DE20113353U1 - Heizleitung, insbesondere für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung, und Heizeinrichtung bzw. Heizmatte mit einer derartigen Heizleitung - Google Patents
Heizleitung, insbesondere für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung, und Heizeinrichtung bzw. Heizmatte mit einer derartigen HeizleitungInfo
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Description
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BESCHREIBUNG
Heizleitung, insbesondere für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung, und Heizeinrichtung beziehungsweise Heizmatte mit einer derartigen Heizleitung
TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heizleitung für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung oder dergleichen und eine Heizeinrichtung beziehungsweise Heizmatte mit einer derartigen Heizleitung.
Derartige Heizleitungen werden beispielsweise in Marmorheizungen eingesetzt. Bei Stromdurchfluss werden die Heizleiter erwärmt und geben ihre Wärme an den Marmorheizkörper ab. Hierzu sind die Heizleitungen innerhalb des Marmorheizkörpers in einem Kanalsystem verlegt.
STAND DER TECHNIK
Es sind Heizleitungen bekannt, bei denen der Rückleiter als massiver Kupferdraht ausgebildet ist, der mit Silikon und Glasseide oder dergleichen und von Isolier- und Temperaturschutzschichten umgeben ist. Der Nachteil derartiger Heizleitungen ist, dass sie relativ steif sind und die Verlegung in einem engen Kanalsystem Probleme mit sich bringt. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, dass sich das Kupfer bei Erwärmen ausdehnt, wodurch es zu Rissen im Steinheizkörper kommt, da die Heizleitung in dem Kanalsystem fest eingebettet beziehungsweise verklebt ist. Auch die Crimpverbindung zum Heizleiter kann aufgrund von Wärmeausdehnungen zerstört werden.
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Es sind weitere Heizleitungen für Marmorheizungen bekannt, bei.denen der Heizleiter auf einem Trägermaterial gewendelt vorhanden ist und von einem Glasseidengeflecht umgeben ist, das von Isolierschichten umgeben ist. Der Nachteil dieser bekannten Heizleitung besteht darin, dass zwei Anschlussenden vorhanden sind, so dass es sowohl bei der Herstellung beziehungsweise Konfektionierung zu einer Drallbildung ("Lassowirkung") kommt. Diese Drallbildung tritt ebenfalls beim Verlegen der Heizleitungen in das Kanalsystem am Steinheizkörper auf. Gleichzeitig muss ein Ende der Heizleitung wieder zum Anschlussbereich zurückgeführt werden.
Schließlich ist es noch bekannt, für Marmorheizungen Litzen einzusetzen, die mit einer Isolierschicht aus Silikon umgeben sind. Der Einsatz derartiger Heizleitungen für Marmorheizungen in der Praxis hat gezeigt, dass es hierbei zu einem Ausfall von ca. 25 % kommt, da die Wärme aus dehnung nicht aufgenommen werden kann.
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Werden Heizleiter von elektrischen Strömen durchflossen, entstehen elektromagnetische Felder. Es wird die Auffassung vertreten, dass diese elektromagnetischen Felder unter Umständen negative Einflüsse auf den Menschen bewirken. Um eine Kompensation der elektromagnetischen Felder herbeizuführen, weisen bekannte Heizleiter parallel verlaufende Hin- beziehungsweise Rückleiter auf. Durch die gegenläufigen Ströme im Hin- beziehungsweise Rückleiter kompensiert sich das magnetische Feld zwischen den beiden Leitern, sofern diese über die gesamte Kabellänge immer den gleichen, engen Abstand haben. Die Leiter der bekannten Heizleitungen sind von einer Umflechtung umgeben, sodass die Gefahr besteht, dass sich aufgrund der losen Fixierung der Abstand der Heizleitungen vergrößert und damit die Kompensation des elektromagnetischen Feldes aufgehoben wird.
