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DE20115181U1 - Als Seitenfalten-Beutel bzw. -Sack ausgebildete Verpackung für Schüttgüter - Google Patents

Als Seitenfalten-Beutel bzw. -Sack ausgebildete Verpackung für Schüttgüter

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DE20115181U1
DE20115181U1 DE20115181U DE20115181U DE20115181U1 DE 20115181 U1 DE20115181 U1 DE 20115181U1 DE 20115181 U DE20115181 U DE 20115181U DE 20115181 U DE20115181 U DE 20115181U DE 20115181 U1 DE20115181 U1 DE 20115181U1
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Germany
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Nordenia Deutschland Steinfeld GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

15695/me/mi
Gebrauchsmusteranmeldung
Nordenia Deutschland Steinfeld GmbH, Am Tannenkamp 21, 49439 Steinfeld
Als Seitenfalten-Beutel bzw. -Sack ausgebildete Verpackung für Schüttgüter
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für Schüttgüter, die als Seitenfalten-Beutel bzw. -Sack ausgebildet ist, bei dem sich zwischen den Seitenrändern von eine Vorderwand und eine Rückwand bildenden Folien jeweils eine Seitenfalten-Folie befindet, und der einen Wiederverschluß aufweist, der aus Nut- und Federelementen besteht, die nach Lösen ihres Eingriffes zwecks Öffnung der Verpackung clipsähnlich verrastend wieder in verschließenden Formschluß drückbar sind.
Bekannte Verpackungen in Form von Seitenfalten-Beuteln dienen der Aufnahme von Schüttgütern und weisen einen Wiederverschluß auf, der es erlaubt, den Inhalt der Verpackung in Teilmengen, also portionsweise auszuschütten bzw. zu entnehmen.
Der Wiederverschluß kann manuell geöffnet werden, um die jeweils gewünschte Menge des Inhaltes zu entnehmen und kann anschließend Wittier ,verechlossen..werden,
Der Wiederverschluß bekannter Verpackungen besteht aus an den aufeinanderliegenden Folien, welche Vorder- und Rückwand der Verpackung bilden, angebrachten Bändern. Die Bänder erstrecken sich im oberen Randbereich der Verpackung etwa parallel zur oberen Endkante zwischen den Seitenfalten befindlichen Abschnitt und liegen bei geschlossener Verpackung aufeinander. Eines der als Bänder vorliegenden Elemente des Wiederverschlusses weist eine hinterschnittene Nut auf, die zumeist aus vorstehenden, angeformten, parallel zueinander verlaufenden Rippen, Wulsten oder dergleichen Steggebilden besteht. Das jeweils zugeordnete gegenüberliegende, ebenfalls als Band vorliegende Gegenelement weist eine vorstehend angeformte Rippe, Leiste oder dergleichen auf, deren freie Endkante etwa pilzkopfartig verdickt ausgebildet ist. Durch Zusammenpressen der als Bänder vorliegenden Elemente kann die pilzkopfartige Verdickung mit der hinterschnittenen Nut in verrastenden Eingriff gebracht werden, bei dem eine derart ausgerüstete Verpackung verschlossen ist.
Solche Wiederverschlüsse für beutelartige Verpackungen werden auch als „Zip-Verschlüsse" oder „Zipper-Verschlüsse" bezeichnet.
Für Flach- und teilweise auch Seitenfalten-Beutel mit einem Fassungsvermögen bis etwa 2 kg, werden solche „Zip-Verschlüsse" eingesetzt. Die als Bänder vorliegenden Elemente, und damit der gesamte Wiederverschluß, erstrecken sich quer über die Breite, »des Beutels, w.pb.ai ayfgjrund der relativ gerin-
• ·
geren Dimensionierung die Entleeröffnung dann derart bemessen ist, daß sich daraus noch dosiert entnehmen läßt. Beutel oder Säcke mit höherem Fassungsvermögen, z. B. 5 kg bis 10 kg, sind dagegen so breit, daß eine nach Öffnen des Wiederverschlusses vorliegende Öffnung eine Weite hat, die nur noch unter Schwierigkeiten ein Ausdosieren kleinerer Entnahmemengen durch Ausschütten zuläßt, oftmals jedoch die dosierte Entnahme kleinerer Mengen sogar verhindert.
