DE20114430U1 - Uferstein für Folienteiche und damit hergestellter Gartenteich o.dgl. - Google Patents
Uferstein für Folienteiche und damit hergestellter Gartenteich o.dgl.Info
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- E02B3/00—Engineering works in connection with control or use of streams, rivers, coasts, or other marine sites; Sealings or joints for engineering works in general
- E02B3/04—Structures or apparatus for, or methods of, protecting banks, coasts, or harbours
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Description
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DE 8214 Patentanwalt
Diplom-Physiker
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
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(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
Sandra Kruk, 34298 Heisa
Die Erfindung betrifft einen Uferstein für Folienteiche und einen damit hergestellten Gartenteich oder dergleichen.
Bei mit Teichfolien ausgekleideten Gartenteichen oder dergleichen können die aus dem Wasser herausragenden Randbereiche der meistens aus einem schwarzen Kunststoff bestehenden Folien durch Sonneneinstrahlung auf Temperaturen bis zu ca. 80 0C aufgeheizt werden. Als Folge davon bleichen die Folienränder nicht nur aus, was unschön aussieht, sondern sie werden auch porös, was Ihre Haltbarkeit beeinträchtigt. Außerdem werden sie aufgrund der hohen Temperaturunterschiede im Wasser und außerhalb des Wassers starken Dehnungen unterworfen und dadurch in Richtung der Teichböschung gezogen, was ebenfalls ihre Haltbarkeit ungünstig beeinflusst. Die üblichen Aufschüttungen der Folienränder mit Kies oder Erdreich ändern daran nur wenig. Für Personen, die an den Teich herantreten möchten, z.B. um diesen zu bepflanzen, bringen derartige Aufschüttungen allenfalls zusätzlich die Gefahr mit sich, auf der lockeren Kiesschüttung auszurutschen.
Daneben ist es bekannt, die Folienränder mit Natursteinen zu belegen, um dadurch einen Verzug bzw. ein Wegrutschen der Folie zu verhindern und gleichzeitig den meistens optisch unschön wirkenden Folienrand abzudecken. Wegen der unregelmäßigen Form von Natursteinen gelingt dies jedoch nur unvollständig. Dasselbe gilt bei der Anwendung anderer bekannter Steine. . . .
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Mittel vorzuschlagen, mit dem die oben erläuterten Probleme weitgehend überwunden werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein spezieller Uferstein vorgeschlagen, der aus einem zum Abdecken der Folienränder bestimmten Formteil besteht, das einen zur Befestigung der Teichfolie bestimmten Verankerungsabschnitt und einen unter einem Winkel zum Wasserspiegel anzuordnenden Abdeckabschnitt aufweist.
Bei einem erfindungsgemäßen Gartenteich oder dergleichen, der mit einer Teichfolie ausgelegt und abgedichtet ist, sind die Ränder der Teichfolie zumindest teilweise mit den erfindungsgemäßen Ufersteinen abgedeckt und im angrenzenden Erdreich befestigt, wobei die Abdeckabschnitte untereinem Winkel zur Horizontalen und so angeordnet sind, daß der Wasserspiegel bei normaler Füllung des Teichs in mittleren bis oberen Bereichen der Abdeckabschnitte zu liegen kommt.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß einerseits die Folienränder mittels der Verankerungsabschnitte fest in dem an den Teich angrenzenden Erdreich od. dgl. verankert, andererseits die Abdeckabschnitte der Ufersteine so angeordnet werden können, daß sie wie die Uferböschung schräg oder senkrecht zur Horizontalen verlaufen und dabei je nach momentanem Füllungsgrad des Teichs zumindest teilweise in das im Teich befindliche Wasser ragen. Dadurch wird der Folienrand nicht nur vollständig abgedeckt, sondern durch die Kühlwirkung der stets in das Wasser eintauchenden Abdeckabschnitte auch auf einer vergleichsweise niedrigeren Temperatur gehalten. Der Folienrand kann daher weder ausbleichen noch porös werden. Der als Formteil hergestellte Uferstein kann außerdem mit einer optisch ansprechenden Oberfläche versehen und mit identischer Form beliebig oft so reproduziert werden, daß der Folienrand rundum gleichmäßig eingefasst werden kann.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. 30
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den beiliegenden Zeichnungen schematisch dargestellt sind. Darin zeigen:
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Fig. 1 schematisch einen Folienteich, dessen Folienrand teilweise mit erfindungsgemäßen Ufersteinen befestigt und abgedeckt ist;
Fig. 2 einen schematischen und stark vergrößerten Schnitt längs der Linie II - II der Fig. 1;
Fig 3 eine schematische Hinteransicht eines erfindungsgemäßen, aus Fig. 2 ersichtlichen Ufersteins;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Uferstein nach Fig. 3;
Fig. 5 bis 7 Draufsichten auf verschiedene Verlegearten für den erfindungsgemäßen Uferstein;
Fig. 8 eine Hinteransicht von mehreren nebeneinander angeordneten Ufersteinen bei Anwendung der Verlegeart nach Fig. 5; und
Fig. 9 bis 12 der Fig. 2 entsprechende Schnittdarstellungen mit Ufersteinen gemäß drei weiteren Ausführungsformen der Erfindung.
