DE20113032U1 - Schweißmaschine, insbesondere Widerstandsschweißmaschine - Google Patents
Schweißmaschine, insbesondere WiderstandsschweißmaschineInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
* EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
* EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
93 936/JN/Bo
Diplom-Physiker
* DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996) Diplom-lngenieur
* DR.-ING. MANFRED HONKE Diplom-Physiker
* DR. KARL GERHARD MASCH Diplom-lngenieur
* DR.-rNG. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
* DR. JÖRG NUNNENKAMP Diplom-Chemiker
* DR. MICHAEL ROHMANN Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
3. August 2001
Gebrauchsmusteranmeldung
GLAMAtronic
Schweiß- und Anlagentechnik GmbH
Am Wiesenbusch 2 0
45966 Gladbeck
Schweißmaschine, insbesondere Widerstandsschweißmaschine
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Schweißmaschine, insbesondere Widerstandsschweißmaschine, mit einem Maschinengestell und zumindest einem Elektrodenpaar aus oberer und unterer Elektrode sowie einer in dem Maschinengestell angeordneten Energieversorgungseinrichtung mit einem oder mehreren Transformatoren oder Transformatorgruppen zur Erzeugung und/oder Übertragung eines vorgegebenen Schweißstroms zwischen den Elektroden.
Bei den bekannten Widerstandsschweißmaschinen, die nach dem Pressschweißverfahren arbeiten, werden die Elektroden im Allgemeinen pneumatisch, hydraulisch oder elektromotorisch auf die Schweißstelle gepresst und die Schweißstelle anschließend bzw. währenddessen durch den Schweißstrom erwärmt. Die Maschinen sind regelmäßig als ortsfeste Ständermaschinen, z. B. in C-förmiger Bauweise ausgebildet, welche eine mechanisch steife Konstruktion auch bei großen Aus-0 ladungen erlauben, so dass mit großen Elektrodenkräften und hohen Strömen gearbeitet werden kann.
Eine bevorzugte Verfahrensvariante des Widerstands Schweißens ist das Kondensator-Impulsschweißen. Dabei wird die zur Erwärmung der Verbindungsstelle erforderliche Energie zunächst bei hoher Spannung in einer Kondensatorbatterie gespeichert. Die Ladung der Kondensatoren erfolgt in den Schweißpausen mit einer im Vergleich zum Widerstandsschweißen verhältnismäßig geringen Netzbelastung. Zur Schweißung werden die Kondensatoren dann über einen Impulstransformator, der die erforderliche, hohe Stromstärke bei
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kleiner Arbeitsspannung erzeugt, in sehr kurzer Zeit entladen. Die üblichen Schweißzeiten liegen hier beispielsweise bei 10 Millisekunden, so dass die Energie nur auf die Schweißzone konzentriert ist und die Schweißwerkstücke praktisch kalt aus der Maschine kommen. Daraus resultieren hohe Elektrodenstandzeiten und auf eine Elektrodenkühlung kann verzichtet werden. Als wesentliche Vorteile des Kondensator-Impulsschweißens sind darüber hinaus zu sehen, dass die bearbeiteten Teile nach dem Schweißen ihre Maßgenauigkeit behalten und auch das Schweißen von wärmeempfindlichen Teilen sowie das Schweißen von Metallen mit hoher elektrischer und thermischer Leitfähigkeit problemlos möglich ist.
Es ist eine Schweißmaschine der eingangs beschriebenen Ausführungsform, insbesondere zum Kondensatorentladungsschweißen bzw. Kondensatorimpulsschweißen bekannt, bei welcher das Maschinengestell als C-Gestell ausgebildet ist. Derartige Schweißmaschinen zeichnen sich durch ihre gute Zugänglichkeit gleichsam von drei Seiten aus. Allerdings sind diese Schweißmaschinen auf Schweißenergien von in etwa 15 kJoule bzw. Schweißströme von max. 200 kA begrenzt. Vereinzelt werden bis zu 20 kJoule erzeugt. Zum einen lassen sich die zur Erzeugung höherer Energien bzw. Ströme erforderlichen Transformatoren bzw. Transformatorgruppen in einem C-Gesell nicht ohne Weiteres unterbringen. Denn der bzw. die Impulstransformatoren, über welche die Kondensatoren zum Schweißen entladen werden, müssen aufgrund der sehr hohen Ströme und der dadurch auftretenden hohen Magnetfelder in unmittelbarer Nähe der Elektroden angeordnet werden. Zum anderen treten bei den hohen Schweiß-
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strömen von bis zu 2 00 kA elektrodynamische Kräfte von bis
zu in etwa 10 kN auf. Unter dieser Kraft versucht sich der
Stromkreis gleichsam zu öffnen und beansprucht die
mechanischen Führungen, die Werkzeugaufnahmen sowie die Schweißteile.