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Da derartige Heizleiter in vielen Fällen mäanderförmig auf Heizmatten verlegt sind, kommt es gerade im Bereich der Umlenkungen zu einer Abstandsänderung der beiden Leiter, sodass die Kompensation in diesem Bereich nicht mehr gegeben ist.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe beziehungsweise das technische Problem zugrunde, eine Heizleitung für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung oder dergleichen anzugeben, die die im Stand der Technik auftretenden Probleme beseitigt, das heißt bei der insbesondere keine Drallbildung auftritt und die Gefahr von Rissbildungen im verlegten Zustand vermieden wird. Die Heizleitung soll wirtschaftlich hergestellt werden können und eine dauerhaft zuverlässige Funktion gewährleisten. Weiterhin soll eine Heizleitung zur Verfügung gestellt werden, bei der praktisch kein sogenannter "Elektro-Smog" entsteht, das heißt die Bildung nach außen wirkender magnetischer Felder soll unterdrückt werden.
Die erfindungsgemäße Heizleitung ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Eine erfindungsgemäße erste Variante einer Heizleitung ist demgemäß gekennzeichnet durch folgenden schichtweisen Aufbau von innen nach außen: Einem flexiblen Kernträger, einem auf dem Kernträger gewendelt angeordneten elektrisch leitenden Rückleiter, einer den Rückleiter umgebende flexiblen hochtemperaturbeständigen Isolierschicht, einem auf die Schicht gewendelt aufgebrachten elektrisch leitenden
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Hinleiter, einer den Hinleiter umgebende flexiblen Temperaturschutzschicht, einem die Temperaturschutzschicht umgebenden flexiblen Schutzmantel, wobei an einem Ende der Heizleitung eine Verbindungseinheit vorhanden ist, die den Rückleiter mit dem Heizleiter elektrischleitend verbindet.
Durch den Innenrückleiter mit einseitigem Anschluss fällt bei der Konfektionierung die aufwändige Drallbildung weg. Ebenso ist die Drallbildung beim Einlegen des Kabels in die Nuten einer Marmorheizung durch den einseitigen Anschluss auch nicht mehr möglich, so dass eine schnelle und problemlose Montage zum Einlegen des Heizkabels gewährleistet werden kann.
Eine erfindungsgemäße zweite Variante einer Heizleitung ist demgemäß gekennzeichnet durch folgenden Aufbau: Einem ersten flexiblen Kernträger, einem zweiten flexiblen Kernträger, der parallel zum ersten Kernträger verläuft, einem auf dem ersten Kernträger gewendelt angeordneten elektrisch leitenden Rückleiter, einem auf dem zweiten Kernträger gewendelt angeordneten elektrisch leitenden Hinleiter, jeweils eine den Hinleiter beziehungsweise Rückleiter umgebenden flexiblen, hochtemperaturbeständigen Isolierschicht, einem flexiblen Schutzmantel, der die beiden Isolierschichten umgibt und an einem Ende der Heizleitung eine Verbindungseinheit vorhanden ist, die den Rückleiter mit dem Hinleiter elektrisch leitend verbindet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass der Hinleiter und/oder der Rückleiter als Heizleiter zumindest bereichsweise ausgebildet ist.
Die zweite Variante besteht somit aus zwei parallel laufenden Heizleitungen, deren Heizleiter auf einem hochflexiblen Trägermaterial gewendelt vorhanden sind.
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Dadurch ergibt sich beim Verlegen keine Drallbildung und beim Crimpen kann der Leiter nicht gequetscht werden. Auch ein Brechen des Heizleiters ist ausgeschlossen. Findet keine wesentliche Längenausdehnung beziehungsweise Schrumpfung der Heizleitung bei Erwärmung statt, sodass es im verlegten Zustand nicht zu einer Bildung von Umgebungsrissen kommt.
Durch einen mit Kompression aufgebrachten Außenmantel und der sehr guten Flexibilität des gewendelten Aufbaus haben die Leiter immer den gleichen Abstand zueinander, sodass dadurch über die gesamte Länge der Leitung eine gleichbleibende Kompensation des elektromagnetischen Feldes erreicht werden kann.
Bei der als Innenrückleiter ausgebildeten ersten Variante ist durch den flexiblen Aufbau sichergestellt, dass aufgrund der gleichbleibenden Installationswandstärken und optimalen Einbettung in die Gesamtkonstruktion eine zuverlässige Kompensation des elektromagnetischen Feldes erfolgen kann.
Der Innenrückleiter wird dabei mit einer geringeren Leistung betrieben, sodass eine geringere Temperatur entsteht. Der außen angeordnete Hinleiter wird mit einer größeren Leistung der Längeneinheit betrieben, sodass insgesamt eine gleichmäßige Wärmeableitung erfolgen kann.