Nach Fig. 1 und 2 ist ein natürlicher Gartenteich 1 oder dergleichen mit einer nicht näher dargestellten, an sich bekannten Teichfolie 2 ausgelegt und abgedichtet, wobei Uferzonen 3 bis 5 in vielfältiger Weise gestaltet und unter Abdeckung der Teichfolie 2 insbesondere bepflanzt sein können. Dabei können sich die Uferzonen 3 bis 5 zumindest teilweise bis in flache Bereiche des Teichs 1 hinein erstrecken.
Ein Randbereich 6 der Teichfolie 2 liegt wie üblich an einer am Teichufer ausgebildeten, z.B. unter einem Winkel von ca. 45° schräg nach außen ansteigenden Böschung 7 an, deren z.B. auf dem Niveau des umgebenen Erdreichs 8 liegende Oberkante den maximalen Füllungsgrad des Teichs 1 mit Wasser festiegt. Der normale Füllungsgrad und der sich dadurch einstellende Wasserspiegel 9 des Teichs 1 sind in Fig. 2 durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
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Zumindest dort, wo keine der Uferzonen 3 bis 5 vorgesehen ist, ist der Randbereich 6 der Teichfolie 2 mit erfindungsgemäßen Ufersteinen 10 nicht nur befestigt, sondern auch abgedeckt. Die Ufersteine 10 enthalten, wie insbesondere Fig. 2 bis 4 zeigen, jeweils einen Verankerungsabschnitt 11, einen Abdeckabschnitt 12 und einen Mittelabschnitt 14, der auf seiner Oberseite eine Trittfläche 14a bildet. Außerdem sind die Ufersteine 10 vorzugsweise im wesentlichen plattenförmig und derart ausgebildet, daß der Verankerungsabschnitt 11 nach Art einer Abkantung unter einem Winkel von z.B. ca 90° von der Unterseite des Mittelabschnitts 14 nach unten absteht, während der Abdeckabschnitt einen Winkel von z.B. ca. 145° mit der Unterseite des Mittelabschnitts 14 bildet.
10
Die Ufersteine 10 werden so verlegt, daß sich die Unterseiten ihrer Mittelabschnitte 14 in einer im wesentlichen parallel zur Horizontalen bzw. zum Wasserspiegel 9 erstreckten Lage dem den Teich 1 umgebenden Erdreich 8 und die Unterseiten ihrer schräg verlaufenden Abdeckabschnitte 12 der entsprechend schräg ansteigenden Böschung 7 anlegen, wodurch der Randbereich 6 der Folie 2 zwischen den Ufersteinen 10 und der Böschung bzw. dem Erdreich 8 zu liegen kommt. Die senkrecht nach unten abstehenden Verankerungsabschnitte 11 graben sich dabei in das Erdreich 8 ein. Ihre Unterkanten legen sich daher auf außen liegende, ausreichend lang bemessene Abschnitte 6a des Randbereichs 6 auf und drücken diese unter U-förmiger Verformung der Folie 2 in das Erdreich
8. Außerdem wird der Randbereich 6 der Folie 2 vorzugsweise so bemessen, daß beim 4fc Absenken der Ufersteine 10 ganz außen liegende Abschnitte 6b der Folie 2 unmittelbar
unter den Verankerungsabschnitten 11 zu liegen kommen und sich dadurch im wesentlichen senkrecht zu den Abschnitten 6a anordnen, wie Fig. 2 deutlich zeigt. Dadurch ist der gesamte Randbereich 6 der Folie 2 von den Ufersteinen 10 einerseits abgedeckt und geschützt, andererseits sicher im Erdboden 8 verankert bzw. festgeklemmt. Die im wesentlichen horizontal angeordneten Trittflächen 14a erlauben außerdem ein nahes Herantreten an den Teich 1, wobei insbesondere eine geriffelte oder sonstwie aufgerauhte Oberfläche der Trittflächen 14a die Gefahr des Ausrutschens sicher vermeidet.
Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, ist die vom Mittelabschnitt 14 entfernte Unterkannte des Verankerungsabschnitts 11 vorzugsweise mit einer Mehrzahl von Zähnen bzw. Zacken versehen, die zweckmäßig spitz zulaufen. Diese Zacken 15 dienen dem Zweck, den Abschnitt 6b de5rR4§33bere"ichs*ic deir FafielLzuidurcbit^crien £&eegr;&phgr; dadurch eine noch
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wirksamere Verankerung zu erzielen. Außerdem dienen die Zacken 15 dazu, die Folie 2 auch dort, wo sich beim Verlegen Falten im Randbereich 6 ergeben, sicher zu fixieren. Bei Bedarf kann der Randbereich 6 dazu auch entsprechend der Form und der Abstand der Zacken 15 eingeschnitten sein. Alternativ kann die Unterkante des Verankerungsabschnitts 11 aber auch gerade oder auch sonstwie verlaufen.
In der Draufsicht besitzen die Ufersteine 10 vorzugsweise eine rechteckige oder quadratische Außenkontur, wie Fig. 4 zeigt, so daß ihre Vorder- und Hinterkanten einerseits und ihre beiden Seitenkanten andererseits jeweils im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
Wie Fig. 1 und 5 bis 7 zeigen, können die Ufersteine 10 sowohl in gerader Reihung (Fig. 5) als auch nach Art eines konvexen oder konkaven Bogens (Fig. 6 bzw. 7) nebeneinander angeordnet werden. Zur Vermeidung störender Spalte zwischen ihnen sind die Ufersteine dabei entsprechend Fig. 8 vorzugsweise mit seitlichen Überlappungen angeordnet, indem z.B. die beiden Seitenränder 16 eines mittleren Ufersteins 10a jeweils von den ihnen aufliegenden Seitenrändern von zwei benachbarten Ufersteinen 10b, 10c überlappt werden. Zu diesem Zweck sind die Zacken 15 zweckmäßig so ausgebildet, daß die Seitenränder 16 von Zacken frei bleiben, so daß sich diese beim überlappten Verlegen der Uferseine 10 nicht gegenseitig behindern. Alternativ könnten auch andere Arten der Überlappung vorgesehen werden, beispielsweise in der Weise, daß die Ufersteine 10a bis 10c jeweils mit ihrem einen Seitenrand oberhalb und mit ihrem anderen Seitenrand unterhalb des zugehörigen Seitenrandes des benachbarten Ufersteins angeordnet sind.
Fig. 9 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ufersteins 18, bei dem der Mittelabschnitt 14 (Fig. 2) fehlt. Der Verankerungsabschnitt 11 ist hier direkt mit dem Abdeckäbschnitt 12 verbunden, wobei die Unterseiten beider Abschnitte 11, 12 z.B. unter einem Winkel von ca. 60° aneinandergrenzen. Im übrigen sind die Ufersteine 18 analog zu Fig. 1 bis 8 ausgebildet und verlegbar.