Es ist daher bekannt, die Maschinengestelle von Schweißmaschinen, welche mit Energien von mehr als 15 kJoule arbeiten, als Portal-Gestelle auszubilden, welche das Werkstück bzw. die Elektroden gleichsam einrahmen. Der Schweißstrom wird dabei gleichzeitig von zwei gegenüberliegenden Transformatorgruppen übertragen, die jeweils in den beiden Portalsäulen angeordnet sind, so dass höhere Energien und damit auch höhere Ströme von mehr als 500 kA erzeugt werden können. Dabei heben sich die elektrodynamischen Kräfte aus den gegenüberliegenden Stromkreisen auf, so dass im Wesentlichen keine Belastungen durch die elektrodynamischen Kräfte auf Maschinenführungen, Werkzeugaufnahmen, Elektroden und die zu verschweißenden Teile auftreten. Die maximale Schweißenergie wird lediglich durch das Übertragungsverhalten der Impulstransformatoren begrenzt. Problematisch ist bei den insoweit bekannten Maschinen insbesondere die im Vergleich zu C-Gestellen beschränkte Zugänglichkeit. - Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schweißmaschine der eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, mit welcher nicht nur hohe Schweißenergien bzw. Schweißströme erzeugt werden können, sondern welche sich 0 darüber hinaus noch durch eine gute Zugänglichkeit auszeichnet und einfach und stabil aufgebaut ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einer Schweißmaschine, insbesondere Widerstandsschweißmaschine der eingangs beschriebenen Ausführungsform, dass das Maschinengestell als Doppel-C-Gestell mit zumindest zwei unter vorgegebenen Winkeln zueinander angeordneten Transformatoren oder Transformatorgruppen ausgebildet ist, die an zumindest ein gemeinsames Elektrodenpaar angeschlossen sind. Das Doppel-C-Gestell besteht dabei vorzugsweise aus zwei in der Draufsicht unter vorgegebenem Winkel zueinander angeordneten C-Gestellen, in bzw. an denen jeweils ein Transformator oder eine Transformatorgruppe angeordnet ist. Unter dem vorgegebenen Winkel zwischen den Transformatoren oder Transformatorgruppen bzw. den C-Gestellen ist ein Winkel von kleiner als 180° zu verstehen.
Durch diese Maßnahmen wird zunächst einmal erreicht, dass höhere Schweißströme als bei herkömmlichen Schweißmaschinen mit einfachen C-Gestellen erzeugt werden können, weil zwei 0 Transformatoren bzw. Transformatorgruppen in unmittelbarer Nähe des gemeinsamen Elektrodenpaares angeordnet werden können. Außerdem können durch die im Vergleich zu herkömmlichen C-Gestellen stabilere Bauweise mit zwei C-Gestellen höhere elektrodynamische Kräfte aufgenommen werden. Dennoch bestehen bei der erfindungsgemäßen Schweißmaschine nicht die Nachteile der bekannten Schweißmaschinen mit Portal-Gestell, weil nicht länger ein die Schweißstelle einrahmendes Portal verwirklicht ist, sondern ein Doppel-C-Gestell, bei welchem die beiden Transformatoren bzw. Trans-0 formatorgruppen verhältnismäßig nah beieinander unter vorgegebenen Winkeln angeordnet sind und das gemeinsame Elek-
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trodenpaar speisen. Das Maschinengestell der erfindungsgemäßen Schweißmaschine ist demnach - ähnlich wie ein herkömmliches C-Gestell - von drei Seiten zugänglich, so dass eine einfache Bedienung erfolgen kann. Darüber hinaus zeichnet sich die erfindungsgemäße Schweißmaschine durch eine hohe Flexibilität bezüglich der Werkstoffzuführung aus. Schließlich besteht nicht länger das bei Portal-Gestellen regelmäßig auftretende Problem, dass Schweißgut bzw. Schweißspritzer zum Gestellmittelpunkt hin beschleunigt werden und demnach innerhalb des Gestells verbleiben und die Maschine verschmutzen bzw. beschädigen. Vielmehr wird durch den gleichsam offenen Aufbau im Sinne eines C-Gestells erreicht, dass die Schweißspritzer durch die auftretenden Magnetfelder aus der Maschine herausbeschleunigt und ausgestoßen werden. Schließlich