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DE20115536U1 - Patientenkarte - Google Patents

Patientenkarte

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Publication number
DE20115536U1
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Authority
DE
Germany
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data
chip card
cardholder
patient
card
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20115536U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NEYMANN PETER JOACHIM
Original Assignee
NEYMANN PETER JOACHIM
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by NEYMANN PETER JOACHIM filed Critical NEYMANN PETER JOACHIM
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Priority to EP02727460A priority patent/EP1430440B1/de
Priority to DE50207030T priority patent/DE50207030D1/de
Priority to PCT/EP2002/003244 priority patent/WO2003027948A1/de
Priority to US10/490,354 priority patent/US20050029343A1/en
Priority to CA002461355A priority patent/CA2461355A1/en
Priority to DE20220638U priority patent/DE20220638U1/de
Priority to AT02727460T priority patent/ATE328332T1/de
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    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
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Description

NYMN0002 (1662/01)
D16/D3247
Kl/co
Patientenkarte
Die Erfindung betrifft eine Chipkarte, insbesondere eine Patientenversicherungskarte, mit einem Mikrochip, in dessen integriertem Datenspeicher personenbezogene Daten eines Karteninhabers gespeichert sind.
Die Benutzung derartiger Patientenversicherungskarten hat sich allgemein durchgesetzt. Diese dienen in erster Linie dazu, dem behandelnden Arzt gegenüber einen Versicherungsnachweis zu erbringen und dabei gleichzeitig die benötigten administrativen Daten zur Verfügung zu stellen. Als Patientenversicherungskarten werden üblicherweise Chipkarten in Form einer Scheckkarte aus Plastik verwendet, auf der sich ein hochintegrierter, programmierbarer Mikroprozessor mit Speicher befindet. Für den Benutzer sind derartige Chipkarten
is gewöhnlich durch die metallischen Kontaktflächen auf der Oberfläche zu erkennen. Neuerdings existieren allerdings auch kontaktlose Systeme, sogenannte Transponderkarten, bei denen der Datenaustausch über eine in die Karte integrierte Induktionsantenne erfolgt. Bei üblichen Chipkarten ist der Datenspeicher meist in einen ROM-Bereich für das Betriebssystem, das sind die permanenten Kartensoftware-Teile, und einen EEPROM-Bereich aufgeteilt, der zur Speicherung von variablen Werten dient. Bei modernen Chipkarten sind die auf dem Chip gespeicherten Daten vor dem Auslesen geschützt, so daß das unbefugte Kopieren weitgehend unmöglich gemacht wird. Durch den Mikroprozessor wird durch Implementierung von geeigneten Datenübertragungsprotokollen der Datenaustausch mit geeigneten Schreib-/Lesegeräten realisiert.
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Der Dateninhalt üblicher Patientenversicherungskarten unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die heutzutage als Krankenscheinersatz für gesetzliche Krankenversicherungen verwendete
Patientenversicherungskarte enthält keinerlei medizinische Daten und dient, wie oben erwähnt, lediglich dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen sowie für die Abrechnungen mit den Leistungsträgern. Die Krankenversicherungskarte enthält demgemäß Angaben über die Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, den Familien- und Vorname des Versicherten, dessen Geburtsdatum, die Anschrift, die Krankenversichertennummer, den Versichertenstatus, den Tag des Beginns des Versicherungsschutzes sowie, bei befristeter Gültigkeit der Karte, das Datum des Fristablaufes. Auf der Kartenrückseite enthält die Karte die Unterschrift des Versicherten.
In zunehmendem Maße werden in der letzten Zeit darüber hinausgehende Möglichkeiten des Einsatzes von maschinenlesbaren Patientenkarten diskutiert und
is erprobt. Beispielsweise die DE 195 36 204 A1 schlägt vor, Chipkarten der eingangs genannten Art zur Übertragung und Speicherung medizinisch-klinischer Daten zu verwenden. Die Karte dient insbesondere dazu, bei einem konkret vorliegenden Notfall Diagnose- und Medikationsdaten eines Patienten bereitzustellen, damit beispielsweise festgestellt werden kann, ob möglicherweise Interaktionen von zur Medikamententherapie ausgewählten Arzneimitteln oder Kontraindikationen in Bezug auf Medikamentenallergien auftreten. In Bezug auf die oben angesprochene Datenschutzproblematik schlägt die genannte Patentanmeldung vor, für die Speicherung der relevanten Daten Verschlüsselungstechnologien zu verwenden, wobei ein Zugriff auf die verschlüsselten Daten mittels eines Berechtigungscodes (PIN) erfolgt, über den ausschließlich der Karteninhaber verfügt. Im Hinblick auf die Notfallapplikation wird weiter vorgeschlagen, daß auch Notärzte zum Zugriff auf die verschlüsselten Daten autorisiert werden können.
Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn beispielsweise bei einem Unfall 0 eine Person plötzlich verstirbt. Die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen durch einen Arzt ist bei einem toten Organspender zulässig, wenn der Organspender eingewilligt hat und sein Tod (Hirntod) festgestellt ist. Unzulässig hingegen ist die Organentnahme bei einem Widerspruch
des Organspenders. Fehlt eine dementsprechende Erklärung, ist die Zustimmung eines nächsten Angehörigen, beispielsweise des Ehegatten, erforderlich. Da ein großer Bedarf an Organspenden besteht, soll insbesondere über die Krankenversicherungen über die Möglichkeit der Organspende aufgeklärt werden, wobei die Versicherten dazu aufzufordern sind, eine Erklärung zur Organspende, ein sogenanntes Patiententestament, abzugeben. In diesem wird die Einwilligung bzw. der Widerspruch zur Organspende festgehalten oder die Entscheidung auf einen bezeichneten Dritten übertragen.
Tritt in einer Notfallsituation der Tod eines Patienten plötzlich ein, so besteht das &iacgr;&ogr; Problem, in möglichst kurzer Zeit festzustellen, ob der potentielle Organspender eingewilligt oder widersprochen hat, oder es müssen die Angehörigen ermittelt werden, um festzustellen, ob ein Patiententestament vorliegt, oder um anderenfalls die Zustimmung einzuholen. Die Feststellung der Möglichkeit einer Organspende gestaltet sich dementsprechend oft schwierig und zeitaufwendig. is Dies ist besonders nachteilig, da in vielen Fällen die Zeit eine entscheidende Rolle spielt und eine Organentnahme nur sinnvoll ist, wenn die Möglichkeit hierzu frühzeitig festgestellt wird.
Die vorbekannte Chipkarte gemäß der obengenannten deutschen Patentanmeldung trägt zu der beschriebenen Organspendeproblematik nichts bei, da lediglich vorgeschlagen wird, medizinisch-klinische Daten zusätzlich zu den üblichen administrativen Versicherungsdaten zu speichern. Alle personenbezogenen medizinischen Daten sollen verschlüsselt auf der Karte gespeichert werden, so daß diese insbesondere nach Tod des Patienten, der allein zum Zugriff auf die Daten autorisiert ist, nutzlos sind.
Bekannt ist ferner die Verwendung von Organspendeausweisen, welche von Personen, die ihr Einverständnis zur Organentnahme erklärt haben, üblicherweise mitgeführt werden. Die Zahl der Personen, die einen derartigen Ausweis mit sich führen, reicht allerdings bei weitem nicht aus, um der bestehenden Nachfrage an Spendeorganen auch nur annähernd gerecht zu werden. Demgegenüber führt eine wesentlich größere Anzahl von Personen, nämlich jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, normalerweise eine Patientenversicherungschipkarte mit sich. Die auf Organspendeausweisen enthaltenen
Angaben auf diesen Karten zu speichern, dürfte allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, Möglichkeiten zu schaffen, das Verfahren zur Feststellung der Möglichkeit einer 5 Organspende, insbesondere auch bei tödlich verunfallten Personen, zu vereinfachen. Diese Aufgabe wird durch eine Chipkarte der eingangs genannten Art gelöst, in deren Datenspeicher ein binäres Datum gespeichert ist, welches angibt, ob der Karteninhaber ein Patiententestament hinterlegt hat oder nicht.
Eine erfindungsgemäße Patientenversicherungskarte hat den Vorteil, daß diese,
&iacgr;&ogr; wie oben erwähnt, von den bei gesetzlichen Krankenversicherungen versicherten Personen zumeist mitgeführt wird. Kommt es zu einem tödlichen Unfall, so steht die Information betreffend das Patiententestament sofort zur Verfügung, um die Möglichkeit einer Organentnahme zu ermitteln. Zweckmäßig ist es, wenn der vollständige Inhalt des Patiententestamentes zentral hinterlegt
is ist. Hierzu kommt beispielsweise die betreffende Krankenkasse bzw. ein zentral geführtes Organspenderegister in Frage. Die erfindungsgemäße Karte enthält lediglich ein binäres Datum, durch welches ausschließlich angezeigt wird, ob ein Patiententestament vorhanden ist oder nicht. Zu dem genauen Inhalt des Patiententestamentes werden zunächst keine Angaben gespeichert.