Die Vorteile eines als „Zip-Verschluß" ausgebildeten Wiederverschlusses lassen sich deshalb bei Beuteln bzw. Säcken mit mehr als 2 kg Fassungsvermögen nicht ohne weiteres problemlos nutzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Verpackungen, nämlich Beutel bzw. Säcke, insbesondere Seitenfalten-Beutel mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 kg unter Verwendung eines „Zip-Verschlusses" wiederverschließbar zu gestalten.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jeweils eines der Elemente (Nut oder Feder) des Wiederverschlusses an der dem Innenraum der Verpackung zugekehrten Oberfläche wenigstens einer der beiden Seitenfalten-Folien angeordnet ist und daß das jeweilige Gegenelement (Feder oder Nut) des Wiederverschlusses in einer entsprechenden, zugeordneten Position an jeweils zugekehrten Flächen sowohl der Vorderwand-Folie als auch gleichzeitig der Rückwand-Folie angeordnet ist.
Bei einem z. B. durch eine obere, quer verlaufende Verbindungsnaht vesectvlossenen S.eitenf alten-Beutel kann der. Bereich
der Seitenfalte, der erfindungsgemäß mit dem Wiederverschluß ausgerüstet ist, durch Aufreißen oder Aufschneiden der unterhalb der Verbindungsnaht jedoch oberhalb des Wiederverschlusses befindlichen verschlossenen Bereiche zugänglich gemacht werden. Durch anschließendes Öffnen des Wiederverschlusses entsteht an der entsprechenden Seite der Verpackung eine relativ kleine Öffnung, deren Weite durch die Breite der jeweiligen Seitenfalten-Foiie in etwa bestimmt ist. Über diese kleine Öffnung kann Füllgut portionsweise ausgeschüttet werden.
Nach Öffnen des Wiederverschlusses kann die Seitenfalte z. B. vollständig ausgeklappt werden, so daß eine rhombenförmige Entleerungsöffnung entsteht, welche, wie eine Ausgießtülle am oberen Ende der jeweiligen Seitenfalte von der Verpakkung seitlich vorsteht. Auch aus großvolumigen Verpackungen kann damit dosiert entnommen werden und ist die Öffnung bzw. Ausgießtülle wiederverschließbar. '
Die Nut- und Federelemente des Wiederverschlusses liegen in Form von Bändern aus Kunststoff mit vorbestimmter Länge vor, die nach Anlegen an die zugeordnete Fläche der jeweiligen Folien, welche die Wände der Verpackung bilden, mittels wenigstens einer Verbindungsnaht mit der jeweiligen Folie verbunden sind. Die Verbindungsnaht ist vorzugsweise eine Schweiß- oder Siegelnaht. Es ist jedoch auch möglich Klebenähte ■ zu verwenden. · ·
Nach einer Weiterbildung zeichnet sich die erfindungsgemäße Verpackung'-dpskirch aus,, daß .die Verbindungsnaht an der je-
weils dem oberen Verpackungsende abgekehrten Seite des Wiederverschlusses, über die den Wiederverschluß aufweisende Seitenfalte hinaus bis zum gegenüberliegenden Längsrand verläuft. Somit ist die Verbindungsnaht an derjenigen Seite der als Bänder vorliegenden Elemente des Wiederverschlusses angeordnet, die jeweils dem oberen Verpackungsende abgekehrt ist und ist über die den Wiederverschluß aufweisende Seitenfalte hinaus verlängert. Insbesondere verläuft die Verlängerung bis in die durch die Seitenfalten gebildeten Längsränder der Verpackung hinein, die beispielsweise durch sogenannte Siegelnähte, die auch versteifende Wirkung haben, gebildet sind und die der Befestigung der Seitenfalten-Folien dienen. Dabei ist das obere Verpackungsende hier nicht der obere freie Außenrand der Verpackung, sondern der Bereich der Verpackung, welcher den über dem inneren Füllgutspiegel befindlichen Innenraum der Verpakkung entspricht. Dieser Bereich, d. h. das obere Verpackungsende, läuft aus und endet am oberen freien Außenrand.