Mit der erfindungsgemäßen Heizleitung ist es gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung problemlos möglich, die Anzahl der Wendelungsgänge pro Längeneinheit der Leiter gleich auszubilden, sodass sich die magnetischen Felder praktisch aufheben.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform, die sowohl bei der ersten Variante als auch bei der zweiten Variante eingesetzt werden kann, zeichnet sich dadurch aus, dass die Neigung der Wendelung zur Längsrichtung der Leitung bei Hin-
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und Rückleiter gegenläufig ausgebildet ist. Durch diese gegenläufige Ausbildung der Wendelung kann eine dauerhaft zuverlässige Kompensation der elektromagnetischen Felder bewirkt werden.
Bei den Heizleitungen mit parallel verlaufenden Leitern werden somit die Heizleiterwicklungen gegenläufig, das heißt links- beziehungsweise rechtsdrehend gefertigt. Dadurch heben sich die resultierenden magnetischen Felder der Wicklungen in ihrer Wirkung nach außen hin auf. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch die gegenläufige Wicklungsrichtung beim Biegen der Heizleitungen ein Lösen beziehungsweise Aufgehen der Wicklungen verhindert wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Hinleiter und/oder der Rückleiter aus zwei Leiterdrähten besteht, die gegenläufig gewendelt auf einem gemeinsamen flexiblen Kernträger angeordnet sind, sodass der einzelne Leiter als solcher kein nach außen hin 0 resultierendes magnetisches Feld bei Stromdurchfluss erzeugt.
Eine vorteilhafte Weiterentwicklung, die eine dauerhaft zuverlässige Funktion gewährleistet, zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen der Isolierschicht und dem Hinleiter eine flexible Lagerschicht angeordnet ist. Um die Montage vor Ort zu vereinfachen, zeichnet sich eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung dadurch aus, dass am anderen Ende der Heizleitung eine Anschlusseinheit zum Anschluss eines Anschlusskabels vorhanden ist.
Bevorzugt ist der Kernträger, der erste und zweite Kernträger, aus Glasseide, Kevlar oder Rayon. Die Isolierschicht kann aus Fluorkunststoff, insbesondere PTFE, bestehen.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung besteht die Lagerschicht aus Glasseide. Die Temperaturschutzschicht kann ebenfalls aus Glasseide bestehen.
In besonders vorteilhafter Art und Weise zeichnet sich eine Ausgestaltung dadurch aus, dass der Schutzmantel aus Silikon besteht, was verlegetechnisch Vorteile mit sich bringt, da die Oberfläche des eingesetzen Silikons "gummiartige" Eigenschaften aufweist. In einer alternativen Ausgestaltung ist der Schutzmantel von einem zweiten Schutzmantel umgeben, der bevorzugt ebenfalls aus Silikon bestehen kann.
Die Isolierschicht kann bandiert, extrudiert, gesintert oder als Folie ausgebildet sein.
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Weiterhin ist es möglich, dass zwischen Rückleitung und Isolierschicht zusätzlich eine hochtemperaturbeständige Folie vorhanden ist.
Besonders vorteilhaft ist es zwischen der Lagerschicht und dem Heizleiter zusätzlich eine hochtemperaturbeständige Folie einzusetzen.
Ebenso kann zwischen Temperaturschicht und Schutzmantel eine hochtemperaturbeständige Folie vorhanden sein.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Lager schicht und/oder Temperaturschicht als hochtemperaturbeständige Folie ausgebildet sind.
Als Material für die hochtemperaturbeständige Folie kann Glimmer, Teflon oder Kapton eingesetzt werden. Dabei wird eine Temperaturbeständigkeit beispielsweise bis zu 2200C 5 (Grad Celsius) oder auch mehr erreicht.
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Eine die thermische Belastung der Isolierschichten der Heizleitung reduzierende besonders vorteilhafte Weiterbildung zeichnet sich dadurch aus, dass die elektrische Leistung des Rückleiters geringer ist als die elektrische Heizleistung des Hinleiters.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Verbindungseinheit und/oder die Anschlusseinheit eine Kappe aus hochtemperaturbeständigem Kunststoff, insbesondere aus Silikon, aufweisen. Die Kappe kann hierbei auf vulkanisiert sein.
