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DE20114654U1 - Kühl- und Gefriergerät - Google Patents

Kühl- und Gefriergerät

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DE20114654U1
DE20114654U1 DE20114654U DE20114654U DE20114654U1 DE 20114654 U1 DE20114654 U1 DE 20114654U1 DE 20114654 U DE20114654 U DE 20114654U DE 20114654 U DE20114654 U DE 20114654U DE 20114654 U1 DE20114654 U1 DE 20114654U1
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DE
Germany
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door
pivot axis
cam
device body
relative
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20114654U
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English (en)
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Liebherr Hausgeraete Ochsenhausen GmbH
Original Assignee
Liebherr Hausgeraete Ochsenhausen GmbH
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Publication date
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Priority to EP02015950A priority patent/EP1291595A3/de
Priority to US10/235,168 priority patent/US7192104B2/en
Publication of DE20114654U1 publication Critical patent/DE20114654U1/de
Priority to US11/651,155 priority patent/US7520578B2/en
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

05.09.2001 01997-01 T/sh/ou
Liebherr-Hausgeräte GmbH D-88416 Ochsenhausen
Kühl- und Gefriergerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem Gerätekorpus und einer Tür zum Verschließen einer Öffnung des Gerätekorpus, wobei eine Schwenklagerung vorgesehen ist, die die Tür relativ zum Gerätekorpus um eine Schwenkachse schwenkbar lagert.
Kühl- und Gefriergeräte haben an ihrer Tür in der Regel eine elastische Dichtung mit einem integrierten Magneten, der den türseitigen Dichtungswulst auf die Dichtungsauflagefläche am Gerätekorpus ziehen soll. Aufgrund der geometrischen Verhältnisse solcher Schwenktüren wird jedoch insbesondere in dem bei der Schwenkachse liegenden Bereich der Tür oftmals die angestrebte, optimale Dichtungsauflage trotz schräg gestelltem Magneten beim Dichtungsprofil nicht erreicht. Der Magnet zieht die Dichtung vorzeitig auf den Gerätekorpus, so dass die Dichtung nicht optimal aufliegt und beim weiteren Zuschwenken der Tür walken kann. Beides führt zu einer unbefriedigenden Abdichtung, die bei Gefriergeräten zu einer verstärkten Vereisung des Gefrierraums führt und allgemein zu vorzeitigem Verschleiß der Dichtung führt.
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Figur 11 zeigt einen bekannten Kühlschrank im Bereich der Dichtungsauflage zwischen schwenkbarer Tür und Gerätekorpus, wobei die Tür im geschlossenen Zustand mit optimal aufliegender Dichtung gezeigt ist. Der Gerätekorpus 1 besitzt eine im wesentlichen ebene Dichtungsauflagefläche 2, an der die Dichtung 3, die an der Tür 6 befestigt ist, aufliegt. Wie Figur 11 zeigt, ist die Dichtung 3 als elastischer Dichtungswulst ausgebildet, in den ein Magnet 4 integriert ist. Dieser zieht die Dichtung 3 gegen die metallisch ausgebildete Dichtungsauflagefläche 2 des Gerätekorpus 1. Die in Figur 11 gezeigte, optimale Dichtungsauflage der Dichtung 3 wird jedoch nicht immer erreicht:
Wird die Tür 6 um die im wesentlichen senkrechte Schwenkachse 5 aus der aufgeschwenkten Stellung zugeschwenkt, so gerät zunächst der Magnet 4 in Anlage mit der Dichtungsauflagefläche 2 des Gerätekorpus 1, wie dies Figur 12 zeigt. Dies gilt auch dann, wenn der Magnet 4 schräg gestellt sein sollte. Wird die Tür 6 aus der in Figur 12 gezeigten Stellung weiter zugeschwenkt, kann es vorkommen, dass der Türmagnet 4 während des Schließvorgangs durch die Anziehungskraft am Gerätekorpus 1 anliegt und beim weiteren Schließvorgang durch die Dichtung 3 nicht in die optimale Position geschoben werden kann. Diese Dichtungsauflage ist verschieden groß, je nach den auftretenden Toleranzen. Der Magnet 4 saugt sich sozusagen vorzeitig fest, was zu Walken der Dichtung 3 führt. Figur 13 zeigt eine solchermaßen unzulässig verformte Dichtung 3, die nur noch zu einer unbefriedigenden Abdichtung führt. Darüber hinaus führt das genannte Walken der Dichtung 3 zu deren vorzeitigem Verschleiß.