ermöglicht die Konstruktion als Doppel-C-Gestell die Aufnahme hoher elektrodynamischer Kräfte. Insgesamt lassen sich Schweißenergien von mehr als 2 5 kJoule bzw. Schweißströme von mehr als 300 kA erzeugen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind im Folgenden aufgeführt. So ist vorgesehen, dass die Transformatoren oder Transformatorgruppen bzw. die C-Gestelle in der Draufsicht unter einem Winkel von 10°-90°, vorzugsweise 30°-50° angeordnet sind. Als besonders zweckmäßig hat sich hier ein Winkel von in etwa 40° erwiesen. Diese Werte ermöglichen einerseits in konstruktiver Hinsicht, dass sich die beiden Transformatorgruppen bzw. C-Gestelle ohne Weiteres gleichsam nebeneinander anordnen lassen. Andererseits gewährleistet der verhältnismäßig kleine Winkel von
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beispielsweise 40° eine gute Zugänglichkeit der Maschine und insbesondere der Schweißstelle.
Das Doppel-C-Gestell ist in der Draufsicht vorzugsweise achssymmetrisch ausgebildet, wobei das Elektrodenpaar auf der Symmetrieachse angeordnet ist. Ferner ist vorgesehen, dass das Elektrodenpaar um ein vorgegebenes Maß von den vertikalen Mittelebenen der Transformatoren oder Transformatorgruppen bzw. der C-Gestelle beabstandet angeordnet ist. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass das gemeinsame Elektrodenpaar auch bei verhältnismäßig kleinen Winkeln zwischen den beiden C-Gestellen einen recht kleinen Abstand zu den in den rückwärtigen Bereichen der Doppel-C-Gestelle bzw. der C-Gestelle angeordneten Transformatoren aufweist. Denn das Elektrodenpaar ist auf diese Weise nicht nur um ein vorgegebenes Maß von den vertikalen Mittelebenen der C-Gestelle beabstandet angeordnet, sondern auch um ein vorgegebenes Maß von' dem Schnittpunkt bzw. der Schnittlinie zwischen den beiden vertikalen Mittelebenen, 0 und zwar in Richtung zum Gestell hin.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass die untere Elektrode auf einer gemeinsamen, festen unteren Elektrodenplatte angeordnet ist, welche fest mit dem bzw. den unteren C-Schenkeln des Doppel-C-Gestells verbunden ist. Demgegenüber ist die obere Elektrode höhenverstellbar ausgebildet, und zwar derart, dass sie an einer höhenverstellbaren oberen Elektrodenplatte angeordnet ist. Dazu ist an jedem der beiden C-Gestelle jeweils ein 0 vertikaler Führungsholm vorgesehen, an welchem die obere Elektrodenplatte höhenverstellbar geführt ist. Es besteht
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aber auch die Möglichkeit, dass die untere Elektrodenplatte höhenverstellbar an den Führungsholmen geführt ist. Die Führungsholme sind vorzugsweise jeweils in etwa in dem äußeren Bereich der den Elektroden zugewandten Vorderfläche der C-Basis des jeweiligen C-Gestells angeordnet. Die Vorderfläche ist hier also die der Schweißstelle zugewandte Seite des Gestells, während mit den äußeren Bereichen die Seiten des einen C-Gestells gemeint sind, welche von dem jeweils anderen C-Gestell abgewandt sind. Dadurch, dass die C-Gestelle, welche das Doppel-C-Gestell bilden, unter einem Winkel von beispielsweise 40° zueinander angeordnet sind, wird durch diese Anordnung der Führungsholme erreicht, dass die mechanischen Führungen die hohen elektrodynamischen Kräfte aufnehmen können, welche bei den hohen Schweißströmen auftreten. Denn die Eührungsholme rahmen das Elektrodenpaar - im Gegensatz zu der Anordnung bei einem herkömmlichen C-Gestell - gleichsam ein, wobei die Führungsholme und das Elektrodenpaar in der Draufsicht nahezu auf einer Geraden angeordnet sind. Insgesamt wird also eine wesentlich steifere Konstruktion erreicht, als das mit herkömmlichen einfachen C-Gestellen möglich ist. Zum Antrieb der unteren Elektrodenplatte und/oder der oberen Elektrodenplatte sind diese an eine oder mehrere Zylinderkolbenanordnungen angeschlossen.