Alternativ kann die Verbindungseinheit und/oder die Anschlusseinheit auch als hochtemperaturbeständigem Schrumpf schlauch ausgebildet sein.
Mit dieser erfindungsgemäßen Heizleitung treten die Probleme der Rissbildung nicht auf. Die Anschlusseinheit ist als schlanke Muffe ausgebildet, da im Gegensatz zu den 0 herkömmlichen Heizleitungen nur ein Heizkabel und ein Anschluss vorzusehen sind.
Die Problematik der Lassobildung bei der Verlegung und Konfektionierung fällt bei der erfindungsgemäßen Heizleitung vollständig weg, da kein zweiseitiger Anschluss vorhanden ist. Daher sind auch die einzuhaltenden Masstoleranzen wesentlich geringer beziehungsweise können gegenüber den bekannten Heizleitungen vollständig entfallen, da keine Drallbildung beim Einlegen in eine Marmorheizung auftritt.
Eine erfindungsgemäße Heizeinrichtung mit Nuten, die ein Kanalsystem bilden zeichnet sich dadurch aus, dass in den Nuten eine Heizleitung der oben beschriebenen Art eingelegt
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ist. Als Heizkörper wird bevorzugt eine Natur- oder Kunststeinplatte eingesetzt. Dabei ist das Kanalsystem in einer vorteilhaften Ausgestaltung mäanderförmig ausgebildet.
Es ist zumindest ein Temperaturwächter oder -regler vorhanden, der die Heizleistung steuert. Bei der Konfektionierung der angesprochenen Temperaturwächter muss nur die oberste Isolationsschicht eingeschnitten werden, um einen Anschluss herstellen zu können. Seither musste das gesamte Kabel durchtrennt werden. Somit ist durch die erfindungsgemäße Heizeinrichtung eine neue, zeitsparende Verbindungstechnik zwischen Temperaturwächter und Widerstandswendel hergestellt.
Falls mehrere Temperaturwächter eingesetzt werden, erfolgt die Montage elektrisch in Reihe. Diese Montage kann an beliebigen Stellen der Heizleitung vorgenommen werden, zum Beispiel in den Drittelspunkten der Gesamtlänge, in der Mitte oder am Ende, je nach Kundenwunsch beziehungsweise 0 Vorgabe.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass im Bereich des Kaltanschlusses, das heißt im Bereich der Anschlusseinheit, eine Zugentlastungseinheit vorhanden ist, die im eingebauten Zustand in der Marmorheizung ein Herausziehen der Kaltanschlussleitung oder Heizleitung verhindert.
Grundsätzlich bilden sich bei stromdurchflossenen Leitungen elektromagnetische Felder, die sich negativ auf die
Gesundheit des Menschen auswirken können. Derartige Felder werden häufig als Elektrosmog bezeichnet. Durch die erfindungsgemäßen Ausführungsvarianten wird zuverlässig verhindert, dass ein unerwünschter Elektrosmog entsteht. 35
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Eine erfindungsgemäße Heizmatte ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine, insbesondere mäanderförmig verlegte, Heizleitung der oben beschriebenen Art aufweist.