: Die verlängerte Verbindungsnaht, welche somit oberhalb des einem Seitenfaltenbereich zugeordneten Wiederverschlusses angeordnet ist, verläuft demzufolge über die volle Breite der Verpackung und bildet damit eine obere Abschweißung, die das obere Ende der gefüllten Verpackung auch im zwischen den Seitenfalten befindlichen Bereich dichthält.
In einem vorbestimmten Abstand und somit parallel zur Verbindungsnaht verlaufend, kann an der dem oberen Verpackungsende abgekehrtep«.£jeitej»· d... h. an dejc dem., freien Außenrand zuge-
kehrten Seite, eine zweite Verbindungsnaht angeordnet sein, welche über die volle Breite der Verpackung verläuft.
Durch die zweite obere Verbindungsnaht, die ebenfalls als sogenannte Äbschweißung bezeichnet werden kann, ist ein mehrlagiger Folienlappen gebildet, in den z. B. ein Tragegriff insbesondere in Form einer Öse eingearbeitet werden kann.
Ebenso wie die Verbindungsnähte im rechten Winkel zu den Längsrändern mit den Seitenfaiten verlaufen, also parallel zum Boden der Verpackung, kann natürlich auch der Wiederverschluß parallel zur benachbarten Verbindungsnaht verlaufend ausgerichtet sein. Der Wiederverschluß kann jedoch auch in einem vorbestimmten Winkel zum zugehörigen Längsrand der Verpackung angeordnet werden, wobei, wie bereits gesagt, ein rechter Winkel zum Längsrand der Verpackung für die Anbringung des Wiederverschlusses bevorzugt ist.
Selbstverständlich läßt sich ein Wiederverschluß in jede der beiden Seitenfalten einer Verpackung integrieren. Darüber hinaus ist es möglich, auch den zwischen den Seitenfalten befindlichen Bereich der die Wände der Verpackung bildenden Folien mit einem entsprechenden Wiederverschluß vorzugsweise zusätzlich auszurüsten.
An der dem oberen Verpackungsende abgekehrten Seite der Verbindungsnaht für den jeweiligen Wiederverschluß ist eine etwa parallel dazu verlaufende Folientrennung angeordnet.
Da die erfindungsgemäße Verpackung durch die obere quer
zweite ^ Verbindungsnaht
über die ges*am£e Bceivfee .verkaufende.. zw
bzw. Abschweißung verschlossen ist, wird durch die vorgesehene Folientrennung unterhalb der zweiten Verbindungsnaht bzw. Abschweißung der Wiederverschluß in der jeweiligen Seitenfalte zugänglich, wenn die Folientrennung benutzt, bzw. in Wirkung gesetzt wird.
Vorzugsweise ist die Folientrennung eine Aufreißperforation oder eine schwächende, künstlich erzeugte Riefe in Form einer Linie, deren Länge mindestens etwa gleich der Tiefe einer jeweils zugeordneten Seitenfalte mit Wiederverschluß ist.
