DE20115536U1 - Patientenkarte - Google Patents
PatientenkarteInfo
- Publication number
- DE20115536U1 DE20115536U1 DE20115536U DE20115536U DE20115536U1 DE 20115536 U1 DE20115536 U1 DE 20115536U1 DE 20115536 U DE20115536 U DE 20115536U DE 20115536 U DE20115536 U DE 20115536U DE 20115536 U1 DE20115536 U1 DE 20115536U1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- data
- chip card
- cardholder
- patient
- card
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Expired - Lifetime
Links
Classifications
-
- G—PHYSICS
- G07—CHECKING-DEVICES
- G07F—COIN-FREED OR LIKE APPARATUS
- G07F7/00—Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
- G07F7/08—Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
- G07F7/10—Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means together with a coded signal, e.g. in the form of personal identification information, like personal identification number [PIN] or biometric data
- G07F7/1008—Active credit-cards provided with means to personalise their use, e.g. with PIN-introduction/comparison system
-
- G—PHYSICS
- G06—COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
- G06K—GRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
- G06K19/00—Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
- G06K19/06—Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
- G06K19/067—Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components
- G06K19/07—Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
- G06K19/073—Special arrangements for circuits, e.g. for protecting identification code in memory
- G06K19/07309—Means for preventing undesired reading or writing from or onto record carriers
- G06K19/07345—Means for preventing undesired reading or writing from or onto record carriers by activating or deactivating at least a part of the circuit on the record carrier, e.g. ON/OFF switches
- G06K19/07354—Means for preventing undesired reading or writing from or onto record carriers by activating or deactivating at least a part of the circuit on the record carrier, e.g. ON/OFF switches by biometrically sensitive means, e.g. fingerprint sensitive
-
- G—PHYSICS
- G06—COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
- G06Q—INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- G06Q20/00—Payment architectures, schemes or protocols
- G06Q20/30—Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks
- G06Q20/34—Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks using cards, e.g. integrated circuit [IC] cards or magnetic cards
- G06Q20/341—Active cards, i.e. cards including their own processing means, e.g. including an IC or chip
-
- G—PHYSICS
- G06—COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
- G06Q—INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- G06Q20/00—Payment architectures, schemes or protocols
- G06Q20/30—Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks
- G06Q20/34—Payment architectures, schemes or protocols characterised by the use of specific devices or networks using cards, e.g. integrated circuit [IC] cards or magnetic cards
- G06Q20/357—Cards having a plurality of specified features
-
- G—PHYSICS
- G06—COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
- G06Q—INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- G06Q20/00—Payment architectures, schemes or protocols
- G06Q20/38—Payment protocols; Details thereof
- G06Q20/40—Authorisation, e.g. identification of payer or payee, verification of customer or shop credentials; Review and approval of payers, e.g. check credit lines or negative lists
- G06Q20/401—Transaction verification
- G06Q20/4014—Identity check for transactions
- G06Q20/40145—Biometric identity checks
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Business, Economics & Management (AREA)
- Physics & Mathematics (AREA)
- General Physics & Mathematics (AREA)
- Accounting & Taxation (AREA)
- Theoretical Computer Science (AREA)
- Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
- Strategic Management (AREA)
- General Business, Economics & Management (AREA)
- Computer Security & Cryptography (AREA)
- Computer Hardware Design (AREA)
- Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
- General Engineering & Computer Science (AREA)
- Finance (AREA)
- Credit Cards Or The Like (AREA)
Description
NYMN0002 (1662/01)
D16/D3247
Kl/co
Die Erfindung betrifft eine Chipkarte, insbesondere eine Patientenversicherungskarte, mit einem Mikrochip, in dessen integriertem Datenspeicher personenbezogene Daten eines Karteninhabers gespeichert sind.
