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DE20114153U1 - Etikett zum Verschließen von Druckausgleichsöffnungen - Google Patents

Etikett zum Verschließen von Druckausgleichsöffnungen

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Publication number
DE20114153U1
DE20114153U1 DE20114153U DE20114153U DE20114153U1 DE 20114153 U1 DE20114153 U1 DE 20114153U1 DE 20114153 U DE20114153 U DE 20114153U DE 20114153 U DE20114153 U DE 20114153U DE 20114153 U1 DE20114153 U1 DE 20114153U1
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DE
Germany
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label
base layer
label according
membrane
pressure equalization
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Expired - Lifetime
Application number
DE20114153U
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English (en)
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Schreiner Group GmbH and Co KG
Original Assignee
Schreiner Group GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE20114153U1 publication Critical patent/DE20114153U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett, insbesondere eine Etikett zum Verschließen einer Druckausgleichsöffnung, welches eine einen Beschriftungsbereich aufweisende Grundschicht, einen semipermeablen Membranbereich, sowie eine teilflächig selbstklebende Beschichtung aufweist, mittels welcher es auf einer durch die Druckausgleichsöffnung unterbrochenen Gehäuseoberfläche so aufklebbar ist, daß der Membranbereich die Druckausgleichsöffnung bedeckt.
Elektronische Steuergeräte werden, beispielsweise im Automobilbau, häufig in staubiger, feuchter oder korrosiver Umgebung eingesetzt. Zudem können sie mitunter mechanischen Belastungen, etwa Schlag- oder Stoßbelastungen ausgesetzt sein. Um die Funktion der enthaltenen elektronischen Bauteile sicherzustellen, werden die Steuergeräte daher in geschlossene Gehäuse eingebaut. Letztere müssen zwar gegen die genannten schädigenden Einflüsse abgedichtet sein, dennoch ist es in aller Regel erforderlich, Druckausgleichsöffnungen vorzusehen, die einen Gasaustausch mit der Umgebung zulassen. Insbesondere muß bei sinkender Umgebungstemperatur gewährleistet sein, daß Wassermoleküle aus der im Gehäuseinneren enthaltenen Luft nach außen diffundieren können, um schädliche Kondensation im Gerät zu vermeiden. Etiketten der eingangs erwähnten Art können eingesetzt werden, um Druckausgleichsöffnungen so zu verschließen, daß flüssiges Wasser ebensowenig durch die Öffnungen eindringen kann wie Staub, jedoch Gas-, insbesondere Wasserdampf-Moleküle durch den semipermeablen Membranbereich hindurchtreten können.
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Ein derartiges Etikett ist aus der Offenlegungsschrift DE 196 53 890 Al bekannt. Es ist zweilagig aus einem wasserdichten aber atmungsaktiven Membranstück und einer wasser-und luftundurchlässigen Grundschicht aufgebaut, wobei die Grundschicht die Membran bedeckt und in der Ebene ihrer größten Flächenausdehnung nach allen Seiten überragt. Dort, wo der Druckausgleich durch die Membran zu erfolgen hat, ist die Grundschicht entfernt. Da die Grundschicht bedruckbar ist, kann das Etikett zusätzlich auch die Funktion eines Typenschilds übernehmen. Durch den zweilagigen Aufbau ergeben sich jedoch einige Probleme: Zum einen ist ein derartiges Etikett aufwendig in der Herstellung, zum anderen sind die üblicherweise verwendeten Polytetrafluorethylen-Membranen teuer und empfindlich sowie störend im Recyclingprozeß, wenn eine Wiederverwertung des Gehäusekunststoffs nach Überschreitung der Gerätelebensdauer ansteht.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Etikett der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welches kostengünstig in der Herstellung sowie robust, recyclingfreundlich und gut bedruckbar ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein Etikett der eingangs beschriebenen Art einlagig ausgeführt wird, wobei der Membranbereich aus der Grundschicht selbst gebildet wird.
Da die Membran so aus dem gleichen Material, vorzugsweise Polyesterfolie oder einer anderen geeigneten Polymerfolie, wie die Grundschicht besteht, ergeben sich durch Reduktion der Werkstoffvielfalt merkliche Vorteile im Entsorgungsfall.