Fig. 10 und 11 zeigen Ausfuhrungsformen von zwei weiteren erfindungsgemäßen Ufersteinen 19 und 20, bei denen sich an die Unterkanten der Abdeckabschnitte 12 jeweils eine
Uferzone 21 anschürt, die^yQrzpgsweise einen Urfönni^ gewfjlttten: Querschnitt besitzt. !·· ···· · ·*?* **&idigr;* , · · · · · ·
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Die dadurch gebildete Schale kann der Aufnahme und Lagesicherung von Pflanzen dienen, die zwar in oberflächennahen Bereichen des Teichs 1, aber dennoch unterhalb des Wasserspiegels 9 (Fig. 2) angepflanzt werden sollen. Im übrigen sind die Ufersteine 19 entsprechend Fig. 1 bis 8 und die Ufersteine 20 entsprechend Fig. 9 ausgebildet und verlegbar.
Bei dem aus Fig. 12 ersichtlichen, der Fig. 2 ähnlichen Ausführungsbeispiel der Erfindung weist ein Uferstein 22 einen Abdeckabschnitt 12a auf, der mit dem Mittelabschnitt 14 einen Winkel von im wesentlichen 90° einschließt. Entsprechend verläuft hier eine Böschung 7a nahezu senkrecht zur Oberfläche des Erdreichs 8. Im übrigen sind die Anordnung und Ausbildung des Ufersteins 22 analog zu Fig. 2.
Die beschriebenen Ufersteine 10 und 18 bis 20 werden vorzugsweise in einem Stück als Form- bzw. Gießteile aus Polymerbeton hergestellt. Alternativ eignen sich zu ihrer Herstellung aber auch andere Materialien wie z.B. Polyethylen, Polypropylen, Polyurethanschaum oder GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff). Zur Anpassung an die Umgebung eines üblichen Gartenteichs oder dergleichen wird den Ufersteinen bevorzugt eine sandfarbene oder sonstwie ästhetisch ansprechende Oberfläche gegeben.
Die Abmessungen der Ufersteine 10 und 18 bis 20 sind an sich beliebig. Während ihre zwischen den Seitenränder 16 (Fig. 8) gemessene Länge z.B. 30 cm beträgt, ist ihre quer dazu gemessene Breite von z.B. 20 bis 30 cm unter anderem davon abhängig, ob die Trittflächen 14a und/oder die Uferzonen 21 vorhanden sind oder nicht. Außerdem besitzt der Abdeckabschnitt 12 vorzugsweise eine solche Breite bzw. Tiefe (z.B. 20 cm), daß der Wasserspiegel 9 im Teich 1 in vergleichsweise großen Grenzen schwanken kann, ohne den Bereich des Abdeckabschnitts 12 zu verlassen. Dadurch ist sichergestellt, daß die Ufersteine auch bei sich ändernden Wasserständen die beschriebene Funktion beibehalten. Die Dicke der Ufersteine ist vergleichsweise klein gewählt, damit die Trittflächen 14a (Fig. 2) auch ohne besondere Erdarbeiten stets im wesentlichen auf dem Niveau des angrenzenden Erdreichs 8 und oberhalb des höchsten vorkommenden Wasserspiegels 9 liegen. Die Uferzonen 21 sind schließlich vorzugsweise so angeordnet, daß sie bei allen üblicherweise vorkommenden Wasserständen unterhalb des Wasserspiegels 9 liegen.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Dies gilt insbesondere für die beschriebenen Größen und die Winkel zwischen den verschiedenen Abschnitten, die nur Beispiele darstellen, wenn auch insbesondere ein entsprechend Fig. 2 schräg angeordneter Abdeckabschnitt 12 besonders bevorzugt wird. Weiterhin ist es im Prinzip gleichgültig, wie der Teich 1 im Randbereich 6 der Folie 2 angelegt wird, d.h. ob die Folienabschnitte 6a, 6b durch die Ufersteine in das Erdreich gedrückt werden oder ob das Erdreich erst nach dem aus Fig. 2 ersichtlichen Verlegen der Ufersteine vollends aufgefüllt wird. Auch andere als die anhand der Figuren 5 bis 8 beschriebenen Verlegearten sind möglich. Abgesehen davon sind die beschriebenen Ufersteine nicht auf die Anwendung bei Naturteichen beschränkt. Vielmehr können sie in entsprechender Weise auch auf an sich beliebig hergestellte Teiche, insbesondere Festteiche aus Beton, GFK od. dgl. angewendet werden, indem diese in ihren Randzonen vorzugsweise an diejenigen Formen angepaßt werden, die sich im Einzelfall an den Unterseiten der Ufersteine ergibt. Außerdem kann es je nach Fall zweckmäßig sein, die Folienabschnitte 6b ganz wegzulassen, wie in Fig. 12 angedeutet ist. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.