Weitere Aus führungs formen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch das nachstehend angegebene Ausführungsbeispiel. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung sowie vorteilhafte Aus führungs formen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in des Zeichnung dargestellten Beispiels näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
Fig. 1 schematischer schichtweiser Aufbau der einzelnen Schichten einer erfindungsgemäßen Heizleitung in einer praktisch sinnvollen Aus führungs form im Detail aufgeschnitten,
Fig. 2 schematische Darstellung einer Heizeinrichtung, ausgebildet aus Marmorheizplatte mit eingelegten Heizleitung gemäß Fig. 1,
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Fig. 3 schematische Darstellung des entstehenden
resultierenden magnetischen Feldes bei einer mäanderförmig verlegten Heizleitung gemäß dem Stand der Technik,
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Fig. 4 schematischer Querschnitt durch eine Heizleitung mit parallel angeordnetem Hin- und Rückleiter mit jeweils gegenläufiger Wendelung,
Fig. 5 schematische ausschnittsweise durchsichtige Draufsicht auf den Heizleiter gemäß Fig. 4,
Fig. 6 schematische, teilweise aufgeschnittene Detailansicht eines Heizleiters mit Innenrückleiter, wobei Hin- und Rückleiter eine gegenläufige Wendelung aufweisen und
Fig. 7 schematische ausschnittsweise Darstellung eines vereinzelten Hin- beziehungsweise Rückleiters mit zwei gegenläufigen Wendelungen.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Ein Ausführungsbeispiel einer Heizleitung 10 besitzt einen flexiblen Kernträger 12, der aus Glasseide, Kevlar oder Rayon bestehen kann. Um diesen Kernträger herumgewendelt ist ein Rückleiter 14, bestehend aus gewendelten Kupferdrähten, vorhanden. Der gewendelte Rückleiter ist von einer flexiblen Isolierschicht 16 umgeben, die aus Fluorkunststoff, beispielsweise FEP, PFA, PTFE, TEFZEL oder dergleichen, besteht. Diese Schicht kann bandiert, extrudiert, gesintert oder als Folie ausgebildet sein.
Die flexible Isolierschicht 16 ist umgeben von einer flexiblen Lagerschicht 18, die im Ausführungsbeispiel als Glasseidengeflecht ausgebildet ist und als Haftungsbett für den Heizleiter 20 ausgebildet ist, der gewendelt auf der Lagerschicht 18 angeordnet ist.
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Der gewendelte Heizleiter 20, der ebenfalls aus Kup.ferdrähten bestehen kann, ist umgeben von einer flexiblen Temperaturschutzschicht 22, die im Ausführungsbeispiel als Glasseidengeflecht ausgebildet ist, dass eine Temperaturbeständigkeit von bis zu 400° Celsius aufweist. Diese Temperaturschutzschicht 22 bildet einen Übertemperaturschutz.
Die Temperaturschutzschicht 22 wiederum ist umgeben von einem flexiblen Schutzmantel 24, der bevorzugt aus Silikon besteht.
In einer alternativen Ausgestaltung kann der flexible Schutzmantel 24 durch einen zweiten flexiblen Schutzmantel 2 6 (gestrichelte Darstellung Fig. 1) umgeben sein, der ebenfalls aus Silikon besteht.
In den punktiert dargestellten Bereichen, das heißt auf dem gewendelten Rückleiter 14, der flexiblen Lagerschicht 18 und/oder der flexiblen Temperaturschutzschicht 22 kann zusätzlich eine hochtemperaturbeständige Folie vorhanden sein, die als Kaptonfolie, Glimmerfolie oder Teflonfolie ausgebildet sein kann. Die Folie 30 kann auch die flexible Lagerschicht 18 beziehungsweise die flexible Temperatur-Schutzschicht 22 ersetzen.
In Fig. 2 ist der Ansatz einer konfektionierten Heizleitung 10 im Rahmen einer Heizeinrichtung 50 dargestellt. Die Heizeinrichtung 50 besitzt einen plattenförmigen Grundkörper 60, der als Marmorplatte ausgebildet ist und auf seiner Rückseite ein mäanderförmiges vorhandenes Kanalsystem aus Nuten 62 aufweist.
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In diesen Nuten 62 ist die Heizleitung 10 verlegt beziehungsweise verklebt. In ihrem einen Endbereich weist die Heizleitung 10 eine Verbindungseinheit 28 auf, die im vorliegenden Fall als aufvulkanisierte Kappe ausgebildet ist. Innerhalb dieser Verbindungseinheit 28 wird der Rückleiter 14 mit dem Heizleiter 20 kurz geschlossen. Im linken oberen Bereich des Heizleiters 10 ist ein Temperatursensor 52, zum Beispiel Temperaturwächter oder -regler, dazwischen geschaltet.
Im anderen Endbereich der Heizleitung 10, das heißt in Fig. 2 im rechten unteren Endbereich des Grundkörpers 60 ist eine Anschlusseinheit 54 vorhanden, die als schlanke Muffe ausgebildet ist und die zum Anschluss eines Anschlusskabels 58 zur Zuführung der elektrischen Energie dient.
