Schaft 112 auf. Jede Struktur ist geeignet, um den Schuh 110, die Sohle 111 und den Schaft 112 herzustellen, die vorzugsweise nachgiebig oder halbsteif sind.
Der Schuh 110 ist mit Reibungsplatten versehen, die mit jenen identisch oder ähnlich sind, die für die Haltevorrichtung verwendet werden.
Der Schuh 110 weist zumindest eine Reibungsplatte auf, die teilweise zumindest im Verhältnis zu einem seitlichen Abschnitt der Sohle hervorragt und/oder im Verhältnis zu einem Abschnitt des Schaftes.
Beispielsweise ist eine Platte 113 auf einer Seite des Schuhs angeordnet und eine Platte 114 ist am Hinterteil über dem Absatz oder auf Höhe des Absatzes angeordnet.
Selbstverständlich kann der Schuh 110 eine einzige oder mehrere Reibungsplatten aufweisen. Diese Platten können sich über jedem Abschnitt des Schuhs befinden, der dazu bestimmt ist, in Kontakt mit der Haltevorrichtung zu treten.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die zuvor beschriebenen Beispiele beschränkt und umfasst alle technischen Äquivalente, die in den Umfang der folgenden Ansprüche fallen. Insbesondere kann eine unterschiedliche Anzahl von Reibungsplatten vorgesehen sein, oder dass eine Platte aus mehreren unterschiedlichen Teilen gebildet ist.
Es kann vorgesehen sein, dass eine Platte und der Rand oder das zugeordnete Teil ein Monoblock-Teil bilden. In diesem Fall ist die Platte in die Struktur der Vorrichtung oder des Schuhs integriert. Die Befestigungsfläche einer Platte kann Ausstülpungen jeder Form aufweisen.
Die Vorsprünge und die Vertiefungen der Reibungsfläche einer Platte können jede geeignete Form aufweisen.
Eine Reibungsplatte kann sich über die gesamte Länge eines Randes der Basis oder einer Seite des Schuhs erstrecken.
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Darüber hinaus ist es für die Vorrichtung möglich, dass der Bogen vor dem hinteren Abstützelement ist und dass eine Reibungsplatte auf dem Bogen angeordnet ist, um mit dem Schuh zusammenzuwirken.
In allen Fällen können die Reibungsplatten nur auf der Vorrichtung, nur auf dem Schuh oder gleichzeitig auf der Vorrichtung und auf dem Schuh angeordnet sein, um die erfindungsgemäßen Ergebnisse zu erhalten.
Claims (9)
1. Haltevorrichtung (1, 90) eines Schuhs (110) auf einem Gleit-, Roll- oder Laufbrett, bestimmt zur Sportausübung, wobei die Vorrichtung (1, 90) eine Basis (2, 50, 70, 80, 91) aufweist, die vorgesehen ist, um teilweise zumindest die Sohle (111) des Schuhs (110) aufzunehmen, zumindest einen seitlichen Rand (10, 11, 51, 71, 81, 92, 93), der mit der Basis (2, 50, 70, 80, 91) verbunden ist, um seitlichen Abschnitten des Schuhs gegenüberliegend zu sein, ein hinteres Abstützelement (17, 96), das vorgesehen ist, um den Schaft (112) des Schuhs (110) auf Höhe des Hinterteils des unteren Teils des Beines eines Benutzers aufzunehmen, und zumindest ein Verbindungsglied (15, 16) um den Schuh (110) über der Basis (2, 50, 70, 80, 91) zu halten, wobei der Rand (10, 11, 51, 71, 81, 92, 93) und das hintere Abstützelement (17, 96) jeweils eine innere Fläche (12, 13, 18, 52, 72, 82) aufweisen, die vorgesehen ist, um gegenüberliegend zum Schuh (110) zu sein, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehrere der inneren Flächen (12, 13, 18, 52, 72, 82) zumindest eine Reibungsplatte (21, 22, 23, 24, 25, 53, 73, 83, 97) aufweist, die teilweise zumindest im Verhältnis zur inneren Fläche (12, 13, 18, 52, 72, 82) vorragt, wobei die Reibungsplatte (21, 22, 23, 24, 25, 53, 73, 83, 97) Reibungsmittel aufweist, die vorgesehen sind, um sich zumindest einer Entfernung des Schuhs (110) im Verhältnis zur Basis (2, 50, 70, 80, 91) zu widersetzen.
2. Haltevorrichtung (1, 90) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibungsmittel durch eine Wechselfolge von Vorsprüngen (27, 55, 75) und Vertiefungen (28) gebildet sind, die auf einer Reibungsfläche (26, 54 74, 85, 98) der Reibungsplatte (21, 22, 23, 24, 25, 53, 73, 83, 97) angeordnet sind.
3. Haltevorrichtung (1, 90) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Vorsprung ein Zahn (27) ist und dadurch, dass die Vertiefungen Rillen (28) sind.
4. Haltevorrichtung (1, 90) gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (27) und die Rillen (28) die Reibungsplatte (26) im Wesentlichen parallel zu einer oberen Fläche (5) der Basis (2) durchlaufen.
5. Haltevorrichtung (1, 90) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibungsplatte (21, 22, 23, 24, 25, 53, 73) Rillen (32, 33, 34, 57, 77) aufweist, die in Vertiefungen (35, 36, 37, 58, 78) der Ränder (10, 11, 51, 71) des Bogens (14, 94) oder des hinteren Abstützelementes (17, 96) aufgenommen sind.
6. Haltevorrichtung (1, 90) gemäß irgend einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Platte (25) im Verhältnis zur inneren Seite (18) des hinteren Abstützelementes (17) vorragt.
7. Haltevorrichtung (1, 90) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Platten (21, 22, 53, 73, 83) im Verhältnis zur inneren Fläche (12, 52, 72, 82) des ersten seitlichen Randes (10) vorragen, und dass zwei Platten (23, 24) im Verhältnis zur inneren Fläche (13) des zweiten seitlichen Randes (11) vorragen.
8. Haltevorrichtung (1, 90) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibungsplatte (83) aus Gewebe ist.
9. Nachgiebiger Schuh (110), bestimmt für die Ausübung einer Sportart, wobei der Schuh (110) eine Sohle (111) und einen Schaft (112) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest eine Reibungsplatte (113, 114) aufweist, die zumindest teilweise im Verhältnis zu einem seitlichen Abschnitt der Sohle (111) und/oder im Verhältnis zu einem Abschnitt des Schafts (112) vorragt.
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