Claims (13)
1. Uferstein für Folienteiche (1), dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem zum Abdecken des Folienrandes (6) bestimmten Formteil besteht, das einen zur Befestigung der Teichfolie (2) bestimmten Verankerungabschnitt (11) und einen unter einem Winkel zur Horizontalen anzuordnenden Abdeckabschnitt (12, 12a) aufweist.
2. Uferstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er einen zwischen dem Verankerungsabschnitt (11) und dem Abdeckabschnitt (12, 12a) abgeordneten, eine Trittfläche (14a) aufweisenden Mittelabschnitt (14) enthält.
3. Uferstein nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Abdeckabschnitt (12, 12a) eine Uferzone (21) anschließt.
4. Uferstein nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Uferzone (21) einen U-förmig gewölbten Querschnitt aufweist.
5. Uferstein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verankerungsabschnitt (11) nach Art einer Abkantung an die Unterseite des Abdeck- oder Mittelabschnitts (12, 12a, 14) angesetzt ist.
6. Uferstein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Verankerungsabschnitt (11) an seiner vom Abdeck- bzw. Mittelabschnitt (12, 12a, 14) entfernten Unterkante als eine mit einer Mehrzahl von Zacken (15) versehene Verankerungskante ausgebildet ist.
7. Uferstein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß er in der Draufsicht eine im wesentlichen rechteckige oder quadratische äußere Kontur besitzt.
8. Uferstein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß er aus Polymerbeton hergestellt ist.
9. Uferstein nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß er eine sandfarbene Oberfläche besitzt.
10. Folienteich, der mit einer Folie (2) ausgelegt und abgedichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Randbereiche (6) der Folie (2) zumindest teilweise mit Ufersteinen (10, 18 bis 20, 22) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9 abgedeckt und im angrenzenden Erdreich (8) befestigt sind, wobei die Abdeckabschnitte (12, 12a) unter einem Winkel zur Horizontalen und derart angeordnet sind, daß der Wasserspiegel (9) bei normaler Füllung in mittleren bis oberen Bereichen der Abdeckabschnitte (12, 12a) zu liegen kommt.
11. Folienteich nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ufersteine (10, 18 bis 20, 22) so verlegt sind, daß die Trittflächen (14a) bei normaler Füllung oberhalb des Wasserspiegels (9) angeordnet sind.
12. Folienteich nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ufersteine (10, 18 bis 20, 22) so verlegt sind, daß die Uferzonen (21) bei normaler Füllung unterhalb des Wasserspiegels (9) angeordnet sind.
13. Folienteich nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Ufersteine (10a, 10b, 10c) mit Überlappung verlegt sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20114430U DE20114430U1 (de) | 2001-08-27 | 2001-08-27 | Uferstein für Folienteiche und damit hergestellter Gartenteich o.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20114430U DE20114430U1 (de) | 2001-08-27 | 2001-08-27 | Uferstein für Folienteiche und damit hergestellter Gartenteich o.dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20114430U1 true DE20114430U1 (de) | 2001-11-29 |
Family
ID=7961202
Family Applications (1)
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| DE20114430U Expired - Lifetime DE20114430U1 (de) | 2001-08-27 | 2001-08-27 | Uferstein für Folienteiche und damit hergestellter Gartenteich o.dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20114430U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT504519B1 (de) * | 2007-02-23 | 2008-06-15 | Minnova Mineralien Handelsges | Gewässerberandung |
| DE102012018367A1 (de) | 2012-09-18 | 2014-03-20 | Alf Heil | Befestigungsvorrichtung |
-
2001
- 2001-08-27 DE DE20114430U patent/DE20114430U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT504519B1 (de) * | 2007-02-23 | 2008-06-15 | Minnova Mineralien Handelsges | Gewässerberandung |
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