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Kühl- bzw. Gefriergerät der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Nachteile des Standes der Technik vermieden sind und letzterer in vorteilhafter Weise weitergebildet wird. Insbesondere soll ein verbessertes Öffnen und Schließen der Tür mit möglichst optimaler Abdichtung erreicht werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Kühl- und/oder Gefriergerät gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Erfindungsgemäß ist also für die Tür eine zusätzliche Bewegungsachse senkrecht zu ihrer Schwenkachse vorgesehen. Es kann die Tür relativ zur Schwenkachse und/oder die Schwenkachse relativ zum Gerätekorpus in Richtung senkrecht zur Schwenkachse beweglich gelagert sein. Die Schwenklagerung ist damit derart ausgebildet, dass zusätzlich zur rotatorischen Schwenkbewegung der Tür um die Schwenkachse die Tür im Bereich der Schwenkachse grob gesprochen senkrecht zur Dichtungsauflage des Gerätekorpus von diesem weg und darauf zu bewegt werden kann. Durch diese Möglichkeit der translatorischen Bewegung quer zur Schwenkachse wird das Walken der Dichtung verhindert. Letztere kann im wesentlichen senkrecht auf die gegenüberliegende Dichtungsauflagefläche aufgesetzt werden, so dass sie stets in der vorgesehen Position aufliegt und optimal abdichtet. Ebenso ist beim Türöffnen ein Walken der Dichtung verhindert, da durch die zusätzliche Bewegungsachse der Tür senkrecht zur Dichtungsauflagefläche die Dichtung senkrecht von der gegenüberliegenden Dichtungsauflage abziehbar ist.
In Weiterbildung der Erfindung wird die Bewegung der Tür senkrecht zur Schwenkachse in Abhängigkeit der Schwenkstellung der Tür gesteuert. Eine entsprechende Bewegungs-Steuervorrichtung kann insbesondere derart ausgebildet sein, dass die Tür zu Anfang eines Aufschwenkens zunächst im wesentlichen senkrecht zur Schwenkachse und damit senkrecht vom Gerätekorpus weg bewegt wird und umgekehrt die Tür gegen Ende eines jeden Zuschwenkens im wesentlichen senkrecht zur Schwenkachse und damit senkrecht zum Gerätekorpus bzw. dessen Dichtungsfläche auf diesen zu bewegt wird. Die der Schwenkbewegung überlagerte translatorische Bewegung ist also in dem an die vollständig geschlossene Stellung der Tür angrenzenden Schwenkbereich vorgesehen, so dass in diesem Bereich die Tür im wesentlichen senkrecht zum Gerätekorpus translatorisch bewegt wird. Im weiter offenen Schwenkbereich der Tür kann dann wieder die herkömmliche, reine Schwenkbewegung vorgesehen sein.
Vorzugsweise ist zur Steuerung der Türbewegung quer zur Schwenkachse insbesondere im Bereich der Schwenkachse zwischen dem Gerätekorpus und der Tür eine Nockenvorrichtung vorgesehen, die in Abhängigkeit der Schwenkstellung der Tür deren Abstand vom Gerätekorpus vorgibt. Es kann ein Nocken mit einem ersten Kurvenabschnitt, der in der vollständig geschlossenen Schwenkstellung der Tür eine zum Gerätekorpus nahe Stellung der Tür erlaubt, und mit einem zweiten, an den ersten angrenzenden Kurvenabschnitt vorgesehen sein, der eine vom Gerätekorpus weggerückte, ferne Stellung der Tür bewirkt. Beim Aufmachen der Tür drückt der Nocken die Tür im Bereich der Schwenkachse von der Dichtungsauflage des Gerätekorpus weg. Beim Schließen schnappt bzw. fällt die Tür gegen Ende des Zuschwenkens senkrecht auf die Dichtungsauflage. Der Nocken kann grundsätzlich an der Tür oder am Gerätekorpus vorgesehen sein und sich an einer gegenüberliegenden Gleitfläche abstützen. Nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Nocken starr mit der Tür verbunden, so dass er beim Auf- und Zuschwenken der Tür mit seiner Kurvensteuerfläche auf einer gerätekorpusseitig ortsfest angeordneten Wiederlagerfläche abgleitet bzw. abrollt.
Vorzugsweise ist eine Vorspannvorrichtung, insbesondere eine Federvorrichtung zur Vorspannung der Tür relativ zur Schwenkachse bzw. der Schwenkachse relativ zum Gerätekorpus in Richtung der zusätzlichen Bewegungsachse vorgesehen. Die Federvorrichtung drückt die Schwenkachse relativ zur Tür bzw. relativ zum Gerätekorpus in ihre Ausgangsstellung, aus der sie dann durch den zuvor genannten Nocken bei entsprechender Schwenkstellung der Tür entgegen der Federvorspannung herausgedrückt wird. Die Vorspannung ist dabei derart gerichtet, dass bei geschlossener Tür diese zum Gerätekorpus hin gespannt ist. Zweckmäßigerweise ist die Vorspannvorrichtung derart bemessen, dass ihre Vorspannkraft größer ist als zwischen der Tür und dem Gerätekorpus wirkende Dichtungskräfte, d. h. dass nicht schon zwischen Tür und Gerätekorpus wirkende Dichtungskräfte eine Verstellung der Schwenkachse bzw. ein Aufdrücken der Tür bewirken können.