Die Benutzung derartiger Patientenversicherungskarten hat sich allgemein durchgesetzt. Diese dienen in erster Linie dazu, dem behandelnden Arzt gegenüber einen Versicherungsnachweis zu erbringen und dabei gleichzeitig die benötigten administrativen Daten zur Verfügung zu stellen. Als Patientenversicherungskarten werden üblicherweise Chipkarten in Form einer Scheckkarte aus Plastik verwendet, auf der sich ein hochintegrierter, programmierbarer Mikroprozessor mit Speicher befindet. Für den Benutzer sind derartige Chipkarten
is gewöhnlich durch die metallischen Kontaktflächen auf der Oberfläche zu erkennen. Neuerdings existieren allerdings auch kontaktlose Systeme, sogenannte Transponderkarten, bei denen der Datenaustausch über eine in die Karte integrierte Induktionsantenne erfolgt. Bei üblichen Chipkarten ist der Datenspeicher meist in einen ROM-Bereich für das Betriebssystem, das sind die permanenten Kartensoftware-Teile, und einen EEPROM-Bereich aufgeteilt, der zur Speicherung von variablen Werten dient. Bei modernen Chipkarten sind die auf dem Chip gespeicherten Daten vor dem Auslesen geschützt, so daß das unbefugte Kopieren weitgehend unmöglich gemacht wird. Durch den Mikroprozessor wird durch Implementierung von geeigneten Datenübertragungsprotokollen der Datenaustausch mit geeigneten Schreib-/Lesegeräten realisiert.
• ·
• ·
• ·
Der Dateninhalt üblicher Patientenversicherungskarten unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die heutzutage als Krankenscheinersatz für gesetzliche Krankenversicherungen verwendete
Patientenversicherungskarte enthält keinerlei medizinische Daten und dient, wie oben erwähnt, lediglich dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen sowie für die Abrechnungen mit den Leistungsträgern. Die Krankenversicherungskarte enthält demgemäß Angaben über die Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, den Familien- und Vorname des Versicherten, dessen Geburtsdatum, die Anschrift, die Krankenversichertennummer, den Versichertenstatus, den Tag des Beginns des Versicherungsschutzes sowie, bei befristeter Gültigkeit der Karte, das Datum des Fristablaufes. Auf der Kartenrückseite enthält die Karte die Unterschrift des Versicherten.
In zunehmendem Maße werden in der letzten Zeit darüber hinausgehende Möglichkeiten des Einsatzes von maschinenlesbaren Patientenkarten diskutiert und
is erprobt. Beispielsweise die DE 195 36 204 A1 schlägt vor, Chipkarten der eingangs genannten Art zur Übertragung und Speicherung medizinisch-klinischer Daten zu verwenden. Die Karte dient insbesondere dazu, bei einem konkret vorliegenden Notfall Diagnose- und Medikationsdaten eines Patienten bereitzustellen, damit beispielsweise festgestellt werden kann, ob möglicherweise Interaktionen von zur Medikamententherapie ausgewählten Arzneimitteln oder Kontraindikationen in Bezug auf Medikamentenallergien auftreten. In Bezug auf die oben angesprochene Datenschutzproblematik schlägt die genannte Patentanmeldung vor, für die Speicherung der relevanten Daten Verschlüsselungstechnologien zu verwenden, wobei ein Zugriff auf die verschlüsselten Daten mittels eines Berechtigungscodes (PIN) erfolgt, über den ausschließlich der Karteninhaber verfügt. Im Hinblick auf die Notfallapplikation wird weiter vorgeschlagen, daß auch Notärzte zum Zugriff auf die verschlüsselten Daten autorisiert werden können.
Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn beispielsweise bei einem Unfall 0 eine Person plötzlich verstirbt. Die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen durch einen Arzt ist bei einem toten Organspender zulässig, wenn der Organspender eingewilligt hat und sein Tod (Hirntod) festgestellt ist. Unzulässig hingegen ist die Organentnahme bei einem Widerspruch
des Organspenders. Fehlt eine dementsprechende Erklärung, ist die Zustimmung eines nächsten Angehörigen, beispielsweise des Ehegatten, erforderlich. Da ein großer Bedarf an Organspenden besteht, soll insbesondere über die Krankenversicherungen über die Möglichkeit der Organspende aufgeklärt werden, wobei die Versicherten dazu aufzufordern sind, eine Erklärung zur Organspende, ein sogenanntes Patiententestament, abzugeben. In diesem wird die Einwilligung bzw. der Widerspruch zur Organspende festgehalten oder die Entscheidung auf einen bezeichneten Dritten übertragen.