Die C-Gestelle können jeweils so aufgebaut sein, dass die Transformatoren oder Transformatorgruppen in den C-Gestellen jeweils zwischen oder an zwei randseitig angeordneten Trägern bzw. Konsolen befestigt sind, wobei 0 die einander zugewandten Träger der beiden C-Gestelle im Querschnitt oder in der Draufsicht zumindest bereichsweise
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keilförmig mit vorgegebenem Keilwinkel ausgebildet sind. Der Keilwinkel beträgt dabei vorzugsweise die Hälfte des Winkels zwischen den Transformatoren oder Transformatorgruppen bzw. den C-Gestellen. Demgegenüber sind die beiden anderen, einander abgewandten Träger der C-Gestelle in herkömmlicher Weise im Querschnitt bzw. in der Draufsicht rechteckförmig ausgebildet. Die Träger bzw. Konsolen für die Transformatorgruppen sind dabei in etwa auf halber Höhe der C-Gestelle an den äußeren Seitenwänden und den inneren Seitenwänden bzw. einer gemeinsamen Mittelwand befestigt. Ingesamt ermöglichen die Träger eine einfache und zuverlässige Befestigung der Transformatorgruppen innerhalb der C-Gestelle. Durch die keilförmige Ausgestaltung der einander zugewandten Träger wird in besonders vorteilhafter und einfacher Weise eine Anpassung der beiden C-Gestelle aneinander ermöglicht, und zwar auf engsten Raum. Durch die Anpassung des Keilwinkels an den Winkel zwischen den Transformatoren oder Transformatorgruppen wird erreicht, dass die beiden C-Gestelle gleichsam dicht bei dicht zu dem Doppel-C-Gestell vereint werden können, und zugleich eine Anordnung der Transformatoren mit dem gewünschten Winkel möglich ist.
Die Zuführung der zu schweißenden Werkstücke kann beispielsweise manuell durch eine Bedienperson oder automatisch erfolgen. Nach bevorzugter Ausführungsform ist zur Zuführung der zu schweißenden Werkstücke ein Drehteller vorgesehen, welcher im Wesentlichen senkrecht zu der Elektrodenachse und zwischen den Elektroden angeordnet ist. Auf diesem Drehteller sind dann beispielweise mehrere Werkstücke auf einem Kreisbogen angeordnet, welche durch
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Drehung des Drehtellers um ein vorgegebenes Maß sukzessive in den Wechselwirkungspunkt zwischen den Elektroden geführt werden. Dieses erlaubt einen hohen Grad an Automatisierung. Dabei ist der Drehteller vorzugsweise derart angeordnet, dass sich die vertikalen Mittelebenen der beiden Transformatorgruppen bzw. C-Gestelle in etwa im Mittelpunkt des Drehtellers schneiden. Der Drehteller ist vorzugsweise an dem bzw. den unteren C-Schenkeln befestigt, z. B. verschraubt. Außerdem ist vorgesehen, dass die beiden C-Gestelle ein gemeinsames Gehäuse aufweisen oder in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sind, welches die beiden C-Gestelle einkapselt oder bildet. Grundsätzlich besteht jedoch auch die Möglichkeit, zwei separat eingehauste C-Gestelle zu verwenden, wobei jedoch jedenfalls ein gemeinsames Elektrodenpaar vorgesehen ist.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Schweißmaschine,
Fig. 2 einen Schnitt A-A durch den Gegenstand nach Figur 1,
Fig. 3 einen Schnitt B-B durch den Gegenstand nach Figur 1,
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Fig. 4 den Gegenstand nach Figur 1 in einer Rückansicht und
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1.
