DE20113099U1 - Lebensmittelverpackung - Google Patents
LebensmittelverpackungInfo
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Description
"Lebensmittelverpackung"
Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere Verkaufsverpackung, zur Aufnahme von einem oder mehreren Lebensmittelstücken, wie Butter, Käse und dergleichen, bestehend aus einem die Lebensmittelstücke aufnehmenden Behälter und einem diesen Behälter verschließenden Deckel.
Verpackungen zur Aufnahme mehrerer Gegenstände, bestehend aus einem Behälter und einem Deckel sind weitläufig bekannt.
Für Lebensmittel jedoch sind nur Verpackungen bekannt, bei denen ein Lebensmittelstück in einem verschließbaren Behälter
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Telefonische Auskünfte sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung* · · · ·
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angeordnet ist oder Schachteln für mehrere Lebensmittelstücke, die dann jedoch nebeneinander liegen (zum Beispiel Portionsbutter oder -käse. Derartige Verpackungen nehmen in einem Vorratsraum oder Kühlschrank im Verhältnis zur Größe der einzelnen Lebensmittelstücke relativ viel Raum ein, der bei einem Kühlschrank meist jedoch recht begrenzt ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung eine Verpackung, insbesondere eine Verkaufsverpackung zur Aufnahme von Lebensmittelstücken zu schaffen, bei der mehrere Lebensmittelstücke bevorratet werden können, die eine geringe Grundfläche einnimmt und bei der die Lebensmittelstücke zum Verkauf oder auch zum Bevorraten ästhetisch präsentiert werden.
Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß die einzelnen Lebensmittelstücke in einem Behälter übereinander angeordnet sind und der Deckel den Behälter oben verschließt.
Auf diese Weise können zum Beispiel Lebensmittelstücke, wie Butter- oder Käsestückchen, die bereits in einzelne Portionen geschnitten sind, übereinander angeordnet und nach Bedarf einzeln entnommen werden. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht, daß die Grundfläche der Verpackung verhältnismäßig gering gehalten werden kann. Die einzelnen Lebensmittelstücke werden übereinander angeordnet und nutzen so die Höhe des Kühlschrankes optimal aus. Gleichzeitig wird eine neuartige, formschöne Verpackung für die Lebensmittelprodukte präsentiert, bei welchem diese Form der Lebensmitel in einer anderen Art und Weise dem Kunden präsentiert wird. Dabei ist insbesondere vorgesehen, den Behälter aus durchsichtigem Material zu schaffen, um den Inhalt wie auch die Menge des noch vorhandenen Inhaltes in einfacher Weise kenntlich zu machen.
Es ist nach einer weiteren Ausführung der Erfindung auch möglich, Lebensmittelstangen, wie Wurststangen oder Rollenbutter
und so weiter in einer derartigen Verpackung zu bevorraten und nach Bedarf die entsprechend benötigte Menge von der Stange abzuschneiden. Das abgeschnittene Stück kann nun zum Verzehr serviert werden und sollte es nicht ganz aufgebraucht werden, wieder in die Vorratsverpackung zurückgelegt werden können. Der Behälter wird dann mit dem Deckel wieder verschlossen.
Eine derartige Vorratspackung ist zum Einräumen in den Kühlschrank zum Beispiel in das Flaschenfach der Kühlschranktür vorgesehen oder kann in die einzelnen Fächern des Kühlschrankes hineingestellt werden, wobei durch die Verpackung gewährleistet ist, daß die übereinander angeordneten Lebensmittelstücke nicht gegeneinander verrutschen und ungewollt umfallen können und sich so im Kühlschrank verteilen, so daß diese beim Öffnen der Kühlschranktür nicht herausfallen. Auch ein Kippen eines hochkant aufgestellten Lebensmittelstückes wird durch die Verwendung einer derartigen Verpackung vermieden.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der den Behälter verschließende Deckel als Platte für das Auflegen eines der Lebensmittelstücke vorgesehen ist. Es ist beabsichtigt, das jeweils oberste Lebensmittelstück aus der Vorratspackung herauszunehmen, dieses auf dem Deckel anzuordnen und zum Anrichten auf einem gedeckten Tisch zu verwenden. Ebenso ist es möglich, ein von einer Lebensmittelstange abgeschnittenes Stück auf diesem Deckel anzurichten. Im Nachhinein kann das gegebenenfalls angebrochene Lebensmittelstück wieder in die Vorratspackung hineingelegt und mit dem Deckel verschlossen werden.