Demgemäß dürften der erfindungsgemäßen Patientenversicherungskarte keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegentreten. Durch die Speicherung eines einzigen zusätzlichen binären Wertes wird also das Verfahren zur Einholung der benötigten Einwilligung zur Organentnahme erheblich vereinfacht und beschleunigt. Darüber hinaus stellt die Einführung erfindungsgemäßer Chipkarten kein Problem dar, da die zusätzliche Information ohne weiteres auf den bereits im Umlauf befindlichen Patientenchipkarten speicherbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Chipkarte besteht darin, in den Datenspeicher der Chipkarte die Blutgruppe des Karteninhabers zu speichern. In Notfallsituationen kann die Kenntnis der Blutgruppe eines Patienten entscheidend sein, insbesondere wenn aufgrund von Blutverlust Transfusionen erforderlich sind. Ist die Blutgruppe nicht bekannt, so ist ein entspre-
chender Test erforderlich, der eine unerwünscht lange Zeit in Anspruch nimmt. Ein frühzeitiges Wissen um die Blutgruppe kann lebensrettend sein.
Sinnvoll ist es ferner, in dem Datenspeicher der erfindungsgemäßen Chipkarte Diagnose- und Medikationsdaten verschlüsselt oder anderweitig gegen unbefugte Zugriffe geschützt zu speichern. Derartige Informationen sind in Notfallsituationen, wie oben beschrieben, von großem Nutzen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die patientenbezogenen medizinischen Daten jedoch verschlüsselt gespeichert werden, wobei eine Autorisierung zum Zugriff auf die betreffenden Daten durch den Karteninhaber selbst erfolgen kann, der hierzu &iacgr;&ogr; über ein Paßwort, beispielsweise in Form einer PIN verfügt. Der auf Chipkarten üblicherweise vorhandene Mikroprozessor ermöglicht die aktive Durchführung von geeignete kryptographischen Verfahren, so daß selbst bei Umgehung von bestimmten Zugriffsprotokollen keine Möglichkeit besteht, daß unbefugte Dritte Kenntnis über die gespeicherten Daten erlangen.
is Die Autorisierung zum Zugriff auf den Dateninhalt der Chipkarte mittels PIN ist allerdings dann nachteilig, wenn der Patient in einer Notfallsituation nicht bei Bewußtsein ist und somit den Zugriff auf die benötigten Diagnose- und Medikationsdaten nicht selbst freigeben kann. Die vorliegende Erfindung schlägt deshalb vor, entweder die Chipkarte mit einer Programmsteuerung zu versehen, durch welche eine Ver- und Entschlüsselung von in dem Datenspeicher enthaltenen patientenbezogenen Daten mittels biometrischer Daten des Karteninhabers, insbesondere mittels Fingerabdruckdaten, durchgeführt wird, oder aber mittels der Programmsteuerung den Zugriffs auf den Dateninhalt der Chipkarte zu kontrollieren, wobei eine Berechtigung zum Zugriff anhand der biometrischen Daten des Karteninhabers festgestellt wird. Die biometrischen Daten können somit gewissermaßen als Paßwort zum Zugriff auf die patientenbezogenen medizinischen Daten verwendet werden. Eine Berechtigung zum Zugriff wird durch die Kartensoftware festgestellt, sobald sich der Karteninhaber beispielsweise mittels seines Fingerabdrucks oder seines Netzhautmusters identifiziert. Insbesondere sind geeignete Fingerabdruck-Scanner heute bereits im Handel frei verfügbar und können ohne weiteres mit den gängigen Chipkarten-Lesegeräten kombiniert werden. Selbst wenn sich der Karteninhaber in einer Notfallsituation im Zustand der Bewußtlosigkeit befindet,
ist es gemäß der Erfindung vorteilhafterweise möglich, etwa mittels seines Fingerabdrucks Zugang zu den benötigten Daten zu erlangen.
Es ist außerdem möglich, auf einer mittels biometrischer Daten gegen unbefugte Zugriffe gesicherten Chipkarte den vollständigen Inhalt des Patiententestamentes des Karteninhabers zu speichern. Die Daten sind sicher gegen unberechtigte Zugriffe geschützt, wenn die Daten verschlüsselt werden und nur mittels der biometrischen Daten entschlüsselbar sind. Auch nach dem Tod des Karteninhabers ist mittels seiner biometrischen Daten ein Zugriff auf das Patiententestament sofort möglich, so daß innerhalb kürzester Zeit
&iacgr;&ogr; festgestellt werden kann, ob der verstorbene Karteninhaber zuvor in eine Organentnahme eingewilligt hat oder nicht. Durch die Verschlüsselung des auf der Karte gespeicherten Patiententestamentes beispielsweise mittels des Fingerabdrucks oder anderer biometrischer Daten des Karteninhabers wird wirkungsvoll vermieden, daß diese Daten mit dem Tod des Patienten nutzlos werden.