Tritt in einer Notfallsituation der Tod eines Patienten plötzlich ein, so besteht das &iacgr;&ogr; Problem, in möglichst kurzer Zeit festzustellen, ob der potentielle Organspender eingewilligt oder widersprochen hat, oder es müssen die Angehörigen ermittelt werden, um festzustellen, ob ein Patiententestament vorliegt, oder um anderenfalls die Zustimmung einzuholen. Die Feststellung der Möglichkeit einer Organspende gestaltet sich dementsprechend oft schwierig und zeitaufwendig. is Dies ist besonders nachteilig, da in vielen Fällen die Zeit eine entscheidende Rolle spielt und eine Organentnahme nur sinnvoll ist, wenn die Möglichkeit hierzu frühzeitig festgestellt wird.
Die vorbekannte Chipkarte gemäß der obengenannten deutschen Patentanmeldung trägt zu der beschriebenen Organspendeproblematik nichts bei, da lediglich vorgeschlagen wird, medizinisch-klinische Daten zusätzlich zu den üblichen administrativen Versicherungsdaten zu speichern. Alle personenbezogenen medizinischen Daten sollen verschlüsselt auf der Karte gespeichert werden, so daß diese insbesondere nach Tod des Patienten, der allein zum Zugriff auf die Daten autorisiert ist, nutzlos sind.
Bekannt ist ferner die Verwendung von Organspendeausweisen, welche von Personen, die ihr Einverständnis zur Organentnahme erklärt haben, üblicherweise mitgeführt werden. Die Zahl der Personen, die einen derartigen Ausweis mit sich führen, reicht allerdings bei weitem nicht aus, um der bestehenden Nachfrage an Spendeorganen auch nur annähernd gerecht zu werden. Demgegenüber führt eine wesentlich größere Anzahl von Personen, nämlich jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, normalerweise eine Patientenversicherungschipkarte mit sich. Die auf Organspendeausweisen enthaltenen
Angaben auf diesen Karten zu speichern, dürfte allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, Möglichkeiten zu schaffen, das Verfahren zur Feststellung der Möglichkeit einer 5 Organspende, insbesondere auch bei tödlich verunfallten Personen, zu vereinfachen. Diese Aufgabe wird durch eine Chipkarte der eingangs genannten Art gelöst, in deren Datenspeicher ein binäres Datum gespeichert ist, welches angibt, ob der Karteninhaber ein Patiententestament hinterlegt hat oder nicht.
Eine erfindungsgemäße Patientenversicherungskarte hat den Vorteil, daß diese,
&iacgr;&ogr; wie oben erwähnt, von den bei gesetzlichen Krankenversicherungen versicherten Personen zumeist mitgeführt wird. Kommt es zu einem tödlichen Unfall, so steht die Information betreffend das Patiententestament sofort zur Verfügung, um die Möglichkeit einer Organentnahme zu ermitteln. Zweckmäßig ist es, wenn der vollständige Inhalt des Patiententestamentes zentral hinterlegt
is ist. Hierzu kommt beispielsweise die betreffende Krankenkasse bzw. ein zentral geführtes Organspenderegister in Frage. Die erfindungsgemäße Karte enthält lediglich ein binäres Datum, durch welches ausschließlich angezeigt wird, ob ein Patiententestament vorhanden ist oder nicht. Zu dem genauen Inhalt des Patiententestamentes werden zunächst keine Angaben gespeichert.
Demgemäß dürften der erfindungsgemäßen Patientenversicherungskarte keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegentreten. Durch die Speicherung eines einzigen zusätzlichen binären Wertes wird also das Verfahren zur Einholung der benötigten Einwilligung zur Organentnahme erheblich vereinfacht und beschleunigt. Darüber hinaus stellt die Einführung erfindungsgemäßer Chipkarten kein Problem dar, da die zusätzliche Information ohne weiteres auf den bereits im Umlauf befindlichen Patientenchipkarten speicherbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Chipkarte besteht darin, in den Datenspeicher der Chipkarte die Blutgruppe des Karteninhabers zu speichern. In Notfallsituationen kann die Kenntnis der Blutgruppe eines Patienten entscheidend sein, insbesondere wenn aufgrund von Blutverlust Transfusionen erforderlich sind. Ist die Blutgruppe nicht bekannt, so ist ein entspre-
chender Test erforderlich, der eine unerwünscht lange Zeit in Anspruch nimmt. Ein frühzeitiges Wissen um die Blutgruppe kann lebensrettend sein.