Nach einer weiteren Ausführung der Erfindung ist es auch möglich, das Lebensmittelstück auf der Platte angerichtet zu lassen und diese Platte, in diesem Fall um 180° gewendet, zum Verschließen des Behälters wieder zu verwenden. Das angerichtete Lebensmittelstück bleibt außerhalb des Vorratsbehälters
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auf der Platte angerichtet und kann mit einem Verpackungspapier, einer Folie oder einer Abdeckhaube abgedeckt werden.
Vorteilhafterweise weist der Querschnitt des Behälters im wesentlichen die Form beziehungsweise den Querschnitt des Lebensmittelstückes auf. Wird beispielsweise ein Butterstück verpackt, das im Querschnitt eine rechteckige Form aufweist, ist vorgesehen, den Behälter im Querschnitt ebenfalls rechteckig zu halten. Aus ästhetischen Gründen kann für rechteckige Lebensmittelstücke auch eine im Querschnitt elliptische oder auch anders geformte Verpackung Verwendung finden. Die Anrichteplatte ist dabei ebenfalls elliptisch oder auch entsprechend anders geformt. Ebenfalls ist es möglich, den Deckel in einer von dem Behälterquerschnitt abweichenden Form zu wählen. Beispielsweise ist der Deckel einer am Querschnitt rechteckigen Verpackung in einer Dimension etwas größer ausgebildet, so daß dadurch an dem Deckel Haltegriffe entstehen, die eine bessere Angriffsfläche für den Deckel bilden.
Der Deckel kann auch rund um den Behälter überstehen, wobei der Überstand überall gleich oder unterschiedlich groß gewählt sein kann. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist jedoch vorgesehen, den Deckel derart auf den Behälter aufzusetzen, daß er vollständig in der Behälteröffnung Aufnahme findet. Insbesondere die angeformten Haltegriffe stehen dann nicht über den Behälter über, die die Gefahr beinhalten, daß man an den Vorsprüngen hängen bleibt und den Behälter umwirft oder beim Einschieben von weiteren Gegenständen in die Vorratskammer gegen diese VorSprünge stößt. Für kreisförmige Lebensmittelstücke kann also eine Platte verwendet werden, die einen ovalen Querschnitt hat, so daß die Anrichteplatte eine gewisse Eleganz aufweist, jedoch von der Funktionalität des Behälters keine Einbußen erlitten werden. Für runde Lebensmittelstücke ist der Behälter beispielsweise kreisförmig, elliptisch oder auch viel-
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eckig ausgestaltet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist es auch denkbar, den Behälter von einer ersten Querschnittsform in eine weitere übergehen zu lassen. Beispielsweise kann bei kreisförmig gehaltenen Lebensmittelstücken der Behälter in seinem Bodenbereich ebenfalls kreisförmig ausgestaltet sein, wobei er jedoch bis zu seiner Öffnung in eine andere Form übergehen kann, beispielsweise elliptisch. Dies ist dann von Vorteil, wenn zum Beispiel die als Deckel verwendete Platte mit angeformten Haltegriffen versehen ist und die Platte samt Haltegriffe in der Behälteröffnung Aufnahme finden soll.
Vorteilhafterweise ist die Platte mit einem umlaufenden Rand versehen, der mit der Oberkante der Behälteröffnung zusammenwirkt, so daß ein klemmendes oder rastendes Verschließen der Verpackung möglich ist. Dieser umlaufende Rand kann jedoch bei einer runden Verpackung auch mit einem Gewinde versehen sein, so daß der Deckel schraubend auf dem Behälter aufsetzbar ist.