Eine sinnvolle Weiterbildung der erfindungsgemäßen Karte besteht darin, in dem Datenspeicher Informationen zu speichern, die eine Stammzellen-Hinterlegung des Karteninhabers betreffen. Die Therapie mit Stammzellen hat sich zur Behandlung von Blutkrebs bereits etabliert. In Zukunft wird die Therapie mit Stammzellen zur Regenierung geschädigter Organe an Bedeutung gewinnen. Indem die Stammzellen-Hinterlegung in dem Datenspeicher der Karte dokumentiert wird, besteht die Möglichkeit, in Frage kommende Spender von Stammzellen einfacher ausfindig zu machen. Derzeit werden auch die Möglichkeiten von Therapien mit eigenen hinterlegten Stammzellen diskutiert.
Es ist beispielsweise denkbar, bei der Geburt Stammzellen aus dem Nabelschnurblut zu gewinnen. Diese Stammzellen können dann durch Einfrieren für einen späteren Therapieeinsatz konserviert werden. Anhand der Patientenversicherungskarte kann erfindungsgemäß bei jedem Patienten jederzeit festgestellt werden, ob und wo Stammzellen für solche Therapiezwecke hinterlegt wurden.
Zur einfachen und sicheren Zuordnung einer Patientenversicherungskarte zu einem Karteninhaber ist es ferner zweckmäßig, auf der Chipkarte ein Lichtbild des Karteninhabers anzubringen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert.
Die Zeichnung zeigt eine Chipkarte 1, die das Format einer Scheckkarte hat und aus Plastikmaterial besteht. In die Karte integriert ist ein Chip 2, dessen Kontaktflächen auf der Oberseite der Karte sichtbar sind. Auf der Oberfläche des Trägermaterials der Chipkarte 1 sind verschiedene Aufdrucke angebracht, die
&iacgr;&ogr; die auf dem Chip 2 gespeicherten Daten zumindest teilweise wiedergeben. Vorgesehen ist ein Aufdruck 3, der die jeweilige Krankenversicherung, möglicherweise mit einem Logo, angibt. Ein weiterer Aufdruck 4 enthält den Namen des versicherten Patienten. Des weiteren ist eine Kassennummer 5 vorgesehen, durch welche ebenfalls die Krankenkasse bezeichnet wird. Hinzu kommt eine
is Krankenversichertennummer 6, ein Feld 7 für den Versichertenstatus sowie ein Feld 8, durch das das Ablaufdatum, mit dem die Karte ihre Gültigkeit verliert, angegeben wird. Der Chip 2 enthält neben den auf die Karte aufgedruckten Daten außerdem ein weiteres Bit, das zwei mögliche Werte annehmen kann, abhängig davon, ob der Karteninhaber ein Patiententestament hinterlegt hat oder nicht. Auf der Karten Vorderseite ist ein dementsprechendes Feld 9 für einen Aufdruck vorgesehen, durch den gegebenenfalls auf das Vorhandensein das Patiententestaments hingewiesen wird. Zur einfachen Zuordnung der Chipkarte 1 zu dem Karteninhaber ist auf der Karte 1 außerdem ein Lichtbild 10 des Karteninhabers angebracht.

Claims (7)

1. Chipkarte, insbesondere Patientenversicherungskarte, mit einem Mikrochip (2), in dessen integriertem Datenspeicher personenbezogene Daten eines Karteninhabers gespeichert sind, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher ein binäres Datum gespeichert ist, welches angibt, ob der Karteninhaber ein Patiententestament hinterlegt hat oder nicht.
2. Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher der Chipkarte (1) die Blutgruppe des Karteninhabers gespeichert ist.
3. Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher Diagnose- und/oder Medikationsdaten verschlüsselt oder anderweitig gegen unbefugte Zugriffe geschützt gespeichert sind.
4. Chipkarte, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte eine Programmsteuerung aufweist, durch welche eine Ver und Entschlüsselung von in dem Datenspeicher enthaltenen patientenbezogenen Daten mittels biometrischer Daten des Karteninhabers, insbesondere mittels Fingerabdruckdaten, durchgeführt wird.
5. Chipkarte, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte eine Programmsteuerung zur Kontrolle des Zugriffs auf den Dateninhalt der Chipkarte aufweist, wobei mittels der Programmsteuerung eine Berechtigung zum Zugriff anhand biometrischer Daten des Karteninhabers festgestellt wird.
6. Chipkarte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher Informationen gespeichert sind, die eine Stammzellen-Hinterlegung des Karteninhabers betreffen.
7. Chipkarte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Chipkarte ein Lichtbild des Karteninhabers angebracht ist.
DE20115536U 2000-11-24 2001-09-20 Patientenkarte Expired - Lifetime DE20115536U1 (de)

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