DE20115328U1 - Transportelement zum Einbetten in Bauteile, insbesondere in Porenbetonteile - Google Patents
Transportelement zum Einbetten in Bauteile, insbesondere in PorenbetonteileInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Transportelement zum Einbetten in Bauteile, insbesondere in Porenbetonteile, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Transportelemente werden z.B. in Porenbetonplatten eingebettet, um deren Transport zu vereinfachen. Sie weisen üblicherweise einen bei der Herstellung der Porenbetonplatte eingegossenen Verankerungsbereich und einen freiliegenden Anhängebereich auf, in den eine Ringkupplung oder ein Lastaufhahmehaken eines Hebezeugs eingesetzt werden kann. Solche Transportelemente benötigen eine ausreichende Festigkeit und müssen zur Vermeidung eines Ausreißen aus dem Porenbetonbauteil in diesem gut verankert sein. Anderseits ist aber auch eine kostengünstige Herstellung derartiger Transportelemente erforderlich, da sie nur zur Transporterleichterung dienen und nach der endgültigen Montage der mit ihnen versehenen Bauteile keine weiteren Funktionen erfüllen.
Aus der DE 298 08 394 Ul ist ein Transportelement der eingangs erwähnten Art bekannt. Dieses besteht aus einem L-förmig gebogenen Flachstahlstück, das einem oberen, nicht einzubettenden Anhängebereich und einen einzubettenden unteren Verankerungsbereich mit einem rechtwinklig abgebogenen Endteil aufweist. Bei diesem bekannten Transportelement wird die Ausreißfestigkeit im wesentlichen durch die Formbeständigkeit des Flachstahlstücks im Bereich der Biegestelle bestimmt. Um die Steifigkeit an der Abbiegestelle zu verbessern, wurde daher in diesem Bereich eine eingeprägte Versteifungssicke vorgesehen. Dennoch besteht bei größeren Lasten die Gefahr, daß das quer zur Zugrichtung angeordnete Endteil beim Anheben der Last nach unten umgebogen wird und somit das Transportelement aus dem Porenbetonelement herausgezogen werden kann. Auch durch zusätzliche Verstärkungen an der Biegestelle in Form von weiteren Sicken etc. ist die Steifigkeit in diesem Bereich nur bedingt steigerbar. Außerdem muß der Flachstahl eine relativ hohe Materialstärke aufweisen, damit im Anhängebereich ein Materialbruch aufgrund der dort zu übertragenden hohen Zugkräfte verhindert werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein einfach herstellbares Transportelement der eingangs genannten Art zu schaffen, das mit geringem Materialeinsatz eine verbesserte Tragfähigkeit ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch ein Transportelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Transportelements besteht darin, daß der aus einem schlaufenförmig gebogenen Flachmaterial geformte Verankerungsbereich eine vergleichsweise große Lastaufhahmefläche aufweist. Die zu tragende Last wird nicht nur von dem im unteren Bereich angeordneten Querstück, sondern auch von den schräg aufeinander zu verlaufenden Schenkeln getragen, die darüber hinaus für eine verbesserte Verankerung des Transportelements innerhalb eines Bauteils sorgen. Da die zu übertragende Kraft auf eine größere Fläche verteilt wird, kann ein Ausbrechen des Transportelements aus den z.B. aus Porenbeton bestehenden Bauteilen auch bei größeren Belastungen vermieden werden. Das Querstück ist im unteren Bereich des zu transportierenden Bauteils eingebettet, in dem üblicherweise die höchste Festigkeit vorliegt Dadurch wird die Ausreißfestigkeit des Transportelements zusätzlich verbessert. Der schlaufenförmig gebogene Verankerungsbereich weist außerdem eine hohe Steifigkeit auf, so daß belastungsbedingte Verformungen verhindert werden können. Darüber hinaus kann ein derartiges Transportelement ohne aufwendige Fertigungsmaßnahmen z.B. aus einem Blechstreifen kostengünstig hergestellt werden. Aufgrund der erhöhten Lastaufhahmefläche und der großen Steifigkeit des erfindungsgemäßen Transportelements kann auch die Dicke des zur Herstellung verwendeten Flachmaterials im Vergleich zu den herkömmlichen Transportankern reduziert werden, wodurch eine Materialersparnis möglich ist.
Um auch im Anhängebereich eine ausreichend große Anlagefläche für ein dort angreifendes Lastaufhahmelement zu schaffen, sind dort bei einer zweckmäßigen Ausführung der Erfindung mehrere aufeinander liegende und fest miteinander verbundene Abschnitte des Flachmaterials vorgesehen. Bei Verwendung eines Blechstreifens zur Formung des Transportelements kann dies auf einfache Weise dadurch erfolgen, daß die Enden des Blechstreifens einmal oder mehrfach umgebogen und aufeinandergefaltet werden. Die Verbindung der aufeinander liegenden Abschnitte kann zweckmäßigerweise durch ein umformtechnisches Fügeverfahren, wie z.B. Clinchen, Nieten oder seitliches Einschneiden
erfolgen. Derartige umformtechnische Fügeverfahren weisen gegenüber thermischen Fügeverfahren, wie z.B. Schweißen, den Vorteil auf, daß die Festigkeitswerte des Flachmaterials nicht durch Wärmeeinwirkung beeinträchtigt werden. Clinchverbindungen oder Einschneidverbindungen sind im Vergleich zu den Nietverbindungen vorteilhaft, da keine Zusatzwerkstoffe oder Hilfsfügeteile erforderlich sind.
In einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Anhängebereich ein Halteelement zur Fixierung des Transportelements an einer in dem Bauteil mit eingebetteten Bewehrung angeordnet. Dadurch kann das Transportelement in seiner gewünschten Position gehalten werden, wenn die zur Herstellung von Beton- oder Porenbetonteilen verwendete Ausgangsmischung in die mit einer Bewehrung versehene Gießform eingefüllt wird. In einer besonders einfachen und kostengünstigen Ausführung kann das Halteelement z.B. ein Haltebügel sein, der aus einen Drahtstück geformt und an dem Transportelement befestigt ist.
Zur einfachen Anpassung des Transportelements an unterschiedliche Bewehrungen ist das z.B. aus einen Draht geformte Halteelement in einer vorteilhaften Ausgestaltung lösbar am dem Transportelement befestigt. Die Halteelemente können so auf einfache Weise ausgetauscht und auf die jeweiligen Abstände der Bewehrungen abgestimmt werden.
Weitere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Figur 1 ein erfindungsgemäßes Transportelement in einer Perspektive;
Figur 2 das in Figur 1 dargestellten Transportelement mit einem noch nicht
eingesetzten Haltebügel und einem eingesetzten Haltebügel in einer schematischen Seitenansicht;
Figur 3 eine Detailansicht des in Figur 2 mit X gekennzeichneten Bereichs in einer
vergrößerten Darstellung;
Figur 4 ein in Figur 1 gezeigtes Transportelement in seiner eingebetteten Stellung
innerhalb eines Porenbetonbauteils und
Figur 5 das in Figur 1 gezeigte Transportelement in einer schematischen Seitenansicht.
Das in Figur 1 in einer Perspektive schematisch dargestellte Transportelement ist zum Einbetten in ein aus Porenbeton, Beton oder dgl. bestehendes Bauteil bestimmt. Es ist aus einem Blechstreifen geformt und enthält einen im wesentlichen flachen oberen Anhängebereich 1 sowie einen schlaufenförmig gebogenen unteren Verankerungsbereich 2. Der schlaufenformige Verankerungsbereich 2 ist mit einem Querstück 3 und zwei von diesem nach oben gebogenen Schenkeln 4 und 5 gebildet, deren Abstand in Richtung des Anhängebereichs 1 abnimmt. Im Anhängebereich 1 sind die vom Querstück 3 schräg nach oben aufeinander zu verlaufenden Schenkel 4 und 5 parallel aneinander liegend angeordnet. Zur Vergrößerung des Lastaufhahmequerschnitts im Anhängebereich 1 sind die Enden der beiden Schenkel 4 und 5 zur Bildung aufeinder liegender Abschnitte umgebogen. Bei der gezeigten Ausführung ist z.B. der die Last übertragende Querschnitt durch einmaliges Umbiegen bzw. Doppeln der jeweiligen Enden des zur Herstellung des Transportelements verwendeten Blechstreifens auf einfache Weise verdoppelt. Die Umfaltung am Ende der beiden Schenkel 4 und 5 wird zweckmäßigerweise vor der Biegung des schlaufenförmigen Verankerungsbereichs 2 durchgeführt. Hierzu werden die beiden Enden des zunächst flachen Blechstreifens um 180° umgebogen. Daraufhin werden die aufeinander liegenden Abschnitte durch ein Fügeverfahren fest miteinander verbunden. Bei der in Figur 1 dargestellten Ausführung sind hierzu sogenannte Clinchverbindungen 6 vorgesehen. Hierbei werden die einander überlappenden Blechabschnitte durch einen lokalen Umformvorgang über einen Stempel und eine zugehörige Matrize ohne Zusatzwerkstoffe oder Hilfsfügeteile miteinander verbunden. Anschließend wird der an den Enden durch Umbiegen bzw. Doppeln verstärkte Blechstreifen derart gebogen, daß der schlaufenfömige Verankerungsbereich 2 mit dem unteren Querstück 3 und den nach oben zusammenlaufenden Schenkeln 4 und 5 entsteht. Im oberen Bereich werden die beiden Schenkel 4 und 5 zur Bildung des flachen Anhängebereichs 1 dann über ein thermisches oder umformtechnischen Fügeverfahren fest miteinander verbunden.
In dem Anhängebereich 1 ist eine kreisrunde durchgehende Öffnung 7 zur Aufnahme einer Ringkupplung, eines Lastaufnahmehakens oder eines anderen geeigneten Lastaufhahmeelements eines Hebezeugs oder dgl. vorgesehen. Unterhalb der Öffnung 7 ist in dem Anhängebereich 1 ferner ein im wesentlichen parallelogrammförmiger Durchbruch 8 zur Aufnahme eines im folgenden näher erläuterten Haltebügels 9 angeordnet.