Um ein Verrutschen des Lebensmittelstückes in der Verpackung zu vermeiden, ist sie in ihrer Dimension so gewählt, daß die Lebensmittelstücke zumindest teilweise an der Behälterwandung anliegen. Bei abweichender Form des Behälters, beispielsweise einer elliptischen Form, zur Aufnahme eines, zum Beispiel runden Lebensmittelstückes, liegt dieses an der Seite der Verpackung mit größerem Radius an. Diese Vorgabe ist entsprechend bei andersgeformten Lebensmittelstücken und Verpackungen anwendbar .
Um ein Verrutschen des auf der Platte angerichteten Lebensmittelstückes zu verhindern, ist die Platte mit einer Vertiefung versehen. Diese Vertiefung weist vorteilhafterweise die Kontur des darauf angeordneten Lebensmittelstückes auf. Ein weiterer Vorteil dieser Vertiefung liegt darin, daß das oberste der
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aufeinander gestapelten Lebensmittelstücke in diese Vertiefung der als Deckel verwendeten Platte hineinragt, so daß der Turm aus Lebensmittelstücken an seinem oberen Ende geführt ist. Auf diese Weise bleibt der Turm, so lange die Verpackung nicht angebrochen ist, unverrutschbar.
In einem weiteren Anwendungsfall kann das Lebensmittelstück auch auf einem erhöhten Abschnitt auf der Platte angerichtet sein, so daß das Lebensmittelstück optisch hervorgehoben wird. Vorteilhafterweise kann die Vertiefung der Platte auf der einen Seite den erhöhten Abschnitt auf der entsprechend gegenüberliegenden Seite der Platte bilden, so daß beide Seiten der Platte zum Anrichten des Lebensmittelstücks verwendet werden können. Diese Vertiefung beziehungsweise der erhöhte Abschnitt der Anrichteplatte kann ebenfalls mit der Behälteröffnung zusammenwirken, um ein Verschließen des Behälters zu bewirken.
Es ist vorgesehen, die Lebensmittelstücke unverpackt in der Verpackung anzuordnen. Es hat sich jedoch als günstig erwiesen, die Lebensmittelstücke einzeln zu verpacken und erst dann in die Vorratspackung zu legen.
Vorteilhafterweise ist in der Verpackung ein Einsatz vorgesehen zum späteren Abdecken eines auf der Platte angeordneten Lebensmittelstückes. Dieser Einsatz ist vorteilhafterweise auf dem vorletzten Lebensmittelstück aufgesetzt und das letzte Lebensmittelstück ist in diesen Einsatz eingelegt, so daß dieser Einsatz in der Verkaufsverpackung im wesentlichen keinen zusätzlichen Platzbedarf benötigt. Ist nun eines der Lebensmittelstücke auf dem als Anrichteplatte vorgesehenen Deckel aufgelegt, kann der Einsatz zum Abdecken dieses Lebensmittelstückes verwendet werden. Auch bei Verschließen des Behälters mit der Platte, wobei das Lebensmittelstück oberhalb oder auf dem Deckel angeordnet bleibt, ist das Abdecken mittels dieses Einsatzes möglich.
Insbesondere bestehen der Behälter und/oder der Deckel aus einem transparenten Material, so daß durch den Behälter zumindest die einzeln angeordneten Lebensmittel zu sehen sind, der Deckel selbst kann aus einem nicht transparenten Material bestehen, der in der Farbe dem jeweiligen Geschmack des Käufers angepaßt sein kann. Zumindest der Behälter selbst sollte einen Blick auf dessen Inhalt ermöglichen. Als Materialien für die Verpackung eignen sich insbesondere Glas, Acrylglas, Plexiglas oder ein Kunststoff, wobei für die Platte selbst auch ein Metall oder ein anderes Material vorgesehen sein kann. Insbesondere ist die Verpackung als Vorratsverpackung vorgesehen und zur Aufnahme mehrerer Lebensmittelstücke geeignet, wobei die Verpackung nach Entnahme der einzelnen Lebensmittelstücke wieder verschließbar ist.
Es ist ebenfalls vorgesehen, die Verpackung wiederverwendbar zu gestalten, das heißt, sollten alle Lebensmittelstücke verbraucht sein, kann die Verpackung anderen Verwendungszwecken zugeführt werden zum Beispiel als Vorratsverpackung zum Einfrieren von Lebensmittel oder zur Aufnahme von Schüttgut wie Mehl, Zucker, Cornflakes und so weiter oder auch für die Verwendung zur Aufbewahrung anderer Gegenstände, die keine Lebensmittel sind.