Durch entsprechenden Zug, beispielsweise quer zur Aufreiß-.perforation, an der oberen durch die Abschweißung entstandenen Folienlasche mit dem Tragegriff, wird der Wiederverschluß zugänglich, so daß die entsprechende Seitenfalte, nach Öffnen des Wiederverschlusses, bei dem seine Elemente, Nut und Feder, voneinander getrennt werden, ausgeklappt und zu einer Entnahmeöffnung gestaltet werden kann. ·
Ebenso wie ein zwischen Verbindungsnaht, vorzugsweise der zweiten Verbindungsnaht, und oberem freien Außenrand der Verpackung befindlicher Bereich, in . dem Vorderwand und Rückwand bildende Folien aneinandergelegt sind, eine eingearbeitete Tragegriffanordnung aufweist, kann auch im Bodenbereich, vorzugsweise gegenüber der Ausschüttöffnung, eine entsprechende Tragehilfe, z. B. eine angeschweißte Folienlasche mit Griffloch vorgesehen sein oder auch ein vorhandenes, relativ großflächiges Bodendreieck sinngemäß benutzt werden. Dadurch ist insbesondere., bei. gjcoßyolujnaigeren Verpackungen eine Gegen-
halterung geschaffen, die das Ausschütten aus in dem Seitenfaltenbereich oben befindlichen, und damit seitlich sitzenden Ausschüttöffnungen erleichtert, wenn die volle Verpackung am oberen Tragegriff gehoben wird und dabei mit der unteren Tragehilfe entsprechend in Schräglage haltbar ist.
Besonders vorteilhaft ist auch eine Verpackung, die sich auszeichnet durch eine Kombination eines ersten Wiederverschlusses im Bereich wenigstens einer der Seitenfalten mit einem davon getrennt angebrachten, zweiten Wiederverschluß, der zwischen Vorderwand und Rückwand bildenden Folien in einem vorbestimmten Abschnitt zwischen den Längsrändern bzw. den Seitenfalten. Der zweite Wiederverschluß verläuft nicht unbedingt über die gesamte verbleibende Breite der Verpackung vom ersten' Wiederverschluß bis zum gegenüberliegenden Längsrand der jeweils anderen Seitenfalte. Vielmehr kann der zweite Wiederverschluß lediglich einen Teil bzw. Abschnitt dieser Breite einnehmen, wobei verbleibende Abschnitte mit einer entsprechend langen, jeweils zugehörigen Verbindungsnaht verschlossen werden können. ' - ...··■■.
Die vorstehende Ausgestaltung kann bevorzugt bei Doppelkammer-Beuteln zur Anwendung kommen.
Selbstverständlich wird die Aufreißperforation entsprechend gestaltet, um beide Wiederverschlüsse zugänglich zu machen, die gegebenenfalls unterhalb einer oberen, versiegelnden Abschweifung in Form einer zweiten Verbindungsnaht liegen.
*8
Gerade bei großvolumigen Verpackungen haben Wiederverschlüsse unter Umständen die als nachteilig empfundene Eigenschaft, durch den Füllgutdruck zu selbständiger Öffnung zu neigen.
Bei der erfindungsgemäßen Verpackung verwendete Wiederverschlüsse vermeiden ein selbständiges Öffnen dadurch, daß bei jedem Wiederverschluß jedes Band mit einem Nutelement mit hinterschnittener Nut ausgerüstet ist und dann die Bänder innerhalb eines Wiederverschlusses derart seitlich zueinander versetzt sitzen, daß eine freie Kopfkante jeweils eines der Nutschenkel in die Nut des jeweils gegenüberstehenden Nutelements formschlüssig verrastend eingreift.
Ein aus solchen Bändern gebildeter Wiederverschluß zeichnet sich mit Vorteil durch eine Zweifachverhakung aus, die höhere Halte- bzw. Verschlußkräfte bietet.
Die Gestaltung der Wiederverschlüsse mit Bändern, die jeweils Nutelemente mit hinterschnittener Nut aufweisen, welche sich doppelt verhaken, hat auch noch den Vorteil, daß die Wiederverschlüsse verbesserte Abdichtung ergeben, die z. B. das Eindringen von Milben in die Verpackung verhindert und außerdem auch weitgehend gasdicht ist.
Zur Verbesserung der Standfestigkeit und Restentleerung der erfindungsgemäßen Verpackung, kann diese auch noch im unteren Bereich mit Diagonal-Schweißnähten ausgerüstet werden.'