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Vorteilhafterweise wirken die Nockeneinrichtung und die Vorspanneinrichtung derart zusammen, dass im Endbereich der Schwenkbewegung der Tür ein selbsttätiges Schließen der Tür erreicht wird. Die Nockeneinrichtung und die Vorspanneinrichtung bilden zusammen sozusagen eine selbsttätige Schließvorrichtung. Das letzte Stück schwenkt die Tür in Folge der Vorspannkraft und deren Umsetzung durch die Nockeneinrichtung von selbst zu.
Die zusätzliche Bewegungsachse der Tür senkrecht zur Dichtungsauflagefläche des Gerätekorpus wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass die Tür relativ zur am Gerätekorpus ortsfest angeordneten Schwenkachse beweglich gelagert ist, und zwar in Richtung quer zur Längsrichtung der Schwenkachse. Grundsätzlich ist es in kinematischer Umkehrung auch möglich, die Tür in üblicher Weise unverschieblich und nur rotatorisch beweglich auf der Schwenkachse zu lagern und letztere sodann in Richtung senkrecht zur Dichtungsauflage des Gerätekorpus beweglich zum Gerätekorpus anzuordnen. Bevorzugt ist jedoch die zuvor genannte Ausführung mit am Gerätekorpus starr befestigter Schwenkachse. Hier kann insbesondere vorgesehen sein, dass türseitig als Lagerausnehmungen für die Schwenkachse Langlöcher vorgesehen sind, in denen die Schwenkachse geführt ist bzw. mit denen die Tür auf der Schwenkachse sitzt. Die langlochartigen Lagerausnehmungen erstrecken sich senkrecht zur Vorder- und Rückseite der Tür, so dass die gewünschte Bewegung senkrecht zur Dichtungsauflage des Gerätekorpus erreichbar ist.
Vorzugsweise können Türhalter vorgesehen sein, die im wesentlichen spielfrei und drehbar auf der Schwenkachse sitzen und mit einer Feder relativ zur Tür in Richtung zu der dem Gerätekorpus abgewandten Türseite vorgespannt sind. Mittels der genannten Türhalter wird die Schwenkachse vorzugsweise gegen eines der Enden der langlochartigen Lagerausnehmungen der Tür gedrückt, so dass eine definierte Position der Tür relativ zur Schwenkachse vorgegeben ist, wenn die Nockeneinrichtung die Achse nicht in eine andere Stellung drückt.
Vorzugsweise bilden der Türhalter und die Nockeneinrichtung eine Montageeinheit. Nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass je-
weils ein Nocken mit einer zum Gerätekorpus hin gewandten Steuerkurvenfläche starr an der Tür befestigt ist und eine Führung für jeweils einen Türhalter aufweist, in der der jeweilige auf der Schwenkachse sitzende Türhalter senkrecht zur Vorder- und Rückseite der Tür verschieblich geführt ist. Ebenso kann die Vorspanneinrichtung vorzugsweise in Form einer Feder in den Nocken integriert sein. Der Nocken kann eine Federausnehmung zur Aufnahme der vorspannenden Feder besitzen.