Die Erfindung ist im folgenden anhand einer
erläutert. Es zeigen:
erläutert. Es zeigen:
Zeichnung
Fig. 1
in Ansicht eine erste Ausführungsform, der erfindungsgemäßen Lebensmittelverpackung für rechteckig geformte Lebensmittelstücke;
Fig,
die Draufsicht des Deckels für eine Verpackung nach Fig. 1, gemäß der Erfindung;
Fig. 3 die Seitenansicht einer weiteren
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lebensmittelverpackung;
Fig. 4 die Draufsicht auf einen Deckel
für die Verpackung gemäß der Erfindung;
Fig. 5 in perspektivischer Darstellung
eine geöffnete Verpackung, gemäß der Erfindung;
Fig. 6 in perspektivischer Darstellung
eine in Verwendung befindliche Verpackung, gemäß der Erfindung.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Verpackung 1, insbesondere für rechteckige Lebensmittelstücke 2, dargestellt, die in einem Behälter 3 übereinander gestapelt angeordnet sind. Dieser Behälter 3 weist einen Querschnitt auf, der dem Querschnitt des Lebensmittels, in diesem Fall ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt, aufweist. Die einzelnen Lebensmittelstücke 2 werden durch den Behälter 3 gehalten, so daß sie nicht gegeneinander verrutschen und vom Stapel herunterfallen können. Dieser Behälter 3 ist von einem Deckel 4 verschlossen, der gleichzeitig als Platte zum Anrichten des einzelnen Lebensmittelstückes 2 ausgebildet ist. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Deckel 4, der in Fig. 2 in einer Draufsicht zu sehen ist, ebenfalls rechteckig ausgebildet, wobei an zwei seiner Seiten Haltegriffe 5 angeformt sind. Diese Haltegriffe 5 bilden eine Angriffsfläche für den Deckel und das Transportieren des darauf angerichteten Lebensmittelstückes wird erleichtert. In diesem Ausführungsbeispiel stehen diese Haltegriffe 5 über den Behälter 3 hinaus, was ein Öffnen der Verpackung 1 erleichtert.
Wie in Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, weist der Deckel 4 eine Vertiefung 6 auf, in die bei aufgesetztem Deckel 4 das oberste Lebensmittelstück 2 hineinragt, so daß die aufeinandergestapelten Lebensmittelstücke 2 an ihrem oberen Ende ebenfalls geführt sind und ein Verrutschen gegeneinander vermieden ist.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Deckel 4 auf den Behälter 3 aufzusetzen. Zum einen liegt er, wie in diesem Ausführungsbeispiel, lose auf dem Behälter 3 auf und wird zum Verkauf gegebenenfalls mit einer Folie oder mittels einer Ultraschallverschweißung, die jedoch relativ leicht zu lösen ist, befestigt. Es können jedoch auch Mittel vorgesehen sein, die eine klemmende Befestigung des Deckels 4 auf dem Behälter 3 ermöglichen. Diese sind hier jedoch nicht näher dargestellt.
Zum einen kann der Behälterrand in die Vertiefung 6 hineinragen, zum anderen kann bei 180° gewendetem Deckel 4 vorgesehen sein, daß die durch die Vertiefung 6 entstandene Erhebung 7 auf der Rückseite des Deckels 4 exakt in die Behälteröffnung hineinpasst. So ist gewährleistet, daß bei angebrochener Verpackung ein Wiederverschließen möglich ist.
Wie in dem Ausfsührungsbeispiel nach Fig. 1 zu erkennen ist, liegt das oberste Lebensmittelstück 2 in einem Einsatz 8, der in die Vertiefung 6 der Behälteröffnung hineinragt. Dieser Einsatz 8 dient später als Abdeckhaube für das auf dem Deckel 4 angerichtete oberste Lebensmittelstück 2, beziehungsweise, wenn der Behälter 3 mit um 180° gewendetem Deckel 4 wieder verschlossen wird, bleibt das Lebensmittelstück 2 auf dem Deckel 4 angeordnet und wird mit dem Einsatz 8 abgedeckt. Auf diese Weise ist eine platzsparende Anordnung in einem Vorratsraum möglich und es ist gewährleistet, daß der Deckel 4 gegenüber dem Behälter 3 nicht verrutscht sowie das Lebensmittelstück 2 und der Einsatz 8 gegenüber dem Deckel 4.