Wie besonders aus Figur 2 hervorgeht, weist der z.B. aus einem Draht 10 gebogene Haltebügel 9 eine kreisförmige Öse 11 mit einer Verengung 12 und zwei seitliche Arme 13 und 14 auf, die an ihren jeweiligen Enden nach innen umgebogen sind. Der in Figur 3 näher dargestellte parallelogrammförmige Durchbruch 8 und die Öse 11 mit der Verengung 12 sind in ihrer Dimensionierung derart aufeinander abgestimmt, daß die Öse 11 in einer in Richtung der längeren Diagonale 15 des Durchbruchs 8 gekippten Stellung in den Durchbruch 8 eingesetzt werden kann. Die kleinere Diagonale 16 des Durchbruchs 8 und die Verengung 11 sind derart aneinander angepaßt, daß der Haltebügel 9 durch anschließendes Drehen um 45° in der gemäß Figur 1 dargestellten Montagestellung einrastet und dort gehalten wird. Durch Drehen des mit der Öse 11 in den Durchbruch 8 eingesetzten Haltebügels 9 um 45° kann dieser so auf einfache Weise fixiert oder zur Demontage gelöst werden.
Wie in Figur 4 schematisch gezeigt ist, kann das Transportelement mit einem derart verriegelten Haltebügel 9 an Bewehrungsstäben 17 und 18 einer vor dem Eingießen der Porenbetonmischung in einer entsprechenden Gießform angeordneten Bewehrung 19 befestigt werden. Auf diese Weise kann das Transportelement in seiner gewünschten Position gehalten werden, bis das aus Porenbeton oder dgl. hergestellte Bauteil 20 eine ausreichende Festigkeit erreicht hat. Durch den an den Bewehrungsstäben gehalteten Haltebügel 9 wird außerdem eine zusätzliche Sicherung in der Querrichtung erreicht, sowie eine Traglasterhöhung über die Bewehrung.
Das vorstehend beschriebene Transportelement ist gemäß Figur 5 in einem z.B. aus Porenbeton gefertigten Bauteil 20 derart angeordnet, daß der schlaufenförmige Verankerungsbereich 2 in dem Bauteil eingebettet und der Anhängebereich 1 zumindest im Bereich der Öffnung 7 frei liegt. Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführung ist der mit der Öffnung versehene Anhängebereich in einer entsprechenden Vertiefung 21 des Bauteils 20 angeordnet. Dies kann dadurch erreicht werden, daß auf den Anhängebereich 1 ein aus Styropor bestehender Formkörper bzw. Aussparungskörper mit einer der Vertiefung 21 entsprechende Außenform aufgesetzt wird. Dieser Formkörper wird bei der in einem Autoklaven durchgeführten Wärmebehandlung aufgelöst, so daß an fertigen Bauteil 20 die entsprechend Vertiefung 21 mit dem darin angeordneten Anhängebereich 1 verbleibt.
Claims (10)
1. Transportelement zum Einbetten in Bauteile (20), insbesondere in Porenbetonteile, das einen einzubettenden unteren Verankerungsbereich (2) und einen nicht einzubettenenden oberen Anhängebereich (1) mit mindestens einer Öffnung (7) für ein Lastaufnahmeelement enthält, dadurch gekennzeichnet, daß der einzubettende Verankerungsbereich (2) aus einem schlaufenförmig gebogenen Flachmaterial mit einem unteren Querstück (3) und zwei einander gegenüberliegenden Schenkeln (4, 5) gebildet ist.
2. Transportelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (4, 5) von dem Querstück (3) in Richtung des Anhängebereichs (1) aufeinander zu verlaufenden und im Anhängebereich (1) aneinander liegend angeordnet sind.
3. Transportelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (4, 5) an ihren Enden zur Bildung flach aufeinander liegender Abschnitte einmal oder mehrfach umgebogen sind.
4. Transportelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die flach aufeinander liegenden Abschnitte an jedem Schenkel (4, 5) durch ein thermisches oder umformtechnisches Fügeverfahren fest miteinander verbunden sind.
5. Transportelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (4, 5) mit den aufeinander liegenden Abschnitten im Anhängebereich (1) durch ein thermisches oder umformtechnisches Fügeverfahren fest miteinander verbunden sind.
6. Transportelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Anhängebereich (1) ein Halteelement (9) zur Fixierung des Transportelements an einer in das Bauteil (20) mit einzubettenden Bewehrung (19) angeordnet ist.
7. Transportelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement ein in einem Durchbruch (8) im Anhängebereich (1) lösbar befestigbarer Haltebügel (9) ist.
8. Transportelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltebügel (9) eine durch den Durchbruch (8) einführbare Öse (11) und eine innerhalb des Durchbruchs verriegelbare Verrengung (12) aufweist.
9. Transportelement nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltebügel (9) zwei an deren Enden umgebogene seitliche Arme (13, 14) enthält.
10. Transportelement nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchbruch (8) parallelogrammförmig ist.
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