Nach einer alternativen bevorzugten Ausführung der Erfindung kann der Nocken mit einer zum Gerätekorpus hin gewandten Steuerkurvenfläche starr an der Tür befestigt und mit dem auf der Schwenkachse sitzenden Türhalter integral einstückig ausgebildet sein, wobei zwischen der Kurvensteuerfläche und dem Türhalter ein Federabschnitt vorgesehen ist, was z. B. dadurch erreicht werden kann, dass der Kurvensteuerflächenabschnitt und der Türhalterabschnitt eine insgesamt etwa U-förmige Kontur definieren. Der eine Schenkel, der den Türhalter definiert, kann zu dem anderen Schenkel des U-förmigen Korpus, der den starren Nocken bzw. die starre Kurvensteuerfläche bildet, federnd ausgelenkt werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Schwenkachse bzw. sind Scharnierbolzen an vom Gerätekorpus vorspringenden Scharnierblechen starr befestigt. Die Scharnierbleche können in üblicher Weise am Gerätekorpus· bzw. -gehäuse befestigt sein. An den Scharnierblechen können weiterhin Widerlager, insbesondere zu den Scharnierbolzen parallele Widerlagerbolzen vorgesehen sein, an denen sich der türseitig befestigte Nocken abstützt. Der Nocken ist vorzugsweise aus Kunststoff. Zweckmäßigerweise wird ein gleitfähiger, schmierender Werkstoff wie z. B. Polyamid verwendet. Die mit den Nocken zusammenwirkenden Widerlagerbolzen an den Scharnierblechen können Stahlbolzen sein.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Kühl- und Gefrierschranks mit einer Kühlfachtür und einer Gefrierfachtür, die jeweils um eine vertikale Schwenkachse schwenkbar am Gerätekorpus gelagert sind,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines oberen Lagers der Kühlfachtür aus Figur 1 in einer ausschnittsweisen Darstellung von oben gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Türlagers aus Figur 2 von schräg unten,
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des Türlagers der vorhergehenden Figuren in einer Draufsicht, wobei einerseits die Tür mit beweglicher Führung für die Schwenkachse sowie einem türseitig angeordneten Nocken und andererseits ein gerätekorpusseitig vorgesehenes Scharnierblech mit der Schwenkachse und einem Widerlagerbolzen für den türseitigen Nocken gezeigt sind,
Fig. 5 einen Horizontalschnitt durch das Kühl- und Gefriergerät aus Figur 1 im Bereich der Dichtung zwischen Gerätekorpus und Tür, wobei die Tür in einer vollständig geschlossenen Stellung gezeigt ist,
Fig. 6 einen Schnitt durch das Kühl- und Gefriergerät ähnlich Figur 5, wobei die Tür in einer leicht aufgeschwenkten und senkrecht vom Gerätekorpus abgehobenen Stellung gezeigt ist,
Fig. 7 einen Horizontalschnitt durch das Kühl- und Gefriergerät ähnlich den Figuren 5 und 6, wobei die Tür in einer weiter aufgeschwenkten Stellung gezeigt ist,
Fig. 8 einen Längsschnitt durch ein oberes Lager der Tür des Kühl- und Gefriergeräts aus Figur 1 gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung, und zwar entlang der Linie A-A in Figur 9,
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Fig. 9 eine Draufsicht auf das obere Lager aus Figur 8, und zwar entlang der Linie B-B in Figur 8,
Fig. 10 eine Draufsicht auf ein oberes Türlager des Kühl- und Gefriergerätes aus Figur 1 gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung,
Fig. 11 einen Horizontalschnitt durch einen Kühlschrank im Bereich der Dichtung zwischen Tür und Gerätekorpus nach dem Stand der Technik, bei dem eine feste Schwenkachse vorgesehen ist,
Fig. 12 einen Horizontalschnitt durch einen Kühlschrank nach dem Stand der Technik ähnlich Figur 11, wobei die Tür in leicht geöffneter Stellung gezeigt ist, und
Fig. 13 einen Horizontalschnitt durch einen Kühlschrank nach dem Stand der Technik ähnlich den Figuren 11 und 12, wobei die Dichtung in gewalkter, verschobener Auflagestellung gezeigt ist.
Figur 1 zeigt ein stehendes Kühl- und Gefriergerät, das einen kubischen Gerätekorpus 1 aufweist, dessen Vorderseite eine Kühlfachöffnung und eine Gefrierfachöffnung besitzt. Die obenliegende, kleinere Gefrierfachöffnung ist mit der Gefrierfachtür 7 und die untenliegende, große Kühlfachöffnung ist mit der Kühlfachtür 6 verschlossen. Beide Türen 6 und 7 sind jeweils um eine vertikale Schwenkachse schwenkbar, die gemäß Figur 1 auf der rechten Seite des Kühl- und Gefriergeräts liegt.
Beide Türen besitzen dabei jeweils ein oberes Lager sowie ein unteres Lager, die zusammen jeweils die Schwenkachse 5 definieren. Das obere und das untere Lager einer jeden Tür 6 und 7 können entsprechend ausgebildet sein, so dass nachfolgend nur das obere Lager der Kühlfachtür 6 beschrieben wird.
Die Figuren 2 und 3 zeigen perspektivisch das obere Lager der Kühlfachtür 6. Vom Gerätegehäuse bzw. dem Korpus 1 springt ein Lagerbock 8 in Form eines Scharnierblechs 9 vor, das die Tür 6 an ihrer oberen Seite übergreift. An dem Scharnierblech 9 ist ein nach unten vorspringender Scharnierbolzen 10 starr befestigt, der mit dem entsprechenden Scharnierbolzen des unteren Lagers der Tür 6 die Schwenkachse 5 definiert. Der Scharnierbolzen 10 kann an dem Scharnierblech 9 festgeschraubt bzw. festgeschweißt oder in entsprechender Art und Weise befestigt sein.