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In Fig. 3 ist eine weitere Ausführung einer erfindungsgemäßen Verpackung dargestellt, die insbesondere für runde Lebensmittelstücke 2 vorgesehen ist. Auch hier besteht die Verpackung 1 aus einem Behälter 3, in dem übereinander gestapelt die einzelnen Lebensmittelstücke 2 angeordnet sind. Es ist jedoch auch denkbar, beispielsweise ein langes Lebensmittelstück 2 beispielsweise eine Rollenbutter, das hochkant in dem Behälter angeordnet ist, vorzusehen, wobei dann der darin angeordnet Einsatz 8 direkt am Boden des Behälters 3 angeordnet ist und die Lebensmittelstange in diesem Behälter 3 steht, oder der Einsatz 8 ist mit seiner Öffnung nach unten über das obere Ende dieses langen Lebensmittelstückes gestellt. Zum Portionieren wird dann ein Teil der Stange abgeschnitten und auf dem Deckel 4 angerichtet. Dieses abgeschnittene Teil des Lebensmittelstückes kann, wie in der Ausführung nach Fig. 1 und 2 auf dem Deckel angerichtet bleiben, wobei dieser wiederum um 180° gegenüber dem originalverschlossenen Zustand gewendet, den Behälter 3 verschließt. Nach dem Aussführungsbeispiel nach Fig. 3 ist der, den Haltegriff 5 bildende Überstand 9, umlaufend am Deckel 4 angeformt. Die Größe des Überstandes 9 ist hier variabel gestaltet ist. Dies ist insbesondere in Fig. 4 zu erkennen.
Desweiteren weist der Behälter 3 zum Beispiel eine elliptische Form auf, die den Deckel 4 samt Haltegriffe 5 in sich aufnimmt. Dies hat den Vorteil, daß an der Verpackung 1 keine Überstände 9 vorstehen, an denen man hängen bleiben könnte und so die Verpackung 1 gegebenenfalls umfallen würde.
Der Querschnitt der Verpackung 1 kann über seine gesamte Höhe gleichbleibend sein. Er kann sich jedoch auch am oberen Ende gegenüber dem Querschnitt des Bodens aufweiten. Desweiteren ist vorgesehen, den Behälter 3 von einer Querschnittsform in eine weitere übergehen zu lassen, beispielsweise von einem runden
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Querschnitt am Bodenteil des Behälters 3 in eine elliptische Form der Behälteröffnung, beziehungssweise von einer runden in eine vieleckige, usw.
In Fig. 6 ist eine Verpackung 1 dargestellt, mit einem elliptisch geformten Behälter 3 aus einem transparenten Material, wie Glas, Acryl oder einem Kusntstoff usw., der die einzelnen Lebensmittelstücke 2, in diesem Fall einzeln verpackte Butterstücke, in sich aufnimmt. Das oberste Butterstück ist bereits auf dem Deckel 4 angerichtet und die Verpackung 1 ist mit diesem Deckel 4 verschlossen. Der Einsatz 8 deckt das bereits angerichtete Lebensmittelstück 2 ab. So kann die Verpackung, selbst mit angerichtetem Lebensmittelstück 2, in einen Vorratsraum., wie Kühlschrank, hineingestellt werden, ohne daß das bereits angerichtete Lebensmittelstück Geschmack von der Umgebung annimmt. Es ist auch möglich, dadurch daß der Deckel 4 unverrutschbar gegenüber dem Behälter 3 aufgesetzt ist, diese in die Flaschenaufnahme an der Kühlschranktür hineinzustellen, um so Platz zu sparen. Das Lebensmittelstück 2 kann jedoch auch auf der der Vertiefung 6 gegenüberliegenden Seite angerichtet werden, um ästhetisch hervorgehoben zu werden.