Maximale Dichtigkeit der Wiederverschlüsse· wird außerdem dadurch erreiqh.tfc..daß..do,e Ejideu .der ent sprechenden Bänder mit
·|&iacgr;.«.. fi Q. &Pgr;&Igr;
den die Längsränder ausbildenden Längssiegelnähten verbunden sind, welche wiederum die Seitenfalten-Folien mit den die Vorderwand und die Rückwand bildenden Folien verbinden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung·, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung,
Fig. 2 eine Ansicht der Verpackung im Schnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnitt-Ansicht entsprechend
Fig. 2, wobei die linke Seitenfalte durch den gelösten Wiederverschluß zu einer Ausschüttöffnung ausgeklappt ist,
Fig. 4 eine schematische Ansicht einer Ausführung für den Wiederverschluß im Schnitt und
Fig. 5 eine schematische Ansicht einer zweiten
·.·' ■ Ausführungsform eines Wiederverschlusses im..Schnitt
j &eegr;·. &Pgr; &Ogr;. &Pgr; 1
In Fig. 1 ist eine Ansicht einer Verpackung für Schüttgüter dargestellt, die als Seitenfalten-Beutel 1 ausgebildet ist, bei dem sich zwischen den Seitenrändern 2, 3 und 4 von eine Vorderwand 5 und eine hier nicht weiter sichtbare Rückwand 6 bildenden Folien 7 und 8 (Fig. 2) jeweils eine Seitenfalten-Folie 9 bzw. 10 befindet.
Im hier gezeigten gefüllten Zustand spreizen sich die Seitenfalten-Folien 9 und 10 auf und es entsteht unten für den Seitenfalten-Beutel 1 ein Standboden. ■
Im oberen Verpackungsbereich ist eine quer durchlaufende Verbindungsnaht 11 vorhanden, mit welcher das obere Ende des Seitenfalten-Beutels 1 weitestgehend verschlossen ist. Links außen endet die Verbindungsnaht 11 vor einem Wiederverschluß 12 bzw. ist die Verbindungsnaht 11 verwendet, um die Elemente des Wiederverschlusses 12 mit den Folien, welche die Wände 5 und 6 bilden und/oder der Seitenfalten-Folie 9 zu verbinden.
Durch die quer durchlaufende Verbindungsnaht 11 ist ein. mittels der ane-inandergelegten Folien von Vorderwand 5 und Rückwand 6 gebildeter Streifen 13 am Außenrand der Verpackung vorhanden, in den eine als Tragegriffanordnung 14.dienende Öse 15 eingearbeitet ist.
An der dem oberen Außenrand mit dem Streifen 13 zugekehrten Seite der- Verbindungsnaht 11 bzw. des Wiederverschlusses • 12 ist eine etwa parallel dazu verlaufende Folientrennung 16 angeordnet, die ..hiep.^ als>: Auforeißpearfexratjion. »17. ausgebildet
ist. Die Aufreißperforation ist durch gestrichelte Linien lediglich angedeutet. Über der als Aufreißperforation 17 ausgebildeten Folientrennung 16 befindet sich eine zweite guer durchlaufende Verbindungsnaht 18 in Form einer Abschweißung.