Gleichzeitig ist im Bereich der Anschlusseinheit 54 eine Zugentlastungseinheit 56 angeordnet, die verhindert, dass die Heizleitung 10 infolge Zugbelastung durch das Anschlusskabel beschädigt wird. Weiterhin ist im rechten unteren Bereich des Kanalsystems ein zweiter Temperatursensor 52, zum Beispiel Temperaturwächter oder -regler, vorhanden. Die Sensoren können an beliebiger Stelle angeordnet sein. Bei Erreichen einer fest eingestellten Temperatur schalten diese die Heizung aus.
Die im Stand der Technik aufwändige Rückführung der Heizleitung kann mit der erfindungsgemäßen Heizleitung 10 vollständig entfallen. Die Anschlusseinheit 54 ist als schlanke Muffe ausgebildet im Gegensatz zu der Ausbildung gemäß dem Stand der Technik. Die Verlegung ist äußerst einfach, da es zu keiner Drallbildung kommt. Des Weiteren entsteht durch die Innenrückführung des Rückleiters praktisch kein nach außen resultierendes magnetisches Feld.
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In Fig. 3 ist schematisch das Entstehen eines elektromagnetischen Feldes M dargestellt bei einer mäanderförmig verlegten Heizleitung 40 gemäß dem Stand der Technik. Wird die Heizleitung von einem Heizstrom I durchflossen, entstehen magnetische Felder, deren Richtung in Fig. 3 mit den Pfeilen F angegeben ist. Dabei entstehen Bereiche innerhalb der Mäandrierung, bei denen sich die elektromagnetischen Felder nach außen hin addieren und alternierend ihre Richtung wechseln. Daher ergibt sich der in Fig. 3 im rechten Bereich dargestellte resultierende Verlauf der magnetischen Feldstärke M mit alternierenden Bereichen 42 erhöhter magnetischer Feldstärke.
Im Folgenden werden zwei Ausführungsvarianten beschrieben, die eine dauerhaft zuverlässige Kompensation der entstehenden magnetischen Felder bei Stromdurchfluss gewährleisten.
Die erste Ausführungsvariante ist in den Fig. 4 und 5 dargestellt und zeigt eine Heizleitung 80, die einen jeweils parallel zueinander verlaufenden Hinleiter 88 und Rückleiter 86 aufweist. Der Hinleiter 88 und der Rückleiter 86 ist auf einem zweiten flexiblen Kernträger 84 beziehungsweise einem ersten flexiblen Kernträger 82 gewendelt vorhanden. Die Wendelung des Hinleiters 88 ist im Verhältnis zur Wendelung des Rückleiters 86 gegenläufig vorhanden, wodurch die Größe des nach außen wirkenden resultierenden magnetischen Feldes bei Stromdurchfluss weiter minimiert wird. Je nach geforderter elektrischer Leistung ist die Wendelung des Hinleiters 88 mit einer gleichen Anzahl von Wendelungen pro Längeneinheit mit gleicher Steigung ausgebildet als die Wendelungen des Rückleiters 86. Beide Leiter 86, 88 sind von einer Isolierschicht 90 umgeben. Weiterhin sind die Isolierschichten 90 mit einem durch Kompression aufgebrachten Schutzmantel 92 umgeben, der flexibel
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ausgebildet ist. Durch die dargestellte Ausbildung haben die beiden Leiter 86, 88 immer den gleichen Abstand zueinander und zwar über die gesamte Länge, sodass auch im Umlenkbereich bei mäanderf örmiger Verlegung eine gleichbleibende Kompensation des elektromagnetischen Feldes gewährleistet ist.