Der Deckel 4 kann einen umlaufenden Rand aufweisen, der mit dem Rand der Behälteröffnung klemmend zusammenwirkt, um so die Verpackung 1 zu verschließen. Ebenfalls kann der Behälterrand mit einer im Deckel angeordneten Nut zusammenwirken, oder es sind auf der Innenseite des Behälterrandes Nasen vorgesehen, zur klemmenden Aufnahme des Deckels 4.
Fig. 5 zeigt eine geöffnete Verpackung 1 bei der gerade das oberste Lebensmittelstück 2 entnommen ist. Der Deckel 4 ist in der Lage dargestellt, in der er den Behälter 3 im Verkaufszustand verschließt. Jedoch auch um 180° gewendet mit dem Deckel 4 der Behälter 3 verschlossen werden.
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Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
Claims (22)
1. Lebensmittelverpackung, insbesondere Verkaufsverpackung zur Aufnahme von einem oder mehreren Lebensmittelstücken wie Butter, Käse und dergleichen, bestehend aus einem die Lebensmittelstücke aufnehmenden Behälter und einem diesen Behälter verschließenden Deckel, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Lebensmittelstücke (2) in dem Behälter (3) übereinander angeordnet sind und der Deckel (4) den Behälter (3) oben verschließt.
2. Lebensmittelverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der den Behälter (3) verschließende Deckel (4) als Platte für das Auflegen eines der Lebensmittelstücke (2) vorgesehen ist.
3. Lebensmittelverpackung nach einem oder beider der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Behälters (3) im wesentlichen der Form bzw. dem Querschnitt der Lebensmittelstücke (2) entspricht.
4. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Behälters (3) kreisförmig, elliptisch recht- oder vieleckig ausgestaltet ist.
5. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Behälters (3) im Bereich des Bodens vom Querschnitt des Behälters (3) an seiner Öffnung abweicht.
6. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterboden kreisförmig und die Öffnung des Behälters (3) elliptisch ausgestaltet ist.
7. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elliptische Verpackung (1) in ihrer Dimension so gewählt ist, daß ein im Wesentlichen rundes Lebensmittelstück (2) an der Seite der Verpackung (1) mit größeren Radius anliegt.
8. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) der Verpackung im wesentlichen aus einer Platte besteht, die passgenau in die Behälteröffnung einsetzbar ist.
9. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfang der Platte Vorsprünge oder Überstand (9) als Haltegriffe angeformt sind.
10. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte zusammen mit den Haltegriffen in der Behälteröffnung Aufnahme zum Verschließen des Behälters (3) findet.
11. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte mit einem umlaufenden Rand versehen ist, der die Oberkante der Behälteröffnung umfängt.
12. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (4) mit dem Behälter (3) klemmend, rastend und/oder schraubend zusammenwirkt.
13. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte beziehungsweise Deckel (4) zentral mit einer Vertiefung (6) versehen ist, zur Aufnahme des Lebensmittelstückes (2).
14. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertiefung (6) des Deckels (4) auf der einen Seite ein erhöhter Abschnitt (7) auf der entsprechend anderen Seite gegenüberliegt.
15. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung des Behälters (3) mit dem Rand der Vertiefung (6) oder mit dem Rand des erhöhten Abschnitts (7) zusammenwirkt.
16. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Verpackung (1) ein Einsatz (8) zum Abdecken eines auf der Platte beziehungsweise Deckels (4) angeordneten Lebensmittelstückes (2) vorgesehen ist.
17. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe des Einsatzes (8) so gewählt ist, daß ein Lebensmittelstück (2) aufgenommen wird.
18. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lebensmittelstücke (2) jeweils einzeln verpackt in die Verpackung (1) eingelegt sind.
19. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (3) und/oder Deckel (4) aus einem transparenten Material besteht.
20. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der der Behälter (3) und/oder Deckel (4) aus Glas, Acrylglas, Plexiglas oder aus Kunststoff besteht.
21. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) als Vorratsverpackung vorgesehen ist, zur Aufnahme mehrerer Lebensmittelstücke (2) und die Verpackung (1) nach Entnahme einzelner Lebensmittelstücke (2) wieder verschließbar ist.
22. Lebensmittelverpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) wiederverwendbar ist.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP1285862A1 (de) | 2003-02-26 |
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