An der Oberseite der Tür 6 ist ein im wesentlichen plattenförmiger Türhalter 11 mit im wesentlichen U-förmiger Kontur befestigt. Insbesondere ist der Türhalter 11 mit seinem einen Schenkel starr an der Oberseite der Tür 6 verbunden, insbesondere verschraubt, während der andere Schenkel des Türhalters 11 keine feste Verbindung zur Oberfläche der Tür aufweist. Der Türhalter 11 ist aus elastischem Material, insbesondere federndem Kunststoff, so dass der freie Türhalterschenkel 12 sich relativ zur Tür federnd bewegen kann. Der Türhalter 11 ist derart angeordnet, dass die Aussparung zwischen den beiden Schenkeln 12 und 13 parallel zur Vorder- und Rückseite der Tür verläuft. Hierdurch kann der freie Türhalterschenkel 12 im wesentlichen senkrecht zur Vorder- und Rückseite der Tür 6 sich bewegen bzw. federn.
Wie Figur 2 zeigt, ist der Scharnierbolzen 10 des Lagerbocks 8 mit dem federnden bzw. beweglichen Schenkel des Türhalters 11 in Eingriff. Der Türhalter 11 weist an dem Türhalterschenkel 12 eine Schamierbolzenausnehmung 14 auf, in der der Scharnierbolzen 10 aufgenommen ist (vgl. Figur 4). Der Scharnierbolzen 10 tritt durch den Türhalter 11 hindurch und ist des weiteren in einer langlochartigen Lagerausnehmung 15 geführt, die in der Oberseite der Tür 6 vorgesehen ist. Das Langloch 15 erstreckt sich mit seiner Längsachse im wesentlichen senkrecht zur Vorder- und Rückseite der Tür, so dass sich die Tür 6 senkrecht zu ihrer Vorder- und Rückseite relativ zur Schwenkachse 5 bewegen lässt. Andersherum gesprochen, kann der Scharnierbolzen 10 in dem Langloch 15 hin- und herbewegt werden, wobei der Türhalterschenkel 12 jeweils federnd mitbewegt wird. Der Türhalter-
schenkel 12 ist derart angeordnet, dass der Scharnierbolzen 10 zu dem Ende der langlochartigen Ausnehmung 15 hingedrückt wird, das zur Außenseite der Tür 6 hin liegt. Die Beweglichkeit der Tür relativ zum Scharnierbolzen und umgekehrt ist in Figur 4 mit dem Pfeil 16 angedeutet. Der Türhalter 11 bildet also gleichzeitig eine Vorspann- bzw. Federeinrichtung, die die Schwenkachse 5 und die Tür 6 in eine vorgegebene Stellung zueinander vorspannt.
In alternativer, nicht eigens dargestellter Ausbildung der Erfindung wäre es ebenfalls möglich, auf die langlochartige Ausbildung 15 zu verzichten und den Scharnierbolzen 10 ausschließlich mit dem Türhalterschenkel 12 zu führen. In diesem Falle würde die Scharnierbolzenausnehmung 14 im Türhalter 11 im wesentlichen spielfrei konzentrisch auf dem Scharnierbolzen 10 sitzen. Die Beweglichkeit würde dann nicht durch das Langloch 15 vorgegeben, sondern durch die Federbewegung des Türhalterschenkels 12. Anschläge könnten die maximale Auslenkung des Türhalterschenkels 12 in Richtung des Pfeils 16 begrenzen.
Wie die Figuren 2 und 4 zeigen, bildet der starr an der Türoberseite befestigte Türhalterabschnitt 13 einen zur Türinnenseite bzw. zum Gerätekorpus 1 hin vorspringenden Nocken 17, der auf seiner dem Gerätekorpus 1 zugewandten Seite eine Kurvensteuerfläche 18 aufweist. Die Kurvensteuerfläche 18 besteht im wesentlichen aus einem ersten Abschnitt in Form einer Senke 19 und einem daran kontinuierlich anschließenden zweiten Abschnitt in Form einer bei geschlossener Tür zum Gerätekorpus 1 hin vorspringenden konvexen Wölbung 20, die einen Türöffnungsabschnitt bildet bzw. als Türöffner fungiert.
Mit dem Nocken 17 wirkt ein Widerlagerbolzen 21 zusammen, der parallel zu dem Scharnierbolzen 10 an dem Lagerbock 8 vorspringend starr befestigt ist (vgl. Figur 3). Der Widerlagerbolzen 21 bildet mit seiner Umfangsfläche eine Gleitfläche, auf der die Kurvensteuerfläche 18 des Nockens 17 abgleiten kann.