In Fig. 6 ist eine weitere AusführungsVariante dargestellt, die von ihrem prinzipiellen Aufbau her gesehen dem Aufbau gemäß dem Heizleiter 10 in Fig. 1 entspricht. Im Unterschied zum Heizleiter 10 gemäß Fig. 1 weist der in Fig. 6 dargestellte Heizleiter 40 einen Hinleiter 20 und einen Rückleiter 14 auf, der zwar auch gewendelt vorhanden ist, jedoch ist die Wendelung des Hinleiters 20 gegenläufig zur Wendelung des Rückleiters 14 aufgebracht. Hin- und Rückleiter 20, 14 sind als Heizleiter ausgebildet, wobei die elektrische Leistung des Rückleiters 14 bevorzugt kleiner gewählt ist als die Heizleistung des Hinleiters 20. Dadurch entstehen im Inneren der Leitung kleinere Temperaturen und im äußeren Bereich steht die gewünschte hohe Heizleistung an. Dadurch werden die Isolierschichten insgesamt gesehen thermisch weniger beansprucht; es kommt zu keinem Wärmestau. Die Heizleistung kann durch das Vorsehen unterschiedlicher Anzahlen von Einzeldrähten (Einzeldrahtpakete) für Hin- beziehungsweise Rückleiter 20, 14 festgelegt werden. Auch mit dieser Ausführungsvariante lässt sich eine dauerhaft zuverlässige Kompensation des elektromagnetischen Feldes erzielen. Mit dieser Innenrückleiterlösung lassen sich ebenfalls die oben beschriebenen Vorteile hinsichtlich Verlegung und physikalischer Eigenschaften der Heizleitung problemlos umsetzen.
In Fig. 7 ist schematisch ein einzelner Hin- beziehungsweise Rückleiter 70; 72 dargestellt, wobei der Leiter 70, 72 auf einem flexiblen Kernträger 76 zwei gewendelt angeordnete
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Leiterdrähte 74.1, 74.2 aufweist, die einander kontaktieren und gleichzeitig eine gegenläufige Wendelung aufweisen. Durch diese Maßnahme wird innerhalb eines einzelnen Hinbeziehungsweise Rückleiters 70; 72 das bei Stromdurchfluss 05 entstehende magnetische Feld weitestgehend kompensiert.
Claims (34)
1. Heizleitung (10), insbesondere für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung oder dergleichen, mit folgendem schichtweisen Aufbau von innen nach außen: wobei
- einem flexiblen Kernträger (12)
- einem auf dem Kernträger (12) gewendelt angeordneten elektrisch leitenden Rückleiter (14),
- einer den Rückleiter (14) umgebende flexiblen hochtemperaturbeständigen Isolierschicht (16),
- einem auf die Schicht (18) gewendelt aufgebrachten elektrisch leitenden Hinleiter (20),
- einer den Hinleiter (20) umgebende flexiblen Temperaturschutzschicht (22),
- einem die Temperaturschutzschicht (22) umgebenden flexiblen Schutzmantel (24),
- an einem Ende der Heizleitung (10) eine Verbindungseinheit (28) vorhanden ist, die den Rückleiter (14) mit dem Hinleiter (20) elektrischleitend verbindet.
2. Heizleitung (80), insbesondere für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung oder dergleichen, mit folgendem Aufbau:
- einem ersten flexiblen Kernträger (82), einem zweiten flexiblen Kernträger (84), der parallel zum ersten Kernträger (82) verläuft,
- einem auf dem ersten Kernträger (82) gewendelt angeordneten elektrisch leitenden Rückleiter (86),
- einem auf dem zweiten Kernträger (84) gewendelt angeordneten elektrisch leitenden Hinleiter (88),
- jeweils eine den Hinleiter (88) beziehungsweise Rückleiter (86) umgebenden flexiblen, hochtemperaturbeständigen Isolierschicht (90),
- einem flexiblen Schutzmantel (92), der die beiden Isolierschichten (90) umgibt und
- an einem Ende der Heizleitung (10) eine Verbindungseinheit (28) vorhanden ist, die den Rückleiter (14) mit dem Hinleiter (20) elektrischleitend verbindet.
3. Heizleitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinleiter (20) und/oder der Rückleiter (14) als Heizleiter zumindest bereichsweise ausgebildet ist.
4. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Wendelungsgänge pro Längeneinheit des Hinleiters und des Rückleiters gleich ausgebildet ist.
5. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung der Wendelung zur Längsrichtung der Leitung bei Hin- und Rückleiter (82, 84; 14, 20) gegenläufig ausgebildet ist.
6. Heizleitung nach Anspruch 1, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Leistung des Rückleiters (14) geringer ist als die elektrische Heizleistung des Hinleiters (20).
7. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinleiter (70) und/oder der Rückleiter (72) jeweils aus zwei Leiterdrähten (74.1, 74.2) oder Leiterdrahtpaketen besteht, die gegenläufig gewendelt auf einem flexiblen Kernträger (76) angeordnet sind.
8. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Kernträger (12; 82, 84; 76), beziehungsweise der erste Kernträger und der zweite Kernträger, aus Glasseide, Kevlar (eingetragene Marke) oder Rayon (eingetragene Marke) besteht.
9. Heizleitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Isolierschicht (16) und dem Hinleiter (20) eine flexible Lagerschicht (18) angeordnet ist.
10. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am anderen Ende der Heizleitung (10; 40; 80) eine Anschlusseinheit (54) zum Anschluss eines Anschlusskabels (58) vorhanden ist.
11. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Isolierschicht (16; 90) aus Fluorkunststoff, insbesondere Polytetrafluorethylen (PTFE), besteht.
12. Heizleitung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Lagerschicht (18) aus Glasseide besteht.
13. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Temperaturschutzschicht (22) aus Glasseide besteht.
14. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Schutzmantel (24; 92) aus Silikon besteht.
15. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Schutzmantel (24) von einem zweiten Schutzmantel (26) umgeben ist.
16. Heizleitung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
- der zweite Schutzmantel (26) aus Silikon besteht.
17. Heizleitung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Isolierschicht (16; 90) bandiert, extrudiert, gesintert oder als Folie ausgebildet ist.
18. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- zwischen Rückleiter (14) und Isolierschicht (16) zusätzlich eine hochtemperaturbeständige Folie vorhanden ist.
19. Heizleiter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- zwischen der Lagerschicht (18) und dem Heizleiter (20) zusätzlich eine hochtemperaturbeständige Folie vorhanden ist.
20. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- zwischen Temperaturschicht (22) und Schutzmantel (24) zusätzlich eine hochtemperaturbeständige Folie vorhanden ist.
21. Heizleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Lagerschicht (18) und/oder die Temperaturschutzschicht (22) als hochtemperaturbeständige Folie ausgebildet sind.
22. Heizleitung nach Ansprüchen 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
- die hochtemperaturbeständige Folie aus Glimmer, Teflon (eingetragene Marke) oder Kapton (eingetragene Marke) besteht.
23. Heizleitung nach Anspruch 1, 2 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Verbindungseinheit (28) und/oder die Anschlusseinheit (56) eine Kappe aus hochtemperaturbeständigem Kunststoff, insbesondere aus Silikon, aufweisen.
24. Heizleitung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Kappe aufvulkanisiert ist.
25. Heizleitung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Verbindungseinheit (28) und/oder die Anschlusseinheit (56) als hochtemperaturbeständiger Schrumpfschlauch ausgebildet sind.
26. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizleitung von einem Schutzleiter, insbesondere metallischem Schutzgeflecht, bandierter Metallfolie oder dergleichen, umgeben ist.
27. Heizleitung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinleiter und/oder der Rückleiter aus mehreren sich kontaktierenden Einzeldrähten besteht.
28. Heizeinrichtung (50) mit Nuten (62), die ein Kanalsystem bilden, dadurch gekennzeichnet, dass
- in den Nuten eine Heizleitung (10) nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche eingelegt ist.
29. Heizeinrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Heizeinrichtung (50) einen Grundkörper (60) mit Nuten aufweist, der als Natur- oder Kunststeinplatte ausgebildet ist.
30. Heizeinrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass
- das Kanalsystem mäanderförmig ausgebildet ist.
31. Heizeinrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- zumindest ein Temperatursensor (52), insbesondere Temperaturwächter oder -regler, vorhanden ist, der die Leistung der Heizleitung überwacht.
32. Heizeinrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
- im Bereich der Anschlusseinheit (54) eine Zugentlastungseinheit (56) für das Anschlusskabel (58) vorhanden ist.
33. Heizmatte, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizmatte eine Heizleitung (10; 40; 80) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25 aufweist.
34. Heizmatte nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizleitung (10; 40; 80) mäanderförmig verlegt auf der Heizmatte angeordnet ist.
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| DE20113353U DE20113353U1 (de) | 2001-08-21 | 2001-08-21 | Heizleitung, insbesondere für Steinheizkörper oder Dünnbettheizung, und Heizeinrichtung bzw. Heizmatte mit einer derartigen Heizleitung |
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2001
- 2001-08-21 DE DE20113353U patent/DE20113353U1/de not_active Expired - Lifetime
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