Sinnvoll ist es ferner, in dem Datenspeicher der erfindungsgemäßen Chipkarte Diagnose- und Medikationsdaten verschlüsselt oder anderweitig gegen unbefugte Zugriffe geschützt zu speichern. Derartige Informationen sind in Notfallsituationen, wie oben beschrieben, von großem Nutzen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die patientenbezogenen medizinischen Daten jedoch verschlüsselt gespeichert werden, wobei eine Autorisierung zum Zugriff auf die betreffenden Daten durch den Karteninhaber selbst erfolgen kann, der hierzu &iacgr;&ogr; über ein Paßwort, beispielsweise in Form einer PIN verfügt. Der auf Chipkarten üblicherweise vorhandene Mikroprozessor ermöglicht die aktive Durchführung von geeignete kryptographischen Verfahren, so daß selbst bei Umgehung von bestimmten Zugriffsprotokollen keine Möglichkeit besteht, daß unbefugte Dritte Kenntnis über die gespeicherten Daten erlangen.
is Die Autorisierung zum Zugriff auf den Dateninhalt der Chipkarte mittels PIN ist allerdings dann nachteilig, wenn der Patient in einer Notfallsituation nicht bei Bewußtsein ist und somit den Zugriff auf die benötigten Diagnose- und Medikationsdaten nicht selbst freigeben kann. Die vorliegende Erfindung schlägt deshalb vor, entweder die Chipkarte mit einer Programmsteuerung zu versehen, durch welche eine Ver- und Entschlüsselung von in dem Datenspeicher enthaltenen patientenbezogenen Daten mittels biometrischer Daten des Karteninhabers, insbesondere mittels Fingerabdruckdaten, durchgeführt wird, oder aber mittels der Programmsteuerung den Zugriffs auf den Dateninhalt der Chipkarte zu kontrollieren, wobei eine Berechtigung zum Zugriff anhand der biometrischen Daten des Karteninhabers festgestellt wird. Die biometrischen Daten können somit gewissermaßen als Paßwort zum Zugriff auf die patientenbezogenen medizinischen Daten verwendet werden. Eine Berechtigung zum Zugriff wird durch die Kartensoftware festgestellt, sobald sich der Karteninhaber beispielsweise mittels seines Fingerabdrucks oder seines Netzhautmusters identifiziert. Insbesondere sind geeignete Fingerabdruck-Scanner heute bereits im Handel frei verfügbar und können ohne weiteres mit den gängigen Chipkarten-Lesegeräten kombiniert werden. Selbst wenn sich der Karteninhaber in einer Notfallsituation im Zustand der Bewußtlosigkeit befindet,
ist es gemäß der Erfindung vorteilhafterweise möglich, etwa mittels seines Fingerabdrucks Zugang zu den benötigten Daten zu erlangen.
Es ist außerdem möglich, auf einer mittels biometrischer Daten gegen unbefugte Zugriffe gesicherten Chipkarte den vollständigen Inhalt des Patiententestamentes des Karteninhabers zu speichern. Die Daten sind sicher gegen unberechtigte Zugriffe geschützt, wenn die Daten verschlüsselt werden und nur mittels der biometrischen Daten entschlüsselbar sind. Auch nach dem Tod des Karteninhabers ist mittels seiner biometrischen Daten ein Zugriff auf das Patiententestament sofort möglich, so daß innerhalb kürzester Zeit
&iacgr;&ogr; festgestellt werden kann, ob der verstorbene Karteninhaber zuvor in eine Organentnahme eingewilligt hat oder nicht. Durch die Verschlüsselung des auf der Karte gespeicherten Patiententestamentes beispielsweise mittels des Fingerabdrucks oder anderer biometrischer Daten des Karteninhabers wird wirkungsvoll vermieden, daß diese Daten mit dem Tod des Patienten nutzlos werden.
Eine sinnvolle Weiterbildung der erfindungsgemäßen Karte besteht darin, in dem Datenspeicher Informationen zu speichern, die eine Stammzellen-Hinterlegung des Karteninhabers betreffen. Die Therapie mit Stammzellen hat sich zur Behandlung von Blutkrebs bereits etabliert. In Zukunft wird die Therapie mit Stammzellen zur Regenierung geschädigter Organe an Bedeutung gewinnen. Indem die Stammzellen-Hinterlegung in dem Datenspeicher der Karte dokumentiert wird, besteht die Möglichkeit, in Frage kommende Spender von Stammzellen einfacher ausfindig zu machen. Derzeit werden auch die Möglichkeiten von Therapien mit eigenen hinterlegten Stammzellen diskutiert.