Die Kurvensteuerfläche 18 des Nockens 17 und der Widerlagerbolzen 21 sind derart relativ zueinander angeordnet und bemessen, dass bei gänzlich geschlossener
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Tür der Widerlagerbolzen 21 sich in die Senke 19 einschmiegend am Nocken 17 anliegt. Dies ist in Figur 5, insbesondere dem Ausschnitt a) angedeutet. In der gänzlich geschlossenen Stellung der Tür 6 liegt eine an der Innenseite der Tür sich umlaufend erstreckende Dichtung in Form eines elastischen Dichtungswulstes 3 an der der Tür zugewandten Dichtauflagefläche 2 des Gerätekorpus 1 auf. Wie Figur 5 zeigt, kann die Dichtung 3 in an sich bekannter Weise einen Magneten 4 aufweisen, der sich an die metallische Gerätegehäuseoberfläche bzw. Außenseite des Korpus 1 anzieht und somit einen sicheren, dichten Kontakt zwischen der Dichtauflagefläche 2 und der Dichtung 3 bewirkt.
Wird die Tür 6 aus der geschlossenen Stellung aufgeschwenkt, muss zunächst die Kurvensteuerfläche 18 des Nocken 17 mit seiner zur Dichtauflagefläche 2 hin vorspringenden Wölbung 20 über den Widerlagerbolzen 21 hinwegkommen. Dies ist in Figur 6, insbesondere dem Ausschnitt a) angedeutet. Da der Nocken 17 starr mit der Tür 6 verbunden ist, drückt dieses Auflaufen der Wölbung 20 auf das Widerlager 21 die Tür 6 im wesentlichen senkrecht von der Dichtauflagefläche 2 weg. Die Dichtung 3 wird dabei weitgehend walkfrei senkrecht von der Dichtauflagefläche 2 abgehoben. Die Scharnierachse bzw. der Scharnierbolzen 14 wandert dabei in dem Langloch 15, wie dies Figur 6 zeigt, entgegen der Federkraft der Vorspannung. Der Türhalterschenkel 12 wird dabei zu dem feststehenden Türhalterschenkel 13 hingebogen.
Wird die Tür weiter aufbewegt, läuft die Kurvensteuerfläche 18 weiter auf dem Widerlagerbolzen 21 ab. Die Wölbung 20 geht wieder zurück, so dass die Federvorspannung des federnden Türhalters 11 die Tür 6 wieder zurück in ihre Ausgangslage relativ zum Scharnierbolzen 14 drücken kann. Dies ist in Figur 7 dargestellt. Sobald die Schwenkachse 5 wieder ihre Ausgangsstellung relativ zur Tür einnimmt, ist die Überlagerung der translatorischen Bewegung der Tür senkrecht zur Schwenkachse 5 beendet. Beim weiteren Aufschwenken erfährt die Tür wiederum eine rein rotatorische Bewegung, wie dies an sich üblich ist. Beim Zurückschwenken in die geschlossene Stellung erfährt die Tür eine entsprechend umgekehrte Bewegung. Insbesondere bleibt die Dichtung 3 mit ihrem Magneten 4 nicht vorzeitig an der
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Dichtauflagefläche 2 hängen, vielmehr wird die Dichtung 3 erst gegen Schluss der Schließbewegung im wesentlichen senkrecht auf die Dichtauflagefläche 2 aufgefahren, und zwar dann, wenn der Nocken 17 mit seiner Senke 19 auf den Widerlangerbolzen 21 einschnappt. Hierbei tritt durch die Federvorspannung mittels des elastischen Türhalters 11 eine selbsttätige Schließbewegung ein, die die Tür gänzlich zuzieht. Die Federvorspannung versucht den Widerlagerbolzen 21 in die Senke 19 zu drücken, um ein niedrigeres Energieniveau des Systems zu erreichen.
Anstelle der integral einstückigen und elastisch federnden Ausbildung des Türhalters 11 sind weitere Ausführungsformen möglich.