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In den Figuren ist eine Kondensatorentladungsschweißmaschine mit einem Maschinengestell 1 und einem Elektrodenpaar 2 dargestellt, welches aus einer oberen Elektrode 2a und einer unteren Elektrode 2b besteht. In dem Maschinengestell 1 ist eine Energieversorgungseinrichtung mit Impulstransformatoren bzw. Transformatorgruppen 3 angeordnet, welche zur Erzeugung bzw. Übertragung eines vorgegebenen Schweißstromes zwischen den Elektroden 2a, 2b dienen. Erfindungsgemäß ist das Maschinengestell als Doppel-C-Gestell 1 mit zwei in der Draufsicht unter vorgegebenem Winkel &agr; zueinander angeordneten quaderförmigen Transformatorgruppen 3 ausgebildet, die an ein gemeinsames Elektrodenpaar 2 angeschlossen sind. Dabei besteht das Doppel-C-Gestell 1 aus zwei gleichsam zueinander ver-0 schmolzenen C-Gestellen 4, wobei die Transformatorgruppen 3 gleichsam nebeneinander, auf gleicher Höhe positioniert sind. Die beiden Transformatorgruppen 3 sind wie auch die beiden C-Gestelle 4 unter einem Winkel &agr; von in etwa 40° zueinander angeordnet. Dieses ist insbesondere in Figur 2 erkennbar. Mit dem Winkel &agr; zwischen den Transformatorgruppen 3 ist dabei der Winkel zwischen den vertikalen Mittelebenen 5 der Transformatorgruppen 3 gemeint, wobei diese Mittelebenen 5 im Wesentlichen parallel zu den jeweiligen Seitenwänden 6 der Transformatorgruppen 3 verlaufen. Dementsprechend sind auch die beiden C-Gestelle 4, die gemeinsam das Doppel-C-Gestell 1 bilden, unter einem
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Winkel &agr; von in etwa 40° zueinander angeordnet, wobei sich dieser Winkel &agr; auf die Anordnung der vertikalen Haupt ebenen der C-Gestelle 4 bezieht, die hier jeweils parallel zu den äußeren Seitenwänden 7 der C-Gestelle 4 verlaufen und sich in etwa mit den vertikalen Mittelebenen 5 der Transformatorgruppen 3 decken. Die C-Gestelle 4 bestehen dabei jeweils aus einer rückwärtigen C-Basis 13 sowie einem unteren C-Schenkel 19 und einem oberen C-Schenkel 21 (vgl. Fig. 3).
Ferner erkennt man z. B. in Fig. 2, dass das Doppel-C-Gestell 1 in der Draufsicht achssymmetrisch ausgebildet ist, wobei das Elektrodenpaar 2 auf der Symmetrieachse 8 angeordnet ist. Dabei ist das Elektrodenpaar 2 um ein vorgegebenes Maß m von den vertikalen Mittelebenen 5 der Transformatorgruppen 3 beabstandet angeordnet. In Figur 3 ist erkennbar, dass die untere Elektrode 2b fest auf einer gemeinsamen, festen unteren Elektrodenplatte 9 angeordnet ist. Demgegenüber ist die obere Elektrode 2a an einer 0 gemeinsamen, höhenverstellbaren oberen Elektrodenplatte 10 befestigt. Jedes der beiden C-Gestelle 4 weist jeweils einen vertikalen Führungsholm 11 auf, an welchem die obere Elektrodenplatte 10 höhenverstellbar geführt ist. Dabei sind die beiden Führungsholme 11 gemäß Figur 2 jeweils in 5 etwa in dem äußeren Bereich der den Elektroden zugewandeten Frontfläche 12 der C-Basis 13 angeordnet, so dass sie das Elektrodenpaar 2 gleichsam einrahmen, wobei das Elektrodenpaar 2 in der Draufsicht in etwa auf der Verbindungslinie zwischen den beiden Führungsholmen liegt. Dementsprechend bildet die obere Elektrodenplatte 10 gleichsam eine Traverse zwischen den Führungsholmen 11 bzw. zwischen den
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beiden C-Gestellen 4. Dabei ist der Verlauf der Vorderkante der im Wesentlichen längsförmig ausgebildeten oberen Elektrodenplatte 10 im Wesentlichen an die Form der Vorderflächen der oberen - und unteren C-Schenkel 21, 19 angepasst. Gleiches gilt für die untere Elektrodenplatte 9, welche im Großen und Ganzen deckungsgleich unterhalb der oberen Elektrodenplatte angeordnet ist. Zur Betätigung der oberen Elektrodenplatte 10 ist diese an eine Zylinderkolbenanordnung 14 angeschlossen, welche die erforderlichen Press- bzw. Schweißkräfte erzeugt.