Um den Seitenfalten-Beutel zu öffnen, wird die Aufreißperforation 17 von der Seite der Seitenfalten-Folie 9 her eingerissen, so daß der Wiederverschluß 12 nunmehr freiliegt. Der Wiederverschluß kann geöffnet werden, indem seine Elemente voneinander getrennt werden, und eine nachstehend näher erläuterte Ausschüttöffnung bilden.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1. Die beiden Folien 7 und 8, welche Vorderwand 5 bzw. Rückwand 6 bilden, laufen seitlich in hier übertrieben dargestellte Bereiche aus, in denen zwischen die Folien 7 und 8 jeweils eine Seitenfalten-Folie 9 bzw. 10 gelegt ist. Durch entsprechende Siegelnähte 19, 20, 21 und 22 sind sämtliche Folien des Seitenfalten-Beutels im Bereich der Längsränder 2, 4 bzw. 3, 50. miteinander verbunden. Zwischen die Seitenfalten-Folie 9 und den die Seitenfalten-Folie abdeckenden Bereichen- der Folien 7 und 8 ist in dem Abschnitt, wie er aus Fig. 1 ersichtlich ist, ein Wiederverschluß 12 angeordnet,- der aus zwei aufeinan-. derliegenden Elementen besteht. An der dem Innenraum des Seitenfalten-Beutels zugekehrten Oberfläche der Seitenfalten-Folie 9 ist eines der Elemente angeordnet. Das jeweilige Gegenelement des Wiederverschlusses ist in einer entsprechenden Position an jeweils z.ugekehj:ten ELächjen..sowohl der Folie 7 der
Vorderwand 5 als auch der Folie 8 der Rückwand 6 angeordnet. Beide Elemente sind mit den ihnen zugeordneten Folien 9 bzw.
7, 8 entsprechend fest verbunden, z. B. verschweißt.
Fig. 3 zeigt eine Fig. 2 entsprechende Ansicht. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Fig. 3 verdeutlicht, wie die Seitenfalten-Folie 9 bei Öffnen des Wiederverschlusses zusammen mit dem an der Innenseite der Seitenfalten-Folie 9 befestigten Element 25 des Wiederverschlusses 12 nach außen geklappt werden kann, so daß eine Öffnung 24 entsteht, durch die sich Schüttgut ausschütten läßt. Das Gegenelement 2 6 des Wiederverschlusses sitzt an den Folien 7 und
8. Der Wiederverschluß 12 läßt sich durch Zusammenfügen seines Elementes 25 mit dem Gegenelement 26 wieder verschließen, womit ein Verschluß der Ausschüttöffnung 24 erreicht ist.
Fig. 4 zeigt eine schematische Seitenansicht einer Ausführung eines Wiederverschlusses 12 in einem Schnitt. Bei der Ausführung gemäß Fig. 4 ist das Element 25 ein Band 27 mit einem erhaben vorstehenden Nutelement 28, das aus zwei parallelen zueinanderverlaufenden Nutschenkeln besteht, welche eine hinterschnittene Nut 29 einschließen. Das entsprechende Gegenelement 26 umfaßt ebenfalls ein Band 27', an welches ein erhaben vorstehender Steg mit einem pilzkopfartig verdickten Kopf 30 angeformt ist. Die Folien 7, 8, an welche das Band 27 des Elements 25 angesetzt ist, sind angedeutet. Ebenfalls angedeutet ist die Seitenfalten-Folie 9, an welche das Band 27'
des als Feder ausaebildet.en .Gegeneiements 2£ angesetzt ist. : ::.. ·:::·: ·: :.. *: &khgr; " · · · : :: .· : : : : : **'.·. '..- A.
* 14
Fig. 5 zeigt eine zweite Ausführungsform eines Wiederverschlusses im Schnitt. Bei dieser Ausführungsform weisen beide Elemente des Wiederverschlusses 12 an entsprechenden Bändern 27'' bzw. 27''' angeordnete Nutelemente 28' bzw. 28'' mit hinterschnittenen Nuten 29' bzw. 29'' auf, wobei die Bänder 27'' bzw. 27''' derart seitlich zueinander versetzt an den Folien 7, 8, einerseits, bzw. 9, andererseits, sitzen, daß eine freie Kopfkante jeweils eines Nutschenkels 31 bzw. 31' in die Nut 29' bzw. 29'' des jeweils gegenüberstehenden Nutelements formschlüssig verrastend eingreift.