Die Figuren 8 und 9 zeigen eine solche weitere Ausführungsform. Auch hier ist der Scharnierbolzen 10 in einer langlochartigen Lagerausnehmung 15 in der Oberseite der Tür 6 geführt. Die langlochartige Ausnehmung 15 erstreckt sich ebenfalls senkrecht zur Türinnen- und Türaußenseite, so dass die entsprechende Bewegung erzielt wird, wie dies bereits beschrieben wurde. Der Türhalter 22 ist hier jedoch mehrteilig ausgebildet. Ein erster Türhalterabschnitt 23, dessen dem Gerätekorpus zugewandete Seite wiederum als Nocken 17 ausgebildet ist, ist starr auf der Oberseite der Tür 6 befestigt. Der erste Abschnitt 23, der im wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist, besitzt an seiner der Türaußenseite zugewandten Seite eine schubladenfachartige Ausnehmung 26, in der der zweite Türhalterabschnitt 24 verschieblich geführt und angeordnet ist. Die Ausnehmung 26 erstreckt sich mit ihrer Längsachse parallel zur langlochartigen Ausnehmung 15 in der Oberseite der Tür 6, so dass der zweite Türhalterabschnitt 24 quer zum Scharnierbolzen 10 bzw. bei geschlossener Tür im wesentlichen senkrecht zur Dichtauflagefläche 2 in dem ersten Türhalterabschnitt 23 hin- und herschiebbar ist. Eine Feder 25 drückt den zweiten Türhalterabschnitt 24 in Richtung zur Außenseite der Tür 6 hin. Dabei definiert ein Anschlag, der z. B. von einer Stufe der Ausnehmung 26 gebildet sein kann, eine Endstellung des zweiten Türhalterabschnitts 24, in die letzterer vorgespannt ist.
In dem zweiten Türhalterabschnitt 24 ist eine kreisförmige Schamierbolzenausnehmung 14 vorgesehen, mit der der zweite Türhalterabschnitt 24 auf dem Scharnierbolzen 10 sitzt (Figur 8).
Um die Tür senkrecht zur Schwenkachse 5 zu bewegen, wird die Feder 25 entsprechend verformt, insbesondere gemäß Figur 9 zusammengedrückt. Hierbei fährt der zweite Türhalterabschnitt 24 tiefer in die schubladenfachartige Ausnehmung 26 im ersten Türhalterabschnitt 23 ein. Die Schwenkachse 5 bewegt sich zur Türinnenseite hin. Auch bei dieser Ausführung wird die Bewegung zwischen Schwenkachse 5 und Tür 6 quer zur Schwenkachse in Abhängigkeit der Schwenkstellung der Tür gesteuert. Der Nocken 17 wirkt analog, so dass auf die vorangehende Beschreibung verwiesen wird.
Eine weitere Ausführung des Türhalters zeigt Figur 10, die im wesentlichen der Ausführung gemäß Figuren 8 und 9 entspricht. Der hier gezeigte Türhalter 27 ist ebenfalls zweiteilig ausgebildet. Der erste Türhalterabschnitt 28 ist starr mit der Tür 6 verbunden, insbesondere wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungen auf der Oberseite der Tür angeordnet. Seine dem Gerätekorpus 1 bei geschlossener Tür zugewandte Seite ist analog als Nocken 17 ausgebildet. Anstelle der zuvor beschriebenen schubladenfachartigen Ausnehmung 26 besitzt der Türhalter 27 eine zur Oberseite hin offene Längsnut 29, in der der zweite Türhalterabschnitt 30 längs passgenau sitzt und längsverschieblich geführt ist (Figur 10). Eine in einem Federaufnahmefach 31 des ersten Türhalterabschnitts 28 sitzende Feder 32 spannt den zweiten Türhalterabschnitt 30 zur Türaußenseite hin vor. Wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungen kann der Scharnierbolzen 10 durch den Türhalter 27 hindurch treten und in ein Langloch 15 in der Oberseite der Tür 6 eingreifen. Im übrigen entspricht die Funktion des Türhalters 27 der der vorher beschriebenen Ausführung.
Die zusätzliche Bewegungsachse der Tür senkrecht zur Schwenkachse 5 und bei geschlossener Tür senkrecht zur Dichtungsauflage 2 in Verbindung mit der Nockeneinrichtung verhindert ein Walken der Dichtung 3. Die Dichtung 3 wird stets im
wesentlichen senkrecht auf die Dichtauflagefläche 2 an dem Korpus 1 aufgesetzt und wieder abgehoben. Ein fehlerhaftes Abdichten ist vermieden und die Lebensdauer in Folge der walkfreien Schließ- und Öffnungsvorgänge deutlich verlängert.

Claims (12)

1. Kühl- und/oder Gefriergerät mit einem Gerätekorpus (1) und einer Tür (6) zum Verschließen einer Öffnung des Gerätekorpus (1), wobei eine Schwenklagerung (33) vorgesehen ist, die die Tür (6) relativ zum Gerätekorpus (1) um eine Schwenkachse (5) schwenkbar lagert, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (6) relativ zur Schwenkachse (5) und/oder die Schwenkachse (5) relativ zum Gerätekorpus (1) in Richtung senkrecht zur Schwenkachse beweglich gelagert ist.