Gemäß Figur 2 sind die Transformatorgruppen 3 in den C-Gestellen 4 jeweils an zwei randseitig angeordneten, Trägerplatten bzw. Trägern 15, 16 befestigt. Die einander zugewandten Trägerplatten bzw. Träger 16 der beiden C-Gestelle 4 sind in der Draufsicht keilförmig mit vorgegebenem Keilwinkel &bgr; ausgebildet. Dabei beträgt der Keilwinkel &bgr; in etwa die Hälfte des Winkels &agr; zwischen den Transformatorgruppen 3. Insofern bilden die beiden Keilwinkel &bgr; dieser Träger 16 zusammen gleichsam den Öffnungswinkel zwischen den beiden C-Gestellen 4. Die beiden anderen, einander abgewandten Trägerplatten bzw. Träger 15 der C-Gestelle 4 sind in der Draufsicht rechteckförmig ausgebildet. Die Träger bzw. Konsolen.15, 16 sind in etwa auf halber Höhe der C-Gestelle, d. h. in etwa auf Höhe der zu schweißenden Werkstücke 18 oder der unteren Elektrode 2b angeordnet. Dabei sind die Träger 15 jeweils an den äußeren Seitenwänden 7 der C-Gestelle befestigt, während die Träger 16 jeweils an der gemeinsamen Mittelwand 22, zwischen den beiden C-Gestellen befestigt sind. Dabei bildet die gemeinsame Mittelwand 22 gleichsam die inneren,
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d. h. einander zugewandten Seitenwände der beiden C-Gestelle 4. Die Träger 15, 16 sind im Wesentlichen als horizontal angeordnete Trägerplatten ausgebildet, welche mittels vertikal verlaufenden Montageplatten an den Wänden der C-Gestelle befestigt, z. B. verschraubt und/oder verschweißt werden. Die Transformatorgruppen 3 sind auf die Träger 15, 16 aufgeschoben bzw. aufgesetzt und werden zwischen den Trägern 15, 16 gehalten, und zwar derart, dass die Transformatorgruppen 3 jeweils in etwa zur Hälfte oberhalb und zur Hälfte unterhalb der Konsolen bzw. Träger 15, 16 positioniert sind.
Ferner ist beispielsweise in den Figuren 2 und 3 erkennbar, dass bei der Schweißmaschine ein Drehteller 17 zur Zuführung der zu schweißenden Werkstücke 18 vorgesehen ist. Der Drehteller 17 ist dabei im Wesentlichen senkrecht zu der Elektrodenachse angeordnet und zwischen den Elektroden 2a, 2b drehbar geführt, so dass sukzessive die einzelnen auf dem Drehteller angeordneten Werkstücke 18 der Schweißmaschine zugeführt werden können. Der Drehteller 17 ist dabei derart angeordnet, dass sich die vertikalen Mittelebenen 5 der Transformatorgruppen 3 in etwa im Mittelpunkt X des Drehtellers 17 schneiden (vgl. z. B. Fig. 2). Gemäß Figur 3 ist der Drehteller 17 an den unteren C-Schenkeln 19 des Doppel-C-Gestelles 1 befestigt. Die elektrische Verbindung zwischen den Transformatorgruppen 3 und der beweglichen Elektrode 2a erfolgt über entsprechend flexible Kabel 2 0 (vgl. z. B. Fig. 2).