Es ist beispielsweise denkbar, bei der Geburt Stammzellen aus dem Nabelschnurblut zu gewinnen. Diese Stammzellen können dann durch Einfrieren für einen späteren Therapieeinsatz konserviert werden. Anhand der Patientenversicherungskarte kann erfindungsgemäß bei jedem Patienten jederzeit festgestellt werden, ob und wo Stammzellen für solche Therapiezwecke hinterlegt wurden.
Zur einfachen und sicheren Zuordnung einer Patientenversicherungskarte zu einem Karteninhaber ist es ferner zweckmäßig, auf der Chipkarte ein Lichtbild des Karteninhabers anzubringen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert.
Die Zeichnung zeigt eine Chipkarte 1, die das Format einer Scheckkarte hat und aus Plastikmaterial besteht. In die Karte integriert ist ein Chip 2, dessen Kontaktflächen auf der Oberseite der Karte sichtbar sind. Auf der Oberfläche des Trägermaterials der Chipkarte 1 sind verschiedene Aufdrucke angebracht, die
&iacgr;&ogr; die auf dem Chip 2 gespeicherten Daten zumindest teilweise wiedergeben. Vorgesehen ist ein Aufdruck 3, der die jeweilige Krankenversicherung, möglicherweise mit einem Logo, angibt. Ein weiterer Aufdruck 4 enthält den Namen des versicherten Patienten. Des weiteren ist eine Kassennummer 5 vorgesehen, durch welche ebenfalls die Krankenkasse bezeichnet wird. Hinzu kommt eine
is Krankenversichertennummer 6, ein Feld 7 für den Versichertenstatus sowie ein Feld 8, durch das das Ablaufdatum, mit dem die Karte ihre Gültigkeit verliert, angegeben wird. Der Chip 2 enthält neben den auf die Karte aufgedruckten Daten außerdem ein weiteres Bit, das zwei mögliche Werte annehmen kann, abhängig davon, ob der Karteninhaber ein Patiententestament hinterlegt hat oder nicht. Auf der Karten Vorderseite ist ein dementsprechendes Feld 9 für einen Aufdruck vorgesehen, durch den gegebenenfalls auf das Vorhandensein das Patiententestaments hingewiesen wird. Zur einfachen Zuordnung der Chipkarte 1 zu dem Karteninhaber ist auf der Karte 1 außerdem ein Lichtbild 10 des Karteninhabers angebracht.
Claims (7)
1. Chipkarte, insbesondere Patientenversicherungskarte, mit einem Mikrochip (2), in dessen integriertem Datenspeicher personenbezogene Daten eines Karteninhabers gespeichert sind, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher ein binäres Datum gespeichert ist, welches angibt, ob der Karteninhaber ein Patiententestament hinterlegt hat oder nicht.
2. Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher der Chipkarte (1) die Blutgruppe des Karteninhabers gespeichert ist.
3. Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher Diagnose- und/oder Medikationsdaten verschlüsselt oder anderweitig gegen unbefugte Zugriffe geschützt gespeichert sind.
4. Chipkarte, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte eine Programmsteuerung aufweist, durch welche eine Ver und Entschlüsselung von in dem Datenspeicher enthaltenen patientenbezogenen Daten mittels biometrischer Daten des Karteninhabers, insbesondere mittels Fingerabdruckdaten, durchgeführt wird.
5. Chipkarte, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte eine Programmsteuerung zur Kontrolle des Zugriffs auf den Dateninhalt der Chipkarte aufweist, wobei mittels der Programmsteuerung eine Berechtigung zum Zugriff anhand biometrischer Daten des Karteninhabers festgestellt wird.
6. Chipkarte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Datenspeicher Informationen gespeichert sind, die eine Stammzellen-Hinterlegung des Karteninhabers betreffen.
7. Chipkarte nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Chipkarte ein Lichtbild des Karteninhabers angebracht ist.