Claims (12)

1. Verpackung für Schüttgüter, die als Seitenfalten- Beutel bzw. -Sack ausgebildet ist, bei dem sich zwischen den Seitenrändern von eine Vorderwand und eine Rückwand bildenden Folien jeweils eine Seitenfalten-Folie befindet, und der einen Wiederverschluß aufweist, der aus Nut- und Federelementen besteht, die nach Lösen ihres Eingriffes zwecks Öffnung der Verpackung clipsähnlich verrastend wieder in verschließenden Formschluß drückbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eines der Elemente mit Nut oder mit Feder (25 oder 26) des Wiederverschlusses (12) an der dem Innenraum der Verpackung zugekehrten Oberfläche wenigstens einer der beiden Seitenfalten-Folien (9) angeordnet ist und daß das jeweilige Gegenelement mit Feder oder mit Nut (25 oder 26) des Wiederverschlusses (12) in einer entsprechenden zugeordneten Position an jeweils zugekehrten Flächen sowohl der Vorderwand- Folie (7) als auch der Rückwand-Folie (8) angeordnet ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (25, 26) des Wiederverschlusses (12) 'in Form von Bändern (27, 27', 27", 27''') mit vorbestimmter Länge vorliegen, die nach Anlagen an die Zugeordnete Fläche der jeweiligen Folien (7, 8), welche die Wände (5, 6) der Verpackung bilden, mittels wenigstens einer Verbindungsnaht (11) mit der jeweiligen Folie (7, 8) verbunden sind.
3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsnaht (11) an der jeweils dem oberen Verpackungsende abgekehrten Seite des Wiederverschlusses (12) über die der Wiederverschluß (12) aufweisende Seitenfalte hinaus bis zum gegenüberliegenden Längsrand (3, 50) verläuft.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Verbindungsnaht (18) vorgesehen ist, welche in vorbestimmtem Abstand oberhalb der Verbindungsnaht (11) über die volle Breite der Verpackung verläuft.
5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der den Seitenfalten zugeordnete Wiederverschluß (12) in einem vorbestimmten Winkel zu den jeweils unmittelbar benachbarten Längsrändern. (2, 4) der Verpackung angeordnet ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel ein rechter Winkel ist.
7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem oberen Verpackungsende abgekehrten Seite der Verbindungsnaht (11) über dem Wiederverschluß (12) eine etwa parallel dazu verlaufende Folientrennung (16) angeordnet ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Folientrennung (16) einem Teil der Breite der Verpackung entspricht und mindestens etwa gleich der Tiefe einer jeweils zugeordneten Seitenfalte ist.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Folientrennung (16) eine Aufreißperforation (17) in Form einer Linie ist.
10. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein zwischen Verbindungsnaht (18) und oberem Verpackungsende befindlicher Bereich der Vorderwand (5) und Rückwand (6) bildenden Folien (7, 8) aneinandergelegt ist und eine eingearbeitete Tragegriffanordnung (15) aufweist.
11. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Kombination eines ersten Wiederverschlusses (12) im Bereich wenigstens einer der Seitenfalten-Folien (9, 10) mit einem davon getrennt angebrachten zweiten Wiederverschluß, der zwischen Vorderwand (5) und Rückwand (6) bildenden Folien (7, 8) in einem vorbestimmten Abschnitt zwischen den Längsrändern (2, 3; 4, 50) angeordnet ist.
12. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Wiederverschluß (12) jedes Element ein Band (27", 27''') mit einem Nutelement (26', 26") mit hinterschnittener Nut (29', 29") ist, wobei die Bänder (27", 27''') innerhalb eines Wiederverschlusses (12) derart seitlich zueinander versetzt sitzen, daß eine freie Kopfkante jeweils eines der Nutschenkel (31, 31') in die Nut (29', 29") des jeweils gegenüberstehenden Nutelements (26', 26") formschlüssig verrastend eingreift.
DE20115181U 2000-10-07 2001-09-14 Als Seitenfalten-Beutel bzw. -Sack ausgebildete Verpackung für Schüttgüter Ceased DE20115181U1 (de)

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