Claims (16)
1. Schweißmaschine, insbesondere Widerstandsschweißmaschine, mit dadurch gekennzeichnet, dass das Maschinengestell (1) als Doppel-C-Gestell (1) mit zumindest zwei in der Draufsicht unter vorgegebenem Winkel (α) zueinander angeordneten Transformatoren oder Transformatorgruppen (3) ausgebildet ist, die an zumindest ein gemeinsames Elektrodenpaar (2) angeschlossen sind.
- einem Maschinengestell (1) und
- zumindest einem Elektrodenpaar (2) aus oberer Elektrode (2a) und unterer Elektrode (2b) sowie
- einer in dem Maschinengestell (1) angeordneten Energieversorgungseinrichtung mit einem oder mehreren Transformatoren oder Transformatorgruppen (3) zur Erzeugung und/oder Übertragung eines vorgegebenen Schweißstromes zwischen den Elektroden (2a, 2b),
2. Schweißmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Doppel-C-Gestell (1) aus zwei unter vorgegebenen Winkel zueinander angeordnete C-Gestellen (4) besteht, in denen jeweils ein Transformator bzw. eine Transformatorgruppe (3) angeordnet ist.
3. Schweißmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Transformatoren bzw. Transformatorgruppen (3) und/oder die C-Gestelle (4) unter einem Winkel (α) von 10°-90°, vorzugsweise 30°-50° und insbesondere in etwa 40° angeordnet sind.
4. Schweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Doppel-C-Gestell (1) in der Draufsicht im Wesentlichen achssymmetrisch ausgebildet ist und dass das Elektrodenpaar (2) im Wesentlichen auf der Symmetrieachse (8) angeordnet ist.
5. Schweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Elektrodenpaar (2) um ein vorgegebenes Maß (M) von den vertikalen Mittelebenen (5) der C-Gestelle (4) bzw. der Transformatoren (3) beabstandet angeordnet ist.
6. Schweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Elektrode (2b) auf einer gemeinsamen, festen unteren Elektrodenplatte (9) angeordnet ist.
7. Schweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Elektrode (2a) an einer gemeinsamen, höhenverstellbaren oberen Elektrodenplatte (10) angeordnet ist.
8. Schweißmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes C-Gestell (4) jeweils zumindest einen im Wesentlichen vertikalen Führungsholm (11) aufweist, an welchen die obere und/oder die untere Elektrodenplatte (9, 10) höhenverstellbar geführt sind.
9. Schweißmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsholme (11) jeweils in dem äußeren Bereich der den Elektroden zugewandten Vorderfläche (12) der C-Basis (13) des jeweiligen C-Gestells (4) angeordnet sind.
10. Schweißmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die obere und/oder die untere Elektrodenplatte (9, 10) an zumindest eine Zylinderkolbenanordnung (14) angeschlossen sind.
11. Schweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Transformatoren oder Transformatorgruppen (3) in den C-Gestellen (4) jeweils an zwei randseitig angeordneten Trägern (15, 16) befestigt sind, wobei die einander zugewandten Träger (16) der beiden C-Gestelle (4) in der Draufsicht zumindest bereichsweise im Wesentlichen keilförmig mit vorgegebenen Keilwinkel (β) ausgebildet sind.
12. Schweißmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Keilwinkel (β) in etwa die Hälfte des Winkels (α) zwischen den Transformatoren oder Transformatorgruppen (3) bzw. den C-Gestellen (4) beträgt.
13. Schweißmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch einen Drehteller (17) zur Zuführung der zu schweißenden Werkstücke (18).
14. Schweißmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehteller (17) im Wesentlichen senkrecht zu der Elektrodenachse angeordnet und drehbar zwischen den Elektroden (2a, 2b) geführt ist.
15. Schweißmaschine nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehteller (17) derart angeordnet ist, dass sich die vertikalen Mittelebenen (5) der C- Gestelle (4) bzw. Transformatoren (3) in etwa im Mittelpunkt (X) des Drehtellers (17) schneiden.
16. Schweißmaschine nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehteller (17) am unteren C-Schenkel (19) des Doppel-C-Gestells (1) bzw. der C- Gestelle (4) befestigt ist.
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|---|---|---|---|
| DE20113032U Expired - Lifetime DE20113032U1 (de) | 2001-08-04 | 2001-08-04 | Schweißmaschine, insbesondere Widerstandsschweißmaschine |
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