Vorteilhafterweise kann der Membranbereich gemäß aus dem Bereich der Herstellung von Ultrafiltermembranen bekannten Verfahren gefertigt sein. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Membranbereich durch eine Strahlenvorbehandlung und anschließende Ätzbehandlung gebildet, wobei beim Ätzen mittels eines auf das Material der Grundschicht abgestimmten Ätzmittels letzteres an den durch gezielte Bestrahlung geschwächten Stellen angreift. Der zugrundeliegende, bekannte Mechanismus ist hierbei folgender: Mittels durchdringender Strahlung, etwa UV-Licht oder Edelgasionen, werden als deren Spuren in dem Kunststoffmaterial
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Gefügestörungen verursacht, entlang derer sich die Polymerfolie engporig durchätzen läßt.
Auch mittels Strahlenbehandlung allein, etwa durch Laserbeschuß, lassen sich den Membranbereich definierende Poren erzeugen.
Durch den einlagigen Aufbau ist ein erfindungsgemäßes Etikett weniger aufwendig in der Herstellung als herkömmliche zweilagige Membranetiketten. Zudem ergibt sich aus der Einlagigkeit ein weiterer Vorteil: Sollen Etiketten zum Verschließen einer Druckausgleichsöffnung gleichzeitig auch noch die Funktion eines Typenschildes übernehmen, so werden sie üblicherweise zeitnah zur Montage, häufig erst im Montagebetrieb bedruckt. Da Membranetiketten üblicherweise von einem Spezialbetrieb hergestellt werden, stellt das Bedrucken einen der eigentlichen Etikettenproduktion nachgeordneten Prozeß dar. Erfindungsgemäße Etiketten weisen im 5 Gegensatz zu den obenbeschriebenen herkömmlichen Etiketten mit eingearbeiteter PTFE-Membran eine einheitliche Dicke auf, was die Verarbeitung in Druckmaschinen oder Beschriftungssystemen wesentlich erleichtert.
Der Membranbereich kann sich über die ganze Fläche oder auch lediglich über den Teil der Fläche der Grundschicht erstrecken, der die Druckausgleichsöffnung zu bedecken bestimmt ist.
Der Porendurchmesser soll sich vorzugsweise im Bereich zwischen 0,1 &mgr;&igr;&tgr;&igr; und 1&mgr;&igr;&tgr;&igr; bewegen, um eine hohe Dichtigkeit gegen eindringende Flüssigkeit und dennoch ausreichende Gausaustauschfähigkeit zu gewährleisten. Üblicherweise werden wohl Porendurchmesser erreicht werden, die zu 95% unter 1/vm liegen. Sollen größere Gasströme durch die Membran hindurch ausgetauscht werden, so sind je nach Werkstoff auch noch größere Membranporen möglich, ohne daß Wasser bei einem Druck von einigen Zentimetern Wassersäule bereits hindurchtreten könnte.
Nachstehend wird die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele, welche in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind, näher erläutert.
Fig. 1 zeigt hierbei in schematischer Schnitt-Darstellung ein erfindungsgemäßes Etikett in bevorzugter Ausführung.
Fig. 2 zeigt ebenfalls in schematischer Schnitt-Darstellung ein weiteres erfindungsgemäßes Etikett in bevorzugter Ausführung mit zwei Membranbereichen und besonders großem Beschriftungsbereich.
Die Darstellungen sind nicht maßstäblich, insbesondere sind Schichtdicken und Porengrößen aus Anschaulichkeitsgründen stark vergrößert gezeichnet.
Das in Fig. 1 dargestellte Etikett ist bestimmungsgemäß so auf die Oberfläche einer schematisch und ausschnittsweise dargestellten Gehäusewandung 2 aufgeklebt, daß eine in dieser Gehäusewandung 2 vorgesehene Druckausgleichsöffnung 1 überdeckt wird. Im Bereich der Überdeckung ist die aus einer Polyesterfolie bestehende Grundschicht 3 des 5 Etiketts als Membranbereich 5 ausgebildet. Zu dessen Herstellung sind mittels eines kombinierten Bestrahlungs- und Ätzverfahrens Poren 6 mit einem Porendurchmesser von etwa 1 ^m erzeugt worden.