2. Gerät nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei eine Bewegungs- Steuervorrichtung (17, 21) vorgesehen ist, die beim Öffnen bzw. Schließen der Tür (6) die Bewegung der Tür quer zur Schwenkachse (5) und/oder der Schwenkachse (5) relativ zum Gerätekorpus (1) steuert, insbesondere derart ausgebildet ist, dass die Tür (6) gegen Ende eines Zuschwenkens bzw. zu Anfang eines Aufschwenkens im wesentlichen senkrecht zum Gerätekorpus hin bzw. vom Gerätekorpus weg bewegt wird.
3. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zwischen dem Gerätekorpus (1) und der Tür (6) eine Nockenvorrichtung (17, 21) vorgesehen ist, die in Abhängigkeit der Schwenkstellung der Tür (6) deren Abstand vom Gerätekorpus (1) im Bereich der Schwenkachse (5) vorgibt, insbesondere einen Nocken (17) aufweist, der mit einem ersten Kurvenabschnitt (19), der in der vollständig geschlossenen Schwenkstellung der Tür eine zum Gerätekorpus (1) nahe Stellung der Tür (6) erlaubt, und mit einem zweiten, an den ersten anschließenden Kurvenabschnitt (20) versehen ist, der eine vom Gerätekorpus weggerückte, ferne Stellung der Tür (6) bewirkt.
4. Gerät nach den vorhergehenden Ansprüchen 3 und 4, wobei eine Vorspannvorrichtung (12, 25, 32), insbesondere Federvorrichtung, zur Vorspannung der Tür (6) relativ zur Schwenkachse (5) bzw. der Schwenkachse (5) relativ zum Gerätekorpus (1) in Richtung senkrecht zur Schwenkachse (5) vorgesehen ist, insbesondere derart bemessen ist, dass eine Vorspannkraft größer als zwischen Tür und Gerätekorpus wirkende Dichtungskräfte ist.
5. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Nockenvorrichtung (17, 21) und die Vorspannvorrichtung (11, 25, 32) eine selbsttätige Schließvorrichtung bilden, die im Endbereich der Schwenkbewegung der Tür (6) ein selbsttätiges Schließen der Tür bewirkt.
6. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schwenkachse (5), die insbesondere von zwei koaxial ausgerichteten Scharnierbolzen (10) gebildet ist, starr am Gerätekorpus (1) befestigt ist und die Gerätetür (6) translatorisch zur Schwenkachse (5) mittels einer an der Tür (6) vorgesehenen Schwenkachsenführung beweglich geführt ist, wobei die Tür insbesondere langlochartige Lagerausnehmungen (15) besitzt, in denen die Schwenkachse (5) geführt ist.
7. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei Türhalter (11, 22, 27) drehbar auf der Schwenkachse (5) sitzen, an der Tür befestigt sind und federnde, auf der Schwenkachse sitzende Türhalterabschnitte aufweisen, die mittels einer Feder relativ zu der Tür (6) in Richtung zu der dem Gerätekorpus (1) abgewandten Türseite vorgespannt sind.
8. Gerät nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Türhalter (11, 22, 27) und die Nockeneinrichtung (17) eine Montageeinheit bilden.
9. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jeweils ein Nocken (17) mit einer zum Gerätekorpus (1) hin gewandten Steuerkurvenfläche (18) starr an der Tür (6) befestigt ist und eine Führung (26, 29) für einen Türhalterabschnitt aufweist, in dem der jeweilige auf der Schwenkachse (5) sitzende Türhalterabschnitt senkrecht zur Vorder- und Rückseite der Tür (6) verschieblich geführt ist, wobei vorzugsweise der Nocken (17) ferner eine Federausnehmung (26, 31) zur Aufnahme einer den Türhalterabschnitt vorspannenden Feder (25, 32) aufweist.
10. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Nocken (17) mit einer zum Gerätekorpus (1) hin gewandten Kurvensteuerfläche (18) starr an der Tür (6) befestigt ist und mit dem auf der Schwenkachse sitzenden Türhalter (11) integral einstückig ausgebildet ist, wobei zwischen der Kurvensteuerfläche (18) und dem Türhalterabschnitt (12) ein Federabschnitt vorgesehen ist, wobei insbesondere die Kurvensteuerfläche (18) und der Türhalterabschnitt (12) eine insgesamt etwa U-förmige Kontur definieren.
11. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei am Gerätekorpus (1) vorspringende Scharnierbleche (9) starr befestigt sind, an denen jeweils ein Scharnierbolzen (10) sowie ein Widerlager, insbesondere ein zum Scharnierbolzen paralleler Widerlagerbolzen (21), starr befestigt sind, an dem sich eine türseitig vorgesehene Nocken-Gleitfläche (18) abstützt.
12. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Kunststoffnocken (17) vorgesehen ist.
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