Priority Applications (8)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20115536U DE20115536U1 (de) | 2000-11-24 | 2001-09-20 | Patientenkarte |
| EP02727460A EP1430440B1 (de) | 2001-09-20 | 2002-03-22 | Verwendung einer patientenkarte |
| DE50207030T DE50207030D1 (de) | 2001-09-20 | 2002-03-22 | Verwendung einer patientenkarte |
| PCT/EP2002/003244 WO2003027948A1 (de) | 2001-09-20 | 2002-03-22 | Patientenkarte |
| US10/490,354 US20050029343A1 (en) | 2001-09-20 | 2002-03-22 | Patient card |
| CA002461355A CA2461355A1 (en) | 2001-09-20 | 2002-03-22 | Patient card |
| DE20220638U DE20220638U1 (de) | 2001-09-20 | 2002-03-22 | Patientenkarte |
| AT02727460T ATE328332T1 (de) | 2001-09-20 | 2002-03-22 | Verwendung einer patientenkarte |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20020011 | 2000-11-24 | ||
| DE20115536U DE20115536U1 (de) | 2000-11-24 | 2001-09-20 | Patientenkarte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20115536U1 true DE20115536U1 (de) | 2002-04-04 |
Family
ID=7949274
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20115536U Expired - Lifetime DE20115536U1 (de) | 2000-11-24 | 2001-09-20 | Patientenkarte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20115536U1 (de) |
-
2001
- 2001-09-20 DE DE20115536U patent/DE20115536U1/de not_active Expired - Lifetime
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| EP0781428B1 (de) | Daten-archivierungssystem | |
| EP1430440B1 (de) | Verwendung einer patientenkarte | |
| DE69731338T2 (de) | Verfahren und System zum sicheren Übertragen und Speichern von geschützter Information | |
| DE60210802T2 (de) | Rezeptausführungssystem und verfahren | |
| WO2003034294A2 (de) | Datenverarbeitungssystem für patientendaten | |
| WO2002101502A3 (en) | Method and system for healthcare management | |
| WO2002056234A2 (de) | System zur erfassung und speicherung personenspezifischer daten und entsprechendes speicherelement sowie verfahren zur rettung und/oder medizinischen versorgung von lebewesen im notfall | |
| EP1262855A2 (de) | Sabotagesichere und zensurresistente persönliche elektronische Gesundheitsakte | |
| DE4404841C2 (de) | Speicher- und selektives Informationsübermittlungssystem für persönliche Daten | |
| DE10156877B4 (de) | Verfahren und System zum gesicherten Speichern und Auslesen von Nutzdaten | |
| DE60210302T2 (de) | Verfahren zum sicheren übertragen von patientendaten auf einem/einen datenträger | |
| DE20115536U1 (de) | Patientenkarte | |
| DE102008011882A1 (de) | Vorrichtung und Verfahren zum kontrollierten Datenaustausch zwischen mindestens zwei Datenträgern | |
| DE10209780B4 (de) | Datenverarbeitungssystem für Patientendaten | |
| DE4436605A1 (de) | Verfahren zur sicheren Ver- und Entriegelung von Schlössern mit einer Authentisierung | |
| EP1235179B1 (de) | System zur Erfassung und Speicherung personenspezifischer Daten und entsprechendes Speicherelement sowie Verfahren zur Rettung und/oder medizinischen Versorgung von Lebewesen im Notfall | |
| EP1291815A2 (de) | Datenträger und Patientenkarte bestehend aus einem derartigen Datenträger | |
| DE102004026933B4 (de) | System und Verfahren zur Authentifizierung eines Benutzers | |
| WO2006089541A2 (de) | Chipkarte für eine kommunikationseinrichtung, kommunikationseinrichtung sowie verfahren zum datenmanagement nutzerspezifischer daten | |
| EP1635302A1 (de) | Speicherkarte und Verfahren zum Abfragen von Informationen von einer Speicherkarte | |
| EP1596615B1 (de) | Sim-karte mit veränderbarem speicher und methode dafür | |
| DE4435251A1 (de) | Mehrstufige Zugriffssteuerung auf Datenträgerkarten | |
| DE10307995B4 (de) | Verfahren zum Signieren von Daten | |
| DE19951070A1 (de) | Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten | |
| DE19840005A1 (de) | Kommunikationssystem |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020508 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050125 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20080401 |