Die Klebeverbindung zwischen der Grundschicht 3 und der Gehäusewandung 2 wird durch eine Haftklebstoffschicht 4 aufrechterhalten, welche zugleich eine seitliche Abdichtung gegen eindringendes Wasser bewirkt.
Die Grundschicht weist an ihrer Oberseite einen Beschriftungsbereich 8 auf, der mit einer Thermo-Transfer-Bedruckung 7 versehen. Hierbei kann es sich um einen Bar-Code, aber auch um alphanumerische Zeichen oder verschiedenste sonstige Symbole handeln. Bei der bevorzugten Verwendung als Typenschild können so technische Daten des in dem Gehäuse 2 enthaltenen Geräts aufgedruckt sein.
Das in Fig. 2 dargestellte Etikett ist ebenfalls bestimmungsgemäß auf die Oberfläche einer schematisch und ausschnittsweise dargestellten Gehäusewandung 12 aufgeklebt, wobei die beiden Membranbereiche 1 5a, 1 5b, welche aus der aus einer Polyesterfolie bestehenden Grundschicht 13 des Etiketts herausgebildet sind, zwei einander gegenüberliegende, in dieser Gehäusewandung 12 vorgesehene Druckausgleichsöffnungen 11a, 11b überdecken. Hierzu ist das Etikett um zwei Gehäusekanten
herumgeschlagen, zwischen welchen der extrabreite Beschriftungsbereich 18 des Etiketts mit einem großflächigen Aufdruck 17 aufliegt. Die Befestigung auf der Gehäusewandung 12 erfolgt wiederum mittels einer Haftklebstoffschicht 14. Die beiden einander gegenüberliegenden Druckausgleichsöffnungen 11a, 11b ermöglichen eine bessere Belüftung des Inneren des Gehäuses 12. Wenn einer der beiden Membranbereiche 15a, 15b außen mit Luft überströmt wird, bildet sich über diesen nach den bekannten Gesetzen der Aerodynamik ein Druckgefälle aus, wodurch, unter Umständen feuchtigkeitsbeladene, Luft aus dem Inneren des Gehäuses 12 ausströmt und Umgebungsluft durch den anderen der beiden Membranbereiche 15a, 15b nachströmt.

Claims (10)

1. Etikett zum Verschließen einer Druckausgleichsöffnung (1, 11a, 11b), welches eine einen Beschriftungsbereich (8, 18) aufweisende Grundschicht (3, 13), mindestens einen semipermeablen Membranbereich (5, 15a, 15b), sowie eine teilflächig selbstklebende Beschichtung (4, 14) aufweist, mittels welcher es auf einer durch die Druckausgleichsöffnung (1, 11a, 11b) unterbrochenen Gehäuseoberfläche so aufklebbar ist, daß der Membranbereich (5, 15a, 15b) die Druckausgleichsöffnung (1, 11a, 11b) bedeckt, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett einlagig, und der Membranbereich (5, 15a, 15b) aus der Grundschicht (3, 13) gebildet ist.
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundschicht (3, 13) aus Kunststoff besteht.
3. Etikett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundschicht (3, 13) aus Polyesterfolie besteht.
4. Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Membranbereich (5, 15a, 15b) durch Strahlungsbehandlung gebildet ist.
5. Etikett, einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Membranbereich (5, 15a, 15b) durch Strahlungsvorbehandlung und anschließende Ätzbehandlung gebildet ist.
6. Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenzeichnet, daß der Membranbereich (5, 15a, 15b) sich über einen Teil der Fläche der Grundschicht (3, 13) erstreckt.
7. Etikett nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekenzeichnet, daß der Membranbereich (5, 15a, 15b) sich über die gesamte Fläche der Grundschicht (3, 13) erstreckt.
8. Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Membranbereich (5, 15a, 15b) Poren (6, 16) aufweist, deren Porendurchmesserverteifung zu mindestens 95% unter 1 µm liegt.
9. Etikett nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Membranbereich (5, 15a, 15b) Poren (6, 16) aufweist, deren Porendurchmesser zwischen 0,1 µm und 1 µm liegen.
10. Etikett nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Beschriftungsbereich (8, 18) mit Text-, Bild- oder Code-Information (7, 17) bedruckt ist.
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